Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Jahr 2013 eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht (Projektbericht F 2115, L. Udovičić, F. Mainusch, M. Janßen, D. Nowack, G. Ott).
Das Kurzreferat besagt Folgendes:
Fünfzig Jahre nach ihrer Erfindung erobern Licht emittierende Dioden (LED) immer mehr Anwendungen und halten zunehmend Einzug sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Da die rasanten Fortschritte der LED-Technologie zu immer leistungsstärkeren LED führen, stellt sich aus Sicht des Arbeitsschutzes die Frage nach der photobiologischen Sicherheit von LED. Welche Richtlinien und Normen sind bei der Bewertung zu beachten?
Bei der Beurteilung der Sicherheit von Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit LED ist die Europäische Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung zu berücksichtigen, in der Mindestvorschriften und Expositionsgrenzwerte zum Schutz von Augen und Haut festgelegt sind, und die mit einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die erforderlichen Messverfahren und die Berechnungsmethodik sind in der harmonisierten Norm DIN EN 62471:2009 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ festgelegt. Die Norm unterteilt die Quellen inkohärenter optischer Strahlung (wie Glüh-, Leuchtstofflampen, LED, usw.) in vier Risikogruppen: in die Freie Gruppe (keine photobiologische Gefährdung) und in die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotential.
Dieser Bericht stellt die Ergebnisse der Bewertung photobiologischer Sicherheit unterschiedlicher LED nach den Bestimmungen der Lampensicherheitsnorm vor. Dabei wurden überwiegend LED im sichtbaren Spektralbereich untersucht. Beispielhaft wurde je eine LED, die im ultravioletten bzw. infraroten Spektralbereich emittiert, beurteilt. Die untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich (34 einzelne LED mit oder ohne Linse, drei LED-Taschenlampen, fünf LED-Lampen, ein LED-Reflektor) erreichten maximal die Risikogruppe 2 aufgrund der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte für photochemische Netzhautschädigung: Die photochemische Netzhautgefährdung durch LED ist die dominierende Gefährdung im sichtbaren Spektralbereich. Keiner der Emissionsgrenzwerte für thermische Netzhautgefährdung wurde überschritten.
Bei fast allen LED, bei denen die Emissionsgrenzwerte der Freien Gruppe überschritten wurden, handelte es sich um Weiß- oder Blaulicht emittierende LED (Ausnahme: eine Grünlicht emittierende LED). Der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung bei einem langzeitigen, absichtlichen Blick aus kurzer Distanz in eine Weiß- oder Blaulicht emittierende LED kann schon nach 10 Sekunden überschritten werden. Die Summe der Einzelexpositionen kann diese Zeit an bestimmten Arbeitsplätzen (z. B. in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen, in der Theater- und Bühnenbeleuchtung) rasch übersteigen.
Schlagwörter:
Licht emittierende Dioden, LED, Lampensicherheitsnorm, künstliche optische Strahlung, photobiologische Sicherheit, photobiologische Gefährdung, Risikogruppe
Der vollständige Bericht kann hier heruntergeladen werden:
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2115.html;jsessionid=B1F5B1F6960D265302CCC6D2CD3B8A29.1_cid323
28.07.2014
Heute fand ich etwas im Berliner Tagesspiegel, das mich Schmunzeln machte.
An sich nichts Lustiges, Brustkrebs ist eine moderne Geisel. Das Schmunzeln betrifft den Zeitraum, in dem eine wissenschaftliche Erkenntnis tatsächlich zu einer wird. Wenn man nämlich den Artikel durchliest, stellt man fest, dass sich die Forscher wie Forscher benehmen - nicht so forsch. Sie sagen, sie müssten noch weiter forschen. Als ich etwas Ähnliches vor etwa 10 Jahren in einem Vortrag erwähnte, fragte das Publikum, warum denn die Sache nicht schnell geklärt wird, es ginge ja um Tod und Leben oder umgekehrt.
Ich erklärte die Sache damit, dass Forschung auf dem Gebiet der Medizin keine Schnellschüsse zulässt. Allerdings sagt dies nichts darüber aus, dass es medizinische Experten gibt, die superschnell bestätigen, dass etwas der Gesundheit nicht schadet. Garantiert.
Die Geschichte mit Licht und Krebs ist so neu nicht. Als ich sie zum ersten Mal hörte, war ich Student im zweiten Semester Lichttechnik. Der Herr, der den Verdacht vortrug, kam uns aber komisch vor, weil er von Studien mit juvenilen Erpeln erzählte. Das Licht habe deren Hodenwachstum verändert, erzählte er. Bis dato war uns nicht bewusst, dass Erpel Hoden hätten. Juvenile ERpel waren mir auch neu. Ich kannte nur Entenküken, die Scherzbolde von Hühnern ausbrüten ließen. Wenn die Küken ins Wasser liefen, blieb die Mama erstaunt am Ufer zurück.
Damals wusste ich auch nicht, dass man in der Medizin keine Menschenversuche veranstalten darf und deswegen auf Tiere mit geeigneten Eigenschaften ausweichen muss. Z.B. auf Schweine, deren Physiologie viele Gemeinsamkeiten mit der menschlichen hat. Das gilt wohl nicht in der Psychologie, dort nehmen sie stattdessen Affen.
Da der alte Herr auch noch behauptete, ungeeignetes Licht würde Alzheimer auslösen, wurde die Sache brenzlig, zumal er sich nicht nehmen ließ, mit seinem Wissen vor den Bundestag zu ziehen und das Verbot bestimmter Lampen zu beantragen. Er war streitbar.
So etwas kann man als Lichttechnische Gesellschaft nicht auf sich sitzen lassen. So gab man den Auftrag an einen angesehenen Sehphysiologen, die angegriffene Lampe weiß zu waschen. Die Expertise wurde 1971 veröffentlicht. Zuvor hatte mein Doktorvater, der mit dem alten Herrn ein gutes Verhältnis hatte, mit ihm eine lange Korrespondenz geführt, um ihn zu überzeugen, dass nichts an seinen Behauptungen wäre.
Leider ist die Korrespondenz nicht mehr verfügbar, die damals zwei Leitz-Ordner füllte. Es lief darauf hinaus, dass er sein Modell, das er in den 1940er Jahren aufgestellt hatte, verteidigte.
Die Abbildung zeigt eine schematische Darstellung des „energetischen Anteils der Sehbahn“ nach dem Mediziner Fritz Hollwich (1948). Er hat sie 1980 unverändert präsentiert.
In den 1980ern ging es in eine weitere Runde der Begutachtung. Der Nachfolger des Sehphysiologen und ein Professor für Arbeitsmedizin lehnten wieder alle Behauptungen ab. Das war 1981. (Das Gutachten habe ich an den wichtigsten Stellen annotiert. Es wurde noch bis ins 21. Jahrhundert hinein noch als Literatur vertrieben. Als ich für die LiTG im Technisch-Wissenschaftlichen Ausschuss tätig war, habe ich es aus dem Angebot entfernen lassen.)
Nur wenig später entdeckte man, dass sich die circadiane Rhythmik des menschlichen Körpers durch künstliches Licht verstellen ließe. So ähnlich hatte unser alter Herr bereits in den 1940er Jahren argumentiert. Nur wollte man ihm nicht zuhören, weil er z.B. behauptete, das Spektrum des Lichts sei wichtig für den Menschen. Papperlapapp - stimmt nicht. Im Auge gibt es drei Rezeptoren, und die können das Spektrum nicht riechen. Nun haben aber später andere Forscher nachgewiesen, was hinter seinem „energetischen Anteil“ der Sehbahn steckt. Ein neuer Rezeptor. Und der kann was mit dem Spektrum anfangen. 


Stimmen dann seine Behauptungen über die Krebswirkung? Auch er würde so etwas nicht behaupten. Mittlerweile stellt die eingangs angeführte Studie von Steven Hill nur eine von vielen Studien zur kanzerogenen Wirkung von Licht in der Nacht dar.
Wenn viele Forscher Übereinstimmendes zusammengetragen haben, warum behaupten sie nicht einfach, sie hätten die Ursache ermittelt? Die Sache ist einfach, aber nicht einfach zu verstehen: Die Methodik der Wissenschaft gibt das nicht her. Und Leute, die Behauptungen aufstellen, die ihre Methodik des Studiums nicht hergeben, sind keine Wissenschaftler. Es sei denn, die Gutachter ihrer Arbeiten schlafen oder verbiegen die Regeln der Kunst.
Die Meinungsbildung ist anderen überlassen. Z.B. den Tageszeitungen.
28.07.2014
Während der Suche nach einer Literaturstelle fand ich einen Schnipsel aus Medical Tribune, den mir ein gewisser Rudi Winzer geschickt hatte. Der hatte mich seit 1979 genervt mit seinen Behauptungen über die Wirkung von (ungeeignetem) Licht auf Krebsentstehung und Alzheimer. (Dazu später). Er war bei Zeiss Oberkochen beschäftigt und kannte sich in dem Milieu gut aus.
Was hat die dpa seinerzeit in 1990 über unsere Studie „Licht und Gesundheit“ verbreitet außer den Zahlen? Das Wichtigste hat Rudi Winzer unterstrichen. Ich würde es auch heute wieder unterstreichen: "Die seit langem vertretene Auffassung, künstliche Beleuchtung stelle einen vollwertigen Ersatz für Tageslicht dar, sei eindeutig falsch." Die Message ist in der Arbeitsstättenverordnung von 2004 angekommen. Sie wurde konkretisiert in 2011 in ASR A3.4 Beleuchtung: "Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen." Mit der Arbeitsstättenverordnung von 2014* ist auch die Sichtverbindung zurück.
(*Die Arbeitsstättenverordnung wurde 2014 neu aufgelegt. Plötzlich fiel dem Arbeitgeberpräsidenten Kramer auf, dass das Tageslicht angeblich auch für Firmen-Toiletten Pflicht würde, somit auch die Sichtverbindung nach außen. So wurde die ArbStättV für zwei Jahre vom Bundeskanzleramt kassiert und verhackstückt. Am Ende sorgte der Bundesrat für ein Ende der illegalen Aktion.)
Interessanter als das alles ist das Alter der Auffassung, dass künstliches Licht ein vollwertiger Ersatz für Tageslicht sei. Die Originalaussage lautete sinngemäß: "Das Tageslicht ist für das Leben auf Erden unverzichtbar. Deswegen muss das elektrische Licht dies nachbilden. Da das Tageslicht aber nicht immer verfügbar ist und nicht überall, ist das künstliche Licht diesem überlegen." Diese Vorstellung wurde von dem führenden Lichttechniker Matthew Luckiesh 1926 in einem Buch veröffentlicht. Luckiesh war Direktor einer Lampenfabrik von General Electric.
Was hat aber die „Welt“ aus dem Vorgang gelernt? Die größte lichttechnische Gesellschaft der Welt, IES wie Illuminating Engineering Society (of North America), hat sich ein Memorandum erstellen lassen – von einer ausgesucht qualifizierten Expertenschar. Diese soll die Wirkungen des Lichts auf den Menschen erklären. Es geht um Licht und menschliche Gesundheit – sagt der Titel. Wie gut dies gelungen ist, sei dahingestellt. Wichtiger ist, ob sie überhaupt relevant ist, außer dass, die Experten alle sehr relevant sind.
Wieso die Frage? Ich habe die Expertise lange nach den Wirkungen des Tageslichts abgesucht. Leider nichts gefunden. Das Wort „daylight“ kommt nur als Beispiel für hohe Beleuchtungsstärken in Klammern und nur einmal vor.
Wer mir beim Weitersuchen behilflich sein will, kann sich das Inhaltsverzeichnis ansehen, das ich gebührenfrei erlauben darf (Download hier). Die Gesamtstudie kann man im IES-Shop kaufen und darf deswegen nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Darstellung der Expertise ohne Bewertung kann hier gelesen werden.
Was macht man mit solchen Experten? Am besten 6 Wochen unter künstlicher Beleuchtung halten und gucken, was von deren Gesundheit übrig bleibt. Das dürfen sie wieder ein Memorandum schreiben.
14.07.2014
Heute las ich in dem Buch eines der größten Koryphäen der Lichttechnik. Interessant ist zum einen, dass er geschrieben hat, die letzte Ausgabe des Buchs hätte er erst 2002 geschrieben und hätte keine so schnelle Überarbeitung geplant gehabt. Nu wäre so viel geschehen in den letzten 12 Jahren … Toll, dass man auf einem Fachgebiet so schön planen kann, dass wichtige Bücher alle 20 oder mehr Jahre überarbeitet werden müssen. Man konnte auch sagen, es passiert nicht viel. Aber diesmal ist auf dem Gebiet der Lichttechnik doch was passiert.
Es wäre ja noch zu ertragen, wenn auf einem Fachgebiet wenig passiert. Was mich aber am Buch interessiert hat – das war der Grund für die Beschaffung – war, was er zu einem bestimmten Thema zu sagen hatte. Das Thema heißt: Können Umadaptationen zwischen dem Bildschirm und anderen Sehobjekten (Papier) den Menschen irgendwie beeinträchtigen. Denn von der Antwort auf diese Frage hing einst die gesamte Computertechnologie ab. Diese hatte den elektronischen Monitor, vulgo Bildschirmterminal, als Zugang zu den Tiefen des gespeicherten Wissens entdeckt. Da die Bildschirme aber nur mit 50 Hz oder 60 Hz betrieben wurden, musste die leuchtende Fläche klein gehalten werden. So kam man auf die Idee mit heller Schrift auf dunklem, häufig sogar schwarzem, Hintergrund. Diese Abbildung war genau das Gegenteil des beschrifteten Papiers, das die Menschen neben dem Bildschirm zu benutzen hatten. Das Leuchtdichteverhältnis zwischen den beiden betrug 1:20 bis 1:100. Die Weisheit der Lichttechnik besagte, dass die wichtigen Sehobjekte etwa die gleiche Leuchtdichte haben müssen. Deren Umgebung durfte dunkler sein (max. 1:3). Die weitere Umgebung durfte noch dunkler sein (max. 1:10)
So hatte ich die Frage, ob die Umadaptationen zwischen dem Bildschirm und anderen Sehobjekten den Menschen beeinträchtigen, 1976 ohne Zögern mit Ja beantwortet. Erstens hatte ich gelernt, dass Umadaptationen viel geringeren Ausmaßes, so etwa wenn ein Fußballspieler vom Feld zur Tribüne guckt, und nur zeitweilig geschehen, so maximal 2 Stunden, Spiel + Verlängerung, zur Ermüdung führen. Deswegen hatten die größten Hersteller von Flutlichtanlagen eine Norm gemacht, die die Beleuchtung der Tribünen auf das gleiche Niveau heben sollte wie auf dem Feld.
Wenn die armen Spieler davon ermüden, dass sie einmal die Woche 2 Stunden auf dunklere Tribünen schielen, was macht ein Büromensch, der am Tage 33.000 Mal zwischen einem hell beleuchteten Papier und einem praktisch schwarzen Bildschirm hin und her guckt? Die Zahl hatten wir berechnet, nachdem wir die Blickbewegungen bei der Arbeit gefilmt und ausgezählt hatten. Und die Augenbeschwerden? Bei den Menschen, die tatsächlich ihre 33.000 Blickbewegungen am Tage hatten, hatten 85% Augenbrennen bis Tränen in den Augen. Wer nur auf dem Bildschirm arbeitete oder nur auf dem Papier, beschwerte sich halb so häufig. So das Ergebnis von 30 Feldstudien mit über 1.000 Beteiligten.
Da die Reaktion darauf für mich klar zu erwarten war, hatte ich keine Messgeräte benutzt, die die Zählung automatisch machten, sondern Aufnahmen von den Augen gemacht, damit man auch später sehen konnte, was mit ihnen dabei passiert. Meine Schlussfolgerung aus dem Ganzen war: Bildschirme müssen einen hellen Hintergrund haben, und auch deren Gehäuse und Tastaturen müssen etwa die gleiche Leuchtdichte aufweisen. Wenn nicht, gibt es ständig erzwungene Pupillenbewegungen im Sekundentakt. Präzise gesagt etwa alle 0,8 Sekunden. So oft guckte eine Datentypisrin oder eine Schreibkraft hin und her.
Aus heutiger Sicht kann sich keiner vorstellen, was die Hersteller dazu bewog, diese Idee heftigst zu bekämpfen. Die Sache ist gegessen. Einfach: Die Hersteller konnten nicht und sie wollten sich nicht nachsagen lassen, Geräte zu verkaufen, die die Menschen belasten. Ergo? Was macht der Hersteller, wenn er nicht kann? Ich kannte die lange Geschichte des Arbeitsschutzes nur zu gut und wusste ziemlich genau, was kommen würde.
Zuerst macht er die Methode madig, die zu der unerfreulichen Erkenntnis geführt hat. Das versuchte ein großer deutscher Hersteller – er stellt heute nichts mehr her, was Menschen benutzen, nur noch Industriegüter - mit einer großen Trickserei. Die von ihr in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass die Sache tatsächlich stimmt, aber erst bei einem Verhältnis von 1:100 zwischen Bildschirm und Papier. Da kein Gerät so dunkel war – falls es doch sein sollte, half eine Prüfstelle etwas mit der Messung nach - war die Sache für diesen Hersteller gegessen.
Ein deutscher Prof. profilierte sich fortan mit den Ergebnissen international und vergaß anzugeben, dass der Auftrag von einem Hersteller gekommen war und das gewünschte Ergebnis erbracht hatte. So etwas nennt man funktionelle Amnesie! In der Community der Wissenschaft wird sie allerdings mit Ächtung bestraft. Wer Interessenkonflikte verheimlicht und Auftragsarbeit als Wissenschaft ausgibt, ist meist bald raus.
Der richtige Widerstand kam aber von einem internationalen Hersteller. Der hatte damals Ergonomie-Labore, deren Experten meine Methoden anzweifelten und daher eigene Studien anstellten. Mein Angebot, sie mögen die Studien Studie sein lassen und sich die Filme angucken, schlugen sie aus. Dann hätten sie das gesehen:
Die hellen und dunklen Objekte in diesem Video unterscheiden sich in der Leuchtdichte nur um den Faktor 3, und das Auge ist helladaptiert wie im richtigen Leben, während der Faktor in der Realität 10 bis 30 betrug. Dass bei solchen Verhältnissen zumindest die Pupille in heftige Bewegungen gerät, konnte man berechnen, vorhersagen oder eben filmen. Die Firma weigerte sich, meine Filme anzusehen.
Die Sache habe ich später verstanden. Hätte sie die Filme offiziell angenommen, hätte sie sehen müssen, dass unterschiedliche Helligkeiten eine erzwungene physiologische Reaktion auslösen. Dann hätte sie ihre Geräte nicht verkaufen dürfen, während die Konkurrenz - so ahnungslos, wie sie war - munter weiterverkaufen durfte. Solche Probleme haben wir in Deutschland zum Glück nicht.
Meine Erkenntnisse kamen zuerst in die Sicherheitsregeln der BG, später sogar in die Gesetzgebung (Bildschirmrichtlinie der EU). Seit 2014 sind sie in der Arbeitsstättenverordnung. Alles schien in Ordnung, so etwa 25 Jahre, während einer Periode, in der auch der besagte internationale Hersteller gelernt hatte, helle Bildschirme zu bauen. Was denn sonst?
Es störte aber immer noch, dass auch die Geräte hell sein sollten und ihre Tastaturen auch. Da kam der Hersteller mit zwei Studien, die zeigen sollten, dass die Anforderung unbegründet war. Zur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass dieser Hersteller die Studien als seine Auftragsarbeit präsentiert hat, während andere durch die Landschaft ziehen und sich Profs. aussuchen, die die passenden Ergebnisse liefern. Bis sie einen finden, der die Sache so dreht und wendet, dass sie passt. Ein anderer Hersteller hat sogar einen britischen Professor gefunden, der nachwies, dass ein Gerät nicht glänze, obwohl es zum Glänzen gemacht worden war. Da man nicht nur bei diesem Thema ähnliche Vorgänge erwarten darf, haben wir die Sache gründlich und wissenschaftlich untersucht (mehr hier BAuA Forschungsbericht 1066 und 1067 Einfluss von optischen Oberflächeneigenschaften von IT-Produkten auf Benutzer)
Wie man in diesen Berichten in drei Sprachen lesen kann, zeigte, dass die eine Studie, die der Hersteller präsentiert hatte, das Geld nicht wert war, weil die Randbedingungen so waren, dass eigentlich das Gegenteil des Erwünschten herausgekommen war. Die zweite Studie war besser ausgeführt, weil der Forschungsleiter die besagte Koryphäe war. Seine Schlussfolgerung kurz und bündig: Die Leuchtdichten der Gehäuse der Geräte braucht man überhaupt nicht zu beachten. Alle Stellen, die diesbezügliche Regeln aufgestellt haben, werden aufgerufen, diese wieder zu beseitigen.
Diese Erkenntnis widersprach aber dem, was die Koryphäe in den Jahrzehnten davor veröffentlicht hatte. Und meine ursprüngliche Erkenntnis baute auf den Weisheiten solcher Leute auf. Was sagt unsere Koryphäe nun in seinem Buch dazu? Erstens: Er zitiert sich 30 Mal in dem Buch, und die Zeitschrift, deren Chef er ist, etwa 200 Mal. Die besagte Studie wird aber nicht zitiert. Dafür eine andere von anderen Autoren. Und die besagt? Was so etwa seit 35 Jahren gilt. Was sonst?

Je größer das Helligkeitsverhältnis zwischen dem Bildschirm und dem Papier, desto schlimmer die Augenbeschwerden. Dieses Ergebnis, abgebildet in einem Buch aus dem Jahr 2014, hatte ich 1976 aus dem Wissen abgeleitet, das ich als Student der Lichttechnik erhalten hatte. Warum ein (fast) Krieg über vier Jahrzehnte, in dem u.a. drei Professoren aus drei Ländern Forschungsberichte schrieben, die ihren veröffentlichten Werken widersprachen?
Was bedeutet eigentlich caveat emptor? Das habe ich seinem Buch entnommen, dort, wo er die Studien bemängelt, die eine Verbindung zwischen Leistung und Beleuchtung nachweisen sollten. Der Begriff kommt aus dem Römischen Recht und bedeutet, „Möge der Käufer sich in Acht nehmen“ (ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Risiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist. Konnte sie der Käufer erkennen, ist eine Mängelhaftung des Verkäufers ausgeschlossen). Im Volksmund würde man sagen „Wer’s glaubt, wird selig!“
Oder: Augen auf, später hilft Dir keiner! Oder man findet sich einen Prof., der …
24.04.2014
Keine Ahnung! Ich kenne nur den Spruch „Blau macht schlau“. In der Schule kannten wir die Sache in anderer Form: „Sei schlau, mach blau!“ Seit es einigen „Forschern“ gelungen ist, mit unhaltbaren Methoden dem Rest der Welt weiszumachen, dass ein hoher Blauanteil im Licht Schüler schlauer machen soll, schwelgt die Presse in hohen Tönen von Lichtwirkungen wundersamer Art. Eigentlich müsste man die Forscher und die Berichterstatter dazu verdonnern, ein paar Tage unter Blaulicht zu arbeiten. Und dann die Zunahme an Schlauheit, Pardon, Intelligenz messen.
Wenn der Pfeil den Bogen verlassen hat, ist er schwer wieder einzuholen. Eigentlich arbeiten Forscher seit langem an den jetzt verballhornisierten Wirkungen des Lichts. Ein gewisser Hollwich, Professor für Augenheilkunde in der Stadt, aus dem gleich zwei erfolgreiche Krimireihen kommen (Tatort in der ARD und Wilsberg im ZDF), hatte bereits in den 1940er Jahren ermittelt, dass wichtige Körperfunktionen von dem Licht in der Umgebung beeinflusst wurden. Licht und Strahlung als Therapie waren schon viel früher bekannt. Einen Bezug von Krebserkrankungen und Licht hatte man bereits in den 1950er Jahren vermutet. Dass viele Störungen des Menschen in der Arbeitswelt mit Licht zusammenhingen, hatte Hollwich in den 1960er Jahren mit der Leuchtstofflampe begründet.
Aktiv etwas mit Licht zu verbessern, anstatt sich mit Störungen zu beschäftigen, das hatten die Forscher vor, die 1984 nachgewiesen hatten, dass man mit künstlichem Licht die zirkadiane Rhythmik beim Menschen verstellen kann. Damit wollte man die Schichtarbeit, insbesondere in der Kerntechnik, „sicherer“ machen. Leider wären die Mittel zu brachial; man hätte 10.000 lx in die Augen knallen müssen, damit der Mitarbeiter noch morgens um 03:00 Uhr wach bleibt. Mittlerweile ist der „Bedarf“ an Licht, um die Bestrahlten wach zu halten, drastisch gesunken. Man hat sich darauf geeinigt, dass „blau“ im Licht ausreicht, um wundersame Wirkungen auszulösen. Allerdings glauben die Protagonisten wohl selbst der Story nicht, was man deutlich aus ihren Versuchsanordnungen ablesen kann. Sie verändern nämlich die ganze Gestaltung der Beleuchtung, nennen aber später nur die Lichtfarbe als Ursache der von ihnen - angeblich - festgestellten Wirkungen. (links Ausgangssituation, rechts die Testanordnung).
Kann einer von diesen Bildern schlau werden? Die Forschenden wollen die unterschiedliche Wirkung der beiden Szenarien damit erklären, dass der Raum rechts im Bild bläulicheres Licht erhalten hat. Ansonsten nichts? Was ist mit den grellen Lichtleisten auf dem linken Bild? Und die dunkle Decke, die die Blendung steigert? UNten sieht man noch eine andere Szene, ausnahmsweise nicht aus einem Büro:
Wenn es nicht gesagt worden wäre: Wer würde annehmen, dass es sich bei diesen Bildern um die gleiche Warte handelt? Hier sollte nachgewiesen werden, dass eine circadian optimierte Beleuchtung ein Arbeiten ohne Unterdrückung der Melatoninproduktion ermöglicht.
Manche Wirkungen sind tatsächlich erklärungsbedürftig, denn sie beruhen angeblich auf der Melatoninunterdrückung, was man sich nachts gut vorstellen kann; sie treten aber tagsüber auf, wo im Blut kein Melatonin vorhanden ist. Bei dem letzten Bilderpaar würde ich behaupten, die Wirkung beruhe auf der hellen Decke und auf der insgesamt helleren Raumerscheinung.
Mich erinnert die ganze Sache fatal an die Äthertheorie. Diese wurde von hochrangigen Wissenschaftlern wie Huygens oder Newton hochgehalten. Der Äther (griech. αἰθήρ [„aithḗr“], der (blaue) Himmel‘) ist eine hypothetische Substanz, die im ausgehenden 17. Jahrhundert als Medium für die Ausbreitung von Licht postuliert wurde. Man konnte nämlich nicht erklären, warum sich Licht im Universum ausbreiten konnte, denn nach dem damaligen Wissen musste dafür Materie vorhanden sein. So erfand man einen Stoff, der vollkommen durchsichtig war, und elastischer als Stahl, aber die Planeten ungehindert ziehen ließ. Und Gewicht hatte diese Materie auch nicht. Trotz aller Rückschläge in der Erklärung verwarf Newton die Theorie nicht und schrieb lediglich: „Denn was der Äther ist, weiß ich nicht.“. Der war doch der blaue Himmel! Newton und andere haben etwas beobachtet, was sie mit ihrem Wissen nicht erklären konnten. So haben sie den Äther erfunden, den es nicht geben kann, um die Erklärung wissenschaftlich zu untermauern.
Wir wissen häufig nicht, was wir tun. Das aber mit höchster Präzision. Wer sich dafür interessiert, was die Medien daraus machen, kann sich hier amüsieren oder nach Formulierungen wie „Digitaler Jetlag“, „Das blaue Display-Monsterchen“ oder „Schlaflos durch Smartphones“ googeln. Wer die Sache ernst nimmt, kann meine Beiträge in Licht zu den DIN-Expertensymposien lesen, die jährlich stattgefunden haben, und von dort aus die Literatur der angeführten Experten suchen.