Posts in Category: Gesundheit

Standards, die niemand setzen wollte

24.10.2026

Eingebrannte Gewohnheit
ist der Grabstein jeder Innovation.
der Blogger

In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne ist der Beitrag Standards, die niemand setzen wollte in einer neuen Fassung erschienen. Er befasst sich mit zwei Standards, die uns wehtun, aber fortbestehen, weil niemand sie geplant oder geschrieben hat. Beide Standards beruhen auf Entwicklungen, die um 1880 stattgefunden haben. Hier die Kurzfassung des Beitrags:

Viele „Standards“ entstehen nicht durch bewusste Entscheidungen, sondern durch historische Entwicklungen. Anders als schriftlich festgelegte Normen, die turnusmäßig aktualisiert werden, bleiben solche „So-da-Standards“ häufig unhinterfragt, obwohl ihre ursprünglichen technischen Gründe längst entfallen sind. Der folgende Beitrag untersucht zwei Beispiele aus der Büroarbeit: die Kombination einer breiten Tastatur mit seitlich angeordneter Maus und das Zellenbüro mit fest installierten Leuchtenreihen.

Die heutige Computertastatur trägt das Erbe der mechanischen Schreibmaschine. Ihre Buchstabenanordnung blieb erhalten, während zusätzliche Funktionstasten, Cursortasten und ein Zahlenblock die Tastatur nach rechts verbreiterten. Als die Maus hinzukam, wurde sie rechts daneben platziert. Die dadurch entstehende seitliche Armhaltung gilt als ergonomische Belastung, deren Folgen von Schmerzen bis notwendigen Operationen reichen können. Während die ursprüngliche Tastatur für beidarmiges Arbeiten konzipiert wurde, belasten ihre modernen Nachfahren die rechte Hand und den rechten Arm übermäßig. Die von mir entwickelte Alternative, die Idee der Compact-Tastatur, wurde 2007 international genormt. Und sie wurde im Juli 2024 in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A6 Bildschirmarbeit berücksichtigt.

Das zweite Beispiel verbindet Architektur und Beleuchtungsplanung. Rechteckige Zellenbüros mit festen Achsmaßen und niedrigen Decken begünstigten bestimmte Leuchtenanordnungen. Weil die Beleuchtung meist vor dem Einzug installiert wird, müssen sich Arbeitsplätze anschließend nach ihr richten. Hier ist eine problematische Umkehrung zu erkennen: Die Anforderungen der Arbeit sollten die Anordnung bestimmen, nicht die vorhandenen Leuchtenreihen.

Im Mittelpunkt meiner Kritik stehen Reflexblendung und eine Lichtverteilung, die Tischränder oder Bodenflächen stärker beleuchtet als die eigentlichen Arbeitsbereiche. Raster zur Entblendung lösen nach meiner Erfahrung die Probleme störender Spiegelungen nicht. Auch der Wechsel zu effizienteren LED-Leuchtmitteln beseitigt überkommene Anordnungen nicht zwangsläufig. Neue LED-Technik kann somit alte Planungsentscheidungen fortschreiben, die noch vor ihrer Entstehung gefasst worden sind. So kann sich ihr Innovationspotenzial nicht voll entfalten

Die Konzentration auf Beleuchtungsstärke und Wirtschaftlichkeit greift aus meiner Sicht zu kurz. Behaglichkeit, Tageslicht und die Unterstützung des circadianen Rhythmus müssten stärker berücksichtigt werden. Als Alternativen nenne ich Indirektbeleuchtung und großflächige LED-Module; dabei verweise ich auf unsere Forschungsberichte „Licht und Gesundheit“ von 1990 bis 1998 (drei überarbeitete Auflagen).

Meine Schlussfolgerung lautet: Gewohnte Anordnungen sind nicht unveränderlich. Entscheidend ist, vorhandene Alternativen tatsächlich einzusetzen und Technik konsequent an Arbeitsaufgaben und Menschen auszurichten. Nicht jede räumliche Vorgabe lässt sich ändern, wohl aber die Gestaltung und Nutzung von Eingabegeräten von Computern und Beleuchtung.

Was bedeutet ein UGR-Wert von 19

17.10.2026

80 Jahre alt, null Reliabilität –
aber eine tolle Nebelmaschine.
der Blogger

IIn Genesis 2.0 Schöpfung der elektrischen Sonne geht ein neuer Beitrag der Frage nach, ob Auftraggeber von Beleuchtungsanlagen, deren Benutzer oder andere Menschen verstehen können, was hinter der Blendungsbewertung steckt. Diese wird seit 1995 in der Lichttechnik mit dem UGR-Verfahren betrieben. Hier die Kurzfassung:

Der Beitrag geht präzise der Frage nach, was der für Büros geltende Grenzwert UGR ≤ 19 (korrekt: RUGL = 19) nach DIN EN 12464-1 eigentlich bedeutet – und warum gerade 19 und nicht 18 oder 20. Der Ausgangspunkt ist der salutogenetische Anspruch der Verstehbarkeit: Wer die Beleuchtung seines Büros verstehen will, muss wissen, wofür dieser Grenzwert steht. Weder die Grundlagendokumente von CIE (1995) und LiTG (2003) noch das ZVEI-Positionspapier zum UGR-Verfahren beantworten diese Frage verständlich.

Die Antwort ist gut versteckt: In einer Tabelle auf Seite 28 eines 177 Seiten langen Dokuments steht, dass UGR ≤ 19 bei 500 lx nach dem VCP-Verfahren einem Anteil von 65 % „gerade nicht gestörter“ Beobachter entspricht – nach LiTG dagegen 90 %. Für den in Korridoren und Verkehrsflächen zulässigen Wert RUGL = 28 sind es nach VCP gerade einmal 35 %. Herstellerangaben mit Nachkommastellen wie RUG = 18,6 suggerieren zudem eine Präzision, die eine als nicht reliabel geltende Blendungsbewertung nicht hergibt.

Eine Befragung von Gemini, Copilot, Claude und ChatGPT liefert nur Allgemeinplätze über Komfort und Rechtssicherheit, teils sogar Falsches. Hersteller- und Händlerseiten wie Lampada, leuchtmittelmarkt.com oder Novarail bleiben vage oder fehlerhaft; lediglich beleuchtungdirekt.de sagt offen, dass bei UGR 19 rund 35 % der Menschen durch das Licht negativ beeinflusst werden. Außerdem beruhen die UGR-Tabellen auf realitätsfernen Standardbedingungen: Wandreflexionsgrad 0,5, Augenhöhe 1,20 m für Sitzende und ein Leuchtenabstand von 2 m über dem Auge. Stehende oder gehende Personen bleiben unberücksichtigt – obwohl DIN EN ISO 9241-5 seit 1998 den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen vorsieht und Büroräume meist nur 2,50 bis 2,70 m hoch sind. Die Norm selbst verlangt vom Planer im Wesentlichen nur, seine Annahmen zu dokumentieren. Begründen muss er sie nicht.

Rechtlich ist Blendung eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und muss in jeder Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden; Normen privater Organisationen dürfen keine Grenzwerte für Gefahren setzen. Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 fordern, störende Blendung zu minimieren – eine Verantwortung, die der Arbeitgeber an den Planer weitergibt. Die Berufsbezeichnung „Lichtplaner“ ist jedoch nicht geschützt, und qualifizierte Planer sind rar.

Fazit: Die Bedeutung von UGR ≤ 19 ist für Auftraggeber und Nutzer kaum nachvollziehbar, Herstellerangaben haben wenig Aussagekraft, und ob eine Anlage normgerecht ist, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Da das UGR-Verfahren zudem auf indirekte Beleuchtung, großflächige Leuchten, Leuchtdecken und LED-Leuchten mit diskreten Elementen nicht anwendbar ist, lautet die bewusst ketzerische Empfehlung, bevorzugt Leuchten einzusetzen, die vom UGR-Verfahren gar nicht erfasst werden.

Meine in dem Beitrag beschriebene Recherche zeigte:

  • Alle befragten KIs führen EN 12464-1 als Quelle an.
  • In der Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 werden Grenzwerte gesetzt, deren Bedeutung schwer zu ermitteln ist.
  • Solche Grenzwerte dürfen in privaten Normen nicht gesetzt werden.
  • Was der Grenzwert RUGL = 19 für die Benutzer bedeutet, fand ich zufällig auf einer Website für Handwerker.
  • Der für Büroarbeitsplätze (ca. die Hälfte aller Arbeitsplätze in Deutschland) gesetzte Wert bedeutet, dass 35 % der Mitarbeitenden geblendet werden können, wenn man die standardmäßigen Arbeitsplätze realisieren kann. Welcher Anteil der Nutzer geblendet wird, wenn der Architekt keine „Standard-“Räume plant, kann keiner sagen.
  • Die Angaben der Hersteller zu Leuchten haben kaum eine Bedeutung.
  • Die Angaben der Hersteller werden mit realitätsfernen Randbedingungen errechnet
  • Vom Lichtplaner wird nicht verlangt, eine blendfreie Beleuchtung zu realisieren, sondern nur seine Annahmen zu dokumentieren.
  • Der Auftraggeber für eine Beleuchtung bzw. die Betroffenen haben keine Chance festzustellen, ob die geplante Beleuchtung überhaupt der Norm entspricht.
  • Der Auftraggeber für eine Beleuchtung kann nicht (immer) auf Lichtplaner mit einer formalen Qualifikation zurückgreifen.

Salutogenes Licht - Licht und heilende Architektur in der Geschichte

13.10.2026

Von Sokrates’ Sonnenhaus
zum evidenzbasierten Klinikerbe:
Die Evolution des heilenden Lichts.
der Blogger

In einem neuen Beitrag in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wird die Rolle des Lichts und der Verbindung zur Natur über Jahrhunderte behandelt. Hier die Kurzfassung:

Licht ist in der heilenden Architektur weit mehr als ein Mittel zur Sichtbarkeit: Es beeinflusst biologische Rhythmen, Wohlbefinden, Orientierung und möglicherweise den Genesungsverlauf. Die Idee hat eine lange Geschichte. Bereits antike Solarien und sonnenorientierte Stadtanlagen nutzten Licht und Wärme zur Gesundheitsförderung. Im 19. Jahrhundert prägten Licht, Luft und Abstand den Pavillonbau von Krankenhäusern. Die Moderne führte diesen Ansatz fort: Sanatorien wie Paimio von Alvar Aalto und Zonnestraal von Jan Duiker wurden konsequent auf Tageslicht, Aussicht, Hygiene und den Kontakt zur Natur ausgerichtet.

Seit Roger S. Ulrichs Studie von 1984 wird die Wirkung räumlicher Bedingungen zunehmend wissenschaftlich untersucht. Seine Beobachtung, dass Patienten mit Blick ins Grüne günstiger genesen können, gab dem Evidence-Based Design entscheidende Impulse. Forschungsübersichten verbinden Tageslicht, Aussicht, Akustik, Luftqualität, Orientierung und Raumaufteilung mit Ergebnissen wie Stressreduktion, geringerer Fehler- und Sturzgefahr, Infektionskontrolle sowie besseren Arbeitsbedingungen für das Personal.

Heilende Architektur ersetzt keine medizinische Behandlung. Sie ergänzt diese, indem sie Umgebungen schafft, die Gesundheit stabilisieren und Belastungen mindern. Besondere Bedeutung hat der circadiane Rhythmus: Tageslicht und angemessen geplantes Kunstlicht können Schlaf-Wach-Zyklen unterstützen; Dunkelheit gehört ebenso zum Konzept.

Klinische Lichttherapie, etwa bei saisonal abhängiger Depression, ist jedoch nicht mit allgemeiner Architekturbeleuchtung gleichzusetzen. Die Studienlage zu circadianer Beleuchtung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen bleibt uneinheitlich. Gründe können begrenzte Messbarkeit, praktische Umsetzungsprobleme oder unterschiedliche Studiendesigns sein. Deshalb müssen Finanzierung, Methodik und mögliche Interessenkonflikte bei den Projekten transparent geprüft werden. Insgesamt zeigt sich: Gute heilende Architektur verbindet Tageslicht, Naturbezug, Akustik, Luftqualität, Farbe und klare Raumstrukturen zu einem Gesamtkonzept. Ihr Ziel ist es, Genesung, Wohlbefinden und Arbeitsbedingungen zu fördern – im Krankenhaus ebenso wie in Pflegeeinrichtungen, Wohnungen und anderen Räumen, in denen Menschen viel Zeit verbringen.

Licht und Gesundheit: Initiative „Light for Public Health“

07.10.2026

Wenn es selbst ein Dreijähriger versteht und
der Professor nickt – dann hast du es erklärt.
der Blogger

Licht und Gesundheit: Initiative „Light for Public Health“ schafft Orientierung für Prävention und Alltag

Anlässlich der Vergabe des Preises für Wissenschaftskommunikation an Prof. Spitschan der DGP (Deutsche Gesellschaft für Psychologie) am 09.09.2026 suchte ich weiter auf der Website der TU München und fand eine wichtige Meldung, die ich wohl letztes Jahr übersehen habe.

Ausgezeichnet wurde die Wissenschafts-Roadshow „Nachtmensch oder Frühaufsteher? – Eine Wissenschafts-Roadshow zur inneren Uhr“, die von der Max-Planck-Förderstiftung unterstützt wurde. Das prämiierte Projekt vermittelt aktuelle Erkenntnisse zur biologischen Uhr und verbindet Wissenschaftskommunikation mit partizipativer Forschung. Besucherinnen und Besucher erhalten Einblicke in die Forschung zum Chronotyp und können im Rahmen von Citizen-Science-Elementen selbst an wissenschaftlichen Untersuchungen teilnehmen.

Unter dem obigen Titel wurde am 19.05.2025 eine Initiative angekündigt, die aus einer interdisziplinären Fachkonferenz hervorgeht, die im April 2024 im Rahmen des Ladenburger Diskurses „Licht für Gesundheit und Wohlbefinden“ stattfand. Dort kamen internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen, um aktuelle Erkenntnisse zur biologischen Wirkung von Licht zusammenzutragen. Das Resultat ist ein gemeinsames Konsenspapier mit 26 wissenschaftlich abgestimmten Kernaussagen, den sogenannten „Consensus Statements“.

Der Bericht führt Aussagen von Manuel Spitschan an, Leiter der Professur für Chronobiology and Health,. Er ist Mitorganisator der Initiative. Die Abteilung, in der Spitschan tätig ist, bietet auf ihrer Website Informationen aus mehreren Forschungsbereichen an. (mehr hier)

Blendung reloaded, kurzgefasst

03.10.2026

100 Jahre Licht- und Sehforschung,
aber das LED-Licht blendet dich nachts
trotzdem zuverlässiger als die Sonne selbst.
der Blogger

Die Blendung durch Licht will man seit über 100 Jahren bekämpfen. Die wichtigsten Methoden dafür wurden in den 1940er Jahren entwickelt, weil die Einführung einer neuen Lampe bevorstand, die der Leuchtstofflampe. In den 1990er Jahren wurde aus ihnen auf dem Papier eine vereinheitlichte Methode entwickelt, das UGR-Verfahren. So wie es aussieht, wird man in der Lichttechnik bestenfalls erst in den 2030er Jahren eine brauchbare Methode für die Blendungsbekämpfung einführen können, wenn die Revision von DIN EN 12464-1 ansteht. Wer nicht bis dahin warten möchte, um in einer störungsfreien Umgebung arbeiten zu dürfen, und auch keine Lust hat, eine persönliche Abdunkelungsmaßnahme zu realisieren, kann zu professionellen Produkten greifen (rechts: ein Schutzdach der Firma Cubeshield). 

In einem neuen Beitrag in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wird die Problematik der Blendung behandelt. Hier die Kurzfassung:

Der Beitrag untersucht die wissenschaftliche Aussagekraft etablierter Verfahren zur Bewertung psychologischer Blendung in Innenräumen, insbesondere des Unified Glare Rating (UGR). Ausgangspunkt ist die methodische Unterscheidung zwischen Reliabilität, also der Zuverlässigkeit und Wiederholbarkeit einer Messung, und Validität, das heißt ihrer inhaltlichen Gültigkeit. Historisch entstand UGR aus älteren nationalen Modellen wie BGI, VCP und dem Söllner-Verfahren, um eine international einheitliche Bewertung zu ermöglichen. Der Index berücksichtigt Hintergrundleuchtdichte, mittlere Leuchtdichte, Größe und Position von Leuchten. Seine tabellarische Anwendung setzt jedoch standardisierte Raumgeometrien, Reflexionsgrade und regelmäßige Anordnungen eines Leuchtentyps voraus.

Die Analyse zeigt erhebliche Anwendungsgrenzen: Sehr kleine, großflächige oder inhomogen leuchtende Quellen sowie indirekte Beleuchtung werden unzureichend erfasst. Zudem ist UGR keine reine Leuchteneigenschaft, sondern von Raum, Anlage und Beobachterposition abhängig. Besonders problematisch sind große interindividuelle Streuungen in Probandenstudien, die Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Blendungsurteile begrenzen. Damit wird bereits die Reliabilität infrage gestellt; ohne hinreichende Reliabilität ist eine Validierung des Verfahrens methodisch nicht möglich. Untersuchungen berichten darüber hinaus eine geringe Übereinstimmung vorhandener Blendindizes mit subjektiven Bewertungen, insbesondere bei komplexen Mehrleuchtensituationen und LED-Systemen.

Die praktischen Folgen reichen über momentanes Unbehagen hinaus. Beschäftigte verändern Beleuchtung, Arbeitsplätze oder Körperhaltung, um Direkt- und Reflexblendung zu vermeiden; mögliche Konsequenzen sind visuelle Ermüdung, Beschwerden des Bewegungsapparats und eine geringe Akzeptanz konventioneller Bürobeleuchtung. Ergebnisse aus Arbeitsumgebungen deuten darauf hin, dass formal gut entblendete Direktbeleuchtung dennoch stärkere Belastungen hervorrufen kann als indirekte oder individuell beeinflussbare Systeme. Eine ausschließlich auf UGR-Grenzwerte gestützte Planung unterschätzt daher die Wechselwirkungen zwischen Blendung, Kontrast, Reflexionen, Flimmern, spektraler Lichtwirkung, Bildschirmarbeit und fehlender Nutzerkontrolle. Erforderlich sind neue Bewertungsansätze, die reale Arbeitsaufgaben, zeitabhängige Belastungen, individuelle Unterschiede und weitere visuelle Stressoren integrieren. Bis zu einer solchen Neuformulierung sollten UGR-Werte nicht als präzise oder universell gültige Komfortkennzahlen interpretiert werden, sondern lediglich als begrenzte Planungsindikatoren innerhalb ihres definierten Anwendungsbereichs.