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Hurra - Wir sind seit heute so weit wie  1975 - Freie Sicht für freie Bürger
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15.12.2022

Heute bekam ich die Meldung, dass die ASR A3.4 Beleuchtung endlich der Arbeitsstättenverordnung angepaßt wird. Es wird drin stehen, dass
"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben."

Das ist zwar schon seit 2016 Gesetz, aber jemand blockierte die Berücksichtigung des Gesetzes in den Technischen Regeln für den Arbeitsschutz. Wer könnte das gewesen sein? Wer die üblichen Verdächtigen im Sinn  hat, liegt goldrichtig. Die Vorschrift war bereits 1975 in die ArbStättV eingeführt worden. Und sah so aus:

Unter Beleuchtung führte der Staat als erstes die Verbindung zum hellen Tag an! Und setzte weltweit Maßstäbe für den Bau von Arbeitsstätten!

Im Jahr 2004 hatten zwei mittlerweile ausrangierte Politiker - Wolfgang Clement von der SPD und Ede Stoiber von der CSU - übereingekommen, dass dies zu viel des Guten war. Sie haben damals auch diesen Punkt "dereguliert". Will sagen, alles aus dem Gesetz entfernt, was den Arbeitgeber zu Maßnahmen zwingen könnte. So auch die Sichtverbindung. Stattdessen stand dort, "die Arbeitsplätze müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten …

Die Sichtverbindung wurde wohl als Reminiszenz nur noch in die Überschrift eingetragen. Es könnte auch sein, dass ein Beamter der Ministern auf die Sprünge helfen wollte. Wie dem auch sei, deutsche Arbeitsräume mussten nicht mehr eine Ausblick nach außen erlauben. Wozu auch? Wer arbeitet, hat keine Zeit, die er zum Fenster hinaus werfen darf. Diese Formulierung ist rechtlich unbestimmt und in sich widersprüchlich. Es wird einerseits „müssen“ als Pflicht und andererseits „möglichst ausreichend“ als unverbindliche Empfehlung in der Praxis ausgelegt. Was denn Nu? Was ist, wenn man nicht kann, was man muss? 

Indes nicht nur die deutschen Arbeitnehmer sondern auch die Arbeitsschützer waren anderer Meinung als die beiden Politiker, denn die Rechtsprechung hatte präzise ausgesagt, wozu denn diese Vorschrift dient: "In Verbindung mit einer ungehinderten Sichtverbindung nach außen wirkt sich das Tageslicht positiv auf die physische Gesundheit (zum Beispiel Hormonhaushalt) sowie auf die psychische Gesundheit (zum Beispiel Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit) der Beschäftigten bei der Arbeit aus." und "Natürliches Licht am Arbeitsplatz und die Sichtverbindung ins Freie sind unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden psychischen Belastungen, zum Beispiel zur Vermeidung von „Klausureffekten“, für Beschäftigte in Arbeits- und Aufenthaltsräumen notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Thema Sichtverbindung nach außen aus dem Jahr 1997." So der Bundesarbeitsminister in der Begründung der Änderung der ArbStättV.

Diese Änderung hatte ganze zwei Jahre auf sich warten lassen, weil der Arbeitgeberpräsident im Jahr 2014 die vom Gesetzgeber verabschiedeten Fassung der ArbStättV hat vom Bundeskanzleramt kassieren lassen. Der meinte, Toiletten wären auch Sanitätsräume und die bräuchten keine Sichtverbindung nach außen. Sonst hätten die da Draußen eine Sichtverbindung nach drinnen. Und das ist wahrlich unerwünscht, wg. Datenschutz und so. Dass die Vorschrift schon 1975 bestand und bis 2014 keine einzige Betriebstoilette eine klare Sichtverbindung von außen nach innen hatte … geschenkt.

Der Änderung der ASR A3.4 sollte ein ähnliches Schicksal noch bevorstehen. Die Arbeitgeber haben das fertige Papier einfach für ungültig erklärt. Dass ihre Vertreter dem zugestimmt hatten … Dann eben weg mit den Vertretern! Nach etwa drei Jahren geschah ein Wunder. Ansonsten wäre es lustig geworden, wenn ein Arbeitnehmer geklagt hätte. Denn unabhängig von der juristischen Lage hätte sich jeder Richter z.B. an das einschlägige Urteil vom Bundesverwaltungsgericht gehalten.

Wussten Sie schon, was EPL ist? Ihre Augen werden Ihnen danken.

 

Augenschonendes Licht mit 3 Jahre Garantie? Sofort zugreifen, zumal es am Ende einer Broschüre mit dem Titel erscheint. Wir haben es mit der Sonne zu tun. 

Wie kann man eine Beleuchtung zum Schutz der Sehkraft realisieren? So etwa wie Schotten ihre Spiegel vor übermäßigen Abnutzung schützen? Immer etwas davor hängen. Ich lese in der Broschüre, man hätte eine patentierte Technologie. Die Sonne kann es ja nicht sein, weil der Konstrukteur davon sein Patent in der Sintflut verloren hat.

Hinter dem Patent müssen tolle Erkenntnisse stecken: "Bis zum 20. Jahrhundert spielten die Zapfenzellen die wichtigste Rolle, deshalb wurde die Wellenlänge von RGB (rot, grün, blau) als die wichtigsten Komponenten in der Theorie der menschlichen Sehkraft aufgefasst." Das literarische Werk liest sich so wunderbar spannend an wie Bedienungsanleitungen billiger asiatischer Uhren. Aber es wird noch besser: "Im Jahr 1996 wurde der für Computergraphiken verwendete Bildkompressions Algorithmus auf der Grundlage von Gegenfarbtheorien, anstatt auf der Grundlage von RGB, entwickelt und das Max Planck Forschungsinstitut in Deutschland entdeckte 1999 den Stäbchen-Zapfen-Verlauf, der veranlasste, dass sowohl Stäbchenzellen als auch Zapfenzellen in der Theorie der Sehkraft des 21. Jahrhunderts als äußerst wichtig betrachtet werden." Will sagen, die Lichtforschung in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

Wozu ist das Patent gut? Unglaublich aber wahr:

Der mir vorliegende Bericht (wenn Sie hier  klicken, liegt der Ihnen auch vor) sagt: "Der Test zeigt, dass der Einsatz der XXX Lampen, eine Konzentration fördernde Wirkung auf einen Großteil der Probanden hat. Das bestätigt die Auswertung der Tests." Und es geht noch besser "Des Weiteren ist eine motivierende Wirkung des Lichts auf das Arbeitsverhalten zu erkennen. Da 71% der Teilnehmer das Licht als motivierend empfunden haben."

Wer die Wundermittel, Pardon Leucht-, beschaffen will, müsste sich den Bericht lesen. Dort stehen die Bezeichnungen. Wer die Wirkung nicht glaubt, kann sich ja eine der getesteten Lampen kaufen und den Bericht unter deren Licht noch einmal lesen. Da der wissenschaftliche Befund sicherlich reproduzierbar ist, kann man sich über die Wirkung vergewissern, indem man die Lampe für exakt den gleichen Zweck benutzt: "… andere Probanden nutzen die Lampe als Arbeitsleuchte bzw. als Näh- und Strickleuchte." Noch ein Riesen-Schritt in der Geschichte des Lichtmachens. Die Strickleuchte. Um die zu bezahlen, muss eine alte Oma allerdings viel länger stricken als mit der ollen Glühbirne. Ob das den Augen gut tut?

Anm.: Falls die Motivation der Lampe nicht ausreicht, hier finden Sie das Lied "Cast on baby ………… der Gute Laune Song zum stricken und häkeln".

  • Es hilft gegen Depressionen und Melancholie
  • Verbessert die Arbeitskonzentration, z.B. Verringerung der Ablenkung, Verbesserung der Schulleistung
  • Steigerung der Arbeitseffizienz, Reduzierung des Cortisol (Stresshormon) Spiegels
  • Steigerung der Umsätze im Laden, durch längeres Verweilen im Verkaufsräumen
  • Schutz der Sehkraft, Reduzierung der Augenermüdung
  • Vorbeugung bei Hautallergie

Das Wundermittel heißt Beleuchtung mit Tageslicht. Da man dasselbe aber nicht verkaufen kann, weil der Hersteller es jeden Abend wieder zusammen rollt und weglegt, dann bitte "Beleuchtung mit Vollspektrum-Tageslicht sehr nahe dem Sonnenlicht". Da haben wir´s. Die ganze Story von dem 20. Jahrhundert bis jetzt dreht sich also um die Vollspektrumlampe. Aber halt - hier ist ein LED Produkt gemeint. Die besagte Vollspektrumlampe war eine Schöpfung des seligen John Ott, der damit die Kürbisse für den Wagen von Aschenputtel zum rasanten Wachstum angeregt hatte. Aber seine modernen Nachfahren geben sich mit Kürbissen nicht mehr ab. Bei denen ging es um wichtigere Arbeiten, wie man aus einer Anmerkung zur Untersuchung der Wirkung auf den Menschen ablesen kann: "Die Strahler Leuchte 12 W (PXXX) wurde für Arbeiten wie nähen, stricken, löten, feinmechanische Arbeiten und schreiben besonders positiv hervorgehoben." Offensichtlich wurde das gesamte Spektrum der täglichen Verrichtungen eines Menschen wie Stricken, Nähen, Löten und Schreiben zur Bewertung benutzt. Lesen findet sich leider nicht darunter.

Vorsicht Killerargument!

 

Heute kommentierte ich einen Zeitschriftenartikel über HCL. So wie Autoren nunmal sind, wird in dem Beitrag neben vielen Argumenten, die die Protagonisten der Geschichte vorbringen, auch die Frage des Dopings behandelt. Und ganz schön prominent: Ich kenne die Quelle nicht, aber wer eine sucht, wird hier fündig. Außerdem habe ich ein Video, in dem der Leiter der Forschergruppe, die Schulkinder unter Blaulicht gesetzt hatte, genau das erzählt, Licht wie Espresso.

Da haben wir den Salat. Eine solche Diskussion endet nie. Deswegen Anregung für Alle: Wie kann man eine absichtliche Beeinflussung eines Menschen nennen, ohne etwa von Manipulation zu reden. Ein ähnlicher Vorwurf machte z.B. der Musik bei der Arbeit den Garaus, der Firma Muzak, die diese vertrieb auch. Die Behauptung lautete: Die Musik taktet das Herz des Mitarbeiters mit. Und das sei eine gewollte Manipulation. Kein Arbeitgeber mochte den Schuh anziehen, er würde auf nette Art und Weise seine Mitarbeiter manipulieren. Die gesamte Literatur zu HR - heißt human resources - von und über Personaler geschrieben, ist voller Methoden, wie man mehr Leistung aus den Menschen heraus kitzelt. Es gab tatsächlich unmenschliche ("wissenschaftliche") Methoden, die sogar in den USA verboten werden mussten. Das ist aber lange her, und die Autoren, die über Motivation und Ähnliches schreiben, gehören garantiert nicht in die Rubrik Unmensch. Häufig auf die Gegenseite. 

Bei Licht hatten wir früher eine glücklichere Hand zu gewollten Wirkungen von Licht außer Sehen selbst. Da hieß es, gutes Licht beeinflusse Menschen positiv, indem die Leistungsfähigkeit des Auges erhöht werde. Damit könne der Mitarbeiter bei gleichem Arbeitspensum entlastet werden. Und so etwas ist zweifellos gesund. Es handelte sich dabei zweifelsohne um eine Beeinflussung mit der Folge - bzw. Absicht - einer Leistungssteigerung. Kann man einen ähnlichen Reim für die heute diskutierten Lichtwirkungen erfinden?