Geister von gestern, die unsere Beleuchtung von heute mitbestimmen

09.04.2026

Die Vergangenheit ist nicht tot,
sie ist nicht einmal vergangen.
William Faulkner

Die Wissenschaft versteht sich als fortwährende Suche nach Wahrheit, wobei anerkannt wird, dass absolute Wahrheit unerreichbar bleibt. Dennoch ist der Prozess der Erkenntnisgewinnung geprägt von der Hoffnung, durch neue Einsichten bestehende Annahmen zu überwinden. In der Beitragsserie Phantome, die unser Wissen beherrschen beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Mein Urteil über alles fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt. Zuweilen hat es längst ausgedient und niemand hatte Zeit, um es auszuräumen. Es kann auch sein, dass das Wissen ein Hindernis für neues Wissen darstellt. Meine Phantome geistern in der Lichttechnik, obwohl ihre Zeit längst abgelaufen ist.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Ersten

Phantom: Viel Licht bedeutet mehr Helligkeit

Mehr Licht führt nicht automatisch zu einem helleren Raum oder besserem Sehen. Entscheidend ist weniger die gemessene Beleuchtungsstärke (Lux) auf der Arbeitsebene als die Verteilung und Richtung des Lichts: Ungünstige Leuchtdichteverhältnisse zwischen Sehaufgabe, näherer Umgebung und Raumflächen können trotz höherer Luxwerte zu Blendung oder sogar zu einem „dunkleren“ Helligkeitseindruck führen (Faustregel 10:3:1). Die einst als modern angesehene, stark auf die Arbeitsebene gerichtete Beleuchtung kann Wände und Decke unterbelichten und damit die Raumwirkung verschlechtern. Beispiele aus Innenräumen und der Natur zeigen, dass vertikale Flächen und reflektierendes Licht das Helligkeitserleben prägen; folgerichtig berücksichtigen neuere Normen auch Wand- und Deckenbeleuchtung und legen eigentlich nahe, stärker mit Leuchtdichten statt nur mit Beleuchtungsstärken zu planen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Zwoten

Phantom: Beleuchtung von Arbeitsstätten muss i.S. des Arbeitsschutzes reguliert werden.

Der Beitrag zeichnet die über 110-jährige Geschichte von Beleuchtungsregelungen im Arbeitsschutz nach und stellt die Frage, ob solche Vorgaben heute noch nötig sind oder ob sie – wie bei anderen technischen Entwicklungen – obsolet werden könnten. Er unterscheidet dabei zwischen Not-/Sicherheitsbeleuchtung (deren Bedeutung eher zugenommen hat) und Regeln zur visuellen Umgebung, die trotz stark veränderter Lichtverhältnisse nur unvollständig abgedeckt ist (u. a. durch Landesbauordnungen, ArbStättV und ASR A3.4). Kritisiert werden besonders vage oder unzureichende Vorgaben etwa zur Blendung sowie Inkonsistenzen zwischen staatlichen Regeln, DGUV-Veröffentlichungen und der Norm DIN EN 12464-1 (z. B. bei Flimmern und Tageslicht). Die Praxis steht dadurch vor dem Dilemma, dass sich Betriebe in der Gefährdungsbeurteilung auf Normwerte stützen sollen, deren Schutzwirkung arbeitsrechtlich fraglich sein kann, während neue Themen wie nichtvisuelle/circadiane Lichtwirkungen kaum regelbar sind. Quintessenz: Trotz vieler Regelwerke fehlt eine konsistente, wissenschaftlich sauber begründete und praxisgerechte Gesamtsystematik der Beleuchtungsanforderungen in Arbeitsstätten.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Dritten

Phantom: Künstliche Beleuchtung bildet das Tageslicht nach

Der Beitrag zeichnet nach, wie seit Edison und Luckiesh die Idee verfolgt wird, Tageslicht technisch zu ersetzen – und warum diese Gleichsetzung von natürlichem und künstlichem Licht (in Innenräumen) auf einem grundlegenden Irrtum beruht. Zentral ist die These, dass nicht nur Spektrum und Farbtemperatur zählen, sondern vor allem die in Innenräumen prinzipiell nicht erreichbare Lichtmenge sowie die enorme Vielfalt realer Tageslichtbedingungen. Daraus folgen Fehlannahmen in Normung, Praxis und in heutigen Konzepten „biologisch wirksamen“ Lichts.

  • Seit Edison zielt Lichttechnik darauf, die Nacht „zum Tag“ zu machen; Luckiesh radikalisierte dies zur Vision einer jederzeit verfügbaren „elektrischen Sonne“ in bester Qualität.
  • Der Grundirrtum lautet: Menschen würden Licht in Innenräumen bei gleicher physikalischer Qualität so erleben wie in der Natur.
  • Experimentell ist diese Gleichsetzung kaum prüfbar, weil ein entscheidender Parameter nicht nachbildbar ist: die Quantität des Tageslichts (Natur bis ca. 100.000 lx vs. Innenraum typischerweise Größenordnung < 1% davon).
  • Das Tageslicht“ gibt es nicht: Direkt-/Himmelslicht, Wolken, Wasserdampf, Ort, Tagesverlauf, UV/Wärme und Umgebungsfarben (z.B. Wald/Regenwald) erzeugen stark variierende Spektren und Dynamiken, die technisch nicht realistisch zu reproduzieren sind.
  • Normlichtarten (D50/D65/D75) sind primär für standardisierte Sehbedingungen und Farbmessung definiert, nicht als Blaupause für Raumbeleuchtung.
  • Praxis und Normung weichen der Festlegung der „richtigen“ Lichtfarbe aus; zugleich zeigt die (umstrittene) Kruithof-Idee: Hohe Farbtemperaturen werden eher nur bei hoher Beleuchtungsstärke als angenehm empfunden.
  • Der Text problematisiert, dass heutige Konzepte nicht-visueller/„biologischer“ Lichtwirkungen häufig D65 als Referenz setzen und Wirkungen auf melanopische Aspekte verengen, statt das breitere Wirkungsfeld (Auge, Haut, Psyche) zu berücksichtigen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Vierten

Phantom: In einer Beleuchtung dürfen nicht unterschiedliche Lichtfarben sein

Der Beitrag kritisiert die hartnäckige, aber schlecht begründete Behauptung (u. a. nach Hartmann 1977), dass in einem Raum keine Lichtquellen unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe kombiniert werden dürften, weil dies angeblich „Zwielicht“ und Augenbeschwerden verursache. Er zeigt, wie der Zwielicht-Begriff auf Tageslicht-Ergänzung und gemischte Lichtfarben ausgeweitet wurde, obwohl die zugrunde liegende Theorie heute als widerlegt gilt. Trotzdem prägt sie weiterhin die Beleuchtungspraxis (z. B. „neutralweiß“, Verdrängung von Tischleuchten, Argumente für fensterlose Räume), bevor der Text mit dem Fazit des ehemaligen Vorstandes der LiTG Hajo Richter schließt: „Es gibt kein Zwielicht in Innenräumen.”
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Fünften

Phantom: Gleiches Licht für alle

Dieser Beitrag behandelt die Entwicklung und Bedeutung von Lichtkonzepten im Arbeitsumfeld, insbesondere die Entstehung des Begriffs „Allgemeinbeleuchtung“ und dessen historische Wurzeln. Es wird erläutert, wie sich die Beleuchtung von lokalen Lichtquellen zu einer gleichmäßigen Grundbeleuchtung wandelte, und welche Rolle technische Fortschritte sowie gesetzliche Regelungen dabei spielten. Darüber hinaus werden verschiedene Arten der Beleuchtung, wie Allgemeinbeleuchtung und Platzbeleuchtung, beschrieben und deren jeweilige Funktionen für Sicherheit und Arbeitsaufgaben im Raum herausgestellt.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Sechsten

Phantom: Sonnenlicht ist gesund

Der Beitrag beschreibt das „Phantom“, die bis heute verbreitete Vorstellung, dass Sonnenlicht grundsätzlich gesund sei. Diese Idee entstand im Zuge der Industriellen Revolution, als Städte im Dunkel von Smog lagen und Menschen das Bedürfnis nach Licht hatten. Lichttechniker nutzten dies für künstliches „Tageslicht“, während Reformbewegungen wie die Progressiven versuchten, natürliche Helligkeit in Städte und Wohngebiete zu bringen. Dadurch wandelte sich weltweit das Schönheitsideal: Gebräunte Haut wurde zum Zeichen von Wohlstand und Gesundheit.

Heute besteht ein Spannungsfeld zwischen den Vorteilen und Gefahren der Sonne. UV-Strahlung ist lebenswichtig für die Vitamin‑D‑Produktion, kann aber gleichzeitig schädlich wirken und Haut- sowie Augenerkrankungen auslösen. Besonders im Sommer führt übermäßige Sonnenexposition zu akuten Belastungen wie Sonnenbrand, Hitzeerschöpfung oder Sonnenstich. Arbeitgeber werden vom Arbeitsschutz verpflichtet, Beschäftigte vor UV-Strahlen zu schützen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Siebten

Phantom: Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke im Innenraum und derjenigen im Freien unter einem komplett bedeckten Himmel. Entwickelt wurde das Konzept Ende des 19. Jahrhunderts von Alexander Pelham Trotter, um Innenraumbeleuchtung trotz ständig wechselnder Tageslichtbedingungen vergleichbar zu machen.

Obwohl der Ansatz seit 1895 nahezu unverändert existiert und in vielen Regelwerken weiterhin genutzt wird (z. B. DIN 5034, ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM), ist er aus heutiger Sicht stark veraltet.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Achten

Phantom Allgemeiner Farbwiedergabeindex Ra

Der klassische Farbwiedergabeindex CRI/Ra basiert auf nur 8 blassen Testfarben und einem veralteten Farbraum. Er bildet reale Farbwahrnehmung schlecht ab, besonders gesättigte Farben wie Rot (R9). Moderne Lichtquellen wie LEDs können dadurch trotz hohen CRI schlechte Farbwiedergabe haben.

Neue Methoden wie IES TM‑30‑20 mit 99 Testfarben, Rf (Fidelity) und Rg (Gamut) liefern wesentlich präzisere und realistischere Ergebnisse. TM-30 zeigt realitätsnahe und differenzierte Ergebnisse – wichtig für Museen, Handel, Architektur und LED-Technik. Dennoch bleibt CRI in vielen Normen, einschließlich ISO/CIE 8995-1:2025, weiterhin vorgeschrieben. Das Phantom kann man eher als Zombie beschreiben.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Neunten

Phantom: Lambertscher Strahler

Der Beitrag erläutert, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert-‚Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen vorausgesetzt. Viele Normen und Regelwerke (z. B. DIN-Normen zu Arbeitsstätten, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. Sogar eine Grundgröße wie die Beleuchtungsstärke oder eine wichtige Größe wie der Reflexionsgrad machen nur Sinn, wenn man von einer Lambertschen Reflexion ausgeht.

Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen für Arbeitsplätze). Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer. Man hätte besser mehr diffuses Licht statt direkter Beleuchtung vorsehen sollen, entspiegelte Bildschirme statt Vorschriften zu deren Aufstellung. Man muss anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Zehnten

Das fundamentale Phantom

In der Lichttechnik wird Helligkeit bis heute mit einer Standardkurve (V(λ)) bewertet, die vor rund 100 Jahren aus Messungen an wenigen, jungen erwachsenen Männern abgeleitet wurde.

Diese Kurve steckt hinter fast allen wichtigen Lichtangaben wie Lumen und Lux – und verleitet dazu zu glauben, sie beschreibe die Hellempfindung „des Menschen“ allgemein. Tatsächlich sehen ältere Menschen, Kinder und auch viele Tiere oder Pflanzen Licht anders, sodass gleiche Messwerte in der Praxis sehr unterschiedliche Wirkungen haben können.

Neuere Kennzahlen wie „melanopische“ Beleuchtungsstärken sollen biologische Effekte des Lichts besser erfassen, sind aber ebenfalls von Alter und Lichtspektrum abhängig und dadurch kompliziert zu verwenden. Mit der Einführung melanopischer Kenngrößen (CIE S 026/E:2018) wird die Problematik sichtbar verschärft: Melanopische Beleuchtungsstärken (z. B. mel-EDI) sind explizit alters- und spektralabhängig; ein Zahlenwert gilt nur für definierte Referenzbedingungen (u. a. ein Referenzalter), während herkömmliche lichttechnische Größen diese Unterschiede nicht erfassen.

Die zentrale Botschaft ist: Lichtmesswerte sind keine einfache „Physiologie in Zahlen“, und gute Beleuchtung muss stärker auf unterschiedliche Menschen und Anwendungsfälle abgestimmt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Licht valide gemessen wird, d.h. ein bestimmter Wert entspricht einer bestimmten Wirkung.

LED & Co – Künstliche Lichtquellen im Alltag und ihre Wirkungen auf den Menschen

09.04.2026

Unwissenheit schützt vor Strahlung nicht –
sie gibt ihr nur mehr Zeit-
d. Blogger

Das Umweltbundesamt hat mit dem Titel "LED & Co – Künstliche Lichtquellen im Alltag und ihre Wirkungen auf den Menschen" einen Bericht veröffentlicht, der die Wirkungen künstlicher Quellen auf den Menschen beschreibt. Die Zusammenfassung enthält nicht viel Überraschendes, aber doch einen wichtigen Hinweis: Dennoch sollte auf eine gute Beleuchtungspraxis geachtet werden, vor allem im Hinblick auf vulnerable Gruppen wie Kinder. 

Licht aus natürlichen und künstlichen Quellen ermöglicht uns, unsere Umwelt visuell wahrzunehmen, und beeinflusst circadiane Rhythmen, insbesondere den Schlaf-Wach-Rhythmus. Vor allem Licht emittierende Dioden (LEDs) als verhältnismäßig neues Leuchtmittel stehen häufig im Zentrum von Diskussionen über Gefährdungen der Retina durch energiereiches blaues Licht („Blaulichtgefährdung“), mögliche Langzeiteffekte und unerwünschte nicht-visuelle Wirkungen. Der Blaulichtanteil künstlicher Lichtquellen ist jedoch sehr unterschiedlich – auch bei LEDs. Übliche Lampen und Lampensysteme der Allgemeinbeleuchtung sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als augensicher zu betrachten. Dennoch sollte auf eine gute Beleuchtungspraxis geachtet werden, vor allem im Hinblick auf vulnerable Gruppen wie Kinder.

Kontaktadresse ist 
Dr. Monika Asmuß - Bundesamt für Strahlenschutz Fachgebiet WR 4 – Optische Strahlung Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim
E-Mail: masmuss[at]bfs.de

Der Bericht steht hier zum Download bereit. 

Bei dieser Gelegenheit habe ich zwei etwas ältere Abhandlungen der gleichen Autorin gefunden, die die Gefahren einer speziellen Art der Lichtanwendung beschreiben: Laser, IPL & Co – Anwendungen optischer Strahlung in der Kosmetik. Ziel ist nicht die Beleuchtung, sondern die dauerhafte Haarentfernung, die Faltenglättung, die Entfernung von kleinen Blutgefäßen oder von Tätowierungen. Ein weiterer Bericht handelt von den Nebenwirkungen solcher Aktionen. 

Auch diese Arbeiten sind sicherheitsrelevant: Download hier. und dort.

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weitere Arbeiten der Autorin kann man hier abrufen. 

https://www.researchgate.net/profile/Monika-Asmuss

Hören mit den Augen - Sehen mit den Ohren

08.04.2026

Manche Leute verwechseln
ihren Horizont mit einer Grenze –
und nennen das dann Fachgebiet..
d. Blogger

Auf licht-formt-leben.de wird ein neuer Artikel behandelt, der beschreibt, wie das Klangerlebnis in einem Konzertsaal von der Farbgebung beeinflusst wird. 

Der Beitrag diskutiert neuere Hinweise darauf, dass auditive Wahrnehmung durch visuelle Faktoren mitgeprägt wird, und verknüpft diese Beobachtung mit klassischer Forschung zur Wechselwirkung von Lärm und Blendung. Ausgehend von Berichten zur klanglichen „Färbung“ von Konzertsälen in Abhängigkeit von deren Farbgestaltung werden historische Befunde (unter anderem Östberg sowie Untersuchungen an der TU Berlin) herangezogen, die eine wechselseitige Verstärkung der Wirkung sensorischer Stressoren zeigen. Im Rahmen der Handlungsregulationstheorie werden Lärm und Blendung als Regulationshindernisse beschrieben, deren kombinierte Wirkung Leistungsfähigkeit und Fehlerraten überproportional beeinflussen kann. Abschließend wird die begrenzte Erklärungsleistung rein technischer Parameter (z. B. in der Büroakustik) als Argument für eine zurückhaltendere, interdisziplinäre Gestaltungspraxis herausgestellt.

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Die Zeit an den Haaren ablesen 

08.04.2026

Innovation ist oft nur das Wissen von gestern,
das heute an einem Ort angewendet wird,
an dem es vorher noch nie war.
d. Blogger

Die Forschung um die Lichtwirkungen auf die Biorhythmen des Menschen liefert eine neue Facette, die zunächst die Forschung selbst betrifft: Wie messe ich die Körperzeit eines Menschen? Danach kommt die praktische Anwendung: Studien zufolge kann die Tageszeit, zu der beispielsweise bestimmte Krebsimmuntherapien verabreicht werden, deren Wirksamkeit entscheidend beeinflussen. Man weiß es im Prinzip schon sehr lange, dass der gleiche Wirkstoff morgens anders wirkt als abends. Dass man das Prinzip präzise auf das Individuum herunterbricht, ist hingegen neu

Dies meldete der Berliner Tagespiegel am 08. April 2026. Anders als die UTC, Coordinated Universal Time, die für alle Menschen gilt, oder GMT, die nur noch für die Briten gilt, gilt die Körperzeit für ein einzelnes Individuum. Zwar synchronisiert das Licht der Sonne die circadianen Rhythmen aller Menschen mit dem Rhythmus von 24 Stunden. Aber das Individuum behält seinen Takt. Diesen individuellen Takt der inneren Uhr in Diagnostik und Therapie zu berücksichtigen, ist Ziel der sogenannten circadianen Medizin, auch genannt Chronopharmazie.

Die Bestimmung der Körperzeit erfolgt bislang meistens im Speichel. Die Meldung im Tagesspiegel besagt, dass sie nur bei schwachem Licht über mehrere Stunden ermittelt werden kann. Das liegt an der Praxis der Schlafforschung. Der neuartige Test soll die Bestimmung an Haarproben ermöglichen.

Der Protagonist der Studie an der Charité Berlin, Prof. Achim Kramer, steckt hinter Bodyclock, einem Team, das diesen Test auch vermarktet. Das Produkt nennt es “weltweit ersten RNA-Haartest zur Bestimmung der inneren Uhr” : Dieser einzigartige Test hilft unseren Kunden dabei, ihre innere Uhr und ihren Schlaftyp (Chronotyp) kennenzulernen und mit personalisierten Empfehlungen den Schlaf zu verbessern, die Gesundheit zu stärken und Krankheiten zu vermeiden.

In diesem Blog meide ich alles, was nach Werbung aussieht oder klingt. Im vorliegenden Fall erinnere ich mich aber an zwei Personen, die mehrere Monate nicht schlafen konnten. Ihnen wurde mit der circadianen Medizin derart gründlich geholfen, wie ich es eher für gelogen gehalten hätte. Daher gebe ich die Webadresse gerne weiter. Man kann  sich dort ausführlich über circadiane Rhythmen und ihre Bedeutung informieren.

Das folgende Video ist vom ZDF und wird auf der Website von Bodyclock zitiert. Das nächste Video fand ich informativ. Das letzte Video erklärt alles spielerisch-sachlich.

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Sehen mit den Ohren - Hören mit den Augen 

26.03.2026

Manche Leute verwechseln
ihren Horizont mit einer Grenze –
und nennen das dann Fachgebiet..
d. Blogger

Auf licht-formt-leben.de wird ein neuer Artikel behandelt, der beschreibt, wie das Klangerlebnis in einem Konzertsaal von der Farbgebung beeinflusst wird. 

Der Beitrag diskutiert neuere Hinweise darauf, dass auditive Wahrnehmung durch visuelle Faktoren mitgeprägt wird, und verknüpft diese Beobachtung mit klassischer Forschung zur Wechselwirkung von Lärm und Blendung. Ausgehend von Berichten zur klanglichen „Färbung“ von Konzertsälen in Abhängigkeit von deren Farbgestaltung werden historische Befunde (unter anderem Östberg sowie Untersuchungen an der TU Berlin) herangezogen, die eine wechselseitige Verstärkung der Wirkung sensorischer Stressoren zeigen. Im Rahmen der Handlungsregulationstheorie werden Lärm und Blendung als Regulationshindernisse beschrieben, deren kombinierte Wirkung Leistungsfähigkeit und Fehlerraten überproportional beeinflussen kann. Abschließend wird die begrenzte Erklärungsleistung rein technischer Parameter (z. B. in der Büroakustik) als Argument für eine zurückhaltendere, interdisziplinäre Gestaltungspraxis herausgestellt.

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