Posts Tagged: Arbeitsschutz

Phantom: Lambertscher Strahler

17.03.2026

Wir irren uns lieber nach
bewährtem Muster, als dass wir
nach neuen Regeln Erfolg haben
d. Blogger

In der Phantom-Serie beschreibe ich die Geister von Gestern, die uns noch lange verfolgen werden. Heute geht es um den Tageslichtquotienten. 

Der Beitrag erklärt, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert‑Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen impliziert.

Hauptaussagen

  • Lambert‑Modell als Phantom:
    Es wird in der Beleuchtungstechnik oft genutzt, obwohl reale Oberflächen (z. B. Papier, Monitore, Rasenflächen) stark davon abweichen. Die meistgebrauchte lichttechnische Größe, die Beleuchtungsstärke, verliert viel an Bedeutung, wenn sich die beleuchteten Oberflächen im Reflexionsverhalten von der Lambert-Reflexion weit unterscheiden.
  • Fehlschlüsse in Normung und Praxis:
    Viele Normen (z. B. DIN‑Normen zu Beleuchtungsstärken, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. So wird z.B. bei der Beleuchtung von Fußballstadien mit der Horizontalbeleuchtungsstärke gearbeitet, die nur wenig Sinn macht. Die Norm für Sportstätten, DIN EN 12193, enthält Anforderungen nur an die Horizontalbeleuchtungsstärke, obwohl die Betrachtungsgeometrien sehr unterschiedlich sind. Vor rund 60 Jahren hatte das Fernsehen die Einhaltung bestimmter Vertikalbeleuchtungsstärken gefordert, was Sinn macht. 
  • Probleme bei Bildschirmreflexionen:
    Man versuchte zwei  Jahrzehnte lang, störende Reflexionen über die Raumbeleuchtung zu vermeiden, statt Monitore zu entspiegeln, obwohl bekannt war, dass ihr Reflexionsverhalten nicht dem Lambert-Modell folgen kann. Die Anforderungen an Bildschirme werden in Abhängigkeit von Beleuchtungsstärken gestellt, obwohl störende Reflexionen nur wenig von der Beleuchtungsstärke abhängen.
  • Arbeitsplatzbeleuchtung:
    Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen). Der Nutzen, Minderung der Störungen durch Reflexblendung, ist aber mäßig bis nicht vorhanden, weil sich die Oberflächen nicht an das Lambertsche Gesetz halten.
  • Konsequenz:
    Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer.

Was hätte man tun sollen?

  • Mehr diffuses Licht statt stark gerichteter Beleuchtung
  • Entspiegelte Bildschirme statt Raumumbauten
  • Anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.

Fazit

Die unkritische Übertragung eines mathematischen Ideals in die Praxis hat zu jahrzehntelangen Fehlentscheidungen in Beleuchtungstechnik und Normung geführt. Statt unrealistische Bedingungen vorzugeben, sollten Beleuchtungskonzepte sich an realen Materialeigenschaften orientieren – und an den Bedürfnissen der Menschen.

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Phantom: Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

17.03.2026

Manche halten so fest an der Vergangenheit,
dass sie gar keine Hand mehr frei haben,
um die Zukunft zu greifen.
d. Blogger

In der Phantom-Serie beschreibe ich die Geister von Gestern, die uns noch lange verfolgen werden. Heute geht es um den Tageslichtquotienten. 

Der Tageslichtquotient (Daylight Factor wie D) ist ein über 120 Jahre altes Konzept, entwickelt von Alexander Pelham Trotter, um Innenbeleuchtung unabhängig von wechselndem Wetter bewerten zu können. Er beschreibt das Verhältnis der Beleuchtungsstärke im Innenraum zur Außenbeleuchtungsstärke unter einem standardisierten, vollständig bedeckten Himmel.

Trotz seines Alters und zahlreicher fachlicher Kritik ist der Tageslichtquotient bis heute in vielen Regelwerken wie ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM und Teilen der DIN 5034 verankert. In den Landesbauordnungen spielt er hingegen kaum eine Rolle.

Hauptkritikpunkte:

  • D basiert auf einem grauen Standardhimmel, der reale Lichtbedingungen (Sonne, Klimazonen) ignoriert.
  • D ist statisch, bildet also weder Tages- noch Jahresverlauf ab.
  • Die Gebäudeorientierung (z. B. Nord–Süd) wird ausgeblendet.
  • Er unterschätzt die Dynamik des Tageslichts, die für gute Architektur wichtig ist.
  • Beispiele aus der Praxis zeigen, dass der Quotient architektonische Qualität nur unzureichend beschreibt.

Trotzdem hält sich der Begriff hartnäckig und wird weiterhin genutzt – ein „Phantom“, das seit 1895 überlebt. (Anm.: Es wäre wissenswert zu erfahren, warum man bei dieser Größe geblieben ist. Denn nicht alles, was alt scheint, ist veraltet. So visualisierte der französische Ingenieur Charles Joseph Minard und später perfektioniert durch Étienne-Jules Marey (in seinem Werk La Méthode Graphique, 1885) alle Zugbewegungen eines Landes derart genial, dass deren Bildfahrplan-Diagramm heute noch von Verkehrsplanern weltweit genutzt wird, allerdings in digitaler Abbildung auf Bildschirmen.)

Moderne Alternativen:

  • DIN EN 17037: Bewertet Tageslicht mit realen Klimadaten (EPW).
  • Climate-Based Daylight Modelling (CBDM): Nutzt stündliche meteorologische Daten und ermöglicht realitätsnahe Simulationen.

Diese Methoden sind dynamisch, ortsbezogen und bieten deutlich bessere Aussagen über die tatsächliche Tageslichtqualität eines Raumes.

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Schicht und Licht

09.03.2026

Die Theorie steht bombensicher.
Schade nur, dass die Realität
sich weigert, mitzuspielen.
d. Blogger

Schichtarbeit und atypische Arbeitszeiten stören den Tagesrhythmus und können zu erhöhtem chronischem Stress führen. Da Licht ein wichtiger Regulator des Tagesrhythmus ist, können gezielte Maßnahmen zur Beleuchtung am Arbeitsplatz dazu beitragen, solche negativen Auswirkungen zu mildern. Diese Studie untersuchte, ob dynamische Beleuchtung am Arbeitsplatz den langfristigen physiologischen Stress beeinflusst, gemessen anhand der Cortisolkonzentration im Haar (HCC) als Biomarker für chronischen Stress bei Schichtarbeitern.

So steht es in der Kurzfassung eines Beitrags vom 13. Symposium Licht und Gesundheit, BAuA 2026. Die Autoren Sophie Schümann, Robert Herold, Katarzyna Burek, Dirk Pallapies, Thomas Brüning, Thomas Behrens, Volker Harth, Sylvia Rabstein haben in einer Längsschnittstudie untersucht, ob dynamisches Licht langfristig bei Nacht- und Schichtarbeit stressmindernd wirkt. 

Die Beschreibung der Studie habe ich in licht-formt-leben.de vorgenommen. Andere Berichte zu diesem Projekt sind auf der DGUV-Homepage oder hier zu finden. 

Wozu definiert man eine Normlichtart, wenn sie der Definition von Licht nicht entspricht? - Oder: Wieder mal zum Elend mit der Farbwiedergabe

Nicht nur Irre führen irre.
Walter Ludin

13.01.2026

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Wie an anderer Stelle erklärt, hat das Licht, das als Beleuchtung dient, zwei vornehmliche Aufgaben. Die erste ist für Helligkeit zu sorgen. Genau dafür hat man das Licht vor 101 Jahren offiziell so definiert. Die zweite Aufgabe fällt etwas diffiziler aus: Dem Menschen reicht die Helligkeit nicht aus; er will auch Farben sehen. So musste sich die CIE um ein zweites Feld bemühen. Auf der CIE-Sitzung in Cambridge wurde das heute noch fundamentale CIE-Normvalenzsystem (auch bekannt als das 1931er-System) verabschiedet.

Wo liegt das Problem, wenn beide Aspekte über ein Jahrhundert bzw. fast ein Jahrhundert anscheinend gut geregelt sind? Mehrere Menschengenerationen haben nicht gelernt zu begreifen, womit sich die CIE hier beschäftigt. Denn Helligkeit gibt es nicht. Sie ist eine Empfindung. Die Definition des Lichts dient nicht dazu, diese Empfindung messbar zu machen, sondern die Lichtmenge, die eine Lampe erzeugt. Wenn man dieses so definierte Licht in einen Raum bringt, wird es darin hell. Wie hell? Das lässt sich leider nicht sagen. Es hängt davon ab, wie das Licht verteilt wird und was da in dem Raum sonst an hellen Objekten vorhanden ist. Licht wurde definiert, um eine Brücke zwischen der physikalischen Menge des Lichts und der menschlichen Wahrnehmung zu schlagen. Vorsicht, auf der Brücke kann man leicht ausrutschen.

Nicht etwas, sondern wesentlich schlimmer sieht es mit der Farbe aus. Diese gibt es erst recht nicht, auch wenn man im Malergeschäft Regale voller Töpfe sehen kann, in denen Farbe lagert. Wenn man sich eine Dose greift, sieht man darauf viele gesetzlich vorgeschriebene Angaben, z.B. zu Sicherheit und Entsorgung, aber mindestens eine Bezeichnung der Farbe, z.B. „Premium-Seidenmattlack“, und eine Nummer dazu: z. B. „RAL 7000 Fehgrau“. Die letztere Nummer wird man allerdings in keinem Fachgeschäft sehen, sie gehört zu U-Booten der Bundesmarine als Überwasseranstrich. Der Unterwasseranstrich war früher unterschiedlich je nach Einsatzgebiet, Ostsee oder Nordsee. Denn Farben sieht niemand absolut, sondern immer in Verbindung mit dem beleuchtenden Licht und mit der Umgebung. 
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Wenn man Farben nicht absolut sehen kann und jedes Farbensehen vom auffallenden Licht abhängt, muss man, wenn man mit Farben oder farbigen Objekten handeln will, wenigstens eine verlässliche Grundlage für die Erscheinung schaffen. Genau dafür sorgen die sog. Normlichtarten, die die CIE im Laufe der Jahrzehnte definiert hat. Sie hießen einst A,B und C. 

Normlichtart A war 1931 für fast alle Umgebungen im Innenraum maßgeblich. Sie entsprach der Wolfram-Glühlampe (ca. 2856 K). Sie ist bis heute der Standard für künstliches Wohnraumlicht, auch wenn der Glühlampe mittlerweile das Licht ausgegangen ist. Normlichtart B sollte das direkte Sonnenlicht darstellen. Sie war kein Hit, weil es die direkte Sonne nur im Weltraum gibt. Auf Erden ist es noch niemandem gelungen, Sonnenlicht vom restlichen Licht zu trennen, außer im Labor.

Normlichtart C repräsentierte einst "durchschnittliches" Tageslicht ohne UV-Anteil (ca. 6774 K). Sie war entstanden, als sich die CIE noch nicht für UV verantwortlich fühlte. Sie war für die CIE in den 1930er Jahren ein Störfaktor. UV wurde eher als Problem wahrgenommen, da die damaligen Filterlösungen für Tageslichtsimulatoren den UV-Anteil des natürlichen Sonnenlichts kaum korrekt abbilden konnten. UV wurde eher als Problem wahrgenommen, da die damaligen Filterlösungen für Tageslichtsimulatoren den UV-Anteil des natürlichen Sonnenlichts kaum korrekt abbilden konnten.
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Dann kamen die 1960er Jahre. Die CIE war mit ihrem Latein am Ende, weil ihre Normlichtarten Farben etwa so "gut" wiedergaben, wie rechts etwas drastisch dargestellt. In der Industrie kamen immer mehr optische Aufheller (in Papier, Textilien, Wandanstriche und Waschmitteln) zum Einsatz. Diese Stoffe wandeln unsichtbares UV-Licht in sichtbares blaues Licht um. Um diese Farben korrekt zu messen, musste die Lichtquelle im Messgerät nun zwingend einen definierten UV-Anteil enthalten. 

So wurde 1964 die D-Serie eingeführt (D50, D55, D65, D75). Diese enthält standardmäßig ein UV-Spektrum. Dumm nur, dass die CIE 1965 den Farbwiedergabeindex Ra (CIE 13)  einführte, ohne die Wirkung von UV zu berücksichtigen. Das Konzept ist mittlerweile 1974 (CIE 13.2) und 1995 (CIE 13.3) revidiert worden, aber jeweils ohne UV. In der Industrie (Papier, Textilien, Waschmittel) wurden in den 90ern aber immer komplexere optische Aufheller eingesetzt. So werden zwar Produkte wie Stoffe oder Autos unter dem Licht bestimmter Normlichtarten geprüft, wer aber Lampen herstellt und verkauft, gibt den Farbwiedergabeindex ohne UV an.

Was bedeutet so etwas in der Praxis? Wenn Papier, Textilien, Waschmittel bei der Herstellung bzw. in der Prüfung mit UV bestrahlt und später ohne UV benutzt werden, dann haben sie einen Gelbstich. Textilien vergilben mit der Zeit ohnehin und sehen ohne UV nie frisch weiß aus. Eine Lampe mit der höchstmöglichen Farbwiedergabe ist bestenfalls in der Lage, acht Farben wiederzugeben. Darunter befindet sich keine einzige gesättigte Farbe. Wer freut sich, dass in seinem Wohnraum Asterviolett oder Senfgelb gut erscheinen?

Besonders schlimm ist das bei LED-Leuchtmitteln. Tatsächlich emittieren die meisten Standard-LEDs für den Haushalt so gut wie gar kein ultraviolettes Licht. Sie können aber sehr hohe Ra-Werte erreichen und täuschen damit eine sehr gute Farbwiedergabe vor. Es gibt UV-basierte weiße LEDs, bei denen der Chip UV-Licht aussendet, das eine spezielle Mischung aus verschiedenen Leuchtstoffen (Rot, Grün, Blau) anregt. Deren Farbwiedergabe ist besser, sie kommt aber nicht in der technischen Angabe zur Wirkung.
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Sind solche Aspekte für den Praktiker relevant? In einem anderen Beitrag habe ich das Problem etwas ausführlicher behandelt und dargelegt, dass das Problem zum täglichen Leben gehört, so z.B. wenn man gerne Brühwurst ist (hier) oder seine neu gekauften Fummel abends in der guten Stube anprobiert. Man kann auch wertvolle Zeit verlieren, wenn man Farben aufeinander abstimmen muss. Einer der Geschädigten war ich, als ich für meine Doktorarbeit ein Modell des Berliner Olympiastadions erstellte. Es war 35 m²  groß und hatte drei Farben (Grau = Tribüne, Grün = Spielfeld, Rostrot = Laufbahn). Diese Farben habe ich vor Ort gemessen und die entsprechenden Mischungen vorbereitet. Dazu gehörte das Färben von 10 m² Frotteestoff mit den Schattierungen frisch gemähten Rasens. Das Streichen und Belegen des Modells hat etwa eine Woche gedauert. Ein paar Wochen später kam der Scheinwerfer, der das Ganze beleuchten sollte. Dieser hatte aber einen hohen UV-Anteil. So musste ich die ganze Prozedur wiederholen. Und die ganzen Farbmischungen unter dem Licht des Scheinwerfers neu erstellen.

Die Lampe in diesem Scheinwerfer stammte von einem der namhaftesten Hersteller, dessen Laborchef ich sehr gut kannte. Dieser hat mir nichts von den späteren Problemen erzählt. Der Scheinwerfer selbst war entworfen worden, um eine der "heiligen" Stätten des deutschen Sports, das Münchner Olympiastadion, zu beleuchten. Auch der Planer dieser Sportstätte hatte mir nichts davon erzählt. Dieser war aber einer der wichtigsten Berater meines Projekts.

"Mein" Problem, also die Beleuchtung des wichtigsten Stadions in München, sollte sich mehrere Jahrzehnte später wiederholen. Diesmal wurde es richtig teuer. Als die Allianz Arena eine "moderne" Beleuchtung bekam, war das Fernsehen mit dem Bild unzufrieden. Und zweitens verkümmerte der Rasen. Man hatte vergessen, dass die alten Scheinwerfer UV abstrahlten, die neuen mit LED nicht. So musste nachgerüstet werden, und das nicht zu knapp. In der TZ war zu lesen: "Den edlen Rasen streicheln 540 UV-Strahler mit ihrem Licht, wenn kein Spiel auf dem Programm steht." (Gelesen am 29.01.2024 hier) Hingegen meint Bayern München selber, sie hätten "Zusätzliche UV-Leuchten für das optimale Fernsehbild …" (hier)

Wer glaubt, die Planer der Allianz Arena und ich hätten zu dusselig gehandelt, sollte sich das letzte Opfer ansehen, der sich in die Irre führen ließ (hier). Es war Prof. Manfred Richter, der Schöpfer des DIN-Farbensystems. Er konnte trotz einer Farbsehschwäche Testfarben richtig abschätzen. Aber nicht die fehlende Wirkung von optischen Aufhellern.

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Das Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wurde mit folgenden Beiträgen weiter kommentiert, die darlegen, wie man das Entstehen von neuem Wissen auf dem Gebiet Licht und überhaupt in der Wissenschaft auch mit wissenschaftlichen Methoden verhindert:

 

12.01.2026

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Warum man Gesetze und Normen zu Licht am Arbeitsplatz nicht ändern kann

Zum 100. Jahr der Veröffentlichung des Buches Light and Health von Luckiesh und Pacini und zum 25. Jahr nach der Entdeckung eines neuen Sensors im menschlichen Auge wolle ich eine Bilanz ziehen bzw. deren zwei. 

Luckiesh und Pacini haben LIcht als Quelle der Gesundheit etablieren und in die Häuser und Arbeitsstätten bringen. Was aus ihrem Konzept nach 100 Jahren geworden ist, habe ich in dem Beitrag 

Ein Jahrhundert Light and Health von Luckiesh und Pacini

dargelegt. Deren Arbeit hatte weitreichende Konsequenzen für unseren heutigen Alltag, obwohl die Autoren längst vergessen sind. 

Der neue Sensor im Auge gab der Lichtforschung einen ungeahnten Aufschwung. Ich vermute, dass die Wirkungen des Lichts auf den Menschen noch nie derart intensiv erforscht worden sind. Führende Köpfe wiederholten unwissend eine Weisheit aus dem Buch Light and Health: "Licht - Mehr als nur Sehen". Die gesamte Lichttechnik, all unser Lichtwissen, sollte neu geschrieben werden. Dazu sollten die Normen für die Beleuchtung komplett geändert werden. Auch die Vorschriften des Arbeitsschutzes. 

Ein Vierteljahrhundert später stellt sich die Situation sehr ernüchternd dar. Ich selbst hatte seit 2011 den Auftrag, die ergonomische Norm DIN EN ISO 9221-6:1999 zu revidieren. Stattdessen schrieb ich eine Erklärung, den Standard ISO/TR 9241-610, der beschreibt, warum die Lichttechnik nicht die grundlegenden Bestimmungen geliefert hat. Für die nächsten 10 Jahre wird es nicht mehr dazu kommen. Der gesamte Beitrag 

Warum es derzeit nicht möglich ist, Gesetze und Normen mit Bestimmungen zu Licht zu revidieren

ist in licht-formt-leben.de  zu lesen.