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Was aus Zwielicht wurde
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13.03.2024

Gestern hatte ich mit dem Begriff Zwielicht erklärt, warum ich nichts von einer Internationalisierung von Beleuchtungsnormen halte. Heute will ich ausführen, was aus dem Zwielicht geworden ist. Denn anders als seine Folgen ist es aus der Literatur verschwunden. Den letzten Eintrag dazu hatte ich von einem schwedischen Psychologen gelesen. Das letzte Wort hatte der selige Hajo Richter, seinerzeit der Vorstand der LiTG, gesprochen: "Glauben Sie mir, es gibt kein Zwielicht in Innenräumen."

Für mich konnte die Sache nicht so glatt über die Bühne gehen, denn meine Beratungskunden hatten mit Augenproblemen ihrer Mitarbeitenden zu kämpfen. Zwar meinten damals fast alle, die Ursache müssten die Bildschirme sein. Aber eine Lichtfirma witterte ein gutes Geschäft und behauptete, der Missetäter wäre die Beleuchtung. Deswegen müsse eine neue Beleuchtung her und ein nagelneues Gütemerkmal. Da die Sache den Computerfirmen sehr gut gefiel, sie wären damit aus dem Schneider, wurde die alte Zwielichttheorie schön wieder aufgewärmt. Auf der rechten Spalte sieht man, was die künstliche Intelligenz heute auf die Frage ausspuckt: "Wer hat die Theorie vom Zwielicht in der Beleuchtung aufgestellt". Ähnlich qualifiziert waren die Fragen seinerzeit.

Ich musste die ernst nehmen und veranstaltete eine Reihe Feldstudien, das sind Untersuchungen am Arbeitsplatz. Da die Augenbeschwerden der Menschen eher von der Klimatisierung herrühren denn von Bildschirmen, habe ich in mehreren Großraumbüros die Arbeitsplätze nummeriert, den Ort erfasst, die Mitarbeitenden zu verschiedenen Tageszeiten ( = andere Raumzonen mit Zwielicht) befragt.
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Bitte vermeiden Sie in dieser Frage die KI anzurufen. Als ich wissen wollte, wer die Sache sich ausgedacht hat, bekam ich diese wunderbaren Antworten:
Die Theorie vom Zwielicht ist ein relativ neues Konzept, das sich mit der Beleuchtung von Räumen mit künstlichem Licht befasst. Es geht darum, eine Beleuchtung zu schaffen, die sowohl die Vorteile von natürlichem Licht als auch die Vorteile von künstlichem Licht nutzt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Theorie vom Zwielicht in der Praxis umzusetzen. Zum Beispiel können dimmbare Leuchten verwendet werden, um die Lichtintensität an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen.

Die Theorie vom Zwielicht ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Beleuchtungstechnologie. Sie trägt dazu bei, eine Beleuchtung zu schaffen, die sowohl funktional als auch komfortabel ist.

Das Ergebnis war eindeutig. In bestimmten Bereichen beschwerten sich die Leute signifikant stärker als in anderen. Und das in allen Fällen. Dummerweise hatte das Ergebnis nichts mit Licht zu tun. Wir deckten auf, dass in den Büros manche Stränge der Klimaanlage abgeschaltet waren, ohne dass dies jahrelang aufgefallen war. Dafür blies sie in den anderen Bereichen stärker und verursachte so mehr Augenbeschwerden. In einem Fall hatte sich die Isolierung des Gebäudes verkrümelt. Das Haus musste komplett saniert werden.

In einem eklatanten Fall hatten wir doch etwas aufgedeckt, was etwas mit Sehen zu tun hatte. Aber nur kurz. Die Klimaanlage des betreffenden Büros war viele Jahre andersherum geschaltet und hatte die Luft dort eingesaugt, wo die verunreinigte Luft ausgeblasen werden sollte. Als die Richtung umgedreht wurde, legte sich eine Staubwolke auf die Leute.
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Für mich war das Thema Zwielicht damit erledigt. Aber die glaubhafteste Quelle für Zwielicht, das Buch "Optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz" von Prof. Erwin Hartmann, steht noch in den Bibliotheken im Regal. Schlimmer noch, viele seiner Empfehlungen führen in die Irre. So hat er ein ganzes Kapitel zu Zwielicht geschrieben, in dem u.a. dies steht: "… In ähnlicher Wewise sprechen wir auch vom Zwielicht, wenn ein Arbeitsplatz deutlicht erkennbar Licht verschiedener Lichtfarbe von zwei oder mehr örtlich getrennten Lichtquellen erhält. …  " (kursiv im Original). Und weiter geht es: "Im übrigen ist es wohl selbstverständlich, daß in ein und demselben Raum keine Lichtquellen unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe verwendet werden dürfen."

Rund 50 Jahre später wissen wir, selbstverständlich ist das nicht. Auch nicht, was der Herr Prof. als eine Lösung zu Zwielichtproblemen anbot und begründete: fensterlose Büros. Dazu schreibt er: "Es gibt wenige Probleme im Zusammenhang mit Kunstlicht, die so umstritten sind, wie der fensterlose Arbeitsraum. Dabei wird in aller Regel mehr emotionell als sachlich argumentiert. Die Licht- und Beleuchtungstechnik kann heute jede vernünftige spektrale Zusammensetzung des Lichtes realisierren … und die Klimatechnik bietet heute so hervorragende Lösungen an, daß es - zumindest aus physiologisch-optischer Sicht - keine Bedenken gegen fensterlose Arbeitsräume gibt." Irre, was der so dachte. Das Sick Building Syndrome, das hauptsächlich auf die Klimaanlagen zurückgeführt wird, wartete noch auf seine Entstehung. Es hat in Google Scholar (wissenschaftlich) zu 234.000 Einträgen gebracht, Allein 2023 gab es 14,200 Fundstellen. Die Unbedenklichkeit der fensterlosen Arbeitsräume aus seiner physiologisch-optischer Sicht ist spätestens mit dem Aufdecken der Wirkungen der Beleuchtung auf die circadianen Rhythmen Makulatur. Ganz ohne Zwielicht gesehen …
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Nicht-visuelle Wirkungen von Licht - Heißt das unsichtbar, die Wirkungen?
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Bei dem Thema "Licht und Gesundheit" fällt mir fast immer eine Phrase ein "Grandios vergeigt!". Gestern war es wieder so weit. Ein Kollege schickte mir einen Normenentwurf, den ich gefühlt Jahrzehnte kenne. In echt ist er nur drei Jahre alt - und schon wieder veraltet. Denn die darin zu lesende Message hatte mir mein Professor mitgeteilt - so etwa 1968. Später habe ich sie meinen Studenten weiter gegeben. Ich hoffe, die haben sie auch weiter gegeben. Bei meinem Professor ist es allerdings nicht bei Worten geblieben. Heute beruft sich der ASTA, Ausschuss für Arbeitsstätten, auf eine gesetzliche Bestimmung, die er bewirkt hat, wenn es um nicht-visuelle Wirkungen von Licht geht. 63 Jahre frisch geblieben und immer noch besser als das, was man heute mit großem Aufwand als eine wissenschaftlich fundierte Erkenntnis von Weltrang etablieren will. Uffff!

Es geht um die Erkenntnis, dass Licht nicht nur zum Sehen da ist. Es soll psychologische und physiologische Wirkungen haben. Der Laie hat keine Probleme damit. Das kennt er. Das Problem sind die Fachleute. Die haben vor rund 100 Jahren bestimmt, dass Licht zum Sehen diene und beschlossen, alle seine diesbezüglich relevanten Eigenschaften zu beschrieben und zu normen. Protest gab es von Leuten, die behaupteten, das Licht diene auch der Gesundheit. Und Gesundheit sei auch eine psychologische Wirkung - man freue sich am Gesehenen. Ob man glaubt oder nicht - das Licht war ein hohes Politikum. Noch unglaublicher ist das: Der deutsche Staat gründete im Jahr 1934 das "Amt für die Schönheit der Arbeit" mit der größten Abteilung "Gutes Licht".
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Der Staat ließ es nicht dabei bewenden. Er ließ schöne Filme drehen, um gutes Licht zu fördern. Eine DIN-Norm musste her (DIN 5035 vom Jahre 1935). Dabei entstand ein klitzekleiner Fehler, den man heute mit Kräften versucht, rückgängig zu machen. Es wurden zwei Normen für Licht erstellt. Eine für die künstliche Beleuchtung (wie gesagt, DIN 5035) und eine für die natürliche, DIN 5034. Irgendwie musste sich das Licht in den Arbeitsräumen mischen. Da verließ man sich auf die Natur. Niemand kann verhindern, dass sich das elektrische Licht mit dem Sonnenlicht mischt. Leider verstand das mancher "Fachmann" als Zwielicht. Anfang der 1970er Jahre sollte es verschwinden. Die Lichttechnische Gesellschaft diskutierte auf einer Sondertagung 1971 "Auge - Licht - Arbeit" fensterlose Arbeitsräume. Und die erste Ausgabe von DIN 5035, die Abschied vom Tageslicht bedeutete, entstand 1972. Die Zukunft sollte dem Großraumbüro gehören, das den Tag nur aus der Ferne ahnen ließ wie die großen Fabrikhallen auch. Ansonsten hieß es nach den Worten des großen Vorsitzenden des Ausschusses Innenraumbeleuchtung "Bei seitlicher Befensterung können gehobene Ansprüche an die Beleuchtung, wie sie in der künstlichen Beleuchtung gestellt werden, nicht befriedigt werden." Will sagen, nur die künstliche Beleuchtung reicht qualitativ für den Menschen aus. Da Fenster definitionsgemäß seitlich angeordnet sind - sonst hießen sie Oberlichter - können sie gehobenen Ansprüchen nicht genügen. Wer die Ansprüche stellt, ist übrigens ein großes Geheimnis. Die Benutzer sind es nicht. Die lieben die Fenster.

Ungeachtet all des fachmännischen Rats erschien 1975 in der ersten Arbeitsstättenverordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beleuchtung eine Vorschrift, die kein Lichttechniker so gewollt hätte, außer zwei. Der eine war mein Chef, und der andere war ein Kollege. Die beiden haben es geschafft, diese Vorschrift in die Welt zu setzen.

Das war übrigens der Aufhänger, mit dem der Arbeitgeberpräsident im Jahr 2014 die vom Gesetzgeber verabschiedeten Fassung der ArbStättV hat vom Bundeskanzleramt kassieren lassen. Der meinte, Toiletten wären auch Sanitätsräume und die bräuchten keine Sichtverbindung nach außen. Sonst hätten die da Draußen eine Sichtverbindung nach drinnen. Und das ist wahrlich unerwünscht, wg. Datenschutz und so.

Auch mancher Arbeitgeber war nicht allzu glücklich damit und nutzte ein Schlupfloch. Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 m2 mit Oberlichtern waren ausgenommen. So hat z.B. Heinz Nixdorf seine Arbeitsstätten sehr "flexibel" gestaltet. Die hatten mindestens 2001 m2. Somit brauchten sie keine Sichtverbindung. Sie hätten allerdings eine lichte Höhe von mindestens 3,25 m aufweisen müssen. Kein Problem für den findigen Unternehmer. Wenn sich die Gewerbeaufsicht meldete, wurden die Räume schwuppdiwupp unterteilt. Die Aufsichtsbeamten hatten bei diesem Besuch nur die Raumhöhe betrachten dürfen. Die Sichtverbindung nicht.

Der größte Teil der Arbeitgeber war allerdings nicht so findig und hielt sich brav an die Vorschrift. Aber niemand konnte verstehen, was diese Vorschrift unter "Beleuchtung" zu suchen hatte. Musste auch nicht. Die Vorschrift war unter Mitwirkung einer Psychologin erarbeitet worden und betraf nur die Psychologie. Die Beleuchtungswirkung ist reine Konterbande. Worauf basierte die Forschung und warum haben zwei Lichttechniker eine Vorschrift zur Psychologie erarbeitet? Den Grund sieht man hier. Er stammt aus der Broschüre "Ein kleines Kapitel praktischer Lichttechnik" von 1970. Allerdings war dies schon die 18. Auflage.

Die erste Chance, in die Fußstapfen der anscheinend erfolgreichen Forscher aus den 1960er und 1970er Jahren zu treten, entstand als unser Institut den Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" veröffentlichte. Das war 1990. Darin wurde abgeleitet, welche Art der Beleuchtung die beste Akzeptanz fand und vor allem warum. Wir haben in den folgenden Jahren dann diese Beleuchtung optimiert, an ca. 1500 Arbeitsplätzen installiert und die (positive) Wirkung dokumentiert. Nur die lichttechnische Industrie konnte damit nicht warm werden, denn die Hauptaussage des Forschungsberichts war, dass die Mehrzahl der Probanden die Beleuchtung als eine Störung ihrer Gesundheit erlebte. Dass es aber auch Beleuchtungen gab, die von fast allen akzeptiert wurden und sich positiv auf die Gesundheit wirkten und wirken? Man wollte halt Leuchten verkaufen, die man nicht auf den Bildschirmen reflektiert sehen würde. Dass diese Leuchten den Büros einen Höhlenlook verpassten? Ach, was, interessiert keinen.

Die zweite Chance kam etwa 10 Jahre später und war viel gewaltiger. Forscher hatten im Auge Sehzellen identifiziert, die die Tagesrhythmik der menschlichen Hormone steuern. Nur menschliche Hormone? Selbst Tiere der Tiefsee, die nie Tageslicht sehen, zeigen eine 24-Stunden-Rhythmik in ihrem Verhalten. Und ich dachte, jetzt werde man endlich sich den nicht-visuellen Wirkungen des Lichts annehmen. Das schien sich zu bewahrheiten, als die CIE im Jahr 2004 ein Symposium veranstaltete: "Light and Health: Non-visual effects". Vielleicht war der Tagungsort nicht allzu kreativ gewählt: Universität für Musik und Darstellende Kunst in Wien. Es folgten eher abstrakte Aktionen aber keine technischen Innovationen. Dass die CIE nicht vollends in einen Schnarchmodus verfallen war, erlebte die Welt als sie die Marschroute zu neuen Lichtwelten festlegte. In 2016 - also schlappe 12 Jahre später - erschien ein Technical Report "Research Roadmap for Healthful Interior Lighting Applications", vorbereitet unter der Leitung einer kanadischen Koryphäe, die Psychologin ist.

Wer allerdings dieses Werk studierte, konnte sich schnarchen legen, ohne befürchten zu müssen, etwas zu verpassen. Denn die zu klärenden Fragen wiesen gewaltige Ausmaße auf, während sich die geklärten Umstände in der CIE-Literatur ziemlich bescheiden ausnahmen. Doch die CIE war ungemein aktiv, für ihre Verhältnisse jedenfalls. Sie veröffentlichte eine offizielle Stellungnahme in 2015, in dem ein guter Slogan proklamiert wurde "Recommending proper light at the proper time", will sagen, "Das richtige Licht zur richtigen Zeit". Damit wollte man endlich damit aufhören, das falsche Licht zur falschen Zeit vorzuschreiben, was Beleuchtungsnormen weltweit tun und wohl auf absehbare Zeit tun werden. Unser Institut hatte in einem Gutachten für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zusammen mit dem lichttechnischen Institut der Uni Ilmenau just dies und viel mehr empfohlen, aber Jahre zuvor in 2011.

Die Stellungnahme der CIE wurde im Jahre 2019 erneut ausgegeben. Diesmal gab man an, endlich Butter bei die Fische zu tun. Man wolle in Zusammenarbeit mit der ISO die Norm ISO 8995-1:2002 alias CIE S 008:2001 wieder aktivieren. Diese war nämlich 2001 erschienen und von allen guten Geistern in Ruhe gelassen worden. Niemand hat sie je angewendet. Immerhin - man tut sein Bestes. Wir werden im Laufe des Jahrzehnts sicherlich erleben, dass die gute alte Norm ISO 8995 in voller Schönheit wieder aufersteht, bevor es 30 wird. Volljährig ist sie bereits 2019 gewesen, als die Erklärung erschienen war.

Damit die Zeit einem nicht langweilig wird, gibt es ein Technical Report zum Thema. Darin finden sich viele Statements zu den Vorteilen einer sog. "integrativen" Beleuchtung. Die heißt so, weil sie nicht nur die Wirkungen vom Licht auf das Sehen berücksichtigt, sondern auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden (s. oben die Bemerkung zum Kenntnisstand von 1968). Allerdings sind die deutlichen Warnungen nicht zu übersehen.

Will sagen, die Beleuchtung muss von qualifizierten Spezialisten geplant und auch angewendet werden. Zudem kann man gute Ergebnisse nur dann erzielen, wenn der Lichtplaner mit einer muttidisziplinären Mannschaft kooperiert, wozu u.a. angehören Arbeitsmediziner, Psychologen und sonstige. Mir sind die ersten beiden Expertengruppen bekannt, allerdings nicht aus der Lichtplanung. Die sonstigen sind wirklich wichtig. Man wüsste gerne, wer damit gemeint ist. Ansonsten muss der Lichtplaner eben selber zusehen, mit wem der kooperiert.

Was diese Expertengruppe wissen muss, bevor das integrative Licht geplant wird? Ganz einfach, wirklich unglaublich einfach:

  • Benutzereigenschaften (z.B. Altersverteilung, Sehfähigkeit, Gesundheitszustand)
  • Tätigkeitsprofil (vorwiegend stehend, vorwiegend sitzend oder in nur einer Position)
  • Kontrollierbare oder Nicht-kontrollierbare Benutzerpopulation

Man zeige mir auch nur einen einzigen Lichtplaner, der dieses Wissen hat. Nicht einmal der Arbeitgeber hat es.  Was wenn er es denn hätte? Seit einigen Jahrzehnten werden Bürohäuser "spekulativ" gebaut. D.h., man erstellt das Gebäude und vermietet oder verleast es anschließend. Zwar ist der künftige Mieter oft bekannt, der wird aber den Deubel tun und dem Lichtplaner Daten zur Verfügung stellen, die die Sehfähigkeit der Belegschaft oder gar den Gesundheitszustand aufschlüsseln. Zudem steht manches Gebäude zwar fast ewig, 80 Jahre oder länger. Die Nutzer geben sich aber die Klinke. So geschehen mit Denkmal geschützten Gebäuden von AEG in Berlin. Als die AEG in die ewigen Jagdgründe wechselte, übernahm Nixdorf diese und machte ein Innovationszentrum. Als dann auch Nixdorf der AEG in den Industriehimmel folgte, zog die Berliner Sparkasse ein. Deren MItarbeiter arbeiteten wie einst alle Büromenschen - sitzend. Mit der Ergonomie zog die stehende Arbeitsweise ein. Trotzdem will oder muss ein Teil der Belegschaft sitzend arbeiten. Was macht eigentlich die Expertentruppe mit diesbezüglichem Wissen, wenn sie es denn bekäme? Sie muss sie beachten, um Folgendes zu bewerten:

  • vorhersehbare Gesundheitsbedingungen, die zu erwarten sind
  • generalisierte Schlafrhythmen (es ist zu erwarten, dass Teenager andere Schlafgewohnheiten haben als ältere Insassen)
  • die Menge des Lichts am Auge, die benötigt wird, um eine circadiane Aktivierung zu erzeugen, was sich von Person zu Person unterscheidet.

Generalisierte Schlafrhythmen bewerten? Diese Aufgabe werden Lichtplaner einem mit Handkuss abnehmen. Von dem Lichtdesigner wird etwa eine ähnliche Fähigkeit erwartet wie von Clark Kent beim Heben von Lokomotiven samt Brücke, die einstürzen will. Z.B. muss dieser Folgendes können:

  • Es können Konflikte eintreten durch unterschiedliche Bedürfnisse (z.B. durch unterschiedliche Benutzer des gleichen Ortes). Der Designer muss das Problem lösen, ohne die Qualität der Beleuchtung zu beeinträchtigen.

Lichtdesigner und Lichtqualität! Den Lichtplaner oder Lighting Designer gibt es leider nicht. Es gibt zwar Menschen und Firmen, die sich so nennen, sie unterscheiden sich voneinander gewaltig. Deren Fachverbände versuchen seit Ewigkeiten, eine anerkannte Berufsbezeichnung durchzusetzen. Bislang vergeblich. Und Lichtqualität wurde zum 1.1.2021 nach 100-jähriger Geschichte der CIE zum ersten Mal erwähnt (hier oder da) Was die sein soll, muss noch ausgearbeitet werden. Wir haben ja Zeit.

Nachdem ich das alles gelesen hatte, habe ich den zuständigen Ausschuss gefragt, um was für eine Beleuchtung es hierbei handelt, das derart aufwändig gestaltet werden soll. Die Antwort lautet, alles gilt für jede Beleuchtung. Bevor ich demnächst zum Baumarkt gehe, um mir paar Lampen zu besorgen, werde ich anrufen und fragen, ob ich mein Beraterteam mitbringen muss oder ob der Baumarkt mir Psychologen, Arbeitsmediziner und auch sonstige zur Verfügung stellt.

Verstehen Sie jetzt, warum ich denke "Grandios vergeigt"?

Wo darf sie Straßenbeleuchtung hinein leuchten?

Ist das eine Frage? Auf die Straße doch! Oder? Gestern hatte ich aber einen Beitrag von Extra 3 angeführt, der Straßenleuchten zeigt, die seit 22 Jahren auf der falschen Seite stehen und nur die Wiese beleuchten. Die Stadt Erfurt hat nu mit Fördermitteln von 1 Mio Euro eine tolle LED-Beleuchtung geleistet. Die Nordlichter, vor Neid blass (oder gelb?) machen die jetzt schlecht. Die soll nur teilweise realisiert worden sein, weil die Leuchten während der Projektphase ausgefallen seien. Kann nicht sein, es gibt LEDs, die volle 50 Stunden durchhalten. Die fallen doch erst aus, wenn der Abnehmer der Stadt weg ist. Die Lügenpresse macht wieder einmal den Fortschritt kaputt. Sehen Sie selbst.

Straßenlicht im Esszimmer und in der Kirche? Ist doch was.

 

Wer wird denn gleich meckern! LED ist eine neue Technologie, die sich seit 60 Jahren rasant entwickelt. Laternen, die vor der Errichtung flackern, ist eine neue unvorstellbare Qualität. Oder? Stroboskopeffekt auf der Straße war wirklich noch nie vorstellbar. Oder (hier hatte ich dargestellt, dass sich LED auch als Gefährdung des Straßenverkehrs qualifizieren könnten. Jetzt ist es schon so weit.)

Gestaltung oder Betrug? Ein vielseitiges Dilemma

Mancher Beruf muss sich gefallen lassen, ob der Lauterkeit seines Tuns hinterfragt zu werden. Z.B. ein Händler.  Preist er seine Ware über Gebühr an und verfälscht Fakten, ist die Lage klar. Er begeht Betrug. Was ist, wenn er seine Ware in tolles Licht setzt? Wenn man so ein Licht zu Hause hätte, wäre es auch kein Problem. Ich kann erkennen, dass ich das Richtige kaufe. Was wenn aber die Ware nur in dem Laden so gut aussieht, ansonsten nicht? Da scheiden sich die Geister. Soll der Händler etwa seine Ware mies aussehen lassen, damit er als ehrlich bezeichnet werden kann? Man würde ihn wahrscheinlich eher dumm nennen. Wer frühere Gemüsehändler in Deutschland kannte und die später entstehenden Läden türkischer Obst- und Gemüsehändler, wird verstehen, was ich meine. Früher bin ich in so einen Laden gegangen, um meinen Bedarf an Lebensmitteln zu decken. Heute gehe ich auch mal hin, wenn ich gar nichts kaufen will. Das Auge will betrogen sein.

Noch vertrackter als beim Obsthändler ist es bei der Architektur überhaupt. Bekanntlich gibt es ohne Licht keinen Raum. Darf Licht einen miesen Raum toll erscheinen lassen? Ein Lehrstück zu diesem Thema lieferte vor Jahren Jonathan Speirs, der Lichtplaner der Scheich-Zayid-Moschee in Abu Dhabi. Er zeigte den Werdegang von einem Haufen Beton zu einem der angesagtesten Bauwerke der Gegenwart. Durch Licht! Sein Vortrag zu dem Thema fand in einem total überfüllten Saal eines Kongresses statt. Die Parallelveranstaltungen hatten das Nachsehen. (mehr dazu hier). Hat er Nu gestaltet oder betrogen? Man sehe selbst.

Das Licht-Heft zum neuen Jahr 2020 hat sich des Themas angenommen. U.a. wird dargestellt, wie eine Borsig-Halle aus der Steinzeit, Pardon aus der Hochzeit der Stahlverarbeitung, durch Licht und Farbe zu einem attraktiven Shopping-Mall wird. Sogar Bio-Läden sollen ihre reservierte Haltung gegenüber LED aufgegeben haben. Sie geben dem Kunden "Qualitätsversprechen durch frischen Look" ab. Was das auch immer heißen mag. Seit der oberste Marketeer Präsident der USA geworden ist, reden wir zwar Marketing-Sprech. Dennoch wüßte mancher genau, was so ein Qualitätsversprechen wäre.

Da lese ich: "… so wurden hier im Hofladen für die Strahler im Bereich der Wurst- und Fleischtheke COB LEDs mit einem speziellen "Meat-Spektrum" verbaut. Es sorgt für eine frische rote Farbe und arbeitet die feine Marmorierung von Fleisch heraus." (Anm.: Hier geht es nicht um Spektren, die die Alterung von Fleisch und Wurst unter Licht verlangsamen. Das ist eine andere Geschichte.) Es geht um Aussagen wie "Bei Beleuchtung mit rötlichem Licht sieht ein blasses, wässriges Schnitzel nach 1-A-Qualität aus". Die Fleischfarbe spielt für die Kaufentscheidung vor allem bei vorverpacktem Fleisch in der Selbstbedienung eine wichtige Rolle, da der Konsument das Fleischstück selbst beurteilen muss.

Die Beurteilung des Frischegrads von Lebensmittlen und Blumen war seit Ewigkeiten Gegenstand von Normen und Gesetzen. Sogar akademische Arbeiten beschäftigten sich ausführlich damit. Die Begründung aus einer Dissertation "Befindet man sich vor der Theke eines Metzgers, wirken die ausgelegten Waren zumeist rosig, frisch und saftig. Der kaufwillige Betrachter wählt ein Produkt, das er aufgrund der appetitlichen Rotfärbung als frisch und qualitativ hochwertig einstuft. Wenn beim häuslichen Entfernen der Verpackung das aufgrund der ansprechenden roten Farbe ausgewählte Erzeugnis auf einmal eine gräuliche, nicht mehr ganz so wünschenswerte Farbe aufweist, stellt man die zuvor getroffene Kaufentscheidung in Frage und zweifelt an seinen Sinnen." Etwas weiter heißt es dort "Für Fisch, Backwaren, Blumen, Obst und vieles mehr existieren ebenfalls entsprechende Speziallampen, die die jeweilige Warenfarbe betonen. Dadurch kann einerseits die Ware (aus der Sicht des Verkäufers) optimal präsentiert werden, andererseits ist es für den Kunden beim bloßen Betrachten schwierig, den tatsächlichen Frischegrad zu beurteilen". Die älteste der zitierten Arbeiten stammt aus dem Jahr 1964. Ich denke, es gab noch ältere. Um dem Problem abzuhelfen, hatte DIN 1996 eine Norm (DIN 10504) speziell für die Beleuchtung von Fleischprodukten entwickelt. Sie verschwand 10 Jahre später ersatzlos. (Kommt aber 2020 noch in den Katalogen der Firma Ledvance vor, die wiederum 10 Jahre danach entstanden ist.)

Durch den Rückzug der DIN 10504 existiert über den eher allgemein gehaltenen Gesetzestext des § 11 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) hinaus keine weitere Empfehlung, Richtlinie oder Rechtsprechung, die es dem Verbraucher ermöglicht, sich vor einer „schönenden“ Beleuchtung der Lebensmittel zu schützen bzw. durch die amtliche Lebensmittelüberwachung geschützt zu werden. Während sich die Haustiere kaum über falsch erkannte Farben beschweren werden, haben Menschen doch ein Bedürfnis für Schutz vor Täuschungen. Genau dem dient der § 11 LFGB Vorschriften zum Schutz vor Täuschung " (1) Es ist verboten ... (2) Es ist ferner verboten, …" Doch, es fällt schwer, einen schöneren Schein als real und wahr zu erkennen und dem Verbot des Gesetzes zuzuordnen. DIN 10504 hatte sogar einen eigenen Farbwiedergabeindex RFF (wie FleischFarben) geschaffen.

Wer sich vom LFGB nicht klar genug geschützt fühlt, kann sich an die LMIV machen, das ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Wer die Sache nicht begreifen kann, weil diese nur grundsätzliche Regelungen enthalten, muss sich durch detaillierte Rechtsvorgaben in über 250 speziellere Verordnungen, Richtlinien und Gesetze arbeiten. Ähhh? Immer noch nicht klar? Kaufen Sie doch Wurst und Fleisch nur auf dem Wochenmarkt und lassen Sie eventuell vorhandene Lampen ausschalten. Die lassen das Fleisch eh schneller verrotten, als es muss.

Wer immer noch nicht genug hat, kann zwei Dissertationen lesen, die sich mit Beleuchtung und Farbe von Fleischprodukten beschäftigen.Wer sich dadurch qualifiziert genug fühlt, kann noch eine Diss zur Beleuchtung von zusammengeklebtem Brät ohne Farbe und Aroma - rekonstituiertes Fleisch - schreiben. Wie man das Produkt unter Beibehaltung des Rohfleischcharakters erzeugt, hat Dr. Tsedendamba Ulambayar aus Suunmod beschrieben. Fehlt nur noch, dass es wie Rohfleisch ausschaut. Wär doch ein Klacks bei den heutigen LED-Technologien.

Dissertation Wieser_Marie-Luise_Sonja Dissertation Wagner_Jennifer

LiFi - Eine Techhnologie mit Zukunft

 

Der nachfolgende Beitrag ist nicht von mir, sondern von Leuten, die meine Beiträge zu LiFi gelesen haben. Ich kommentiere nur Dinge, die ich selber gründlich untersucht habe. Warum dann so viel zu LiFi? Zum einen ist es sehr intelligent, Licht für andere Zwecke als für Beleuchtung zu benutzen. Einst begeisterte mich eine Krebsbehandlungsmethode, bei der man eine LED in ein Karzinom einpflanzt und so diese Stelle empfindlicher macht für eine chemische Subtanz. Oder Behandlung von Knochenbrüchen auch mit LED.

Das intelligente ist das eine. Was mich noch begeistert, ist die Möglichkeit, dass LAN in der Bude eingeschlossen bleibt, in der es betrieben wird. W-LAN arbeitet mit Hochfrequenztechnik, die mehr oder weniger schlecht Materie durchdringt. Kennt jeder, der so ein Gerät ins Haus stellt. In Raum A Super-Empfang, nächster Raum nichts. Raum darüber, es tröpfeln die Daten. Geräte, die Daten mit Hilfe von Hochfrequenz durch die Gegend jagen, kennen nicht einmal Landesgrenzen. LiFi schon. Zudem weiß man, dass Infrarot, in Mengen genossen, einen Wohlfühleffekt erzeugt, hingegen stehen die elektromagnetischen Wellen der WiFi im Verdacht, Böses zu bewirken. Auch wenn sich der Verdacht eines guten Tages in Nichts auflösen sollte, die Angst kann man den Leuten nicht nehmen.

Aber auch sonst scheint technisch gesehen manches anders machbar. So z.B. stören Funkwellen möglicherweise andere Funkwellen - Interferenz genannt - oder lassen sich von anderen stören - auch Interferenz, also Einmischung in die Funktion. Die Router der WiFis produzieren zwar auch Infrarot, allerdings ohne Inhalt. Sie werden einfach warm bei der Arbeit. Anders als früher darf man sie nicht mehr abschalten, seit das Telefon über die läuft. Kein Bauer tut alle Eier in denselben Korb, die Telekom schon. Internet und Telefon aus demselben Kasten? Hört sich intelligent an. Bis es ein Problem mit dem Router gibt.

Es gibt bestimmt noch mehr Gründe dafür, sich mit einer neuen Technologie zu befassen. Dazu soll der folgende Beitrag helfen. Wie gesagt - der Anbieter ist verantwortlich für den Inhalt. Kommentare sind sehr willkommen.

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Mein AMpelmann