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Geister von gestern, die unsere Beleuchtung von heute mitbestimmen

09.04.2026

Die Vergangenheit ist nicht tot,
sie ist nicht einmal vergangen.
William Faulkner

Die Wissenschaft versteht sich als fortwährende Suche nach Wahrheit, wobei anerkannt wird, dass absolute Wahrheit unerreichbar bleibt. Dennoch ist der Prozess der Erkenntnisgewinnung geprägt von der Hoffnung, durch neue Einsichten bestehende Annahmen zu überwinden. In der Beitragsserie Phantome, die unser Wissen beherrschen beschreibe und kommentiere ich Wissen, das man gerne als “überkommen” bezeichnet. Das negative Urteil stimmt aber nicht immer. Ähnlich häufig darf man das Wissen überliefert oder tradiert bezeichnen. Mein Urteil über alles fällt eher neutral aus. Manchmal handelt es sich dabei um Grundwissen, das man besser nicht in Frage stellt. Zuweilen hat es längst ausgedient und niemand hatte Zeit, um es auszuräumen. Es kann auch sein, dass das Wissen ein Hindernis für neues Wissen darstellt. Meine Phantome geistern in der Lichttechnik, obwohl ihre Zeit längst abgelaufen ist.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Ersten

Phantom: Viel Licht bedeutet mehr Helligkeit

Mehr Licht führt nicht automatisch zu einem helleren Raum oder besserem Sehen. Entscheidend ist weniger die gemessene Beleuchtungsstärke (Lux) auf der Arbeitsebene als die Verteilung und Richtung des Lichts: Ungünstige Leuchtdichteverhältnisse zwischen Sehaufgabe, näherer Umgebung und Raumflächen können trotz höherer Luxwerte zu Blendung oder sogar zu einem „dunkleren“ Helligkeitseindruck führen (Faustregel 10:3:1). Die einst als modern angesehene, stark auf die Arbeitsebene gerichtete Beleuchtung kann Wände und Decke unterbelichten und damit die Raumwirkung verschlechtern. Beispiele aus Innenräumen und der Natur zeigen, dass vertikale Flächen und reflektierendes Licht das Helligkeitserleben prägen; folgerichtig berücksichtigen neuere Normen auch Wand- und Deckenbeleuchtung und legen eigentlich nahe, stärker mit Leuchtdichten statt nur mit Beleuchtungsstärken zu planen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Zwoten

Phantom: Beleuchtung von Arbeitsstätten muss i.S. des Arbeitsschutzes reguliert werden.

Der Beitrag zeichnet die über 110-jährige Geschichte von Beleuchtungsregelungen im Arbeitsschutz nach und stellt die Frage, ob solche Vorgaben heute noch nötig sind oder ob sie – wie bei anderen technischen Entwicklungen – obsolet werden könnten. Er unterscheidet dabei zwischen Not-/Sicherheitsbeleuchtung (deren Bedeutung eher zugenommen hat) und Regeln zur visuellen Umgebung, die trotz stark veränderter Lichtverhältnisse nur unvollständig abgedeckt ist (u. a. durch Landesbauordnungen, ArbStättV und ASR A3.4). Kritisiert werden besonders vage oder unzureichende Vorgaben etwa zur Blendung sowie Inkonsistenzen zwischen staatlichen Regeln, DGUV-Veröffentlichungen und der Norm DIN EN 12464-1 (z. B. bei Flimmern und Tageslicht). Die Praxis steht dadurch vor dem Dilemma, dass sich Betriebe in der Gefährdungsbeurteilung auf Normwerte stützen sollen, deren Schutzwirkung arbeitsrechtlich fraglich sein kann, während neue Themen wie nichtvisuelle/circadiane Lichtwirkungen kaum regelbar sind. Quintessenz: Trotz vieler Regelwerke fehlt eine konsistente, wissenschaftlich sauber begründete und praxisgerechte Gesamtsystematik der Beleuchtungsanforderungen in Arbeitsstätten.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Dritten

Phantom: Künstliche Beleuchtung bildet das Tageslicht nach

Der Beitrag zeichnet nach, wie seit Edison und Luckiesh die Idee verfolgt wird, Tageslicht technisch zu ersetzen – und warum diese Gleichsetzung von natürlichem und künstlichem Licht (in Innenräumen) auf einem grundlegenden Irrtum beruht. Zentral ist die These, dass nicht nur Spektrum und Farbtemperatur zählen, sondern vor allem die in Innenräumen prinzipiell nicht erreichbare Lichtmenge sowie die enorme Vielfalt realer Tageslichtbedingungen. Daraus folgen Fehlannahmen in Normung, Praxis und in heutigen Konzepten „biologisch wirksamen“ Lichts.

  • Seit Edison zielt Lichttechnik darauf, die Nacht „zum Tag“ zu machen; Luckiesh radikalisierte dies zur Vision einer jederzeit verfügbaren „elektrischen Sonne“ in bester Qualität.
  • Der Grundirrtum lautet: Menschen würden Licht in Innenräumen bei gleicher physikalischer Qualität so erleben wie in der Natur.
  • Experimentell ist diese Gleichsetzung kaum prüfbar, weil ein entscheidender Parameter nicht nachbildbar ist: die Quantität des Tageslichts (Natur bis ca. 100.000 lx vs. Innenraum typischerweise Größenordnung < 1% davon).
  • Das Tageslicht“ gibt es nicht: Direkt-/Himmelslicht, Wolken, Wasserdampf, Ort, Tagesverlauf, UV/Wärme und Umgebungsfarben (z.B. Wald/Regenwald) erzeugen stark variierende Spektren und Dynamiken, die technisch nicht realistisch zu reproduzieren sind.
  • Normlichtarten (D50/D65/D75) sind primär für standardisierte Sehbedingungen und Farbmessung definiert, nicht als Blaupause für Raumbeleuchtung.
  • Praxis und Normung weichen der Festlegung der „richtigen“ Lichtfarbe aus; zugleich zeigt die (umstrittene) Kruithof-Idee: Hohe Farbtemperaturen werden eher nur bei hoher Beleuchtungsstärke als angenehm empfunden.
  • Der Text problematisiert, dass heutige Konzepte nicht-visueller/„biologischer“ Lichtwirkungen häufig D65 als Referenz setzen und Wirkungen auf melanopische Aspekte verengen, statt das breitere Wirkungsfeld (Auge, Haut, Psyche) zu berücksichtigen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Vierten

Phantom: In einer Beleuchtung dürfen nicht unterschiedliche Lichtfarben sein

Der Beitrag kritisiert die hartnäckige, aber schlecht begründete Behauptung (u. a. nach Hartmann 1977), dass in einem Raum keine Lichtquellen unterschiedlicher Lichtfarbe oder Farbwiedergabe kombiniert werden dürften, weil dies angeblich „Zwielicht“ und Augenbeschwerden verursache. Er zeigt, wie der Zwielicht-Begriff auf Tageslicht-Ergänzung und gemischte Lichtfarben ausgeweitet wurde, obwohl die zugrunde liegende Theorie heute als widerlegt gilt. Trotzdem prägt sie weiterhin die Beleuchtungspraxis (z. B. „neutralweiß“, Verdrängung von Tischleuchten, Argumente für fensterlose Räume), bevor der Text mit dem Fazit des ehemaligen Vorstandes der LiTG Hajo Richter schließt: „Es gibt kein Zwielicht in Innenräumen.”
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Fünften

Phantom: Gleiches Licht für alle

Dieser Beitrag behandelt die Entwicklung und Bedeutung von Lichtkonzepten im Arbeitsumfeld, insbesondere die Entstehung des Begriffs „Allgemeinbeleuchtung“ und dessen historische Wurzeln. Es wird erläutert, wie sich die Beleuchtung von lokalen Lichtquellen zu einer gleichmäßigen Grundbeleuchtung wandelte, und welche Rolle technische Fortschritte sowie gesetzliche Regelungen dabei spielten. Darüber hinaus werden verschiedene Arten der Beleuchtung, wie Allgemeinbeleuchtung und Platzbeleuchtung, beschrieben und deren jeweilige Funktionen für Sicherheit und Arbeitsaufgaben im Raum herausgestellt.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Sechsten

Phantom: Sonnenlicht ist gesund

Der Beitrag beschreibt das „Phantom“, die bis heute verbreitete Vorstellung, dass Sonnenlicht grundsätzlich gesund sei. Diese Idee entstand im Zuge der Industriellen Revolution, als Städte im Dunkel von Smog lagen und Menschen das Bedürfnis nach Licht hatten. Lichttechniker nutzten dies für künstliches „Tageslicht“, während Reformbewegungen wie die Progressiven versuchten, natürliche Helligkeit in Städte und Wohngebiete zu bringen. Dadurch wandelte sich weltweit das Schönheitsideal: Gebräunte Haut wurde zum Zeichen von Wohlstand und Gesundheit.

Heute besteht ein Spannungsfeld zwischen den Vorteilen und Gefahren der Sonne. UV-Strahlung ist lebenswichtig für die Vitamin‑D‑Produktion, kann aber gleichzeitig schädlich wirken und Haut- sowie Augenerkrankungen auslösen. Besonders im Sommer führt übermäßige Sonnenexposition zu akuten Belastungen wie Sonnenbrand, Hitzeerschöpfung oder Sonnenstich. Arbeitgeber werden vom Arbeitsschutz verpflichtet, Beschäftigte vor UV-Strahlen zu schützen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Siebten

Phantom: Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

Der Tageslichtquotient (D) beschreibt das Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke im Innenraum und derjenigen im Freien unter einem komplett bedeckten Himmel. Entwickelt wurde das Konzept Ende des 19. Jahrhunderts von Alexander Pelham Trotter, um Innenraumbeleuchtung trotz ständig wechselnder Tageslichtbedingungen vergleichbar zu machen.

Obwohl der Ansatz seit 1895 nahezu unverändert existiert und in vielen Regelwerken weiterhin genutzt wird (z. B. DIN 5034, ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM), ist er aus heutiger Sicht stark veraltet.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Achten

Phantom Allgemeiner Farbwiedergabeindex Ra

Der klassische Farbwiedergabeindex CRI/Ra basiert auf nur 8 blassen Testfarben und einem veralteten Farbraum. Er bildet reale Farbwahrnehmung schlecht ab, besonders gesättigte Farben wie Rot (R9). Moderne Lichtquellen wie LEDs können dadurch trotz hohen CRI schlechte Farbwiedergabe haben.

Neue Methoden wie IES TM‑30‑20 mit 99 Testfarben, Rf (Fidelity) und Rg (Gamut) liefern wesentlich präzisere und realistischere Ergebnisse. TM-30 zeigt realitätsnahe und differenzierte Ergebnisse – wichtig für Museen, Handel, Architektur und LED-Technik. Dennoch bleibt CRI in vielen Normen, einschließlich ISO/CIE 8995-1:2025, weiterhin vorgeschrieben. Das Phantom kann man eher als Zombie beschreiben.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Neunten

Phantom: Lambertscher Strahler

Der Beitrag erläutert, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert-‚Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen vorausgesetzt. Viele Normen und Regelwerke (z. B. DIN-Normen zu Arbeitsstätten, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. Sogar eine Grundgröße wie die Beleuchtungsstärke oder eine wichtige Größe wie der Reflexionsgrad machen nur Sinn, wenn man von einer Lambertschen Reflexion ausgeht.

Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen für Arbeitsplätze). Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer. Man hätte besser mehr diffuses Licht statt direkter Beleuchtung vorsehen sollen, entspiegelte Bildschirme statt Vorschriften zu deren Aufstellung. Man muss anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.
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Phantome, die unser Wissen beherrschen zum Zehnten

Das fundamentale Phantom

In der Lichttechnik wird Helligkeit bis heute mit einer Standardkurve (V(λ)) bewertet, die vor rund 100 Jahren aus Messungen an wenigen, jungen erwachsenen Männern abgeleitet wurde.

Diese Kurve steckt hinter fast allen wichtigen Lichtangaben wie Lumen und Lux – und verleitet dazu zu glauben, sie beschreibe die Hellempfindung „des Menschen“ allgemein. Tatsächlich sehen ältere Menschen, Kinder und auch viele Tiere oder Pflanzen Licht anders, sodass gleiche Messwerte in der Praxis sehr unterschiedliche Wirkungen haben können.

Neuere Kennzahlen wie „melanopische“ Beleuchtungsstärken sollen biologische Effekte des Lichts besser erfassen, sind aber ebenfalls von Alter und Lichtspektrum abhängig und dadurch kompliziert zu verwenden. Mit der Einführung melanopischer Kenngrößen (CIE S 026/E:2018) wird die Problematik sichtbar verschärft: Melanopische Beleuchtungsstärken (z. B. mel-EDI) sind explizit alters- und spektralabhängig; ein Zahlenwert gilt nur für definierte Referenzbedingungen (u. a. ein Referenzalter), während herkömmliche lichttechnische Größen diese Unterschiede nicht erfassen.

Die zentrale Botschaft ist: Lichtmesswerte sind keine einfache „Physiologie in Zahlen“, und gute Beleuchtung muss stärker auf unterschiedliche Menschen und Anwendungsfälle abgestimmt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Licht valide gemessen wird, d.h. ein bestimmter Wert entspricht einer bestimmten Wirkung.

Wenn Farben mal gleich sind und mal nicht 

26.03.2026

Falsche Farben brauchen
ein ganz bestimmtes Licht,
um echt zu wirken.
d. Blogger

Auf licht-formt-leben.de wird das Thema der falsch gesehenen Farben behandelt. Diese heißen metamer oder bedingt gleich. Das Problem ist bereits schon sehr lange bekannt und wird seiner Bedeutung entsprechend bekämpft. Dennoch sind große Bereiche der Industrie und des Handels davon betroffen. Hier geht es um eine Übersicht der am meisten betroffenen Branchen und um eine kurze Erklärung der Gründe. Ich nenne jeweils eine Folge. Meist gibt es mehrere. Und mehrere Effekte können gemeinsam auftreten. Der Beitrag kann hier aufgerufen werden: Wenn die Farben täuschen – Ein altes Problem mit neuer Bedeutung.

  1. Automobilindustrie (Interieur & Exterieur)

Dies ist wohl der anspruchsvollste Bereich. Ein Auto besteht aus Hunderten Einzelteilen von Dutzenden Zulieferern. Im Laufe seines Lebens wird es öfter mal teilweise lackiert.

  • Das Problem: Die Stoßstange (Kunststoff), die Motorhaube (lackiertes Blech) und die Spiegelkappen müssen unter prallem Sonnenlicht und unter der gelblichen Natriumdampf-Straßenbeleuchtung identisch aussehen. Zudem sollen die nachlackierten Teile möglichst unter allen Lichtbedingungen in der gleichen Farbe erscheinen.
  • Folge: Weicht die Pigmentierung zwischen den Zulieferern ab, „kippt“ die Farbe nachts, und das Auto wirkt wie aus Flicken zusammengesetzt. Es sieht im Laden anders aus als auf der Straße.
  1. Mode- und Textilindustrie

Textilien sind extrem anfällig für Metamerie, da Farbstoffe auf Naturfasern (Baumwolle) anders reagieren als auf Synthetik (Polyester).

  • Das Problem: Ein Anzug besteht oft aus verschiedenen Stoffen (Sakko-Stoff, Futter, Knöpfe, Nähgarn). Im hellen Licht des Geschäfts sieht alles perfekt abgestimmt aus. Draußen im natürlichen Licht wirkt das Garn plötzlich rötlich und das Futter grünlich.
  • Folge: hohe Retourenquoten im E-Commerce und Unzufriedenheit im stationären Handel.
  1. Möbel- und Innenarchitektur

Hier treffen oft sehr unterschiedliche Oberflächen aufeinander.

  • Das Problem: Eine Küchenfront aus Hochglanz-Lack muss farblich zu einer Arbeitsplatte aus Schichtstoff (Laminat) und einer Wandfarbe passen.
  • Herausforderung: Da die chemische Basis von Wandfarbe, Holzlasur und Kunststoffbeschichtung völlig verschieden ist, ist eine identische Pigmentierung fast unmöglich. Hier muss mit extrem engen Toleranzen im Metamerie-Index gearbeitet werden.
  1. Verpackungsindustrie und Markendesign

Markenfarben (z. B. das „Telekom-Magenta“ oder das „Ferrari-Rot“) sind heilige Kühe des Marketings.

  • Das Problem: Das Logo auf einem Pappkarton (Saugfähigkeit!) muss genauso aussehen wie auf einer Plastikflasche oder in einer Magazinanzeige (Druckfarben). Da die Farben bei gleicher Pigmentierung immer von der Oberfläche abhängen, auf der sie aufgebracht sind, sehen sie ggf. unterschiedlich aus.
  • Folge: Wenn das Marken-Grün im Supermarktregal unter LEDs plötzlich „giftig“ oder „fahl“ wirkt, leidet das Markenimage.
  1. Zahnmedizin (Prothetik)

Ein oft unterschätzter, aber hochsensibler Bereich.

  • Das Problem: Zahnersatz (Keramik oder Komposit) muss perfekt zu den natürlichen Zähnen passen, weil man sie sehr nahe beieinander sieht. Bei dieser Situation reagiert das Auge sehr empfindlich auf Farbunterschiede. Natürliches Zahnmaterial hat eine komplexe Fluoreszenz und Remissionskurve.
  • Folge: Ein künstlicher Zahn kann in der Zahnarztpraxis perfekt aussehen, aber im UV-Licht der Disco oder bei Kerzenschein im Restaurant als „Fremdkörper“ hervorstechen.

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Phantom: Lambertscher Strahler

17.03.2026

Wir irren uns lieber nach
bewährtem Muster, als dass wir
nach neuen Regeln Erfolg haben
d. Blogger

In der Phantom-Serie beschreibe ich die Geister von Gestern, die uns noch lange verfolgen werden. Heute geht es um den Tageslichtquotienten. 

Der Beitrag erklärt, warum das Lambertsche Gesetz – ein mathematisches Modell für ideal diffuse Reflexion – in der realen Beleuchtungspraxis häufig zu Fehlinterpretationen führt. Ein Lambert‑Strahler würde in alle Richtungen gleich hell erscheinen, doch kein reales Material verhält sich exakt so. Trotzdem wird dieser Idealzustand in vielen Normen und Berechnungen impliziert.

Hauptaussagen

  • Lambert‑Modell als Phantom:
    Es wird in der Beleuchtungstechnik oft genutzt, obwohl reale Oberflächen (z. B. Papier, Monitore, Rasenflächen) stark davon abweichen. Die meistgebrauchte lichttechnische Größe, die Beleuchtungsstärke, verliert viel an Bedeutung, wenn sich die beleuchteten Oberflächen im Reflexionsverhalten von der Lambert-Reflexion weit unterscheiden.
  • Fehlschlüsse in Normung und Praxis:
    Viele Normen (z. B. DIN‑Normen zu Beleuchtungsstärken, Sportstättenbeleuchtung, Bildschirmarbeitsplätzen) basieren auf Annahmen, die physikalisch nicht zutreffen. So wird z.B. bei der Beleuchtung von Fußballstadien mit der Horizontalbeleuchtungsstärke gearbeitet, die nur wenig Sinn macht. Die Norm für Sportstätten, DIN EN 12193, enthält Anforderungen nur an die Horizontalbeleuchtungsstärke, obwohl die Betrachtungsgeometrien sehr unterschiedlich sind. Vor rund 60 Jahren hatte das Fernsehen die Einhaltung bestimmter Vertikalbeleuchtungsstärken gefordert, was Sinn macht. 
  • Probleme bei Bildschirmreflexionen:
    Man versuchte zwei  Jahrzehnte lang, störende Reflexionen über die Raumbeleuchtung zu vermeiden, statt Monitore zu entspiegeln, obwohl bekannt war, dass ihr Reflexionsverhalten nicht dem Lambert-Modell folgen kann. Die Anforderungen an Bildschirme werden in Abhängigkeit von Beleuchtungsstärken gestellt, obwohl störende Reflexionen nur wenig von der Beleuchtungsstärke abhängen.
  • Arbeitsplatzbeleuchtung:
    Vorschriften zur Leuchtenanordnung und zum Arbeitsraum führten zu teils absurden Anforderungen (z. B. ausschließlich matte Oberflächen, stark eingeschränkte Raumzonen). Der Nutzen, Minderung der Störungen durch Reflexblendung, ist aber mäßig bis nicht vorhanden, weil sich die Oberflächen nicht an das Lambertsche Gesetz halten.
  • Konsequenz:
    Viele Anforderungen sind praktisch nicht erfüllbar und werden daher ignoriert – zu Lasten der Benutzer.

Was hätte man tun sollen?

  • Mehr diffuses Licht statt stark gerichteter Beleuchtung
  • Entspiegelte Bildschirme statt Raumumbauten
  • Anerkennen, dass das Lambert-Modell ein hilfreiches Ideal ist, aber keine reale Grundlage für praktische Normen.

Fazit

Die unkritische Übertragung eines mathematischen Ideals in die Praxis hat zu jahrzehntelangen Fehlentscheidungen in Beleuchtungstechnik und Normung geführt. Statt unrealistische Bedingungen vorzugeben, sollten Beleuchtungskonzepte sich an realen Materialeigenschaften orientieren – und an den Bedürfnissen der Menschen.

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Ist LED-Beleuchtung effizienter als die Glühlampenbeleuchtung? Eine physiologische Betrachtung

17.03.2026

Wenn die Vision die Evidenz überholt,
nennt man das in der Politik Gestaltungswillen –
und in der Statik einen Baufehler.
d. Blogger

LED‑Beleuchtung gilt als energieeffizient, weil sie fast ausschließlich Licht im sichtbaren Bereich erzeugt – üblicherweise zwischen 380 und 650 nm. Glühlampen und Sonnenlicht hingegen strahlen über ein viel breiteres Spektrum (300–2500 nm), das auch UV‑ und vor allem Infrarotanteile umfasst.

Eine aktuelle Studie von Barrett & Jeffery (2026) zeigt, dass diese Spektralverengung bei LEDs negative Auswirkungen auf die Mitochondrien und damit auf Stoffwechsel, Alterung und visuelle Leistungsfähigkeit haben kann. Insbesondere kurze Wellenlängen (420–450 nm), die bei LEDs dominieren, unterdrücken die mitochondriale Atmung, während längere Wellenlängen (670–900 nm) diese verbessern.

Zentrale Ergebnisse der Studie:

  • Ergänzt man Standard‑LED‑Licht zwei Wochen lang mit breitbandigem Langwellenlicht (400–1500 nm+), verbessert sich die Farbkontrastempfindlichkeit signifikant.
  • Dieser Effekt hält bis zu 6 Wochen nach Wegfall der Zusatzbeleuchtung an.
  • Die Verbesserungen sind systemisch, da Mitochondrien im ganzen Körper miteinander kommunizieren.
  • LED‑Beleuchtung könnte daher Sehleistung beeinträchtigen und möglicherweise weitere gesundheitliche Effekte haben, besonders bei älteren oder geschwächten Menschen.

Die Autoren weisen darauf hin, dass sich das Leben evolutiv unter vollständigem Sonnenlicht entwickelt hat und dass der moderne, infrarot‑arme LED‑Alltag dieses Gleichgewicht stört. Alternativen könnten spezielle Langwellen‑LED‑Mixe oder das Betreiben von Glühlampen/Halogenlampen mit niedrigerer Spannung sein, um mehr Infrarotanteile zu erzeugen – allerdings mit energetischen und praktischen Einschränkungen.

Insgesamt argumentiert der Beitrag, dass die Beurteilung von Lichtquellen nicht nur auf der Lichtausbeute in Lumen/Watt basieren sollte: Die
gesundheitlichen und visuellen Auswirkungen des Spektrums sind mindestens ebenso entscheidend.

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Phantom: Tageslichtquotient als Maß für das Tageslicht

17.03.2026

Manche halten so fest an der Vergangenheit,
dass sie gar keine Hand mehr frei haben,
um die Zukunft zu greifen.
d. Blogger

In der Phantom-Serie beschreibe ich die Geister von Gestern, die uns noch lange verfolgen werden. Heute geht es um den Tageslichtquotienten. 

Der Tageslichtquotient (Daylight Factor wie D) ist ein über 120 Jahre altes Konzept, entwickelt von Alexander Pelham Trotter, um Innenbeleuchtung unabhängig von wechselndem Wetter bewerten zu können. Er beschreibt das Verhältnis der Beleuchtungsstärke im Innenraum zur Außenbeleuchtungsstärke unter einem standardisierten, vollständig bedeckten Himmel.

Trotz seines Alters und zahlreicher fachlicher Kritik ist der Tageslichtquotient bis heute in vielen Regelwerken wie ASR A3.4, DGNB, LEED, BREEAM und Teilen der DIN 5034 verankert. In den Landesbauordnungen spielt er hingegen kaum eine Rolle.

Hauptkritikpunkte:

  • D basiert auf einem grauen Standardhimmel, der reale Lichtbedingungen (Sonne, Klimazonen) ignoriert.
  • D ist statisch, bildet also weder Tages- noch Jahresverlauf ab.
  • Die Gebäudeorientierung (z. B. Nord–Süd) wird ausgeblendet.
  • Er unterschätzt die Dynamik des Tageslichts, die für gute Architektur wichtig ist.
  • Beispiele aus der Praxis zeigen, dass der Quotient architektonische Qualität nur unzureichend beschreibt.

Trotzdem hält sich der Begriff hartnäckig und wird weiterhin genutzt – ein „Phantom“, das seit 1895 überlebt. (Anm.: Es wäre wissenswert zu erfahren, warum man bei dieser Größe geblieben ist. Denn nicht alles, was alt scheint, ist veraltet. So visualisierte der französische Ingenieur Charles Joseph Minard und später perfektioniert durch Étienne-Jules Marey (in seinem Werk La Méthode Graphique, 1885) alle Zugbewegungen eines Landes derart genial, dass deren Bildfahrplan-Diagramm heute noch von Verkehrsplanern weltweit genutzt wird, allerdings in digitaler Abbildung auf Bildschirmen.)

Moderne Alternativen:

  • DIN EN 17037: Bewertet Tageslicht mit realen Klimadaten (EPW).
  • Climate-Based Daylight Modelling (CBDM): Nutzt stündliche meteorologische Daten und ermöglicht realitätsnahe Simulationen.

Diese Methoden sind dynamisch, ortsbezogen und bieten deutlich bessere Aussagen über die tatsächliche Tageslichtqualität eines Raumes.

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