Posts in Category: Blendung

Was bedeutet ein UGR-Wert von 19

17.10.2026

80 Jahre alt, null Reliabilität –
aber eine tolle Nebelmaschine.
der Blogger

IIn Genesis 2.0 Schöpfung der elektrischen Sonne geht ein neuer Beitrag der Frage nach, ob Auftraggeber von Beleuchtungsanlagen, deren Benutzer oder andere Menschen verstehen können, was hinter der Blendungsbewertung steckt. Diese wird seit 1995 in der Lichttechnik mit dem UGR-Verfahren betrieben. Hier die Kurzfassung:

Der Beitrag geht präzise der Frage nach, was der für Büros geltende Grenzwert UGR ≤ 19 (korrekt: RUGL = 19) nach DIN EN 12464-1 eigentlich bedeutet – und warum gerade 19 und nicht 18 oder 20. Der Ausgangspunkt ist der salutogenetische Anspruch der Verstehbarkeit: Wer die Beleuchtung seines Büros verstehen will, muss wissen, wofür dieser Grenzwert steht. Weder die Grundlagendokumente von CIE (1995) und LiTG (2003) noch das ZVEI-Positionspapier zum UGR-Verfahren beantworten diese Frage verständlich.

Die Antwort ist gut versteckt: In einer Tabelle auf Seite 28 eines 177 Seiten langen Dokuments steht, dass UGR ≤ 19 bei 500 lx nach dem VCP-Verfahren einem Anteil von 65 % „gerade nicht gestörter“ Beobachter entspricht – nach LiTG dagegen 90 %. Für den in Korridoren und Verkehrsflächen zulässigen Wert RUGL = 28 sind es nach VCP gerade einmal 35 %. Herstellerangaben mit Nachkommastellen wie RUG = 18,6 suggerieren zudem eine Präzision, die eine als nicht reliabel geltende Blendungsbewertung nicht hergibt.

Eine Befragung von Gemini, Copilot, Claude und ChatGPT liefert nur Allgemeinplätze über Komfort und Rechtssicherheit, teils sogar Falsches. Hersteller- und Händlerseiten wie Lampada, leuchtmittelmarkt.com oder Novarail bleiben vage oder fehlerhaft; lediglich beleuchtungdirekt.de sagt offen, dass bei UGR 19 rund 35 % der Menschen durch das Licht negativ beeinflusst werden. Außerdem beruhen die UGR-Tabellen auf realitätsfernen Standardbedingungen: Wandreflexionsgrad 0,5, Augenhöhe 1,20 m für Sitzende und ein Leuchtenabstand von 2 m über dem Auge. Stehende oder gehende Personen bleiben unberücksichtigt – obwohl DIN EN ISO 9241-5 seit 1998 den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen vorsieht und Büroräume meist nur 2,50 bis 2,70 m hoch sind. Die Norm selbst verlangt vom Planer im Wesentlichen nur, seine Annahmen zu dokumentieren. Begründen muss er sie nicht.

Rechtlich ist Blendung eine Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und muss in jeder Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden; Normen privater Organisationen dürfen keine Grenzwerte für Gefahren setzen. Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 fordern, störende Blendung zu minimieren – eine Verantwortung, die der Arbeitgeber an den Planer weitergibt. Die Berufsbezeichnung „Lichtplaner“ ist jedoch nicht geschützt, und qualifizierte Planer sind rar.

Fazit: Die Bedeutung von UGR ≤ 19 ist für Auftraggeber und Nutzer kaum nachvollziehbar, Herstellerangaben haben wenig Aussagekraft, und ob eine Anlage normgerecht ist, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Da das UGR-Verfahren zudem auf indirekte Beleuchtung, großflächige Leuchten, Leuchtdecken und LED-Leuchten mit diskreten Elementen nicht anwendbar ist, lautet die bewusst ketzerische Empfehlung, bevorzugt Leuchten einzusetzen, die vom UGR-Verfahren gar nicht erfasst werden.

Meine in dem Beitrag beschriebene Recherche zeigte:

  • Alle befragten KIs führen EN 12464-1 als Quelle an.
  • In der Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 werden Grenzwerte gesetzt, deren Bedeutung schwer zu ermitteln ist.
  • Solche Grenzwerte dürfen in privaten Normen nicht gesetzt werden.
  • Was der Grenzwert RUGL = 19 für die Benutzer bedeutet, fand ich zufällig auf einer Website für Handwerker.
  • Der für Büroarbeitsplätze (ca. die Hälfte aller Arbeitsplätze in Deutschland) gesetzte Wert bedeutet, dass 35 % der Mitarbeitenden geblendet werden können, wenn man die standardmäßigen Arbeitsplätze realisieren kann. Welcher Anteil der Nutzer geblendet wird, wenn der Architekt keine „Standard-“Räume plant, kann keiner sagen.
  • Die Angaben der Hersteller zu Leuchten haben kaum eine Bedeutung.
  • Die Angaben der Hersteller werden mit realitätsfernen Randbedingungen errechnet
  • Vom Lichtplaner wird nicht verlangt, eine blendfreie Beleuchtung zu realisieren, sondern nur seine Annahmen zu dokumentieren.
  • Der Auftraggeber für eine Beleuchtung bzw. die Betroffenen haben keine Chance festzustellen, ob die geplante Beleuchtung überhaupt der Norm entspricht.
  • Der Auftraggeber für eine Beleuchtung kann nicht (immer) auf Lichtplaner mit einer formalen Qualifikation zurückgreifen.

Nicht nur Lichttechnik leicht gemacht

04.10.2026

Warum einfach und verständlich erklären, wenn man sein Ego auch
hinter Satzkonstruktionen in Überlänge verstecken kann?
der Blogger

Im Internet bin ich bei der Suche nach eingängigen Bildern und Definitionen für lichttechnische Größen auf die Website  Heizung, Lüftung, Elektrizität der Autoren Christoph H. Schmid, Thomas Baumgartner, Jürg Nipkow, Christian Vogt und Jobst Willers gestoßen. Der Inhalt entspricht einem Buch mit dem gleichen Titel "Heizung / Lüftung / Elektrizität", das in der 6. Auflage vorliegt (ISBN: 978-3-7281-4020-8). Mehr Info hier .

Die lichttechnischen Größen und Begriffe, die mich interessierten, sind klar, einfach, aber trotzdem korrekt erklärt. Aber auch alles andere, was mit der gebauten Umwelt zu tun hat, wird sehr erfrischend klar behandelt. Unten finden Sie das Inhaltsverzeichnis des Buches mit Links, die die Autoren gesetzt haben. Beim Klicken auf einen der Links kommt man auf die Website mit der Version 1.0 . 

Das Stichwortverzeichnis, das in einem gedruckten Buch mühsames Blättern bedeutet, ist in der Online-Version eine große Hilfe, die einem auch das Auffinden von Sachverhalten erleichtert, an die man nicht denkt. Wenn man z.B. ein relativ allgemeines Wort wie Beleuchtung eingibt, wundert man sich, in welchen Abschnitten es überall vorkommt. 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Déjà-vu - Uralte Bekannte wieder getroffen

04.10.2026

100 Jahre Licht- und Sehforschung,
aber das LED-Licht blendet dich nachts
trotzdem zuverlässiger als die Sonne selbst.
der Blogger

In einem neuen Beitrag in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wird die Problematik der heutigen Flutlichtbeleuchtung behandelt, die der von den 1970er-Jahren sehr ähnlich ist. Hier die Kurzfassung:

Dieser  Beitrag  in Genesis 2.0-Schöpfung der elektrischen Sonne verbindet eine persönliche Erinnerung mit einer höchst aktuellen Kritik an der Stadionbeleuchtung. Die Erinnerung reicht bis ins Jahr 1968 zurück, als ich an der Planung der Beleuchtung der Olympiasportstätten mitarbeitete. Der Auftrag hatte zunächst nichts mit der elektrischen Beleuchtung zu tun, sondern mit der Tagesbeleuchtung. Die XIX. Olympischen Sommerspiele 1968 hatten vom 12. bis 27. Oktober in Mexiko-Stadt stattgefunden. Das (in Europa) neu erfundene Farbfernsehen hatte grausliche Bilder aus Mexiko übertragen müssen, weil sich die Kameras bei Sprintwettbewerben nicht schnell genug von Licht auf Schatten umstellen konnten. Beim Übergang von der Sonne in den Schatten liefen die Athleten rot an, als hätte sie der Schlag getroffen. So entwickelte ein ehemaliger Kollege, Udo Fischer, die glänzende Idee, wonach das Dach des Olympiastadions aus Plexiglas gebaut werden sollte. Die Idee verfing prima beim Architekten Günter Behnisch, der damals Professor an der TU Darmstadt war, an dem Ort, an dem der Hersteller von Plexiglas, pardon Acrylglas, die Firma Röhm ansässig war. Nun wollte Behnisch, dass alle Dächer auf dem Olympiagelände aus Acrylglas gebaut werden sollten. So kam mein Professor an der TU Berlin zu dem Auftrag, alles zu begutachten, was mit Licht zu tun hatte, auch die elektrische Beleuchtung des Stadions. Im Anschluss daran sollte ich im Rahmen meiner Dissertation untersuchen, ob das schöne neue Licht, vom Fernsehen diktiert, doch nicht zu grell für die Fans und die Spieler war.

Anfang 1972 interviewte ich den Torhüter Sepp Maier für meine Doktorarbeit zur Beleuchtung des Münchner Olympiastadions. Mehr als fünf Jahrzehnte später erkenne ich dieselben Probleme in den Aussagen des Lichtplaners Daniel Petry wieder: mangelhafte Abnahmekontrollen, Blendung und unzureichende Farbwiedergabe.

Meine alten Untersuchungen zeigten, dass die Interessen von Zuschauern, Spielern und Fernsehen bei der Feldbeleuchtung grundsätzlich vereinbar sind: Hohe Sichtqualität führt nicht zwangsläufig zu mehr Blendung. Moderne LED-Systeme bieten gegenüber früheren HQI-Lampen große Vorteile, etwa hohe Effizienz, präzise Steuerbarkeit, Farbwechsel und flimmerfreien Betrieb für Zeitlupenaufnahmen. Dennoch können ihre kleinen, sehr leuchtdichten Flächen eine stärkere Blendwirkung erzeugen, wenn Planung und Ausschreibung vor allem Beleuchtungsstärken und Kosten berücksichtigen.

Auch die Farbwiedergabe der LED wird unzureichend bewertet. Petry beanstandet diese als einen wichtigen Faktor. Der verbreitete allgemeine Farbwiedergabeindex Ra basiert überwiegend auf blassen Pastellfarben; gesättigtes Rot und Hauttöne werden nicht erfasst. Dieser Umstand entstand 1964, als dieser Index eingeführt wurde, und blieb bis heute unverändert. Zudem fehlt den üblichen weißen LEDs die UV-Strahlung, die optische Aufheller aktiviert und auch für Pflanzen bedeutsam ist. In der Allianz Arena mussten deshalb zusätzliche UV-Leuchten installiert werden. Dass Vereinsfarben unter Flutlicht verfälscht erscheinen können, ist somit kein unvermeidbares technisches Defizit, sondern eine Folge ungeeigneter Qualitätskriterien.

Im Zentrum steht meine Kritik an einem missverstandenen Begriff der Wirtschaftlichkeit. Normen für Beleuchtung stellen Wirtschaftlichkeit neben Sehkomfort, Ergonomie, Sicherheit und Lichtqualität, obwohl Planer fast immer nur Kosten, nicht aber den wirtschaftlichen Nutzen einer Anlage bestimmen können. So hätte ein Planer, der die Sache 1970 beim Baubeginn ernst genommen hätte, beim Olympiastadion München pro Spiel 50.000 DM vom Fernsehen anrechnen müssen. Die TV-Sender zahlen heute für die Liveübertragung von Champions-League-Spielen im Durchschnitt zwischen 1,5 und 5 Millionen Euro pro Partie. Vergleichbare Anlagen hatten 1972 etwa 1,0 bis 2,5 Mio. DM gekostet. Wie sähe eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine solche Anlage aus?

Man könnte sich vom Lachen nicht einkriegen, wären da nicht die Konsequenzen für die Beleuchtung, die niemand beabsichtigt: Werden messbare Mindestwerte zur alleinigen Entscheidungsgrundlage, setzt sich der billigste normgerechte Entwurf gegen die tatsächlich bessere Lösung durch – selbst bei Stadien und Übertragungen für ein Milliardenpublikum. Die Schlussfolgerung lautet daher: Nicht die LED-Technik verursacht zwangsläufig eine schlechte Beleuchtung. Sie kann hervorragendes, blendarmes und farbtreues Licht liefern. Dieses Licht kann für Fußballspiele früheren Techniken weit überlegen sein, weil es eine ruckelfreie Aufnahme schnellster Vorgänge ermöglicht, die keine frühere Technik geschafft hätte. Entscheidend sind daher anspruchsvolle Ausschreibungen, geeignete Messgrößen und die Bereitschaft der Auftraggeber, Qualität ausdrücklich zu verlangen und angemessen zu bezahlen. Der technische Fortschritt ist vorhanden; überkommene Bewertungsmaßstäbe und kurzfristiges Kostendenken verhindern jedoch, dass sein Potenzial vollständig genutzt wird.

Blendung reloaded, kurzgefasst

03.10.2026

100 Jahre Licht- und Sehforschung,
aber das LED-Licht blendet dich nachts
trotzdem zuverlässiger als die Sonne selbst.
der Blogger

Die Blendung durch Licht will man seit über 100 Jahren bekämpfen. Die wichtigsten Methoden dafür wurden in den 1940er Jahren entwickelt, weil die Einführung einer neuen Lampe bevorstand, die der Leuchtstofflampe. In den 1990er Jahren wurde aus ihnen auf dem Papier eine vereinheitlichte Methode entwickelt, das UGR-Verfahren. So wie es aussieht, wird man in der Lichttechnik bestenfalls erst in den 2030er Jahren eine brauchbare Methode für die Blendungsbekämpfung einführen können, wenn die Revision von DIN EN 12464-1 ansteht. Wer nicht bis dahin warten möchte, um in einer störungsfreien Umgebung arbeiten zu dürfen, und auch keine Lust hat, eine persönliche Abdunkelungsmaßnahme zu realisieren, kann zu professionellen Produkten greifen (rechts: ein Schutzdach der Firma Cubeshield). 

In einem neuen Beitrag in Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wird die Problematik der Blendung behandelt. Hier die Kurzfassung:

Der Beitrag untersucht die wissenschaftliche Aussagekraft etablierter Verfahren zur Bewertung psychologischer Blendung in Innenräumen, insbesondere des Unified Glare Rating (UGR). Ausgangspunkt ist die methodische Unterscheidung zwischen Reliabilität, also der Zuverlässigkeit und Wiederholbarkeit einer Messung, und Validität, das heißt ihrer inhaltlichen Gültigkeit. Historisch entstand UGR aus älteren nationalen Modellen wie BGI, VCP und dem Söllner-Verfahren, um eine international einheitliche Bewertung zu ermöglichen. Der Index berücksichtigt Hintergrundleuchtdichte, mittlere Leuchtdichte, Größe und Position von Leuchten. Seine tabellarische Anwendung setzt jedoch standardisierte Raumgeometrien, Reflexionsgrade und regelmäßige Anordnungen eines Leuchtentyps voraus.

Die Analyse zeigt erhebliche Anwendungsgrenzen: Sehr kleine, großflächige oder inhomogen leuchtende Quellen sowie indirekte Beleuchtung werden unzureichend erfasst. Zudem ist UGR keine reine Leuchteneigenschaft, sondern von Raum, Anlage und Beobachterposition abhängig. Besonders problematisch sind große interindividuelle Streuungen in Probandenstudien, die Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Blendungsurteile begrenzen. Damit wird bereits die Reliabilität infrage gestellt; ohne hinreichende Reliabilität ist eine Validierung des Verfahrens methodisch nicht möglich. Untersuchungen berichten darüber hinaus eine geringe Übereinstimmung vorhandener Blendindizes mit subjektiven Bewertungen, insbesondere bei komplexen Mehrleuchtensituationen und LED-Systemen.

Die praktischen Folgen reichen über momentanes Unbehagen hinaus. Beschäftigte verändern Beleuchtung, Arbeitsplätze oder Körperhaltung, um Direkt- und Reflexblendung zu vermeiden; mögliche Konsequenzen sind visuelle Ermüdung, Beschwerden des Bewegungsapparats und eine geringe Akzeptanz konventioneller Bürobeleuchtung. Ergebnisse aus Arbeitsumgebungen deuten darauf hin, dass formal gut entblendete Direktbeleuchtung dennoch stärkere Belastungen hervorrufen kann als indirekte oder individuell beeinflussbare Systeme. Eine ausschließlich auf UGR-Grenzwerte gestützte Planung unterschätzt daher die Wechselwirkungen zwischen Blendung, Kontrast, Reflexionen, Flimmern, spektraler Lichtwirkung, Bildschirmarbeit und fehlender Nutzerkontrolle. Erforderlich sind neue Bewertungsansätze, die reale Arbeitsaufgaben, zeitabhängige Belastungen, individuelle Unterschiede und weitere visuelle Stressoren integrieren. Bis zu einer solchen Neuformulierung sollten UGR-Werte nicht als präzise oder universell gültige Komfortkennzahlen interpretiert werden, sondern lediglich als begrenzte Planungsindikatoren innerhalb ihres definierten Anwendungsbereichs.

Wie falsche Normung die Autoindustrie behinderte

12.09.2026

Die gute Lösung von heute
kann die Innovationsbremse von morgen sein.

Wie falsche Normung die Autoindustrie behinderte – und was die Lichtnormung davon lernen kann, kurzgefasst

Der Beitrag in Genesis 2.0, Schöpfung der elektrischen Sonne, erläutert die Behinderung der Innovation beim US-amerikanischen Autobau, die durch die Normung der vorderen Scheinwerfer erfolgt ist.

Eine Norm kann Sicherheit schaffen – oder Fortschritt verhindern. Das zeigt die US-amerikanische Sealed-Beam-Vorschrift. Ab 1940 mussten Autos zwei runde und identische standardisierte, versiegelte Scheinwerfereinheiten tragen. Die Regel löste zunächst reale Probleme: Ersatzteile wurden überall verfügbar, Reflektoren blieben vor Feuchtigkeit und Schmutz geschützt, die Lichtqualität wurde berechenbarer. Doch die Norm schrieb nicht nur das Ergebnis vor. Sie diktierte auch Form, Größe und Technik.

Damit wurde aus einer vernünftigen Schutzmaßnahme ein Innovationsverbot. Mehr als vier Jahrzehnte lang mussten Hersteller ihre Fahrzeuge um runde Standardscheinwerfer herum konstruieren. Europäische und japanische Modelle erhielten für den US-Markt entstellte Frontpartien. Aerodynamische Lösungen, asymmetrisches Abblendlicht und Kurvenlicht wurden blockiert. Der Schaden war nicht nur gestalterisch: geringere Sichtweite, schlechtere Fahrbahnausleuchtung, mehr Streulicht und stärkere Blendung verschlechterten die Verkehrssicherheit. Die Norm konservierte den Stand von 1940 – und machte ihn zum Maßstab für die Zukunft.

Deutschland wählte den wirksameren Weg: das Leistungsprinzip. Vorgeschrieben wurde nicht, wie ein Scheinwerfer auszusehen hatte, sondern was er leisten musste. Solange Grenzwerte für Ausleuchtung und Blendung eingehalten wurden, blieben Form und Technik offen. So konnten Breitband-, Halogen- und später Xenonscheinwerfer eingeführt werden, ohne das Regelwerk jedes Mal neu zu erfinden.

Die Lehre für heutige Beleuchtungsnormen ist eindeutig: Normen müssen Ziele sichern, nicht Lösungen einfrieren. Die aktuelle Normung listet Hunderte Arbeitsplatztypen und konkrete Beleuchtungsstärken auf, legt aber kaum nachvollziehbar dar, welches Schutzziel damit erreicht werden soll. Wer eine bessere Lösung entwickelt, kann deshalb nur schwer beweisen, dass sie gleichwertig ist. Sinnvoller wären wenige klare Leitsätze, überprüfbare Qualitätskriterien und Freiheit bei der Umsetzung – wie bereits in DIN 5035 von 1935 angelegt. Gute Normung definiert Wirkung, Sicherheit und Qualität. Sie vertraut Fachleuten bei der Wahl der Mittel. Sobald sie eine einzige technische Lösung festschreibt, schützt sie nicht mehr vor Risiken, sondern vor Innovation. Genau davor warnt das Sealed-Beam-Beispiel.