Standards, die niemand setzen wollte

24.10.2026

Eingebrannte Gewohnheit
ist der Grabstein jeder Innovation.
der Blogger

In Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne ist der Beitrag Standards, die niemand setzen wollte in einer neuen Fassung erschienen. Er befasst sich mit zwei Standards, die uns wehtun, aber fortbestehen, weil niemand sie geplant oder geschrieben hat. Beide Standards beruhen auf Entwicklungen, die um 1880 stattgefunden haben. Hier die Kurzfassung des Beitrags:

Viele „Standards“ entstehen nicht durch bewusste Entscheidungen, sondern durch historische Entwicklungen. Anders als schriftlich festgelegte Normen, die turnusmäßig aktualisiert werden, bleiben solche „So-da-Standards“ häufig unhinterfragt, obwohl ihre ursprünglichen technischen Gründe längst entfallen sind. Der folgende Beitrag untersucht zwei Beispiele aus der Büroarbeit: die Kombination einer breiten Tastatur mit seitlich angeordneter Maus und das Zellenbüro mit fest installierten Leuchtenreihen.

Die heutige Computertastatur trägt das Erbe der mechanischen Schreibmaschine. Ihre Buchstabenanordnung blieb erhalten, während zusätzliche Funktionstasten, Cursortasten und ein Zahlenblock die Tastatur nach rechts verbreiterten. Als die Maus hinzukam, wurde sie rechts daneben platziert. Die dadurch entstehende seitliche Armhaltung gilt als ergonomische Belastung, deren Folgen von Schmerzen bis notwendigen Operationen reichen können. Während die ursprüngliche Tastatur für beidarmiges Arbeiten konzipiert wurde, belasten ihre modernen Nachfahren die rechte Hand und den rechten Arm übermäßig. Die von mir entwickelte Alternative, die Idee der Compact-Tastatur, wurde 2007 international genormt. Und sie wurde im Juli 2024 in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A6 Bildschirmarbeit berücksichtigt.

Das zweite Beispiel verbindet Architektur und Beleuchtungsplanung. Rechteckige Zellenbüros mit festen Achsmaßen und niedrigen Decken begünstigten bestimmte Leuchtenanordnungen. Weil die Beleuchtung meist vor dem Einzug installiert wird, müssen sich Arbeitsplätze anschließend nach ihr richten. Hier ist eine problematische Umkehrung zu erkennen: Die Anforderungen der Arbeit sollten die Anordnung bestimmen, nicht die vorhandenen Leuchtenreihen.

Im Mittelpunkt meiner Kritik stehen Reflexblendung und eine Lichtverteilung, die Tischränder oder Bodenflächen stärker beleuchtet als die eigentlichen Arbeitsbereiche. Raster zur Entblendung lösen nach meiner Erfahrung die Probleme störender Spiegelungen nicht. Auch der Wechsel zu effizienteren LED-Leuchtmitteln beseitigt überkommene Anordnungen nicht zwangsläufig. Neue LED-Technik kann somit alte Planungsentscheidungen fortschreiben, die noch vor ihrer Entstehung gefasst worden sind. So kann sich ihr Innovationspotenzial nicht voll entfalten

Die Konzentration auf Beleuchtungsstärke und Wirtschaftlichkeit greift aus meiner Sicht zu kurz. Behaglichkeit, Tageslicht und die Unterstützung des circadianen Rhythmus müssten stärker berücksichtigt werden. Als Alternativen nenne ich Indirektbeleuchtung und großflächige LED-Module; dabei verweise ich auf unsere Forschungsberichte „Licht und Gesundheit“ von 1990 bis 1998 (drei überarbeitete Auflagen).

Meine Schlussfolgerung lautet: Gewohnte Anordnungen sind nicht unveränderlich. Entscheidend ist, vorhandene Alternativen tatsächlich einzusetzen und Technik konsequent an Arbeitsaufgaben und Menschen auszurichten. Nicht jede räumliche Vorgabe lässt sich ändern, wohl aber die Gestaltung und Nutzung von Eingabegeräten von Computern und Beleuchtung.

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