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30 Jahre Licht und Gesundheit - reloaded

 
Heute fiel mir das Heft von dasbüro März/April 2016 in die Hände, nachdem es eine Weile unter dem Zeitungsstapel gelegen hatte. Als ich die Seite 16 aufschlug, dachte ich, es wäre ein ganz altes Heft. Denn auf dieser Seite beschreibt Karl-Heinz Lauble, wie größere Büroräume den Menschen belasten - wesentlich höher als die eigene Hütte, sprich Einpersonenbüro. Die Studie erfasst Befragungen von 7.358 Beschäftigten im Büro. Mir ist noch die Version mit 4.226 Befragten im Gedächtnis. Schön: Im Jahr 2016 gibt es weniger Beschwerden über die Beleuchtung. Weniger schön: Es sind immer noch zu viele.

Erst einmal zu Heute:

Lauble-Blendung

Die Beleuchtung stört immer noch 64% mäßig bis stark. Und 48 % haben Sehbeschwerden, 49 % Augenbrennen. In Einpersonenbüros fallen die Beschwerden weit weniger heftig aus. Darüber kann man spekulieren. Aber bitte erst nach Ansehen der Vergangenheit:

Lauble-4226

Da sah es mit den Beleuchtungsverhältnissen schlimm aus. Am interessantesten finde ich die Zahlen über "zu viel Tageslicht": Nur 2% (!) fühlen sich stark gestört, mäßig bis stark sind es gerade mal 8 %. Dass im Laufe der Jahre die Beschwerden über die Beleuchtung weniger geworden sind, kann ich verstehen, aber nicht warum die Schere zwischen ganz kleinen Büros und ab 3-Personen enorm groß geworden ist, lässt sich hingegen nur schwer erklären.

 
Theoretisch gesehen müsste es anders geworden sein, denn angeblich belastet die Arbeit mit dem Bildschirm die Augen, und diese wurde auch in den Einzelzimmern viel häufiger als früher. Ist aber nicht - warum werden in größeren Büros drei Mal so viele Leute stark geblendet als in kleinen? Meine  Interpretation: Kontrolle. Sie bedeutet, dass ein Mensch, der Kontrolle über seine Umgebung ausübt, mehr daran ändern kann, als derjenige mit weniger Kontrolle. Man kann es auch Selbstbestimmung nennen. Und die ist in 3-Mann-Räumen (oder 3-Frau-R.) tatsächlich schwerer. Ich denke, an der Technik kann es nicht liegen, weil man in Einzelzimmern bestimmt nicht ganz andere Technik installiert - außer in Chefbüros.

Wir haben also eine neue Aufgabe für die Freunde von human centric lighting. Sie sollten, statt  auf das Blaue zu kaprizieren, um der Lichtindustrie neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, sich tatsächlich auf die menschliche Psyche konzentrieren. Zudem: Wer biologisch oder psychisch wirksames Licht in Räumen mit mehr als einem Arbeitnehmer installieren will, handelt evtl. mit Zitronen.

Übrigens, die Idee mit der Kontrolle ist so neu nicht. Ich hatte die Sache bei der Untersuchung der Zufriedenheit - oder Unzufriedenheit - mit Computern ermittelt. So etwa vor 35 Jahren. Wie wahr sie ist, kann man daran sehen, dass heute Leute ganze Rechenzentren von einst in der Tasche mit sich herumtragen und sogar mit ins Bett nehmen - nennt sich smartphone - und zuweilen ihren Hass über Computer über diese Geräte austauschen. In Bezug auf Büroräume hatte - auch vor mehr als 35 Jahren - eine Studie des TÜV Rheinland über Großraumbüros die Bedeutung der Kontrolle herausgestrichen. Fazit der Studie: Großraumbüros sind nicht humanisierbar. Fazit des Ganzen: Es gibt keine Großraumbüros mehr. Sie heißen jetzt Open Space.

Open Space4

 

Gerichte  beschäftigen sich mit Lumens und Lügen

 

Diese Woche meldete das i-Magazin (Originalmeldung) von einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das die Firma XAL gegen Planlicht erwirkt hat. Es geht um was Neues: Platinenlumenwerte von LEDs. Oder doch nichts Neues? Eigentlich nicht. Das Gericht urteilte gegen Katalogangaben, die LED-Leuchten effizienter und weniger blendend erscheinen lassen. So gesehen kommt das Urteil einige Jahrzehnte zu spät. In diesem Blog wurde mehrfach auf "Betrug" hingewiesen, den es nicht erst seit der Einführung der LED gibt (hier oder da oder dort).

Das Gericht hat sich diesmal aber außergewöhnlich detailliert mit den Lügenmechanismen befasst:

  • "• Die Bewerbung von LED-Leuchten mit Lumenwerten, die sich auf die LED selbst und nicht auf die Leuchte beziehen, ist zu unterlassen - insbesondere, wenn für Kunden nicht klar erkennbar ist, worauf die Angabe sich tatsächlich bezieht.
    • Ein nicht deutlich zuordenbarer Hinweis „Lumenangaben=Platinenwert“ im allgemeinen Beschreibungstext ist dafür nicht ausreichend.
    • Bei der Bewerbung von LED-Leuchten darf keine Leistungsaufnahme angegeben werden, die geringer ist als die tatsächliche Leistungsaufnahme.
    • Nur eine Leuchte, deren UGR-Wert (Unified Glare Rating) tatsächlich kleiner 19 ist, darf auch so beworben werden. Erfüllen andere Leuchten derselben Familie dieses Kriterium nicht, dürfen sie auch nicht derart beworben werden."

Wozu solche Sitten führen können, ist anderswo lange bekannt: Die US Autoindustrie gab die Leistung ihrer Autos stets ohne Zusatzaggregate an, als wenn es nur ein Auto gäbe, dessen Motor ohne Kühlpumpe läuft. Ende 1960er Jahre stellten Franzosen fest, dass der obligatorische Propeller zum Kühlen eigentlich fast nie benötigt wird, aber gerade dann, wenn er absolut überflüssig ist - bei Vollgeschwindigkeit - fraß der ca. 5% der Motorleistung. Also Hunderte Millionen Autos, die 5% des Benzins wegwerfen. Auf diese Entdeckung wären die Amerikaner nie gekommen. Weil sie auch sonst  nicht so genau hingeguckt haben, ist heute ihre Autohauptstadt Detroit kein Hingucker. Sie ist pleite und besteht zum größten Teil aus Ruinen. Mir ist noch frisch in der Erinnerung, wie unsere Helden, die die IS mit ihren Tornados von oben bespitzeln sollten, nachts nicht fliegen konnten. Neue Beleuchtung …

Besonders bemerkenswert finde ich das Urteil zu UGR. Was ich sonst vom Methodenragout halte, das zu UGR führte, habe ich anderswo geschrieben (hier). UGR 19 bedeutet, dass 47% der Insassen eines so beleuchteten Raums zufrieden sein werden. Offenbar gibt es Anbieter, die auch das überbieten (oder unterbieten?). Vor Jahrzehnten hatten wir nachgewiesen, dass die "absolut" Blendfreien - die BAP-Leuchten - von über 50% als eine Gefährdung ihrer Gesundheit erlebt wurden. Kann man Blendung weglügen? Offenbar geht es.

Wir brauchen jetzt Katalogjäger. Mir fallen da die Abmahnanwälte ein. Die müssten seit dem Abflauen der Musik-Downloads ziemlich unbeschäftigt die Blues singen. Aber von UGR werden sie auch nicht satt. Die Europäische Normung will die nämlich abschaffen. Nein. nicht die Blendung, die bleibt. Es gibt eine neue Bewertung, und die heißt jetzt RUGL. Zwar steht nirgendwo, was das sein soll, aber, wer Geduld hat, findet irgendwo im Dokument, das sei Unified Glare Rating limit. Mal was Neues. Und die RUGL gilt im Bereich der Tätigkeit. Was das ist? "Bereich, der eine oder mehrere Sehaufgaben enthält". Hingucker also. Früher hat man vom Bereich der Sehaufgabe gesprochen. Die gibt es naturgemäß immer noch. Man muss nur herausfinden, wie der Bereich der Sehaugabe mit dem Bereich der Tätigkeit zusammenhängt, der mehrere Sehaugaben enthält. Was eine Sehaufgabe ist, muss man woanders suchen. Ich melde mich, wenn ich das herausbekommen habe.

Unsere Richter können beruhigt in die berufliche Zukunft gucken. Auch wenn alle Einkommensquellen versiegen, können sie prima Geld bei Einigungsstellen verdienen, wenn Betriebe die Normen ernst nehmen und umsetzen wollen.

LED als Kunst

Licht fühlen und Ambiente schaffen

 
Heute staunte ich nicht schlecht, als ich von einem Projekt einer Kollegin erfuhr, die sich einen Namen mit der Erforschung von "fühlenden" Computern gemacht hat. Ihr Buch von 1997 "Affective Computing" - bitte nicht als affektierter Computer übersetzen - schlägt bis heute Wellen, weil sich viele Leute von ihrem Computer unverstanden fühlen. Der Computer von Rosalind Picard hingegen soll meine Emotionen verstehen - und sich darauf einstellen.

Das neue Projekt heißt "Lux Meter: Real-Time Feedback in Ambient Light Environment". Es geht davon aus, dass das Licht für alle möglichen circadianen Rhythmen des Körpers ein wichtiger Steuerungsfaktor sei, was stimmt, und will die visuelle Umgebung des Menschen messen, um "real-time feedback" zu geben. Leider, leider, konnte ich nirgendwo etwas über die Ergebnisse finden.

 
Reicht uns "human centric lighting" nicht mehr? Es scheint, der Wettbewerb um den Menschen nimmt an Tempo zu. Wir wollen dem Menschen ……? Ich weiß nicht, zu was man dem Menschen verhelfen will. Aber halt intelligent … Moment mal, war alles, was wir bislang getan haben, etwa nicht intelligent? Gott verhüt´s! Ich kenne Menschen, die mich Kommunist beschimpft haben, weil ich flexible Beleuchtung forderte. Das war nicht etwa eine revolutionäre Technik, sondern lediglich eine Möglichkeit, das Licht am Arbeitsplatz ein- und auszuschalten, Leuchte umdrehen und etwas zu ändern, wenn nötig - eine Arbeitsplatzleuchte etwa.

Ich erinnere mich noch, dass auf einer Firmenwebsite zu lesen stand, dass Arbeitsplatzleuchten in Deutschland verboten seien. Warum, stand nicht dabei. Berufsgenossenschaften verboten ihren Betrieb, weil dadurch die Leuchtdichteverhältnisse am Arbeitsplatz so schlimm würden, dass man vorzeitige Ermüdung befürchten müsste. Falls man so etwas installieren wollte, müsste sichergestellt sein, dass beim Einschalten des unsäglichen Objekts gleich die Allgemeinbeleuchtung angehen musste. Wer denkt sich denn so etwas aus?

 So doof, wie es sich anhört, ist das Ganze nicht. Denn eine Leuchte, die nur ein kleines Stück des Arbeitsplatzes erhellt, schafft eine Störung durch den Kontrast zur dunklen Umwelt. Stimmt! Aber seit wann ist die Umwelt im Büro bei Tage dunkel? Genau seit dem 20. März 1975. An diesem Tage erschien die Verordnung über Arbeitsstätten, aka Arbeitsstättenverordnung. Dort hatte das Tageslicht keine Funktion als Beleuchtung - fast 30 Jahre bis zur Revision im Jahre 2004. So gab es für die Berufsgenossenschaften diese Beleuchtungsart nicht.

Anders für den Staat, der nicht nur aus Bund, sondern auch aus Ländern besteht. Und die letzteren hatten und haben die Oberherrschaft über das deutsche Bauwesen. Das Tageslicht als Beleuchtung war bei deren Landesbauordnungen geregelt. Der Bund hat lediglich die Sichtverbindung vorgeschrieben, die aber halt keine Beleuchtung ist. Sie beleuchtet zwar, ist aber keine Beleuchtung. Punkt!
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Noch viel intelligenter als der Staat haben es die Normer gemacht. Die hatten bereits 1935 Tageslicht und künstliches Licht getrennt. Ein genialer Schachzug. Aus damaliger Sicht sogar eine Notwendigkeit, denn niemand käme 1935 auf die Idee tagsüber die Jalousien herunterzulassen und eine künstliche Beleuchtung mit ca. 10 - 20 W pro Quadratmeter zu betreiben. Lampen wie Strom waren zu teuer, um verschwendet zu werden. Genau genommen, war 1935 die künstliche Beleuchtung eine Art Notbeleuchtung. Im Jahre 2015 hatten wir zwar Strom im Überfluss - Pardon aus der Nordsee - den man verbraten musste, weil der Großfürst von Bayern keine Leitungen erlaubte. Aber gegen das Tageslicht anstinken, war immer noch nicht möglich. Ergo: In deutschen Arbeitsstätten gibt es - Gott und Edison sei Dank - Tageslicht und künstliches dazu.

Wenn dem so ist, was macht unser Luxmeter-Projekt im Jahre 2016? Misst einmal die Umgebung, und dann die Emotionen des Menschen, und dazu seinen circadianen Zustand, und ? Regelt es die Sonne und den Mond? Nicht doch, bestenfalls die künstliche Beleuchtung. Und wie kommt man auf diese grandiose Idee, das Tageslicht wegzudenken? Hört sich blöd an, ist aber so: in US-Amerikanischen Forschungslabors scheint keine Sonne. Schiene sie doch und würde der Computer die Emotionen der Menschen richtig bewerten, um danach die visuelle Umgebung zu steuern, könnten wir schlagartig viele Kraftwerke abschalten. Tagsüber. Und  nachts? Einen Großteil der Beleuchtung auch abschalten. Menschen brauchen nachts keine große Helligkeit! Man hat sogar den begründeten Verdacht, dass nächtliche Beleuchtung bei der Arbeit Krebs fördert.

Liege ich falsch in der Vermutung, dass das Luxmeter-Projekt nicht von der lichttechnischen Industrie gesponsert wird? Vielleicht. Das Sponsoring scheint aber nicht sehr intensiv gewesen zu sein. Denn auf der Projektseite vom MIT liest man seit einiger Zeit dies: "Lux Meter: Real-Time Feedback in Ambient Light Environment was active from January 2010 to January 2010".

Kalifornien für bessere Farbwiedergabe von LED

 
Jetzt reicht es auch den Vereinigten Staaten - zumindest einem aus denen. Kalifornien - einst Wegbereiter des mieffreien Luftraums, zuerst durch den Katalysator, später durch Rauchverbote - erlässt Vorschriften für eine bessere Farbwiedergabe. In dem LED Magazine von 25. Februar 2016 heißt es:
"The California Energy Commission (CEC) has approved the new Title 20 Appliance Efficiency Regulations document that includes regulations on the performance of LED-based replacement lamps. Both general-service A-lamps and small directional lamps sold in California will now have to meet more stringent color rendering requirements that some in the industry believe will both cost more and use more energy than do the most popular lamps on the market today. Indeed, the National Electrical Manufacturers Association (NEMA) lobbied the CEC against the rulemaking, but the CEC also received numerous comments in support of the new lighting regulations."

Was hat denn eine Energiekommission mit Lichtfarbe zu tun? Viel! Es ist eine uralte Weisheit, dass man für ein gutes Spektrum, das eine gute Farbwiedergabe ermöglicht, mehr Energie aufwenden muss. Das Geheimnis, das keines ist, liegt in der Empfindlichkeitskurve des Auges. So wird grün/gelbes Licht mit etwa 1 multipliziert, während rotes und blaues eine miese Bewertung erfährt. Deswegen haben viele "energieffiziente" Leuchtstofflampen, einen Grünstich. Die die sich mit dem Titel "Energiesparlampe" schmücken, einen noch tieferen Stich. Übrigens, "Wärmeschutzgläser" auch. Der Champion - uneinholbar - ist die Natriumdampflampe - und rühmt sich als einzige, drei Plüsse in dem Energisparklassement - A+++ - aufzuweisen. (mehr hier oder da)

Zwar sind die neuen Herren der LED nicht mehr die alten. Den Trick beherrschen sie aber aus dem ff. Es ist aber weder Trick, noch Betrug, sondern so lange legal, bis es den Leuten zu viel wird. Na, ja. Ein klein bisschen Betrug ist auch dabei.

 
Der wesentliche Grund ist älter als die ältesten LED und liegt tiefer in der Historie verbuddelt. Einst, als man froh war, nur ein bisschen Licht zu machen, wurde die Helligkeitswirkung zur Grundlage der Lichtwirkung gemacht. Darauf baut der Handel mit Lichtprodukten. Zwar weiß jeder Lichttechniker, dass auch andere wichtige Faktoren gibt, die Basis bleibt aber halt die Helligkeit - Lumen und Lux - und nicht die Farbwiedergabe. Es ist so ähnlich wie mit der holländischen Tomate, sie wird in Kilo verkauft und nicht in olf (neuerdings als European odour unit benutzt), womit ein Maß für den Geruch der Tomate gemeint wäre. Wenn man auch noch den Geschmack erfassen wollte, müsste man eine gustometrische Skala anwenden. Es wäre auch nicht schlecht, etwas Haptik da hinein zu bringen - wie fühlt sich die Tomate an?

Ist es ein Wunder, dass die Lichttechnik nicht zu besseren Bewertungsmethoden als Helligkeit gekommen ist? Man lebte ja nicht schlecht mit dem herkömmlichen Wissen. Jetzt wird aber eine neue Technologie mit Macht in dem Markt gepresst. Dieser ist bereits einige Jahrzehnte auf Energieeffizienz vorgepolt, die man ins Deutsche auch noch als Energiesparen übersetzt hat. Und Energiesparleute verstehen unter Lichtqualität nur Beleuchtungsstärke. Was denn sonst, wenn die ganze Lichtbranche seit Jahrzehnten dasselbe getan hat?

Wir haben ihn - den ersten Blaulichtdoktor

Doktor

Wunder gibt es immer wieder! So schaffte das Thema "Blau macht schlau" zu akademischen Ehren, so in Null-Komma-Nichts. Der erste Doktor ist fertig.  Das Forschungsvorhaben, auf dessen Boden der neue Doktor aufgewachsen ist, wurde vom BMWi gefördert und heißt: „Energieeffiziente Schulen“. Ich weiß zwar nicht, wie die Effizienz gemessen wurde, so etwa am Umsatz an Schülern oder am Lernerfolg, Egal.

Ja, über das Ergebnis werden sich die Blaulichtfreunde aus der Industrie nicht allzu laut freuen, schätze ich. Denn in dem Bericht steht zu lesen (Original hier) :

"In einem Hörsaal der Hochschule – entsprechend umgebaut und mit blau angereichertem LED-Licht ausgestattet – führte er - Anm.: der Doktorand - verschiedene Tests und Messungen durch. „Das Kohlenstoffdioxid und die Temperatur im Raum haben Auswirkungen auf die studentische Leistungsfähigkeit. Der Fensteranteil ist ausschlaggebend dafür, ob sich Kunstlicht mit einem höheren Blauanteil auszahlt. Denn die Beleuchtungsstärke von Tageslicht ist bisweilen um 300 Prozent größer als die des Kunstlichts, daher bietet sich dieses Kunstlicht in fensterlosen Räumen an“, fasst Manuel Winkler seine Ergebnisse zusammen. "

Und in diesen darf laut Arbeitsstättenverordnung kein Mensch arbeiten, auch nicht Lehrer und Professoren. Ob Schüler da rein dürfen, ist so´ne Sache …

Immerhin kann man daraus lernen, dass die schlauesten Deutschen - wer wohl, wenn die Studie an einer Müncher Uni durchgeführt wurde - CO2 nicht so einfach wie alle anderen schreiben.