Eine schwitzende Stirn ist nicht das Kriterium für die
Qualität einer neuen Idee
Pavel Kosorin
Nachdem in drei Blogs über Qualität i.S. der Autoren des Papiers "Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl" sinniert wurde, mal eine andere Idee, die sie gar nicht angegangen sind: Qualität als Exzellenz. Selbst mit einer sehr entspannten Haltung zur Realität kann ich nicht leugnen, dass die Idee jemand anders geboren hat. Der ist zwar nicht bekannt, aber wann er gelebt haben muss: in der Antike. Denn beide "Qualitäten" sind lange vor unserer Zeit geboren worden. Exzellenz kann man auch als hervorragende Beschaffenheit übersetzen. Und die ist, woran der kleine gemeine Normalsterbliche denkt, wenn er Qualität hört oder sagt.
Um welchen Betrag bin ich schlauer geworden, indem ich dieses Papier gelesen habe? Nehmen wir an, mein Kunde möchte, dass ich ihm eine Beleuchtung liefere, die "allen Vorschriften" genügt. Der Anspruch ist zwar nie erfüllbar, aber das kann ich dem Kunden nicht erzählen. Also versuche ich, auf die empfohlenen Unterlagen zuzugreifen. Es steht ja geschrieben "Auf nachfolgend zusammengestellte Unterlagen greift ein Experte vorrangig zu. …" Fangen wir mit der ersten an, ASR A3.4. Da fällt mir ein, nach der kann man ja gar nicht planen. Also müsste ich die genannten Normen anwenden. DIN EN 12464 steht als erste da. Die wird so gelobt "Beleuchtung von Arbeitsstätten im Innen- und im Außenraum, die die grundlegenden Kriterien der Beleuchtung und Grenzwerte beinhalten". Dumm nur, dass DIN Normen keine Grenzwerte angeben dürfen, die die Sicherheit und Gesundheit des Menschen betreffen. Das hat sich der Staat ausdrücklich verbeten. Außerdem sehen die "grundlegenden Kriterien der Beleuchtung" darin so aus: "Für eine gute Beleuchtungspraktik ist es erforderlich, dass zusätzlich zu den geforderten Beleuchtungsstärken quantitative und qualitative Anforderungen erfüllt werden." Verzeihung, ich hatte die frühere Version zitiert. Man hat die Sache in der jetzt gültigen Ausgabe 2011 schon eleganter formuliert: "Gute Beleuchtung bedingt, dass zusätzlich zu den geforderten Beleuchtungsstärken quantitative und qualitative Anforderungen erfüllt werden."
Heißt für mich, erst mal die geforderte Beleuchtungsstärke realisieren und sich danach sonstige Anforderungen angucken, qualitativ und quantitativ, was das auch sein mag. Dummerweise geht das Qualitätspapier aber von anderen Dingen aus, die nichts mit der Beleuchtungsstärke zu tun haben sollen (steht so geschrieben):
• "Lichtqualität ergibt sich aus der Summe von Faktoren, die eine Lichtlösung beschreiben und in keinem Zusammenhang zur Beleuchtungsstärke stehen (Stein, Reynolds und McGuiness, 1986).
• Lichtqualität ist Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, dem dann entsprochen ist, wenn die Anforderungen individueller Nutzer erfüllt sind (Veitch, Newsham, 1995, 1998, 2006, 201 0). Dabei soll je Installation eine Balance zwischen Wohlbefinden, Wirtschaftlichkeit und Architektur gefunden werden."
Entweder haben die Autoren DIN EN 12464 nicht gelesen oder diese Zitate unverstanden angeführt. Es könnte sein, dass ihnen eher nach der nächsten Norm ist, die hat es in sich: DIN 5035-7 "Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, die Beleuchtungsarten und Beleuchtungskonzepte aufführen". Tut sie das? Muss wohl, denn der als nächster angeführte Leitfaden BGI 856 ist voll davon. Mehr noch, die Gütekriterien für Beleuchtung, also woran man die Güte der Beleuchtung misst, stammen von DIN 5035-7. Also gucke ich mir die schönen Bilder dieses Leitfadens an. Die sagen nämlich jeweils mehr als 1000 Worte (oder Wörter?). Bei 67 Seiten mit Beispielen kommt da was zusammen. Zu dumm, dass die beispielhaften Beleuchtungen alle Nachtsituationen zeigen. Und die Räume haben keinen Sonnenschutz. Braucht man ja in der Nacht nicht.
Jetzt fällt mir ein: DIN 5035-7 gibt es ja gar nicht. Die wurde zurückgezogen, weil sie sich mit DIN EN 12464-1 beißt. BGI 856 gibt es eigentlich auch nicht. Was haben die Autoren nun gemeint? Diese Broschüre wurde im Jahre 2003 von einer Berufsgenossenschaft veröffentlicht, die sich sehr bei vier Herren der Industrie bedankt, die den Inhalt geliefert haben. Da die Industrie, die Vorhänge liefert, nicht dabei war, und die Leuchtenfirmen nur Software betrieben, die künstliches Licht zeichnen, sah die Info-Schrift eben so aus. Paar Jahre später wurde der Inhalt "modernisiert", die Fenster erhielten Sonnenschutz, und die Nacht wurde zum Tag umgezeichnet. Prima, sieht gut aus.
Doch damit nicht Schluss. Da die BGn mittlerweile unter DGUV firmieren, wurde BGI 856 noch einmal modernisiert und heißt nunmehr DGUV-I 215-442. Sie hat jetzt 70 Seiten mit Beispielen. Die tristen Bilder haben weitgehend viel lustigeren Platz gemacht. Dass man bei der Renovierung der Bilder nicht allzu sehr auf die Aktualität der Normen geachtet hat - geschenkt. So gibt es z.B. DIN EN ISO 9241-7 seit mindestens einem Jahrzehnt nicht mehr. Man darf ja nicht immer so kleinlich sein. Immerhin ist der Geist erhalten geblieben. Er ist derselbe wie 1988, als DIN 5035-7 zum ersten Mal das Licht der Welt erblickte.
OK! Ich habe verstanden und lese, was relevant zu sein scheint: "DGUV-I : Schriftenreihe, in der die richtige Anwendung von Licht in verschiedenen Anwendungen aufgeführt ist". Das ist eine wahre Fundgrube. Man findet sogar unerhört Nützliches darin, so etwa "DGUV Information 203-043 Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder". Immerhin, ich wusste bislang, dass bei Schweißern auch mal die Plomben selbständig machen können. Jetzt weiß ich, dass sich auch meine Hüftprothese erwärmen kann, so ich welche habe und mich in die Nähe eines Induktionsofens begebe. Will ich aber nicht, sondern nur die DGUV-I mit Beleuchtung lesen. Wo man die findet? Finde ich noch heraus. Es gibt nur 18 Rubriken, die jeweils bis 999 nummeriert sind. Schöne Beschäftigung für die kommenden langen Winternächte.
Aber bis dahin kann ich mich dem namentlich genannten widmen, BGI 856 alias DGUV-I 215-442. Die muss ja nach so viel Renovierungen aktuell sein. Dort lese ich z.B. wie ich eine Leuchte aussuchen muss: "Die Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte von Leuchten müssen erst ab einem Ausstrahlungswinkel γ = 65° (Abbildung 11) rund um die Leuchte (in den Ebenen C0, C15, C30 bis C345 mit Δϕ = 15°) eingehalten werden." Klare Kante. Landet mein Kunde vor dem Arbeitsrichter, wenn nicht rund um die Leuchte in der Ebene C345 mit Δϕ = 15° die Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte eingehalten werden? Bitte klare Ansage!
So klar ist die Sache aber ansonsten nicht. Denn ich will meinem Kunden integrative Lichtqualität bieten (hier), und die besagt: "Tageslicht ist Ausgangspunkt und Maß einer integrativen Lichtplanung, welches durch Kunstlicht ergänzt werden muss. »INTEGRATIVE LICHTQUALITÄT« umfasst daher die kombinierte Tages- und Kunstlichtplanung." Wo liegt das Problem? Hier: BGI 856 ist laut Seitenfuß "Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen", DGUV-I 215-442 ist hingegen "Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen". Jetzt weiß ich endlich, warum die Autoren die Uralt-Version des Papiers empfehlen. Die hatte die integrative Lichtplanung vorweggenommen. Ihre Beispiele zeigen zwar nur Nachtsituationen, aber immerhin. Den bösen Gedanken, dass man 1988 Lichtplanung mit Planung von Kunstlicht gleichgesetzt haben könnte, habe ich gleich vertrieben. So doof waren sie wohl nicht - obwohl, mir liegen schriftliche Beweise von zwei der Verantwortlichen vor, die den Verdacht bestätigen. Der eine hat sich sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen damit verewigt.
Ja, wo hatte ich angefangen? Mit der Exzellenz … hat wohl nicht ganz so geklappt. Wie ambitioniert muss dieser Kollege sein, damit er sich durch das Papier zur Qualität durcharbeitet? Vielleicht sollte er mal beim Qual-Ausschuss bei der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft melden. 
Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.
Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger
Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,
Drei Jahre lang an einem Bild.
Dann legt er stolz den Pinsel hin
Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."
Doch damit war´s auch leider aus:
Die Arbeit kam nicht mehr heraus.
Eugen Roth
Der Praktiker, der ambitioniert nach Lichtqualität strebt, soll folgende Gruppen von Anforderungen berücksichtigen, an deren Erfüllung sich die Lichtqualität ergibt.
Funktionale Anforderungen
Biologische Anforderungen
Psychologische Anforderungen
Architektonische Anforderungen
Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung." Dafür werden folgende Bewertungsgrößen angeführt, die der Praktiker, so er ambitioniert ist, zum Abgleich der Benutzeranforderungen anwenden soll:
• Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe (E)
• Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (U0)
• Farbkontrast (FK)
• Helligkeitskontrast (gestalterisch) (HK)
• Psychologische Blendung (Bpsy)
• Physiologische Blendung (Bphy)
• Reflexblendung (BRe)
• Lichtfarbe (CCT)
• Farbwiedergabe (Ra)
• Kontrastwiedergabe (CRF)
• Schlagschatten (SS)
• (Ausgewogene) Leuchtdichteverteilung (Bal)
• Modelling (Mod)
• Fehlen von Flackern/Flimmern (Fl)
• Melanopischer Wirkungsfaktor (ame,v)
• Schädigungspotenzial (Hdm)
• Qualitative Faktoren (Q)
Ich versuche es mir vorzustellen, wie ambitioniert ein Praktiker sein muss, um all diese Faktoren überhaupt zu kennen. Egal, wie der Mann oder die Frau gebildet ist, wird er/sie schön ins Schwitzen kommen, wenn es darum geht, Farbkontrast und Helligkeitskontrast (gestalterisch?) verstehen zu wollen. Nehmen wir an, die Ausbildung zum "zertifizierten Lichtplaner" + die Voraussetzungen, die man für diese mitbringen muss, hätte all jene Faktoren einem beigebracht, die der gemeine Lichttechniker häufig nennt, spätestens beim "melanopischer Wirkungsfaktor" wird der Spaß aufhören. Was war das nochmal? Kann man ja nachsehen. Steht in DIN SPEC 67600 "Biologisch wirksame Beleuchtung - Planungsempfehlungen". Bisschen dumm, die lehnt nämlich der Arbeitsschutz derzeit ab. Also weiter gucken. Z.B. in einer weiteren angeführten Norm, DIN EN 12464, die gilt für Arbeitsstätten. Noch etwas dümmer. Dort steht, dass die nicht so ganz mit dem Arbeitsschutz vereinbar ist: "Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland nicht in dieser Norm, sondern in der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) geregelt." Gut, was sagt die? Wer da drin den "melanopischer Wirkungsfaktor" sucht, wird nie fündig. Die Arbeitsschützer mögen den nämlich nicht. Ich durfte in einer Zeitschrift, die von Arbeitsschutzexperten - sagen wir mal - qualitätsüberwacht wird, um das böse Wort zensieren zu vermeiden, nicht einmal erwähnen, dass es so etwas gibt. Deswegen ist der Artikel in einer anderen Zeitschrift erschienen (hier). Außerdem sagt die Arbeitsstättenverordnung nie, was ein Praktiker machen muss oder soll, um ihre Schutzziele zu erreichen. So etwas steht in der jeweiligen ASR (aus früher "Arbeitsstättenrichtlinie"). Die ASR für die Beleuchtung heißt A3.4 und sagt dummerweise auch nichts zum melanopischen Wirkungsfaktor. Noch viel dümmer: Nach Expertenmeinung eignet sich die ASR A3.4 nicht für eine Beleuchtungsplanung. Also nehmen wir in voller Verzweiflung die letzte der genannten Normen: DIN 5035-7 "Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen". Superdumm: Licht.de hatte gemeldet, dass die zum ersten März 2017 zurückgezogen worden war (hier). Als Grund wird dort angegeben: "Hintergrund für die Zurückziehung war, dass die Anforderungen der DIN 5035-7 teilweise der gültigen Norm DIN EN 12464-1:2011-08 widersprachen, wodurch eine eindeutige Anwendung nicht gegeben war."
Was für eine Qualität ist das, die man mit Hilfe einer zurückgezogenen Norm (DIN 5035-7) ermittelt, die einer anderen (DIN EN 12464-1) widerspricht, die wiederum für Arbeitsschützer nicht satisfaktionsfähig ist?
Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie erklärt der Praktiker in einem Projekt mit den unten abgebildeten Beteiligten, die bei weitem nicht ohne weitere Akteure (z.B. Betriebsrat, Sicherheitsingenieur) verhandeln, was er will? Und vor allem: Wie setzt er sich gegen die Energiesparer durch? 
Für wirklich Ambitionierte:
Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität
Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.
3.7.2017
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Einen Beitrag mit dem gleichen Titel gab es schon letztes Jahr, als ein schwedischer Frauenarzt eine erschreckende, aber keineswegs überraschende Studie veröffentlichte: Wer die Sonne meidet, verkürzt sein Leben etwa als wenn er ständig raucht, im Schnitt um 0,6 bis 2,1 Jahre. Aus gegebenem Anlass wiederhole ich das Thema. Denn seit etwa 40 Jahren zum ersten Mal hat eine Zeitschrift einen Artikel von mir abgelehnt, d.h., ablehnen müssen, weil deren Beirat Bedenken hat. Das ist bemerkenswert, weil ich - Internet Artikel nicht mitgezählt - so etwa 2.000 Artikel verfasst habe, die z.T. für die Betroffenen Schlimmes berichteten, so etwa, dass deren Produkte Menschen taub machen würden. Die Herrschaften lassen so etwas nicht auf sich sitzen. Wäre auch schlimm, denn solche Artikel werden nicht zum Anprangern eines Missstandes geschrieben, sondern als Anreiz zum Beseitigen davon. Tatsächlich bekam ich von der Industrie, gegen deren Produkte ich gerade den erwähnten Vorwurf erhoben hatte, einen Wunsch nach einem Gesprächstermin. Bei diesem ließen sie sich das Problem erklären und versprachen, ihr Bestmögliches zu tun. Was sie auch tatsächlich realisierten. Die Besucher waren nicht etwa Mitarbeiter von kleinen Anbietern, sondern von zwei Marktführern.
Die abgelehnten Artikel, gegen die die Fachbeiräte der jeweiligen Zeitschrift Einwände erhoben haben, betreffen Produkte einer bestimmten Industrie. Vor 40 Jahren ging es um einen Artikel, in dem die Optimierung einer Arbeitsplatzleuchte dargestellt wurde. So ein Ding gehört halt auf den Müllhaufen. Wer braucht denn eine Arbeitsplatzleuchte? Der Artikel erschien nicht, aber die optimierte Arbeitsplatzleuchte und wurde ein Erfolg. Die jetzige Ablehnung betrifft direkt kein Produkt, sondern nur indirekt eine Marketingmasche. Es geht um die gesunde Beleuchtung am Arbeitsplatz. In dem Artikel wurde u.a. dargestellt, dass es in Innenräumen keine UV-Strahlung gibt und daher eine gesunde Beleuchtung (natürlich oder künstlich) nicht geben kann. Der Sachverhalt ist unstrittig. Nur fällt es dem Marketing nicht leicht, Menschen zu erklären, ihre "gesunde" Beleuchtung sei eben so gesund, wie es geht, sie müssten sich aber öfter ihren Allerwertesten ins Freie bewegen. Die Haltung verstehe ich sogar. Was soll der Kunde denken, wenn ich erzähle, mein Produkt sei toll, er, der Kunde, wäre aber selber schuld, wenn er dauernd in geschlossenen Räumen kluckt. Glaubt jemand McDonalds, dass nicht der BigMac dick macht, sondern viele BigMacs in zu kurzer Zeit genossen?
Was ich nicht verstehe, ist dass der Fachbeirat der meinen Artikel nicht haben wollte, nicht aus Marketingleuten besteht, sondern von einem Spitzenverband bestückt wird, der für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sorgen soll. Ob die was zu verheimlichen haben? Ich denke, ja. Sage aber nicht, was. Der Artikel wird halt in einer Zeitschrift erscheinen, deren Beiräte sich nicht mit dem Arbeitsschutz befassen. Ist auch gut so. Es geht ja um Lappalien wie die Frage, ob die nächtliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen als Ursache bzw. Förderer von Krebserkrankungen in Frage kommt. Und wie man was dagegen tun könnte. Halten wir es mit unserem geliebten Innenminister, der einer heiklen Frage auswich und wörtlich sagte: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern." So isses!
… und es ward Licht! Gutes Licht … Es machte die Arbeit leichter:
Und die Arbeiter arbeiteten, daß die Besserung im Werk zunahm durch ihre Hand; und machten das Haus Gottes ganz fertig und wohl zugerichtet. So die bereinigte Fassung der Luther Bibel. Wer es lieber Bairisch mag, bitte schön: D Werchmaister gapackend föst an, und unter ien gieng aau öbbs mit dyr Ausbösserung. Sö grichtnd s Haus Gottes wider zamm, däß s war wie früehers und sir wider was gleichgschaugt. Ach,ja, zuvor hatte der Herr auch nicht Hochdeutsch parliert: "Dyr Herrgot spraach: "Ayn Liecht sollt werdn!" Und es wurd ayn Liecht. Dyr Herrgot saah, däß s Liecht guet war."
Ob das Licht für alle gut war? Auf jeden Fall soll es so gut sein, dass es die Welt vor Nuklearkatastrophen bewahren soll. Eigentlich war der Job für Jemanden anders gedacht, der amerikanische Kernkraftwerke so ertüchtigen sollte, dass es dort nie mehr Bummms machen kann wie einst 1979 in Three Mile Island. Eine vom Präsident Carter eingesetzte Kommission (Kemeny Commission) hatte schwere Mängel im Werk, in der Wartung, in der Ausbildung des Personals u.ä. festgestellt (Bericht hier Kemeny Report zu lesen). Da manche Dinge allzu peinlich waren, z.B. die Verbrüderung vom Betreiber und der Aufsichtsbehörde, beschloss man halt, weniger peinliche Dinge zu regeln. So kam man auf Licht. Denn ein Elektriker hatte im Glauben, eine Lampe einzuschalten, das Werk zum Absturz gebracht. Das war zwar lange vor dem richtigen Unfall, bei dem eine durchgebrannte Lampe die bis dahin größte Katastrophe des Industriezeitalters produziert. Hierbei folgten 5 (in Worten: fünf) Unfälle mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 in 10.000 Jahren aufeinander. Die Gesamtwahrscheinlichkeit für alle fünf wäre somit 1 in 100.000.000.000.000.000 Jahren. Da die Zahl auch den alten Griechen etwas übertrieben schien, hatten sie sich kein Wort dafür gemerkt. Ich denke, es ist Trillion. Wer es genauer wissen will, gucke bei Nicolas Chuquet nach, der das System von Mega-Zahlen erfunden hat. Der Schaden war nicht sonderlich groß, nur 25 lumpige Milliarden $$$$$. Indirekt vielleicht 100 davon, oder 200.
Da mit dem furchterregenden Unfall auch die Statistiker, Atomexperten, Wahrscheinlichkeitsmathematiker u.ä. vorgeführt worden waren, mussten neue Fachleute heran. So klopfte man bei Arbeitsmedizinern an. Die sagten, dass ein Mensch nachts nur 6 Stunden arbeiten dürfte. Sonst fehlte ihm die Konzentration. In amerikanischen Kernkraftwerken arbeitete man aber 16 h am Stück. Nur 6 Stunden? So ging den Leuten ein Licht auf: 2.000 lx reichen zwar nicht zum Grillen eines Menschen aus (man braucht etwa 200.000 lx zum Grillen einer Mücke), aber sie halten wach.
Seitdem sind Forscher aus allen möglichen Fachrichtungen hinter der Lichtlösung her. Zuletzt hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) zu Worte gemeldet. Auf ihrer 24. Jahrestagung in 2016 wurde das (ständige ) Thema LED aufgegriffen: „Durch die heute zur Verfügung stehende LED-Technologie sollte es in Zukunft möglich sein, Beleuchtungen zu konzipieren, die eine Verbesserung von Aufmerksamkeit und Konzentration der in der Nachtschicht beleuchteten Mitarbeiter erreichen – bei gleichzeitigem Fehlen negativer Auswirkungen auf die Gesundheit“, fordert der Schlafmediziner."
Der in der Nachtschicht beleuchtete Mitarbeiter… wird also durch die LED-Technologie selber zu einer Leuchte und macht nie mehr einen Fehler. Gemach, Gemach, vorerst macht er immer noch welche, weil "Insgesamt sei es sehr überraschend, wie wenig verlässliche Literatur zum Thema existiere. „Während humanexperimentelle Arbeiten mit simulierter Nachtschicht unter strikter Kontrolle beeinflussender Faktoren klare Hinweise auf nachfolgende Störungen wie auch auf deren Beeinflussung geben, scheinen diese unter „realen“ Bedingungen schwerer zu fassen sein. Hier besteht deutlicher Forschungsbedarf“, meint der Schlafexperte.
Also werden wir die Kerntechnik erst später sicher machen - so etwa einige Jahre nach der Schließung des letzten Reaktors? Es wäre trotzdem ein Sicherheitsgewinn, denn Kernreaktoren werden durch Schließung nicht tot. Es dauert etwa 25 Jahre, bis man sie schleift und grüne Wiese darauf wachsen lässt. Ihr hartnäckigster Müll strahlt noch etwa ein halbe Milliarde Jahre. Anders als eine LED braucht so ein Müll zum Strahlen keinen Strom.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung hat ihr Positionspapier (Version 2015 hier) überarbeitet und heute veröffentlicht. Die vollständige Version kann hier heruntergeladen werden. ie kurze Fassung lautet wie folgt:
Die Position der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung lautet: