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Hoch, höher. am höchsten - Beleuchtungsstärke

 

Was passiert, wenn man von etwas, was sehr wichtig ist, noch mehr bekommt? Generell kann man dazu nichts sagen, aber im Einzelfall sehr viel. Sagen wir mal beispielsweise von Herzmitteln, die man zum Überleben braucht? Nimmt man doppelt so viel wie nötig, kann man noch weiter denken. Bei der dreifachen Dosis ist der Ofen aber aus. Oder nehmen wir Wasser als Beispiel. Wir können nicht ohne, wie jeder weiß. Was ist, wenn man 10 Liter statt 2 am Tage trinkt? Einfach, man braucht keinen Alkohol mehr. Bei einer noch höheren Dosis droht allerdings der Exitus. Nennt sich Ertrinken. Mehr von dem, was man unbedingt braucht, nützt nicht immer. Wirkt aber zuweilen sogar tödlich, nachweislich.

Das ist aber nicht das Thema dieses Blogs. Hier geht es um Licht. Davon können wir doch nicht genug kriegen?  Oder? Der Himmel liefert doch viel davon, wenn die Sonne hoch genug steht. Warum nicht in der Bude des kleinen Bürokraten? Und zwar immer. Nachdem es der Lichttechnik gelungen ist, die ganze Welt zum Narren zu halten, indem sie in ihren Anforderungen die Zahl - z.B. 500 - gleich gehalten und nur die Berechnung änderte, von Nenn- zum Wartungswert der Beleuchtungsstärke, setzt sie zum nächsten Coup an. Seinerzeit hatte ich berechnet, dass die nach Norm geforderten Werte um 20% bis 400% angestiegen waren (hier). So einfach, ohne Grund. Worum geht es jetzt? Bei dem zitierten Papier handelte es sich damals um eine Studie zur (angeblichen) Begründung der Festlegungen, die man in den Normen gemacht hat. Vielmehr ging es darum, dass es keine Begründung gab und gibt. Jetzt soll es bessere Gründe geben, um mehr Gas zu geben.

Der nächste Coup? Kommt garantiert niemand auf die Idee. Es soll ein neuer oberer unterer Grenzwert eingeführt werden. Also nochmal langsam zum Mitschreiben: Es gibt einen unteren unteren Wert, das ist der Wartungswert. Die Pratogonisten sagen dazu, unter diesen Wert darf die Beleuchtungsstärke nicht sinken. Warum sie das nicht darf, bleibt den Experten überlassen. Laien müssen einfach das tun, was die sagen. Die Sache ist so glasklar formuliert, dass mancher Arbeitgeber die Lichtschalter aus seinen Arbeitsräumen hat entfernen lassen. Oder doch nicht so klar? Ich lese: "Bisher ist der Wartungswert der Beleuchtungsstärke Ēm eine Größe, die vielfach als Zielwert für die Planung einer Beleuchtungsanlage angesehen wird. So war dieser Wert aber nie gemeint, er ist vielmehr der niedrigste Wert, den die Beleuchtungsstärke einnehmen darf, …" Nie soll in einer deutschen Amtsstube die Beleuchtungsstärke unter diesen Wert sinken. Und die ganze deutsche Lichtindustrie kämpft dafür wie ein Mann … Sagen wir mal, auch einige Frauen sollen da mitmischen. Mindestens eine.

Jetzt soll ein noch viel höher liegender Wert eingeführt werden. Der heißt dann "upper maintained illuminance". Das Licht darf dann nicht unter diesen Wert sinken. Die Sache muss noch richtig ins Deutsche übersetzt werden, meint ein wichtiger Experte. Stimmt. Was aus dem alten Wert wird, unter den das Licht auch nicht sinken darf? Für den werden die Experten schon eine Verwendung finden. Man könnte ihn z.B. den Igitt-Faktor nennen oder so ähnlich. Hartz IV für Lichthungrige, wäre auch keine schlechte Bezeichnung.

Warum braucht die Menschheit so etwas? Darum: "Ein Grund, auch höhere Beleuchtungsstärken zu planen, ergibt sich aus dem Abschnitt xxx. Gründe sind z.B. „kritische Sehaufgaben, kostenintensive Fehler, kleine Details und niedriger Kontrast oder längere Bearbeitungszeiten“. Es wird direkt darauf hingewiesen, dass die Beleuchtungsstärken zu erhöhen sind, wenn „Genauigkeit, höhere Produktivität oder stärkere Konzentration von größerer Bedeutung“ sind." (so ein Kenner der Materie, der nicht genannt werden will.)

Wem die Sache bekannt vorkommt, leidet nicht unter einem Déjà vu Effekt, garantiert nicht. Man hat während der 1940er Jahre damit argumentiert. Kritische Sehaufgaben? Damals waren das die Details deutscher Städte, die man bombardieren wollte. Die gibt es immer noch, kritische Sehaufgaben. Brauchen aber keine Beleuchtung mehr, weil die allesamt auf dem Bildschirm abgebildet werden. Beleuchtung schadet da eher. Kostenintensive Fehler? Wer wird das leugnen? Die mangelnde Beleuchtung liefert einem nun ungeahnte Möglichkeiten der Erklärung von Fehlern. Mehr Licht - und du machst keine Fehler mehr. Wäre nicht schlecht gewesen in den 1930ern. Da kämpften Arbeitsmediziner um 5 lx mehr am Arbeitsplatz oder so. Dass man Computerarbeit sicherer macht durch höhere Beleuchtungsstärken anno 2020? Wäre einen Versuch wert, aber nur einen. Es ist nämlich Quatsch. Produktiver? Ganz sicher!  Das versuchte man zwischen 1922 und 1930. Das Ergebnis nennt sich Hawthorne Effekt. Der bedeutet, man kann mit besserem Licht eine höhere Produktivität bewirken. Das geht aber auch ohne, nämlich wenn man einfach behauptet, man hätte das Licht verbessert. Am Licht kann es also nicht liegen.

Also mehr Leistung nicht durch besseres Sehen, dazu dient die Beleuchtung schon lange nicht mehr. Aber durch mehr Aufmerksamkeit durch mehr blaues Licht? Bingo! Ein Schelm, der dabei denkt, dass die LED-Technik auf blauen Laserdioden basiert! Als Begründung für mehr Licht können derzeit wunderbar die nicht-visuellen Wirkungen der Beleuchtung helfen. Die helfen wirklich immer, weil niemand weiß, was die sind. Bzw. wissen unheimlich viele, worin die bestehen. Sagen wir aus zweiter oder dritter Hand. Aber wen juckt es? 

Vorbei die Zeiten, als man sagte "Hell wie der lichte Tag". Demnächst überholen wir das Blaue vom Himmel links. Man muss nur gucken, wo erfolgreiche Anwendungen sind. Ich traue mich nicht zu erzählen, dass man bei der Landwirtschaft nachsehen sollte. Die war schon immer so nachhaltig. Seit 30 Jahren kosten die Eier dasselbe, Schweinesteaks sogar weniger. Warum nicht die menschliche Arbeit?

Fast wie bei der Tagespresse

Gestern hatte ich den Beitrag zur blendenden Straßenbeleuchtung gegen Abend abgeschlossen. In der Nacht fiel der Server aus und zeigte den Zeitungsausschnitt nicht, der die glücklichen Kläger nannte, nach deren Wunsch nun eine weniger blendende Beleuchtung entstehen soll. Einen halben Tag später rief schon der erste Leser an, der seit etwa zehn Jahren Außenbeleuchtung angeboten haben will, die weder Nachbarn blendet, noch Insekten killt. Und der Mond über seinem Land wird nur von der Sonne beleuchtet.

Ich gucke mir die Website an. Der Mann übertreibt nicht. Warum müssen sich Gerichte damit befassen, dass Leute nicht schlafen können, weil die Straßenbeleuchtung in die gute Stube scheint? Warum schalten Gemeinden nachts das Licht auf der Straße aus? Könnte doch schlimmstenfalls strafbar sein. Es geht also doch - und mit LEDs. Warum also?

Wer sich seine Zeit mit solchen Fragen verbringt, vergeudet sie. Besser ist es, wenn man die Augen offen hält. Z.B. wenn man fliegt. Im Prinzip sollte man von oben nur die beleuchtete Straße sehen und von den Leuchten nichts bis auf einen fahlen Schatten. Alles, was heller ausschaut als die Straße, ist vergeudetes Licht. Auch zu Fuß kann man die Übeltäter dingfest machen. Fragt sich nur, was man dann macht. Fantasie ist gefragt. Der örtliche Radiosender muss doch zur Dudel-Musik nicht dauernd dumme Wortfetzen in den Äther pusten. Auch die Ortszeitung könnte sich mal für Sachliches erwärmen.

Ein Drittel der Menschheit
sieht die Milchstraße
nicht

LED-Beleuchtung hält wach - auch nachts

 

Neulich erreichte mich eine Leserzuschrift aus dem südlichsten Bundesland. Die dortigen Menschen ertragen angeblich alles, was modern ist, so nach der Presse der Nordlichter. Laptop und Lederhose vertrügen sich sehr gut - heißt es häufig. Offenbar ertragen sie manches nicht, obwohl super-modern. Hier erst einmal die Zuschrift:

Hallo Herr Dr. Cakir,
diese Woche fand ein Gerichtsurteil wegen einer blendenden Straßenbeleuchtung (ich vermute mal LED, da 2013 ersetzt) statt.
Es wurde auch einiges im Radio darüber berichtet.
Urteil: Die Anwohner bekamen Recht. Die Gemeinde muss nun Abhilfe schaffen.
Viele Grüße aus Bayern
(Das Radio hieß Charivari, hier kann man den Beitrag hören. Ich weiß nur nicht wie lange noch.)

Ich machte mich ans Googeln und fand noch ein paar Pretiosen. Die schönste hieß: "Die Nachtabschaltung der Straßenlampen in umliegenden Gemeinden: "Noch radikaler verfährt man in Ebsdorfergrund. Dort ist es nämlich schon seit 20 Jahren nächtens zappenduster, weil nicht nur in den Nebenstraßen um 0.30 Uhr die Lichter ausgehen, sondern schlechterdings überall." (s. hier) . Was hatte ich beim letzten Beitrag geschrieben (hier "Er sagt mit einem einzigen Satz aus, warum lichttechnische Normen das Gegenteil von dem bewirken, was sie wollen: Mehr Licht, mehr Helligkeit. Sie haben in der Praxis weniger Licht trotz der Verfügbarkeit von mehr Licht bewirkt. Wie das?") Da ging es darum, dass Menschen das Licht im Büro abschalten, wenn es denen auf den Wecker fällt. Hier schalten ganze Gemeinden die Straßenbeleuchtung aus. Es kommt aber noch besser. Jetzt müssen sich viele Gerichte mit LED-Licht befassen, weil die Dinger einfach blenden. (Es sei gesagt, dass es auch anders geht. Darum schreibe ich überhaupt solche Beiträge.)

Wem die ewige Kritik über LED-Beleuchtung auf den Wecker fällt, kann sich hier Erleuchtung holen. Es geht um LED-Licht in Balgheim. Wenn Sie nicht wissen, wo Balgheim liegt, haben Sie nichts versäumt.

So lustig wie es sich anhören mag, dass Gemeinden die Straßenbeleuchtung ausschalten, ist die Sache leider nicht. Es gibt nämlich eine Pflicht, bestimmte Verkehrswege zu beleuchten. Das Abschalten mag im Büro eine Abhilfe bedeuten, über deren Sinn man sich streiten kann, beim Straßenverkehr kann der Spaß schnell zum Ernst werden. Also? Man muss den Umgang mit LED lernen. Die ist ja noch eine junge Technik, nur 20 Jährchen alt. Die nächsten 20 werden wie im Traum vergehen. Und wir haben schwups eine Blendfrei-Beleuchtung, die weder Wohnungen noch den Weltall verschmutzt. Bis dahin kann man zu bewährten Hilfsmitteln greifen.

Amen!

Was der Lichtechniker besser weiß ...

Vor vier Tagen fiel bei uns der Strom aus. Nichts Schlimmes. Ich fahre nacheinander unsere Computer hoch. Nur unser Router, der sowohl das interne Netz, als auch Internet und die Telefonanlage versorgt, will nicht hochfahren. Ich schalte mehrfach den Strom an und aus. Es blinkt eine LED auf, man liest das Wort Service und alles ist wieder dunkel.

Ich versuche, festzustellen, ob der DSL-Anschluss funktioniert. Und habe nach Sekunden die Anschlussdose in der Hand. Nur ein Draht ist noch dran. Es sind aber sechs, und fünf sind nicht angeschlossen. Sie sehen aber sowieso so aus, als wären sie nicht angeschlossen gewesen. Der Versuch, sie anzuschließen, ergibt nichts. Der Router sieht tot aus.

Ich baue das Gerät aus und will sehen, ob es nach einer Weile doch angeht. Geht nicht. Ich bestelle einen neuen Router. Er soll am nächsten Tag installiert werden. Stunden später will ich für längere Zeit verreisen. Tolle Bedingungen, um einen neuen Router zu konfigurieren.

Plötzlich meldet sich an meinem Computer das Netzwerk. Der Router sieht tot aus, ist aber nicht. Wieso sieht der aber tot aus? Einfach, weil man lichttechnisches Wissen ignoriert hat. Dieses sagt u.a., dass Sehleistung in erster Linie vom Kontrast zwischen einem Objekt und seinem Hintergrund abhängt. Und in zweiter Linie von der Größe des Objekts. Und bei ganz kleinen Objekten gelten andere  Gesetze als bei üblichen.

Der Hersteller des Routers hat eine edle weiße Frontpaneel gewählt. Soll er doch! Wären da nicht die LED der Anzeigen auch weiß. Und winzig. Damit die nicht blenden, hat man die auch noch gedimmt. Unser toter Router war nicht tot, sondern sah tot aus, weil beim Einschalten eine große Fläche mit der Aufschrift Service aufleuchtet. Da sieht man die kleinen Anzeigen nicht. Nennt sich Sukzessivkontrast. Die weiße LED gegen den weißen Hntergrund nennt man Simultankontrast, einen zu kleinen.

Ergebnis : Drei Tage ohne Telefon. Kosten. Suchzeit und viele Telefonate über den Kundenservice. Daten für mein iPad aufgebraucht.

Stopp dem Flicker - Ein Schreiben von Lichtpeter

 

Den angehängten Brief (E-Mail) habe ich von Peter Erwin (Der Lichtpeter) am 03.11.2018 erhalten. Er hat erst vor wenigen Tagen erfahren, dass sich jeder EU-Bürger grundsätzlich zu den kommenden EU-Regularien äußern kann. Übrigens, jeder Mensch auf dieser Welt kann nicht nur Eingaben zu DIN-Normen machen, sondern sogar die Erstellung einer Norm beantragen. Leider tun es nur wenige.

Der Brief geht auf ein überflüssiges Thema ein - vielmehr wäre es überflüssig, gäbe es keine LED als Beleuchtung. Flicker oder Flimmern. Mit LED kann es allerdings sogar relevant für die Verkehrssicherheit auf Straßen werden (s. hier). In diesem Blog wurde das Thema mehrfach behandelt (hier, da und dort). Auch Der Lichtpeter dürfte den Lesern bekannt sein. Damit das Problem nicht wie bei der Leuchtstofflampe über mehrere Generationen diskutiert wird, ist jeder Leser aufgerufen, im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.

Guten Tag werte Damen und Herren,

erst vor zwei Tagen ist mir dank Unterstützung des Umweltbundesamtes bekannt geworden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der prinzipiell jeder EU-Bürger sich bei der EU-Kommission Gehör verschaffen kann, wenn es um den Beschluss von Regularien geht.

Wie Sie vielleicht wissen, ist eine Neufassung der EU-Öko-Design-Richtlinie kurz vor dem endgültigen Beschluss. Der Teil der Fassung für technischen Anforderungen für Beleuchtungsprodukte ist auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht, der Teil für das Labelling auf dieser Webseite.

Mit diesem Brief weise ich auf einen besonderen Punkt im Anhang der technischen Anforderungen hin, der hier unter Annex - Ares(2018)5145935/1-6 herunter geladen werden kann:
In den Anforderungen an die Produktgestaltung wird der SVM (Stroboscopic Visibility Measure) als Maß für stroboskopische Effekte herangezogen. Der SVM ist der wichtigste Teil zur Vermessung von Lichtflimmern bei 100 Hz. Auch wenn der von mir entwickelte CFD nun nicht Einzug in Normung und Richtlinien erhält, so ist auch der SVM in Verbindung mit PstLM brauchbar. Die Gewichtungskurve, die in der SVM-Formel verankert ist (siehe CIE TN 006:2016, Seite 14), basiert auf einem SVM-Wert von 1,0. Dieser wurde so abgeschätzt, dass er die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen* Beobachter repräsentiert. Entsprechend wurde dieser Wert auch als Grenzwert-Anforderung an die Produktgestaltung für Allgebrauchs-LED-Lampen angenommen. Im Anhang des Basispapiers der Beleuchtungs-Regulierungsverordnungen der EU zur Konsultation ist in den Anforderungen an die Produktgestaltung der SVM-Wert für stroboskopische Effekte von bisher angedachten 1,0 auf 1,6 angehoben worden.
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Zitate:
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Seite 7, ANNEX I, (47):
"The metric for the stroboscopic effect used in this Regulation is the ‘SVM’ (Stroboscopic Visibility Measure), as defined in standards. SVM=1 represents the visibility threshold for an average observer;"
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Seite 12, ANNEX II, Table 4 – Functional requirements for light sources:
"Stroboscopic effect for LED and OLED MLS: SVM ≤ 1.6 at full-load"
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Grund dafür war eine Eingabe von Schweden im Februar 2018. Dieser Punkt ist erst relativ spät aufgefallen, woraufhin ich auf EU-Ebene und in Australien mit diesem auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument für Klarstellung und Aufklärung bei den EU-Beratungsmitgliedern, dem Umweltbundesamt und der IEC gesorgt habe.
Schweden hat sich mittlerweile von der Eingabe distanziert und befürwortet explizit den Wert von 1,0. Die Maßgabe SVM=1,6 kommt urprünglich von NEMA 77 (einem US-Amerikanischen Herstellerzusammenschluss für Lichtprodukte) und man war sich wohl über die Tragweite nicht im Klaren.
Immerhin können wir froh sein, dass PstLM und SVM überhaupt noch Bestand haben, denn LightingEurope als ein Zusammenschluss Lichtindustrieller Europas plädierte dafür die Messwerte komplett zu löschen. Dennoch ist der SVM-Wert von 1,6 nun in der zur Abstimmung bestimmen Schlussfassung.

In dem von mir zur Klarstellung und Auflkärung veröffentlicheten Dokument wird dargestellt, was die Anforderung SVM=1,6 bedeutet, und welcher Qualität Lampen damit entsprechen dürfen. Es werden dort Vergleiche von SVM-Werten von Glühbirne, KVG-Leuchtstofflampen, darauf basierende Modelllampen sowie LED-Lampen im Markt mit SVM=1,6 durchgeführt. Daraufhin wird argumentiert, dass für Allgebrauchs-LED-Lampen ein SVM von 1,0 beibehalten werden sollte und dass darüber hinaus Grenzwerte applikationsspezifisch festzulegen sind.

Nun zurück zu der Möglichkeit gegen die Festlegung des Grenzwertes von SVM<=1,6 etwas zu unternehmen:
Die EU-Kommission ist verpflichtet sich alle Rückmeldungen hier anzusehen und zu bewerten. Die Kommission setzt allerdings relativ kurze Fristen. Mit dieser Maßnahme wird sich die Kommission gegen spätere Klagen jederzeit verteidigen können, wenn keine Rückmeldungen geliefert werden, denn sie hat ja jedem EU-Mitbürger die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Stand heute (03.11.2018) gibt es 4 Rückmeldungen von denen aber keine auf den hohen Lichtflimmer-Grenzwert hinweist. Auch ich werde meine Rückmeldung dazu geben, sie sollte in den nächsten Tagen auf dieser EU-Webseite erscheinen. Mein Standpunkt wird praktisch gleichlautend wie der obige Teil dieser E-Mail bzw. in dem bereits auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument sein.

Ich bitte Sie in eigenem Interesse sich bis zum 09.11.2018 zu dem o. g. Grenzwert (oder auch anderen Punkten) auf dieser EU-Webseite zu äußern. Bitte verfassen Sie einen eigenen Standpunkt dazu und kopieren Sie nicht meinen Standpunkt, denn gleichlautende Argumentierungen werden zu einer Aussage zusammen gefasst. Ihr Entschluss dazu sollte nicht lange auf sich warten lassen, denn wenn Sie noch nicht registriert sind, dann könnte auch dafür wieder wertvolle Zeit verloren gehen und der Termin könnte verstreichen.

Bitte verstehen Sie, dass dies die letzte und gleichzeitig die einzig wirksame Methode sein wird, das Lichtflimmern von LED-Allgebrauchs-Leuchtmitteln und -Lampen europaweit mittels der neuen EU-Öko-Design-Richtlinie einzugrenzen. Die Richtlinie wird im nächsten Jahr veröffentlicht und tritt 2021 verbindlich in Kraft.

Gerne bin ich offen Für Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und damit uns viel Erfolg & ein schönes Wochenende.
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Mit freundlichen Grüßen

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* Anm.: Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter: Das ist die übliche Floskel in der Lichttechnik. Da es sich um eine Gefährdung handelt, die z.B. beim Straßenverkehr zu Unfällen führen kann - und bei empfindlichen Personen zu Übelkeit u.ä., müsste man einen Grenzwert immer auf der besonders betroffenen Population basieren lassen.