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Egoistenlicht gehört nicht auf die Straße
  

Gestern Nacht guckte ich PlusMinus im Fernsehen. Das Thema hatte ich in diesem Blog mehrfach angeführt: LED an Fahrzeugen, blendet bereits bei Sonnenschein. Die Sendung beschäftigte sich aber mit dem Nachtsehen. Drei Professoren, die sich mit dem Thema beschäftigen, gaben ihre Meinung zum Besten, warum die LED blenden.

Dabei ist das Thema beileibe nicht neu und wurde einst einwandfrei beurteilt. Bereits in meinen Schulbüchern stand, dass die Autoscheinwerfer nicht stark sein dürfen, weil sie den Gegenverkehr blenden. Man könnte mit polarisiertem Licht arbeiten und so die Lichtstärke verdoppeln. Dazu müssten alle anderen Autofahrer mit Polarisationsbrillen ausgestattet werden. Ein Fest für die Firma Polaroid, das zu deren Bedauern ausblieb.
 

Warum redet man jetzt wieder darüber, wenn  alles so schön geklärt war? Weil LED kein übliches Leuchtmittel ist. Normalerweise hat man ein Leuchtmittel (z.B. eine Halogenlampe), das sein Licht in die Welt streut. Dann baut man einen Reflektor drumherum, der das Licht dorthin lenkt, wo es hin soll. Ist das Ergebnis eng gebündelt, spricht man von einem Scheinwerfer. Leider gibt es unbotmäßige Strahlen, die nicht verstehen wollen, wo sie hin sollen. Das ist das Streulicht, das jeder Scheinwerfer außerhalb seines Lichtkegels wirft. Man nennt ihre Wirkung Blendung. Und die ist nach der StVO begrenzt. Übrigens in Europa strenger als in den USA. Jeder Lieferant von Autoscheinwerfern betreibt eine mehr oder weniger aufwändige Messeinrichtung, die entsprechenden Daten zu messen. Heißt Gonio-Photometer. Und ist sehr teuer.

Leider stimmen die Daten nicht mehr, weil sie bewusst oder unbewusst auf übliche Leuchtmittel zugeschnitten waren. Und das nicht erst seit dem Erscheinen der LED auf dem Markt, sondern bereits bei den Entladungslampen (Dränglerlicht). Sie blendeten allerdings nur nachts. Welche Daten sind es, die nicht mehr stimmen? Dummerweise sind es nicht Lampendaten, sondern die Basis der Bewertung. Sie beruht nämlich auf der Lichtstärke, das ist die Größe, die das teure Goniophotometer misst. Egal wie teuer und präzise das Messinstrument - das Ergebnis ist für die Tonne, wenn das Gemessene das zu Messende nicht trifft.

Uff! Was soll das wieder heißen? Das: Licht soll nachts dazu dienen, die Sicherheit des Straßenverkehrs im Allgemeinen, und die der beiden Fahrer, die sich entgegen kommen, zu gewährleisten. Die Lichtstärke des Scheinwerfers des entgegenkommenden Fahrzeugs zu begrenzen heißt, die direkte Blendung des Gegenverkehrs zu mindern. Damit wird aber der Nutzen für den Fahrer des Fahrzeugs ebenso beschränkt, der den Scheinwerfer betreibt. Es ist also ein Kompromiss - und der wurde zu Lasten des Gegenverkehrs aufgekündigt. Allerdings nicht illegal, denn man misst immer noch die zulässige Lichtstärke.
ECE ScheinwerfermessungDie Messung ist präzise, gesetzmäßig und die Messeinrichtung imponierend. Leider misst sie nicht die Ursache der Blendung und der damit verbundenen Gefährdung. Die Messung erfolgt am stehenden Auto, die Blendung wird durch die Nickbewegungen dessen erzeugt. Zudem ist nicht ganz Deutschland so eben wie Berlin. Die Autos, die einem entgegen kommen, kommen einem nicht im gleichen Winkel entgegen. 

Dummerweise sagt die Messung nicht nur deswegen immer weniger aus. Denn man kann eine bestimmte Lichtstärke durch eine große Fläche erzeugen, die relativ schwach leuchtet, oder durch eine kleine und sehr helle. Eben das sind die neuen Scheinwerfer, kleiner und viel, viel heller. Die Blendung, die stört, heißt psychologische Blendung, und wird bei der Kfz-Beleuchtung überhaupt nicht erfasst. Was erfasst wird, ist die "physiologische", so genannt, weil man sie auch an toten Augen messen kann (Anm.: Kein Scherz, der Nachweis wurde mit Augen von Ochsen geführt, die täglich frisch vom Schlachthof abgeholt wurden.) Nun weiß man mittlerweile, dass diese Trennung zwischen psychologisch und physiologisch auch in die Tonne gehört. Die hatte man einst eingeführt, weil man das eine begründen konnte (mittels Augen toter Ochsen) und das andere nicht (tote Ochsen kann man nicht stören). Zum 100. Geburtstag der Lichttechnischen Gesellschaft von Deutschland hatte einer der in PlusMinus auftretenden Professoren dargelegt, dass man nach 100 Jahren Forschung eigentlich recht wenig weiß.

Man muss dazu berücksichtigen, dass die Kunst der künstlichen Beleuchtung in diesen 100 Jahren das Leben auf dem Planeten grundlegend verändert hat - vom Schlafzimmer bis zum Arbeitsplatz, vom Bergwerk bis in die Disco. Was weiß man denn wenig?

Recht wenig wissen betrifft die Blendung. Hingegen weiß man, dass Blendung eigentlich eine Beschönigung der Sache ist. Fährt mir jemand mit starken Scheinwerfern entgegen, werde ich nicht nur geblendet. Die Wirkung meiner eigenen Scheinwerfer wird herabgesetzt, weil die anderen das Helligkeitsniveu hochsetzen. Ist der Störer endlich vorbei, falle ich ins dunkle Loch und muss mich eine Weile erholen. Das hat nichts mit der Blendung zu tun, jedenfalls nicht mit dem, was man Blendung nennt. Fachleute kennen dies und haben auch diverse Artikel veröffentlicht und Vorstöße gemacht. Der Gesetzgeber blieb aber recht stur, was man ihm nicht verübeln sollte. Denn das Thema heißt Kompromiss - und jeder Zweite ist Kandidat für Geblendet-Werden, während die anderen die Blender sind. Und die Rollen werden bei jeder Fahrt mehrfach getauscht.

Was sich mit LED geändert hat, hängt mit ihren Eigenschaften zu tun: Kleine Abmessungen, wenig Streulicht = weiter reichende Scheinwerfer bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig: Drastisch mehr psychologische Blendung, die aber niemand erfasst. Wenig beachtet wird auch der Wettstreit der Lichter: Ein Gegenstand, den mir meine Scheinwerfer zeigen, kann plötzlich verschwinden, wenn ein starkes Licht von der Gegenseite kommt. Beim Wettstreit zwischen der Straßenbeleuchtung und der Kfz-Beleuchtung, sind die Verhältnisse bekannt und entsprechend berücksichtigt worden. Nicht bei ungleichen Kfz-Lichtern.

Noch viel schlimmer, weil schlechter zu regeln, sieht die Sache mit den Rück- und Bremslichtern aus. Die sind mittlerweile so stark, dass sie nachfolgende Autos fast wegbeamen können. In der guten alten Zeit hat man die Helligkeit der Rücklichter begrenzt, und man durfte die starken nur bei Nebel und außerhalb geschlossener Ortschaften einsetzen. Heute kann man mit den Schlussleuchten fast schlafende Nachbarn wecken.

Richtig dumm sieht die Sache mit den Bremslichtern aus. Denn deren Aufgabe ist zu blenden, damit der schlafende Nachfahrer geweckt wird. Und zwar notfalls unsanft. Wie unsanft? Weiß man nicht. Was man weiß, ist dass sie rot sein müssen. Weil ein Autohersteller einst das nicht glaubte, Volkswagen, ließ er erforschen, ob nicht grün besser wäre. Tatsache: grün ist heller bei gleicher Lampenleistung. Ergo: Ab in die Tonne mit der Forschungsarbeit. Denn es kommt nicht auf die Helligkeit an sondern auf die Erregung der Aufmerksamkeit. Also rot! Die Helligkeit, die einst fehlte, bringt die LED. Mein Auto! Pflügt vorne die Dunkelheit weg und bremst hinten alle Nachfolger ab!

Summa summarum: Wir haben mit einer schweren Gefährdung des Verkehrs zu tun, deren Ursachen die derzeitige gesetzliche Praxis nicht erfasst. Die erfasst nicht einmal die wahre Ursache der Störung des Sehens. Die Gefährdung ist asymmetrisch gelagert, d.h. diejenigen, die die recht teuren Scheinwerfer leisten, blenden andere, und gefährden sich selbst höchstens mittelbar. Daher meine Bezeichnung Egoistenlicht.

Wo darf sie Straßenbeleuchtung hinein leuchten?

Ist das eine Frage? Auf die Straße doch! Oder? Gestern hatte ich aber einen Beitrag von Extra 3 angeführt, der Straßenleuchten zeigt, die seit 22 Jahren auf der falschen Seite stehen und nur die Wiese beleuchten. Die Stadt Erfurt hat nu mit Fördermitteln von 1 Mio Euro eine tolle LED-Beleuchtung geleistet. Die Nordlichter, vor Neid blass (oder gelb?) machen die jetzt schlecht. Die soll nur teilweise realisiert worden sein, weil die Leuchten während der Projektphase ausgefallen seien. Kann nicht sein, es gibt LEDs, die volle 50 Stunden durchhalten. Die fallen doch erst aus, wenn der Abnehmer der Stadt weg ist. Die Lügenpresse macht wieder einmal den Fortschritt kaputt. Sehen Sie selbst.

Straßenlicht im Esszimmer und in der Kirche? Ist doch was.

 

Wer wird denn gleich meckern! LED ist eine neue Technologie, die sich seit 60 Jahren rasant entwickelt. Laternen, die vor der Errichtung flackern, ist eine neue unvorstellbare Qualität. Oder? Stroboskopeffekt auf der Straße war wirklich noch nie vorstellbar. Oder (hier hatte ich dargestellt, dass sich LED auch als Gefährdung des Straßenverkehrs qualifizieren könnten. Jetzt ist es schon so weit.)

Warum LED-Scheinwerfer blenden - Auch der ADAC will es wissen

 

Vor einiger Zeit hatte ich die Blendung durch LED-Scheinwerfer kommentiert, und auch einen Schuldigen ausfindig gemacht. (hier und dort oder da). Jetzt hat sich der ADAC in die Diskussion eingeschaltet. Ich hatte zu Beginn des Jahres geschrieben "Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum." Heute war im Berliner Tagesspiegel eine Meldung dazu. Darin heißt es wörtlich: "Einige Autoscheinwerfer blenden einer Untersuchung des ADAC zufolge „unnötig stark“. Das teilte der Automobilklub am Donnerstag in München unter Verweis auf eigene Analysen mit. Bei LED-Frontscheinwerfern setzten Hersteller teils auf „Linsenprojektionssysteme“, die den Lichtstrahl punktuell stark bündelten. Diese Helligkeit werde von anderen Autofahrern jedoch vielfach als „unangenehm empfunden“ und bringe das Auge an seine Grenze. Das könne die Sicherheit gefährden." Das mit der Sicherheit ist mit Sicherheit ein recht alter Hut (hier und da). Fehlt nur, dass sich der Verkehrsminister den anzieht. Vielleicht ab Montag, den am Wochenende ist er auf dem Parteitag der Schwesterpartei, die Kopfbedeckungen verbieten will. Nicht alle, aber manche.

Der ADAC verweist auf andere Systeme. Und schreibt: „nicht das Design, sondern die Verkehrssicherheit in den Fokus zu stellen“. Finde ich auch. Nur sollte man sich nicht auf Autoscheinwerfer beschränken. Denn diese unterliegen bestimmten - allerdings bestimmt ungenügenden - Vorschriften, während die Fahrradscheinwerfer bei Tage häufig schlimmer blenden. So werde ich vom Abblendlicht von Autos nur selten geblendet, aber vom Tagfahrlicht, für das es wohl auch ungenügende Vorschriften gibt. Fahrräder und Tagfahrlichter nehmen einem die Sicht auf unbeleuchtete Objekte und Personen. Das konnten sie früher nie, weil es erstens keine Tagfahrlichter gab und zweitens kein Fahrradscheinwerfer gegen das Tageslicht anstinken konnte. Jetzt ja. Die Letzteren blinken sogar vorn und hinten.

Leinenzwang für Lichttechniker

 

In Deutschland wird alles, was durchgehen und Schaden anrichten kann, an die Leine gelegt. Die ganz wilden, die Hengste, sogar an die Kandare. Bei Hunden reicht vorerst eine Leine.

Als ich bei einer Satiresendung von einem Leinenzwang  für Politiker hörte, fiel mir sofort die Gilde der Lichttechniker als weiterer Kandidat für’s Anleinen ein. Sie verdient das Prädikat „gefährlich“ in mehrfacher Hinsicht. (Obwohl: ohne die Lichttechniker wäre die Welt wohl eine andere, aber nicht bessere.) Mir fallen gerade folgende Beispiele ein.

Erfindung der BAP-Leuchte: Eine der wunderbaren Lösungen, für die man lange das Problem suchen musste. Die Leuchte wurde so etwa 1967 erfunden. Mädchenname: Dark light Leuchte (mehr dazu hier). Das geeignete Problem entstand etwa 1977. Eine Studie des Arbeitsministeriums hatte gezeigt, dass Bildschirmbenutzer unter Augenbeschwerden litten. Unter den Ursachen waren auch Spiegelungen auf Bildschirmen zu finden. Schwupdibus wurde die Leuchte zur Bildschirmarbeitsplatzleuchte umgetauft, durch zwei eigens dafür geschaffene Normen (DIN 66234-7 und DIN 5035-7) zum Stand der Technik erklärt und für viel Geld in deutsche Verwaltungen gebracht. Die Studie, die nachwies, dass sie dem Arbeitsschutz widerspricht, erschienen 1990, wird ungern zitiert, aber deren Titel hat sich zum Renner gemausert: Licht und Gesundheit. (letzte Ausgabe hier) Unzählige Kongresse haben unter dem Titel stattgefunden. Es gibt sogar Professuren dafür.  Der Titel war wie gemacht für das Marketing für Licht. Präzise gesagt: Er war dafür gemacht. Das weiß ich, weil ich ihn erfunden habe, weil es mich ärgert, das man das Licht unter’n Scheffel stellt. So lasst euer Licht leuchten vor den Leuten.  Warum bloß lesen die Leute nur den Titel  meiner Arbeit? Die BAP-Leuchte assoziiere ich immer mit dem Nihilit von Kafka. Etwas kafkaesk war ja deren Mädchenname: dark light. Kann Licht dunkel sein?

LED in KfZ-und Straßenbeleuchtung: Die LED hat neben vielen guten Eigenschaften auch zwei schlimme (hier und da): unerträglich hohe Leuchtdichten und Flimmern. Für beide gibt es Lösungen, die zu einer guten Beleuchtung führen können. Nicht nur in der Theorie. Viele gute praktische Beispiele gibt es auch. Dennoch haben sich Auto- und Fahrradscheinwerfer zu einer Pest der Straße entwickelt, und das nicht nur in der Nacht. Sie blenden rund um die Uhr. Gegen die Straßenbeleuchtung klagen mittlerweile Bürger erfolgreich (hier und da). Hätte man LED-Beleuchtung mit Hilfe vorhandenen Wissens entwickelt, wäre es unwahrscheinlich, dass es überhaupt zu Beschwerden gekommen wäre.

Die schlimmere Sache ist das Flimmern. Dass hier ein Problem besteht, das die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs berührt,  ist länger bekannt (hier und da und dort). Wie die Lösung aussehen kann, etwa ebenso lange:  höhere Frequenzen. Was gibt es dagegen für gute Argumente außer das liebe Geld?

Sparen an der Beleuchtung der Steuerwarten von Kernkraftwerken: Leute, die nicht rechnen konnten, wollten Ende der 1970er Jahre die Notstromdiesel ihrer Kernkraftwerke schonen, weil deren Leistung für wichtigere Aufgaben  eingesetzt werden sollte als für die Beleuchtung. Zum Verständnis: Jedes KKW benötigt 3 Stromversorgungen, die eigene, die aus Fremdnetzen bezogene und die Notstromversorgung. Dafür stehen 5 Diesel bereit. Jedes KKW verbraucht etwa 10% seines Stroms für den eigenen Betrieb. Also bei 700 MW werden 70 MW selbst verbraucht. Die Diesel müssten etwa die gleiche Leistung aufbringen. Da dies zugegebenermaßen schwierig ist, müssen sie nicht so viel. Die die ich kenne, lieferten je 5 MW. Und was verbraucht so eine Beleuchtung? Sagen wir großzügig 10 W pro Quadratmeter und 100 lx. Macht 50 W pro Quadratmeter. Kleine Warten können 50 Quadratmeter groß sein, also braucht man  für die Beleuchtung schlappe 2500 W. Größere Warten mögen entsprechend mehr verbrauchen. So 5 kW für 100 Quadratmeter. Und was macht das gegen 5 x 5 MW? Wenn mir einer die Nullen liefert, die ich hinter’m Komma brauche, schreibe ich das gerne.

Was würden Sie als deutscher Professor sagen, wenn einer mit der bescheuerten Frage an Sie herantritt, wie viel von Hundertster Promille man sparen darf? Bei unserem Professor hätte man nicht genug Zeit, zur Tür zu rennen. Man würde eher zum Fenster hinaus komplimentiert. Man hat wohl deswegen die Frage an einen anderen gestellt. Und der erteilte Absolution (protokolliert im Entwurf KTA 3904 vom Jahre 1987): Es ist unproblematisch, im Falle eines Störfalls die Beleuchtungsstärke in der Warte auf ein Drittel abzusenken. Das Auge adaptiert schnell um.

Zum Verständnis: KTA 3904 ist eine Sicherheitstechnische Regel des KTA, ein Störfall ist ein „In der Kerntechnik ist ein Störfall gemäß § 3 der Strahlenschutzverordnung „ein Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind.“

Man stelle sich vor, dass bei einem Unfall, der halb Europa unbewohnbar machen kann, an der Stelle, an der der Störfall analysiert und beherrscht werden soll, die Lichter plötzlich gedimmt werden! Grauen lass bitte nach! Dabei ist das Grauen nicht einmal komplett. Ohne den Elektriker  wäre er nicht einmal halb so schlimm. In einem mir bekannten Fall (keine Sorge, der Laden existiert nicht mehr) hatte der Elektriker ganze Arbeit geleistet: je ein Drittel der Warte an eine andere Phase angeschlossen. Absenken auf ein Drittel hieß dort, zwei Drittel der Warte ohne Beleuchtung.

Technische Maßnahmen, die garantiert nicht funktionieren können: Lichttechnische Lehrbücher enthalten zwei Lösungen, mit denen man Flimmern vorbeugen kann, die heißen Duoschaltung und Dreiphasenschaltung. Die Duoschaltung versorgt jeweils zwei Lampen mit phasenverschobenem Strom. Dadurch leuchtet die eine Lampe heller, wenn gerade de andere dunkel ist. Die Dreiphasenschaltung heißt so, weil man jede Dritte Lampe an eine Phase des Drehstroms hängt. Ist dasselbe wie die Duoschaltung, nutzt aber die vorgegebene Phasenverschiebung.

Soweit, so gut. Funktionieren könnten die Lösungen, wenn die zwei oder drei Lampen an jeweils der gleichen Stelle befänden. Das können sie aus physikalischen Gründen nicht. Ergo: möglichst nahe beieinander anordnen. Da die meisten Leuchten aber einflammig sind, geht die Sache auch nicht. Also: Auch ohne den superintelligenten Elektriker, der jeweils eine Phase an ein Drittel des Raums zuordnet, ist Pleite programmiert. Leuchten mit Optik besitzen diese, um das Licht einer Lampe umzulenken.  Licht von Lampen in unterschiedlicher Position geht in jeweils andere Raumteile. Jede flimmert also für sich allein, egal in welcher Schaltung.

Und wenn der Elektriker ganz normal ist und tatsächlich jede dritte Lampe an eine Phase hängt? Da kommt der geniale Facility Manager ins Spiel: Weil niemand die 1.000 lx, die einst Norm für Großraumbüros waren, haben wollte, hat  der geniale Dienstleister einfach zwei Phasen abgeschaltet. Die verbleibende Phase erzeugt dann so starke elektromagnetische Felder, dass jegliche „Strahlung“ und Elektrosmog, denen man nachging, in lächerlichen Größenordnungen wären.  Elektrosmog frei Haus.

Sollen wir nu den Hundefänger umbauen lassen, um Jagd auf die Lichttechniker zu machen? Leider würde die Situation nicht ein Deut besser, weil in Deutschland über 95% der Gebäude ohne Zutun eines Lichtplaners beleuchtet werden.

Blenden als moderner Sport

 

Der Beitrag im Berliner Tagesspiegel über blendend schönes Radfahren (hier) zog eine deftige Debatte der Betroffenen nach sich. Bislang über 170 Beiträge. Das Interessante: In der Debatte findet man praktisch alle Argumente, die in diesem Blog zur Fahrzeugbeleuchtung angeführt worden sind. Als die da wären

  • grelle Straßenbeleuchtung (hier)
  • der gemeine Ichling - will gesehen werden und blendet (dort)
  • Scheinwerfer blenden (da)
  • Vorschriften helfen nicht (wieder hier)

u.v.a.m. Den knappsten und umfassendsten Beitrag lieferte der Leser macthepirat "LED ist als Fahrzeugbeleuchtung grundsätzlich abzuschaffen da viel zu grell. Das gilt auch für Straßenlaternen."

mellibehse schreibt zu der Feststellung "sofern die Lampen richtig justiert sind. Einige Scheinwerfer blenden derart, ..": "Einige? Fast alle LED-Scheinwerfer!"

klaus 14513 schreibt: "Ich empfinde allerdings die LED Autoscheinwerfer als viel unangenehmer, sie sind ja grundsätzlich schonmal vielfach lichtstärker als jede Fahrradlampe. Selbst bei richtiger Einstellung blenden sie schonmal durch die pure Helligkeit und vor allem durch die "Wippbewegung" eines Autos während der Fahrt. Das fühlt sich für den Gegenverkehr dann wie ein ständiges aufblenden an." Stimmt auch (s. hier). Kfz-Beleuchtung wird im Stand gemessen, aber manche Kfz. fahren manchmal, wenn der Verkehr es zulässt. Als der Lichtstrahl der Scheinwerfer nicht so eng gebündelt war, war das Wippen nicht so tragisch. Aber seit es Xenon-Scheinwerfer gibt. Schön schlimm. Der Gesetzgeber hat deswegen einst vorgeschrieben, dass sie nicht allein als Fernlicht benutzt werden dürfen (hier), Und dass deren Abdeckungen schön sauber bleiben müssen. Daher müssen Waschanlagen für solche Scheinwerfer vorhanden sein. Wenn so einer mit seinen modernen Lichtern einem entgegen kommt, wirkt das nicht entgegenkommend sondern brutal. Wenn er vorbei ist, fällt man erst einmal in ein dunkles Loch. Nannte sich Sukzessivblendung. Ist aber nicht in, seit das Blenden zum täglichen Handwerk des Autofahrerts gehört.

Klappleiterin schreibt: "Komisch, ich fahre viel Fahrrad, aber sowohl als Radfahrer wie auch als Fußgänger fühle ich mich durch falsch eingestellte Fahrradscheinwerfer viel öfter geblendet als durch Autoscheinwerfer." Stimmt (hier). Als Fußgänger geht man nicht oft Autos auf der Gegenfahrbahn entgegen. Mich blenden selbst Kinderfahräder, wenn ich aus einem Fenster im ersten Stock gucke.

"Ich erlebe es so oft, daß vor mir einer fährt, der mit seinem Scheinwerfer die Baumkronen darüber ausleuchtet anstatt den Weg vor ihm. Unlängst bin ich hinter einer durch eine Unterführung gefahren, die mit ihrem Scheinwerfer einen Lichtkegel fast direkt über sich an die Decke der Unterführung warf." Stimmt (hier oder da). Tagfahrlichter scheinen eher den Himmel anzuleuchten als die Fahrbahn. Der Autofahrer will auffallen und erkannt werden. Dafür erkennt man den Rest der Welt nicht mehr so gut. Nennt sich Blendung. Kommt von "blind machen".

Mostrichmeister meint: "Meine Sicht als Radfahrer: Falsch eingestellte Fahrradscheinwerfer sind schon nervig, doch die Blendwirkung von Autoscheinwerfern ist immer noch unübertroffen. Es sei denn, jemand ist mit diesen Lichtern ausgerüstet, die in der Werbung einen halben Canyon ausleuchten. Aufgrund des Preises dieser Minisonnen ist das aber verdammt selten." Stimmt (hier): Asphalt Cowboys und LED. Exzellente Sicht für 7.500 Euro extra. Die Sache mit der Minisonne: Die Leuchtdichte der LEDs reicht bald an die der Sonne (dort): "Egoistenlicht gehört nicht auf die Straße".

daily_mirror meint zu: Fachleute sehen das Problem relativ gelassen angesichts dessen, was sich sonst im Straßenverkehr abspielt. "Das ist wohl wahr: z.B. zunehmend bei Autoscheinwerfen. Ich frage mich regelmäßig, wie einige Xenon-Scheinwerfer eine Zulassung bekommen haben, da mich diese - vor allem bei Kleinlastern (SUV) - teilweise derart blenden, dass ich da eindeutig eine Verkehrsgefährdung sehe." Stimmt (hier und da)

N.N. (nicht angeführt, weil behindert): "Als sehbehinderter Mensch, dessen Auge auf unterschiedliche Lichtstärken nicht reagieren kann (Akkomodation) mache ich ständig die Erfahrung, dass Fahrradnutzer, die auf der falschen Seite den Radweg mit grellem Scheinwerfer nutzen oder auf dem Bürgersteig entgegen kommen, mich so stark blenden, dass mitunter mir die Orientierung fehlt." Stimmt (hier): Die EU hat eine Kommission, die die Wirkung von LED auf den Menschen beurteilen soll. Die findet, dass gesunde Menschen mit guten Augen keine Probleme hätten, nur Alte und Kinder. Wenn das keine dolle Kommission ist (kompletter Bericht hier abzurufen).

Die Kommission heißt übrigens SCHEER, hier kann man sehen, wo die Weisen sitzen, die die Kommission bilden. Eine in der Walachei. Echt. Was die EU sonst zu der Frage sagt "Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht" steht hier. Ausgearbeitet haben das Ganze zum Thema LED: Ana Proykova (Chair)University of Sofia, Sofia, Bulgaria (Physik-Professorin), Rodica Mariana IonNational Institute of R&D for Chemistry and Petrochemistry – ICECHIM, Bucharest, Romania (Professorin für Nanomaterialien, Leiterin Forschungsgruppe Nanomedizin), Theodoros SamarasAristotle University of Thessaloniki, Thessaloniki, Greece (Asistenzprofessor für medizinische Physik) . Wer der Meinung ist, nie eine dieser Personen auf einem Kongress für Lichttechnik oder Lichtplanung gesehen zu haben, hat keinen Alzheimer.