Stopp dem Flicker - Ein Schreiben von Lichtpeter

 

Den angehängten Brief (E-Mail) habe ich von Peter Erwin (Der Lichtpeter) am 03.11.2018 erhalten. Er hat erst vor wenigen Tagen erfahren, dass sich jeder EU-Bürger grundsätzlich zu den kommenden EU-Regularien äußern kann. Übrigens, jeder Mensch auf dieser Welt kann nicht nur Eingaben zu DIN-Normen machen, sondern sogar die Erstellung einer Norm beantragen. Leider tun es nur wenige.

Der Brief geht auf ein überflüssiges Thema ein - vielmehr wäre es überflüssig, gäbe es keine LED als Beleuchtung. Flicker oder Flimmern. Mit LED kann es allerdings sogar relevant für die Verkehrssicherheit auf Straßen werden (s. hier). In diesem Blog wurde das Thema mehrfach behandelt (hierda und dort). Auch Der Lichtpeter dürfte den Lesern bekannt sein. Damit das Problem nicht wie bei der Leuchtstofflampe über mehrere Generationen diskutiert wird, ist jeder Leser aufgerufen, im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.

Guten Tag werte Damen und Herren,

erst vor zwei Tagen ist mir dank Unterstützung des Umweltbundesamtes bekannt geworden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der prinzipiell jeder EU-Bürger sich bei der EU-Kommission Gehör verschaffen kann, wenn es um den Beschluss von Regularien geht.

Wie Sie vielleicht wissen, ist eine Neufassung der EU-Öko-Design-Richtlinie kurz vor dem endgültigen Beschluss. Der Teil der Fassung für technischen Anforderungen für Beleuchtungsprodukte ist auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht, der Teil für das Labelling auf dieser Webseite.

Mit diesem Brief weise ich auf einen besonderen Punkt im Anhang der technischen Anforderungen hin, der hier unter Annex - Ares(2018)5145935/1-6 herunter geladen werden kann:
In den Anforderungen an die Produktgestaltung wird der SVM (Stroboscopic Visibility Measure) als Maß für stroboskopische Effekte herangezogen. Der SVM ist der wichtigste Teil zur Vermessung von Lichtflimmern bei 100 Hz. Auch wenn der von mir entwickelte CFD nun nicht Einzug in Normung und Richtlinien erhält, so ist auch der SVM in Verbindung mit PstLM brauchbar. Die Gewichtungskurve, die in der SVM-Formel verankert ist (siehe CIE TN 006:2016, Seite 14), basiert auf einem SVM-Wert von 1,0. Dieser wurde so abgeschätzt, dass er die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen* Beobachter repräsentiert. Entsprechend wurde dieser Wert auch als Grenzwert-Anforderung an die Produktgestaltung für Allgebrauchs-LED-Lampen angenommen. Im Anhang des Basispapiers der Beleuchtungs-Regulierungsverordnungen der EU zur Konsultation ist in den Anforderungen an die Produktgestaltung der SVM-Wert für stroboskopische Effekte von bisher angedachten 1,0 auf 1,6 angehoben worden.
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Zitate:
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Seite 7, ANNEX I, (47):
"The metric for the stroboscopic effect used in this Regulation is the ‘SVM’ (Stroboscopic Visibility Measure), as defined in standards. SVM=1 represents the visibility threshold for an average observer;"
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Seite 12, ANNEX II, Table 4 – Functional requirements for light sources:
"Stroboscopic effect for LED and OLED MLS: SVM ≤ 1.6 at full-load"
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Grund dafür war eine Eingabe von Schweden im Februar 2018. Dieser Punkt ist erst relativ spät aufgefallen, woraufhin ich auf EU-Ebene und in Australien mit diesem auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument für Klarstellung und Aufklärung bei den EU-Beratungsmitgliedern, dem Umweltbundesamt und der IEC gesorgt habe.
Schweden hat sich mittlerweile von der Eingabe distanziert und befürwortet explizit den Wert von 1,0. Die Maßgabe SVM=1,6 kommt urprünglich von NEMA 77 (einem US-Amerikanischen Herstellerzusammenschluss für Lichtprodukte) und man war sich wohl über die Tragweite nicht im Klaren.
Immerhin können wir froh sein, dass PstLM und SVM überhaupt noch Bestand haben, denn LightingEurope als ein Zusammenschluss Lichtindustrieller Europas plädierte dafür die Messwerte komplett zu löschen. Dennoch ist der SVM-Wert von 1,6 nun in der zur Abstimmung bestimmen Schlussfassung.

In dem von mir zur Klarstellung und Auflkärung veröffentlicheten Dokument wird dargestellt, was die Anforderung SVM=1,6 bedeutet, und welcher Qualität Lampen damit entsprechen dürfen. Es werden dort Vergleiche von SVM-Werten von Glühbirne, KVG-Leuchtstofflampen, darauf basierende Modelllampen sowie LED-Lampen im Markt mit SVM=1,6 durchgeführt. Daraufhin wird argumentiert, dass für Allgebrauchs-LED-Lampen ein SVM von 1,0 beibehalten werden sollte und dass darüber hinaus Grenzwerte applikationsspezifisch festzulegen sind.

Nun zurück zu der Möglichkeit gegen die Festlegung des Grenzwertes von SVM<=1,6 etwas zu unternehmen:
Die EU-Kommission ist verpflichtet sich alle Rückmeldungen hier anzusehen und zu bewerten. Die Kommission setzt allerdings relativ kurze Fristen. Mit dieser Maßnahme wird sich die Kommission gegen spätere Klagen jederzeit verteidigen können, wenn keine Rückmeldungen geliefert werden, denn sie hat ja jedem EU-Mitbürger die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Stand heute (03.11.2018) gibt es 4 Rückmeldungen von denen aber keine auf den hohen Lichtflimmer-Grenzwert hinweist. Auch ich werde meine Rückmeldung dazu geben, sie sollte in den nächsten Tagen auf dieser EU-Webseite erscheinen. Mein Standpunkt wird praktisch gleichlautend wie der obige Teil dieser E-Mail bzw. in dem bereits auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument sein.

Ich bitte Sie in eigenem Interesse sich bis zum 09.11.2018 zu dem o. g. Grenzwert (oder auch anderen Punkten) auf dieser EU-Webseite zu äußern. Bitte verfassen Sie einen eigenen Standpunkt dazu und kopieren Sie nicht meinen Standpunkt, denn gleichlautende Argumentierungen werden zu einer Aussage zusammen gefasst. Ihr Entschluss dazu sollte nicht lange auf sich warten lassen, denn wenn Sie noch nicht registriert sind, dann könnte auch dafür wieder wertvolle Zeit verloren gehen und der Termin könnte verstreichen.

Bitte verstehen Sie, dass dies die letzte und gleichzeitig die einzig wirksame Methode sein wird, das Lichtflimmern von LED-Allgebrauchs-Leuchtmitteln und -Lampen europaweit mittels der neuen EU-Öko-Design-Richtlinie einzugrenzen. Die Richtlinie wird im nächsten Jahr veröffentlicht und tritt 2021 verbindlich in Kraft.

Gerne bin ich offen Für Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und damit uns viel Erfolg & ein schönes Wochenende.
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Mit freundlichen Grüßen

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* Anm.: Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter: Das ist die übliche Floskel in der Lichttechnik. Da es sich um eine Gefährdung handelt, die z.B. beim Straßenverkehr zu Unfällen führen kann - und bei empfindlichen Personen zu Übelkeit u.ä., müsste man einen Grenzwert immer auf der besonders betroffenen Population basieren lassen.

 

5 Comments

  1. Antworten
    glaubdochnichtalles 8. November 2018

    Noch nie was von Flicker gehört. Ist das neue Mode? Ich dachte, die gibt es schon lange nicht mehr. Wieso sollen leds flimmern?

    • Antworten
      ahmetpro 8. November 2018

      Die flimmern auch nicht, sie flickern. Was das immer sein mag. Es gibt ja auch ein Gütezeichen, ein sehr überflüssiges. Leider ist das Ganze wahr. Bitte lesen Sie zuerst die verlinkten Beiträge. Danach kann ich Fragen beantworten, so sie noch anstehen. Auf der Seite von Lichtpeter kann man mehr dazu finden.

  2. Antworten

    […] ein Problem besteht, das die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs berührt,  ist länger bekannt (hier und da und dort). Wie die Lösung aussehen kann, etwa ebenso lange:  höhere Frequenzen. Was gibt […]

  3. Antworten

    […] repräsentiert, der nicht nur viel Ahnung hat. Ich hatte ihn mehrfach zitiert oder präsentiert (hier und da). Sehr dumm – für die […]

  4. Antworten

    […] meiner Abwesenheit habe ich Post vom Umweltbundesamt und von Lichtpeter (hier) bekommen. Die EU-Kommission hat eine Verordnung gegen das fröhliche Treiben der LED erlassen. […]

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