Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.
Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger
Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,
Drei Jahre lang an einem Bild.
Dann legt er stolz den Pinsel hin
Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."
Doch damit war´s auch leider aus:
Die Arbeit kam nicht mehr heraus.
Eugen Roth
Der Praktiker, der ambitioniert nach Lichtqualität strebt, soll folgende Gruppen von Anforderungen berücksichtigen, an deren Erfüllung sich die Lichtqualität ergibt.
Funktionale Anforderungen
Biologische Anforderungen
Psychologische Anforderungen
Architektonische Anforderungen
Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung." Dafür werden folgende Bewertungsgrößen angeführt, die der Praktiker, so er ambitioniert ist, zum Abgleich der Benutzeranforderungen anwenden soll:
• Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe (E)
• Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (U0)
• Farbkontrast (FK)
• Helligkeitskontrast (gestalterisch) (HK)
• Psychologische Blendung (Bpsy)
• Physiologische Blendung (Bphy)
• Reflexblendung (BRe)
• Lichtfarbe (CCT)
• Farbwiedergabe (Ra)
• Kontrastwiedergabe (CRF)
• Schlagschatten (SS)
• (Ausgewogene) Leuchtdichteverteilung (Bal)
• Modelling (Mod)
• Fehlen von Flackern/Flimmern (Fl)
• Melanopischer Wirkungsfaktor (ame,v)
• Schädigungspotenzial (Hdm)
• Qualitative Faktoren (Q)
Ich versuche es mir vorzustellen, wie ambitioniert ein Praktiker sein muss, um all diese Faktoren überhaupt zu kennen. Egal, wie der Mann oder die Frau gebildet ist, wird er/sie schön ins Schwitzen kommen, wenn es darum geht, Farbkontrast und Helligkeitskontrast (gestalterisch?) verstehen zu wollen. Nehmen wir an, die Ausbildung zum "zertifizierten Lichtplaner" + die Voraussetzungen, die man für diese mitbringen muss, hätte all jene Faktoren einem beigebracht, die der gemeine Lichttechniker häufig nennt, spätestens beim "melanopischer Wirkungsfaktor" wird der Spaß aufhören. Was war das nochmal? Kann man ja nachsehen. Steht in DIN SPEC 67600 "Biologisch wirksame Beleuchtung - Planungsempfehlungen". Bisschen dumm, die lehnt nämlich der Arbeitsschutz derzeit ab. Also weiter gucken. Z.B. in einer weiteren angeführten Norm, DIN EN 12464, die gilt für Arbeitsstätten. Noch etwas dümmer. Dort steht, dass die nicht so ganz mit dem Arbeitsschutz vereinbar ist: "Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland nicht in dieser Norm, sondern in der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) geregelt." Gut, was sagt die? Wer da drin den "melanopischer Wirkungsfaktor" sucht, wird nie fündig. Die Arbeitsschützer mögen den nämlich nicht. Ich durfte in einer Zeitschrift, die von Arbeitsschutzexperten - sagen wir mal - qualitätsüberwacht wird, um das böse Wort zensieren zu vermeiden, nicht einmal erwähnen, dass es so etwas gibt. Deswegen ist der Artikel in einer anderen Zeitschrift erschienen (hier). Außerdem sagt die Arbeitsstättenverordnung nie, was ein Praktiker machen muss oder soll, um ihre Schutzziele zu erreichen. So etwas steht in der jeweiligen ASR (aus früher "Arbeitsstättenrichtlinie"). Die ASR für die Beleuchtung heißt A3.4 und sagt dummerweise auch nichts zum melanopischen Wirkungsfaktor. Noch viel dümmer: Nach Expertenmeinung eignet sich die ASR A3.4 nicht für eine Beleuchtungsplanung. Also nehmen wir in voller Verzweiflung die letzte der genannten Normen: DIN 5035-7 "Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen". Superdumm: Licht.de hatte gemeldet, dass die zum ersten März 2017 zurückgezogen worden war (hier). Als Grund wird dort angegeben: "Hintergrund für die Zurückziehung war, dass die Anforderungen der DIN 5035-7 teilweise der gültigen Norm DIN EN 12464-1:2011-08 widersprachen, wodurch eine eindeutige Anwendung nicht gegeben war."
Was für eine Qualität ist das, die man mit Hilfe einer zurückgezogenen Norm (DIN 5035-7) ermittelt, die einer anderen (DIN EN 12464-1) widerspricht, die wiederum für Arbeitsschützer nicht satisfaktionsfähig ist?
Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie erklärt der Praktiker in einem Projekt mit den unten abgebildeten Beteiligten, die bei weitem nicht ohne weitere Akteure (z.B. Betriebsrat, Sicherheitsingenieur) verhandeln, was er will? Und vor allem: Wie setzt er sich gegen die Energiesparer durch? 
Für wirklich Ambitionierte:
Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität
Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.
Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.
Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger
Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,
Drei Jahre lang an einem Bild.
Dann legt er stolz den Pinsel hin
Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."
Doch damit war´s auch leider aus:
Die Arbeit kam nicht mehr heraus.
Eugen Roth
Gestern hatte ich das unten rechts angegebene Papier kommentiert. Es soll Lichtqualität für den Praktiker und Lichtplaner ... ja, was denn? Definieren? Beschreiben? Umschreiben? Dabei wurden moderne Autoren zitiert, die mittlerweile 83 Jahre alte Zielsetzung von DIN 5035 geschafft haben, mit etwas anderen Worten zu replizieren.
Ist ja nichts Neues. Bemühen sich doch noch "modernere" Autoren Weisheiten aus der Antike neu zu formulieren - und fallen dabei nicht selten auf die Nase. Insofern nichts Ehrenrühriges. Oder doch? Irgendwie müssten z.B. diejenigen im Gesicht rot anlaufen, die dafür gesorgt haben, dass in DIN 5035 (jetzt Teil 1) "Kosten der Beleuchtungsanlage" den gleichen Stellenwert einnimmt wie "Licht und Farbe", Farbwiedergabe, oder "Begrenzung der Blendung". Denn in dem besprochenen Papier heißt es: "Energieeffizienz und Kosten einer Lichtlösung bilden [daher] keine Kriterien zur Bewertung der Lichtqualität". Die Änderung kam in die Norm mit der Ausgabe von 1972.
Wer nicht ganz doof ist, weiß, warum sie/er zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf wirft, wie hier z.B.. Preis eines Autos und dessen Qualität. So kann man nämlich Äpfel mit Birnen vergleichen. Willst Du lieber wenig Blendung oder preisgünstigere Beleuchtung? Mein damaliger Chef hat den Vorgang etwas drastischer formuliert: "Der [Obmann] ist doch bescheuert. Lass doch den Kunden entscheiden, wie viel Geld er wofür ausgeben will."
Die zarte Röte im Gesicht der Verantwortlichen dürfte sich weiter vertiefen, wenn sie lesen würden, was über Tageslicht und Qualität ausgeführt wird. Dieses, das Tageslicht, wurde nämlich 1972 für entbehrlich erklärt, ach was, eher für störend (hier). Die Entwicklung der Lichtnormen habe ich in dem Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" ausführlich dokumentiert (hier). Was weniger gut dokumentiert ist, sind die Folgen für den deutschen Arbeitsschutz. Denn die Vorschriften der Berufsgenossenschaften kannten bis zum Jahr 2004 kein Tageslicht und keine Beleuchtung durch das Tageslicht. Auch der Staat wollte die Sache nicht anders sehen: "Da eine gleichmäßige und stets gleichbleibende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Verkehrswege über den gesamten Tag nur durch künstliche Beleuchtung zu erreichen ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung die allgemeine Forderung des früheren § 120 a Abs. 2 GewO nach genügendem Licht nur für die Beleuchtung mit künstlichem Licht im einzelnen präzisiert." (Betonung im Original, Rainer Opfermann, zuständiger Referent im Arbeitsministerium)
Im neuen Papier hört sich die Sache sehr anders an:
"Funktionale Anforderungen: Durch Tageslicht, insbesondere durch die dynamische Änderung des Beleuchtungsstärkeniveaus, der Leuchtdichten im Bereich der Fenster und der ähnlichsten Farbtemperatur, ändern sich die visuellen Bedingungen im Raum.
Biologische Anforderungen: Der Mensch ist in seinem circadianen Rhythmus an die Änderungen des Tageslichts, insbesondere an den Wechsel von Tag und Nacht, angepasst und dadurch geprägt.
Psychologische Anforderungen: Emotional hat das Tageslicht in der Regel einen positiven Einfluss auf den Menschen. Besonders die Sichtverbindung bietet wertvolle Informationen über die Außenwelt.
Architektonische Anforderungen: Die Nutzer von Tageslicht und auch der Schutz vor Sonnenlicht bestimmen die architektonische Gestaltung der Fassaden und der Tageslichtöffnungen."
Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung."
Da haben wir dummerweise den Salat: Den Adressaten "ambitionierter Praktiker" gibt es leider nicht für dieses Anforderungsprofil. Denn für das Tageslicht ist nach wie vor der Architekt zuständig, für die "Beleuchtung", sprich künstliches Licht, erklärt der sich meist nicht zuständig. Wie dargestellt (hier), ist der Zuständige der "Lichtplaner", und mangels Lichtplaner, meist der Elektroplaner. In der Entstehungsphase eines Gebäudes weiß dieser noch nichts von seinem Glück. Auch wenn der alles wüsste und könnte, würde ihm kein Architekt kein Mitspracherecht an seinem Gebäude einräumen.
Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie es besser laufen könnte? Ein gutes, leider nicht sehr praktisches, Kooperationsmodell hatte die Gütegemeinschaft Licht schon in den 1970er Jahren veröffentlicht. Vielleicht kommt man mit ähnlichen Modellen weiter. Ansonsten wird der rechts abgebildete Kollege wieder die Leuchten, die er beim Elektrogroßhändler abholt, gleichmäßig an der Decke verteilen. Und sagen "Da steckt viel Arbeit drin!". 
Für wirklich Ambitionierte:
Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität
Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.
Hat jeder Mensch ein Recht darauf, zu wissen, wo Balgheim liegt? Recht haben schon, aber Interesse? So ganz urplötzlich ist Balgheim aus dem Nebel aufgetaucht und erlangte globalen, ach was, intergalaktischen Ruhm. Es steht nämlich im LED-Licht. Ansonsten wäre nie einer auf die Idee gekommen, diese Bonsai-Metropole in schönsten Farben zu schildern. (Anm.: Balgheim ist schön - hier)
Welchen Bälgern auch der Ort den Namen verdanken mag, wichtig ist: Balgheim schaltet auf LED Beleuchtung um, sagt die Meldung in einer renommierten Zeitschrift. Sie stammt aus einer Feder, die vermutlich von München aus geführt wurde. Denn die Berliner Kollegen des Herstellers der LEDs haben derzeit andere Sorgen. Ihre Jobs könnten auf Reisen gehen, um nicht wieder zu kommen. Balgheim hat sich unter die Gemeinden in BaWü gemischt, die um Nachhaltigkeit bemüht sind. Das geht natürlich nicht ohne LED. Wir lernen minutiös, wie viele Leuchten welchen Typs der Lieferant der Nachhaltigkeit installiert hat. Und dass auch der Kirchturm jetzt LED-erleuchtet ist, mit Fl20-Flutlichtstrahlern der Firma O.
Sämtliche Leuchten verfügen über eine integrierte Technik zur Verringerung des Beleuchtungsniveaus in verkehrsarmen Zeiten, heißt es in dem Artikel. Also dauerhaft, denn in Balgheim ist rush-hour, wenn ein Rollator zu schnell fährt. So jedenfalls nach den Fotos, die den Artikel ergänzen. Die ganz smarte Lösung, bei der die Leuchte nicht nur nachts auf einen Passanten wartet, sondern 24 Stunden rund um die Uhr ganz intelligent sich den Mast in den Bauch steht, um mal leuchten zu dürfen, ist wohl nicht installiert. (Die gibt es u.a. in Chur, Schweiz). Bei solchen smarten Systemen besteht die Nachhaltigkeit darin, dass die Laterne den Strom nicht zum Leuchten benutzt, sondern um sich die Wartezeit amüsanter zu gestalten. So zum Beispiel, wenn sie die Unterseite von hochgeklappten Bürgersteigen beleuchten muss.
Was soll das Ganze? Balgheim wollte eine deutlich bessere Lichtqualität erreichen. Wie dumm! Denn Lichtqualität ist ein Prozess, erzählt im gleichen Heft eine Doktorandin der Lichttechnik. Wenn der Bürgermeister von Balgheim wüsste, dass er sich für viel Geld einen deutlich besseren Prozess hat installieren lassen! Und so ein Prozess ist nachhaltig. Echt!
Um die Qualität des Artikels bei genauem Lichte zu betrachten, habe ich den Text gescannt und dem BlaBlameter übergeben. Das ist eine Software, die Texte systematisch nach heißer Luft, Gehalt und Aussagekraft untersucht. Sie wurde einst getestet mit der Bibel, dem FDP-Parteibuch (bevor die aus dem Bundestag flog) und McKinsey-Studien. Man kriegt dann ein Urteil wie "Sie müssen PR-Profi, Politiker, Unternehmensberater oder Universitätsprofessor sein! Sollten Sie eine echte Botschaft transportieren wollen, so erscheint es fraglich, ob diese Ihre Leser auch erreicht.“ Das Urteil fällt anhand der Häufigkeit von 60 bösen Wörtern, die man immer nutzt, wenn man jemand anderen beeindrucken will. Den obersten Rang nimmt dabei das Wort "effizient". Üblicherweise wird ein Index berechnet, der Bullshit-Index. Der reicht von 0 bis 1. Wer die 1 erreicht, steht wie eine Eins da, größeren B. kann keiner verzapfen. Und hier das Ergebnis für diesen Bericht:
Nicht zu glauben, wer so etwas behauptet. Zwar gibt es genügend Leute, die LED (und alles Neue?) für Teufelszeug halten. Dass aber einer davor warnt, der buchstäblich vom Licht lebt, ist neu. Deswegen muss man die Sache doppelt ernst nehmen. Mir geht es hier aber nicht um LED selbst.

Der Text des Gastbeitrags stammt aus dem letzten KAN Brief, dem Informationsblatt der Kommission Arbeitsschutz und Normung (Abruf hier) Wovor der Autor hier warnt, ist eine Melange aus Geiz (Wirtschaftlichkeit genannt bzw. Energieeffizienz), sträflicher Ignoranz des existierenden Wissens (man lässt Schichtsysteme rollieren, damit der Mensch möglichst beim von der Sonne gegebenen Rhythmus seines Körpers bleibt - kühlweiße Lichtfarben sollen ihm aber einen anderen Rhythmus vorgaukeln) und Glauben an die eigene Propaganda (dass sich bläuliches Licht anregend auf den Menschen auswirkt, will man mit Schulkindern am Vormittag ermittelt haben - was hat der Schichtarbeiter davon, um Mitternacht angeregt zu werden?). Fertig ist ein Gesundheitsrisiko!
Alles langsam zum Mitschreiben:
Geiz: LED sind angeblich energieeffizient. Was ist aber Effizienz? Effizienz ist, was jeder Ingenieur lernt, das Erreichen eines gegebenen Ziels mit einem möglichst geringen Aufwand - an Material, Energie und sonstigen Ressourcen. Ergo: Effizienz des Energieverbrauchs für eine Beleuchtung kann nur an der Aufgabe dieser Beleuchtung gemessen werden. Ansonsten ist nur die Natriumdampfniederdrucklampe energieeffizient (siehe hier A+++ oder Energiesparen durch Vergeuden). Allerdings ist ihr Licht für die Katz. (Unter dem Licht der NA-Lampe sind die Katzen nachts nicht mehr grau sondern gelb.)
Schichtsysteme: Seit 1979 (!) versucht man, mit Licht den Menschen nachts fehlerfreier arbeiten zu lassen. Damals hatte man einen Kernreaktor beinahe in die Luft gejagt, weil einer eine Anzeigelampe übersehen hatte. Die Ersatzlampe war durchgebrannt. Schadenpunkt: direkt 25 Milliarden $, indirekt Stillstand von AKW-Bautätigkeiten fast bis jetzt). Schichtsysteme sollen so geplant werden, dass der Tagesrhythmus des Menschen möglichst wenig verändert wird und bei dem bleibt, was die Sonne seit Äonen bestimmt. Hingegen versucht man mit "anregenden" LED-Beleuchtungen, die circadiane Rhythmik zu beeinflussen. Falsch ist, wenn man versucht, diese künstlich zu ändern. Unterstützen darf man sie schon - wenn nötig. Bloß: Wie unterstützt man den Tagesrhythmus eines Menschen morgens um 3? Richtig: In den Schlaf* wiegen, gaaanz sanft …
Eigene Propaganda: Seit es einer Firma eingefallen ist, Schulkinder mit Blaulicht intelligenter und agiler zu machen (s. hier und da und dort), trommelt die Propaganda auf alle nieder, und singt das Lied von der wachmachenden Wirkung des blau-angereicherten Lichts. Und vergisst dabei, dass die Wirkung, so überhaupt vorhanden, vom Zeitpunkt der Verabreichung der Lichtdosis abhängt. Kann sich positiv, negativ und auch mal überhaupt nicht auswirken. Dies ist den Propagandist*inn*en wohl bekannt. Wird aber gerne vergessen.
Ergo: Wenn man von Gefahren von LED spricht, handelt es sich eigentlich um menschliche Dummheit. Darunter fallen m.E. in erster Linie solche, die das Ganze leichtfertig glauben, obwohl ihnen ihr sonstiges Wissen zum Gegenteil raten würde.
Dass die Gefahren, die von einer Lichtquelle ausgehen, nicht diese selbst betreffen, sondern ihre Anwendung, hatten unsere Altvorderen durch ein teures Gutachten gelernt, dass zu den Gefahren des Leuchtstofflampenlichts Stellung nahm. So etwa vor 60 Jahren. Man nehme das alte Papier, ersetze die L-Lampe durch LED. Und fertig ist ein neues Gutachten.
Die Gefahr geht insbesondere von diesen Menschen aus:
Insbesondere den Presseorganen kann ich raten, sich mit wolkigen Projekten wie Digitalisierung 4.0 und ähnlich zu beschäftigen. Da richten sie weniger Schaden an. Oder sich sachkundig machen über Licht. Auch keine schlechte Idee!
*Das ist nicht etwa ein Scherz. Schichtsysteme für deutsche Kernkraftwerke, die dem größten Teil der Mannschaft ein Schlafen während der Arbeitszeit ermöglichen, habe ich vor langer Zeit aufgestellt. Das geht leider nur bei Überwachungsaufgaben, bei denen die Mannschaft nur bei Katastrophenfällen komplett benötigt wird. Bei Ärzten, die kaum etwas zu tun hatten, ging das auch. Aber schon vor 20 Jahren hieß es: "Die geschlauchten Lebensretter …"
In unserer globalisierten Welt sind internationale Normen in. Warum auch nicht? Müssen wir in jedem Land das Rad neu erfinden? Neee! Müssen wir nicht. Apropos Rad! Wussten Sie warum die Inka das Rad nicht erfunden haben? Weil sie es nicht brauchen konnten. Sie lebten im Gebirge, wo ein Schlitten besser war. oder ein Esel. Dort, wo die Inka früher lebten, rollen heute auch Räder. Dafür musste aber ein erheblicher Teil des Planeten geteert werden. Denn das Funktionieren des Rades erfordert eine ebene Unterlage. Das Rad ist umweltabhängig, auch wenn schön rund.
Was hat das mit der Beleuchtung zu tun? Lux ist Lux, Lumen ist Lumen, und das überall auf der Welt. Stimmt. Allerdings ist die Beleuchtung nur im Keller überall dasselbe. In Büros, Fabriken und Läden hingegen gibt es - hoffentlich - Tageslicht. Es liefert nicht nur einen Teil des Lichts, das man zum Sehen benötigt, sondern steuert auch den menschlichen Körper. Nicht-visuelle Wirkungen sind in aller Munde. Sind die auch überall dasselbe? Allein bei der Lichtfarbe gibt es in nur der Hälfte der Nord-Süd-Ausdehnung der EU (Griechenland - Deutschland) anerkanntermaßen unterschiedlichen Bedarf. Die EU endet aber kurz nördlich von Südafrika in Reunion. Und ihre Beleuchtungsnormen gelten am Nordkap und auf Island. Nicht zu vergessen, auch in der Karibik (Martinique und Guadeloupe) und sogar in Südamerika (Franz. Guayana).

Licht ist Licht? Garantiert nicht. Das wissen Leute, die ihre Häuser bauen - so etwa seit 8.000 Jahren. Die einen bauen offen, um jeden Lichtstrahl einzufangen, den die Sonne liefert, während andere eher das Gegenteil tun. Warum setzt man dann weltweit geltende Lichtnormen? Einfach: weil sie von Ingenieursgesellschaften gemacht werden. Für die ist das Rad überall rund, und wenn es nicht rollen kann, plättet man halt den Planeten.
Sofern die Normen technische Produkte betreffen, mag es Sinn machen, internationale Normen zu fabrizieren. Sie dienen dem Welthandel mit Lichtprodukten. Wenn es sich um die Beleuchtung von Gebäuden geht, in denen Menschen leben oder arbeiten, würde es Sinn machen, in Bayern andere Normen anzuwenden als in Flensburg. Im Süden von Deutschland fällt im Winter mehr Licht ein und aus einer anderen Richtung, selbst wenn der Osten im Osten steht. Im Norden ist es umgekehrt, da fällt mehr Licht ein, wenn man es nicht unbedingt braucht. Sogar der Merkspruch
Im Osten geht die Sonne auf, im Süden ist ihr Mittagslauf, im Westen wird sie untergeh’n, im Norden ist sie nie zu seh’n.
gilt präzise gesagt nur zwei Tage im Jahr, was den Sonnenauf- und Untergang angeht. Wahr ist nur, dass die Sonne mittags im Süden steht, so man sich an dem Ort befindet, an dem Sonnenzeit = Ortszeit ist. In Kanada kann man in 13 km Höhe die Sonne auch mal im Norden sehen - so gegen Mitternacht, wenn die in der Stadt unten tatsächlich Mitternacht haben. Am Nordkap geht es auch in Meereshöhe. Und die Sonne fällt tief in jedes Haus ein, mittags aus dem Süden, mitternachts aus dem Norden.
Nur wegen des Handels mit Lichtprodukten darf man nicht die Bedürfnisse des Menschen aushebeln. Internationale Normen für Lichtprodukte sind OK. Für Beleuchtung hingegen …