Wie gesund darf Licht sein? Weiß man nicht! Dass Licht etwas mit Gesundheit zu tun hätte, glaubte man uns nicht, als wir vor genau 25 Jahren unseren Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" veröffentlichten. Aber offensichtlich sehen manche Leute es so, dass unser genormtes Licht in Arbeitsstätten ungesund sein muss. Ansonsten hätten sie keinen Antrag gestellt, gesünderes Licht planen zu wollen. Der Antrag ging an CEN, die europäische Normungsorganisation, und sollte die Revision ihrer Norm EN 12464-1 bewirken. Die beschreibt, wie Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Europa beleuchtet werden sollen.
Einige feinsinnige Herrschaften haben aber einen triftigen Einwand gegen das beantragte Vorgehen: Wenn nämlich etwas die Gesundheit und Sicherheit des Menschen angeht, darf CEN keine Norm dazu machen. Logisch? Unlogisch? Legal? Illegal? Nur nicht sch...egal. Legal vorgehen heißt: Nur der Staat darf Grenzwerte festlegen, wenn eine Sache den Menschen betrifft. Wie viel Asbest darf ich schlucken? Das legt der Staat so fest: Die EU sagt, kein Bürger eines Mitgliedsstaates darf gesundheitsgefährdende Mengen an Asbest schlucken. Also lieb Deutschland, schreib bitte vor, wie viel Asbest in der Luft vorkommen darf. Deutschland sagt, danke liebe EU, und grübelt eine Weile. Und schreibt (meistens) eine Verordnung oder gar ein ausgewachsenes Gesetz darüber, wie viele Fasern Asbest man spalten darf, ohne dass die Luft gefährlich wird. Dann schreibt sie an die liebe EU, ihrem Willen sei genüge getan worden. Und die gibt vorerst Ruh´.
Ganz früher, lang ist´s her, hätte die Bundesrepublik eine Normenorganisation gefragt, dazu eine Norm zu erstellen. Die hätte dann nach eigenem Gusto die Norm produziert. Manchmal mit Hilfe von Freiwilligen, die die Industrie ganz selbstlos in die Normung geschickt hat. Manchmal hat man die betroffenen Behörden um Experten gebeten. So etwas darf man immer noch tun, aber nur wenn die Angelegenheit nicht die Sicherheit und Gesundheit betrifft. Deswegen steht in allen neuen Normen seit 1996, dass die Inhalte die Gesundheit und Sicherheit nicht … Auch in EN 12464-1 steht so etwas geschrieben.
Nun reicht es bei uns nicht, in eine Norm zu schreiben, dass man nichts über Gesundheit regelt. Die Leute sind so doof, dass sie es nicht verstehen. Darum muss es noch einmal bekräftigt werden. Notfalls mit Gewalt. Aber zunächst zu der Frage, warum die Leute so doof sind. Etwa angeboren? Nee, anerzogen. So etwa 80 Jahre erzählte man dem deutschen Publikum, wenn es gesundes Licht wolle, muss es genormtes Licht sein. Das waren im Übrigen die gleichen Leute, die uns den Titel unserer Forschungsarbeit "Licht und Gesundheit" nicht abnehmen wollten.
Früher, lang lang ist´s her, hatte der deutsche Staat sogar ein Amt dafür. Das Amt für Schönheit der Arbeit! Echt, ehrlich. Später, als der damalige Staat auch noch unschöne Sachen gemacht hatte, haben Freiwillige der Industrie die Idee übernommen, und den neuen deutschen Staat davon überzeugt, dass er seinen Arbeitsschutz mobilisieren möge, damit er gesundes Licht in deutsche Arbeitsstätten verteilt und überwacht. Man lieferte auch die Norm dazu. Fortan prüfte die Gewerbeaufsicht, ob auf jedem Arbeitsplatz genügend Licht von oben empfangen wurde. Es genügte nicht einmal, dass der gesamte Arbeitsplatz durch die Arbeitsmittel glänzend hell beleuchtet war (so geschehen an Regiearbeitsplätzen des Fernsehens mit Dutzenden von Monitoren). Und jedem, der mit seiner Beleuchtung unzufrieden war, oder dem die Augen weh taten, erzählte man, er möge sich um eine normgerechte Beleuchtung bemühen.
Mit dieser Selbstherrlichkeit war mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 vorbei. Deswegen trug die "neue" Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 von 2003 einen Vermerk, der dies besagte: "Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 137 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind, üblicherweise auch die Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz können in nach Artikel 137 der Europäischen Verträge erlassenen Richtlinien enthalten sein, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten." Wem die Sache so nicht gefällt, kann glücklicherweise auf eine internationale Norm der CIE zurückgreifen (CIE S 008), in der zwar die Anforderungen gleich sind, aber die Einschränkung fehlt, dass die Norm den Arbeitsschutz nicht regelt, obwohl sie doch schon ganz gut … Man merke: man nehme eine Reihe von Lampen und Leuchten, wähle sie so aus, wie die Norm verlangt, und plane die Beleuchtung ebenso. Mal dient sie der Sicherheit (Text von CIE), mal auch nicht (Text von DIN EN 12464-1). Klar wie Kloßbrühe. Oder hat etwa jemand was verstanden?
Als die Norm EN 12464-1 dann ihre letzte Form 2011 fand, sagte unser Arbeitsschutz, dass wenn man nur diese Norm berücksichtigte, ein gesundes Licht nicht erreicht werden könne. Die hatte nämlich mittlerweile ein schönes Papier erarbeitet, das nach eigenem Bekunden den Stand der Wissenschaft und Technik und Gott weiß noch was darstellt. Leider ist das nicht etwa in der Bildzeitung veröffentlicht sondern im "Gemeinsames Ministerialblatt" aller Ministerien. Dieses Papier ist eine Arbeitsstättenregel, passt aber nicht mit den Normen zusammen. Der Vermerk liest sich so:
"Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" und in berufsgenossenschaftlichen Regeln konkretisiert sowie in berufsge-nossenschaftlichen Informationen erläutert.
Planung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm können zu Nichteinhaltung staatlicher oder berufs-genossenschaftlicher Mindestanforderungen führen. Abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:
· durch Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich,
· durch die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum,
· hinsichtlich der geforderten Höhe der horizontalen Beleuchtungs-stärke für einige Arbeitsplätze,
· hinsichtlich der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken,
· hinsichtlich der geforderten Gleichmäßigkeit der Beleuchtungs-stärken."
Ein bisschen heftiger geht es im Gemeinsames Ministerialblatt zur Sache:
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.
Will sagen: Die Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland haben in Sachen Licht Nachholbedarf, soll es nicht an deren Gesundheit gehen.
Als man sich daran machte, eine Norm zu entwickeln, die all die aufgezählten Probleme beseitigt und dem geneigten Lichtplaner endlich sagt, was er denn zu planen hat bzw. wofür stellte man fest, dass das eigentlich nicht geht. Und dann kamen auch noch die, die meinen, gesundes Licht sehe anders aus. Bei dem rechnet man nicht mit Lux sondern mit mLux. Und Lumen wäre von Vorgestern und müsste mLm heißen. Und überhaupt … Sehwirkung war mal wichtig, jetzt muss Licht an seiner circadianen Wirkung gemessen werden. Da man die Sache, circadiane Wirkung, allerdings immer noch nicht versteht, genügt es vorerst, wenn man die melanopischen Wirkungen normt. Das ist die Wirkung des Lichts auf die Melatoninunterdrückung. Daher das "m"chen von Lux und Lumen. Allerdings bleiben die notwendigen Änderungen nicht auf das Ämmchen beschränkt, denn Licht von oben will und kann keine melanopischen Wirkungen auslösen, jedenfalls nicht ganz so effizient, es muss ins Auge gehen. Dummerweise ist Licht, das ins Auge geht, nicht sehr gesund, es blendet meistens. Und wenn es auch noch blau ist - blau ist die Lieblingslichtfarbe von Melatonin -, kann es auch noch zu Blaulichtschäden führen. Nicht gerade sehr gesund!
Böse Ketzer behaupten auch noch, dass die melanopischen Wirkungen meist nachts im Schlaflabor mit nicht gerade sehr aktiven Menschen ermittelt worden seien und wollen eine überzeugende Argumentation sehen, wie valide die Forschung für Menschen ist, denen man zuweilen hektische Aktivität am Tage abverlangt. Wenn diese bösen Leute wüssten, dass eine allseits verbreitete Studie die melanopischen Wirkungen mit Kleinkindern ermittelt hat und mit Erwachsenen validiert, weil dem Forscher der Ethikrat seiner Universität das Experimentieren mit Kindern verboten hat, wären sie noch böser.
Jetzt holen uns die Sünden der Vergangenheit ein. Man will die Norm so ändern, dass sie gesundes Licht propagiert. Man darf aber nicht, weil …… (steht oben). Tut man das nicht, ist das Licht wohl ungesund. Tut man es doch, muss man sich davor hüten, zu viel Blaulicht ins Auge zu strahlen. Das ist ungesund, garantiert! Egal. Die Lage ist an sich ungesund. Hätte man doch rechtzeitig allen gesagt, dass genormtes Licht zwar gesund ist, aber nur für die lichttechnische Industrie! Wir haben nachgewiesen, dass sie für die Erleuchteten eher nicht allzu gesund ist. Jetzt sagen das auch die von der Industrie, die eine neue Norm haben wollen. Frei nach Kaiser Ferdinand*: Ja, dürfen s' denn des?
Kaiser Ferdinand I. blickt im März 1848 genervt aus der Hofburg
auf eine lärmende Menge und erfährt von Metternich:
"Die machen eine Revolution, Majestät."
Er fragt fassungslos zurück: "Ja, dürfen s' denn des?"
Hier bitte nicht weiter lesen: Sie durften nicht und
wurden zusammengeschossen.
Als hätte man sie bewusst in Auftrag gegeben: Die Studie „Lack of exposure to natural light in the workspace is associated with physiological, sleep and depressive symptoms.“, veröffentlicht online in Chronobiology Int. in November 2014, wird mit der neuen ArbStättV2015 in Druck gehen. Message:
Was die beiden miteinander zu tun haben? Mit der ArbStättV2015 kehrt die Lieblingsvorschrift von Deutschen zurück: Alle Arbeitsplätze müssen wieder Sichtkontakt nach außen haben - wie vor 2004. Damals hatten zwei Politiker, die man aus dem Amt hat tragen müssen, Ede Stoiber alias Ministerpräsident des Freistaates Bayern, und Wolfgang Clement, der erste und vorerst einzige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, immer in dieser Reihenfolge, die Sichtverbindung aus der Arbeitsstättenverordnung von 1975 gestrichen.
Mit dieser Vorschrift stand die BRD allein in der Welt da. Nicht einmal die Skandinavier, die vorgeben, die höchste Humanität am Arbeitsplatz erzielt zu haben, hatten es je geschafft, den Menschen am Arbeitsplatz einen Hauch von Freiheit zu geben. Nur in Dänemark musste jeder Arbeitsplatz Tageslicht haben. Wo es aber herkam und wie stark, war Gott oder dem Architekten überlassen. Im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten - will heißen, dort ist alles möglich - dürfen Menschen nicht einmal vom Tageslicht am Arbeitsplatz träumen. Noch schlimmer: Früher - man denke nur an Filme wie "Das Appartement" - gab es in den Büros Fensterplätze für die Auserwählten und (Mini)Kabuffs im Großraum für das gemeine Volk. Seit etwa 40 Jahren herrscht Gerechtigkeit: Alle sitzen in der Innenraumzone, die Fensterzone ist Gang.
Im Jahr 2015 kommt die Vorschrift zurück. Warum diese Freude? Da muss man lange in der Geschichte der Lichttechnik blättern, um sie zu verstehen. Ein Wissenschaftler, dem man dies nicht abnehmen wollte, weil seine Studien fehlerhaft sein sollten, behauptete, dass das Tageslicht alle lebenswichtigen Funktionen des menschlichen Körpers steuere. Dies glaubte er, experimentell nachgewiesen zu haben.
Damit störte er die Kreise gewisser Kreise, denen es darum ging, alle Arbeitsstätten künstlich zu beleuchten und zu klimatisieren. Und daran zu verdienen. Den Segen dazu hatte die deutsche Arbeitsmedizin gegeben: „Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten“ - in vorauseilendem Gehorsam. Denn man wollte dem Traum von der unterbrechungslosen Produktion dienen: „ Erst die Einführung der Leuchtstofflampen hat es ermöglicht, zwei alte Wünsche der Technik zu erfüllen, nämlich die Arbeit in fensterlosen und genau klimatisierten Räumen auf der einen Seite und die von der Tageszeit unabhängige kontinuierliche Maschinenarbeit auf der anderen Seite.” (Schober, 1961).
Die Kreise der gewissen Kreise waren derart gestört, dass die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft, alias LiTG, hochkarätige Experten mehrfach bemühte, mit Expertisen seine Vorstellungen zunichte zu machen. Mal war der Rechtsunterzeichnete des Auftrags eine Führungskraft der Firma O. und der Linksunterzeichnete eine der Firme Ph. - und mal auch andersherum -. das Ziel war aber dasselbe: Was nicht sein darf, darf eben nicht sein. Alle deutschen Arbeitsplätze sollten künstlich beleuchtet sein, denn: “Bei seitlicher Befensterung können gehobene Ansprüche an die Beleuchtung, wie sie in der künstlichen Beleuchtung gestellt werden, nicht befriedigt werden.” hieß es in einem Beitrag, der auf der LiTG-Sondertagung: “Auge-Licht-Arbeit” im Jahre 1971 präsentiert wurde. Dass derjenige, der diese hehren Worte sprach, das lichttechnische Labor der Firma S. leitete, die die Mutter der Firma O. war, und dazu ihr Geld mit Leuchten verdiente ...? Ach, was soll´s! Gehobene Ansprüche an die Beleuchtung - darum geht es. Und wer diese bestimmt?
Die erste Expertise durfte der Herr schreiben, der die Verbindung zwischen der Leuchtstofflampe und dem Traum der Technik hergestellt hatte. Die zweite schrieb dann sein Adlatus und Nachfolger im Institut. Stück für Stück wurden dem unangepassten Herrn seine unpassenden Thesen widerlegt. Vor allem die Vorstellung, dass ein gesunder Arbeitsplatz Tageslicht benötige, das den Verlauf seiner Körperfunktionen mit dem der Natur synchronisiere.
Auch als ich 1990 empirisch nachwies, dass alle gesundheitlichen Beschwerden, die Menschen in Büros erleben, mit zunehmendem Abstand ihres Arbeitsplatzes vom nächsten Fenster zunehmen, scherte sich keiner darum. Was nicht sein darf, darf nicht einmal diskutiert werden. Meine Erklärung für die auch von mir unerwartet klare Aussage beruhte auf den Vorstellungen, die der (mittlerweile) alte Herr entwickelt hatte.
Und nun das: Im Jahr 2014 wird wieder, diesmal von den Forschern Harb, Hidalgo und Martau, experimentell nachgewiesen, dass der Entzug von Tageslicht mit physiologischen und depressiven Symptomen einhergeht. Menschen, an deren Arbeitsplatz ein Fenster vorhanden ist, schlafen besser, haben weniger depressive Symptome und „gesunden“ circadianen Melatoninrhythmus als diejenigen ohne Fenster.
Für alle, die es schwarz auf weiß sehen wollen, hier die Zusammenfassung:
The diurnal light cycle has a crucial influence on all life on earth. Unfortunately, modern society has modified this life-governing cycle by stressing maximum production and by giving insufficient attention to the ecological balance and homeostasis of the human metabolism. The aim of this study is to evaluate the effects of exposure or lack of exposure to natural light in a rest/activity rhythm on cortisol and melatonin levels, as well as on psychological variables in humans under natural conditions. This is a cross-sectional study. The subjects were allocated split into two groups according to their workspace (10 employees in the "with window" group and 10 in the "without window" group). All participants were women and wore anactigraph (Actiwatch 2, Philips Respironics), which measures activity and ambient light exposure, for seven days. Concentrations of melatonin and cortisol were measured from the saliva samples. Participants were instructed to collect saliva during the last day of use of the actigraph at 08:00 am, 4:00 pm and 10:00 pm. The subjects answered the Self-Reporting Questionnaire-20 (SRQ-20) to measure the presence of minor psychiatric disorders; the Montgomery-Asberg (MA) scale was used to measure depression symptoms, and the Pittsburgh Sleep Quality Index questionnaire (PSQI) was used to evaluate the quality of sleep. The Rayleigh analysis indicates that the two groups, "with window" an d "without window", exhibited similar activities and light acrophases. In relation to light exposure, the mesor was significantly higher (t = -2.651, p = 0.023) in t he "with window" group (191.04 ± 133.36) than in the "without window" group (73.8 ± 42.05). Additionally, the "with window" group presented the highest amplitude of light exposure (298.07 ± 222.97). Cortisol levels were significantly different between the groups at 10:00 pm (t = 3.009, p = 0.008; "without window" (4.01 ± 0.91) "with window" (3.10 ± 0.30)). In terms of the melatonin levels, the groups differed at two different times of day: 08:00 am (t = 2.593, p = 0.018) and 10:00 pm (t = -2.939, p = 0.009). The "with window" group had a lower melatonin level at 08:00 am (3.54 ± 0.60) but a higher level at 10:00 pm (24.74 ± 4.22) than the "without window" group. Higher cortisol levels were positively correlated with minor psychiatric disorders and depressive symptoms (MA) at 10:00 pm. Lower melatonin levels at 10:00 pm were correlated with depressive symptoms and poor quality of sleep (PSQI). Our study demonstrated that not only may light pollution affect human physiology but also lack of exposure to natural light is related to high levels of cortisol and lower levels of melatonin at night, and these, in turn, are related to depressive symptoms and poor quality of sleep.
Eigentlich eine vollkommen überflüssige Studie. Denn die deutsche Arbeitsstättenverordnung hatte bereits 1975 seitliche Öffnungen mit durchsichtigen Material an Arbeitsräumen, aka Fenster, vorgeschrieben.
Heute fiel mir ein Beitrag von mir in die Hände, den ich für einen Kongress verfasst hatte, der sich mit Licht und Lebensqualität befassen sollte. Bekanntlich beleuchtet man Arbeitsumgebungen fast immer mit "weißem" Licht, es sei denn, der Arbeitsprozess zwingt einen dazu, eine andere Beleuchtung zu wählen. Kann man sich vorstellen, dass auch Arbeitsräume "farbig" beleuchtet werden? Nicht als Demo, sondern um die Wahrnehmung zu unterstützen?
Mein Ergebnis war ernüchternd, weil unser Instrumentarium, mit dem wir Licht bewerten, nicht einmal zur Berücksichtigung der Farbe ausreicht. Und das, obwohl die Farbe mit Sicherheit die wichtigste Eigenschaft unserer visuellen Umgebung ist. Hinzu kommt, dass auch die circadiane Wirkung des Lichts bei dessen Bewertung unberücksichtigt bleibt. Man hat zwar die "melanopischen" Wirkungen definiert, um deren Berücksichtigung zu forcieren. Ich habe aber nicht das Gefühl, dass allzu viele Fachleute begeistert sind.
So wird wohl "Helligkeit" noch lange die Währung sein, mit der in der Lichttechnik bezahlt wird.
Beitrag abrufen: Farbig-dynamisch
24.04.2014
Keine Ahnung! Ich kenne nur den Spruch „Blau macht schlau“. In der Schule kannten wir die Sache in anderer Form: „Sei schlau, mach blau!“ Seit es einigen „Forschern“ gelungen ist, mit unhaltbaren Methoden dem Rest der Welt weiszumachen, dass ein hoher Blauanteil im Licht Schüler schlauer machen soll, schwelgt die Presse in hohen Tönen von Lichtwirkungen wundersamer Art. Eigentlich müsste man die Forscher und die Berichterstatter dazu verdonnern, ein paar Tage unter Blaulicht zu arbeiten. Und dann die Zunahme an Schlauheit, Pardon, Intelligenz messen.
Wenn der Pfeil den Bogen verlassen hat, ist er schwer wieder einzuholen. Eigentlich arbeiten Forscher seit langem an den jetzt verballhornisierten Wirkungen des Lichts. Ein gewisser Hollwich, Professor für Augenheilkunde in der Stadt, aus dem gleich zwei erfolgreiche Krimireihen kommen (Tatort in der ARD und Wilsberg im ZDF), hatte bereits in den 1940er Jahren ermittelt, dass wichtige Körperfunktionen von dem Licht in der Umgebung beeinflusst wurden. Licht und Strahlung als Therapie waren schon viel früher bekannt. Einen Bezug von Krebserkrankungen und Licht hatte man bereits in den 1950er Jahren vermutet. Dass viele Störungen des Menschen in der Arbeitswelt mit Licht zusammenhingen, hatte Hollwich in den 1960er Jahren mit der Leuchtstofflampe begründet.
Aktiv etwas mit Licht zu verbessern, anstatt sich mit Störungen zu beschäftigen, das hatten die Forscher vor, die 1984 nachgewiesen hatten, dass man mit künstlichem Licht die zirkadiane Rhythmik beim Menschen verstellen kann. Damit wollte man die Schichtarbeit, insbesondere in der Kerntechnik, „sicherer“ machen. Leider wären die Mittel zu brachial; man hätte 10.000 lx in die Augen knallen müssen, damit der Mitarbeiter noch morgens um 03:00 Uhr wach bleibt. Mittlerweile ist der „Bedarf“ an Licht, um die Bestrahlten wach zu halten, drastisch gesunken. Man hat sich darauf geeinigt, dass „blau“ im Licht ausreicht, um wundersame Wirkungen auszulösen. Allerdings glauben die Protagonisten wohl selbst der Story nicht, was man deutlich aus ihren Versuchsanordnungen ablesen kann. Sie verändern nämlich die ganze Gestaltung der Beleuchtung, nennen aber später nur die Lichtfarbe als Ursache der von ihnen - angeblich - festgestellten Wirkungen. (links Ausgangssituation, rechts die Testanordnung).
Kann einer von diesen Bildern schlau werden? Die Forschenden wollen die unterschiedliche Wirkung der beiden Szenarien damit erklären, dass der Raum rechts im Bild bläulicheres Licht erhalten hat. Ansonsten nichts? Was ist mit den grellen Lichtleisten auf dem linken Bild? Und die dunkle Decke, die die Blendung steigert? UNten sieht man noch eine andere Szene, ausnahmsweise nicht aus einem Büro:
Wenn es nicht gesagt worden wäre: Wer würde annehmen, dass es sich bei diesen Bildern um die gleiche Warte handelt? Hier sollte nachgewiesen werden, dass eine circadian optimierte Beleuchtung ein Arbeiten ohne Unterdrückung der Melatoninproduktion ermöglicht.
Manche Wirkungen sind tatsächlich erklärungsbedürftig, denn sie beruhen angeblich auf der Melatoninunterdrückung, was man sich nachts gut vorstellen kann; sie treten aber tagsüber auf, wo im Blut kein Melatonin vorhanden ist. Bei dem letzten Bilderpaar würde ich behaupten, die Wirkung beruhe auf der hellen Decke und auf der insgesamt helleren Raumerscheinung.
Mich erinnert die ganze Sache fatal an die Äthertheorie. Diese wurde von hochrangigen Wissenschaftlern wie Huygens oder Newton hochgehalten. Der Äther (griech. αἰθήρ [„aithḗr“], der (blaue) Himmel‘) ist eine hypothetische Substanz, die im ausgehenden 17. Jahrhundert als Medium für die Ausbreitung von Licht postuliert wurde. Man konnte nämlich nicht erklären, warum sich Licht im Universum ausbreiten konnte, denn nach dem damaligen Wissen musste dafür Materie vorhanden sein. So erfand man einen Stoff, der vollkommen durchsichtig war, und elastischer als Stahl, aber die Planeten ungehindert ziehen ließ. Und Gewicht hatte diese Materie auch nicht. Trotz aller Rückschläge in der Erklärung verwarf Newton die Theorie nicht und schrieb lediglich: „Denn was der Äther ist, weiß ich nicht.“. Der war doch der blaue Himmel! Newton und andere haben etwas beobachtet, was sie mit ihrem Wissen nicht erklären konnten. So haben sie den Äther erfunden, den es nicht geben kann, um die Erklärung wissenschaftlich zu untermauern.
Wir wissen häufig nicht, was wir tun. Das aber mit höchster Präzision. Wer sich dafür interessiert, was die Medien daraus machen, kann sich hier amüsieren oder nach Formulierungen wie „Digitaler Jetlag“, „Das blaue Display-Monsterchen“ oder „Schlaflos durch Smartphones“ googeln. Wer die Sache ernst nimmt, kann meine Beiträge in Licht zu den DIN-Expertensymposien lesen, die jährlich stattgefunden haben, und von dort aus die Literatur der angeführten Experten suchen.
21.07.2012
Gestern hatte ich das Blaue Wunder aus Hamburg dargestellt (das Video steht in der ARD-Mediathek nur noch 6 Tage zur Verfügung, bitte nicht versäumen). Heute habe ich noch Lustigeres erfahren. Wo? Das verrate ich sehr gerne: Ein Professor, der sich „Nutzerzentrierten Technologien“ verschrieben hat, hat in einem seriösen wissenschaftlichen Beitrag eine Literaturstelle zitiert, der ich gerne nachgefolgt bin. Es geht um die Dynamik des Lichts für Schulen. Wie trägt man die doofen deutschen Schüler auf den Pisa-Gipfel? Pardon, es geht nur um die Nordlichter, denn auch dieser Beitrag stammt aus dem hohen Norden, aus Kiel. Macht doch nichts. Auch Nordlichter wollen große Leuchten werden!
Diesmal geht es nicht mehr allein um dynamisches Licht und dynamisierte Schulkinder, sondern auch um die Energieeffizienz. Uns hatten die Leute aus der Hamburger Verwaltung ins Ohr geflüstert, dass das dynamische Licht so etwa 2,5 mal so viel Strom erfordere als die gute alte statische Beleuchtung. Sie müssen sich fürchterlich geirrt haben. Denn die Literaturstelle zeigt, dass die keinen blassen Schimmer von Tuten und auch sonst nicht haben. Der Beitrag „School Vision Dynamisches Licht und energieeffiziente Beleuchtung in Schulen“ auf dem Energieworkshop für Schulen in Kiel (2010) weist eindeutig nach, dass „Die Beleuchtungsanlage Dynamisches Licht EnEV-konform ist!“ Ich weiß zwar immer noch nicht, wie das gehen soll, wenn man blaues Licht erzeugen will, aber man kann es selber lesen. Irgendwie muss es gehen, wenn genug Geld dahintersteckt. Wenn das Projekt "School Vision …" heißt und sich auch noch mit der "energieeffizienten" Beleuchtung beschäftigt, dürfte das Geld kräftig sprudeln. Ich habe den Beweis gefunden, dass der Segen der dynamischen Beleuchtung nicht nur bei den Nordlichtern in Germanien ankommt, sondern über alle Länder niedergeht. "School Vision" soll wohl das Schlagwort für die Schulbeleuchtung allgemein werden.
Was von Hamburger Schülern unter der altmodischen Beleuchtung zu halten ist, hat die Autorin treffend dargestellt:

Nun kommt das EnEV-konforme energieeffiziente dynamische Licht ins Spiel (das Bild gab es schon einmal, aber nie so schön)
Und Nu? Das Wunder ist perfekt: Es heißt: Die Universitätsklinik (UKE) in Hamburg hat eine wissenschaftliche Studie mit Dynamischem Licht in Schulen durchgeführt. Die Beleuchtung kommt von P. ...!
• Das Ergebnis belegt:

Schön, dass die Schulkinder kaum mehr Bewegungsunruhe zeigen. Gestern hatte der Professor, der das Ganze angezettelt hat, noch von 20 % gesprochen. Wer wissen will, welche 20 % er gemeint hat, kann sich das Video noch einmal ansehen. Ist ja richtig sehenswert. Heute sind es satte 35% bei der Lesegeschwindigkeit, und 45% weniger Fehler bei einem Test. Und vor allem: Die Kinder werden endlich ruhiger!
Wer sich für den Test interessiert, bei dem das blaue Licht um 45% besser abschneidet: Es handelt sich hierbei um den d2-Aufmerksamkeits-Belastungs-Test von Rolf Brickenkamp und er ist für Personen von 9 bis 60 Jahren validiert. Nicht für die 8-jährigen Teilnehmer dieser Studie. Ach was, wer wird denn so pingelig sein? Und es ergibt 7 Kriterien, nach denen das Ergebnis bewertet wird, nicht nur die Fehlerhäufigkeit. Wo sind die anderen geblieben? Auch so eine pingelige Frage!
Neueste Untersuchungen haben ergeben, dass die Fehlerskalen weniger reliabel sind (man frage Prof. Dr. G. H. Franke/S. Jäger, M.Sc. Hochschule Magdeburg/Stendal). Ach was! Solche Leute vermiesen einem aber alles.
Und die beiden Herrschaften, die das Testverfahren geprüft haben, sagen aus: „d2 bildet lediglich Tempo und Sorgfalt des Arbeitsverhaltens bei der Unterscheidung ähnlicher visueller Reize ab." Heißt so viel wie: Der Test ist auch von der visuellen Umgebung abhängig. Hat man den Test unter gleichen visuellen Bedingungen durchgeführt? Wie sollte man denn? Gerade die wurden geändert.
Uns hatte Brickenkamp vor langer Zeit angegeben, dass der Test einen sehr starken Lerneffekt aufweist. So um die 25% …
Wer sich die Studie näher anschaut, wird herausfinden, dass die erforderliche Validität geprüft worden ist, allerdings mit Erwachsenen! Eine Studie mit Grundschulkindern validieren mit Erwachsenen? So viel zur Methodik. (In dem Kasten rechts ist eine Kurzfassung einer US-amerikanischen Replikation der Studie zu lesen. Die Originalquelle ist als Volltext verfügbar.)
Solche Dinge kümmern Leute nicht, die Produkte zu verkaufen haben. Warum sollten sie auch, wenn vom Staat besoldete Professoren im Fernsehen Licht statt Espresso predigen? (Bitte Video noch einmal ansehen) Man nehme an, das stimmt. Wer möchte um die 16 Stunden am Tag einen Espresso trinken?
Dazu sagt die US-amerikanische Replikation der Studie (Illuminating the Effects of Dynamic Lighting on Student Learning von Michael S. Mott, Daniel H. Robinson, Ashley Walden, Jodie Burnette, and Angela S. Rutherford):
In jüngsten Forschungsarbeiten wurden die Beleuchtungsvariablen Farbtemperatur und Beleuchtungsstärke hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Schlaf, Stimmung, Fokus, Motivation, Konzentration sowie Arbeits- und Schulleistung untersucht. … Insgesamt 84 Drittklässler wurden entweder einer „Fokus“-Beleuchtung (6000 K, durchschnittlich 100 fc) oder einer normalen Beleuchtung ausgesetzt. Die Fokus-Beleuchtung führte zu einem höheren prozentualen Anstieg der Leseflüssigkeit beim Vorlesen (36 %) als die Kontrollbeleuchtung (17 %). Hinsichtlich Motivation oder Konzentration wurden keine Auswirkungen der Beleuchtung festgestellt,
Bei Fehlern und Intelligenz fand man wohl nichts, weil bereits das Suchen überflüssig war.
Die Schüler haben in der Testsituation schneller gelesen. Bei der dynamischen Beleuchtung lasen sie etwas schneller. das war alles.