15.03.2013
In den letzten Tagen geschah Unerhörtes. Als so viel los war mit dem alten und neuen Papst, über die so lange berichtet werden musste, ich meine im Öffentlichen, bis dass selbst eingefleischte Feinde des Action-Fernsehens, ich meine des Privaten, lieber Pro7 eingeschaltet haben, als ständig Kardinäle in allerlei Posen zu bewundern, rutsche eine Nachricht ziemlich unbewundert durch: Die erste Arbeitsstätte der Welt, die nach dem Traum des Deutschen Arbeitsschutzes beleuchtet ist, steht, und das Licht brennt durch - ich meine, durchgehend. Es ist der Zukunftsflughafen der Hauptstadt BER, dessen Zukunft in den Wolken geschrieben steht. Steht doch einem Flughafen gut – die Zukunft in den Wolken?
Erst einmal zum Traum: Jeder erwachsene Deutsche, dem ein Arbeitsplatz zugewiesen worden ist, hat per EURO-Norm ein Anrecht auf eine Mindestbeleuchtungsstärke zu seiner Er…, pardon, Beleuchtung. In der zuständigen Norm wird das Recht so definiert: „Die im Abschnitt 5 angegebenen Werte sind Wartungswerte der Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe auf der Bewertungsfläche, die horizontal, vertikal oder geneigt sein kann. Unabhängig vom Alter und Zustand der Beleuchtungsanlage darf die mittlere Beleuchtungsstärke für die jeweilige Aufgabe nicht unter den im Abschnitt 5 angegebenen Wert fallen.“ Es gibt Experten, die dem so beleuchteten Menschen das Recht absprechen, sogar im Falle übermäßiger Lichtfülle durch die Natur die Beleuchtung zu dimmen oder gar abzuschalten. Zu ihrem Schutz, natürlich. Dass diese den Sinn dieses Schutzes nicht verstehen und einfach zum Schalter greifen, ist unerheblich. Lux muss sein, vor allem 500.
Da eine Norm kein Recht begründet, hat die Arbeitsministerin eine ASR veröffentlicht, die das Ganze nochmals in Beton gießt: „An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden.“ So! Basta! Einen besseren Dienst für das Lichtmarketing hat noch nie eine Bundesministerin erweisen können.
Bislang haben es deutsche Unternehmen versäumt, dieses Recht in die Praxis umzusetzen. Bisher! Neulich stand in der Zeitung, dass in BER das Licht durchbrennt, weil niemand es abschalten kann. Zwar ist es mit den Arbeitsplätzen noch nicht so weit. Vorglühen wird man doch dürfen … Niemand weiß heute, wann ein Verantwortlicher den Lichtschalter finden wird. Bis dahin wird das Hauptterminal des BER Tag und Nacht hell erleuchtet bleiben.
04.03.2013
Als ich das neueste Heft von Mensch und Büro las, dachte ich, mich trifft der Schlag. Die Zukunft der Büros bei SAP wird durch eine sogenannte Voutenbeleuchtung erhellt. Die sieht so toll aus, weil die Lampen vor den Mitarbeitern versteckt werden. Vielmehr sieht sie gar nicht aus, denn man sieht keine Beleuchtung. Ein Grauen für jeden aufrichtigen Beleuchter. Wäre es gestern gewesen, hätte die SAP bestimmt gegen die Lichtnormen verstoßen. Und das macht bekanntlich die Mitarbeiter krank.
Falls das nicht reicht, steht noch eine Wohnzimmerleuchte im Raum. Igitt! Das sind doch Lichttöter? Wie man es richtig macht, hat uns ein Ing. aus Österreich erklärt. Man nehme einen Bildschirm, der spiegelt, kippe ihn 20° nach hinten, damit er richtig spiegelt. Dann schneide man den Leuchten den Teil des Lichts ab, den sie gerne auf den Bildschirm geworfen hätten, aber nicht mehr dürfen. Fertig ist das Wunderwerk BAP wie Bildschirmarbeitsplatzleuchte. Kein Licht auf dem Bildschirm, keine Spiegelung. Ich meine, theoretisch …
Ich schätze mal, der Österreicher wurde bei uns aktiv, weil die Ösis viel zu klug sind, um den Unsinn zu Ende zu hören. Dieser Österreicher hatte seine Idee einst als „dark light“ erfunden, so etwa anno 1969. Lange bevor die Linken den Marsch durch die Institutionen aufgerufen hatten, hatte er sich auf den Weg gemacht, eben den Marsch anzutreten. Mein Prof. erklärte uns Studenten, jeder flöge hochkant aus der Prüfung, wenn er von dark light spricht, Licht sei hell und es bliebe dabei. Bei ihm war also nichts zu holen. Ab zum Leiter der Leuchtenplanung der - damals - größten Firma. Die ist auch heute noch groß, aber nicht mehr in Sachen Licht (hier mehr).
Dieser und sein Vorstand witterten die Chance zum größten Scoop der Geschichte der Laternenmacherzunft: Ein neuer Name und ab geht die Post. Der Professor, der dark light nicht mochte, war gestorben. Nur noch ein Hindernis war aus dem Weg zu räumen, eine Weisheit im „Handbuch für Beleuchtung“. Die besagte, dass tiefstrahlende Leuchten nur für Sonderaufgaben einzusetzen seien. Zudem hieß es, „Können nur direktstrahlende Leuchten eingesetzt werden, so sollten sie möglichst großflächig sein“. Ansonsten sollte man die Decke und die Wände mit einer Zusatzbeleuchtung aufhellen. Ach, was! Leute, die Leuchten kaufen bzw. einen Elektriker bestellen, um diese an die Decke zu schrauben, lesen nicht das Handbuch für Beleuchtung. Und Lichtplaner, die es lesen, kann man mit einer Beleuchtungsnorm zur Räson bringen. Gesagt, getan! Und dass der Protagonist der direktstrahlenden Zukunft das Handbuch mitgeschrieben hatte? Geschenkt.
So etwa seit 1979 wehrt man sich gegen die tolle Erfindung. Man ist leider nicht alle. Zuerst fanden die Leuchte nur die Erfinder gut, der Rest der Gilde übte sich in Enthaltung oder Kritik. Bis er merkte, dass sich gut Geld machen ließ mit der Wunderleuchte. Und die Beleuchtungsnorm hatte ganzheitlich alle Probleme geregelt: z.B. so: „Anmerkung: Auch helle Oberbekleidung kann zu störenden Spiegelungen auf dem Bildschirm führen. …“ Nur das Feingerippte blieb von der Norm unbehelligt, weil kein Licht in die Hose fällt.
Als alles Jammern nicht half, musste ich die Notbremse ziehen und veröffentlichte einen Artikel, der die mittlerweile genormte Leuchte als Verstoß gegen den Arbeitsschutz auswies (hier zu lesen). Mittlerweile sind auch diejenigen von dessen Wahrheitsgehalt überzeugt, die mich damals am liebsten in die Geschlossene eingewiesen hätten.
Aber dass ein Unternehmen es wagt, den schlimmsten Albtraum des Lichtmenschen zur Zukunftsvision zu erklären? Indirektbeleuchtung? Igitt, ist langweilig und ermüdend. Dazu eine Wohnraumleuchte in einem Arbeitsraum? Kann nicht wahr sein. Ob die noch irgendwo Tischlampen versteckt halten? Ich weiß, dass sie es tun.
SAP war einst von Leuten gegründet worden, die ihrem Arbeitgeber, dem größten EDV-Monopolisten seiner Zeit, nicht gehorchen wollten. Das Ketzertum der Gründer hat sich wohl auf die neuere Generation übertragen. Den Feuertod müssen sie nicht befürchten. Dürfen die SAP-Mitarbeiter jetzt weiße Hemden tragen?
02.07.2012
Gestern musste ich über die neue Arbeitsstättenverordnung sinnieren. So neu ist sie auch wieder nicht, aber sie ist vielen immer noch fremd, obwohl sie 2004 veröffentlicht wurde. Die Mitarbeiter der DGUV, so heißen die ehemaligen Berufsgenossenschaften heute, die den Betrieben auch mal Auflagen machen müssen, können sich nicht mehr auf die ArbStättV berufen, in der z.B. zu lesen stand: „Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muß so bemessen sein, daß sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit unbehindert bewegen können. Für jeden Arbeitnehmer muß an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. Die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit sein.“, sondern „Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.“ Die Maße sind also entfallen. So etwas nennt man Deregulierung und sie soll Leuten helfen, die von Vorschriften stranguliert wurden. Tolle Sache! Wie sie funktionieren kann, sieht man an den Banken. Durch die Deregulierung der Finanzmärkte hatten sie endlich die Freiheit, nicht nur sich selbst zu versenken, sondern etliche einst stolze Volkswirtschaften mit. Die allergrößte Volkswirtschaft aller Zeiten wackelt immer noch. So musste dieser Tage unsere die Freiheit über alles liebende FDP einer neuen Steuer zustimmen, die Jürgen Trittin im Bundestag mit den Worten kommentierte: „Das ist, als wenn der Papst mit Volker Beck auf Christopher Street Day für sexuelle Selbstbestimmung demonstriert.“ Die grenzenlose Freiheit der Banken dauerte keine zwei Jahrzehnte. Seit 2008 versuchen die Großkopferten der Politik, die Trümmer wegzuräumen. Mal sehen, welche Leichen noch drunter liegen.
Die Täter, die die ArbStättV hingerichtet haben, heißen Edi Stoiber und Wolfgang Clement. Ausgenutzt haben sie die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland für drei Jahre keinen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hatte. Clement war Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und verstand seine Aufgaben genau in dieser Reihenfolge. (Mehr über sein Leben nach dem Austritt aus der SPD in Lobbipedia.) Zwar gilt die Neufassung der ArbStättV auch als Novum, weil sie viele überflüssige Festlegungen beseitigte und stattdessen die Gefährdungsanalyse einführte. Wenn man aber lang erprobte Bestimmungen wie "Verkehrswege für Fahrzeuge müssen in einem Abstand von mindestens 1,00 m an Türen und Toren, Durchgängen, Durchfahrten und Treppenaustritten vorbeiführen." durch "(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen." ersetzt, erzeugt man innerbetriebliche Diskussionen, die am Ende wieder bei einem Meter enden.
Bei der Renovierung der ArbStättV wurden nicht nur so überflüssige Maße wie die Breite des Bewegungsraums beseitigt. Wer braucht denn so was? Auch ein Alleinstellungsmerkmal der Republik fiel ihr zum Opfer: Die BRD ist das einzige Land der Erde gewesen, in dem jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verbrieftes Recht auf freie Sichtverbindung nach außen hatte. Seit 2004 gilt das nicht mehr. Wozu auch? Clements Klientel, z.B. die Leiharbeitsbranche, braucht keine Gesetze, die Leute begünstigen, die den ganzen Tag aus dem Fenster gucken. Das sollen die abends zu Hause. Mal sehen, wie lange der Staat es durchhält, dass alle Deutschen gegen die Abschaffung der Sichtverbindung sind, deren Bedeutung höchstrichterlich bestätigt wurde.
So ganz ist der Coup doch nicht gelungen, die neue Vorschrift heißt immer noch „3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung“. Von Sichtverbindung nach außen ist indes leider, leider keine Rede mehr. Vielleicht darf man in die Röhre gucken? Das tut ein Arbeitnehmer sicherlich, wenn er klagt.
Eigentlich schade, denn als der Herr Ex-Bundesminister noch politischer Redakteur, Ressortleiter und stv. Chefredakteur der Westfälischen Rundschau war, hatte das Bundesland, das er später als Minister und Ministerpräsident lenken sollte, NRW, meinem früheren Chef, Prof. Jürgen Krochmann, viel Geld gegeben, um die Kommunikation mit der Außenwelt zu untersuchen. Die betreffende Studie haben Zeitgenossen auch mal als Zeitenwende bezeichnet.
Und? Was bringt u8ns das? Als das besagte Projekt lief, glaubte man andernorts und in der Wissenschaft, Fenster seien überflüssig, und nicht nur in Amerika, dem Land der unbegrenzten Absurditäten, sondern sogar in Berlin wurden Schulen ohne Fenster gebaut. NRW hingegen wollte eine gute Begründung für Fenster haben. Sie wurde geliefert und kam eben in die ArbStättV von 1975. Anderswo hat man sogar noch schlagkräftigere Argumente pro Sichtverbindung erarbeitet: Sowohl aus Korea als auch aus den USA gibt es Studien, die nachgewiesen haben, dass die Qualität der Aussicht nach außen die Heilung von Kranken beschleunigt, den Krankenhausaufenthalt verkürzt und den Konsum an Schmerzmitteln reduziert. (R.S. Ulrich: View through a window may influence recovery from surgery)
Bei so vielen gegenläufigen Erkenntnissen eine Vorschrift abzuschaffen, war mit Sicherheit nicht dadurch motiviert, dass dem Arbeitnehmer gedient werden sollte. Dem Arbeitgeber nützt die sicherlich auch nicht, weil auch der sich Sorgen um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter macht. Bleibt die „Wirtschaft“! Wenn man Kranke mit guter Aussicht heilt, bzw. Gesunde gesund hält, wie füllt man die Krankenhäuser und die Kassen der Pharmaindustrie? Kleiner Scherz – der Minister war nie Lobbyist von Bayer Leverkusen, sondern eher des russischen Beratungsunternehmens Energy Consulting – und solche Unternehmen verloren eher durch die neue ArbStättv. Die schreibt nämlich Tageslicht als Beleuchtung vor. Damit spart man Energie. Wie kommt diese aber ohne Fenster in die Arbeitsstätte? Wie es geht, steht in „Das Lalenbuch. Wunderseltsame, abenteuerliche, unerhörte und bisher unbeschriebene Geschichten und Taten der Lalen zu Laleburg“ geschrieben. Das Buch erschien später mit anderem Titel, der den gemeinten Streich genau bezeichnet. Auch Leute, die nie etwas von Lalebuch gehört haben, wissen, was ein Schildbürgerstreich ist.
19.03.2012
Heute hatte ich die große Ehre, der Einladung einer Ministerin zu folgen, die es sich nicht nehmen ließ, das Thema selbst vorzustellen und die Sache so lange zu verfolgen, bis das Amt des Ministers sie wieder in Anspruch nahm. Immerhin war sie etwa einen halben Tag dabei. Das Thema war „psychische Gesundheit“ in den Betrieben, die Ministerin Frau Dr. von der Leyen, der Bundesminister für Arbeit und Soziales. Es trug eine handverlesene Gruppe von Experten vor einer handverlesenen Gruppe von weiteren Experten vor. Gute Veranstaltung. Ich vermisste allerdings die Thematisierung von Licht.
Das Vergessen von Licht als psychische Belastung ist bestimmt nicht der Ministerin oder ihren Fachleuten anzulasten, denn auf Weltkongressen der Ergonomen, das sind Leute, die glauben, die bessere Arbeitswelt zu schaffen, zumindest aber das Schlechte an der existierenden zu analysieren, tragen zuweilen bis zu 2000 Experten vor - und nichts über Licht. Wenn Leute, die alle Aspekte der Arbeitswelt beleuchten, dies ohne Erwähnung von Licht tun, warum sollte eine Ministerin die Sache bei der psychischen Gesundheit hervorheben?
Nach der Veranstaltung trottete ich Richtung U-Bahn und sah eine Schlüsselszene in Sachen Energieeffizienz, die durch das tätige Ignorieren von Licht und dem Bedarf des Menschen nach Licht durch andere entstanden war.

Das Bild zeigt eine Büroetage in voller künstlicher Beleuchtung und mit vorgelagerter „Klimafassade“, die Wärmeverluste eindämmen soll, aber Licht mit eindämmt. In der Bildmitte unten sieht man die Reflexion eines Gebäudes auf der anderen Straßenseite. Zur Verdeutlichung habe ich dieses Gebäude auch getrennt fotografiert. Man sieht den klaren, etwas bewölkten Himmel und den Sonnenschein. Wetten, dass weder der Lichtplaner noch der Architekt wussten, dass die Verglasung einen Farbwiedergabeindex hat? Und diese Verglasung hat garantiert einen schlechten. Solche Fassaden schneiden alle Strahlungen außer Licht vollständig ab.
Man muss also den permanenten Verlust des Tageslichts mit künstlicher Beleuchtung ausgleichen, was zwar die Bilanzen von OSRAM & Co. vergoldet, aber für Umweltschützer ein pechschwarzes Zeugnis ausstellt. Den gleichen Unfug gibt es bereits sehr lange, aber nur im Zusammenhang mit Jalousien. Von Neuseeland bis Taka Tuka Land (Schweden) kann man Leute finden, die ihre Jalousien herunterlassen und Licht einschalten. Die neue Qualität besteht darin, dass man die dummen Scheiben, die man für eine intelligente Lösung für die Klimakatastrophe hält, ständig vor der Nase hat. Und nicht nur die. Das viele Metall, das zur Befestigung benötigt wird, scheint so zwar nicht viel abzuschatten. Wenn man die dadurch verlorene Lichtmenge rechnet, kommt aber allerhand zusammen.
Wie man sich bei solchen Abschätzungen irren kann, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich hatte mit drei Kollegen zusammen das Dach rechts berechnet. Es sollte ein filigranes Gebilde werden und das olympische Feld von 1972 nur gegen Wind und Regen schützen. Das Licht sollte ungefiltert durchdringen. Wie viel Licht da durch kommt, kann man abschätzen, wenn man die grauen Felder gegen den Himmel (rechts im oberen Bild, in der Mitte im unteren Bild) vergleicht. Es wird nur noch ca. 50 % transmittiert, aber noch dazu wird das Blau des Himmels in Grau verwandelt.
Weiterhin interessant sind die Randfassung (fast einen Meter breit) sowie das Netzwerk zur Befestigung der Acrylglasplatten. An dem Modell, mit dem Behnisch den Auftrag bekommen hat, war dies alles nicht vorhanden, weil das Dach aus einem „Damenstrumpf“ bestanden hatte. Das Gewebe wurde von filigranen Stäbchen gespannt, die im endgültigen Bau die Abmessungen aber auch die Eleganz von Schiffsladebäumen aufweisen.
Man sollte alle, die von Energieeffizienz u.Ä. reden, zertifizieren lassen, bevor sie reden dürfen. Und vorher einer obligatorischen Rechenstunde unterwerfen, die so lange dauert, bis die Herren wissen, was Qualität und was Effizienz bedeuten. Sonst bauen sie immer noch Windmühlen auf der Nordsee und überlassen die Übertragung des Stroms nach Bayern einem WLAN.
19.03.2012
Der Mensch ist eitel, so eitel, dass er morgens die Badezimmerwaage nach dem Schneiden der Zehennägel betritt, nicht aber ohne vorher die Luft aus der Lunge zu lassen. Für all jene, die ihr Fett ohne knurrenden Magen loswerden wollen, gibt es wohl eine neue Hoffnung. Jedenfalls wurde sie durch eine internationale Celebrity in die Nachrichten gesetzt. Sie stellte dar, dass man mit Licht nicht nur die Hormone Melatonin und Cortisol durcheinander bringen kann, sondern auch das Hormon Ghrelin beeinflussen. Und dieses Hormon regelt den Appetit.


Nunmehr brauchen wir keine Appetitzügler mehr, müssen auch keinen Pflasterstein verschlucken, um keinen Hunger mehr zu verspüren. So richtige Dosen mit Licht zur rechten Zeit, Timing auf Neuhochdeutsch, und fertig ist der Waschbrettbauch.
Ghrelin ist ein Hormon des Verdauungskanals. Leider, leider beherrscht es sein Feld nicht alleine, da gibt es noch Serotonin, Enkephalin Endorphin, Motilin, Adiponektin, Gastrin, Sekretin, VIP, GIP, Somatostatin und Cholezystokinin. Ob zum Abnehmen nur blaues Licht ausreicht oder eine Girlande aus vielen LEDs mit allen Regenbogenfarben benötigt wird, kann man heute nicht sagen.
Also: Probieren. Wenn es nicht klappt, Lampe nach Lampe zuschalten und gucken, wie die Wampe wegdiffundiert. Pardon, weggeleuchtet wird.