12.08.2011
Heute ist der Geburtstag des PC. Jedenfalls nach IBM. Die hatten vor 30 Jahren die Idee, eine Blechkiste Personal Computer zu nennen. Personal sollte heißen so viel wie „Dein persönlicher …“, passte aber überhaupt nicht zum Computer. Denn der bewegte sich in Sphären zwischen heiliger Maschine und Gottheit, das war in den 1960ern; und Timesharing-Maschine, das war in den 1970ern. Die machte jedenfalls nie das, was ich wollte. Und die neue Kiste sollte es anders machen. Das hatte ich mir erhofft. Die Namensgeber auch …
Doch andere Herren der Schöpfung dachten nicht so. Wie darf jeder wollen, was er will? Frei nach Kaiser Wilhelm als Erwiderung auf die Nachricht, sein Volk erhebe sich gegen ihn: Ja, dürfen's denn? So wurde der PC bei IBM und bei allen, die damals mächtig waren, schlicht geschnitten. Und dann? Von den damals wichtigen und mächtigen Firmen lebt heute nur noch die IBM. Und kaum ein Mensch weiß heute, dass er dauernd mit einem mächtigen PC telefoniert. Wo ist Nixdorf - der Branchenprimus in Deutschland von einst? Im gleichnamigen Museum. Deren Chef, Heinz N., hatte verkündet, man würde Lastwagen bauen, aber keine Fahrräder! Nun tragen die Fahrräder die hundert- oder tausendfache Last seiner LKW. Wo ist DEC - Liebling aller Ingenieure und Physiker? In keinem Museum - weil das Ende zu prosaisch war. Beerdigung dritter Klasse! DEC, der zweite der einstigen EDV-Welt, starb einfach weg wegen Ideenlosigkeit. Und der einst die Welt beherrschende IBM-PC heißt heute Lenovo - auf Chinesisch. IBM-kompatibel bedeutete einst die Welt. Was ist mit den Underdogs von einst, Apple? Sie war genau heute das wertvollste Unternehmen der Welt, noch vor Exxon mit Ölquellen überall auf dem Globus. Die Apples fördern aber nur Ideen - wertvoller als Öl?
Und was hat das mit Licht zu tun? Viel! Die, die in meiner Jugend unsere Welt des Lichts dirigierten, Siemens Lichttechnik, wurden an eine Heuschrecke verkauft, wieder zurückgekauft, und mal wieder verkauft. Die, die aufstrebende Technik der LED aufbauen sollen, werden gerade von der Mutter verkauft - oder die Mutter steckt in roten Zahlen. Warum? Wir werden sehen. Ob die Mutter die andere Tochter verkauft oder verschenkt, ist nicht ausgemacht, weil die Welt über ihre Verhältnisse gelebt hat.
Für mich liegt die Parallele darin, dass in beiden Fällen eine Kultur des Aufdrängens von Produkten gegen den Willen des betroffenen Menschen der Auslöser war. Lichttechniker haben nicht das Erbe der Vorfahren abschütteln können, die den Menschen die Erleuchtung mit Birnen aufdrängen wollten. Später haben sie sich über solche lustig gemacht, die von Röhren sprachen. Dennoch konnten sie nicht verhindern, dass diese von Neonröhren sprachen, später von Neonfunzeln. Gott verhüt's!
IBM war intelligent genug, sich in das Metier zurückzuziehen, das man beherrschte. Der Rest wurde ausrangiert, ein neues Gesicht mit Milchbart und großer Brille beherrschte fortan die Welt. Wird die Welt des Lichts so etwas erleben? Etwa, dass diejenigen, die menschliche Bedürfnisse in den Vordergrund schieben, selbst in der vordersten Reihe stehen? Ich denke, ja. Denn die IT-Welt war und ist um Längen mächtiger. Und ist trotzdem vor den Bedürfnissen des Menschen in die Knie gegangen. Und die Menschen in der Lichttechnik waren eigentlich die ersten Techniker, die sich Gedanken um die Bedürfnisse der Menschen gemacht hatten. Die muss man gar nicht in die Knie zwingen. Man muss nur deren Ideen in die Praxis umsetzen. Dazu werden die heute herrschenden Lichttechniker genügend Zeit bekommen, nachzudenken, was sie falsch gemacht haben können. So ihre Firmen noch existieren.
Man muss nur die Asche wegpusten. Und den Spiegel vor die Nase halten.
26.07.2011
Man stelle sich vor, man soll genügend Farbe kaufen, um ein Brett zu streichen. Wonach müsste man zuerst fragen? Einfach: Nach der Größe des Bretts. Kleine Bretter, kleine Töpfe - große Bretter, große Töpfe… So einfach geht die Sache bei Beleuchtung nicht auf, obwohl auch da die Größe der zu beleuchtenden Fläche für die Menge des Lichts maßgeblich sein sollte, die ich einplanen soll. Das hatte ich zuerst bei Physik in der Schule gelernt, später beim Studium der Lichttechnik an der Uni. Verteile ich 1 Lumen auf 1 m2, ist Beleuchtungsstärke dort doppelt so hoch als wenn ich das Licht auf 2 m2 verteilen würde. Stimmt? Stimmt!
Soweit, so gut. Wie groß ist aber die Fläche, die ich für einen Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz beleuchten muss? So wurde die Sache anno Tobak dargestellt:
(aus ZH1/190)
Das war die Sicht einer BG. Sie entsprach in etwa dem, was der Arbeitsminister geschrieben hatte und die Gewerbeaufsicht an den Arbeitsplätzen überprüfen sollte: Die Vorgaben sollte man auf Einhaltung „am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers, z.B. bei Werkzeugmaschinen am eingespannten Werkstück am Ort der Bearbeitung; auf der Schreibtischplatte am Ort des Schreibens; auf dem gesamten Zeichenbrett in Zeichenstellung.“ prüfen. Ansonsten zeigt das Bild das, was für das Sehen bedeutsam ist: Aus der Leuchte kommt ein Lichtstrom, der das Objekt trifft. Dort entsteht eine Beleuchtungsstärke. Zusammen mit dem Reflexionsgrad entsteht eine Leuchtdichte. Und die sieht das Auge. Zwar passt der Aufzug des Betrachters nicht zu der Maschinenleuchte, er sieht eher aus wie ein Investmentbanker, der zwielichtige Dokumente sichtet. Aber sei's drum. Viel schlimmer ist, dass die Beleuchtungsstärke nur dann stimmt, wenn er sich ein flaches Objekt anschaut wie der Investmentbanker seine Unterlagen. Bei räumlichen Objekten ist die Beleuchtungsstärke im Mittel halb so groß, bei der dargestellten Geometrie noch weniger, weil das Licht von hinten kommt. Funktionieren tut das Ganze lediglich, wenn der Investmentbanker keine Hochglanzprospekte liest. Dann wird er schön geblendet. Daher sind die, die Hochglanzprospekte, an Arbeitsplätzen verboten. Ist gut so!
Viel früher hatte die Werbeorganisation der Elektrowirtschaft viele Veröffentlichungen zum Guten Licht gemacht, aus denen man eine ähnliche Größe für die zu beleuchtende Fläche ableiten könnte:

Sagen wir mal… so DIN A3? (Original Fördergemeinschaft Gutes Licht, 1976)
Etwas reichlicher darf es nach DIN 5035-8 sein. Dort sind es 600 mm x 600 mm. Ich hatte die Zahl einst Pi x Daumen gerechnet für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Mitarbeiter zwei aufgeschlagene Ordner hintereinander legt und in beiden auch die Rückseiten der Blätter noch lesen will. Für mich war das das Höchste der Gefühle.
Ob das reicht? Nicht ganz, denn man will ja nicht nur das Sehobjekt beleuchten, sondern auch dessen Umgebung. Wie groß dürfte die sein? Wenn man ganz großzügig ist, beleuchtet man den ganzen Tisch. Was darüber hinausgeht, fällt eh auf den Teppich, vielmehr geht es daneben. Natürlich muss dieser Umgebungsbereich nicht taghell sein.
Was sagen uns aber die Normen dazu? Früher - bis 2002 - machte man sich die Aufgabe leicht. Man beleuchte die ganze Bude gleichmäßig, weil man vorher nie weiß, wo die Arbeitstische stehen werden. Es nannte sich Allgemeinbeleuchtung. Zum Glück ist niemand auf die Idee gekommen, die Räume voll Stühle zu stellen, weil man nie weiß, wo einer sitzen wird. Dafür hatte einer die kleinen Rollen an den Stühlen erfunden und den Stuhlverkäufern den Umsatz verdorben. Nach 2002 änderte sich die Situation, weil man einen „Bereich der Sehaufgabe“ definierte (in DIN EN 12464-1). Dafür gab man Beleuchtungsstärkewerte an, und der angrenzende Bereich durfte dunkler sein (eigentlich müsste, weil überflüssiges Licht die sog. Umfeldblendung verursacht, viel Licht dient nicht immer dem Sehen).
Die Auguren der Norm haben sich nie getraut, den geheimnisvollen Bereich der Sehaufgabe anzugeben, der unmittelbare Umgebungsbereich sollte aber mindestens 0,5 m breit sein und sich im Gesichtsfeld befinden. Das Letztere ist besonders zu betonen, obwohl niemand auf die Idee käme, Flächen zu beleuchten, die sich nicht im Gesichtsfeld befinden. Wirklich niemand?
Bevor ich den verrate, zunächst zu dem, was die Norm 12464-1 festgelegt hat. Da die Norm dies nicht verraten wollte, musste der ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie) erraten, wie diese Flächen aussehen. Und das Ergebnis sah so aus:
(Das Bild ist ein Ausschnitt aus ZVEI ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1, April 2005, die Breite des Umgebungsbereichs habe ich selbst eingetragen, das Bild selbst kann man in der Norm nicht finden)
Der Bereich der Sehaufgabe ist da schnell gewachsen auf ca. 2 m x 2 m. Die unmittelbare Umgebung sieht zwar klein aus. Man kann aber selbst ausrechnen, dass sie nicht allzu klein ist.
Nun wurde zum Glück DIN EN 12464-1 überarbeitet, der Mangel an Klarheit behoben. Jetzt kann man in der Norm lesen, wie diese Bereiche aussehen:
Der Bereich der Sehaufgabe ist hier nicht genau angegeben, man kann ihn auf mehr als 1 m² schätzen. Der Umgebungsbereich, der mindestens 50 cm breit sein muss, dürfte um die 2 - 4 m² messen. Jetzt kommt noch ein Hintergrundbereich hinzu, der mindestens 3 m breit sein muss. Auf jeder Seite - wie früher?
Na schön. Wo befindet sich der erleuchtete Mitarbeiter? Bei üblichen Arbeitsverhältnissen müsste er ganz in der Nähe von Fläche 1 sein, weil man bei Beleuchtungsstärken, wie sie die Norm verlangt, Nahsehen voraussetzen muss. Folgerichtig muss also ein riesiges Areal hinter dem Mitarbeiter beleuchtet werden. Fragt sich, wozu.
Ich wünsche mir die guten alten Zeiten zurück. Da standen Arbeiter in Schlips und Kragen an der Werkbank (ganz oben) oder riskierten ihr Leben auf vierbeinigen Drehstühlen (darunter). Jetzt muss man für sie nicht nur das Gesichtsfeld beleuchten, sondern auch Bereiche, von denen aus man nur die Heckansicht der Helden der Arbeit bestaunen darf. Wer weiß, vielleicht lässt sich eine Sehaufgabe finden, für die diese Beleuchtung passt.
Offensichtlich passt sie aber nicht mehr zum Arbeitsschutz. Er hat letzten Monat eine ASR veröffentlicht, nach der man noch viel größere Flächen beleuchten müsste, denn ihre Angaben gelten für den „Bereich des Arbeitsplatzes“. Was das ist, verrät die Regel (anders als die Normen): „Der „Bereich des Arbeitsplatzes“ setzt sich zusammen aus den Arbeitsflächen, den Bewegungsflächen und allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Stellflächen.“ Wo der Lichtplaner all diese Flächen zusammen suchen soll, wird ihm in Form des beispielhaften Arbeitsplatzes dargestellt:
Die Kreuze im Bild markieren die Fläche, über die man die Beleuchtungsstärke bestimmt. Man merke: Ob einer an seinem Arbeitsplatz (links im Bild) gut sehen kann, richtet sich nicht nur danach, wie viel Licht hinter ihn fällt, sondern auch nach dem Licht auf dem Besucherstuhl (rechts im Bild). Besucherstuhl? Musste der Arbeitnehmer im Bild ganz oben einsam an der Werkbank stehen, residiert er jetzt in einem reichlich bemessenen Raum (Größe bitte selbst bestimmen anhand der Breite der Bewegungsfläche hinter dem Tisch = 100 cm und dann mit dem Arbeitsraum des eigenen Abteilungsleiters vergleichen). Sein Bereich der Sehaufgabe ist so reichlich bemessen, dass auch der Bildschirm beleuchtet werden muss. Man wird schon wissen, warum sogar der Bildschirm beleuchtet werden muss. Vorschrift ist Vorschrift!
Diese Vorstellungen sind realistisch - realistisch wie die Aussicht, dass sich jeder deutsche Arbeitnehmer in einem Raum mit vier Fenstern entfalten darf.

Das letzte BIld zeigt, Arbeitsplätze aus einem Call-Center, wie sie in einem Projekt des Arbeitsministeriums, ausgeführt durch die Berufsgenossenschaften, aussehen. Die schöne Bude mit den vier Fenstern, die als Muster für deutsche Büros fortan die ASR A3.4 zieren wird, wurde von den gleichen Berufsgenossenschaften gezeichnet. Satire darf alles, aber manchmal ist es einfach zu viel.
14.07.2011
Das Jahr 2012 rückt näher, die Glühlampe wird vielleicht endgültig ausgeschaltet. Natürlich nicht überall, meine werden weiter brennen, weil ich keine Lust habe, mein Haus neu zu bestücken - mit Leuchten. Wir besitzen z.T. alltägliche, z.T. elegante, z.T. uralte Leuchten und Kandelaber, in die die Energiesparlampen nicht hineinpassen wollen. Zwar gibt es heute viel mehr Modelle als vor drei Jahren, dennoch kosten die besseren ein kleines Vermögen, wenn ich alles zusammenzähle, was ich bräuchte. Wenn die wenigstens passen würden!
In den letzten drei Jahren habe ich verstärkt auf die Vernichtung von Ästhetik und Design von erbauten Umgebungen durch unpassende Lampen geachtet und das in mehr als einem Dutzend Ländern. (Ich muss gestehen, dass ich diejenigen Lösungen, bei denen die Lampe in die Leuchte gepasst hat, nicht sehen konnte, weil sie eben zusammen passten.) Die Bilanz ist erschreckend. Ob schöne Hotels in Peking oder Goldschmiedeläden im Großen Basar von Istanbul oder schützenswerte U-Bahnhöfe in Berlin oder Moscheeeingänge in Saudi-Arabien - überall gucken grelle Lampen aus den Leuchten raus, die ihre Vorgänger gut vor den Augen der Menschen hatten verbergen können. Besonders hat mir die Tischleuchte einer alten Dame angetan. Früher verbargen sich zwei Glühlampen in dem Schirm, jetzt guckt eine einsame Leuchtstofflampe oben raus und spart unablässig Energie. Die Kreation haut dem Fass den Boden aus. Der Lampenschirm überlegt sich, wozu er einst gedient hat.
Ich hatte gelernt, dass Ökologie ist, wenn man vernetzt denkt, eben fast so komplex wie die Natur in ihren Zusammenhängen, und ein Produkt von der Wiege bis zur Bahre durchdenkt und bewertet.
Denkste. Eine Ökobilanz der Energiesparlampe gab es nicht, als man diese zum Nachfolger der Glühlampe auserkoren hatte. Zwar hatte das Öko-Institut so etwas veröffentlicht, hatte aber das schreckliche Ende der Lampe ausgeklammert - das Drama mit dem Quecksilber. Drama? Eher Tragödie! Lässt man das weg, gibt es dummerweise keine Leuchtstofflampen; behält man es, hat man bereits gesündigt. Greenpeace soll auch was im Köcher gehabt haben. Man hat es vorgezogen, das Papier für sich zu behalten.
Ich glaube, kaum jemand hätte die Vernichtung von 100 Jahren Kulturgut, Lampen, Leuchten, Kandelabern, Möbeln mit eingebauten Lampen, Decken mit integrierten Installationen etc. in die Ökobilanz eingerechnet. Wer nur an die CO2-Emissionen denkt, sollte wenigstens die CO2 einrechnen, die bei deren Entstehung entstanden sind, und die wieder entstehen werden, wenn man sie durch Neues ersetzt. Die kulturelle Bilanz der sog. Energiesparlampe ist verheerend. Die Ökobilanz, wenn sie je existiert hat, kann auch nicht gut aussehen, selbst wenn man von dem Quecksilber absieht, ohne die die Lampe nicht funktioniert. Die Lampe selbst spart keine Energie gegenüber Lampen gleicher Leistung. Sie ist nur als Ersatz gegenüber einer Glühlampe sparsamer, wenn man sie in die gleiche Fassung drehen kann. Damit kommt sie mit einem miserablen Vorschaltgerät daher, das die Leitungen verschmutzt.
13.07.2011
Am 1. Juni 2011 war es so weit. Im Gemeinsamen Ministerialblatt verkündete das Arbeitsministerium, dass das jüngste Kind des Arbeitsschutzes das Licht der Welt erblickt hatte. Kaum hatte ich vor drei Wochen schon über eine Besonderheit davon berichtet, was insbesondere Gutachter freut, die neue Distanz zwischen Arbeitsschutz und den Normen, fragte mich jemand, ob ich doch nicht einen Artikel darüber schreiben wollte. Ich wollte.
Beim Recherchieren für den Artikel fiel mir etwas auf, was ich schon seit langem erwartete. Ich wusste nur nicht, wann es passiert. Jetzt ist es so weit. Zunächst zu meiner Erwartung: Da die Qualität von Licht immer häufiger an einer Zahl, 500, gefolgt von Lux bewertet wurde, womit die Beleuchtungsstärke gekennzeichnet werden sollte, wartete ich auf den Tag, an dem ein Experte darüber stolpert. Man kann zwar den Geschmack von Tomaten an ihrem Gewicht messen, ohne dafür gehängt zu werden, aber die Beleuchtungsstärke in Lux gibt es nicht. Sie ist nämlich ein Vektor, zu dem eine Richtung gehört. In grauer Vorzeit bildete die Richtung sogar ein ziemlich eigenständiges Qualitätskriterium; man ließ sie aber schnell fallen, weil die Allgemeinbeleuchtung so etwas nicht kennt. Es gab eben nur eine von oben nach unten. So sprach man von der Beleuchtungsstärke und meinte die horizontale. Dass auch andere bedeutsam sein können, wussten Lichttechniker bzw. Lichtplaner, aber auch Gemüsezüchter, Forstämter u.ä. Für Leute, die sich mit der Ästhetik beschäftigten, waren die anderen sogar wichtiger. Nun hat es vor einiger Zeit der Arbeitsschutz gemerkt und in ein Regelwerk (BGR 131) aufgenommen. Die Erklärung sieht so aus:
Dabei ist ein kleiner Lapsus passiert. Die vertikale Beleuchtungsstärke wurde in nur einer Richtung dargestellt. Macht nix, das Bild ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man den gesamten Text der BGR liest, kann man damit gut leben.
Nun wurde aus der BGR eine ASR geschneidert, um die es hier geht. Die wollte einen Fehler des Vorgängers ausbügeln, dessen Angaben zur Beleuchtungsstärke die horizontale meinten. In der ASR A4.3 bezieht sich der Wert immer auf die Ebene, die für die Sehaufgabe relevant ist. So stand es früher in den Beleuchtungsnormen, und steht heute noch drin. Wo liegt das Problem? Man hat aus der „zylindrischen“ B. der BGR eine vertikale machen wollen, hat aber die Ebene vergessen. Bei der Hitze des Gefechts ist den Experten noch was entgangen, nämlich dass die Tische für das Technische Zeichnen fast senkrecht (75°) stehen. Die Angabe der Beleuchtungsstärke für Zeichentische bezog sich immer auf diese Lage. Nun wird für solche Arbeitsplätze auch eine Vertikalbeleuchtungsstärke angegeben. Allerdings nur 175 lx. Wohin damit?
Es rächt sich, dass Gremien mit Beleuchtungsstärken umgehen wie im (orientalischen) Bazar. Ihr Glück, dass die Bazarhändler an solchen Sitzungen nicht teilnehmen. Sie würden sich den Vergleich vermutlich verbitten.
23.06.2011
Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“
Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.
Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)
Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:
„Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.
Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:
-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“
Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.