Posts in Category: Gesundheit

Licht und Porno

28.09.2011

UNZÜCHTIGES GERÄT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN

Was ist die unzüchtigste Darstellung, die sich ein deutscher Lichttechniker vorstellen kann? Sozusagen eine pornographische Darstellung im Bereich des Lichts? Meines Erachtens ist sie die Abbildung von etwas, was sich Büromenschen sehnlichst wünschen – eine Tischleuchte. Wie denn das?

Viele „führende“ Lichttechniker behaupten, ohne mit der Wimper zu zucken, die sei verboten. Wer die Tischleuchte wohl verboten haben könnte? Egal. Verboten ist verboten! Eigentlich bin ich derjenige, der das Verbot ausgesprochen hat. Da müssten sie auf mich verweisen, wenn es um die Behauptung geht. Tun sie aber nicht, weil das, was darauf folgt, denen nicht in den Kram passt. Die Sache mit dem „Verbot“ kam so: Ich führte in den 1970er Jahren eine Reihe von Untersuchungen an Arbeitsplätzen mit Computern, damals noch Datensichtarbeitsplätze genannt, durch und stellte fest, dass die damaligen Tischleuchten alles mögliche taten, nur nicht vernünftig beleuchten. Am meisten hatte mir deren Wärmeabgabe angetan, weil damals nicht nur die Tischleuchten, sondern auch die Computer den Leuten schön einheizten. So empfahl ich der Berufsgenossenschaft, die Tischleuchten aus mehreren Gründen mit einem „Bann“ zu belegen. Man hat meinen Rat angenommen und als eine Sicherheitsregel empfohlen, solche Leuchten grundsätzlich nicht zu verwenden, weil …

Nur kurz danach kam jemand zu mir, der Leuchten baute, die keine der von mir festgestellten Nachteile aufwiesen, dafür eine Menge Vorteile. Seine Leuchte und eine Reihe anderer Leuchten bekamen einen Freibrief von der BG. Sieht so ein Verbot aus? Natürlich nicht. Eigentlich wollten die Lichttechniker das ungeliebte Zeug aus einem anderen Grund loswerden. Man war damals der Meinung, alle Lampen in einem Raum müssten die gleiche Lichtfarbe haben, ansonsten würden die Augen der armen Bürobewohner total irritiert werden. Das hat sogar ein Professor in seinem Buch geschrieben, der sich Sehphysiologe nannte. Nach seiner Meinung dürfen Lampen mit unterschiedlicher Lichtfarbe und unterschiedlicher Farbwiedergabe nicht in einem gleichen Raum leuchten. Das gäbe Zwielicht, sagte und schrieb der Professor. Dazu kämen unerträgliche Leuchtdichteunterschiede dadurch, dass Tischleuchten im Allgemeinen nicht so heißen, weil sie den ganzen Tisch beleuchten, sondern lediglich auf dem genannten Objekt stehen und nur einen Teil davon beleuchten. Das ist auch der Sinn davon. Genau diese Unterschiede in der Leuchtdichte ermüden die Menschen. Sagt man seit etwa den 1930er Jahren …

Nun ist trotz intensivster Suche niemandem gelungen, einen Menschen zu finden, der an unterschiedlicher Lichtfarbe seiner Lampen zugrunde gegangen wäre, und das beschleunigt durch zu hohe Unterschiede in der Leuchtdichte in seiner Umgebung. Augenmediziner behaupten sogar, das wäre gut für die Menschen. Selbst welche, deren sonstige Weisheiten häufig zitiert werden. Dennoch lebt die Legende fort, deren eigentlicher Grund ein anderer war: Die Kompaktleuchtstofflampe harrte noch ihrer Erfindung, und mit den damals vorhandenen Stablampen ließen sich nur monströse Objekte gestalten, die keiner in seiner Umgebung haben will. Der damalige Marktführer hat es einmal versucht … und ist grandios gescheitert.

Die bösen Dänen, bekannt durch sonstige unzüchtige Angebote, haben sich bei der Europäischen Normung für Beleuchtung eine Extrawurst braten lassen, die genau auf dem unzüchtigsten lichttechnischen Objekt beruht: Das dänische Gesetz schreibt vor, dass die Beleuchtung von dänischen Arbeitsplätzen nach der dänischen Norm DS 700 erfolgen muss, Und die besagt, dass man Anforderungen, die mehr als 300 lx am Arbeitsplatz erforderlich machen, nicht mit der Raumbeleuchtung, sondern mit einer Arbeitsplatzleuchte genügen muss. Die Dänen wollen das Klima retten, wir noch nicht. Unsere Lichttechniker haben sich die Mär ausgedacht, dass in Deutschland eine andere Arbeitskultur herrsche. In Wirklichkeit schützen die Sozialgesetze in Dänemark die Arbeitenden, während in Deutschland die lichttechnische Normung die Interessen der gleichnamigen Industrie schützt. 

Die Sache steht als A-Abweichung in DIN EN 12464-1 von 2011 zu lesen. Und eine A-Abweichung bedeutet, dass die Gesetze eines Landes etwas anderes verlangen als die Beleuchtungsnorm. Bei uns gibt es so etwas wie eine B-Abweichung, eher BG-Abweichung, weil der Arbeitsschutz es anders will, aber es nicht bis zu einem Gesetz geschafft hat. (s. Eintrag vom 26.06.2011) Dann hätten wir endlich eine gesetzliche Grundlage zum Verluxen von mehr Energie.

Zum Thema Arbeitskultur und Beleuchtung: man möge die Arbeitnehmer fragen, die unter der allgegenwärtigen Lichtsoße leben müssen. Auf die Antwort braucht man indes nicht zu warten. Man muss nur das Licht anmachen, wenn noch etwas Tageslicht da ist, und hören, wie die brüllen.

Licht und Ökologie

14.07.2011

VERBOT DER GLÜHLAMPE 2

Das Jahr 2012 rückt näher, die Glühlampe wird vielleicht endgültig ausgeschaltet. Natürlich nicht überall, meine werden weiter brennen, weil ich keine Lust habe, mein Haus neu zu bestücken - mit Leuchten. Wir besitzen z.T. alltägliche, z.T. elegante, z.T. uralte Leuchten und Kandelaber, in die die Energiesparlampen nicht hineinpassen wollen. Zwar gibt es heute viel mehr Modelle als vor drei Jahren, dennoch kosten die besseren ein kleines Vermögen, wenn ich alles zusammenzähle, was ich bräuchte. Wenn die wenigstens passen würden!

In den letzten drei Jahren habe ich verstärkt auf die Vernichtung von Ästhetik und Design von erbauten Umgebungen durch unpassende Lampen geachtet und das in mehr als einem Dutzend Ländern. (Ich muss gestehen, dass ich diejenigen Lösungen, bei denen die Lampe in die Leuchte gepasst hat, nicht sehen konnte, weil sie eben zusammen passten.) Die Bilanz ist erschreckend. Ob schöne Hotels in Peking oder Goldschmiedeläden im Großen Basar von Istanbul oder schützenswerte U-Bahnhöfe in Berlin oder Moscheeeingänge in Saudi-Arabien - überall gucken grelle Lampen aus den Leuchten raus, die ihre Vorgänger gut vor den Augen der Menschen hatten verbergen können. Besonders hat mir die Tischleuchte einer alten Dame angetan. Früher verbargen sich zwei Glühlampen in dem Schirm, jetzt guckt eine einsame Leuchtstofflampe oben raus und spart unablässig Energie. Die Kreation haut dem Fass den Boden aus. Der Lampenschirm überlegt sich, wozu er einst gedient hat.

Ich hatte gelernt, dass Ökologie ist, wenn man vernetzt denkt, eben fast so komplex wie die Natur in ihren Zusammenhängen, und ein Produkt von der Wiege bis zur Bahre durchdenkt und bewertet.
Denkste. Eine Ökobilanz der Energiesparlampe gab es nicht, als man diese zum Nachfolger der Glühlampe auserkoren hatte. Zwar hatte das Öko-Institut so etwas veröffentlicht, hatte aber das schreckliche Ende der Lampe ausgeklammert - das Drama mit dem Quecksilber. Drama? Eher Tragödie! Lässt man das weg, gibt es dummerweise keine Leuchtstofflampen; behält man es, hat man bereits gesündigt. Greenpeace soll auch was im Köcher gehabt haben. Man hat es vorgezogen, das Papier für sich zu behalten.
Ich glaube, kaum jemand hätte die Vernichtung von 100 Jahren Kulturgut, Lampen, Leuchten, Kandelabern, Möbeln mit eingebauten Lampen, Decken mit integrierten Installationen etc. in die Ökobilanz eingerechnet. Wer nur an die CO2-Emissionen denkt, sollte wenigstens die CO2 einrechnen, die bei deren Entstehung entstanden sind, und die wieder entstehen werden, wenn man sie durch Neues ersetzt. Die kulturelle Bilanz der sog. Energiesparlampe ist verheerend. Die Ökobilanz, wenn sie je existiert hat, kann auch nicht gut aussehen, selbst wenn man von dem Quecksilber absieht, ohne die die Lampe nicht funktioniert. Die Lampe selbst spart keine Energie gegenüber Lampen gleicher Leistung. Sie ist nur als Ersatz gegenüber einer Glühlampe sparsamer, wenn man sie in die gleiche Fassung drehen kann. Damit kommt sie mit einem miserablen Vorschaltgerät daher, das die Leitungen verschmutzt. 

Licht und Vorschriften

13.07.2011

TECHNISCHE REGELN FÜR BELEUCHTUNG

Am 1. Juni 2011 war es so weit. Im Gemeinsamen Ministerialblatt verkündete das Arbeitsministerium, dass das jüngste Kind des Arbeitsschutzes das Licht der Welt erblickt hatte. Kaum hatte ich vor drei Wochen schon über eine Besonderheit davon berichtet, was insbesondere Gutachter freut, die neue Distanz zwischen Arbeitsschutz und den Normen, fragte mich jemand, ob ich doch nicht einen Artikel darüber schreiben wollte. Ich wollte.

Beim Recherchieren für den Artikel fiel mir etwas auf, was ich schon seit langem erwartete. Ich wusste nur nicht, wann es passiert. Jetzt ist es so weit. Zunächst zu meiner Erwartung: Da die Qualität von Licht immer häufiger an einer Zahl, 500, gefolgt von Lux bewertet wurde, womit die Beleuchtungsstärke gekennzeichnet werden sollte, wartete ich auf den Tag, an dem ein Experte darüber stolpert. Man kann zwar den Geschmack von Tomaten an ihrem Gewicht messen, ohne dafür gehängt zu werden, aber die Beleuchtungsstärke in Lux gibt es nicht. Sie ist nämlich ein Vektor, zu dem eine Richtung gehört. In grauer Vorzeit bildete die Richtung sogar ein ziemlich eigenständiges Qualitätskriterium; man ließ sie aber schnell fallen, weil die Allgemeinbeleuchtung so etwas nicht kennt. Es gab eben nur eine von oben nach unten. So sprach man von der Beleuchtungsstärke und meinte die horizontale. Dass auch andere bedeutsam sein können, wussten Lichttechniker bzw. Lichtplaner, aber auch Gemüsezüchter, Forstämter u.ä. Für Leute, die sich mit der Ästhetik beschäftigten, waren die anderen sogar wichtiger. Nun hat es vor einiger Zeit der Arbeitsschutz gemerkt und in ein Regelwerk (BGR 131) aufgenommen. Die Erklärung sieht so aus:

Dabei ist ein kleiner Lapsus passiert. Die vertikale Beleuchtungsstärke wurde in nur einer Richtung dargestellt. Macht nix, das Bild ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man den gesamten Text der BGR liest, kann man damit gut leben.

Nun wurde aus der BGR eine ASR geschneidert, um die es hier geht. Die wollte einen Fehler des Vorgängers ausbügeln, dessen Angaben zur Beleuchtungsstärke die horizontale meinten. In der ASR A4.3 bezieht sich der Wert immer auf die Ebene, die für die Sehaufgabe relevant ist. So stand es früher in den Beleuchtungsnormen, und steht heute noch drin. Wo liegt das Problem? Man hat aus der „zylindrischen“ B. der BGR eine vertikale machen wollen, hat aber die Ebene vergessen. Bei der Hitze des Gefechts ist den Experten noch was entgangen, nämlich dass die Tische für das Technische Zeichnen fast senkrecht (75°) stehen. Die Angabe der Beleuchtungsstärke für Zeichentische bezog sich immer auf diese Lage. Nun wird für solche Arbeitsplätze auch eine Vertikalbeleuchtungsstärke angegeben. Allerdings nur 175 lx. Wohin damit?

Es rächt sich, dass Gremien mit Beleuchtungsstärken umgehen wie im (orientalischen) Bazar. Ihr Glück, dass die Bazarhändler an solchen Sitzungen nicht teilnehmen. Sie würden sich den Vergleich vermutlich verbitten.

Licht und Sicherheit

23.06.2011

ENDLICH DA - ASR A3.4

Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“

Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.

Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:

„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)

Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:

„Sicherheit und Gesundheitsschutz

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.

Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“

Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.

Licht und Quecksilber

07.04.2011

WOHIN MIT DEM QUECKSILBER - WIEDER MAL

In diesem Blog wird das arme Quecksilber bis in den letzten Winkel der Welt verfolgt, wo es sich auch verstecken mag. Heute habe ich erfahren - wo! Das Quecksilber der Energiesparlampen geht nicht zur Hölle, wo es hin gehört, sondern nach Hessen, ganz nahe bei der Hölle, in eine alte Kaligrube. Nach Spiegel Online aus Kostengründen. Der Beitrag endet damit, dass die große Energiesparlüge entlarvt sei, wie einst bei der Atomkraft. Am besten das Video selbst ansehen (Einbetten leider nicht möglich):

http://www.spiegel.de/video/video-1112211.html

Wie war es denn mit der Atomgeschichte? Davon habe ich viele Szenen live erlebt. Die erste, ganz im Nebel meiner Erinnerungen. Ich sehe bei der Wochenschau im Kino, das Atomzeitalter sei angebrochen. Auch Deutschland habe einen Atomminister bestellt, der heute (1958) den Grundstein eines Atommeilers für die friedliche Nutzung der Atomenergie gelegt habe. Etwa 30 Jahre später sollte ich dort als Gutachter einziehen, der die Sicherheit nicht nur dieses Meilers prüfen sollte. Davon hatte ich aber nicht die geringste Ahnung, von meinen Zukunftsplänen schon: Physiker werden. Denn die Welt brauchte kostenlose Energie, die Reaktoren sollten nicht nur in Schiffe (etwa Otto Hahn) oder Flugzeuge gebaut werden, sondern auch in Autos. Mann! Jahrzehntelang Auto fahren ohne zu tanken!

10 Jahre später, April 1968: Wir stehen vor einem Brunnen mit dem klarsten Wasser, das ich je im Leben gesehen habe. Es ist aber kein Brunnen, sondern ein Wasserbecken in der Physikalisch Technischen Bundesanstalt Braunschweig, wohl mein erster Blick in den PTB-Reaktor. Faszinierend! Der Chef der PTB sagte aber, es werde nur langsam vorangehen mit der Kernenergie, weil die Bestimmungen für die Sicherheit alles bremsen täten. Warum nur? Ist doch nicht gefährlicher als die Chemie, die man nicht so belästigt.

An den Mann sollte ich mich wieder erinnern, als es in Tschernobyl losging. Im Fernsehen redeten sich an jenen Tagen einige Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission um Kopf und Kragen. Irgendwie hieß es, dass die Kernkraft sicher sei, aber … die dummen Russen … Dachte ich auch, nur mit der Sicherheit war da so eine Sache. Ein Cousin von mir war mit von der Partie, als der erste Kernreaktor der Türkei geplant werden sollte. Nach seinen Unterlagen hatte ein deutsches Unternehmen ein billiges Angebot gemacht, ohne den Sicherheits-Schnickschnack à la Germany. So sinngemäß hieß es im Angebot. Und mir hatte ein britischer Kollege, der beim TÜV gearbeitet hatte, gesteckt, so doll wäre nach seiner Meinung nicht mit der Sicherheit in Deutschland. Er hatte auch in Windscale gearbeitet (heute Sellafield, damit keiner an den Skandal denkt). Dass es dort nie zu ernsten Unfällen gekommen sei, ist eine Legende, die dadurch entstehen sollte, dass die Regierung die Berichte eigenhändig retuschiert hatte.

So kam ich auf die Idee, dass man auch deutsche KKW überprüfen sollte. Und die fand tatsächlich statt, und ich war einer der Gutachter. Über den Inhalt kann ich naturgemäß nichts sagen, aber über Erlebnisse im Rahmen dieser Prüfungen. Die decken sich fast vollkommen mit der obigen Story über Quecksilber aus der Energiesparlampe: Öffentlich wird geschworen, dass das Menschenmögliche für die Sicherheit getan werde, in der Ausführung schlägt der Koofmich zu, der meint, dass Sicherheit einfach zu teuer sei. Der sitzt jedem Reaktorfahrer im Nacken, wenn er den entscheidenden Knopf drücken möchte, um einen Reaktorschnellschluss einzuleiten. Ein Knopfdruck - eine Woche Stillstand mit etwa 1 Mio. Verlust am Tag. Willst Du das? Noch besser: Wenn das Ergebnis der Überlegung lautet „Anlage vernichten, um die Umwelt zu schützen“, muss ein armer Teufel eine Anlage für mehrere Milliarden Euro zum (hauptamtlichen) Teufel jagen. Ernsthaft. Auch ohne den Kaufmann im Nacken hat man da so seine Probleme.

Natürlich gibt es keine Anweisung, kostenbezogen zu denken, wenn die Sicherheit im Spiel ist. Und kein Lampenhersteller wird je angeordnet haben, das Quecksilber heimlich im Hades, Pardon, in Hessen, verschwinden zu lassen. Es geschieht halt. Und hätte ich ein Auto gekauft, das nie mehr betankt werden muss, weil nuklear-angetrieben, würde ich garantiert nicht jeden Tag die Reifen wechseln, damit mein kleiner Reaktor sicher auf der Chaussee fährt.