30.03.2011
WER WILL DAS ALLES WISSEN!
Als ich 1963 nach Berlin zog, verschlug mir der Blick über die Dächer von Wedding den Atem. Über jenen Dächern herrschte eine Ordnung wie auf Medusas Haupt. Zehntausend und eine Antenne, wild ausgerichtet in alle Himmelsrichtungen. Gott sei Dank, dachte ich in der Hauptstadt der DDR. Erstens gab es dort nur wenige Antennen, und zwotens nur in einer Richtung aufgereiht. Die DDR duldete kein Westfernsehen. Dort herrschte Norm.
Viele Leute halten Normung für den Tod der Kreativität. Ich auch – allerdings die nach DDR-Art. Der Herr, der über uns wohnt, wohl auch. Denn wenn er von da oben seiner Wolke solche Bilder sieht, pustet er je nach Landschaft einen Tornado, einen Zyklon oder einen Hurrikan zusammen, auf dass der Unsinn weggeblasen wird.
Was ist aber mit den „Normen“ für die Lichttechnik? Helfen sie „Kreativität“ vermeiden oder töten sie die? Die Meinung eines hohen Herrn aus gutem Hause, Beruf Facility Manager, wird denen, die solche Papiere schreiben, runtergehen wie Butter: „Wenn jeder sein Fenster öffnen darf, wann er will, und den Vorhang zur Seite ziehen, wie es ihm gefällt, kann man die ganzen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vergessen.“ Aha! Ich wusste gar nicht, dass die Wirtschaftlichkeit deutscher Betriebe darauf beruht, dass Fenster und Vorhänge nur organisiert geöffnet und geschlossen werden dürfen. Es ist aber so. Und das hat keine Norm geregelt, sondern die Architektur. Sie postulierte, dass öffenbare Fenster die Regelung des Klimas hindere und schaffte danach nur noch dichte Fassaden mit fest eingebauten Fenstern. Und somit für Stress bei den Insassen, die fortan keine Fenster mehr öffnen durften.
Der gute Herr hatte aber auch an den Regelwerken auszusetzen gehabt, die wir für ihn zusammengestellt hatten. Es wären zu viele, und sie würden sich widersprechen, meinte er. Außerdem hätte er das Meiste überhaupt nicht verstanden. Da habe ich meine Kutte angezogen und den Seelsorger gemimt. Aber ehrlich, ich verstehe sie auch nicht. Vor etwa 20 Jahren hatte ich den Auftrag, eine Beleuchtung nach dem Geschmack der Arbeitsschützer zu spezifizieren. Da las ich in dem Papier der einen BG, man bräuchte 800 lx im Büro. Außer dieser hatte niemand diese Idee gehabt. Die redeten von 500 lx, 750 lx, 1000 lx, aber nie von 800. Eine andere Institution, der Dachverband der BGn, hatte ein Papier veröffentlicht, in dem wieder andere Zahlen waren. Ich amüsierte mich am meisten über den Arbeitsplatz, für den die Beleuchtungsstärke angegeben worden war, eine Kreissäge im Freien. 500 lx soll da ganz toll sein. Die Bürohengste, die einst ihren Bleistift über den Ordnern balancierten, brauchten auch 500 lx dafür. Später hielt ein Kollege einen Vortrag zu Ehren unseres Chefs an der Uni. Der Kollege, jetzt selbst ein Professor, hatte Küchenarbeit untersucht. Er meinte, für Gurkenschälen wären 500 lx nötig. Und im jüngsten Werk, BGR 131, steht geschrieben, aus sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen muss einem Büromenschen ewig 500 lx gesichert werden. Ergo: Wir brauchen nur eine einzige Norm zur Beleuchtung, in der nur eine Zahl steht - 500. Wozu denn so viele Regeln und Papiere?
Langsam zum Mitschreiben: Wer heute eine Beleuchtung nach dem Stand der Technik planen sollte, müsste eine ASR 7/3 aus anno Tobak berücksichtigen, um dem Arbeitsminister zu gefallen. Er hat die 1976 gemacht, konnte die aber nicht zurückziehen, weil es viele Querelen gab. Die neue heißt auch ASR, aber A.S.R. bedeutet was anderes. Erst einmal ist die alte gültig und möchte soundsoviel Lux sehen, im Büro auf dem Arbeitstisch. Da kommt wieder die magische Zahl 500. Klar doch! Denkste, die 500 lx waren Nennbeleuchtungsstärke, wenn in einem neueren Papier wieder 500 auftaucht, ist das zwar Lux, aber eine andere Größe. Denn gelten tut nun mal DIN EN 12464-1, und die kennt keine Nennbeleuchtungsstärke. Allerdings die Planer. Auch die Cleversten von ihnen könnten die Sache missverstanden haben. Also, Bauherr, gib acht!
Wieder so eine Zahl. Damals vor 20 Jahren hatte ich 8 Normen und Vorschriften zusammengezählt, wonach man Beleuchtung machen sollte. Für heute habe ich aber bislang nur drei aufgezählt. Keine Sorge, der Rest folgt. Man muss, um sicherzugehen, eine BGR 131, zweiteilig, berücksichtigen. Weil die Sache den Machern doch nicht so klar scheint, haben sie noch zwei BGI dazugeschrieben, damit es jeder versteht. Die größte Einzel-BG vertreibt auch eine eigene BGI.
Doch nicht genug damit: Wir leben in einem Rechtsstaat, Pardon, in 16 Rechtsstaaten, so musste auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI ein eigenes Papier machen. Wenn ein Unternehmen europäisch breit aufgestellt ist, z.B. die Bayerische Landesbank mit der profitablen Tochter in Österreich, kann sich anstelle von DIN EN 12464-1 die Version Österreich kaufen. Dort stehen zwar die gleichen Zahlen, aber gerechnet wird anders. Und wer sich von Weltformat wähnt, sei aufgerufen, nach dem Weltstandard zu handeln, der CIE S 008/E:2001, die es auch für ISO-Fans gibt, ISO 8995-1:2002. In beiden sollte dasselbe stehen wie in EN 12464-1, aber es hat nicht ganz geklappt. Wenn von der europäischen Norm die neue Version kommt, wird der Unterschied noch größer sein. Und wenn diese dann in Deutschland auf Deutsch erscheint, wird der Bauherr endlich Erleuchtung finden. Da wird nämlich folgende Aussage zu bestaunen sein: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Es gäbe konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm … wird der glückliche Käufer von DIN EN 12464-1:2011 lesen, wenn sie denn erscheint. Ach ja, kurz danach wird der Arbeitsminister seine runderneuerte ASR zur Beleuchtung präsentieren. Und seit 1998 gibt es eine DIN EN ISO 9241-6, die nicht nur Beleuchtung regelt, sondern auch.
Wer behauptet, Normung töte Kreativität, sollte sich etwas Auszeit nehmen, um sich gründlich zu schämen. So viel Papier wurde noch nie gewendet, um die Zahl 500 unter die Leute zu bringen. (Wer bis hierher gelesen hat, möge bitte hochscrollen und sich das Bild oben noch einmal ansehen. So sieht es aus, wenn Normen fehlen. Genauso sieht es aus, wenn mehrere Normen dasselbe regeln.)
30.03.2011
WO DIE KUNST VERSAGT
Heute fiel mir ein Bild in die Hände, das mir sagte, dass du diese Arbeitsplätze nicht beleuchten kannst. Wer behauptet, er könne auch das, möge sich dieses Bild oben ansehen. Das Bild erinnerte mich an meinen heikelsten Auftrag, der da hieß, Arbeitsplätze für Abgeordnete des Bundestages und deren Mitarbeiter zu beleuchten. Geld spielt keine Rolle, aber mach es gut! Hieß es.
Ich kenne die Story aus der guten alten Zeit, als der Sultan unendlich gütig zu seinen Beauftragten gewesen ist, bis sie versagt haben. Dann ritt ein Bote los, der einen Sack aus Ziegenhaar (dicht) und einen Topf Honig (süß) bei sich führte. Auf dem Rückweg war der Sack voll, der Honig drin, und der Reiter galoppierte ungestüm. Die Leute sagten, der hat es aber eilig, transportiert er einen Kopf? Ja, wer dem Sultan nicht gefiel, war am Ende kopflos. Der Sultan aber nicht, er wollte sehen, ob wirklich der richtige geköpft worden war, deswegen der Honig im dichten Sack. Ob sein Auftrag, bei dem der ehemalige Besitzer des Kopfs versagt hatte, überhaupt erfüllbar war, interessierte den Sultan nicht. Das Buch Der kleine Prinz, in dem geschrieben steht, dass ein weiser König nur Befehle erteilt, die man einhalten kann, war noch nicht geschrieben worden.
Was war an meinem Auftrag so, dass ich fürchten musste, den Schädel im Honigsack zu verlieren? Der deutsche Staat, reich und stolz auf seine Humanität, steckte bis zu drei Menschen mit mindestens so viel Computern auf 18 qm Deutschland zusammen und sagte: Nu’ arbeete… Dies waren Mitarbeiter von Abgeordneten, die einen Anspruch auf eine menschengerechte Umgebung hatten. Und wie die aussehen sollte, hatten die Leute beschrieben, die die Gesetze umsetzten, die die Abgeordneten gemacht hatten. Danach konnte ich in jedes Zimmer einen ordentlich hineinplatzieren, den zweiten mühsam reinquetschen. Der dritte hatte keinen Platz. Wie beleuchtet man so etwas? Vor allem den Arbeitsplatz des Dritten, der nicht mehr in den Raum passte?
Egal! Mir geht es darum, zu erklären, dass man von einem Lichtingenieur zuweilen verlangt, Unmögliches zu leisten, und ihn dafür prügelt, dass er es nicht geschafft hat. Zum Verständnis: Man nehme die Empfehlungen von Beleuchtungsnormen, die man wohl unter der Annahme geschrieben hat, man brauche keine Miete für Büroflächen zu bezahlen, und wende die auf die Arbeitsplätze da oben an. Allerdings muss man dem armen Kerl auch noch zuflüstern, dass man Leuchten auch noch bezahlen muss.
Die Arbeitswelt hat so ihre Gesetze. Ob sie aber immer Sinn machen? Dafür würde ich nicht die Groschen für meine U-Bahn-Karte wetten. Zu Fuß nach Hause ist erlebnisreich, aber nicht lustig.
23.01.2011
KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN?
Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Nach einer Mail, die ich gestern bekommen habe, scheint die Sache doch nicht geklappt zu haben.
Deutschland hat sich mit Licht und Sicherheit, und nicht nur damit, nicht leicht gemacht. Da der erste Auftragnehmer, der sich von Staats wegen damit kümmern sollte, dass die Arbeitsstätten gesund beleuchtet werden, sich nicht darauf beschränken wollte, der Architekt Albert Speer, wurde gleich eine ganze Behörde aufgebaut: Amt für Schönheit der Arbeit. Er hat richtig sein Herzblut vergossen und für eine deutsche Norm (DIN 5035) gesorgt, die das Licht in Arbeitsstätten regelt. Da stand sinngemäß geschrieben: Licht diene der Schönheit und Gesundheit. Wer´s genauer hätte, so lautete das Ziel der Norm: “Die künstliche Beleuchtung von Innenräumen muß den Forderungen der Gesundheit und Schönheit entsprechen, dabei zweckmäßig und wirtschaftlich sein.”
Zwei Jahrzehnte später - das Deutsche Reich ist passe´, es lebe die BRD - allerdings etwas nüchterner, da es mit der Schönheit der Arbeit es doch nicht allzu schön gewesen war. Nun hieß es: “Die künstliche Beleuchtung muß hygienischen Forderungen genügen, wirtschaftlich sein und der Raumwirkung dienen.” Die Hygiene stand immerhin im Vordergrund. Schönheit musste nicht mehr sein, aber die Raumwirkung war schon ein Ziel. Warum man die Schönheit nicht auf die Spitze treiben wollte, kann man verstehen, wenn man eine ALDI Filiale besucht. Dort dürfen die Verkaufsräume um Gottes Willen nicht schön sein. Sie müssen lumpig aussehen, damit der Kunde weiß, was man von ihm hält. Vermutlich sind die Pausenräume des Personals als Entschädigung sehr schön ausgestattet. Hoffe ich …
Das war 1953. Man konnte die zweite Ausgabe von DIN 5035 kaufen. Danach vergingen noch mehr als zwei Jahrzehnte, bis man die (fast) endgültige Fassung von DIN 5035 in der Hand halten konnte. Wenn Albert Speer die gelesen hätte, wäre er vermutlich aus der Fassung geraten: “In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.” hieß die einzige Anforderung im Jahre 1979.
Es wäre eine böse Unterstellung, wenn man das Erscheinungsbild von vielen Arbeitsstätten auf die Entwicklung der Anforderungen der Lichttechnik von Gesundheit und Schönheit zum mühelosen Erkennen von Sehobjekten zurück führen würde. So etwas kann weder eine Norm, noch der böse Arbeitgeber schaffen. Vielleicht fällt jemandem etwas ein, wenn er sich die Tasse anguckt, die er zum Kaffeetrinken zum Betrieb gebracht hat. In Deutschland gibt es Sozialpartnerschaft, auch in Sachen Schönheit.
Während die Schönheit ersatzlos auf der Strecke geblieben war, sorgte mittlerweile doch jemand für sicheres Licht. Der Bundesminister für Arbeitsschutz und Sozialordnung. er hatte die Arbeitsstättenverordnung erlassen, die künstliches Licht regelte. Dass die Tageslichtbeleuchtung ihm entfallen war, sollte man nicht allzu tragisch nehmen. Denn er hatte auf den Ausblick nach Draußen abgehoben. Tageslicht als Beleuchtung - wie schnöde! Wir haben doch Neonlicht - Pardon LL-Lampen, wie es so schön heißt.
Da die ArbStättV vielen doch zu abstrakt vorkommen würde, hat der Minister eine Erklärung verfassen lassen, die Richtlinie 7. Sie erklärte, wie man die Beleuchtung auszuführen hatte. Dass (fast alle) Teile davon aus einer Norm stammten, die unter der Ägide der Hersteller der Technik entstanden war, sollte man auch nicht allzu tragisch nehmen, weil man die Sache doch nicht wird verstehen können, ohne den zuständigen Mann in Ministerium zu fragen. Und der ist leider nicht mehr da. Sonst hätte er uns erklären können, warum er so oft die Marketingorganisation der Hersteller zitieren musste. Und das hätten wir alle gut verstanden.
Die ArbStättV, von der SPD initiiert, fiel einem SPD-Minister zum Opfer, der eine geniale Idee von Leuten wie Ronald Reagan und Maggie Thatcher in die deutsche Gesetzgebung einbrachte - übrigens echte Bewunderer der Partei der kleinen Arbeiter: Man muss die Wirtschaft von den Fesseln der Vorschriften befreien, damit sie sich zu neuen Höhenflügen aufschwingt. Die Sache nannte sich Deregulierung. Ein Superlativ, der schwer zu toppen sein wird, geht auf deren Konto: Die Bankenkrise von 2008 bis Gott-weiß-wann. Zur Ehrenrettung des Ministeriums: Der Mann, der die gut funktionierende ArbStättV dereguliert hat, war nicht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie seine Vorgänger und Nachfolger, sondern Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, und ist nicht mehr in der SPD. Wie dem auch sei, in der neuen ArbStättV sind alle Klarheiten beseitigt, sofern vorhanden. Deswegen müssen die Richtlinien dazu umso klarer ausfallen. Sie sind in der Mache!
Nun hakt es aber gewaltig, was Beleuchtung angeht. Und wird wohl noch eine Weile haken. Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat nach der Mail, die ich gestern erhalten habe, einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ - nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig jeder zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Im Klartext: Nein: ich trau mich nicht, das zu schreiben, geschweige denn zu beschreiben. Man setze mal einen Verwaltungsjuristen auf die Spur der Sache und lasse ihn beschreiben, was das bedeutet. Für die Norm so etwas wie Exkulpation. Für die Bauherren? Wer nach der künftigen Norm für Beleuchtung baut, kann nicht darauf bauen, er habe auf die richtige Vorschrift gebaut. Wer, um Gottes Willen, will in Deutschland auf Sand bauen?
Ganz so lieb ist das nicht, zumal die Betriebe mit mancher Begründung vermutlich kaum was anfangen können: Der Staat hätte die Mindestwerte von vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken anders festgelegt. Wenn man diese Begründung einem Facility-Manager nach dem zweiten Sektfrühstück auf den Tisch legt, wird er bestimmt nüchterner werden als nach 6 Monate Mineralwasserkur.
Mir wäre es lieber, wenn sich der Staat mit der Schönheit der Arbeit befassen würde. Da war die Welt noch in Ordnung …
30.11.2010
WIE SCHLECHT FUNKTIONIERT DIE LICHT-TECHNIK?
Eigentlich gar nicht so schlecht! Ich drehe den Schalter, und das Licht geht im Keller an. Im Wohnzimmer geht das nicht, da muss man den Schalter umlegen. Denn dort haben wir die Vorkriegsware durch moderne Ausrüstung ersetzt. Ansonsten sind wir glücklich. Dürfen wir aber nicht, lese ich in licht.de.
Dort wird erklärt, warum man immer mehr Licht installieren muss, als man benötigt. Die Lampen und Leuchten verschmutzen und altern dazu noch. Ergo: Man installiere mehr, um später den erwünschten Zustand zu haben. Die Leute, die mein Haus gebaut haben, kannten die Sache wohl noch nicht. Denen hatte man erzählt, dass der Wunsch von Goethe in Erfüllung gegangen wäre: „Sie könnten nichts Besseres erfinden, als wenn die Lampen ohne zu putzen brenneten“. Und nun lese ich: „Um die Beleuchtungsanlage länger ohne zusätzliche Wartungsarbeiten betreiben zu können, muss also ein entsprechend höherer Neuwert (Anfangswert) installiert werden. Dieser wird mit Hilfe des Wartungsfaktors festgelegt.“ Johann Wolfgang muss also noch warten.
Eigentlich ist die Sache ja nicht neu. Man berechnete eine neue Beleuchtung schon immer mit einem Zuschlag, je nach dem, wo sie betrieben werden sollte. Danach gab´s aber Ruhe. Denn niemand konnte präzise ermitteln, wann die Anlage den Ansprüchen nicht mehr genügte. Es war wie mit dem Kupplungspedal. Die Wirkung verschlechtert sich mit der Zeit, reparieren tut man die Kupplung erst, wenn sie nicht mehr tut.
Man hat nunmehr den Wartungsfaktor erfunden, um festzustellen, wann eine Anlage den geplanten Wert nicht mehr liefert: „Die von den europäischen Beleuchtungsnormen, zum Beispiel DIN EN 12464-1, empfohlenen Angaben wie die Höhe der Beleuchtungsstärke sind Wartungswerte. Das heißt, sie dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden.“ lese ich in licht.de. Macht Sinn!
Der Haken kommt beim Rechnen: MF = LLMF x LSF x LMF x RMF, so heißt die Formel. LLMF ist der Lampen-Lichtstromrückgang, LSF der Lampen-Lebensdauereinfluss, LMF der Leuchtenverschmutzungseinfluss und RMF der Raumverschmutzungseinfluss, erklärt mir eine Herstellerbroschüre. Sehr schön, aber was kommt unter dem Strich heraus? Auf diese Frage konnte man viele Jahre lang keine Antwort bekommen. Ich erinnere mich noch an einen Vortrag, den ein Mitglied der zu dem Zweck der Festlegung des Wartungsfaktors von der LiTG eingesetzten Arbeitsgruppe gehalten hatte. Nach seiner Berechnung müsste man für ein normales Büro (500 lx) etwas über 3000 lx installieren, wenn man keine Wartung machen wollte. So etwa das Siebenfache des für erforderlich gehaltenen Wertes.
Natürlich wird niemand das installieren, weil … Man wird es meistens gar nicht können, weil der ganze Himmel voller Leuchten hinge. Ein Marketing-Experte eines Herstellers meinte dazu unlängst, man könnte doch zu viel installieren und dann die Anlage gedimmt betreiben. Gute Idee. Leider frisst die dazu erforderliche Elektronik Strom, und die Lampen werden ihre Kennwerte nicht erreichen, weil sie suboptimal betrieben werden. Also noch mehr Ineffizienz.
Wer es beim Alten lassen möchte, also einen Wartungsfaktor von 0,80 = Neuwertfaktor von 1,25 realisieren, muss nach den Angaben des Verbandes der Hersteller (ZVEI) folgendes in die Tat umsetzen: sehr saubere Umgebung, Wartungszyklus 1 Jahr, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 4.000 h Lampenwechsel, Einzelauswechslung, Leuchten mit geringer Neigung zur Staubansammlung, EVG.
Langsam zum Mitschreiben: Ein Betrieb, der ordnungsgemäß eine Beleuchtung betreiben möchte, und dabei keine Energie zum Fenster hinaus befördern, muss jedes Jahr alle Leuchten putzen, alle zwei Jahre sämtliche Lampen wegwerfen, ständig den Hausmeister die ausgefallenen Lampen ersetzen lassen, und darf nur besondere Leuchten betreiben. Der Raum muss auch sehr sauber sein.
Beim Lesen dieser Daten dachte ich an die Golden Gate Brücke. Dort turnt das Wartungsteam ständig im Gebälk herum, um die rostanfälligen Teile neu zu bepinseln. Das geht seit 1937 so. Entsprechend muss jede Leuchte in einem deutschen Büro einmal im Jahr geputzt werden, oder öfter, wenn man das Weißeln der Wände nicht so häufig durchführt.
Oder? Man wählt einen Faktor von 0,5 und installiert doppelt so viel wie für erforderlich gehalten. Dieser wurde z.B. für Büros mit Raucherlaubnis empfohlen. Das hört sich wieder nach Energieeffizienz an.
War jemandem bewusst, dass Kompaktleuchtstofflampen schlechter sind als die stabförmigen? Die Berufsgenossenschaft gibt (BGI 856, 2010) für die einen Faktor von 0,70 an, für die üblichen 0,75. Man muss dann 48,28 lx mehr installieren. Fast 10 % mehr. Sind die Energiesparlampen nicht Kompaktleuchtstofflampen? Eigentlich ja, aber die sparen offenbar doch nicht so gut. Wie wär´s mit einem Verbotsantrag?
Aus den Daten kann man aber noch mehr lesen: Um nicht zu viel installieren zu müssen, muss man die Kompaktleuchtstofflampen nach 4.000 Stunden wegwerfen, auch wenn man laufend jede ausgefallene Lampe sofort wechselt. Den EU-Politikern, die die Glühlampe verboten haben, wurde aber eine Lebensdauer von 10.000 Stunden angegeben. Die Berechnungen über den Quecksilberfilm über Deutschland wurden auch auf dieser Basis angestellt. Und nun? Soll man bei der „Gruppenauswechslung“, so ist die offizielle Bezeichnung nach 4.000 h auch die gerade ersetzten Lampen mit wegwerfen, damit die sich als zugehörig zur Gruppe empfinden?
Ich kenne, keinen einzigen Betrieb in Deutschland, der einen Wartungsplan dieser Art aufgestellt hätte. Vermutlich würde ein Anbieter für eine Planung mit diesen Randbedingungen das Büro des Kunden nicht durch die Tür verlassen, so er denn überhaupt Einlass bekommen hat. Man wird ihm einfach nicht abnehmen, dass die Lichttechnik so schlecht funktioniert. Tut sie auch nicht!
Nicht nur Lügen haben kurze Beine, sondern auch sachlich scheinende Angaben, hie 4.000 h dort 10.000 h, wenn man die zusammen betrachtet. Dass Dumme ist, dass es Sinn machte, den Wartungswert einzuführen, und auch noch Sinn macht, unterschiedliche Wege zur Erhaltung der Beleuchtung aufzuzeigen. Der eine putzt jeden Tag die Lampe (Goethe), der andere weißelt die Wände, und der dritte installiert mehr.
Übrigens, das Konzept gilt auch für die Tageslichtbeleuchtung. Man muss zwar nicht ständig die Sonne putzen, sie altert auch nicht so schnell. Wartungsfrei ist so eine Tageslichtbeleuchtung aber nicht.
09.11.2010
WIE VIEL QUECKSILBER VERURSACHT…
… eine BG, sprich Berufsgenossenschaft?
Zugegebenermaßen eine seltsame Frage. Eine BG dient dem Arbeitsschutz, und das seit mehr als 120 Jahren. Wieso soll sie dabei eine verbotene Substanz erzeugen?
Auf die Idee hat mich eine Presseerklärung aus dem Umweltministerium gebracht (in diesem Blog schon kommentiert, Quecksilber hin, Quecksilber her), die besagt, man müsse Glühlampen durch Energiesparlampen ersetzen, um die Kontamination des Bodens der Bundesrepublik Deutschland zu reduzieren. Denn bei geringerem Energieverbrauch benötige man weniger Kohlekraftwerke, die nicht nur Strom in die Leitung leiten, sondern auch noch Quecksilber in die Luft.
Gestern fand eine Sitzung statt, bei der die BGen wie ein Mann ihr Recht auf ihre Version des Arbeitsschutzes mit Hilfe von Licht gegen die bösen Mächte verteidigten, die eine europäische Norm durchdrücken wollten. Recht so!
Und die Sache mit dem Quecksilber? Gemäß der Vorstellungen der BG benötigt man zum Arbeitsschutz eine bessere Lichtqualität, und für eine bessere Lichtqualität mehr Strom. Ziemlich einfach und klar verständlich. Man muss die Anschlussleistung lediglich um 50% pro Kopf erhöhen und schon ist der Mensch gut geschützt. Damit der Arbeitgeber sich keine Sorgen um seine Finanzen machen muss, wird ihm der Gewinn gleich in Arbeitskosten vorgerechnet: „Eine Beleuchtungsanlage, die 4,65 W/m2 mehr Energie verbraucht (entspricht 46,5%) als die zu vergleichende Beleuchtungsanlage, verursacht pro Jahr Mehrkosten, die den Personalkosten von ca. 18 Minuten gleichkommen.“ (Originaltext aus der Veröffentlichung einer Abhandlung über bessere Lichtqualität, aus Copyright-Gründen leider nur auf Anfrage erhältlich). Zu einem perfekten Marketing-Statement fehlt nur noch der Hinweis, dass der Mitarbeiter derart motiviert wird durch die teuere Beleuchtung, dass sich seine Leistung um 10% steigert oder gar mehr. Ehrlich!
Die Herrschaften, die so penibel in Heller und Pfennig rechnen, bleiben bei anderen Zahlen weit hinter den eigenen Rechenkünsten zurück: In deutschen Büros (die obige Betrachtung gilt für Büros) wurde im Jahr 2000 bis zu 40% des Gesamtverbrauchs an elektrischer Energie für Beleuchtung aufgewendet. Pro Kopf 46,5% mehr (oder 86,38 kWh pro Jahr) macht bei 17 Millionen Büromenschen? 1.468.460.000.000 Wh! Das wären 1.468 GWh an der Steckdose und das Dreifache beim Kraftwerk! Wie viel Quecksilber und CO2 wird dafür in die Luft gepustet?
Wollten wir eigentlich Energie sparen oder eher verpulvern? Z.B. hat man gerade im Jahr 2003, also vor Verfassen des o.g. Artikels, eine Beleuchtungsnorm (DIN EN 12464-1) erlassen, die das Beleuchtungsniveau in Räumen mit Fensterarbeitsplätzen von 300 lx (Nennwert oder 240 lx Minimalwert) auf 500 Lux Minimum anhob. Da diese Arbeitsplätze nach meiner Schätzung etwa 60 % ausmachen, wird die Verdoppelung enorme Wirkungen haben. Und jetzt noch bessere Lichtqualität.
Die o.g. Norm erhöhte die Vorgaben für fast alle Arbeitsplätze um 30% bis 200% an, und das nur, weil man die Bezeichnung für das Gemeinte (früher Nennwert, heute Wartungswert) geändert hat, aber nicht die Werte an sich. (mehr hier) Man bekommt 500 lx, früher bedeutete das 400 lx im Minimum, heute 500 lx eben. Wenn man dann besseres Licht haben möchte, muss man mehr Energie aufwenden (s. DIN EN 15193, Quelle kann leider nicht gelinkt werden). In der Norm kann man z.B. lesen, dass man für einen Quadratmeter Büro 42,1 kWh im Jahr benötigt, wenn man aber eine gute Beleuchtung haben möchten, sind es 67,1 kWh, also 59 % mehr. Was bekommt man für diese gewaltige Steigerung des Konsums an Energie? Einiges, aber doch nicht alles. Was man bekommt, liest sich so: „Besondere Beachtung der gegenseitigen Blickkommunikation durch beleuchtete Gesichter (Ezylindrisch)“ und „Besondere Beachtung von gesundheitlichen Belangen (siehe Anmerkung)“.
Den ersten Vorteil versteht wohl jeder sofort. Ezylindrisch? Man schickt das Licht nicht mehr von der Decke auf den Tisch, sondern richtet es auf die Gesichter. Dafür muss man Energie aufwenden. Macht jeder Bühnenbeleuchter. Was aber die besondere Beachtung von gesundheitlichen Belangen wohl bedeuten mag? Es soll in der Anmerkung stehen. Tatsächlich: „ANMERKUNG: Gesundheitliche Belange können sogar sehr viel höhere Beleuchtungsstärken und somit höhere W/m² erfordern.“ Klar?
Sehr viel höhere Beleuchtungsstärken? Also 59% mehr ist nicht genug, sehr viel mehr muss sein, damit der Mensch im Büro gesund bleibt. Es gibt immer irgendwelche Gründe, höhere Beleuchtungsstärken zu fordern. Hersteller tun dies aus verständlichen Gründen. Warum fordert aber eine BG mehr Licht auf die Gesichter? Damit ihr Versicherter gesund bleibt?
Wenn er wenigstens gesund bliebe! Ein gewisser Luckiesh, sehr bekannt unter Lichttechnikern, hat im Jahre 1926 ein Buch namens „Light and Health“ veröffentlicht, in dem zu lesen ist, dass ein Mensch zum gesunden Leben die volle Sonnenstrahlung benötigt. Die gibt es aber in künstlich beleuchteten Räumen nicht, sondern nur einen mehr oder weniger künstlich hergestellten Auszug davon. Auch Räume mit Tageslicht haben weder UV noch IR. Zum Energiesparen werden die noch vorhandenen Fragmente weggefiltert. Dafür pumpt man mehr Strom in die künstliche Beleuchtung.
Für wen ist das gesund?
Noch eine Anmerkung: Dass man Gesundheit im Büro mit einem Quecksilberfilm über Deutschland erkaufe, ist kein netter Vorwurf. Wer aber Gesundheit in Lux misst, muss sich sogar etwas mehr gefallen lassen. Hochverdient!