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Wie viel Licht braucht man?

 

Der nachfolgende Text ist 10 Jahre und 40 Tage alt. Der sieht aber gar nicht so alt aus. Mittlerweile umfasst dieser Blog weit über 400 Beiträge. Ich habe inzwischen einige Tausend Literaturstellen gelesen, gesichtet, bewertet. Die Frage stelle ich dennoch neu.

Wenn man nach der „Strahlenschutzverordnung“ geht (das ist die nach dem Atomgesetz, sondern nach EU-Richtlinie Optische Strahlung), müssten die Bauarbeiter auch im Sommer die Straßen unter einem Zelt bauen, weil sie sonst der Sonne ausgesetzt wären. Sobald sie aber Urlaub bekommen, düsen sie nach Malle oder Antalya und knallen sich in die Sonne. Krebsspezialisten hingegen empfehlen, sich mit Faktor 50 zu schützen, sobald die Sonne um die Ecke guckt.

Die Lichttechnik erzählt, es müssen 500 lx sein. Wo sie diese heilige Zahl hernehmen, wäre eine Untersuchung wert. Das Ergebnis wird aber nicht erheiternd sein, oder vielleicht eher Lachsalven auslösen. Diese Zahl, die viele Milliarden Investitionen in Lampen und Leuchten verursacht hat, ist eine reine Erfindung. (Wer sich wirklich dafür interessiert, wie die 500 lx entstanden sind, kann hier die gesamte Historie lesen: Basis der Festlegung von Beleuchtungsstärkewerten in Beleuchtungsnormen)

Ich meine eher, die Menschen brauchen bei der Arbeit tagsüber mehr, viel mehr Licht und abends sehr viel weniger. Das mit dem Tage ergibt sich aus unseren Studien. Je mehr Licht die Leute in ihrer Umgebung haben, desto gesünder fühlen sie sich. Die Sache mit der Nacht hat Heinrich Kramer thematisiert.

Auf jeden Fall zeigt die heute von mir analysierte Studie von Youngstedt et al, dass es nicht gleichgültig ist, wann man den Menschen Licht verabreicht. Eigentlich müsste man dies wissen, wenn man behauptet, Licht übe eine Wirkung auf den Menschen aus wie eine Droge oder ein Lebensmittel. Die nimmt man doch nicht jederzeit und in beliebigen Mengen in sich. Oder?

Wohnen ohne Sonne nicht erlaubt

Es ist so weit! Ich wartete jahrelang, dass einer eine Besonderheit des deutschen Normenwesens entdeckt. Der betreffende Satz schlummerte viele Jahrzehnte unentdeckt in einer DIN-Norm. Jetzt macht eine Behörde in Köln ernst. Ein Wohnungseigentümer besitzt in bester Innenstadtlage eine Wohnung, die er gerne recht günstig an Studenten vermietet. Bis er einen Brief vom Amt wegen mangelnder "Besonnung" bekam. Den Rest zeigt der Film vom NDR. Der könnte jedem blühen, der eine Wohnung besitzt, die zum Norden guckt. Da kommt bekanntlich keine Sonne hin - jedenfalls nicht außer Hochsommer. Besonnung heißt gemäß DIN 5034-1 (hier Ausgabe 1999-10): "Ein Raum gilt als besonnt, wenn Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mindestens 6º in den Raum einfallen können." Das "können" bedeutet, auch bei verhangenem Himmel gilt der Wohnraum als besonnt. Die Strahlen müssen sich halt einen anderen Weg suchen als durch die Wolken (das hier ist damit garantiert nicht gemeint.).

Ist doch schön? Von wegen! "Ein Wohnraum gilt als ausreichend besonnt, wenn seine Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h beträgt." heißt es dort. Und "Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt wird." Auch ohne Rechenschieber kann man feststellen, ob eine Wohnung ausreichend besonnt wird. Und die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 sagt in § 47 Abs. (2) deutlich: "Eine reine Nordlage aller Wohn- und Schlafräume ist unzulässig". Seit wann die das sagt, kann ich nicht zuverlässig sagen. Bei der Suche danach habe ich zwar Erhellendes über 1. MWurzBohrVÄndV vom 19.12.2008 gefunden (mehr hier). Den Ursprung konnte ich leider nicht finden. Im Jahr 2000 war die Vorschrift in § 49 untergebracht. Im Jahre 1970 in § 60, aber deftiger denn je: "Jede Wohnung muß eine ihrer Größe entsprechende Zahl besonnter Wohnräume haben. Reine Nordlage aller Wohn- und Schlafräume ist unzulässig."

Jetzt weiß ich nicht einmal, worüber ich lachen soll! Die Sendung im NDR lief letzten Donnerstag. Der Moderator war zur Zeit der Veröffentlichung der Vorschrift noch nicht einmal in der Planung. Er kam 1972 in einer hoffentlich reichlich besonnten Wohnung in NRW auf die Welt. Wohnt auch in NRW. Deswegen Vorsicht. Er will vermutlich irgendwie das Nest beschmutzen. Oder?

Ich halte die Vorschrift nicht nur wegen des Satiregehalts sehr nützlich. Menschen in Löcher zu stopfen, in die keine Sonne kommt, muss endlich aufhören. Wohnungen in Nordlage sind ab sofort - ach was, seit mindestens 1970 - einfach verboten. Sehen Sie doch selbst:

 

 

Darf man einen zu Tode schützen?

Der Arbeitsschutz ist ein diffiziles Handwerk. Er muss zuweilen sehr trickreich den zu Schützenden vor dem sicheren eigenen Untergang bewahren. Die diversen Schutzvorrichtungen an gefährlichen Maschinen und auch die z.T. skurilen Unfälle, die beim Ungehen entstehen, liefern wunderbare Beispiele dafür, dass der Mensch zuweilen einfach zu dumm ist.

In Sachen Licht und Strahlung muss man aber anders denken. So versuchen Arbeitschützer seit Jahrzehnten, die Arbeitnehmer mit Beleuchtungsnormen zu schützen, die in Deutschland auch das Gegenteil bewirkt haben (hier). Da sitzt der dumme anderswo. Weniger spaßig wird es mit Strahlung, insbesondere UV. Sie hat das Leben auf Erden mitgeschaffen. Allerdings hatte sie zuvor das Leben unmöglich gemacht. Deswegen hat sich Leben auf Erden im Wasser entwickelt, geschützt vor der UV. Erst die Ozon-Schicht hat ein Leben auf Land ermöglicht. Allgemein müssen Menschen vor Strahlung jedweder Art geschützt werden. Sie brauchen aber Strahlung zum Leben. (Keine Besonderheit, es gibt kein Leben ohne Wasser, zu viel Wasser ist tödlich.). Anders als bei der "bösen" radioaktiven Strahlung, deren Beitrag zum Leben nicht positiv ist, wirken sich Licht, UV und IR - optische Strahlung - je nach Intensität oder Dosis unterschiedlich aus.

Gegen die negativen Wirkungen gibt es den Schutz durch die Verordnung OStrV (hier). Das Bundeamt für Strahlenschutz (BfS) wacht über diese. Und es sagt: "Die einzig bekannte positive biologische Wirkung von UV-Strahlung ist die Anregung der Bildung des körpereigenen Vitamin D durch UV-B-Strahlung". Darüber hatte ich mich schon gestern aufgeregt. Aber: Was ist, wenn das wahr wäre? Die einzig bekannte positive Wirkung …

Vitamin D hält nicht nur unser Knochengerüst zusammen, das unseren Körper aufrecht hält. Alle Kommunikation zwischen den Körperzellen benötigt Vitamin D. Es ist nämlich gar kein Vitamin, sondern ein Hormon. "Es konnte nachgewiesen werden, dass Menschen mit höheren Vitamin-D-Werten langsamer Altern […] und dass Vitamin D bei mit der Alterung zusammenhängenden Krankheiten (z.B. Krebs) einen schützenden Effekt hat“, kommentiert der leitende Wissenschaftler Brent Richards die Ergebnisse seiner Studie aus dem Jahr 2007 (hier).

Vitamin D ist genaugenommen eher ein Hormon als ein Vitamin. Rezeptoren für Vitamin D wurden mittlerweile in praktisch allen menschlichen Geweben gefunden. Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass Vitamin D auch an nahezu allen Geweben und Organen Wirkungen hat. Die Wirkungs- und Funktionsweise von Vitamin D im Körper ist entsprechend vielfältig.

Wissenschaftler der Universität Kopenhagen haben herausgefunden, dass Vitamin D wesentlich für das Immunsystem ist. Fehlt das Vitamin im Körper, können die Killerzellen des Immunsystems – die T-Zellen – nicht reagieren und sind nicht imstande, Krankheitserreger im Körper zu bekämpfen.

Damit die T-Zellen eindringende Erreger, etwa Bakterien oder Viren, ausfindig machen und beseitigen können, müssen sie erst eine Wandlung durchmachen von harmlosen Immunzellen zu den aktiven Killerzellen, die in der Lage sind, Angreifer unschädlich zu machen. Für diese Verwandlung benötigen sie Vitamin D. Fehlt das Vitamin, bleiben die T-Zellen inaktiv.(hier).

Wer vor der optischen Strahlung schützen will, sollte sich etwas meh Mühe geben, als zu sagen, die einzig bekannte positive Wirkung sei ... Diese (angeblich) einzige positive Wirkung ist der Schlüssel zum Leben. Von Amts wegen …

Jetzt dämmert's - warum Licht für uns so wichtig ist

 

Jetzt dämmert's - warum Licht für uns so wichtig ist - So lautete die Überschrift in der SZ vom 22. Dezember 2017. Die Abteiung in der SZ heißt Gesundheit. Die angeführten Weisheiten sind aus der Medizin. Ist da was falsch?

Das z.B. kann nicht falsch sein: "in Großteil der Pflanzen- und Tierwelt ist auf Licht angewiesen - und der Mensch sowieso." Wer wird das schon in Frage stellen wollen, ohne sich lächerlich zu machen?

Ist das etwa falsch: "Licht ist zum Beispiel für die Synthese von Vitamin D unerlässlich." Da lügt der Autor (Werner Bartens). Licht hat mit Vitamin D überhaupt nichts zu tun (hier). Und wie falsch das ist! Fragen Sie den Experten.

Ist das etwa falsch: "Auch auf Stimmung, Lust und Aktivität hat das Tageslicht einen enormen Einfluss." Hat nicht (hier), weil niemand das Tageslicht erleben kann. Feagen Sie den Experten. Wenn er rot anläuft, hat er nicht etwa zu viel Licht abgekriegt.

Soll das etwa stimmen: "Kindern ohne genügend Licht drohen Entwicklungsstörungen wie Rachitis, die "englische Krankheit". Bei Erwachsenen wird sie als Osteomalazie bezeichnet." Auch nicht (hier). Man kann die Leute den ganzen Tag mit Licht vollpumpen, die bekommen trotzdem Rachitis.

Was soll der Unsinn? Irren sich so viele Leute? Ja, weil Licht nur das ist, was zu einer Sehempfindung führt. Sagt die Weltorganisation der Lichttechniker. CIE. Die muss es wissen. Zu Stimmung, Lust und Aktivität braucht man neben Licht auch Ultraviolett und Infrarot. Und die gehören laut CIE nicht zum Licht. Zu Vitamin D trägt Licht überhaupt nicht bei. Nur UV-B Strahlung trägt dazu bei.

Leider ist die UV-Strahlung des Teufels. Sie hat eine einzige positive Wirkung ! Sagt wer? Das Bundesamt für Strahlenschutz. Damit die den Unsinn nicht schnell löschen, wenn sie dies lesen, habe ich die Webseite kopiert. Hier ist das Prachtstück:
http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/akut/vitamin.html
Die WHO ist da anderer Meinung (hier). Aber who is WHO?

Wie man Natur definiert, wie sie nie sein kann

 

In jedem Beruf, in jeder Wissenschaft werden wichtige Dinge abgekürzt, noch wichtigere auch definiert. Ob man damit erfolgreich hantiert, hängt davon ab, wie man dies tut. So sagt der Jurist § 263 StGB und meint Betrug. Dummerweise denkt der Laie bei Betrug anders. Bei den Arbeitsschützern gibt es ASR wie Arbeitsstättenrichtlinie. Ganz dumm, denn es gibt auch Arbeitsschutzrichtlinien der EU, die auch in Deutschland gültiges Recht sind. Sie sind einklagbar. Hingegen kann man Arbeitsstättenrichtlinien tatsächlich nur als Richtschnur benutzen. Man kann sie auch anders auslegen.

Besonders lustig ist es mit ASR A3.4. Die heißt Beleuchtung. Warum nicht? Weil Beleuchtung seit langem nicht mehr Beleuchtung ist. Was die ist bzw. war, wurde weltweit genormt. Und auch die deutschen Normen hielten sich daran:

845-09-01 Beleuchtung Anwendung des Lichts, um Gegenstände oder Umgebung sichtbar zu machen.

So stand es jedenfalls in dem Internationalen Wörterbuch der CIE. Jetzt steht das dort nicht mehr. Das Wörterbuch wurde nur noch Englisch aufgelegt und ins Internet verlegt. Jetzt fehlt der Zweck.

17-674 lighting application of light to a scene, objects, or their surroundings

Beleuchtung ist also Anwendung des Lichts. Wozu? Weiß man nicht. Die ASR soll auf die Beleuchtung angewendet werden: "(1) Diese ASR findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, …" um "die erforderliche Beleuchtung zur gesundheitsgerechten Erledigung der Sehaufgaben" zu gewährleisten. Dumm nur, dass ein Mensch die natürliche Beleuchtung im Freien nie zu Gesicht bekommen kann. Denn Licht ist "Jede optische Strahlung, die unmittelbar eine Gesichtsempfindung hervorzurufen vermag." Das gilt auch für Tageslicht. Also beleuchtet man im Freien mit etwas, was es nicht geben kann, Sonnenlicht ohne UV und IR. Nie wird ein Mensch der Beleuchtung seines Arbeitsplatzes begegnen können. Also, Beleuchtung ist die Anwendung von etwas, was eine Gesichtsempfindung hervorrufen könnte. Muss aber nicht.

Eine echt reife Leistung, der Natur Teile seines Lichts wegzudefinieren. Und der Beleuchtung den Zweck.

Vorsicht: Das ist keine Satire, sondern: "…Stand der Technik, Ar­beitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten …"