In Deutschland wird alles, was durchgehen und Schaden anrichten kann, an die Leine gelegt. Die ganz wilden, die Hengste, sogar an die Kandare. Bei Hunden reicht vorerst eine Leine.
Als ich bei einer Satiresendung von einem Leinenzwang für Politiker hörte, fiel mir sofort die Gilde der Lichttechniker als weiterer Kandidat für’s Anleinen ein. Sie verdient das Prädikat „gefährlich“ in mehrfacher Hinsicht. (Obwohl: ohne die Lichttechniker wäre die Welt wohl eine andere, aber nicht bessere.) Mir fallen gerade folgende Beispiele ein.
Erfindung der BAP-Leuchte: Eine der wunderbaren Lösungen, für die man lange das Problem suchen musste. Die Leuchte wurde so etwa 1967 erfunden. Mädchenname: Dark light Leuchte (mehr dazu hier). Das geeignete Problem entstand etwa 1977. Eine Studie des Arbeitsministeriums hatte gezeigt, dass Bildschirmbenutzer unter Augenbeschwerden litten. Unter den Ursachen waren auch Spiegelungen auf Bildschirmen zu finden. Schwupdibus wurde die Leuchte zur Bildschirmarbeitsplatzleuchte umgetauft, durch zwei eigens dafür geschaffene Normen (DIN 66234-7 und DIN 5035-7) zum Stand der Technik erklärt und für viel Geld in deutsche Verwaltungen gebracht. Die Studie, die nachwies, dass sie dem Arbeitsschutz widerspricht, erschienen 1990, wird ungern zitiert, aber deren Titel hat sich zum Renner gemausert: Licht und Gesundheit. (letzte Ausgabe hier) Unzählige Kongresse haben unter dem Titel stattgefunden. Es gibt sogar Professuren dafür. Der Titel war wie gemacht für das Marketing für Licht. Präzise gesagt: Er war dafür gemacht. Das weiß ich, weil ich ihn erfunden habe, weil es mich ärgert, das man das Licht unter’n Scheffel stellt. So lasst euer Licht leuchten vor den Leuten. Warum bloß lesen die Leute nur den Titel meiner Arbeit? Die BAP-Leuchte assoziiere ich immer mit dem Nihilit von Kafka. Etwas kafkaesk war ja deren Mädchenname: dark light. Kann Licht dunkel sein?
LED in KfZ-und Straßenbeleuchtung: Die LED hat neben vielen guten Eigenschaften auch zwei schlimme (hier und da): unerträglich hohe Leuchtdichten und Flimmern. Für beide gibt es Lösungen, die zu einer guten Beleuchtung führen können. Nicht nur in der Theorie. Viele gute praktische Beispiele gibt es auch. Dennoch haben sich Auto- und Fahrradscheinwerfer zu einer Pest der Straße entwickelt, und das nicht nur in der Nacht. Sie blenden rund um die Uhr. Gegen die Straßenbeleuchtung klagen mittlerweile Bürger erfolgreich (hier und da). Hätte man LED-Beleuchtung mit Hilfe vorhandenen Wissens entwickelt, wäre es unwahrscheinlich, dass es überhaupt zu Beschwerden gekommen wäre.
Die schlimmere Sache ist das Flimmern. Dass hier ein Problem besteht, das die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs berührt, ist länger bekannt (hier und da und dort). Wie die Lösung aussehen kann, etwa ebenso lange: höhere Frequenzen. Was gibt es dagegen für gute Argumente außer das liebe Geld?
Sparen an der Beleuchtung der Steuerwarten von Kernkraftwerken: Leute, die nicht rechnen konnten, wollten Ende der 1970er Jahre die Notstromdiesel ihrer Kernkraftwerke schonen, weil deren Leistung für wichtigere Aufgaben eingesetzt werden sollte als für die Beleuchtung. Zum Verständnis: Jedes KKW benötigt 3 Stromversorgungen, die eigene, die aus Fremdnetzen bezogene und die Notstromversorgung. Dafür stehen 5 Diesel bereit. Jedes KKW verbraucht etwa 10% seines Stroms für den eigenen Betrieb. Also bei 700 MW werden 70 MW selbst verbraucht. Die Diesel müssten etwa die gleiche Leistung aufbringen. Da dies zugegebenermaßen schwierig ist, müssen sie nicht so viel. Die die ich kenne, lieferten je 5 MW. Und was verbraucht so eine Beleuchtung? Sagen wir großzügig 10 W pro Quadratmeter und 100 lx. Macht 50 W pro Quadratmeter. Kleine Warten können 50 Quadratmeter groß sein, also braucht man für die Beleuchtung schlappe 2500 W. Größere Warten mögen entsprechend mehr verbrauchen. So 5 kW für 100 Quadratmeter. Und was macht das gegen 5 x 5 MW? Wenn mir einer die Nullen liefert, die ich hinter’m Komma brauche, schreibe ich das gerne.
Was würden Sie als deutscher Professor sagen, wenn einer mit der bescheuerten Frage an Sie herantritt, wie viel von Hundertster Promille man sparen darf? Bei unserem Professor hätte man nicht genug Zeit, zur Tür zu rennen. Man würde eher zum Fenster hinaus komplimentiert. Man hat wohl deswegen die Frage an einen anderen gestellt. Und der erteilte Absolution (protokolliert im Entwurf KTA 3904 vom Jahre 1987): Es ist unproblematisch, im Falle eines Störfalls die Beleuchtungsstärke in der Warte auf ein Drittel abzusenken. Das Auge adaptiert schnell um.
Zum Verständnis: KTA 3904 ist eine Sicherheitstechnische Regel des KTA, ein Störfall ist ein „In der Kerntechnik ist ein Störfall gemäß § 3 der Strahlenschutzverordnung „ein Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind.“
Man stelle sich vor, dass bei einem Unfall, der halb Europa unbewohnbar machen kann, an der Stelle, an der der Störfall analysiert und beherrscht werden soll, die Lichter plötzlich gedimmt werden! Grauen lass bitte nach! Dabei ist das Grauen nicht einmal komplett. Ohne den Elektriker wäre er nicht einmal halb so schlimm. In einem mir bekannten Fall (keine Sorge, der Laden existiert nicht mehr) hatte der Elektriker ganze Arbeit geleistet: je ein Drittel der Warte an eine andere Phase angeschlossen. Absenken auf ein Drittel hieß dort, zwei Drittel der Warte ohne Beleuchtung.
Technische Maßnahmen, die garantiert nicht funktionieren können: Lichttechnische Lehrbücher enthalten zwei Lösungen, mit denen man Flimmern vorbeugen kann, die heißen Duoschaltung und Dreiphasenschaltung. Die Duoschaltung versorgt jeweils zwei Lampen mit phasenverschobenem Strom. Dadurch leuchtet die eine Lampe heller, wenn gerade de andere dunkel ist. Die Dreiphasenschaltung heißt so, weil man jede Dritte Lampe an eine Phase des Drehstroms hängt. Ist dasselbe wie die Duoschaltung, nutzt aber die vorgegebene Phasenverschiebung.
Soweit, so gut. Funktionieren könnten die Lösungen, wenn die zwei oder drei Lampen an jeweils der gleichen Stelle befänden. Das können sie aus physikalischen Gründen nicht. Ergo: möglichst nahe beieinander anordnen. Da die meisten Leuchten aber einflammig sind, geht die Sache auch nicht. Also: Auch ohne den superintelligenten Elektriker, der jeweils eine Phase an ein Drittel des Raums zuordnet, ist Pleite programmiert. Leuchten mit Optik besitzen diese, um das Licht einer Lampe umzulenken. Licht von Lampen in unterschiedlicher Position geht in jeweils andere Raumteile. Jede flimmert also für sich allein, egal in welcher Schaltung.
Und wenn der Elektriker ganz normal ist und tatsächlich jede dritte Lampe an eine Phase hängt? Da kommt der geniale Facility Manager ins Spiel: Weil niemand die 1.000 lx, die einst Norm für Großraumbüros waren, haben wollte, hat der geniale Dienstleister einfach zwei Phasen abgeschaltet. Die verbleibende Phase erzeugt dann so starke elektromagnetische Felder, dass jegliche „Strahlung“ und Elektrosmog, denen man nachging, in lächerlichen Größenordnungen wären. Elektrosmog frei Haus.
Sollen wir nu den Hundefänger umbauen lassen, um Jagd auf die Lichttechniker zu machen? Leider würde die Situation nicht ein Deut besser, weil in Deutschland über 95% der Gebäude ohne Zutun eines Lichtplaners beleuchtet werden.
Neulich hatte ich vom Redesign meines Lieblingsladens erzählt (hier). Gestern war ich wieder da und nahm die neu beleuchteten Vitrinen genauer unter die Lupe. Die neue LED-aufgepeppte Einkaufswelt scheint eher geschäftsschädigend ausgefallen zu sein. So'ne Ladenvitrine wird nicht zufällig mit Waren gefüllt. Es fängt ganz unten an, wo die Ware lagert, die der Kunde immer sucht. Deswegen bückt er sich ganz unaufgefordert. Kartoffeln, Zwiebeln u.v.a.m. (Ist aber keine Bückware. Die gab es in der verblichenen DDR unter'm Tresen. Sich bücken tat der Verkäufer) Etwa in Augenhöhe findet man Ware, die einem ins Auge springen soll. Teure Käsesorten, Edelschinken u.ä. In der Höhe von Kleinkinderaugen findet man die Quengelware. Meist in der Nähe der Kasse.
Der Glanzeffekt der LED-Beleuchtung trifft nicht das, was glänzen soll, sondern je nach Größe des Kunden und Abstand vom Regal alle verpackte Ware. Nur die Billigware unten bleibt verschont. Sack Kartoffel muss nicht glänzen. Tut auch nicht. Wenn die verpackte Ware auch noch kühl gehalten werden muss, sieht man zuerst die Reflexe auf de Abdeckung, dann auf der Verpackung. Visueller Müll. Die meisten Dinge, die mich interessieren, sehen so aus:
Wer macht denn sowas? Amateure? Nein, die Lichtlein wurden im Rahmen eines Milliardenprogramms installiert in und für Läden, die die effizientesten der Welt sein wollen. Der Händler heiß nicht Tante Emma. Der Ladenbauer liest wohl keine Broschüren von licht.de. Wozu auch, die sind für Amateure. LED holt nicht nur deutsche Tornados vom HImmel (hier). Sie ist für mehr gut.
Der wahre Profi bringt mit Licht Leben in die Bude. Mit LED klappt dies besonders dynamisch. Wenn man an den Tresen entlang geht, guckt und was sucht, bewegt sich die Lichterkette unablässig mit. Mal vorwärts, mal rückwärts. Wie man den Kopf bewegt. Wer was sehen will, muss still halten. (mehr hier)
Man merke: Braucht man bling-bling, nimmt man kleine Lichtquellen mit hoher Leuchtdichte, will man beleuchten, braucht man großflächige Leuchten. Wenn man Deutsches Corned Beef wie Pretiosen beleuchtet, kommt eben das heraus.
Wer so schöne Zahlen wie 50.000 h oder gar 150.000 h für die Lebensdauer von LED-Lampen und Leuchten liest, wird diese Leuchte für ein Disco-Requisit halten. Zieht alle Augen auf sich. Wie schön. Oder gar nicht schön. Es lohnt sich für den Fachmann wie für den Laien, sich damit auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Sicherheit.
Diese Leuchte ist garantiert keine 50.000 Stunden alt. Sie wurde vor drei Jahren installiert und wird so etwa 12 Stunden am Tag oder weniger in Betrieb sein. Ihr Problem? Sie ist eine Retrofit-Leuchte. Na und? Die lieben die Hersteller nicht (s. Planungssicherheit LED 2016). Wer ihnen gerne Gewinnsucht vorwirft, weil sie lieber neue Ware verkaufen als neue Lampen in alte Fassungen schrauben, sollte es diesmal lieber unterlassen. Denn es geht um den Ruf der Technologie und der Industrie. Wer prüft im Baumarkt, ob das neue gute Stück doch eine alte Gurke mit einer neuen Lampe drin ist? Viele Leute sind entsetzt, weil ihr gutes Stück nach kurzer Zeit nicht mehr so funzt, sondern funzelt und blitzelt. Siehe das Video. Schuld sind die Hersteller - oder? Das war mal. Jetzt gibt es den Markt, den grauen Markt und eventuelle pechschwarze Erlebnisse.
Das Problem ist eigentlich eine gute Seite von LED. Sie schickt das Licht in die eine Richtung, die Wärme in die umgekehrte. Manche LED-Leuchte ist eigentlich ein großer Kühlkörper mit einer kleinen Diode drin. So lange diese nur den Gemütszustand eines Geräts verriet - das war für Jahrzehnte ihre Hauptrolle -, war die Welt in Ordnung. Die paar Milliwatt verschwanden im Universum. Jetzt muss die LED leuchten und produziert Wärme. Diese geht nach hinten los. Ist sie in ein Downlight eingedreht, wärmt sie den Deckenhohlraum auf. Ist dieser so leer nicht, kann die LED von der toll langen Lebensdauer so viel einbüßen, dass eben der im Video gezeigte Zustand entsteht. Ist die Leuchte ungeeignet, gibt es Wärmestau und - angeblich - auch Brände. Jedenfalls theoretisch.
Deswegen wird kein Hersteller einer LED-Lampe die Verantwortung dafür nehmen, dass sie in eine ungeeignete Leuchte eingeschraubt wird. So sollte man gut versicherte Elektriker beschäftigen (hier). Das hilft allerdings nicht gegen miserable Objekte, die lebensgefährlich sein sollen (Bild)Da kommt die Hitze anders: Stromschläge. Deutsche Hersteller werden hierfür auch keine Verantwortung übernehmen. Sie werden aber zur Verantwortung gezogen, weil der Kunde nicht weiß, was er kauft. Der Markt ist in einem gefährlichen Zustand. Wie gefährlich, ist bei dem zitierten Artikel beschrieben (hier). Die Objekte trugen alle das CE-Zeichen, dass angeblich garantiert, dass alle anwendbaren Vorschriften der EU eingehalten werden. Allerdings kann man die Kuckucks kaufen und auf seine Produkte kleben, so wie einst Krokodile auf Fake-Hemden. Kein Zoll kann helfen, wenn man als moderner Mensch seine Ware in China bestellt.
Ob reale Gefahr oder nicht. Die Versicherer kennen bei einem Schadenfall keinen Pardon. Hier die Publikation der Versicherer zur Schadenverhütung beim Betrieb von Leuchten (V2005_low vom Jahre 2014) mit Definitionen von Retrofit- und Konversionslampen. Man kann davon ausgehen, dass der Elektriker als Normalbürger die Unterschiede nicht kennt. Ebensowenig wird er dem Kunden erzählen, dass die sonst üblichen Prüfzeichen zwar an der Leuchte kleben bleiben, aber schlicht ungültig sind! Der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) verweist in mehreren Veröffentlichungen auf Gefährdungen, die durch den unerlaubten Umbau von Leuchten entstehen können.
Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum. Vielleicht hört der Minister Andy, dass es mehr Umweltverschmutzung gibt als Dieselabgase. OK. Die Diesel sind kein Schmutz und Verschmutzer, sondern retten die Umwelt. Deswegen wurde der Diesel in Deutschland schon immer ... bezuschußt, der Treibstoff irgendwie und der Motor obendrein. Warum zum Teufel sollte sich unser hochverehrter hochbeschäftigter Minister denn mit Fahrradlampen beschäftigen?
Wegen Unfallgefährdung? Ach nee. Von 800 Unfällen, die Radfahrer 2017 in Berlin verursacht haben, gehen nur 35 auf die Beleuchtung zurück. Also kein Grund für Sorge? Bestimmt nicht außer, wären alle Berliner Polizisten Lichtexperten und könnten bei der Unfallaufnahme die relevanten Lichtgrößen erfassen. Wahr ist, dass nicht nur einem wahren Experten der Berufsgenossenschaften gelungen war, Licht als Unfallursache zu identifizieren. Dass dies eine Tatsache ist, wird niemand bestreiten. Bloß - man kann sie nie belegen. Nur in Fahrschulen wird die Mär erzählt, dass ein Autofahrer bestraft worden wäre, weil er ein Binnenschiff geblendet hätte. Ach, ja. Tausend und die zweite Nacht. Bei der vorliegenden Situation sind 35 Unfälle, die Fahrradlichter verursacht haben sollen, eine Menge Holz. Ich hätte nicht mal auf die Zahl Eins getippt.
Nie hätte ich gedacht, dass man zur Entlastung des Lichts die Benutzung der falschen Fahrbahn heranziehen würde. Die Experten - in diesem Fall der Verkehrssicherheit - erzählen, dass die meisten Fahrradunfälle durch die Benutzung der falschen Fahrbahn verursacht würden. Sowas aber! Deutsche Radler benehmen sich wie Radler, und deutsch. Die tun nie etwas Falsches. Also noch einmal von vorn: die Polizei in Berlin findet, dass bei Unfällen im Straßenverkehr die Beleuchtung im Spiel ist. Nicht immer, aber immer öfter. Und die Lösung? Na, ja. Der TÜV macht's . Man nehme eine Lampe, die TÜV 08/15 geprüft ist, und klemme das Ding an seinen Drahtesel. Und dann? Friede, Freude, Eiertanz?
Ob mit TÜV oder ohne - Fahrräder im Verkehr mit LED blenden egal wie. Und Autoscheinwerfer mit TÜV blenden auch bei Tage. Die Gründe habe ich hier dargestellt. Das sich der zuständige Minister einen Teufel darum schert, auch. Der kleine gemeine Ichling leuchtet gern weit, heißt es dort. Und genau unser jetziger Verkehrsminister ist in die Stiefel seines Vorgängers gestiegen und hilft dem gemeinen Ichling.
Die Lösung? Die hatten wir für Jahrzehnte auf europäischen Straßen. Man begrenzt das Licht eines Fahrzeugs, um nicht den Gegenverkehr zu blenden. Jetzt ist der Friede aufgekündigt. Jeder blendet. so gut er kann, damit er erkannt wird. Wie nennen wir den Schwachsinn? Bitte nicht LED! Mann kan sie auch sinnvoll einsetzen.
Jetzt sollen Radler auf die richtige Einstellung ihrer Beleuchtung achten. Geht's noch? Fast ein Jahrhundert lang, genau genommen 125, war einer froh, überhaupt eine Funzel am Brennen zu halten. Das war vorgeschrieben. Sobald man langsamer wurde, starb das Licht. Wenn man an der Kreuzung stand, war es ohnehin tot. Jetzt soll ich zusehen, wie ich keine Unfälle verursache? Jetzt kann mein Rad vorn und hinten blinken und allen erklären, dass ich komme. Man stelle sich eine Straße in Amsterdam vor. Glühwürmchen 7/24/365? Wow!
Schon die Tatsache, dass man schon einmal geblendet worden ist, hält also in Zukunft den kleinen gemeinen Ichling davon ab, zu blenden. No Comment - außer von meiner Frau: "Sach mal, Du hast ein neues Auto …"
Und vergiss Deine Stirnlampe! Der TÜV weiß nicht, wo Du hinguckst. Und kann deswegen die Stirnlampe nicht zertifizieren. Die zertifizierte Beleuchtung mit dem Dynamo am Reifen (Seitenläuferdynamo) ist nicht mehr erforderlich wie seit 125 Jahren. In Deutschland waren Fahrräder bis Juli 2013 gemäß § 67 StVZO verpflichtend mit einem Dynamo auszurüsten. Nach einer Gesetzesänderung ist nun alternativ die Nutzung von batterie- oder akkubetriebenen Beleuchtungseinrichtungen möglich. Sowas auch! Jetzt (2018) hat auch der Bundesrat die Sache abgesegnet.
Der Blog-Beitrag von Vorgestern (hier) scheint bei vielen den Nerv getroffen zu haben. Uns hat Thom Haeger, freischaffender Autor in Sachen Licht, seine Meinung zu dem Fall der beiden Rentner geschrieben, die sich die nächtliche Ruhe vor dem Licht einklagen mussten. Den wichtigen Inhalt irgendwo in die Kommentarfunktion zu stecken, finde ich zu schade. Deswegen wird dieser - als Meinungsäußerung des Autors - wiedergegeben. Er geht auf einen Sachverhalt ein, der eine beliebte Krankheit ist: sich hinter DIN-Normen verstecken anstelle seine Aufgabe zu erfüllen. DIN-Normen (und auch sonstige) sind Empfehlungen, die man zwar immer berücksichtigen sollte. Sie sind aber keine Vorschriften. Und Überraschung: In Deutschland muss man nicht einmal Gesetze einhalten - sondern das, was sie wollen. Da dieser seit Ewigkeiten geltende Grundsatz immer wieder vergessen wurde, wird er z.B. in allen neu erstellten ASR (Regeln für Arbeitsstätten) eingangs eingeführt: " … Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. …" Thom Haeger spricht somit eine grundsätzliche Frage an. Deswegen dieser Beitrag, für dessen Inhalt der Autor verantwortlich ist. (Adresse für Nachfragen unter dem Beitrag)
(Quelle: lokale Abendzeitung vom 28.11.2018//Spiegel Online SPIEGEL ONLINE - Panorama - 28.11.2018)(bbr/dpa)
Dieselskandal war gestern – der nächste Skandal wartet schon seit mehr als 20 Jahren – der Skandal ums künstliche Licht!
Grelle und meist auch flimmernde urbane Beleuchtung ist eine wesentliche Ursache, dass Abermillionen Menschen des Nachts ihre Fenster – lichtdicht- machen müssen. Teure Jalousien oder ausgefallene Techniken sollen dann gesunden Schlaf ermöglichen. Ein Zustand, der leider kein deutsches, sondern ein weltweites Problem ist. Und nun haben es doch tatsächlich zwei Betroffene und von diesem Zustand genervte Rentner aus Bayern geschafft, ein Verwaltungsgericht zu einem Urteil zu bewegen, das eigentlich der Startschuss zu einer bürgerlich technischen Revolution in Sachen Umgang mit Energie (hier insbesondere Licht) sein könnte.
Zitat: Deren Anwältin sagte, dass sonst jeden Tag jemand ins Rathaus käme und etwas anderes wolle. Außerdem solle ein Präzedenzfall vermieden werden. Die Gemeinde sieht sich außerdem im Recht, da sie DIN-Normen einhalte.
Wie hier die „Experten“ de jur. und kommunale Verantwortliche auf diese Klage reagieren, ist im Grunde ein Armutszeugnis, welches bedauerlicher Weise auf (zu) viele andere Kollegen dieser Branche ebenfalls zutrifft. (Der Autor dieser Zeilen kann unzählige gleiche Situationen aus mehr als 20-jähriger Erfahrung mit einschlägigen Fakten bestätigen.)
Dass jemand jeden Tag ins Rathaus kommt und etwas anderes will – ja wozu ist denn ein Rathaus da??? Wird hier etwa die Amts-Ruhe gestört? Und „Recht“ wegen DIN Normen? Die einzigen Länder auf dieser Welt, wo Normen dieser Art jemals Gesetzes-Charakter besaßen oder besitzen, waren die DDR und Nord-Korea. Ersteres Land ist an seinen eigenwilligen Normen zu Grunde gegangen und Nordkorea - naja warten wir´s ab.
Hierzulande gibt es Rechtsprechungen, welche die hier geschilderte Situation eigentlich aufklären könnten, wenn der Mensch eben mal die Dinge recherchieren, lesen und anwenden würde. Hier Beispiele aus der Ecke unserer deutschen Rechtsprechung.
DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, allerdings müssen sie nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“[1]. Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden…[2].
[1] BGH Urteil vom 14. Juni 2007, Az. VII ZR 45/06
[37] bb) ... Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter…
[2] BGH Urteil vom 24. Mai 2013, Az. V ZR 182/12
[36] bb) ... DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können (BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97, BGHZ 139, 16, 19 f.; Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346, 355 f. mwN), weil technische Entwicklung und wissenschaftliche Erkenntnis in einem ständigen Wandel begriffen sind (… vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, aaO). Von daher liegt es in der Natur der Sache, dass in DIN-Normen empfohlene Maßnahmen … nicht mehr die anerkannten Regeln der Technik beschreiben, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse andere, geeigneter erscheinende - Methoden an deren Stelle treten. Auch wenn das zu einer Verteuerung, aber auch zur Verbilligung … führen kann.
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Das Ganze nun einmal speziell für unwissende Juristen, Elektriker und kommunale Licht-Verantwortliche in fünf Fakten verkürzt auf einen Nenner gebracht:
Abhilfe könnte eine für >Mensch & Tier< und nicht Maschinen- und Profitfreundliche urbane Beleuchtungssituation schaffen. Der jeweiligen Situation und dem Bedürfnis aller Lebewesen angepasst. Sich hinter veralteten Richtlinien zu verstecken, bringt also nichts.
Doch wo kommt diese (falsche) Meinung über Normierungen des Lichtes und deren Folgen? Man könnte nun unsere typisch deutsche Art im Umgang mit Regeln und Vorschriften, weltweit als preußisches „Ordnungs- und Obrigkeitsdenken “ bekannt, an erster Stelle stellen. Aber dem ist nicht so. Der Zopf ist alt: Die bis heute anhaltenden Verkaufsstrategien der meisten „Lampenhersteller“ ist für jedermann nachvollziehbar.
Nr.: 1 > und Hauptverursacher dieses Denkens. Viele Lampen mit begrenzter Lebenszeit, hohem Verbrauch und hoher Licht-Leistung, bringen Umsatz in die Kassen der Hersteller und der offensichtlich kooperierenden Energieversorger. Dass zu Zeiten von Thomas A. Edison bei der Einführung der ersten elektrisch betriebenen urbanen Beleuchtung, noch eine Straßenmitte als hauptsächlich zu beleuchtende Region zu verstehen war, ist klar. Für die damaligen Hauptnutzer der Straßen - Kutschpferde mit Scheuklappen - mussten ja die Schlaglöcher zu erkennen und somit beleuchtet werden. Heute sind die Pferde von der Straße. Aber die Scheuklappen bei Planern und Anwendern scheinen immer noch da zu sein.
Es wird z.B. lt. DIN 13201 immer noch bei Lichtplanungen die Straßenmitte als die Fläche mit dem höchsten Lichtniveau (zwar nicht gefordert) meist praktiziert. Obwohl ausnahmslos alle Fahrzeuge über superhelle moderne Lichttechnik verfügen und jeder Mensch (entgegen einschlägiger Gutachten großer Unternehmen der Lichtbranche) im Praxistest feststellen kann, dass ein aus dem Hellen kommendes Wesen besser zu erkennen ist, als ein Wesen, welches die helle Bühne der Straßenmitte vom dunklem Rand aus betreten möchte. Die DIN als Gefahrenquelle? Gibt’s denn so etwas?
Normen sind für eine Gesellschaft wichtig und gut, wenn Ihre Anwendung flexibel und mit Verstand erfolgt. Wenn Neues nicht Jahre braucht, um Einzug in Normierungen zu halten. Es gibt in Deutschland einige Erfindungen in der Lichtbranche, die die hier genannten Probleme alle lösen würden. Hier hat sich insbesondere die von einem sächsischen Erfinder entwickelte, und in mehr als 20 Ländern weltweit erfolgreich patentierte, Technologie der „P-Lampe“ als Leuchtmittel bestens bewährt. Mit 0,16 KWh Verbrauch, als Straßenleuchte mit eingebauter Nachtabschaltung auf 0,08 KWh reduzierbar, liefert sie blendfreies gesundes Licht. Sie und mehrere Hundert ihrer Schwestern haben bereits seit über 10 Jahren ihren Praxistest ohne nennenswerte Wartung mit Bravour bestanden.
Aber grell, blendend und vor allem billig sind – leider – immer noch die führenden Adjektive der meisten, insbesondere kommunalen Kunden und Konsumenten. ..
Ein Bravo noch für das Rentner-Ehepaar aus Bayern, was den Schneid hatte, zu diesem Thema zu prozessieren.
Ihr Thom Haeger
Freischaffender Autor in Sachen Licht.
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