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Sind die irre geworden?

Lichter oder Irrlichter -
Wer zieht mehr Aufmerksamkeit auf sich?

Im letzten Heft von Licht fand ich das folgende Darstellung, das das Human Centric Lighting erklären soll:

Human-Centric

Während die linke Seite mich nicht wundert - unsere Normen zählen ja Anwendungsbereiche bis zur Vergasung auf -, kommt mir vor, als wenn die Autoren des Bildes frisch aus dem Irrenhaus gekommen wären. Man soll Saison, Tageszeit und Dauer (der Beleuchtung) berücksichtigen? Und kulturelle Prägung des Nutzers? Und auch noch dessen individuelle Vorlieben! Da kann ja jeder kommen! Kaum haben wir einen der Optimierungsparameter abgeschafft (Lichtrichtung gibt es in der Innenbeleuchtung seit 1972 nicht mehr) und einen zweiten, Lichtverteilung, für immer auf die gleichmäßige Verteilung der Leuchten an der Decke herunter"normiert", kommen die und wollen neben dem Ganzen auch noch das Alter der Nutzer nebst deren Gesundheit berücksichtigt wissen.

 
Vor meinem geistigen Auge steht Victor Hugo vor dem Irrenhaus und sinniert darüber, wer die Irren sind - die da drinnen oder die da draußen! Man stelle sich vor, die Autoren des Bildes hätten nur ein klein Bisschen recht. Darf man dann Beleuchtungsnormen machen, die auf der ganzen Welt gleichermaßen gültig sind? Ich denke ja, allerdings nur wenn man so denkt wie die Autoren des unten gezeigten Textes (Zitat aus der derzeit gültigen Norm DIN EN 12464-1:2011):
"Die Werte (Anm. Festlegungen für Beleuchtungsstärke und andere relevante Größen)  gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren:
⎯ psycho-physiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden;
⎯ Anforderungen für Sehaufgaben;
⎯ visuelle Ergonomie;
⎯ praktische Erfahrung;
⎯ Betriebssicherheit;
⎯ Wirtschaftlichkeit."

Also, man nehme eine große Prise Psycho-physiologie, dazu klein Bisschen Wohlbefinden, tue etwas visuelle Ergonomie darauf, mische das Ganze mit praktischer Erfahrung, rühre Betriebssicherheit hinein und gebe unter kräftigem Rühren Wirtschaftlichkeit dazu. Wenn man lange genug gerührt hat, kommen 500 lx heraus. Es kommt immer 500 lx heraus, gerührt oder geschüttelt! Und die normt man ganz für Europa! Bei der Lichtfarbe ist wichtig - sie soll es neutralweiß sein, vielleicht auch warmweiß. (Neuerdings nicht mehr, weil man LED verkaufen will. Die sind meist blaustichig.) Blenden soll das Licht nicht, jedenfalls höchstens jeden zweiten. Und das Alter? Dazu gibt es in der Norm schon was, aber nur für das Alter der Lampen. Die müssen auch mal geputzt werden, damit kein Europäer auf 500 lx an seinem Arbeitsplatz jemals verzichten muss! Was heißt denn verzichten, er muss immer 500 lx haben. Denn das ist der Wartungswert und der ist "Wert, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten Fläche nicht sinken darf." So steht es in der Norm über lichttechnische Begriffe geschrieben (DIN EN 12665). Was das Alter der Nutzer angeht - da müssen die Alten in der Alten Welt warten, bis die Lichttechnik den Begriff Accessibility begreift. 

Weiß jemand wo Europa liegt? Mal gucken, was die Karten von der EU und der EFTA sagen? Juristisch gesehen fängt Europa im Osten bei der Insel Reunion an. Die liegt östlich von Südafrika und Madagaskar. Im Westen - doch was Neues - reicht Europa bis Französisch Guayana, die Karibik ist noch mittendrin. Während die südliche Grenze von Europa auch bei Reunion liegt, endet die Gültigkeit von EN 12464-1 nicht einmal beim Nordkapp (71. Breitengrad), da sind noch fast 800 km Luft nach Norden (Spitzbergen, fast 78. Breitengrad). Am Nordkapp gibt es ca 2,5 Monate Nacht, dafür entsprechend lange keinen Sonnenuntergang. Auf den Spitzbergen türmt sich die Nacht auf ca. 3,5 Monate. Wie sehen da die Lichtverhältnisse aus? Was brauchen Menschen dort für Licht? Und warum?

 
Hätten sich die Jungs nur auf Europa beschränkt, wäre die Sache wohl noch einigermaßen verständlich. Doch, was in DIN EN 12464-1 steht, gilt in der restlichen Welt, nur unter anderer Nummer ISO 8995-1/CIE S 008. Der Inhalt wurde etwa im Jahre 1979 in Deutschland zusammen gebraut. Später versuchte man, ganz Europa am Deutschen Wesen genesen zu lassen. Die Beleuchtungsnorm sollte sogar eine Sicherheitsnorm werden. Als sie es nicht wurde, hat man sie der CIE angedient, die prompt gemeinsam mit ISO die besagte Norm produzierte. Wenn z.B. Madagaskar und Burkina Faso am Fortschritt teilnehmen wollen, müssen die noch ´n paar Kraftwerke bauen, weil deren vorhandene Kraftwerke fast 100% für Beleuchtung arbeiten. Wenn man die Werte verfünffacht, muss man eben fünfmal so viele Kraftwerke bauen wie vorhanden. In Industrieländern ist es nicht so schlimm. Erstens hat man die Werte bereits vorher trickreich hochgerechnet, und zweitens verballert man nur 20% der Kraftwerkkapazität für Beleuchtung. Wer all diese Dinge verstehen will, sollte mal in der Industriegeschichte bei Edison, Westinghouse und Siemens nachschlagen. Die wollten nicht etwa Licht verkaufen, sondern Kraftwerke und Leitungen. Mit der Erleuchtung von Massen wollten sich die Herrschaften garantiert nicht befassen.

 
Ich denke, man hat in der Lichttechnik lange gut gelebt mit den Weisheiten der Altvorderen und musste kein Hirnschmalz neu hinzutun. Man konnte damit sogar Professor werden und ein ganzes Professorenleben abschließen, so etwa mit der Vorstellung, dass Menschen im Büro Sehleistung benötigten. Und dass, auch wenn der Chef in seiner Jugend nachgewiesen hatte, dass mit Sehleistung kein Blumentopf zu gewinnen war. Und man durfte Leute, die von einer Anpassung an den Menschen sprachen, in die Nähe des Irreseins rücken.

Mal sehen, wie sich das Human Centric Ligth in diesem Milieu entwickelt. Aufblühen wie ein Hibiskus auf den Spitzbergen?

Circadianes Licht - gesund?

Wie gesund darf Licht sein? Weiß man nicht! Dass Licht etwas mit Gesundheit zu tun hätte, glaubte man uns nicht, als wir vor genau 25 Jahren unseren Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" veröffentlichten. Aber offensichtlich sehen manche Leute es so, dass unser genormtes Licht in Arbeitsstätten ungesund sein muss. Ansonsten hätten sie keinen Antrag gestellt, gesünderes Licht planen zu wollen. Der Antrag ging an CEN, die europäische Normungsorganisation, und sollte die Revision ihrer Norm EN 12464-1 bewirken. Die beschreibt, wie Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Europa beleuchtet werden sollen.

Einige feinsinnige Herrschaften haben aber einen triftigen Einwand gegen das beantragte Vorgehen: Wenn nämlich etwas die Gesundheit und Sicherheit des Menschen angeht, darf CEN keine Norm dazu machen. Logisch? Unlogisch? Legal? Illegal? Nur nicht sch...egal. Legal vorgehen heißt: Nur der Staat darf Grenzwerte festlegen, wenn eine Sache den Menschen betrifft. Wie viel Asbest darf ich schlucken? Das legt der Staat so fest: Die EU sagt, kein Bürger eines Mitgliedsstaates darf gesundheitsgefährdende Mengen an Asbest schlucken. Also lieb Deutschland, schreib bitte vor, wie viel Asbest in der Luft vorkommen darf. Deutschland sagt, danke liebe EU, und grübelt eine Weile. Und schreibt (meistens) eine Verordnung oder gar ein ausgewachsenes Gesetz darüber, wie viele Fasern Asbest man spalten darf, ohne dass die Luft gefährlich wird. Dann schreibt sie an die liebe EU, ihrem Willen sei genüge getan worden. Und die gibt vorerst Ruh´.

Ganz früher, lang ist´s her, hätte die Bundesrepublik eine Normenorganisation gefragt, dazu eine Norm zu erstellen. Die hätte dann nach eigenem Gusto die Norm produziert. Manchmal mit Hilfe von Freiwilligen, die die Industrie ganz selbstlos in die Normung geschickt hat. Manchmal hat man die betroffenen Behörden um Experten gebeten. So etwas darf man immer noch tun, aber nur wenn die Angelegenheit nicht die Sicherheit und Gesundheit betrifft. Deswegen steht in allen neuen Normen seit 1996, dass die Inhalte die Gesundheit und Sicherheit nicht … Auch in EN 12464-1 steht so etwas geschrieben.

Nun reicht es bei uns nicht, in eine Norm zu schreiben, dass man nichts über Gesundheit regelt. Die Leute sind so doof, dass sie es nicht verstehen. Darum muss es noch einmal bekräftigt werden. Notfalls mit Gewalt. Aber zunächst zu der Frage, warum die Leute so doof sind. Etwa angeboren? Nee, anerzogen. So etwa 80 Jahre erzählte man dem deutschen Publikum, wenn es gesundes Licht wolle, muss es genormtes Licht sein. Das waren im Übrigen die gleichen Leute, die uns den Titel unserer Forschungsarbeit "Licht und Gesundheit" nicht abnehmen wollten.

Früher, lang lang ist´s her, hatte der deutsche Staat sogar ein Amt dafür. Das Amt für Schönheit der Arbeit! Echt, ehrlich. Später, als der damalige Staat auch noch unschöne Sachen gemacht hatte, haben Freiwillige der Industrie die Idee übernommen, und den neuen deutschen Staat davon überzeugt, dass er seinen Arbeitsschutz mobilisieren möge, damit er gesundes Licht in deutsche Arbeitsstätten verteilt und überwacht. Man lieferte auch die Norm dazu. Fortan prüfte die Gewerbeaufsicht, ob auf jedem Arbeitsplatz genügend Licht von oben empfangen wurde. Es genügte nicht einmal, dass der gesamte Arbeitsplatz durch die Arbeitsmittel glänzend hell beleuchtet war (so geschehen an Regiearbeitsplätzen des Fernsehens mit Dutzenden von Monitoren). Und jedem, der mit seiner Beleuchtung unzufrieden war, oder dem die Augen weh taten, erzählte man, er möge sich um eine normgerechte Beleuchtung bemühen.

Mit dieser Selbstherrlichkeit war mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 vorbei. Deswegen trug die "neue" Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 von 2003 einen Vermerk, der dies besagte: "Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 137 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind, üblicherweise auch die Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz können in nach Artikel 137 der Europäischen Verträge erlassenen Richtlinien enthalten sein, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten." Wem die Sache so nicht gefällt, kann glücklicherweise auf eine internationale Norm der CIE zurückgreifen (CIE S 008), in der zwar die Anforderungen gleich sind, aber die Einschränkung fehlt, dass die Norm den Arbeitsschutz nicht regelt, obwohl sie doch schon ganz gut … Man merke: man nehme eine Reihe von Lampen und Leuchten, wähle sie so aus, wie die Norm verlangt, und plane die Beleuchtung ebenso. Mal dient sie der Sicherheit (Text von CIE), mal auch nicht (Text von DIN EN 12464-1). Klar wie Kloßbrühe. Oder hat etwa jemand was verstanden?

EU Symbol Work Safety

Als die Norm EN 12464-1 dann ihre letzte Form 2011 fand, sagte unser Arbeitsschutz, dass wenn man nur diese Norm berücksichtigte, ein gesundes Licht nicht erreicht werden könne. Die hatte nämlich mittlerweile ein schönes Papier erarbeitet, das nach eigenem Bekunden den Stand der Wissenschaft und Technik und Gott weiß noch was darstellt. Leider ist das nicht etwa in der Bildzeitung veröffentlicht sondern im "Gemeinsames Ministerialblatt" aller Ministerien. Dieses Papier ist eine Arbeitsstättenregel, passt aber nicht mit den Normen zusammen. Der Vermerk liest sich so:

EU Symbol Work Safety

"Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" und in berufsgenossenschaftlichen Regeln konkretisiert sowie in berufsge-nossenschaftlichen Informationen erläutert.
Planung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm können zu Nichteinhaltung staatlicher oder berufs-genossenschaftlicher Mindestanforderungen führen. Abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

· durch Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich,
· durch die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum,
· hinsichtlich der geforderten Höhe der horizontalen Beleuchtungs-stärke für einige Arbeitsplätze,
· hinsichtlich der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken,
· hinsichtlich der geforderten Gleichmäßigkeit der Beleuchtungs-stärken."

EU Symbol Work Safety
EU Symbol Work Safety

Ein Bisschen heftiger geht es im Gemeinsames Ministerialblatt zur Sache:
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen
für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.

Will sagen: Die Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland haben in Sachen Licht Nachholbedarf, soll es nicht an deren Gesundheit gehen.

Als man sich daran machte, eine Norm zu entwickeln, die all die aufgezählten Probleme beseitigt und dem geneigten Lichtplaner endlich sagt, was er denn zu planen hat bzw. wofür, stellte man fest, das geht eigentlich nicht. Und dann kamen auch noch die, die meinen, gesundes Licht sehe anders aus. Bei dem rechnet man nicht mit Lux sondern mit mLux. Und Lumen wäre von Vorgestern und müsste mLm heißen. Und überhaupt … Sehwirkung war mal wichtig, jetzt muss Licht an seiner circadianen Wirkung gemessen werden. Da man die Sache, circadiane Wirkung, allerdings immer noch nicht versteht, genügt es vorerst, wenn man die melanopischen Wirkungen normt. Das ist die Wirkung des Lichts auf die Melatoninunterdrückung. Daher das "m"chen von Lux und Lumen. Allerdings bleiben die notwendigen Änderungen nicht auf das Ämmchen beschränkt, denn Licht von oben will und kann keine melanopischen Wirkungen auslösen, jedenfalls nicht ganz so effizient, es muss ins Auge gehen. Dummerweise ist Licht, das ins Auge geht, nicht sehr gesund, es blendet meistens. Und wenn es auch noch blau ist - blau ist die Lieblingslichtfarbe von Melatonin -, kann es auch noch zu Blaulichtschäden führen. Nicht gerade sehr gesund!

Böse Ketzer behaupten auch noch, dass die melanopischen Wirkungen meist nachts im Schlaflabor mit nicht gerade sehr aktiven Menschen ermittelt worden seien und wollen eine überzeugende Argumentation sehen, wie valide die Forschung für Menschen ist, denen man zuweilen hektische Aktivität am Tage abverlangt. Wenn diese bösen Leute wüssten, dass eine allseits verbreitete Studie die melanopischen Wirkungen mit Kleinkindern ermittelt hat und mit Erwachsenen validiert, weil dem Forscher der Ethikrat seiner Universität das Experimentieren mit Kindern verboten hat, wären sie noch böser. 

Jetzt holen uns die Sünden der Vergangenheit ein. Man will die Norm so ändern, dass sie gesundes Licht propagiert. Man darf aber nicht, weil …… (steht oben). Tut man das nicht, ist das Licht wohl ungesund. Tut man es doch, muss man sich davor hüten, zu viel Blaulicht ins Auge zu strahlen. Das ist ungesund, garantiert! Egal. Die Lage ist ungesund an sich. Hätte man doch rechtzeitig allen gesagt, dass genormtes Licht zwar gesund ist, aber nur für die lichttechnische Industrie! Wir haben nachgewiesen, dass sie für die Erleuchteten eher nicht allzu gesund ist. Jetzt sagen das auch die von der Industrie, die eine neue Norm haben wollen. Frei nach Kaiser Ferdinand*: Ja, dürfen s' denn des?

Kaiser Ferdinand I. blickt im März 1848 genervt aus der Hofburg
auf eine lärmende Menge und erfährt von Metternich:
"Die machen eine Revolution, Majestät."
Er fragt fassungslos zurück: "Ja, dürfen s' denn des?"
Hier bitte  nicht weiter lesen: Sie durften nicht und
wurden zusammengeschossen.

Sicherheit und Gesundheit
Ende der Nacht
Ende der Nacht
Blaulichtgefahr
Teufelchen
Teufelchen

Von Wahrheit und Lüge

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Lügen kommen aus Bagdad zurück.
Orientalische Weisheit

Hier sind zwei Geschichten, die wahr sein können, oder aber auch unwahr, allerdings eher unwahrscheinlich. Was hätten Sie geantwortet, wenn in einer Quizshow die Frage gestellt wird, ob die Geschichte wahr ist oder Unsinn? 

Die erste: Die Anordnung der Tasten auf einer Computertastatur wurde auf der Basis der Häufigkeit der Buchstaben in der Sprache bestimmt. (… weswegen die Tastaturen in jedem Land anders sind …)

Die zweite: Die Beleuchtung von Arbeitsplätzen wird nach der Sehaufgabe bestimmt. (So hieß es in der Arbeitsstättenverordnung: "Die Beleuchtung muß sich nach der Art der Sehaufgabe richten." Und in DIN 5035-1: “In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.” Und in DIN EN 12464-1: "Um es Menschen zu ermöglichen, Sehaufgaben effektiv und genau durchzuführen, muss eine geeignete und angemessene Beleuchtung vorgesehen werden. … Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen im Hinblick auf Sehleistung und Komfort fest. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich der an Bildschirmarbeitsplätzen, sind berücksichtigt."

Bei welcher Aufgabe ist es wohl wahrscheinlich, dass alle Kandidaten durchfallen, weil sie die falsche Antwort geben? 

Lösung: Bei beiden. Die erste Geschichte ist rein erfunden aufgrund der Plausibilität. Beim Anblick einer Tastatur denkt man unweigerlich, dass diese komische Verteilung einen Sinn haben müsse. Stimmt, die hatte einen Sinn, aber nicht bei Computern sondern bei Schreibmaschinen und das nur vor der Erfindung des Kugelkopfes in den 1940er Jahren. Und nur in Ländern mit englischer Sprache.  

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Die zweite Geschichte klingt noch viel glaubhafter, weil sie seit Jahrzehnten von Normenausschüssen verbreitet wird, und mehrfach in neuen Normen behauptet wurde. Zudem wird doch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der Ahnherr der Arbeitsstättenverordnung, sich nicht fundamental geirrt haben? Außerdem braucht kein Mensch eine Erklärung dafür, warum man Licht macht. Wozu auch? Man macht Licht, um was zu sehen! Und bei Arbeitsstätten will soll oder muss man das Arbeitsgut sehen, so gut wie möglich! Oder?

Auch wenn heute der 1. April ist, an dem man viele unwahre Stories unbestraft verbreiten darf, ist die Geschichte nicht nur unwahr, sondern sie wurde sogar in einer Veröffentlichung von dem Initiator der Norm DIN 5035-1 (Entwurf 1971) erläutert und begründet. Bis heute straffrei geblieben … 

Fischer Sehleistung ist nicht Grundlage 

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Langsam zum Mitschreiben: Die Verfasser der Norm wussten nicht, welcher Sehaufgabe sie denn dienen sollten. So haben sie diverse Versuche zusammen getragen, bei denen man ein optimales Niveau an Beleuchtung  aus dem Erscheinungsbild eines Raums ableiten wollte. Dann haben sie versucht, diese mit anderen ähnlich fundierten Erkenntnissen (kennt jemand die physiologisch-optische oder arbeitsphysiologische Betrachtungsweise?) in Einklang zu bringen. Und so sieht das endgültige Ergebnis aus (Ableitung der Beleuchtungsstärken für Arbeitsstätten in DIN EN 12464-1:2011:

"Die Werte (Anm.: für Wartungswerte für Beleuchtungsstärken, die nie unterschritten werden dürfen) gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren: ⎯ psycho-physiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden; ⎯ Anforderungen für Sehaufgaben; ⎯ visuelle Ergonomie; ⎯ praktische Erfahrung; ⎯ Betriebssicherheit; ⎯ Wirtschaftlichkeit."

Wieso dann genau 78 Mal 500 lx herauskommt, so z.B. für "Telex- (sic!) und Posträume" bis "Leder Sortieren" oder "Spinnen, Zwirnen, Spulen" wird uns der zuständige Ausschuss sicherlich schlüssig erklären. 

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Augenschonendes Display

Low Blue Light

Wer möchte im Alter nur noch Schatten sehen? Dumme Frage, wer will das schon! Es will bestimmt auch niemand, dass er nach einer Session an seinem Computer nicht mehr richtig einschlafen kann. Warum benutzen sie dann Monitore, deren Licht in die Physiologie des Körpers eingreift?

Seit einige Zeit weiß man, dass blaues Licht den Grad an Wachheit erhöht. Zur falschen Zeit verabreicht, tut es noch Schlimmeres. Es gibt Firmen, die ihren Mitarbeitern eine Dusche in Blau morgens vor der Arbeit verabreichen. Schulkinder will man mit blauem Licht intelligenter machen, mit rötlichem eher ruihigstellen. Ein Fraunhofer Institut hat ein Display patentieren lassen, das einem die Körperzeit ein oder zwei Stunden verstellt. Z.B. heute Nacht, wenn die Sommerzeit beginnt.

Super Idee! Der Hersteller des Monitors, auf dem ich gerade diesen Text schreibe, meint aber, er müsse mich schützen. Er hat eiine "Low Blue Light"-Technologie implementiert.

Ernst beiseite: Die Sache mit dem Schattensehen heißt bei Fachleuten AMD (altersbedingte Makuladegeneration) bzw. neuerdings nur noch MD, weil auch jüngere Leute davon betroffen sein können. Sie wird von blauem Licht gefördert. Man vermutet, dass die Generation "Neonlicht", also die Menschengeneration, die ihr gesamtes Arbeitsleben unter Leuchtstofflampenlicht verbracht hat, viel häufiger von AMD betroffen ist.

Nicht minder schlimm ist der Eingriff in das Tagesgeschehen des Körpers: Die Ausschüttung des Hormons Melatonin wird nachweislich durch blaues Licht verringert bzw. verhindert. Die denkbaren Auswirkungen reichen vom schlechteren Schlaf bis hin zur Bildung von Krebsgeschwüren auf lange Sicht.

Was hat das mit der Technologie von Computermonitoren zu tun? Viel. Diese werden sehr häufig mit einer Farbtemperatur von 9300 K betrieben. Gegenüber eine Glühlampe (ca. 2900 K) und Lampen, die man in Experimenten benutzt hat (ca. 5500 K, 8000 K), um Blaulichteffekte zu erzeugen, bedeutet das eine Potenzierung des Blauanteils im Licht. Während die Alten durch die Vergilbung ihrer Augenmedien etwas geschützt sind, sind jüngere Menschen mit klareren Augenmedien voll offen für das Blau.

Plancksches Gesetz-1

Die Lehmschicht alias Lichtplaner

2015

Die Lehmschicht ist etwas Schönes, wenn man sich einen Gartenteich bauen will, ohne auf Produkte aus Leverkusen zurückzugreifen, zum Beispiel. Ich hatte als Jugendlicher die Ehre, Profile von Erdschichten zusammen zu kleben, damit sich die Geologen ein Bild von einer Bohrstelle machen konnten. Damals arbeitete ich als Hiwi für die Firma Deilmann, die auf Ölsuche spezialisiert war. Die Profile sahen aus wie ein Schnitt durch eine Sachertorte, aber meterlang. Sieht man darauf eine Lehmschicht, kann man sich auf Wasser freuen, denn Lehm ist wasserdicht. Lässt nichts von oben nach unten durchsickern, und umgekehrt genausowenig.

Im Arbeitsleben werden aber eher unschöne Sachen als Lehmschicht bezeichnet. Dazu gehört z.B. das mittlere Management, das davon lebt, dass die Oberen nichts von dem mitbekommen, was bei den Mitarbeitern passiert, bzw. umgekehrt. Der Lichtplaner gehört nicht dazu, bildet aber eine besondere andere Art Lehmschicht. Das merkte ich, als wir eine Roadshow für einen großen Leuchtenhersteller organisiert hatten, dessen Klientel der Lichtplaner war. Bei jeder Veranstaltung hatte ein Mitarbeiter aus dem Entwicklungslabor des Herstellers teilgenommen. Die wunderten sich, was die Lichtplaner so alles wussten und wollten, wovon sie selbst keinen blassen Schimmer hatten. Im praktischen Leben erlebte ich dasselbe etwa so: Ich bitte den Chef einer Entwicklungsabteilung um tätige Hilfe bei einer Lichtplanung seiner Firma, der auch zusagt. Trotzdem geht alles daneben, weil in jeder Stadt eine andere Lösung mit den gleichen Leuchten gefunden wird. Mittlere Beleuchtungsstärke so von 350 lx bis 900  lx. 500 sollte es sein. Es musste sogar sein, weil sich der Kunde verpflichtet hatte, genau diesen Wert einzuhalten. (Warum das? Bitte unten lesen, falls Interesse vorhanden) In einem anderen Fall bitte ich den Mann mit der gleichen Rolle bei einem anderen großen Hersteller, er möge mir eine erfolgreiche Planung nennen, die unter üblichen Umständen zustande gekommen sein sollte. Von den fünf Objekten, die er genannt hat, hätte er drei bestimmt nur seinen ärgsten Feinden empfohlen. Meine Intention war eine Dokumentation des Erfolgs eines bestimmten Produkts der Firma. Ich hätte aber das Gegenteil dokumentieren müssen. Zum Glück konnte ich zwischen der Leistung der Firma und dem Unvermögen der Planer deutlich unterscheiden. (Auch das steht unten erklärt.)

Wie kommt es dazu, dass Leute, die Produkte für ihr Unternehmen entwickeln, keine Ahnung davon haben, was mit denen in der Praxis passiert? Ich denke immer an die Lehmschicht. Der Lichtplaner, eine schillernde Persönlichkeit von Elektrotechniker bis esoterischer Künstler mit Architektenausbildung, verhindert, dass die Information aus der Praxis in die Entwicklung fließt. Nicht absichtlich, sondern aufgrund der herrschenden Verhältnisse. Dabei gibt es genügend Beispiele für das genaue Gegenteil: Der Lichtplaner entwickelt eine Leuchte für ein Projekt, eine Sonderleuchte wenn nötig, aus der später ein Serienprodukt wird. Es gibt sogar findige Lichtplaner, auf deren Wunsch hin Leuchtmittel neu konzipiert werden. Wieso funktioniert dennoch die Lehmschicht? Ich denke, das liegt an der Vertriebsstruktur für die Produkte der Lichttechnik. So etwa 90 - 95% der Büroprojekte, die ich kenne, wurden ohne einen qualifizierten Lichtplaner realisiert. Die Leuchten gingen bei dem Elektrogroßhändler über die Theke und wurden irgendwie an den Decken platziert. Sehr häufig nur gleichmäßig verteilt an die Decke geschraubt. Einen eventuellen Misserfolg meldet der Kunde häufig nicht an den Planer, und der meldet ihn nicht an den Hersteller. Dazu müsste der nämlich wissen, was die Ursache des Misserfolgs ist. Wenn die Leute überhaupt merken, dass es sich um einen Misserfolg handelt. Was sie da an die Decke nageln, ist eine Beleuchtungsnorm. Und die kann doch nicht falsch sein? Oder?

Wie sieht die Zukunft aus? Ich denke schlechter als jetzt. Noch kennt der Hersteller seinen Großhandel und umgekehrt gilt es auch. Wenn Komponenten in Korea erstellt, in Gehäuse aus Vietnam eingebaut, in Singapur verkabelt und das Ganze als Leuchten über Thailand nach Rotterdam verschifft werden, wird man sich nach der Lehmschicht sehnen. Vielleicht auch nach der Norm …

* Zu der Verpflichtung 500 lx einzuhalten:

In Deutschland gilt die Pflicht, den Stand der Technik einzuhalten. Jedenfalls theoretisch. Am einfachsten ist es, wenn man es schafft, seine Vorstellungen in eine DIN-Norm zu bringen. Die gelten fast immer als Stand der Technik. Natürlich versucht jeder Hersteller, den Stand der Technik in seinem Sinne zu definieren. Im besagten Fall stand ein Anwender von Computern vor dem Arbeitsgericht und musste sich ausdrücklich verpflichten, den Stand der Technik einzuhalten, weil ansonsten der Betriebsrat die Einführung der Technik hätte verhindern können. Computer wurden und werden über Bildschirme bedient. Und bei denen war der Stand der Technik relativ mies. Diesen versuchte ein Hersteller von Bildschirmgeräten dadurch akzeptabel erscheinen zu lassen, indem er Gutachten in Auftrag gab, nach dessen Ergebnis nicht die Geräte schlecht waren, sondern die Beleuchtung. Die Geräte würden funktionieren, wenn die vermaledeite Beleuchtung maximal 500 lx erzeugen würde. Dies fand man so toll, dass es in Zeitschriften und sogar in Büchern propagiert wurde. 

Dämlichweise war der "Stand der Technik" in Sachen Beleuchtung ansonsten so definiert, dass der Anwender eine "Mindestbeleuchtungsstärke" einhält, die in einschlägigen Normen angegeben ist. Daher die Zahl 500. Wie hält man aber genau 500 lx ein, wenn man Gebäude in 38 Städten mit den gleichen Leuchten beleuchtet? Wo es doch leichter scheint, bei Zahlenlotto vier Richtige zu tippen als die richtige Beleuchtungsstärke auf 200 lx genau zu projektieren. (Kein Scherz, die Wettervorhersage ist fast immer genauer als die Berechnung der Beleuchtungsstärke.)

Das eigentlich Dämliche war aber die Tatsache, dass sowohl der Hersteller der besagten Bildschirme, einer der größten deutschen Computerhersteller seiner Zeit, und der Initiator der besagten Beleuchtungsnormen, einer der größten Leuchtenhersteller seiner Zeit, derselbe war, der auch die besagte Beleuchtungsplanung hätte erfolgreich durchführen müssen. Auch das Gutachten hatte dieser in Auftrag gegeben. Und die, die Gutachten und die Normungstätigkeiten in beiden Fällen durchsetzten, waren sogar dieselben Personen. Das ist eine andere Art Dreieinigkeit. Oder sollte man lieber Dreifaltigkeit sagen? Irgendwas mit "Falt" war es schon. Vielleicht Ein-.

Die Quadratur des Kreises ist eine aufregende Angelegenheit. Eigentlich eine spielend einfache Sache, weil der Kreis ohnehin ein Quadrat ist, dem es lediglich an Ecken mangelt. Trost für die Nachwelt: Die Firma stellt keine Computer mehr her. Sie stellt auch keine Leuchten mehr her. Und die Norm, die die miesen Bildschirme in besserem Licht hat erscheinen lassen wollen, die gibt es auch nicht mehr. Den vielseitig verwendbaren Gutachter habe ich auch schon länger nicht gesehen.

Prof. Hastig als Puppe
Prof. Hastig als Puppe
Prof. Hastig als Puppe

* Zu den Problemen, die der Planer alleine schafft:

Bei dem besagten Projekt ging es darum, dass ein Produkt (Leuchtenreihe), die vermutlich günstig beurteilt werden würde, tatsächlich in der Praxis ankommt. Das Vermutliche stammte von mir und würde sehr wahrscheinlich in der Praxis auch so eintreten.

Der Hersteller war der Meinung, dass bei den von ihm genannten Projekten dieses Produkt für die Realisierung der Beleuchtung eingesetzt worden wäre. Insofern stimmte es, das Produkt wurde eingesetzt. Es war eine Stehleuchte mit großem Indirektanteil. In anderen Projekten hatten wir mit ähnlichen Leuchten große Erfolge erzielt. Das besagte Produkt sollte in der Theorie so gut sein, dass die mit ihm erstellte Beleuchtung auch ohne einen großen Planungsaufwand erfolgreich sein würde. Denn ich weiß, dass kaum jemand viel Geld für die Planung ausgibt. Da muss der Planer seine Kohle irgendwie anders ausbaggern.

Als ich die realisierten Objekte sah, dachte ich, mich trifft der Schlag. In einem Fall war es nicht einmal fertig, aber als fertig gemeldet, wovon sogar das Planungsbüro keine Ahnung hatte. Nur der Planer vor Ort kannte den tatsächlichen Zustand. Der größten Geniestreich hatte einer geschafft, indem er zu den Stehleuchten Halogenspots zugeordnet hatte, damit seine Beleuchtungsstärke stimmt. Mit den Stehleuchten kriegte er die vermeintlich erforderliche Gleichmäßigkeit nicht hin, somit auch die Beleuchtungsstärke nicht. Die Spots waren exakt auf die Arbeitsfläche vor dem Benutzer ausgerichtet und machten das Licht eher ungleichmäßig. So weit, so gut. Die so beglückten Leute hatten aber als hauptsächliche Sehaufgabe die Prüfung von glänzenden Objekten, deren gesamte Oberfläche auch noch wegen Fälschungssicherheit gekrizzelt sein musste. Genau deswegen hatte der Hersteller seine Leuchten vorsehen wollen. Die Oberfläche ist absichtlich so schlimm gestaltet, dass es keine Kopierer und keine Scanner schaffen, diese sauber abzulichten. Dafür ist sie nämlich da. Aber wofür braucht man die Beleuchtungsstärke? Sie kann bestenfalls das  Sehen verhindern.

Irgendwann mal schaffte ich es, genügend Objekte zu finden, die keiner hatte verhunzen können. Das Ergebnis sah so positiv aus, dass der Auftraggeber meinte, wir hätten es nicht so doll frisieren sollen. Weniger positiv hätte ihm auch gereicht. Wir hatten aber nichts geschönt. Die Beleuchtung war einfach gut.

master of disaster
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