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Effizienz oder Ende der Gemütlichkeit

Man stelle sich eine griechische Taverna vor, die etwa 150 Jahre alt ist. Sie residiert über dem kleinen Fischereihafen von Perdika auf der Insel Ägina. Kleiner gemütlicher Raum mit einem echten Kamin, in dem echtes Holz von Pistazienbäumen echte Flammen produziert. Die Wände reflektieren die letzten 150 Jahre der Familiengeschichte, Männer in Seemannsuniformen, Frauen in Posen, die ich ohne Genehmigung unseres Genderbeauftragten nicht zeigen darf. Viel von dem Porzellan aus der guten alten Zeit hängt auch an den Wänden. Dazu die guten alten Petroleumlampen! Die haben die Elektrifizierung tapfer überlebt. Na ja, bis einer entdeckte …

Ach ja, die sind ja out. Ein findiger Vertreter der Lichtbranche hat dem Wirt erzählt, es gäbe etwas in LED, retrofit nennt es der Fachmann. Ergo" ran an die moderne Effizienz. Und so sieht es aus. (Das Bild widme ich den unermüdlichen Kämpfern des Berliner Senats, die unsere alten Gaslaternen durch moderne LED ersetzen, damit die Erleuchtung effizienter wird. Zu denen gehört mancher Professor, der im Wohnzimmer nur Kerzen duldet. Da muss ja nix effizient sein. Die Lehre gilt für andere.)

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Wer dieses Bild übertrieben scheußlich findet, sei eingeladen, die Taverna in natura zu erleben. Die LED-Lampe sieht noch scheußlicher aus als auf dem Bild, weil die Dynamik der Kamera nicht ausreicht, die Scheußlichkeit in voller Schönheit zu verewigen.

Wer glaubt, der Wirt sei einem Schwindler aufgesessen, den ein intimer Feind beauftragt hätte, sein Lokal zu verhunzen, sollte sich das nächste Bild ansehen. Es zeigt den Hafen des verschlafenen Ortes Mesolonghi aus der Sicht eines Freizeitkapitäns an, der hier einen gemütlichen Ort erwartet. Der Ort war einst auch so, dass der große Unterstützer der griechischen Revolution, Lord Byron, ihn für seinen Lebensabend als Szene (unfreiwillig) ausgesucht hatte. Hier liegt er begraben*. Ich möchte aber nicht hier begraben sein. Warum? Darum:

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  • *Lord Byron, der einzige Oberkommandierende der Griechen, der ein britischer Dichter war, starb in Mesolinghi und wurde nach England überführt. Sein Herz liegt aber hier begraben.

LEDs verwandeln elektrische Energie in Licht, angeblich effizienter als jedes andere Leuchtmittel, das in Frage kommt. Mag sein. Was nützt mir das, wenn fast das gesamte Licht in die falsche Richtung geschüttet wird? Im Falle der Petroleumlampe hat sie den Raum erhellt und blendete dabei wenig. Die LED hingegen verdunkelt die ganze Bude, indem sie perfekt blendet.

Die Laternen am Strand haben einst die Hafenmole beleuchtet und dem ankommenden Schiff die Stellen markiert, an denen der Skipper hat anlegen können. Jetzt muss man eine Schirmmütze tragen, um überhaupt noch etwas zu sehen. Blau macht offenbar nicht immer schlau. Die Lichter der kleinen Lokale kämpfen tapfer gegen die großen Bruder auf den Laternenpfählen. Vergebens, nicht einmal die Kamera erfasst sie vernünftig. Im Internet kann man natürlich das Bild vergrößern und die Lokale sichtbar machen. Der Skipper zieht die Vorhänge zu und trinkt lieber sein eigenes Bier.

Warten wir ab, was die Leute mit ihren flotten Werbesprüchen noch alles anrichten. Vor etwa 43 Jahren hatte ein Doktorand der Lichttechnik experimentell ermittelt, Menschen würden die Lichtfarbe warmweiß gegenüber Lampen mit höherer Farbtemperatur bevorzugen. Heute gilt, dass der höhere Blauanteil der LED die Kinder beruhigt, die Arbeitnehmer aktiviert, und den Rest der Welt schlau und glücklich macht, sobald ein blauer Lichtstrahl ihn trifft. Sogar Kühe geben besser Milch … Man kann Marketing!

 

Kalifornien für bessere Farbwiedergabe von LED

 
Jetzt reicht es auch den Vereinigten Staaten - zumindest einem aus denen. Kalifornien - einst Wegbereiter des mieffreien Luftraums, zuerst durch den Katalysator, später durch Rauchverbote - erlässt Vorschriften für eine bessere Farbwiedergabe. In dem LED Magazine von 25. Februar 2016 heißt es:
"The California Energy Commission (CEC) has approved the new Title 20 Appliance Efficiency Regulations document that includes regulations on the performance of LED-based replacement lamps. Both general-service A-lamps and small directional lamps sold in California will now have to meet more stringent color rendering requirements that some in the industry believe will both cost more and use more energy than do the most popular lamps on the market today. Indeed, the National Electrical Manufacturers Association (NEMA) lobbied the CEC against the rulemaking, but the CEC also received numerous comments in support of the new lighting regulations."

Was hat denn eine Energiekommission mit Lichtfarbe zu tun? Viel! Es ist eine uralte Weisheit, dass man für ein gutes Spektrum, das eine gute Farbwiedergabe ermöglicht, mehr Energie aufwenden muss. Das Geheimnis, das keines ist, liegt in der Empfindlichkeitskurve des Auges. So wird grün/gelbes Licht mit etwa 1 multipliziert, während rotes und blaues eine miese Bewertung erfährt. Deswegen haben viele "energieffiziente" Leuchtstofflampen, einen Grünstich. Die die sich mit dem Titel "Energiesparlampe" schmücken, einen noch tieferen Stich. Übrigens, "Wärmeschutzgläser" auch. Der Champion - uneinholbar - ist die Natriumdampflampe - und rühmt sich als einzige, drei Plüsse in dem Energisparklassement - A+++ - aufzuweisen. (mehr hier oder da)

Zwar sind die neuen Herren der LED nicht mehr die alten. Den Trick beherrschen sie aber aus dem ff. Es ist aber weder Trick, noch Betrug, sondern so lange legal, bis es den Leuten zu viel wird. Na, ja. Ein klein bisschen Betrug ist auch dabei.

 
Der wesentliche Grund ist älter als die ältesten LED und liegt tiefer in der Historie verbuddelt. Einst, als man froh war, nur ein bisschen Licht zu machen, wurde die Helligkeitswirkung zur Grundlage der Lichtwirkung gemacht. Darauf baut der Handel mit Lichtprodukten. Zwar weiß jeder Lichttechniker, dass auch andere wichtige Faktoren gibt, die Basis bleibt aber halt die Helligkeit - Lumen und Lux - und nicht die Farbwiedergabe. Es ist so ähnlich wie mit der holländischen Tomate, sie wird in Kilo verkauft und nicht in olf (neuerdings als European odour unit benutzt), womit ein Maß für den Geruch der Tomate gemeint wäre. Wenn man auch noch den Geschmack erfassen wollte, müsste man eine gustometrische Skala anwenden. Es wäre auch nicht schlecht, etwas Haptik da hinein zu bringen - wie fühlt sich die Tomate an?

Ist es ein Wunder, dass die Lichttechnik nicht zu besseren Bewertungsmethoden als Helligkeit gekommen ist? Man lebte ja nicht schlecht mit dem herkömmlichen Wissen. Jetzt wird aber eine neue Technologie mit Macht in dem Markt gepresst. Dieser ist bereits einige Jahrzehnte auf Energieeffizienz vorgepolt, die man ins Deutsche auch noch als Energiesparen übersetzt hat. Und Energiesparleute verstehen unter Lichtqualität nur Beleuchtungsstärke. Was denn sonst, wenn die ganze Lichtbranche seit Jahrzehnten dasselbe getan hat?

Unglaublich aber wahr - Die Wunderlampe

Dieses Prachtstück von einer Tischleuchte ging mir gestern ins Netz, etwa zu der Zeit, als die SPD den großen Propagandisten (s. hier) der Lampe abwatschte. Es ist tatsächlich in Gebrauch! Wie verzweifelt müssen die Leute sein, die dieses Objekt der üblichen Beleuchtung vorziehen, die sie abschalten, wenn sie arbeiten?

Solche wunderlichen Exemplare der Energiesparlampe hängen eigentlich in armen Ländern über Salatständen u.ä. Sie beleuchten z.B. Trinklokale, in denen Kakerlaken Wettrennen auf dem Boden veranstalten, zuweilen Einsiedlerkrebse im Müll wühlen u.ä. Dieses Prachtstück steht aber in einem deutschen Büro betrieben von einem nicht allzu armen Unternehmen.

In eingeweihten Lichttechnikerkreisen gibt es ein nicht totzuschlagendes Gerücht, dass Tischleuchten verboten seien. Diese hier muss verboten werden, weil es verboten ausschaut. (Die Farbe der Lampe ist nicht echt, sondern gephotoshopped) Echt verboten hatte sich die Branche Tischleuchten durch eigene Weisheit: Man war in den 1970ern der Meinung, in einer Beleuchtungsanlage dürfte nur eine Lichtfarbe vorhanden sein, sonst würde Zwielicht entstehen. Da die schön effizienten Stablampen eine Länge von mindestens ein Meter hatten, und in der Branche ein zweites nicht-totzuschlagendes Gerücht herumlief, dass nur 1,5 m Lampen wirtschaftlich seien, sahen die Tischleuchten mit solchen Lampen ganz schön schlimm aus. Die Intelligenzbestien hatten aber die Wirtschaftlichkeit mitgenormt.

Eigentlich kann man nicht von aussehen sprechen - sie sahen verboten aus. Die einschlägige Beleuchtungsnorm DIN 5035-1 enthielt etwas, was auch verboten aussieht: Sie verlangte allen Ernstes "Die Einzelplatzbeleuchtung ist so auszulegen, dass sie ohne Berücksichtigung der Allgemeinbeleuchtung auf der gesamten der jeweiligen Tätigkeit dienenden Fläche des Arbeitsplatzes mindestens eine Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke Emin:E von 1:6 erreicht."

Da soll mal einer probieren, wie er mit einer Leuchte in mäßiger Höhe über dem Tisch von einem Ende eines 160 cm Tisches zum anderen diese Gleichmäßigkeit erreicht. Es geht! Allerdings blendet das Zeug so schlimm, dass das tatsächlich realisierte Produkt (der Firma Siemens) namens 2K wie Blei in den Verkaufsregalen lagerte. Das 1K Exemplar mit der Energiesparlampe ist auch nicht verachten. Allerdings ein No-Name Produkt!

 
Die historische Wunderlampe, die einem Jüngling gehörte, der heutzutage nur unter abenteuerlichen Wege in unser schönes Land käme, wenn überhaupt, reagierte auf Streicheln und leerte ihr Füllhorn. Der kaum als gelungen zu bezeichnende Nachfahre hier schüttet bestenfalls Entsetzen aus.

Wer hätte geglaubt, dass zum Ende des Internationalen Jahres des Lichts dieses Designwunder in einem zivilisierten Land noch in Betrieb ist? Es ist!

Sind die irre geworden?

Lichter oder Irrlichter -
Wer zieht mehr Aufmerksamkeit auf sich?

Im letzten Heft von Licht fand ich das folgende Darstellung, das das Human Centric Lighting erklären soll:

Human-Centric

Während die linke Seite mich nicht wundert - unsere Normen zählen ja Anwendungsbereiche bis zur Vergasung auf -, kommt mir vor, als wenn die Autoren des Bildes frisch aus dem Irrenhaus gekommen wären. Man soll Saison, Tageszeit und Dauer (der Beleuchtung) berücksichtigen? Und kulturelle Prägung des Nutzers? Und auch noch dessen individuelle Vorlieben! Da kann ja jeder kommen! Kaum haben wir einen der Optimierungsparameter abgeschafft (Lichtrichtung gibt es in der Innenbeleuchtung seit 1972 nicht mehr) und einen zweiten, Lichtverteilung, für immer auf die gleichmäßige Verteilung der Leuchten an der Decke herunter"normiert", kommen die und wollen neben dem Ganzen auch noch das Alter der Nutzer nebst deren Gesundheit berücksichtigt wissen.

 
Vor meinem geistigen Auge steht Victor Hugo vor dem Irrenhaus und sinniert darüber, wer die Irren sind - die da drinnen oder die da draußen! Man stelle sich vor, die Autoren des Bildes hätten nur ein klein Bisschen recht. Darf man dann Beleuchtungsnormen machen, die auf der ganzen Welt gleichermaßen gültig sind? Ich denke ja, allerdings nur wenn man so denkt wie die Autoren des unten gezeigten Textes (Zitat aus der derzeit gültigen Norm DIN EN 12464-1:2011):
"Die Werte (Anm. Festlegungen für Beleuchtungsstärke und andere relevante Größen)  gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren:
⎯ psycho-physiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden;
⎯ Anforderungen für Sehaufgaben;
⎯ visuelle Ergonomie;
⎯ praktische Erfahrung;
⎯ Betriebssicherheit;
⎯ Wirtschaftlichkeit."

Also, man nehme eine große Prise Psycho-physiologie, dazu klein Bisschen Wohlbefinden, tue etwas visuelle Ergonomie darauf, mische das Ganze mit praktischer Erfahrung, rühre Betriebssicherheit hinein und gebe unter kräftigem Rühren Wirtschaftlichkeit dazu. Wenn man lange genug gerührt hat, kommen 500 lx heraus. Es kommt immer 500 lx heraus, gerührt oder geschüttelt! Und die normt man ganz für Europa! Bei der Lichtfarbe ist wichtig - sie soll es neutralweiß sein, vielleicht auch warmweiß. (Neuerdings nicht mehr, weil man LED verkaufen will. Die sind meist blaustichig.) Blenden soll das Licht nicht, jedenfalls höchstens jeden zweiten. Und das Alter? Dazu gibt es in der Norm schon was, aber nur für das Alter der Lampen. Die müssen auch mal geputzt werden, damit kein Europäer auf 500 lx an seinem Arbeitsplatz jemals verzichten muss! Was heißt denn verzichten, er muss immer 500 lx haben. Denn das ist der Wartungswert und der ist "Wert, unter den die mittlere Beleuchtungsstärke auf einer bestimmten Fläche nicht sinken darf." So steht es in der Norm über lichttechnische Begriffe geschrieben (DIN EN 12665). Was das Alter der Nutzer angeht - da müssen die Alten in der Alten Welt warten, bis die Lichttechnik den Begriff Accessibility begreift. 

Weiß jemand wo Europa liegt? Mal gucken, was die Karten von der EU und der EFTA sagen? Juristisch gesehen fängt Europa im Osten bei der Insel Reunion an. Die liegt östlich von Südafrika und Madagaskar. Im Westen - doch was Neues - reicht Europa bis Französisch Guayana, die Karibik ist noch mittendrin. Während die südliche Grenze von Europa auch bei Reunion liegt, endet die Gültigkeit von EN 12464-1 nicht einmal beim Nordkapp (71. Breitengrad), da sind noch fast 800 km Luft nach Norden (Spitzbergen, fast 78. Breitengrad). Am Nordkapp gibt es ca 2,5 Monate Nacht, dafür entsprechend lange keinen Sonnenuntergang. Auf den Spitzbergen türmt sich die Nacht auf ca. 3,5 Monate. Wie sehen da die Lichtverhältnisse aus? Was brauchen Menschen dort für Licht? Und warum?

 
Hätten sich die Jungs nur auf Europa beschränkt, wäre die Sache wohl noch einigermaßen verständlich. Doch, was in DIN EN 12464-1 steht, gilt in der restlichen Welt, nur unter anderer Nummer ISO 8995-1/CIE S 008. Der Inhalt wurde etwa im Jahre 1979 in Deutschland zusammen gebraut. Später versuchte man, ganz Europa am Deutschen Wesen genesen zu lassen. Die Beleuchtungsnorm sollte sogar eine Sicherheitsnorm werden. Als sie es nicht wurde, hat man sie der CIE angedient, die prompt gemeinsam mit ISO die besagte Norm produzierte. Wenn z.B. Madagaskar und Burkina Faso am Fortschritt teilnehmen wollen, müssen die noch ´n paar Kraftwerke bauen, weil deren vorhandene Kraftwerke fast 100% für Beleuchtung arbeiten. Wenn man die Werte verfünffacht, muss man eben fünfmal so viele Kraftwerke bauen wie vorhanden. In Industrieländern ist es nicht so schlimm. Erstens hat man die Werte bereits vorher trickreich hochgerechnet, und zweitens verballert man nur 20% der Kraftwerkkapazität für Beleuchtung. Wer all diese Dinge verstehen will, sollte mal in der Industriegeschichte bei Edison, Westinghouse und Siemens nachschlagen. Die wollten nicht etwa Licht verkaufen, sondern Kraftwerke und Leitungen. Mit der Erleuchtung von Massen wollten sich die Herrschaften garantiert nicht befassen.

 
Ich denke, man hat in der Lichttechnik lange gut gelebt mit den Weisheiten der Altvorderen und musste kein Hirnschmalz neu hinzutun. Man konnte damit sogar Professor werden und ein ganzes Professorenleben abschließen, so etwa mit der Vorstellung, dass Menschen im Büro Sehleistung benötigten. Und dass, auch wenn der Chef in seiner Jugend nachgewiesen hatte, dass mit Sehleistung kein Blumentopf zu gewinnen war. Und man durfte Leute, die von einer Anpassung an den Menschen sprachen, in die Nähe des Irreseins rücken.

Mal sehen, wie sich das Human Centric Ligth in diesem Milieu entwickelt. Aufblühen wie ein Hibiskus auf den Spitzbergen?

Circadianes Licht - gesund?

Wie gesund darf Licht sein? Weiß man nicht! Dass Licht etwas mit Gesundheit zu tun hätte, glaubte man uns nicht, als wir vor genau 25 Jahren unseren Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" veröffentlichten. Aber offensichtlich sehen manche Leute es so, dass unser genormtes Licht in Arbeitsstätten ungesund sein muss. Ansonsten hätten sie keinen Antrag gestellt, gesünderes Licht planen zu wollen. Der Antrag ging an CEN, die europäische Normungsorganisation, und sollte die Revision ihrer Norm EN 12464-1 bewirken. Die beschreibt, wie Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Europa beleuchtet werden sollen.

Einige feinsinnige Herrschaften haben aber einen triftigen Einwand gegen das beantragte Vorgehen: Wenn nämlich etwas die Gesundheit und Sicherheit des Menschen angeht, darf CEN keine Norm dazu machen. Logisch? Unlogisch? Legal? Illegal? Nur nicht sch...egal. Legal vorgehen heißt: Nur der Staat darf Grenzwerte festlegen, wenn eine Sache den Menschen betrifft. Wie viel Asbest darf ich schlucken? Das legt der Staat so fest: Die EU sagt, kein Bürger eines Mitgliedsstaates darf gesundheitsgefährdende Mengen an Asbest schlucken. Also lieb Deutschland, schreib bitte vor, wie viel Asbest in der Luft vorkommen darf. Deutschland sagt, danke liebe EU, und grübelt eine Weile. Und schreibt (meistens) eine Verordnung oder gar ein ausgewachsenes Gesetz darüber, wie viele Fasern Asbest man spalten darf, ohne dass die Luft gefährlich wird. Dann schreibt sie an die liebe EU, ihrem Willen sei genüge getan worden. Und die gibt vorerst Ruh´.

Ganz früher, lang ist´s her, hätte die Bundesrepublik eine Normenorganisation gefragt, dazu eine Norm zu erstellen. Die hätte dann nach eigenem Gusto die Norm produziert. Manchmal mit Hilfe von Freiwilligen, die die Industrie ganz selbstlos in die Normung geschickt hat. Manchmal hat man die betroffenen Behörden um Experten gebeten. So etwas darf man immer noch tun, aber nur wenn die Angelegenheit nicht die Sicherheit und Gesundheit betrifft. Deswegen steht in allen neuen Normen seit 1996, dass die Inhalte die Gesundheit und Sicherheit nicht … Auch in EN 12464-1 steht so etwas geschrieben.

Nun reicht es bei uns nicht, in eine Norm zu schreiben, dass man nichts über Gesundheit regelt. Die Leute sind so doof, dass sie es nicht verstehen. Darum muss es noch einmal bekräftigt werden. Notfalls mit Gewalt. Aber zunächst zu der Frage, warum die Leute so doof sind. Etwa angeboren? Nee, anerzogen. So etwa 80 Jahre erzählte man dem deutschen Publikum, wenn es gesundes Licht wolle, muss es genormtes Licht sein. Das waren im Übrigen die gleichen Leute, die uns den Titel unserer Forschungsarbeit "Licht und Gesundheit" nicht abnehmen wollten.

Früher, lang lang ist´s her, hatte der deutsche Staat sogar ein Amt dafür. Das Amt für Schönheit der Arbeit! Echt, ehrlich. Später, als der damalige Staat auch noch unschöne Sachen gemacht hatte, haben Freiwillige der Industrie die Idee übernommen, und den neuen deutschen Staat davon überzeugt, dass er seinen Arbeitsschutz mobilisieren möge, damit er gesundes Licht in deutsche Arbeitsstätten verteilt und überwacht. Man lieferte auch die Norm dazu. Fortan prüfte die Gewerbeaufsicht, ob auf jedem Arbeitsplatz genügend Licht von oben empfangen wurde. Es genügte nicht einmal, dass der gesamte Arbeitsplatz durch die Arbeitsmittel glänzend hell beleuchtet war (so geschehen an Regiearbeitsplätzen des Fernsehens mit Dutzenden von Monitoren). Und jedem, der mit seiner Beleuchtung unzufrieden war, oder dem die Augen weh taten, erzählte man, er möge sich um eine normgerechte Beleuchtung bemühen.

Mit dieser Selbstherrlichkeit war mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 vorbei. Deswegen trug die "neue" Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 von 2003 einen Vermerk, der dies besagte: "Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 137 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind, üblicherweise auch die Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz können in nach Artikel 137 der Europäischen Verträge erlassenen Richtlinien enthalten sein, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten." Wem die Sache so nicht gefällt, kann glücklicherweise auf eine internationale Norm der CIE zurückgreifen (CIE S 008), in der zwar die Anforderungen gleich sind, aber die Einschränkung fehlt, dass die Norm den Arbeitsschutz nicht regelt, obwohl sie doch schon ganz gut … Man merke: man nehme eine Reihe von Lampen und Leuchten, wähle sie so aus, wie die Norm verlangt, und plane die Beleuchtung ebenso. Mal dient sie der Sicherheit (Text von CIE), mal auch nicht (Text von DIN EN 12464-1). Klar wie Kloßbrühe. Oder hat etwa jemand was verstanden?

EU Symbol Work Safety

Als die Norm EN 12464-1 dann ihre letzte Form 2011 fand, sagte unser Arbeitsschutz, dass wenn man nur diese Norm berücksichtigte, ein gesundes Licht nicht erreicht werden könne. Die hatte nämlich mittlerweile ein schönes Papier erarbeitet, das nach eigenem Bekunden den Stand der Wissenschaft und Technik und Gott weiß noch was darstellt. Leider ist das nicht etwa in der Bildzeitung veröffentlicht sondern im "Gemeinsames Ministerialblatt" aller Ministerien. Dieses Papier ist eine Arbeitsstättenregel, passt aber nicht mit den Normen zusammen. Der Vermerk liest sich so:

EU Symbol Work Safety

"Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" und in berufsgenossenschaftlichen Regeln konkretisiert sowie in berufsge-nossenschaftlichen Informationen erläutert.
Planung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm können zu Nichteinhaltung staatlicher oder berufs-genossenschaftlicher Mindestanforderungen führen. Abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

· durch Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich,
· durch die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum,
· hinsichtlich der geforderten Höhe der horizontalen Beleuchtungs-stärke für einige Arbeitsplätze,
· hinsichtlich der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken,
· hinsichtlich der geforderten Gleichmäßigkeit der Beleuchtungs-stärken."

EU Symbol Work Safety
EU Symbol Work Safety

Ein Bisschen heftiger geht es im Gemeinsames Ministerialblatt zur Sache:
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen
für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.

Will sagen: Die Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland haben in Sachen Licht Nachholbedarf, soll es nicht an deren Gesundheit gehen.

Als man sich daran machte, eine Norm zu entwickeln, die all die aufgezählten Probleme beseitigt und dem geneigten Lichtplaner endlich sagt, was er denn zu planen hat bzw. wofür, stellte man fest, das geht eigentlich nicht. Und dann kamen auch noch die, die meinen, gesundes Licht sehe anders aus. Bei dem rechnet man nicht mit Lux sondern mit mLux. Und Lumen wäre von Vorgestern und müsste mLm heißen. Und überhaupt … Sehwirkung war mal wichtig, jetzt muss Licht an seiner circadianen Wirkung gemessen werden. Da man die Sache, circadiane Wirkung, allerdings immer noch nicht versteht, genügt es vorerst, wenn man die melanopischen Wirkungen normt. Das ist die Wirkung des Lichts auf die Melatoninunterdrückung. Daher das "m"chen von Lux und Lumen. Allerdings bleiben die notwendigen Änderungen nicht auf das Ämmchen beschränkt, denn Licht von oben will und kann keine melanopischen Wirkungen auslösen, jedenfalls nicht ganz so effizient, es muss ins Auge gehen. Dummerweise ist Licht, das ins Auge geht, nicht sehr gesund, es blendet meistens. Und wenn es auch noch blau ist - blau ist die Lieblingslichtfarbe von Melatonin -, kann es auch noch zu Blaulichtschäden führen. Nicht gerade sehr gesund!

Böse Ketzer behaupten auch noch, dass die melanopischen Wirkungen meist nachts im Schlaflabor mit nicht gerade sehr aktiven Menschen ermittelt worden seien und wollen eine überzeugende Argumentation sehen, wie valide die Forschung für Menschen ist, denen man zuweilen hektische Aktivität am Tage abverlangt. Wenn diese bösen Leute wüssten, dass eine allseits verbreitete Studie die melanopischen Wirkungen mit Kleinkindern ermittelt hat und mit Erwachsenen validiert, weil dem Forscher der Ethikrat seiner Universität das Experimentieren mit Kindern verboten hat, wären sie noch böser. 

Jetzt holen uns die Sünden der Vergangenheit ein. Man will die Norm so ändern, dass sie gesundes Licht propagiert. Man darf aber nicht, weil …… (steht oben). Tut man das nicht, ist das Licht wohl ungesund. Tut man es doch, muss man sich davor hüten, zu viel Blaulicht ins Auge zu strahlen. Das ist ungesund, garantiert! Egal. Die Lage ist ungesund an sich. Hätte man doch rechtzeitig allen gesagt, dass genormtes Licht zwar gesund ist, aber nur für die lichttechnische Industrie! Wir haben nachgewiesen, dass sie für die Erleuchteten eher nicht allzu gesund ist. Jetzt sagen das auch die von der Industrie, die eine neue Norm haben wollen. Frei nach Kaiser Ferdinand*: Ja, dürfen s' denn des?

Kaiser Ferdinand I. blickt im März 1848 genervt aus der Hofburg
auf eine lärmende Menge und erfährt von Metternich:
"Die machen eine Revolution, Majestät."
Er fragt fassungslos zurück: "Ja, dürfen s' denn des?"
Hier bitte  nicht weiter lesen: Sie durften nicht und
wurden zusammengeschossen.

Sicherheit und Gesundheit
Ende der Nacht
Ende der Nacht
Blaulichtgefahr
Teufelchen
Teufelchen