25.03.2012
In der Urzeit waren menschliche Behausungen ohne Fenster. Nur ein Eingang bildete die Verbindung zwischen Höhle und Außenwelt. Später als die Höhlen von Menschenhand gestaltet wurden, ließ man gerade so viel offen, wie der Auszug des Rauchs sowie der Ein- und Auszug der Menschen es erforderte. Die Anasazi in Arizona haben sich in die Höhlen eingemauert. Ihre Nachfolger, die Navajos, bauen Hogans, die auch ziemlich „zu“ sind. Kein Wunder, Energie war knapp, und in 2000 m Höhe gibt es bitterkalte Winter. Nicht so die Flachlandtiroler.
Nachdem das Glas erfunden wurde und für die Spiegel und Fenster schön geplättet, bauten sie ihre Wohn- und Arbeitsstätten luftig offen. So wollte z.B. Mies van der Rohe 1922 dieses Glashaus in Berlin bauen. Ein Glück, dass er es niemals bauen durfte. Denn das Konzept funktioniert von der Energieseite her etwa wie die Zylinder eines luftgekühlten Motors. Da das Gebäude offenbar keine Speichermassen besitzen sollte, Leichtbauweise, könnte es nur mit Hilfe von aktiver Klimatisierung funktionieren. Und was das bedeutet, sieht man an den Gebäuden der 1970er Jahre. Das Gewerk „Heizung Klima“ war der große Gewinner des Tages. Ca. 30% beim Ausbau, und nicht weniger als 25 % beim Betrieb des Gebäudes, damit war man dabei. Zwei solche Häuser stehen in Bonn. In denen waren einst die Ministerien BMFT und BMJ untergebracht. Als der Chef des zweiten Ministeriums, H.J. Vogel, besser bekannt als der OB von München während des Aufbaus der Olympiasportstätten, die Energierechnung seines Hauses sah, soll ihm die Hutschnur geplatzt sein. Dabei kannte er von den Olympiabauern bereits, wie man mit Energie aasen konnte. Wir hatten zu der Zeit den Auftrag, das Befinden der Menschen in diesen Bauten zu erforschen. Was das Ergebnis erbracht haben kann, kann man an einem anderen Ereignis sehen: Als den Ministerien der Raum knapp wurde, baute man barackenartige Pavillions, in die man einen Teil der Mitarbeiter überreden wollte, umzuziehen. Nicht nötig. Alle wollten dorthin ziehen. Glashäuser nicht nur teuer, sondern auch nicht akzeptabel …
Was lernte man daraus? Erst einmal nichts. Man baute sie, die Glashäuser weiter, als hätte die Energiekrise von 1973 auf einem anderen Planeten stattgefunden. Und das Glashaus von Mies stand beim Wiederaufbau des Stadtkerns von Berlin wieder zur Debatte.
Die heißgeliebte EU hat mit ihrer Energiepolitik, hier Energieeffizienz für Gebäude, die Wende eingeläutet. Mit der gleichen Vehemenz, mit der man in das Glashausbau eingestiegen war, steigt man wieder aus. Pardon, eigentlich um. Jetzt werden sogar Mauern mit Glas gegen Wärmeverlust isoliert. Die Gebäude bekommen eine „Klimahülle“ - aus Glas naturgemäß. Und was verspricht man sich davon? Viel! Sehen wir uns die Beleuchtung an: „Hochwertige Tagesbelichtung am Arbeitsplatz mit witterungsunabhängiger, individueller Regelbarkeit von Außenbezug, Sonnen- bzw. Blendschutz.“ (Auszug aus einem Konzept der Architekten Lichtblau und Sick zur Sanierung eines Gebäudes aus 1972). Warum die Sanierung erfolgen muss, wird so erklärt: „ Die Fakten 25 Jahre später:
- Der Heizenergiebedarf liegt mit ca. 220 kWh/m²a etwa dreimal so hoch wie die zulässigen Werte nach WSVO 1995.
- Wasserdurchlässige und zugige Rahmensysteme führen zu gesundheitsschädlichem Raumklima und energietreibender Überhöhung der Raumlufttemperatur.“
Also raus aus den Kartoffeln, sanieren und dazu eine „hochwertige Tagesbelichtung“ erzielen. Ganz im Trend der Zeit. Ich hatte mich auch gefreut, als man in Deutschland endlich das Tageslicht als Beleuchtung anerkannt hatte. So nach 8.000 Jahren Bauwesen hatte man in Deutschland, Bundesrepublik D., das Tageslicht in seine Schranken gewiesen und die künstliche Beleuchtung als alleinige gesetzlich anerkannt. Das war - nicht zufällig - 1975! Seit 2004 - raus aus den Kartoffeln - ist das anders. Die Architektur ist also ganz im Trend.
Wer beurteilen möchte, warum die Architekten die Verglasung nun hochwertig nennen, tut gut daran, die Dicke des vorgehängten Glases zu messen und sich anzuschauen, was das Glas aus dem Tageslicht macht.

Während ein einlagiges dünnes Glas wirklich nur den Wind abgehalten hat, beim Licht aber nur etwas dämpfend gewirkt hat, werden heute Fassaden mit Glaspanzern formidabler Dicke versehen. Beim oben abgebildeten Fall sind es zwei Scheiben mit etwa 30 mm Gesamtdicke und 4 Grenzschichten, von denen jede mindestens 4 % Licht schluckt. Beim Glas selbst kommt es auch noch auf die Färbung an.
Beim sanierten Gebäude kommen also höchstens 40% des Lichts an den Fenstern an, die jetzt nur noch doppelscheibig ausgeführt werden, und noch einmal etwa 30 % von dem Rest schlucken. Und das nicht gleichmäßig. Grün kommt bevorzugt durch, während Rot und Blau noch einmal halbiert werden. Wer so viel Grünstich hochwertig nennt, hat wohl denselben ohne Grün.
Das zum Thema hochwertige Tagesbelichtung! Ich weiß nicht, wie das von Lichtblau und Sick sanierte Gebäude aussieht. Hingegen weiß ich von anderen Gebäuden, dass in ihnen eine grünstichige Aquariumatmosphäre herrscht, während das Grün der Büropflanzen wegen des Infrarotmangels angeleuchtet werden muss, damit es überlebt. Ein Glück für die Bürobotanik. Für die gibt es nämlich eine VDI-Richtlinie. Für Menschen etwa nicht? Ganz bestimmt nicht.
Warum nicht gleich dicke Mauern bauen und Gucklöcher hier und da bohren? Da kommt wenigstens ungefiltertes Licht durch.
Wie sähen wohl unsere Fakten in 2037, also 25 Jahre von heute, aus? Verrottete Fassaden voll Wasser in deren Wärmeisolierung sich die Vögel mit Nestern breit gemacht haben? Auch wenn dies sehr umweltfreundlich ausfällt und auch exotischen Vögeln eine Chance lässt - Sittiche und Aras als Asylanten in Nordeuropa? -, in der Haut der Vögel, die nicht rechnen können, möchte ich nicht stecken, wenn die alten Herrschaften mit ihren Krücken auf die einschlagen, denen sie ihre Glasknochen zu verdanken haben. Hinter deren Glasfassaden gibt es keine Strahlung, die beim Aufbau von Vitamin D hilft. Wer sich dahinter warm und gemütlich verborgen fühlt, darf sich die Krücken jetzt schon bestellen. Ihm ist ein Oberschenkelhalsbruch im hohen Alter so gut wie sicher. Es sei denn, er/sie fährt im Winter nach Malle oder so - und sitzt dort nicht auch hinter Glas. Schuld sind nämlich nicht immer die anderen.
22.03.2012
Als was könnte man ein Treffen von Politikern, die sich mit Energie beschäftigen, und Lobbyisten der Lichtindustrie noch bezeichnen? Pow Wow, wenn jeder für jede Lüge eine Minute rot werden würde. So nennt man die Palaververanstaltungen von Rothäuten. Man möge mir die politische Incorrectness verzeihen, erstens, es gibt keine Indianer, und zwotens, ihre Haut ist nicht rot. Dieses Bild habe ich vor einigen Stunden am Flughafen in München aufgenommen. Es zeigt drei der Wunderdinge, die uns die Überflutung der Norddeutschen Tiefebene infolge der CO2-Emissionen ersparen sollen. Vor zwei Jahren hatte ich Gabriel (nicht den Erzengel) herausposaunend dargestellt, wie die Energiesparlampe uns einen frühen nassen Abgang in die ewigen Jagdgründe ersparen würde. Das obige Bild zeigt deutlich, was Sache ist. Eine der Lampen leuchtet, was das Zeug hält. Die Rechte hingegen hat es vorgezogen, Gabriels Botschaft zu widerlegen. Die Lebensdauer von 10.000 Stunden hat sie wohl nicht erreicht. Die mittlere lebt zwar noch, aber gerade noch … Da soll mir einer sagen, die sei energieeffizient. 10.000 Stunden gibt es die Dinger doch nicht? Immerhin sind sie besser als die LED, die 30 Jahre halten sollen, aber auch in ähnlicher Dreisamkeit erwischt werden könnten.
Was das Bild nicht zeigt, sieht man unten. In München ist gerade die Zeit abgelaufen, zu der man Münchnern Weißwürstl serviert (Zuagroaste ausgenommen). Und die Sonne scheint bis Sizilien.

Und? Wozu braucht ein Mensch bei Sonnenschein an einem 4 m hohen Fenster an einem direkt am Südfenster angeordneten Tisch Licht von Energiesparlampen? Eigentlich müssen die Lampen überhaupt nicht brennen, weil die Dekoleuchte genügend Licht von der Sonne einsammelt.
Noch ein Wort zur Lebensdauer. Bei uns haben drei Lampen nach wenigen Wochen ihren Geist aufgegeben. Sie wurden nicht standesgemäß beerdigt, sondern an den Hersteller zurückgeschickt. Der hat sich entschuldigt, weil irgendwelche Transistoren kaputtgegangen seien. Transistoren? Ich war ein Jüngling, als es die noch gab, und der Kaiser hatte noch nicht angefangen, Fußball zu spielen, weil die Windeln so drückten. Keine Sorge, der Hersteller ist so unmodern nicht. Sein Computer hat uns drei neue Lampen der billigsten Sorte zugeschickt. Wir hatten ihm aber so ziemlich die teuersten reklamiert. Er, der Hersteller, hat sich entschuldigt, und schickt drei Richtige. Die anderen dürfen wir behalten. Wozu aber?
Irgendwie erinnert mich die ganze Geschichte an meine sehr frühe Jugend. Da gab es Gelehrte, denen man glauben konnte, und Polizisten, die den Missetätern auf die Finger klopften. In England hieß der Hauptdarsteller sogar Mr. Punch, weil er jedem, der Unsinn erzählte, einen auf die Fr.… gab. Schade, eigentlich…
23.06.2011
Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“
Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.
Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)
Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:
„Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.
Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:
-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“
Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.
15.06.2011
LED - EINE MÄRCHENHAFTE LICHTQUELLE
Kann man die Unwahrheit sagen, ohne zu lügen? Oder lügen, indem man die Wahrheit sagt? Normalerweise nicht, aber bei „neuen“ Technologien schon. Das hatten wir z.B. in den 1980er Jahren, als die neuen IuK-Technologien (Informations- und Kommunikationstechnologien) über uns hereingebrochen waren. Was wurde da nicht gelogen! Telex, Teletex, Pattex … Alles Geschichte. Bei dem Internet hingegen ging die Sache so rasant vor sich, dass man nicht selber lügen konnte, man brauchte Profis dafür. Die Blase wuchs so schnell, dass allen schwindelig wurde, und sogar echte Profis von der Wirtschaft mussten sich als „Old Economy“ belächeln lassen. Pffft! Die Blase ging etwa im Jahr 2000 aus.
Ob wir bei LED auch mit einer Blase zu tun haben, kann man nicht sagen. Schwindelig wird einem aber dennoch, weil die ganze Lichttechnik nichts anderes mehr kennt. Heute fand ich eine köstliche Abhandlung darüber, deren Titel so aussieht:
Der Autor, ein gewisser Dr. John W. Curran, zieht die Sache treffsicher durch den Kakao. Aber, Vorsicht! Der Mann kennt die Technologie wirklich gut. Kakao zubereiten auch.
So beschreibt er, dass die Lichtausbeute der LEDs, die oberhalb von 25 °C in die Knie geht, hervorragende Aussichten für eine Zukunft für Freilicht(!)-Anwendungen (nachts) und tiefgekühlte Räume (auch tagsüber) verspricht.
Aber auch andere bekommen ihr Fett ab, so z.B. diejenigen, die ein Leuchtmittel nur an seiner Lichtausbeute bewerten. Da sehen „alte“ Technologien eventuell viel besser aus, aber nicht, wenn man die Systemleistung betrachtet. Da macht es sich bemerkbar, dass LEDs viel kleiner sind als herkömmliche Lampen, und dadurch nicht nur andere Anwendungen möglich machen, sondern dass auch Berechnungen der Wirtschaftlichkeit üblicher Art schwach aussehen lassen können. Also können die, die solche Berechnungen anstellen, lügen, ohne dass sie etwas Falsches sagen bzw. sagen wollen.
Aber auch diejenigen, die die neuen Leuchtmittel über den grünen Klee loben, können lügen, ohne es zu merken. So können LEDs auf den Netzen solche Oberwellen erzeugen, dass man bei einer Übertragung von 1 W Wirkleistung (Glühlampe) ein Vielfaches davon im Netz hin- und herschiebt. Was daraus bei den sog. „Energiesparlampen“ entsteht, hatte ich in Dezember beschrieben:
Zum genauen Studium die Quelle: http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2009-6-476-478-48502.html und hier eine eingelesene Version (leider mit OCR-Fehlern) Elektropraktiker Blum Glühlampe Netzbelastung.pdf
Was ist aber eine LED? Wovon reden wir? Curran gibt an, die würden als Laser eingestuft (EN 60825 Klasse 2), weil er vermutlich noch nicht wusste, dass sie in eine andere Norm geschoben würden als Lampe. Na, ja - man kann sie auch als Leuchte einstufen, wie das Bild zeigt. Nur nicht als heat-bulb, wie zwei witzige Ingenieure mit den Glühlampen gemacht haben. Denn LEDs erzeugen keine Wärme … sagt man. Jedenfalls strahlen sie in der Hauptrichtung keine IR-Strahlung. Aber warum ist das Gebilde rechts so komisch geformt?
LED und Wärme - das ist wohl der Knackpunkt. Jeder Fachmann, dem ich erzähle, ich hätte LEDs gesehen, die kaputt wären, obwohl sie bestimmt keine 50.000 Stunden betrieben worden sind, murmelt was von thermischen Problemen. Deswegen können die Herrschaften, die die Angaben zur Lebensdauer machen, beliebige Zahlen auspusten, ohne zu lügen. Alle sind richtig - oder alle falsch - wie man es betrachtet.
Besonders raffiniert gehen die echten Fachleute vor. Sie ändern über Nacht die Berechnungsgrundlage für die Lebensdauer, von der es sowieso nicht nur eine gibt. So lässt sich die Lebensdauer einer LED auf 50.000 h berechnen, aber auch auf 100.000 h, wenn man die Latte nur ein bisschen verschiebt. Denn die Lichtausbeute einer LED geht gaaanz langsam in die Knie. Und wenn man den Schnittpunkt einer fast waagrechten Linie mit einer echt waagrechten ermittelt, ergeben kleine Fehler große Änderungen.
Keine Sorge - es sind viele Normen in Vorbereitung, manche auch abgeschlossen. Man wird schon Wege finden, ein Licht mit Blaustich in die Farbwiedergabestufe 1b zu schmuggeln, die Farbtemperatur so lange hin- und herzuschieben, bis die gewünschte Zahl erscheint u.v.a.m.
Wer solche Aussagen für übertrieben hält, kann seine LEDs en gros über Alibaba.com bestellen (eine Handels- und Kommunikationsplattform für Unternehmen (B2B)) oder einzeln über Taobao ersteigern (ebay auf Chinesisch) und mit Alipay (paypal auf Chinesisch) bezahlen. Wenn die Lichtqualität einem dann spanisch vorkommt, sollte man sich in aller Demut bei den Levantinern entschuldigen für die Vorwürfe wg. ihrer Handelsmethoden und schräger Zahlenangaben. Gegenüber der Präzision heutiger technischer Kataloge waren deren kapitale Sünden nur kleine Ausrutscher.
Wie dem auch sei, neben LEDs, die wahre 50.000 Stunden durchhalten, gibt es welche, die nicht einmal 500 Stunden alt werden. Das liegt meistens an der Thermik. Aber die fleißig erfundenen Märchen können auch gefährlich werden. So glauben viele Betriebe, sie müssen ihre Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtweganzeiger warten. Wenn man hinguckt, sind viele schon durchgebrannt. Wer der geringen Energieaufnahme vertraut, kann auch Brandgefahren hervorrufen. Zwar verbrauchen die LED wirklich wenig Strom zum Lichterzeugen. Sie können aber trotzdem schön heiß werden.
10.06.2011
EIN LUX REICHT NICHT
Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!
Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.
Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen.
Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.
Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...
Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.
Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.
Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)