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Licht und Vorschriften

23.11.2011

ÖSIS HABEN ADLERAUGEN

Ösis gehören zu den Bergvölkern des Alpenlandes wie die Bajuwaren und Helvetier. Obwohl alle drei sich besser zusammengeschlossen hätten, um gegen den Rest der Welt anzutreten, haben sie des Öfteren Kriege angezettelt, nicht so blutig, nicht so blutig ernst, aber ganz schön aggressiv beladen gegen den anderen, munitioniert mit Häme. So hatte der Krieg zwischen Helvetien und Ösiland in den 1970er Jahren einen Höhepunkt erreicht, als man behauptete, die Ösis dürften ohne Pass um die ganze Welt reisen, weil Dummheit keine Grenzen kennt. Das war der allerschärfste helvetische Schuss gegen die Ösis seit dem berühmten Apfelschuss, höchstwahrscheinlich motiviert durch die Ereignisse der Geschichte, die auch zum Apfelschuss geführt hatten. Später konterten die Ösis mit der Behauptung, dass der berühmteste Ösi, der eine Grenze ohne Pass überschreiten wollte, Ötzi, nicht etwa dumm war wie Kommissbrot, sondern ein verkappter Helvetier. Niemand sonst würde sich bei einem Spaziergang von einem Gletscher überrollen lassen.

Heute habe ich etwas entdeckt, das den Krieg verschärfen könnte. Allerdings werden diesmal wohl die Ösis glänzend da stehen. Sie müssen nämlich Adleraugen haben, während man den Bajuwaren die Welt mit viel Licht vor die Augen führen muss. Diese, die Bajuwaren, sind vor langer Zeit in einen Bund eingetreten, in dem auch viele Nordgermanen lebten. Das Land frönte einem teuren Hobby, das da hieß, sämtliche Winkel von Arbeitsstätten mit Licht zu fluten. Man lacht zwar gerne über die Bewohner einer helvetischen Stadt, die das Licht in Säcken in ihr Rathaus getragen haben sollen. Dass die Helvetier und Ösis ebenso scharf zurückschießen könnten, kommt den Leuten nicht in den Sinn. Es half auch nicht, dass dem Germanenbund einige einst abhanden gekommene Provinzen wieder beitraten, wo man einen sparsamen Umgang mit Ressourcen lernen musste. Der Lichtteppich wurde nur Richtung Osten verlängert. Da er nicht nur die Arbeitstische belegt, sondern alle Bewegungsräume und der „gesundheitsgerechten Erledigung ihrer Sehaufgaben“ dienenden Lager- bzw. Ablageflächen, watet jeder Beschäftigte täglich durch den in 85 cm Höhe verlegten Lichtteppich.

Nun gibt es wohl einen Anlass, unser Verhältnis zu den Ösis zu überdenken. Wie in dem Beitrag vom 26.07. Selbstwachsende Flächen dargestellt, muss jeder Arbeitsraum von Flensburg bis kurz vor Salzburg mit dem besagten Lichtteppich versehen werden, und zwar so, dass nie und nimmer 500 lx unterschritten werden. Das liest sogar mancher Fachmann so, dass man auch bei Tage das Licht nicht abschalten dürfe, weil es die Vorschrift so wolle (Achtung: Keine Satire). Das, was die Bajuwaren und ihre nordischen Volksgenossen so seitenlang haarklein festgelegt haben, und mit Broschüren in Buchdicke erklärt, passt bei den Ösis auf eine Seite auf dem Bildschirm, wovon drei Viertel aber leer sind. So heißt es zu „Beleuchtung von Arbeitsräumen“:

Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die

  1. Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und

  2. die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.

    Zu vermeiden sind:

    •  Blendung

    • •Flimmern

    • •große Helligkeitsunterschiede

Fertig!

Womit erwiesen wäre, dass die Ösis derart simple Geister sind, dass ihnen nicht mehr zur Beleuchtung einfällt. Oder? Oder, das Gegenteil ist wahr, wie man von Goethe lernt. Er hatte sich bei seinem Freund einst so entschuldigt: „Entschuldige die Länge des Briefes, ich hatte keine Zeit, mich kurz zu fassen.“

Wie dem auch sei. Dass die Ösis Adleraugen haben müssen, steht fest. Sie kommen mit einem Fünftel des Lichts aus, das die Germanen zur „gesundheitsgerechten Erledigung ihrer Sehaufgaben“ benötigen. Es sei denn, sie brauchen wirklich weniger Licht, weil sie viel weniger lesen müssen, um dasselbe zu verstehen. Felix Austria! 

Licht und Sicherheit

06.11.2011

STANDARDS SCHAFFEN

… ohne Waffen. Nicht doch, den Spruch kennt man aus anderen Gebieten. Hier geht es um Standards in der Beleuchtung. Heute habe ich des Rätsels Lösung für eine „Vorschrift“ gefunden, von der niemand weiß, wo sie wohl herkommt. Wo sie drin steht, kann man hingegen häufig erleben. Die „Vorschrift“ lautet: „Die Beleuchtungsstärke an ständig besetzten Arbeitsplätzen muss mindestens 200 lx betragen.“ 

Vielleicht fällt der Wortlaut etwas anders aus, die 200 stehen aber felsenfest. Wo kommt aber die Zahl her und was bedeutet sie? Wer hat sie begründet?

Die Lösung ist unglaublich: Niemand hat sie ermittelt. Sie wurde beim Übergang von alten physikalischen Einheiten zu den SI-Einheiten von IES (US-amerikanische lichttechnische Gesellschaft) durch Aufrunden gezeugt. Sie hatte in ihrem „Code“ von 1961 eine sog. „amenity value“ von 15 lm/ft² empfohlen. Nach der neuen Größe (Lux) würde das 161,4 lx ausmachen. Auf- oder abrunden? Bei Preisverhandlungen im Großen Basar von Damaskus wäre Abrunden angesagt, bei Mathematikern auch. Aber doch nicht bei Licht. So kam man auf 200 lx. Stand im IES-Code 1968. Zwar haben die Amerikaner bis heute die SI-Einheiten nicht in ihr Herz schließen können, aber bei so einer wichtigen Größe … musste unverzüglich gehandelt werden.

200 lx, aber wofür? Amenity bedeutet so viel wie „Annehmlichkeit“. Den Begriff in Bezug auf Innenraumbeleuchtung hat ein gewisser G.P. Cundall, BSc, CEng, FIEE, FIMechE, FIllumES in seinem Artikel „Value for money—interior lighting“ (Lighting Research & Technology, 1972) erläutert. Er sagt aus, amenity sei eine Sache der Wertschätzung. Was bekomme ich für mein Geld? Heute würde man eher sagen, was bekomme ich für die Energie, die ich verbrauche? Jedenfalls keine Sicherheit. Denn ein gewisser Peter Boyce (s. unten) soll experimentell nachgewiesen haben, dass Menschen im Büro bei plötzlichem Lichtausfall bei etwa 1 lx das Büro sicher verlassen haben. (Wer das nicht glaubt, erntet den Zorn der Sicherheitsexperten, weil die auch der Meinung sind, dass 1 lx reicht).

Man bekommt jedenfalls nicht das, was uns die Normen seit jeher gelernt haben: Mehr = besseres Licht. Denn nach der Schlussfolgerung des Artikels gilt: Die Quantität des Lichts allein wird niemals schlechte Gestaltung aufwiegen, und die beste Wertschätzung wird man erzielen, wenn man den Bedürfnissen der Benutzer entspricht, ohne ungebührliche Energieaufwendungen zu erfordern.

Das hat IES nicht davon abgehalten, aus 161 lx 200 lx zu machen. Später haben die Europäer sogar ihre amerikanischen Vorbilder übertrumpft und aus 500 wieder 500 gemacht, allerdings aus 500 lx Nenn- 500 lx Mindestbeleuchtungsstärke. Macht rund 25% mehr. Macht aber nix, weil es kaum jemand bemerkt hat. Jedenfalls nicht so plump wie aus 161 lx 200 zu generieren.

Hier passt ein Artikel von Peter Boyce, einem britischen Professor für Lichttechnik, der in den USA gearbeitet hat, unheimlich gut. Damit hat er den Kollegen vom IES ins Gewissen geredet, damit sie aufhören, Märchen zu erzählen. Der Artikel trägt den Titel „Festlegung der Beleuchtungsstärke für Sehleistung - Und andere Märchen“.

(Der Artikel ist angehängt, hier download pdf)

Mein Ampelmann

Licht und PC

12.08.2011

HUMAN CENTRED DESIGN - MENSCH IM ZENTRUM

Heute ist der Geburtstag des PC. Jedenfalls nach IBM. Die hatten vor 30 Jahren die Idee, eine Blechkiste Personal Computer zu nennen. Personal sollte heißen so viel wie „Dein persönlicher …“, passte aber überhaupt nicht zum Computer. Denn der bewegte sich in Sphären zwischen heiliger Maschine und Gottheit, das war in den 1960ern; und Timesharing-Maschine, das war in den 1970ern. Die machte jedenfalls nie das, was ich wollte. Und die neue Kiste sollte es anders machen. Das hatte ich mir erhofft. Die Namensgeber auch …

Doch andere Herren der Schöpfung dachten nicht so. Wie darf jeder wollen, was er will? Frei nach Kaiser Wilhelm als Erwiderung auf die Nachricht, sein Volk erhebe sich gegen ihn: Ja, dürfen's denn? So wurde der PC bei IBM und bei allen, die damals mächtig waren, schlicht geschnitten. Und dann? Von den damals wichtigen und mächtigen Firmen lebt heute nur noch die IBM. Und kaum ein Mensch weiß heute, dass er dauernd mit einem mächtigen PC telefoniert. Wo ist Nixdorf - der Branchenprimus in Deutschland von einst? Im gleichnamigen Museum. Deren Chef, Heinz N., hatte verkündet, man würde Lastwagen bauen, aber keine Fahrräder! Nun tragen die Fahrräder die hundert- oder tausendfache Last seiner LKW. Wo ist DEC - Liebling aller Ingenieure und Physiker? In keinem Museum - weil das Ende zu prosaisch war. Beerdigung dritter Klasse! DEC, der zweite der einstigen EDV-Welt, starb einfach weg wegen Ideenlosigkeit. Und der einst die Welt beherrschende IBM-PC heißt heute Lenovo - auf Chinesisch. IBM-kompatibel bedeutete einst die Welt. Was ist mit den Underdogs von einst, Apple? Sie war genau heute das wertvollste Unternehmen der Welt, noch vor Exxon mit Ölquellen überall auf dem Globus. Die Apples fördern aber nur Ideen - wertvoller als Öl?

Und was hat das mit Licht zu tun? Viel! Die, die in meiner Jugend unsere Welt des Lichts dirigierten, Siemens Lichttechnik, wurden an eine Heuschrecke verkauft, wieder zurückgekauft, und mal wieder verkauft. Die, die aufstrebende Technik der LED aufbauen sollen, werden gerade von der Mutter verkauft - oder die Mutter steckt in roten Zahlen. Warum? Wir werden sehen. Ob die Mutter die andere Tochter verkauft oder verschenkt, ist nicht ausgemacht, weil die Welt über ihre Verhältnisse gelebt hat.

Für mich liegt die Parallele darin, dass in beiden Fällen eine Kultur des Aufdrängens von Produkten gegen den Willen des betroffenen Menschen der Auslöser war. Lichttechniker haben nicht das Erbe der Vorfahren abschütteln können, die den Menschen die Erleuchtung mit Birnen aufdrängen wollten. Später haben sie sich über solche lustig gemacht, die von Röhren sprachen. Dennoch konnten sie nicht verhindern, dass diese von Neonröhren sprachen, später von Neonfunzeln. Gott verhüt's!

IBM war intelligent genug, sich in das Metier zurückzuziehen, das man beherrschte. Der Rest wurde ausrangiert, ein neues Gesicht mit Milchbart und großer Brille beherrschte fortan die Welt. Wird die Welt des Lichts so etwas erleben? Etwa, dass diejenigen, die menschliche Bedürfnisse in den Vordergrund schieben, selbst in der vordersten Reihe stehen? Ich denke, ja. Denn die IT-Welt war und ist um Längen mächtiger. Und ist trotzdem vor den Bedürfnissen des Menschen in die Knie gegangen. Und die Menschen in der Lichttechnik waren eigentlich die ersten Techniker, die sich Gedanken um die Bedürfnisse der Menschen gemacht hatten. Die muss man gar nicht in die Knie zwingen. Man muss nur deren Ideen in die Praxis umsetzen. Dazu werden die heute herrschenden Lichttechniker genügend Zeit bekommen, nachzudenken, was sie falsch gemacht haben können. So ihre Firmen noch existieren. 

Man muss nur die Asche wegpusten. Und den Spiegel vor die Nase halten.

Licht und Gesundheit

26.07.2011

SELBSTWACHSENDE FLÄCHEN

Man stelle sich vor, man soll genügend Farbe kaufen, um ein Brett zu streichen. Wonach müsste man zuerst fragen? Einfach: Nach der Größe des Bretts. Kleine Bretter, kleine Töpfe - große Bretter, große Töpfe… So einfach geht die Sache bei Beleuchtung nicht auf, obwohl auch da die Größe der zu beleuchtenden Fläche für die Menge des Lichts maßgeblich sein sollte, die ich einplanen soll. Das hatte ich zuerst bei Physik in der Schule gelernt, später beim Studium der Lichttechnik an der Uni. Verteile ich 1 Lumen auf 1 m2, ist Beleuchtungsstärke dort doppelt so hoch als wenn ich das Licht auf 2 m2 verteilen würde. Stimmt? Stimmt!

Soweit, so gut. Wie groß ist aber die Fläche, die ich für einen Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz beleuchten muss? So wurde die Sache anno Tobak dargestellt:

(aus ZH1/190)

Das war die Sicht einer BG. Sie entsprach in etwa dem, was der Arbeitsminister geschrieben hatte und die Gewerbeaufsicht an den Arbeitsplätzen überprüfen sollte: Die Vorgaben sollte man auf Einhaltung „am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers, z.B. bei Werkzeugmaschinen am eingespannten Werkstück am Ort der Bearbeitung; auf der Schreibtischplatte am Ort des Schreibens; auf dem gesamten Zeichenbrett in Zeichenstellung.“ prüfen. Ansonsten zeigt das Bild das, was für das Sehen bedeutsam ist: Aus der Leuchte kommt ein Lichtstrom, der das Objekt trifft. Dort entsteht eine Beleuchtungsstärke. Zusammen mit dem Reflexionsgrad entsteht eine Leuchtdichte. Und die sieht das Auge. Zwar passt der Aufzug des Betrachters nicht zu der Maschinenleuchte, er sieht eher aus wie ein Investmentbanker, der zwielichtige Dokumente sichtet. Aber sei's drum. Viel schlimmer ist, dass die Beleuchtungsstärke nur dann stimmt, wenn er sich ein flaches Objekt anschaut wie der Investmentbanker seine Unterlagen. Bei räumlichen Objekten ist die Beleuchtungsstärke im Mittel halb so groß, bei der dargestellten Geometrie noch weniger, weil das Licht von hinten kommt. Funktionieren tut das Ganze lediglich, wenn der Investmentbanker keine Hochglanzprospekte liest. Dann wird er schön geblendet. Daher sind die, die Hochglanzprospekte, an Arbeitsplätzen verboten. Ist gut so!

Viel früher hatte die Werbeorganisation der Elektrowirtschaft viele Veröffentlichungen zum Guten Licht gemacht, aus denen man eine ähnliche Größe für die zu beleuchtende Fläche ableiten könnte:

Sagen wir mal… so DIN A3? (Original Fördergemeinschaft Gutes Licht, 1976)

Etwas reichlicher darf es nach DIN 5035-8 sein. Dort sind es 600 mm x 600 mm. Ich hatte die Zahl einst Pi x Daumen gerechnet für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Mitarbeiter zwei aufgeschlagene Ordner hintereinander legt und in beiden auch die Rückseiten der Blätter noch lesen will. Für mich war das das Höchste der Gefühle.

Ob das reicht? Nicht ganz, denn man will ja nicht nur das Sehobjekt beleuchten, sondern auch dessen Umgebung. Wie groß dürfte die sein? Wenn man ganz großzügig ist, beleuchtet man den ganzen Tisch. Was darüber hinausgeht, fällt eh auf den Teppich, vielmehr geht es daneben. Natürlich muss dieser Umgebungsbereich nicht taghell sein.

Was sagen uns aber die Normen dazu? Früher - bis 2002 - machte man sich die Aufgabe leicht. Man beleuchte die ganze Bude gleichmäßig, weil man vorher nie weiß, wo die Arbeitstische stehen werden. Es nannte sich Allgemeinbeleuchtung. Zum Glück ist niemand auf die Idee gekommen, die Räume voll Stühle zu stellen, weil man nie weiß, wo einer sitzen wird. Dafür hatte einer die kleinen Rollen an den Stühlen erfunden und den Stuhlverkäufern den Umsatz verdorben. Nach 2002 änderte sich die Situation, weil man einen „Bereich der Sehaufgabe“ definierte (in DIN EN 12464-1). Dafür gab man Beleuchtungsstärkewerte an, und der angrenzende Bereich durfte dunkler sein (eigentlich müsste, weil überflüssiges Licht die sog. Umfeldblendung verursacht, viel Licht dient nicht immer dem Sehen).

Die Auguren der Norm haben sich nie getraut, den geheimnisvollen Bereich der Sehaufgabe anzugeben, der unmittelbare Umgebungsbereich sollte aber mindestens 0,5 m breit sein und sich im Gesichtsfeld befinden. Das Letztere ist besonders zu betonen, obwohl niemand auf die Idee käme, Flächen zu beleuchten, die sich nicht im Gesichtsfeld befinden. Wirklich niemand?

Bevor ich den verrate, zunächst zu dem, was die Norm 12464-1 festgelegt hat. Da die Norm dies nicht verraten wollte, musste der ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie) erraten, wie diese Flächen aussehen. Und das Ergebnis sah so aus:

(Das Bild ist ein Ausschnitt aus ZVEI ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1, April 2005, die Breite des Umgebungsbereichs habe ich selbst eingetragen, das Bild selbst kann man in der Norm nicht finden)

Der Bereich der Sehaufgabe ist da schnell gewachsen auf ca. 2 m x 2 m. Die unmittelbare Umgebung sieht zwar klein aus. Man kann aber selbst ausrechnen, dass sie nicht allzu klein ist.

Nun wurde zum Glück DIN EN 12464-1 überarbeitet, der Mangel an Klarheit behoben. Jetzt kann man in der Norm lesen, wie diese Bereiche aussehen:

Der Bereich der Sehaufgabe ist hier nicht genau angegeben, man kann ihn auf mehr als 1 m² schätzen. Der Umgebungsbereich, der mindestens 50 cm breit sein muss, dürfte um die 2 - 4 m² messen. Jetzt kommt noch ein Hintergrundbereich hinzu, der mindestens 3 m breit sein muss. Auf jeder Seite - wie früher?

Na schön. Wo befindet sich der erleuchtete Mitarbeiter? Bei üblichen Arbeitsverhältnissen müsste er ganz in der Nähe von Fläche 1 sein, weil man bei Beleuchtungsstärken, wie sie die Norm verlangt, Nahsehen voraussetzen muss. Folgerichtig muss also ein riesiges Areal hinter dem Mitarbeiter beleuchtet werden. Fragt sich, wozu.

Ich wünsche mir die guten alten Zeiten zurück. Da standen Arbeiter in Schlips und Kragen an der Werkbank (ganz oben) oder riskierten ihr Leben auf vierbeinigen Drehstühlen (darunter). Jetzt muss man für sie nicht nur das Gesichtsfeld beleuchten, sondern auch Bereiche, von denen aus man nur die Heckansicht der Helden der Arbeit bestaunen darf. Wer weiß, vielleicht lässt sich eine Sehaufgabe finden, für die diese Beleuchtung passt.

Offensichtlich passt sie aber nicht mehr zum Arbeitsschutz. Er hat letzten Monat eine ASR veröffentlicht, nach der man noch viel größere Flächen beleuchten müsste, denn ihre Angaben gelten für den „Bereich des Arbeitsplatzes“. Was das ist, verrät die Regel (anders als die Normen): „Der „Bereich des Arbeitsplatzes“ setzt sich zusammen aus den Arbeitsflächen, den Bewegungsflächen und allen dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Stellflächen.“ Wo der Lichtplaner all diese Flächen zusammen suchen soll, wird ihm in Form des beispielhaften Arbeitsplatzes dargestellt:

Die Kreuze im Bild markieren die Fläche, über die man die Beleuchtungsstärke bestimmt. Man merke: Ob einer an seinem Arbeitsplatz (links im Bild) gut sehen kann, richtet sich nicht nur danach, wie viel Licht hinter ihn fällt, sondern auch nach dem Licht auf dem Besucherstuhl (rechts im Bild). Besucherstuhl? Musste der Arbeitnehmer im Bild ganz oben einsam an der Werkbank stehen, residiert er jetzt in einem reichlich bemessenen Raum (Größe bitte selbst bestimmen anhand der Breite der Bewegungsfläche hinter dem Tisch = 100 cm und dann mit dem Arbeitsraum des eigenen Abteilungsleiters vergleichen). Sein Bereich der Sehaufgabe ist so reichlich bemessen, dass auch der Bildschirm beleuchtet werden muss. Man wird schon wissen, warum sogar der Bildschirm beleuchtet werden muss. Vorschrift ist Vorschrift!

Diese Vorstellungen sind realistisch - realistisch wie die Aussicht, dass sich jeder deutsche Arbeitnehmer in einem Raum mit vier Fenstern entfalten darf.

Das letzte BIld zeigt, Arbeitsplätze aus einem Call-Center, wie sie in einem Projekt des Arbeitsministeriums, ausgeführt durch die Berufsgenossenschaften, aussehen. Die schöne Bude mit den vier Fenstern, die als Muster für deutsche Büros fortan die ASR A3.4 zieren wird, wurde von den gleichen Berufsgenossenschaften gezeichnet. Satire darf alles, aber manchmal ist es einfach zu viel. 

Mein Ampelmann

Licht und Ökologie

14.07.2011

VERBOT DER GLÜHLAMPE 2

Das Jahr 2012 rückt näher, die Glühlampe wird vielleicht endgültig ausgeschaltet. Natürlich nicht überall, meine werden weiter brennen, weil ich keine Lust habe, mein Haus neu zu bestücken - mit Leuchten. Wir besitzen z.T. alltägliche, z.T. elegante, z.T. uralte Leuchten und Kandelaber, in die die Energiesparlampen nicht hineinpassen wollen. Zwar gibt es heute viel mehr Modelle als vor drei Jahren, dennoch kosten die besseren ein kleines Vermögen, wenn ich alles zusammenzähle, was ich bräuchte. Wenn die wenigstens passen würden!

In den letzten drei Jahren habe ich verstärkt auf die Vernichtung von Ästhetik und Design von erbauten Umgebungen durch unpassende Lampen geachtet und das in mehr als einem Dutzend Ländern. (Ich muss gestehen, dass ich diejenigen Lösungen, bei denen die Lampe in die Leuchte gepasst hat, nicht sehen konnte, weil sie eben zusammen passten.) Die Bilanz ist erschreckend. Ob schöne Hotels in Peking oder Goldschmiedeläden im Großen Basar von Istanbul oder schützenswerte U-Bahnhöfe in Berlin oder Moscheeeingänge in Saudi-Arabien - überall gucken grelle Lampen aus den Leuchten raus, die ihre Vorgänger gut vor den Augen der Menschen hatten verbergen können. Besonders hat mir die Tischleuchte einer alten Dame angetan. Früher verbargen sich zwei Glühlampen in dem Schirm, jetzt guckt eine einsame Leuchtstofflampe oben raus und spart unablässig Energie. Die Kreation haut dem Fass den Boden aus. Der Lampenschirm überlegt sich, wozu er einst gedient hat.

Ich hatte gelernt, dass Ökologie ist, wenn man vernetzt denkt, eben fast so komplex wie die Natur in ihren Zusammenhängen, und ein Produkt von der Wiege bis zur Bahre durchdenkt und bewertet.
Denkste. Eine Ökobilanz der Energiesparlampe gab es nicht, als man diese zum Nachfolger der Glühlampe auserkoren hatte. Zwar hatte das Öko-Institut so etwas veröffentlicht, hatte aber das schreckliche Ende der Lampe ausgeklammert - das Drama mit dem Quecksilber. Drama? Eher Tragödie! Lässt man das weg, gibt es dummerweise keine Leuchtstofflampen; behält man es, hat man bereits gesündigt. Greenpeace soll auch was im Köcher gehabt haben. Man hat es vorgezogen, das Papier für sich zu behalten.
Ich glaube, kaum jemand hätte die Vernichtung von 100 Jahren Kulturgut, Lampen, Leuchten, Kandelabern, Möbeln mit eingebauten Lampen, Decken mit integrierten Installationen etc. in die Ökobilanz eingerechnet. Wer nur an die CO2-Emissionen denkt, sollte wenigstens die CO2 einrechnen, die bei deren Entstehung entstanden sind, und die wieder entstehen werden, wenn man sie durch Neues ersetzt. Die kulturelle Bilanz der sog. Energiesparlampe ist verheerend. Die Ökobilanz, wenn sie je existiert hat, kann auch nicht gut aussehen, selbst wenn man von dem Quecksilber absieht, ohne die die Lampe nicht funktioniert. Die Lampe selbst spart keine Energie gegenüber Lampen gleicher Leistung. Sie ist nur als Ersatz gegenüber einer Glühlampe sparsamer, wenn man sie in die gleiche Fassung drehen kann. Damit kommt sie mit einem miserablen Vorschaltgerät daher, das die Leitungen verschmutzt.