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Babylux, Papalux, Opalux oder gendergerecht Babylux, Mamalux, Omalux

 

Der Laie flucht, der Experte sucht den Bösewicht: Warum blenden die neuen Scheinwerfer mit LED so schlimm? Selbst Kinderfahrräder blenden am Tage. Mancher Radfahrer fährt ohnehin als Weihnachtsbaum blinkend durch die Gegend. Früher blendeten nur die "Drängler", die sich die teuren Xenonscheinwerfer leisteten. Heute womöglich alle. Der Verband der Augenmediziner hat die Oldies als Ursache ausgemacht: Dass sich viele Leute im Straßenverkehr geblendet fühlen, liegt demnach am Alter der Verkehrsteilnehmer. Richtig so. Sollen wir alle über 60 aus dem Verkehr ziehen, damit die freien Bürger freies Schussfeld vor ihren Scheinwerfern haben?

Scherz beiseite. Das Thema ist "aktenkundig" und wurde z.B. bei Lux Junior 2013 vorgetragen. Fazit: "Der Beitrag zeigt, dass die aktuelle Bewertung lichttechnischer Komponenten im Automobilbereich nicht die tatsächlich resultierende Blendung erfasst. Die angeführten Literaturquellen in Verbindung mit den Ergebnissen aus durchgeführten Voruntersuchungen verdeutlichen, dass ein Scheinwerfer ein wesentlich höheres Blendpotential aufweisen kann, als durch die gesetzeskonforme Abnahme ermittelt wird." Die armen Autoren! Sie wissen nicht, dass der Verkehrsminister von der CSU ist. Bis der reagiert, gibt es Lux Senior 2033.

Neue Erkenntnis? Nö! Wusste man schon anno tobak. Ich weiß nicht mehr genau, wann die Gesetze und Vorschriften der BRD zum Thema Kfz-Beleuchtung erstellt wurden. Aber bereits 1973, als ich mich genau damit beschäftigen musste, gab es die x-te Änderungsverordnung zur y-ten Fassung des Paragraphen so und so. Die ältesten davon waren wohl in der Weimarer Republik geschrieben worden. Es waren die Chaosjahre der Straßenverkehrordnungen der Welt. Die Deutschen fuhren Autos mit Scheinwerfern von Hella, bestückt mit Zweifadenlampen von Osram, die aber in den USA verboten waren. Deswegen mussten die Autos, die man in den USA verkaufen wollte, auf amerikanische Scheinwerfer umgebaut werden, die mit sealed beam ausgestattet werden mussten. Die haben zwar schlimmer geblendet als die europäischen. Aber Vorschrift ist eben Vorschrift. Am schlimmsten hat es die Franzosen erwischt. Denn ihre Autos mussten gelbes Licht haben. Einem Gerücht zufolge, das man für eine wissenschaftliche Erkenntnis hielt, erhöht gelbes Licht die Sehkraft. Ginseng Wurzeln auch. Der Unterschied ist, dass Frankreich mit Hilfe von derart begründeten Normen die Konkurrenz vom Halse hielt. Und das ist kein Gerücht. Die schlimmste aller elektrischen Verbindungen, das Scart-Kabel, ist Ergebnis solcher Bemühungen. Man sah ihm nicht an, was es verband, man fummelte zuweilen stundenlang hinter dem Fernseher herum, der vor der Wand stand, und hatte am Ende doch die falsche Verbindung hergestellt, wenn überhaupt. Mit dem gelben Licht haben sich die Franzosen aber ein Bein gestellt. Die schöne Große Citrone mit mitlenkenden Scheinwerfern musste für die USA regelrecht verunstaltet werden.

Allen diesen Bemühungen lag zugrunde, dass man die Blendung des Gegenverkehrs verringern wollte, aber für den Besitzer der Scheinwerfer möglichst viel Sehleistung erzeugen. Eine Quadratur des Kreises oder eher Kubatur der Kugel? Egal. Problem ist, wie man so etwas schafft. Da ganz weise Kollegen aus dem Südwesten der Republik ermittelt hatten, dass die Blendung eine Funktion der Lichtstärke sei, begrenzte man die Lichtstärke der Scheinwerfer in Abhängigkeit der Höhe über dem Boden. Damit ist auch die Beleuchtungsstärke in einer bestimmten Entfernung begrenzt. Und die misst man. So heißt es in der StVZO (für Legastheniker Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) §50: "Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt." Aber davor steht unter (5): "Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
...
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Das ist es. 1 Lux! Und wie erzeugt man das? Dazu braucht man - klar - eine leuchtende Fläche mit einer bestimmten Helligkeit und Größe. Dabei ist es egal, wie groß jeder der beiden ist. Es kommt auf das Produkt an. Bei einer vorgegebenen Helligkeit (z.B. Glühlampenfaden in alten Scheinwerfern) muss die Fläche eine bestimmte Größe erreichen. Ist die Helligkeit viel größer, darf die Fläche viel kleiner werden. In gutem Deutsch: Die Beleuchtungsstärke an einem bestimmten Punkt wird durch das Produkt der Leuchtdichte und der Größe der leuchtenden Fläche bestimmt.

So weit, so gut. Wo liegt das Problem mit der Blendung? Mit Lux oder Lichtstärke kann man nur die sog. "physiologische" Blendung vorhersagen. Die empfundene Störung heißt aber "psychologische" Blendung, und die steigt mit dem Quadrat der Leuchtdichte, während die Lichtstärke nur mit der einfachen Potenz zunimmt. Reduziert man also die Fläche eines Scheinwerfers und erhöht dessen Leuchtdichte im gleichen Maße, steigt die Blendung überproportional an.

So weit die Lichttechnik als Erklärung für die gestiegene Blendung. Dummerweise ist die aber nicht die einzige Erklärung. Dummerweise … sind Autos keine Objekte, die im Regal stehen, sie fahren auf Straßen. Und Straßen sind weder eben noch schön glatt, so dass sich die Scheinwerfer bei einer Bewegung mitbewegen. Da kommt es auf die Bündelung des Lichts an. Ist diese so unvollkommen wie bei alten Scheinwerfern, macht es nicht viel aus, dass das Auto etwas schwingt. Sind die Schweinwerfer aber nahezu perfekt gebündelt, ändert sich die Blendung bereits bei kleineren Bewegungen. Das ist dem Gesetzgeber schon seit langem bewusst gewesen, Deswegen wurde die Verwendung von "Dränglerlicht" an technische Bedingungen geknüpft:

"(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein."

Daraus kann man ablesen, dass allein die Verschmutzung der Scheinwerfer ein Risiko darstellt. Zudem muss man zu den gut gebündelten Scheinwerfern für das Fernlicht das Abblendlicht zuschalten, weil sich sonst ein schwarzes Loch vor dem Auto breit macht. Und wie sieht es mit der Regelung für LED-Scheinwerfern aus? In der StVZO habe ich dazu nichts gefunden. Dabei haben die LED-Scheinwerfer die mit Xenon schon 2005 überholt, jedenfalls, was die Helligkeit angeht. Wenn also einem ein gut begüterter, Pardon beleuchteter, Autofahrer entgegen kommt, hat man es nicht nur mit einem Paar Scheinwerfer zu tun, sondern zwei. Wenn der vorbei ist, fällt man in ein schwarzes Loch. Das ist schlimmer als psychologische Blendung, nicht nur psychologisch gesehen. Man könnte es auch eine Verkehrsgefährdung nennen. Oder man sollte es.

Also gibt es neue Aufgaben für Herrn Dobrindt, denn die LED blenden mittlerweile bereits am Tage. Das haben nicht nur die Laien gemerkt, sondern auch Fachleute. Der Augenarzt hat nicht nur das Problem geschildert, sondern auch gegen welche Vorschriften die Kfz-Laternen verstoßen: "The Convention Concerning the Power of Authority, The Law in Respect of the Protection of Infants (969), The Obligation of Protection, The Principle of Equality, The Declaration of Human Rights (948) Article Three, The Laws of Logic, Public Ethics and Morals." (der gesamte Artikel hier). Allerdings scheint die Politik - bzw. die Bundesregierung - ziemlich unbeleckt von Problembewusstsein. Auf eine Anfrage von Abgeordneten (– Drucksache 17/2042 – ) antwortete die einst so:
"Helle Scheinwerfer führen zwar zu einer verbesserten Sicht des Fahrers, andererseits kann für entgegenkommende Fahrzeughalter, Radfahrer, Motorradfahrer und Fußgänger durch Blendung die Sehfähigkeit vermindert werden. Dies kann zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen.
1. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über verkehrsgefährdende Blendwirkung von Leuchtdioden an Fahrzeugen beim Tagfahrlicht?"
Und unsere Regierung?: "Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Forschungsberichte zur Blendung durch Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden sind der Bundesregierung nicht bekannt. " Mein Name ist Hase.

Etwas muss ihr schon bekannt sein, denn die nächste Frage hat sie fachmännisch (bzw- frauisch) beantwortet:
"2. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sich zunehmend Verkehrsteilnehmer durch starke Lichteinwirkung von Leuchtdioden geblendet fühlen und dadurch im Straßenverkehr verunsichert werden?" Antwort: "In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen physiologischer und psychologischer Blendung. Die physiologische Blendung setzt die Sehleistung des Auges herab. Bei der psychologischen Blendung wird eine Blendungserhöhung empfunden, die nicht messbar und individuell verschieden ist. Verkehrsteilnehmer können sich geblendet fühlen, ohne dass dies zu einer verringerten Sehleistung führt. Die Unannehmlichkeit der psychologischen Blendung für Einzelne führt jedoch zu einem früheren „Gesehen werden“ von Fahrzeugen mit Tagfahrleuchten und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. " Langsam zum Mitschreiben: Uns ist es sch..egal, wie sich andere fühlen. Der Autofahrer will früher gesehen werden. Und das erhöht die Verkehrssicherheit. Von wem eigentlich?

Ja, unsere Bundesregierung kann ja nicht alles wissen. Ihr sollte aber bekannt sein, dass die Strahlenschutzkommission (SSK) im Jahre 2006 sie aufgefordert hat, was zu tun (s. Bericht "Blendung durch natürliche und neue künstliche Lichtquellen und ihre Gefahren", im Bundesanzeiger veröffentlicht). Dass die "psychologische" Blendung nicht messbar sei, ist ausgemachter Unsinn. Wahr ist, dass ein Zollstock dazu nicht ausreicht. Ein Luxmeter auch nicht. Und dass man sie außer Acht lassen darf, dürfte sich spätestens mit der Veröffentlichung von CE Regulation 98 "Uniform provisions concerning the approval of motor vehicle headlamps equipped with gas-discharge light sources" in 2012 erledigt haben.

Die Antwort stimmt nicht einmal halb: Die (frühere) Sichtbarkeit des Autos wird mit hellen Scheinwerfern erkauft. Und diese verhindern, dass andere Verkehrsteilnehmer überhaupt gesehen werden. Wer vor sich oder im Rückspiegel die hellen Scheinwerfer sieht, ist anschließend blind. Zwar nicht für immer, sondern nur für einige Zeit, je nach Alter. In der Zeit legt ein alter Porschefahrer etwa 100 Meter zurück. Müssen wir die Alten aus dem Verkehr ziehen, bis die Wirtschaftskommission für Europa ECE eine Lösung findet? Den Alten die Porsche wegnehmen, wäre auch eine Lösung. Leider gibt es keine Enten mehr, und die lahmsten Familienkutschen kommen lässig über 140 km/h.

Wenn die Regierung denn eine Lösung finden will, sollte sie bereits die Basis der Zulassungsvorschriften aus dem Verkehr ziehen. Denn 1 Lux kann je nach Alter ganz unterschiedlich groß ausfallen, vor allem, wenn das Licht jede Menge blau enthält. Denn Licht ist nach der Augenempfindlichkeit bewertete Strahlung, und Kinderaugen haben eine andere als die von Erwachsenen, wovon die jüngeren wiedrum eine andere haben als die älteren. Die Basisfunktion (V-Lambda genannt) ist eine etwa 100 Jahre alte Kurve, die nur für jugendliche Männer gilt. Daher die obigen Bezeichnungen Babylux, Papalux, Opalux. Ob sich Mamalux und Papalux unterscheiden, außer dass der Genderbeauftragte darauf besteht? Ich denke mal ja, weil Frauen Farben anders sehen (s. hier). Das hatten wir in 2015 thematisiert, worauf sich der Autor der Studie meldete und die Unterschiede erklärte (sein Beitrag hier). Danach ist bei Frauen die Anzahl der Stäbchen und Zapfen anders als bei Männer und auch die Verteilung der 3 Arten der Zapfen.

Übrigens, so lustig ist das Ganze nicht immer, wenn man das Problem nicht begriffen hat. Nach Untersuchungen, die mir leider entfallen sind, sollen Babies im Krankenhaus erblindet sein, weil sie auf dem Rücken lagen und der Beleuchtung voll ausgesetzt waren. Und Menschen in der Arbeitswelt haben sehr häufig Probleme mit der Beleuchtung, weil diese nur die jüngeren Menschen berücksichtigt. Besonders krass und gefährlich kann es im Straßenverkehr werden, weil hier das Auge mehr als voll beansprucht wird. Wir fahren in der Nacht ständig weit unterhalb der vollen Leistungsfähigkeit der Augen mit Geschwindigkeiten die zu meiner Jugend nur Formel-1 Wagen vorbehalten waren. Die Leuchtdichten der LED können sich mit der Sonne messen. Und von der weiß man, wie sie blenden kann.

Wem das zu viel wird mit Babylux, Mamalux und Papalux: Es ist zwar wahr, dass wir nur 1 Kfz-Beleuchtung haben können und auch nur 1 Straßenbeleuchtung. Man kann - eher muss - aber immer diejenige Gruppe verstärkt berücksichtigen, die entweder mehr Schaden davon trägt oder mehr Schaden verursachen kann. Gleiches Licht für alle Volksgenossen - das war einst.

An der Ruine von Würgassen - Erinnerungen

 
Vor ein paar Tagen fuhr ich an der Kraftwerkruine von Würgassen vorbei. Einer der dicksten Sargnägel für die verblichene AEG. Sie musste im Jahr 1974 700 Mio DM an Gewährleistung zahlen für ein Objekt, das für 400 Mio erstellt worden war. In einem Jahr war das gesamte Aktienkapital des zweitgrößten deutschen Elektrokonzerns aufgebraucht. Den Hauptanteil an der Misere trug ein einzelner technischer Berater, dessen Name in der Kerntechnik unter den DAP (dümmster anzunehmender Professor) einen der höchsten Ränge einnimmt. Um ein Haar wäre dieser in Tateinheit mit einem weiteren DAP, diesmal aus unseren Kreisen, zum Architekten eines GAUs in Mitteleuropa geworden. Nämlich dann, wenn die große Leistung des ersten, falsche Kühlrohre, mit der des zweiten, falsche Beleuchtung, so zusammengetroffen wäre, dass die Krisensituation halt ein Fukushima-Light ergeben hätte. Und allzu weit entfernt war die Sache nicht. Es geht auch ohne Tsunami.

  
Worin bestand die Leistung des zweiten DAP? Er war damit beauftragt, zu beurteilen, ob man in der Warte eines KKW die Beleuchtung im Störfall auf ein Drittel reduzieren darf. Gute Frage! Warum diese Frage aufkam, steht weiter unten. Die Antwort, die der geschätzte Kollege gab, stand in dem Entwurf von KTA 3904 Warte, Notsteuerstelle und örtliche Leitstände in Kernkraftwerken (Kerntechnische Sicherheitsregel, erschienen 1988) unter seinem Namen. Nach seiner Meinung würde das Dritteln der Beleuchtungsstärke kein Problem verursachen, weil sich das menschliche Auge schnell an die dunklere Umgebung anpasst. Zudem wäre die Sache sowieso nur relevant, wenn ein Störfall vorläge. Und den gäbe es selten.

 
Bemerkenswert ist die Sache auch ohne Würgassen oder Kerntechnik, weil der Mann, der eine solche Aussage in eine Regel der kerntechnischen Sicherheit brachte, zeitlebens "Sehleistung" predigte und deswegen immer höhere Beleuchtungsstärken z.B. in Büros. Wenn es um die Sicherheit von Halb-Europa geht, ist die Sache nicht so relevant wie wenn man die Beleuchtung von Büros festlegt. Nun gucken wir uns an, wie häufig denn in Würgassen Normalbetrieb nicht ganz so normal war (Daten aus WIkipedia, kopiert am 11. Nov. 2015):
In der Betriebszeit seit der Übergabe am 11. November 1975 bis zum 31. Dezember 1994 wurde das Kernkraftwerk Würgassen mehrmals abgeschaltet:
• an 1.309 Tagen für 16 Revisionen,
• an 180,9 Tagen für 42 geplante Stillstände,
• an 61,8 Tagen wegen 63 Betriebsstörungen,
• an 64,6 Tagen wegen 17 außerplanmäßigen Reparaturen,
• an 386 Tagen wegen 2 sonstigen Anlässen (Brandschutzmaßnahmen 1989/90 und Befunden am Kernmantel, 1994)

So normal war also der Normalbetrieb nicht. Das Kraftwerk war von den 19 Jahren Betrieb 5,5 Jahre abgeschaltet. Und was macht die Mannschaft, wenn der Betrieb nicht so normal läuft? Schmeißt riesige Schaltpläne mit winzigen Details auf einen Tisch, häufig im Stapel, und versucht, eine Störfallanalyse zu machen. Und da kommt der Haken. Zwischen etwa 5 Mann (kleine Störung) bis zu 20 (irgendwas ist wirklich am Dampfen) beugen sich über den Tisch und sehen dabei wenig, weil sie das Licht abschatten. Wenn es richtig heiß hergeht, schaltet man auch noch zwei Drittel der Beleuchtung ab. Schön gemütlich! So kuschelig hat sich die Bevölkerung des Landes eine Störfallaufklärung und -bekämpfung bestimmt nicht vorgestellt.

Um den Unfug richtig perfekt zu machen, reicht die Macht eines Prof.´s nicht. Dazu braucht man einen Fachmann der Elektrik. Den habe ich nie kennen gelernt. Gegeben haben muss es ihn schon, denn sonst hätte ein Laie die Beleuchtung installiert und nie die dämlichst-mögliche Variante gewählt: Jeweils ein Drittel der Warte an eine Phase hängen. Im Störfall reduziert man die Beleuchtung auf ein Drittel und schaltet damit zwei Drittel der Warte in den Zustand eines Schlafzimmers. Von den elektromagnetischen Feldern ganz zu schweigen, die dadurch entstehen, dass die gegenseitige Aufhebung durch drei gleichmäßig belastete Phasen entfällt. In einer Warte haben zusätzliche elektromagnetische Felder nichts verloren, weil sie Messwerte beeinflussen können. Übrigens, allzu kreative Elektriker auch nicht. Ein Störfall, der sich hätte leicht zu einer Tschernobyl-Nord hätte entwickeln könnte, in Greifswald in der ehemaligen DDR, wurde ausgelöst, weil ein Elektriker seinem Azubi zeigen wollte, wie man etwas misst. Der Arme wusste nicht, dass manche Einrichtungen von so wahren Künstlern entworfen worden waren, dass man zum Messen eines einfachen Elementes den ganzen Laden hat abschalten müssen. Als Ergebnis wurde der ganze Laden für immer abgeschaltet. Der Name Tschernobyl-Nord lebt noch. Hätte die Mannschaft damals nicht alle Gesetze gebrochen, um die Katastrophe abzuwenden, hätte Nordeuropa etwa wie nach dem Dreißig-Jährigen-Krieg ausgesehen. Allerdings hätte die Erholung etwas länger gedauert, weil das Zeug teilweise 500.000 Jahre nachstrahlt.

Jetzt aber das Schönste: Warum hat man dem DAP und dem Elektriker das Betätigungsfeld so erweitert, dass sie diesen Fehler machen durften? Man wollte im Störfall die Notstromdiesel schonen. Logisch! Wenn Not am Mann ist, spart man an der Beleuchtung. Und was gewinnt man dabei? Muss ich vorrechnen, wie viel Watt eine Beleuchtung von ca. 100 m2 braucht und welchen Anteil von 25 MW Generatorleistung (5 Diesel a´ 5 MW) man spart? Es gibt ganz normale Elektriker, die mit 10 W pro m2  (2 W pro m2 und 100 lx) auskommen. Nach der damaligen Norm (300 lx) hätte man also insgesamt 600 W gebraucht und davon 400 W durch Abschalten von zwei Dritteln der Beleuchtung gewonnen. Lassen wir die Knickrigkeit und spendieren der Mannschaft 1.000 lx. Dann hätten wir 20 W pro m2 und damit 2 kW installieren müssen. Gespart hätten wir 1, 2 kW. Gegenüber 25 MW fällt die Ersparnis derart gewaltig aus, dass man viele Nullen benötigt, die man hinter dem Komma anordnen muss, um den Unsinn zu illustrieren.

Wem das Alles schlimm vorkommt, der hat einen "Ergonomie"-Professor nicht gesehen, der in der nach der Kerntechnik zweit-gefährlichsten Branche tätig war, dem Verkehrswesen. Dort entwarf er Warten getreu dem Designer-Motto "Licht gehört dorthin, wo man sehen muss. Stimmt! Schade, dass die Kerle in der Warte Grafik-Monitore benutzten, die kein Licht vertragen. Erst kein Spotlight über ihnen. Das würde unserem kreativsten Elektriker nicht einfallen. Vor allem nicht, dass der Rest der Warte dunkel sein muss, damit die Monitore so schön präsentiert werden. Manche Leute denken, Unfälle sind Zufälle. Man kann sie aber auch systematisch erzeugen. Nichts dem Zufall überlassen!