Posts Tagged: Farbwiedergabe

Gestaltung oder Betrug? Ein vielseitiges Dilemma

Mancher Beruf muss sich gefallen lassen, ob der Lauterkeit seines Tuns hinterfragt zu werden. Z.B. ein Händler.  Preist er seine Ware über Gebühr an und verfälscht Fakten, ist die Lage klar. Er begeht Betrug. Was ist, wenn er seine Ware in tolles Licht setzt? Wenn man so ein Licht zu Hause hätte, wäre es auch kein Problem. Ich kann erkennen, dass ich das Richtige kaufe. Was wenn aber die Ware nur in dem Laden so gut aussieht, ansonsten nicht? Da scheiden sich die Geister. Soll der Händler etwa seine Ware mies aussehen lassen, damit er als ehrlich bezeichnet werden kann? Man würde ihn wahrscheinlich eher dumm nennen. Wer frühere Gemüsehändler in Deutschland kannte und die später entstehenden Läden türkischer Obst- und Gemüsehändler, wird verstehen, was ich meine. Früher bin ich in so einen Laden gegangen, um meinen Bedarf an Lebensmitteln zu decken. Heute gehe ich auch mal hin, wenn ich gar nichts kaufen will. Das Auge will betrogen sein.

Noch vertrackter als beim Obsthändler ist es bei der Architektur überhaupt. Bekanntlich gibt es ohne Licht keinen Raum. Darf Licht einen miesen Raum toll erscheinen lassen? Ein Lehrstück zu diesem Thema lieferte vor Jahren Jonathan Speirs, der Lichtplaner der Scheich-Zayid-Moschee in Abu Dhabi. Er zeigte den Werdegang von einem Haufen Beton zu einem der angesagtesten Bauwerke der Gegenwart. Durch Licht! Sein Vortrag zu dem Thema fand in einem total überfüllten Saal eines Kongresses statt. Die Parallelveranstaltungen hatten das Nachsehen. (mehr dazu hier). Hat er Nu gestaltet oder betrogen? Man sehe selbst.

Das Licht-Heft zum neuen Jahr 2020 hat sich des Themas angenommen. U.a. wird dargestellt, wie eine Borsig-Halle aus der Steinzeit, Pardon aus der Hochzeit der Stahlverarbeitung, durch Licht und Farbe zu einem attraktiven Shopping-Mall wird. Sogar Bio-Läden sollen ihre reservierte Haltung gegenüber LED aufgegeben haben. Sie geben dem Kunden "Qualitätsversprechen durch frischen Look" ab. Was das auch immer heißen mag. Seit der oberste Marketeer Präsident der USA geworden ist, reden wir zwar Marketing-Sprech. Dennoch wüßte mancher genau, was so ein Qualitätsversprechen wäre.

Da lese ich: "… so wurden hier im Hofladen für die Strahler im Bereich der Wurst- und Fleischtheke COB LEDs mit einem speziellen "Meat-Spektrum" verbaut. Es sorgt für eine frische rote Farbe und arbeitet die feine Marmorierung von Fleisch heraus." (Anm.: Hier geht es nicht um Spektren, die die Alterung von Fleisch und Wurst unter Licht verlangsamen. Das ist eine andere Geschichte.) Es geht um Aussagen wie "Bei Beleuchtung mit rötlichem Licht sieht ein blasses, wässriges Schnitzel nach 1-A-Qualität aus". Die Fleischfarbe spielt für die Kaufentscheidung vor allem bei vorverpacktem Fleisch in der Selbstbedienung eine wichtige Rolle, da der Konsument das Fleischstück selbst beurteilen muss.

Die Beurteilung des Frischegrads von Lebensmittlen und Blumen war seit Ewigkeiten Gegenstand von Normen und Gesetzen. Sogar akademische Arbeiten beschäftigten sich ausführlich damit. Die Begründung aus einer Dissertation "Befindet man sich vor der Theke eines Metzgers, wirken die ausgelegten Waren zumeist rosig, frisch und saftig. Der kaufwillige Betrachter wählt ein Produkt, das er aufgrund der appetitlichen Rotfärbung als frisch und qualitativ hochwertig einstuft. Wenn beim häuslichen Entfernen der Verpackung das aufgrund der ansprechenden roten Farbe ausgewählte Erzeugnis auf einmal eine gräuliche, nicht mehr ganz so wünschenswerte Farbe aufweist, stellt man die zuvor getroffene Kaufentscheidung in Frage und zweifelt an seinen Sinnen." Etwas weiter heißt es dort "Für Fisch, Backwaren, Blumen, Obst und vieles mehr existieren ebenfalls entsprechende Speziallampen, die die jeweilige Warenfarbe betonen. Dadurch kann einerseits die Ware (aus der Sicht des Verkäufers) optimal präsentiert werden, andererseits ist es für den Kunden beim bloßen Betrachten schwierig, den tatsächlichen Frischegrad zu beurteilen". Die älteste der zitierten Arbeiten stammt aus dem Jahr 1964. Ich denke, es gab noch ältere. Um dem Problem abzuhelfen, hatte DIN 1996 eine Norm (DIN 10504) speziell für die Beleuchtung von Fleischprodukten entwickelt. Sie verschwand 10 Jahre später ersatzlos. (Kommt aber 2020 noch in den Katalogen der Firma Ledvance vor, die wiederum 10 Jahre danach entstanden ist.)

Durch den Rückzug der DIN 10504 existiert über den eher allgemein gehaltenen Gesetzestext des § 11 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) hinaus keine weitere Empfehlung, Richtlinie oder Rechtsprechung, die es dem Verbraucher ermöglicht, sich vor einer „schönenden“ Beleuchtung der Lebensmittel zu schützen bzw. durch die amtliche Lebensmittelüberwachung geschützt zu werden. Während sich die Haustiere kaum über falsch erkannte Farben beschweren werden, haben Menschen doch ein Bedürfnis für Schutz vor Täuschungen. Genau dem dient der § 11 LFGB Vorschriften zum Schutz vor Täuschung " (1) Es ist verboten ... (2) Es ist ferner verboten, …" Doch, es fällt schwer, einen schöneren Schein als real und wahr zu erkennen und dem Verbot des Gesetzes zuzuordnen. DIN 10504 hatte sogar einen eigenen Farbwiedergabeindex RFF (wie FleischFarben) geschaffen.

Wer sich vom LFGB nicht klar genug geschützt fühlt, kann sich an die LMIV machen, das ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Wer die Sache nicht begreifen kann, weil diese nur grundsätzliche Regelungen enthalten, muss sich durch detaillierte Rechtsvorgaben in über 250 speziellere Verordnungen, Richtlinien und Gesetze arbeiten. Ähhh? Immer noch nicht klar? Kaufen Sie doch Wurst und Fleisch nur auf dem Wochenmarkt und lassen Sie eventuell vorhandene Lampen ausschalten. Die lassen das Fleisch eh schneller verrotten, als es muss.

Wer immer noch nicht genug hat, kann zwei Dissertationen lesen, die sich mit Beleuchtung und Farbe von Fleischprodukten beschäftigen.Wer sich dadurch qualifiziert genug fühlt, kann noch eine Diss zur Beleuchtung von zusammengeklebtem Brät ohne Farbe und Aroma - rekonstituiertes Fleisch - schreiben. Wie man das Produkt unter Beibehaltung des Rohfleischcharakters erzeugt, hat Dr. Tsedendamba Ulambayar aus Suunmod beschrieben. Fehlt nur noch, dass es wie Rohfleisch ausschaut. Wär doch ein Klacks bei den heutigen LED-Technologien.

Dissertation Wieser_Marie-Luise_Sonja Dissertation Wagner_Jennifer

Visueller Komfort - Vom Bla Bla zur Messbarkeit

 

Kann man durch sich selbst lernen? Vielleicht. Ich habe heute erlebt, dass es geht. Ich suchte im Internet nach dem Begriff "visueller Komfort" und fand nur bla bla. In meiner Verzweiflung bemühte ich meine Suchmaschine Houdahspot auf dem eigenen Rechner (leider nur für Macs verfügbar) und fand Erleuchtung. Man kann visuellen Komfort tatsächlich messbar machen. Und Gebäude danach beurteilen.

Das leuchtende Wunder hat - kaum zu glauben - ein Ministerium fertiggebracht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Natürlich nicht allein, denn Bundesministerien sind Köpfe, die auch Hände und Füße brauchen, um eine Krebbel zu backen. Na ja, etwas Verstärkung für das Gehirn muss auch dabei sein. Die Helfer waren das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB). Das gesamte Konzept, wie es heute aussieht, findet man hier (sehr empfehlenswert). Den Teil, der den visuellen Komfort angeht, hatte ich vor Jahren in einem Artikel kommentiert. Das Manuskript findet sich hier Visueller Komfort. Die Version des BNB, die meinem Artikel zugrunde lag, findet sich BNB_BN_315-2011.

Wo ist der Unterschied zu bla bla? Das Ministerium wollte einen Leitfaden entwickeln, wonach man bestehende Gebäude auf Nachhaltigkeit prüfen bzw. die Planung neuer auf Nachhaltigkeit trimmen kann. Da hilft es nichts, zu fordern, dass ein Bürogebäude menschengerecht sein möge. Man muss es messbar machen. Und so, dass einer weiß, wann er besser handelt. Gut handeln geht leider nicht, denn man kann nicht alles erfüllen, was einem zum Thema Nachhaltigkeit oder menschengerechter Gestaltung einfallen könnte.

Der "visuelle Komfort ist Teil der „ Soziokulturellen und funktionalen Qualität“ und deren Untergruppe „Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit“, was naturgemäß Teil des Gesamtkonzepts ist. Von den 100 Punkten gehen 16 für die „Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude“, 14 Punkte für die „Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze“ …

Im Rahmen der Bewertungsliste werden die folgenden Teilkriterien beurteilt:

  1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude (quantitativ)
  2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze (quantitativ)
  3. Sichtverbindung nach außen (quantitativ)
  4. Blendfreiheit Tageslicht (qualitativ)
  5. Blendfreiheit Kunstlicht (quantitativ)
  6. Lichtverteilung (qualitativ)
  7. Farbwiedergabe (quantitativ)

Welche künstliche Beleuchtung erfüllt das Kriterium am besten? Hier die Bewertungsliste:

  1. 14 Kombinierte Beleuchtung aus direktem und indirektem Anteil mit individueller Einzelplatzregelung
  2. 10 Kombinierte Direkt-Indirektbeleuchtung
  3. 7  Einhaltung der Normen
  4. 0  Keine individuelle Beleuchtung

Ach ja! Gerade habe ich eine Beleuchtung begutachtet, die mit Schwarmintelligenz arbeitet. Man kann sie weder ein- noch ausschalten, sie regelt sich selbst. Niemand sagt aber, wie. Sie ist nur in einer einzigen Position über dem Tisch blendfrei, und das nur dann, wenn man aufrecht sitzt und nach unten guckt. Das Lichtniveau bestimmt die Handtasche, wenn man sie auf dem Tisch dort platziert, wo eigentlich nichts sein sollte. Der Tageslichtsensor erfasst einen kleinen Bereich, wo der Tisch erfahrungsgemäß leer ist. Wenn man die Handtasche dorthin packt, bekommt man mehr Licht. Packt man ein Blatt Papier dorthin, weniger. Wer traut sich, den visuellen Komfort bei einer solchen Beleuchtung zu bewerten. Kleiner Tipp für die Weiterentwicklung des BNB Bewertungssystems: Man kann Punkte auch abziehen.

Was dient der Wiedergabe von Farben?

Die verbliebenen Jünger der SW-Fotografie mögen wegsehen oder verzeihen: Ich denke, Licht dient der Beleuchtung der Welt, und die ist farbig. Das Maß für die Beleuchtung, die Beleuchtungsstärke, misst aber nur grau. Die Währung, mit der die Lichttechnik bezahlt wird, ist Helligkeit. Was die ist, weiß keiner bzw. Jeder. Das vermaledeite Ding lässt sich aber nicht messen. Schwamm drüber. Wie bekommt die Welt aber ihre Farbe?

Das ist einfach. Da die dummen Lampen sich im Allgemeinen weigern, nur eine Linie aus dem Spektrum abzustrahlen - das ist die Domäne der Laser -, sehen die Dinge nicht grau bzw. gar schwarz aus. Wie bunt sie aussehen, hängt indes davon ab, welche Spektralbereiche eine Lampe abdeckt. Übrigens, die Natur hat es so eingerichtet, dass wir Menschen am besten mit grün-gelbem Licht etwas anfangen können, was die Helligkeit angeht. Pflanzen brauchen zum Leben andere und weisen das grüne Licht einfach zurück. Deswegen sehen Pflanzenblätter mehr oder weniger grün aus. Menschen hingegen recht selten im Gesicht.

Die Fähigkeit von Lichtquellen, Farben zu beleuchten, musste irgendwie beschrieben werden, weil die nicht alle gleich sind. Selbst unsere liebe Sonne lässt das Meer mal blau erscheinen, gen Abend aber auch mal rötlich. Ganz dumm, wenn sie mit dem Himmel in Konkurrenz steht. Unter den Wolken sehen die gleichen Dinge anders aus, wenn sie aus der Sonne in den Schatten wandern. Das Auge indes, gar nicht so dumm, hat ihre sog. Konstanzsysteme und bügelt die unterschiedlichen Farben aus. In Maßen. Also musste ein "objektives" System her. Und das ist die Bewertung der Farbwiedergabe. Abgekürzt R wie Richard.

Da System allgemein als gut gilt, gibt es gleich mehr als 25 davon, alle zur Farbwiedergabe. Was macht man mit dem Segen? Reduzieren einfach auf das, was man versteht. Und das ist der Farbwiedergabeindex. Fachleute glauben, dass es in der Lichttechnik für die Farbwiedergabe eine fest definierte "Metrik" gäbe. Metrik ist nicht wie in der Literatur "die rhythmische Bestimmung von Texten", auch nicht wie in der Musik "die Lehre von der Bewertung der Töne" aber was Ähnliches. Maß für eine Bewertung, z.B. Na, ja. Leute, die nach dem Fundament der festen Definition suchen, fanden viel Erstaunliches. So z.B., dass die Farbproben, mit denen man die meist-gebrauchte "Metrik", den allgemeinen Farbwiedergabeindex Ra bestimmt haben wollte, ganz oder teilweise unauffindbar sind. Nicht gerade gut, denn die Farbproben sind genormt (DIN 6169, von Altrosa bis Fliederviolett). Es gibt zwar auch noch schönere Farben wie Blau gesättigt oder das zarte Rosa der menschlichen Haut. Die haben aber in der Metrik nix verloren. Die unterscheidet feinfühlig zwischen Aster- und Fliederviolett. Was will man mehr?

Sei´s drum. Auch das Urmeter in Paris schrumpft seit Jahren vor sich hin wie das Urkilogramm in Sévres. Bekanntlich sind Farben nicht so farbecht, wie sie sein sollten. Das ist aber nicht das eigentliche Problem. Vermutlich fehlten gesättigte und halbwegs gesättigte Farben ganz in der Palette, weil künstliche Lichtquellen die halt nicht so gut wiedergeben. Sie können das zwar, dann schlucken sie aber viel mehr Energie. Und der Unterschied ist nicht von Pappe. Allein der Unterschied zwischen einer Lampe, die für Büromenschen gut genug sein soll, und einer Vollspektrumlampe kann 65 % ausmachen. Warum allerdings die menschliche Hautfarbe Rosa in dem Index keine Gnade fand, weiß man nicht. Vielleicht weil rosa nur für weiße Menschen gilt, und das im Monat März auf der nördlichen Halbkugel. Es scheint fast, man wollte nicht eine Kennzeichnung, weil es viele Farben für menschliche Gesichter gibt.

Der Verdacht, dass die Sache nicht koscher ist, liegt nahe, denn die Festlegung der "Metrik" sieht eher nach dem Gummimeter aus. Ra kann maximal 100 sein, was man durchaus verstehen könnte. Es gibt viele Dinge, die zwischen Nix und 100 liegen. Und die werden meist mit einer Zahl "%" dahinter angegeben. Bei Farbwiedergabe, Fehlanzeige. Die Zahl kann nämlich sogar negativ sein. Schwer zu verstehen, wenn man Metrik hört. Kann eine Lampe weniger als Nix an Farben wiedergeben? Sie kann. Und das ist die Tragik des Lebens. Ra ist also eine Metrik mit 100 am Ende und ohne unteres Ende. Die Farbwiedergabe kann nicht nur unterirdisch sein, sondern auch ihre Skalierung. Irgendwo hat sie auch ihre "Mitte". Die ist 50. Das konnten die allseits geliebten Leuchtstofflampen damals gerade noch schaffen, etwa 1930.

Wenn das das einzige Problem wäre. Die tolle Metrik verstößt auch noch gegen den gesunden Menschenverstand. Dieser besagt im allgemeinen, wenn ich ein Objekt mit bestimmten Reflexionseigenschaften habe, und mit einem Licht beleuchte, bedeutet Ra = X , dass ich auf meinem Objekt die gleichen Farben sehe, egal um welches Licht es sich handelt. Es gibt aber mindestens zwei genormte Lichter, die Ra = 100 erreichen, und die Farben sehen sich nicht einmal ähnlich aus. Da irrt sich leider der gesunde Menschenverstand. Nichts hat eine Farbe, außer es wird beleuchtet, Selbstleuchter ausgeschlossen. Was gesehen wird, bestimmt zwar das Gesehene mit, leider unvollkommen. Das darauf fallende Licht spielt eine mächtige Rolle. Da sind wir aber noch nicht am Ende. Das Auge des Betrachters kommt noch mitbestimmend hinzu. Alles? Immer noch nicht. Auch die Umgebung spielt eine nicht zu kleine Rolle. Während dies physikalisch gesehen ausreichen dürfte, gibt es noch die Kultur und die persönliche Erfahrung. Rot ist eben mal so rot, mal so. Und manchmal benutzen Leute, die bei dem Wort Rot rot sehen, Rot für ihr Logo. Logo?

Nun soll der Unsinn ein Ende haben. Die internationale Beleuchtungskommission CIE führte deswegen einen Farbwiedergabeindex Rf ein. Das soll so etwas wie der allgemeine Ra sein. Manchmal auch nicht. Z.B. für RGB-LEDs nicht. Die berücksichtigt der ebenfalls neu eingeführte Farbgamut Rf besser. Die beiden Größen korrelieren wenig, sind daher theoretisch unterschiedlich bzw. unabhängig. Warum die beide R heißen? Ich denke, der Klarheit willen. Gamut wird von manchen als Umfang übersetzt, was nicht falsch ist. Ebenso richtig sind Spektrum (Pons-Wörterbuch), Skala, Facette u.ä.

Das Ganze wird in einem schönen Artikel in Licht dargestellt und kulminiert unter anderem in der Aussage: "Damit ist die Frage verbunden, ob ein Leuchtenentwickler oder ein LED-Systemdesigner die Farbwiedergabe zu Gunsten oder zu Ungunsten des Farbgamuts entwickeln kann." Ich bin dafür, dass man dem Farbgamut kein Unrecht antun sollte. Und dem LED-Systemdesigner nicht zu viel zumuten. Lassen wir ihn in Ruhe lernen, was Farbwiedergabe ist.

Aber keine Sorge, im weiteren Text wird die Sache wieder relativiert. Nach Untersuchung von 387 Lichtquellen fand man heraus: " … dass die beiden Farbqualitätsmerkmale unabhängig voneinander gestaltet bzw. optimiert werden können". Da bin ich beruhigt. Ein Blick auf die 387 Spektren zeigt, dass die Sache in trockenen Tüchern ist. So alle alle LEDs haben einen Blaustich, den sonst kein anderes Leuchtmittel aufweist.

Klartext: Es wird noch ein Jahrzehnt dauern, bis wir die Studien loswerden, die ständig neue Vorteile für bläuliches Licht lobpreisen. Vielleicht erfindet die Branche bis dahin neue Begriffe mir R. So vielleicht Rabumsel, Rabumsel …

Daraus macht der Praktiker Qualität

Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.

Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger

Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,

Drei Jahre lang an einem Bild.

Dann legt er stolz den Pinsel hin

Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."

Doch damit war´s auch leider aus:

Die Arbeit kam nicht mehr heraus.

Eugen Roth

Der Praktiker, der ambitioniert nach Lichtqualität strebt, soll folgende Gruppen von Anforderungen berücksichtigen, an deren Erfüllung sich die Lichtqualität ergibt. 
Funktionale Anforderungen
Biologische Anforderungen
Psychologische Anforderungen
Architektonische Anforderungen
Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung." Dafür werden folgende Bewertungsgrößen angeführt, die der Praktiker, so er ambitioniert ist, zum Abgleich der Benutzeranforderungen anwenden soll:
• Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe (E)
• Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (U0)
• Farbkontrast (FK)
• Helligkeitskontrast (gestalterisch) (HK)
• Psychologische Blendung (Bpsy)
• Physiologische Blendung (Bphy)
• Reflexblendung (BRe)
• Lichtfarbe (CCT)
• Farbwiedergabe (Ra)
• Kontrastwiedergabe (CRF)
• Schlagschatten (SS)
• (Ausgewogene) Leuchtdichteverteilung (Bal)
• Modelling (Mod)
• Fehlen von Flackern/Flimmern (Fl)
• Melanopischer Wirkungsfaktor (ame,v)
• Schädigungspotenzial (Hdm)
• Qualitative Faktoren (Q)

Ich versuche es mir vorzustellen, wie ambitioniert ein Praktiker sein muss, um all diese Faktoren überhaupt zu kennen. Egal, wie der Mann oder die Frau gebildet ist, wird er/sie schön ins Schwitzen kommen, wenn es darum geht, Farbkontrast und Helligkeitskontrast (gestalterisch?) verstehen zu wollen. Nehmen wir an, die Ausbildung zum "zertifizierten Lichtplaner" + die Voraussetzungen, die man für diese mitbringen muss, hätte all jene Faktoren einem beigebracht, die der gemeine Lichttechniker häufig nennt, spätestens beim "melanopischer Wirkungsfaktor" wird der Spaß aufhören. Was war das nochmal? Kann man ja nachsehen. Steht in DIN SPEC 67600 "Biologisch wirksame Beleuchtung - Planungsempfehlungen". Bisschen dumm, die lehnt nämlich der Arbeitsschutz derzeit ab. Also weiter gucken. Z.B. in einer weiteren angeführten Norm, DIN EN 12464, die gilt für Arbeitsstätten. Noch etwas dümmer. Dort steht, dass die nicht so ganz mit dem Arbeitsschutz vereinbar ist: "Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland nicht in dieser Norm, sondern in der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) geregelt." Gut, was sagt die? Wer da drin den "melanopischer Wirkungsfaktor" sucht, wird nie fündig. Die Arbeitsschützer mögen den nämlich nicht. Ich durfte in einer Zeitschrift, die von Arbeitsschutzexperten - sagen wir mal - qualitätsüberwacht wird, um das böse Wort zensieren zu vermeiden, nicht einmal erwähnen, dass es so etwas gibt. Deswegen ist der Artikel in einer anderen Zeitschrift erschienen (hier). Außerdem sagt die Arbeitsstättenverordnung nie, was ein Praktiker machen muss oder soll, um ihre Schutzziele zu erreichen. So etwas steht in der jeweiligen ASR (aus früher "Arbeitsstättenrichtlinie"). Die ASR für die Beleuchtung heißt A3.4 und sagt dummerweise auch nichts zum melanopischen Wirkungsfaktor. Noch viel dümmer: Nach Expertenmeinung eignet sich die ASR A3.4 nicht für eine Beleuchtungsplanung. Also nehmen wir in voller Verzweiflung die letzte der genannten Normen: DIN 5035-7 "Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen". Superdumm: Licht.de hatte gemeldet, dass die zum ersten März 2017 zurückgezogen worden war (hier). Als Grund wird dort angegeben: "Hintergrund für die Zurückziehung war, dass die Anforderungen der DIN 5035-7 teilweise der gültigen Norm DIN EN 12464-1:2011-08 widersprachen, wodurch eine eindeutige Anwendung nicht gegeben war."

Was für eine Qualität ist das, die man mit Hilfe einer zurückgezogenen Norm (DIN 5035-7) ermittelt, die einer anderen (DIN EN 12464-1) widerspricht, die wiederum für Arbeitsschützer nicht satisfaktionsfähig ist?

Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie erklärt der Praktiker in einem Projekt mit den unten abgebildeten Beteiligten, die bei weitem nicht ohne weitere Akteure (z.B. Betriebsrat, Sicherheitsingenieur) verhandeln, was er will? Und vor allem: Wie setzt er sich gegen die Energiesparer durch?

Für wirklich Ambitionierte:

Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität

Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.

Du willst keinen Prozess, sondern Qualität

Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.

Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger

Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,

Drei Jahre lang an einem Bild.

Dann legt er stolz den Pinsel hin

Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."

Doch damit war´s auch leider aus:

Die Arbeit kam nicht mehr heraus.

Eugen Roth

Gestern hatte ich das unten rechts angegebene Papier kommentiert. Es soll Lichtqualität für den Praktiker und Lichtplaner ... ja, was denn? Definieren? Beschreiben? Umschreiben? Dabei wurden moderne Autoren zitiert, die mittlerweile 83 Jahre alte Zielsetzung von DIN 5035 geschafft haben, mit etwas anderen Worten zu replizieren.

Ist ja nichts Neues. Bemühen sich doch noch "modernere" Autoren Weisheiten aus der Antike neu zu formulieren - und fallen dabei nicht selten auf die Nase. Insofern nichts Ehrenrühriges. Oder doch? Irgendwie müssten z.B. diejenigen im Gesicht rot anlaufen, die dafür gesorgt haben, dass in DIN 5035 (jetzt Teil 1) "Kosten der Beleuchtungsanlage" den gleichen Stellenwert einnimmt wie "Licht und Farbe", Farbwiedergabe, oder "Begrenzung der Blendung". Denn in dem besprochenen Papier heißt es: "Energieeffizienz und Kosten einer Lichtlösung bilden [daher] keine Kriterien zur Bewertung der Lichtqualität". Die Änderung kam in die Norm mit der Ausgabe von 1972.

Wer nicht ganz doof ist, weiß, warum sie/er zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf wirft, wie hier z.B.. Preis eines Autos und dessen Qualität. So kann man nämlich Äpfel mit Birnen vergleichen. Willst Du lieber wenig Blendung oder preisgünstigere Beleuchtung? Mein damaliger Chef hat den Vorgang etwas drastischer formuliert: "Der [Obmann] ist doch bescheuert. Lass doch den Kunden entscheiden, wie viel Geld er wofür ausgeben will."

Die zarte Röte im Gesicht der Verantwortlichen dürfte sich weiter vertiefen, wenn sie lesen würden, was über Tageslicht und Qualität ausgeführt wird. Dieses, das Tageslicht, wurde nämlich 1972 für entbehrlich erklärt, ach was, eher für störend (hier). Die Entwicklung der Lichtnormen habe ich in dem Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" ausführlich dokumentiert (hier). Was weniger gut dokumentiert ist, sind die Folgen für den deutschen Arbeitsschutz. Denn die Vorschriften der Berufsgenossenschaften kannten bis zum Jahr 2004 kein Tageslicht und keine Beleuchtung durch das Tageslicht. Auch der Staat wollte die Sache nicht anders sehen: "Da eine gleichmäßige und stets gleichbleibende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Verkehrswege über den gesamten Tag nur durch künstliche Beleuchtung zu erreichen ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung die allgemeine Forderung des früheren § 120 a Abs. 2 GewO nach genügendem Licht nur für die Beleuchtung mit künstlichem Licht im einzelnen präzisiert." (Betonung im Original, Rainer Opfermann, zuständiger Referent im Arbeitsministerium)
Im neuen Papier hört sich die Sache sehr anders an:

"Funktionale Anforderungen: Durch Tageslicht, insbesondere durch die dynamische Änderung des Beleuchtungsstärkeniveaus, der Leuchtdichten im Bereich der Fenster und der ähnlichsten Farbtemperatur, ändern sich die visuellen Bedingungen im Raum.

Biologische Anforderungen: Der Mensch ist in seinem circadianen Rhythmus an die Änderungen des Tageslichts, insbesondere an den Wechsel von Tag und Nacht, angepasst und dadurch geprägt.

Psychologische Anforderungen: Emotional hat das Tageslicht in der Regel einen positiven Einfluss auf den Menschen. Besonders die Sichtverbindung bietet wertvolle Informationen über die Außenwelt.

Architektonische Anforderungen: Die Nutzer von Tageslicht und auch der Schutz vor Sonnenlicht bestimmen die architektonische Gestaltung der Fassaden und der Tageslichtöffnungen."

Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung."

Da haben wir dummerweise den Salat: Den Adressaten "ambitionierter Praktiker" gibt es leider nicht für dieses Anforderungsprofil. Denn für das Tageslicht ist nach wie vor der Architekt zuständig, für die "Beleuchtung", sprich künstliches Licht, erklärt der sich meist nicht zuständig. Wie dargestellt (hier), ist der Zuständige der "Lichtplaner", und mangels Lichtplaner, meist der Elektroplaner. In der Entstehungsphase eines Gebäudes weiß dieser noch nichts von seinem Glück. Auch wenn der alles wüsste und könnte, würde ihm kein Architekt kein Mitspracherecht an seinem Gebäude einräumen.

Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie es besser laufen könnte? Ein gutes, leider nicht sehr praktisches, Kooperationsmodell hatte die Gütegemeinschaft Licht schon in den 1970er Jahren veröffentlicht. Vielleicht kommt man mit ähnlichen Modellen weiter. Ansonsten wird der rechts abgebildete Kollege wieder die Leuchten, die er beim Elektrogroßhändler abholt, gleichmäßig an der Decke verteilen. Und sagen "Da steckt viel Arbeit drin!".

Für wirklich Ambitionierte:

Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität

Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.