Licht und Arbeit
28.08.2014
Die Zeiten, die ändern sich …
Der Grund, warum ich mich mit der Bildschirmarbeit beschäftigte, war die Augenbeschwerden, die Bildschirme verursachten. Tatsächlich! Bis zu 85% der Mitarbeiter, die ich in 30 Unternehmen befragte, hatten Augenbeschwerden. Die unterste Stufe war 45%. Immerhin.
Woran liegt es, wenn Menschen Augenbeschwerden haben? Richtig! An der Beleuchtung. Oder Fast überall, wo Menschen Augenbeschwerden bei der Arbeit haben, gibt es Beleuchtung. Ergo? Dann ist die Beleuchtung an den Beschwerden schuld. Da fällt mir eine Geschichte ein, mit der ein Statistikbuch beginnt. Es gibt danach eine eindeutige Beziehung zwischen der Abnahme der Geburten in einem Land und der Abnahme der Zahl von Störchen. Noch nie hatte jemand besser nachweisen können, dass Babys von Störchen gebracht werden.
Mein Job war allerdings anfänglich nicht, die Beleuchtung als Missetäter zu identifizieren, sondern den Bildschirm. Dass nachher doch die Beleuchtung der Bösewicht wurde, hing mit den Geschäften einer großen Firma zusammen. Die verkaufte z.B. viel Beleuchtung und wäre folgerichtig böse geworden, wenn ich diese beschuldigt hätte, armen Computernutzern die Augen zu martern. Unter anderen Umständen wäre die große Firma wirklich ganz groß böse auf mich geworden - aber da war noch etwas. Die Sozialpolitiker der großen Firma erzählten dem Vorstand, dass die große Firma eine große Zahl von Computernutzern beschäftigen täte. Wenn die Sache mit den Augenbeschwerden nicht der Beleuchtung angelastet würde, würde sie den Bildschirmen in die Schuhe geschoben werden. Da könne man aber nicht viel machen, weil die Bildschirme auch von der großen Firma hergestellt werden. Und die anderen Kunden der großen Firma, würden die Bildschirme womöglich woanders kaufen oder mieten. Ergo? Die Suche nach der Ursache der Augenbeschwerden musste geschäftsfördernd modifiziert werden..
Nun war die große Firma so groß, dass sie die Obleute der Normenausschüsse stellte, die Normen über Beleuchtung wie solche über Bildschirme erarbeiteten. Zudem war sie in der Sozialpolitik der Arbeitgeber groß unterwegs. Man sprach vom Hauptarbeitgeber Deutschlands. Ergo? Man stoppte die Normungsarbeit für eine Weile und überlegte sich, was man machen müsse. Der Vorstand trommelte die betroffenen Obleute zusammen und blies ihnen den Marsch: Auf welchem Wege kann die große Firma aus der Misere den größten Gewinn ziehen?
Der Obmann der Lichtleute sang: "Heureka! Wir haben doch schon eine Lösung, die ein Problem sucht. Also konstruieren wir das Problem." So kam es zu der Lösung mit den BAP-Leuchten. Sie leuchten, erstens, und leuchten nicht so stark, dass man sie auf dem Bildschirm sieht, zweitens. Dass man sie auch sonst nicht sieht, sodass die Leute irritiert sind, würde man später merken - nachdem man das Problem, Pardon, die Lösung installiert hatte. Beleuchten, um nicht zu beleuchten (siehe hier), damit nichts blendet. Das ist eine wahre Kunst.
Die wahren Künstler lebten und arbeiteten aber woanders. Die großen Beschwerden, denen abgeholfen werden musste, gesichert per Tarifvertrag, von den Schriftsetzern, die vom Bleisatz zu Bildschirm übergewechselt waren. Hier ein Bild über ihre frühere Arbeitsumgebung:
Das war bei Tage, wie man sieht. Was man nicht sieht, sind die Sehobjekte. Das sind kleine Bleiklötzchen, auf denen Buchstaben wie gegossen prangen, die noch kleiner sein können als diese Schrift. Und die wahre Umgebung sah, wenn die Funzeln an der Decke brannten, eher so aus:
Oder noch dunkler. Realistisch anzunehmen ist ca. 5 lx (!) und das sehr ungleichmäßig verteilt. Das Bild lügt also erheblich. Es wurde nämlich in der Setzerei einer Abendzeitung aufgenommen. Die meisten Zeitungen erscheinen aber morgens und werden nachts gesetzt. Und die Setzer haben nicht selten ein Utensil aufsetzen müssen, weil die Lampen - im Bild ausgeschaltet, ordentlich blendeten. Zu guter Letzt mussten die Jungs auch noch sehr kontrastarme Schrift verspiegelt lesen.
Später sollten die Arbeitsräume z.B. so aussehen:

Kann man sich vorstellen, dass viele Leute heute noch Augen- und/oder Kopfschmerzen bei der Bildschirmarbeit haben? Eigentlich nicht, wenn man nicht viel arbeitet. Bei den Arbeitnehmern rangieren Augen- und Kopfschmerzen aber recht oben auf der Skala. Und es liegt nicht selten an der Beleuchtung - das Bild oben lügt auch, es ist ein seltenes Exemplar - , z.B. wenn man noch die Lösung der großen Firma betreibt.
Im Wesentlichen liegt es aber an der Hetzarbeit am Computer, der wir uns - nach Feierabend - zusätzlich freiwillig widmen. Und davor wird uns keine große Firma schützen können.
Licht und Arbeit
27.08.2014
Für wen machen wir Licht im Büro?
Heute fand ich zwei alte Fotos, die mich an ein großes Dilemma erinnerten. Vor langen Jahren hatte ein Kunde von uns das Problem, dass seine Mitarbeiter nicht wie anständige Büromenschen an getrennten Tischen saßen, sondern an einer langen Schlange. Aus einem bestimmten Grund. Und deswegen sollte die Schlange beibehalten werden. Die Schlange war nicht so schlimm wie die Arbeitsplätze am Band (oberes Bild 2005 als zukunftsträchtig gepriesen, unteres Bild real 1975), weil sie einen Sinn hatte: visuelle Kommunikation. Kam jemand in den Raum, guckten alle ihn an. Ging der nach einem Gruß an einen bestimmten Arbeitsplatz, wussten die anderen Bescheid. Gefiel die Sache einem nicht, konnten alle dies an seiner Mimik ablesen. Deswegen sollte die Schlange bleiben und so beleuchtet werden.
Ich drückte den Wunsch des Kunden den Kollegen aus einer bekannten Firma für Lichttechnik in die Hand und sagte noch dazu, seine Planer müssten auch die Norm DIN 5035 (insbesondere Teil 7) adäquat umsetzen, weil wir bei einer schlechten Lösung garantiert vor der Einigungsstelle landen würden. Und der Richter kannte keine Gnade, weil wir ein wichtiges Urteil vom Bundesarbeitsgericht umzusetzen hatten. Das höchste Arbeitsgericht von Deutschland hatte der Firma aufgetragen, alles dem Stand der Technik entsprechend zu gestalten, damit deren Betriebsrat keine MItbestimmung bei der Einführung neuer Arbeit geltend machen konnte. Ich hatte alles zu begutachten und zu bestätigen.
Die gefundene Lösung für die Beleuchtung ließ mich erschauern: Am Ende hingen zwei Lichtbänder fast genau über den Köpfen der Mitarbeiter, was man bereits als falsch propagiert hatte, bevor die Planerkollegen überhaupt mit dem Studium für Lichttechnik begonnen hatten. Wie waren die auf die glorreiche Idee denn gekommen? Sie erklärten, so müssten die Leuchten in einem Raum hängen. Leider stünden die Arbeitsplätze alle falsch. Der Auftrag hatte aber gelautet, genau diese Arbeitsplätze der Norm DIN 5035-7 entsprechend zu beleuchten.
Jahre später hatte ich selber den Auftrag, eine Beleuchtung für eigentlich unmögliche Arbeitsplätze auszudenken. Es saßen eine bis zu sechs Personen auf einer Fläche von 18 m² und wollten alle mit jeweils einem Monitor arbeiten. Eigentlich gesetzwidrig, aber die waren Mitarbeiter der Leute, die die Gesetze machten, gegen die verstoßen wurde. Zudem waren das keine „normalen“ Arbeitnehmer. Ihr Alter konnte zwischen 16 (Azubi) und etwa 77 Jahren liegen, ein Altbundeskanzler.
Geht so etwas? Geht! Wir konnten nicht nur eine hohe Zufriedenheit bei den Erleuchteten ernten. Der Hersteller machte aus unserem Testobjekt später sogar eine erfolgreiche Produktgattung.
Und was war mit der Norm? Die muss man richtig lesen. Sie bestand nämlich nicht nur aus einem Teil 7, sondern aus vielen. Und im Teil 1 stand geschrieben, was eine Beleuchtung zu tun hatte. Diesen Aufgaben entsprechend wurde eine neue Beleuchtung konzipiert, und nicht Leuchten an der Decke verteilt, wie in der Norm Teil 7 eingezeichnet. Wir hatten ja einen Lichtplaner beauftragt und keinen Elektromonteur, der auch mal Leuchten an die Decke heftet.
Einen Mangel hat die Norm dennoch gehabt, der sich in den neuen Versionen (DIN EN 12464-1) fortgesetzt hat: Es heißt: „Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Erfordernissen für Sehkomfort und Sehleistung für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht werden.“ Oder sind es zwei Mängel?
Zum einen wusste man auch vor 50 Jahren, dass Sehleistung für den größten Teil der Arbeitnehmer keine Rolle spielt, was die Beleuchtungsstärke angeht. Das hatte man experimentell festgestellt, so etwa 1961, insbesondere für Büromenschen. Deswegen war die Grundlage deutscher Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten das Erscheinungsbild des Arbeitsraums. So hieß es 1971 (der Autor war maßgeblich an der Erarbeitung der Normen der Reihe DIN 5035 beteiligt, wenn nicht bestimmend):
Jetzt soll die Grundlage Sehleistung sein? Merkwürdig, wo doch die Angaben über die Beleuchtungsstärke so ähnlich sind? Und ganz ähnlich wie früher klingt die Angabe der Beglückten: „… für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht …?“ Was machen dann die anderen? Gucken sie in die Röhre?
So müsste die Angabe der Zielgruppe in der Norm heißen, wenn sie gesetzeskonform ist: „Die Beleuchtung muss … den Bedürfnissen der Menschen für die Gestaltung der visuellen Umgebung gerecht werden. Im Falle von Arbeitsstätten umfasst die Zielgruppe Personen mit einem Alter zwischen 16 und 65 Jahren, von denen ein überwiegender Teil eine Sehhilfe trägt: …“ Wenn in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter höher wird, muss die Zielgruppe anders heißen. So hat neulich mein Ausschuss eine Norm zu Smart Metern und Elektromobilität verabschiedet, deren Zielgruppe jeder Mensch aus der EU ist, der einen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen darf. Es genügt nicht, wenn nur junge Leute mit gesunden Augen ihren Stromzähler ablesen können oder ihre Autobatterie richtig aufladen können.
Wem und was nützen Normen, die für Menschen mit normalem Sehvermögen gelten, wenn in manchen Bereichen bis zu 70% der Arbeitnehmer Brillenträger sind?
Beiträge aus dem alten Blog