Posts in Category: Sicherheit

Diskussion bei der EU um Flicker bei LED

Eigentlich eine überflüssige Debatte, wäre da nicht die LED, die nicht nur nette Eigenschaften hat. Vor 50 Jahren war es bei uns in der Grundvorlesung Lichttechnik nur mal eine Bemerkung wert: Flimmern. So ganz sollten die Lampen nicht flimmern. Tun tuen sie dennoch. Also mitdiskutieren.

Ich habe mir nicht alles angegeuckt. Aber: da ich meine Pappenheimer kenne, lesen sie bei jedem Argument über Kosten gleich mit, was das für Kosten sind und in welcher Relation diese zu den tatsächlichen Kosten stehen und zu dem Ärger, der damit verbunden sein kann. Hier zwei Perlen aus meiner Normungstätigkeit:

  1. Ungleichmäßig scharfe Bildschirme. Ich möchte, dass ein Bildschirm überall gleichmäßig hell und scharf ist. (Heute ist schon längst so.) Die Industrie sagt, das wird teuer. Wie teuer? Nach einigen Wochen bekomme ich die Antwort: 50% mehr. Was denn? Wovon? Die Herren sagen, sie können das nicht sagen. Was??? Wer rechnet denn so? 50% vom Arbeitsplatz wäre tatsächlich starker Tobak. Denn ein Arbeitsplatz wird heute mit 80.000 € veranschlagt. Im Jahr. 50% davon für einen schärferen Bildschirm wird keiner ausgeben. Ende der Geschichte: Es sind 50% des Preises der Röhre, also ganze 5 DM. Damals wurde der Arbeitsplatz mit 40.000 DM veranschlagt. Auf die 8 Jahre Abschreibung macht das 320.000 DM. Da macht es wirklich Sinn, 5 DM davon zu sparen und den Benutzer zum Augenarzt zuschicken.
  2. Diesmal sind die Kosten bescheidener. Ich will, dass jeder Tastenanschlag auf einer Tastatur korrekt zum Computer geht. Das garantiert eine Schaltung, die aber Geld kostet. Wie viel? 0,1 Cent - pro Taste mehr als eine Schaltung, die nicht ganz so korrekt arbeitet. Bei 80 bis 100 Tasten macht das 0,8 $ bis 1 $. Lächerlich? Nein. Der Hersteller bekam damals pro Tastatur ganze 5 $. Da sind 0,1 ¢ pro Taste jede Menge Holz.

Bitte immer die beiden Zahlen im Hinterkopf behalten, wenn Sie die Argumente lesen (mehr gibt es beim Umweltbundesamt):

 -   SVM-Höchstwert: Małgorzata Perz, Signify
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_2020_02_19_Vortrag_Perz.pdf

 -   SVM-Höchstwert: Bertrand Hontelé, Signify
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_2020_02_19_Vortrag_Hontole.pdf

 -   SVM-Höchstwert: Ourania Geourgoutsakou, Lighting Europe
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_2020_02_19_Vortrag_Geourgoutsakou.pdf

-   SVM-Höchstwert: Peter Bennich, Energimyndigheten
EN: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_2020_02_19_Vortrag_Bennich.pdf

UBA meldet: Aus der Diskussion über den SVM-Höchst­wert ergab sich bei dem zuvor behandelten Treffen, daß weitere Messungen erfolgen und deren Ergebnisse bis Mitte April vorgelegt werden sollen. Diese Messungen haben begonnen.

Wer künftig direkt informiert werden möchte, kann sich den Neuigkeitenbrief abonnieren:

Rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung
Umweltbundesamt Fachgebiet V 1.4
Postanschrift: Postfach 14.06; 06813 Dessau-Roßlau
Fernsprecher: 03.40 / 21.03-22.57
E-Post:           "christoph.mordziol@uba.de"
(Inter-)Netz:   http://www.uba.de/themen/klima-energie/energiesparen/licht und http://www.eup-network.de/de/eup-netzwerk-deutschland/offenes-forum-eu-regelungen-beleuchtung

Undenkbar ohne LED

Heute kamen die KAN-Nachrichten (KAN Brief 1/20) mit einigen interessanten Beiträgen. Für mich das interessanteste ist der Beitrag über Studien zu Warnschutzkleidung, die nicht beleuchtet werden muss, um gesehen zu werden. So etwas ist buchstäblich lebensrettend für Lebensretter. Wie die Überschrift besagt, ist eine selbstleuchtende Schutzkleidung ohne LED kaum denkbar, obwohl physikalisch möglich. (Für mehr bitte auf das Bild klicken.

KAN sagt dazu: "Bei herkömmlicher Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 sollen retroreflektierende Bestandteile bei Dunkelheit die 360-Grad-Sichtbarkeit der Benutzenden gewährleisten. Die Kleidung ist aber weitgehend wirkungslos, wenn sie nicht durch eine Fremdlichtquelle angeleuchtet wird. Aktiv leuchtende Warnkleidung könnte hier Abhilfe schaffen. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat deren Wirksamkeit untersucht und speist die Ergebnisse in eine Vornorm ein.

Wer genauer lesen möchte, wird hier und da fündig, dort auch.

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Wo darf sie Straßenbeleuchtung hinein leuchten?

Ist das eine Frage? Auf die Straße doch! Oder? Gestern hatte ich aber einen Beitrag von Extra 3 angeführt, der Straßenleuchten zeigt, die seit 22 Jahren auf der falschen Seite stehen und nur die Wiese beleuchten. Die Stadt Erfurt hat nu mit Fördermitteln von 1 Mio Euro eine tolle LED-Beleuchtung geleistet. Die Nordlichter, vor Neid blass (oder gelb?) machen die jetzt schlecht. Die soll nur teilweise realisiert worden sein, weil die Leuchten während der Projektphase ausgefallen seien. Kann nicht sein, es gibt LEDs, die volle 50 Stunden durchhalten. Die fallen doch erst aus, wenn der Abnehmer der Stadt weg ist. Die Lügenpresse macht wieder einmal den Fortschritt kaputt. Sehen Sie selbst.

Straßenlicht im Esszimmer und in der Kirche? Ist doch was.

 

Wer wird denn gleich meckern! LED ist eine neue Technologie, die sich seit 60 Jahren rasant entwickelt. Laternen, die vor der Errichtung flackern, ist eine neue unvorstellbare Qualität. Oder? Stroboskopeffekt auf der Straße war wirklich noch nie vorstellbar. Oder (hier hatte ich dargestellt, dass sich LED auch als Gefährdung des Straßenverkehrs qualifizieren könnten. Jetzt ist es schon so weit.)

LED dürfen nicht mehr flimmern - nur noch moderat …

 

In meiner Abwesenheit habe ich Post vom Umweltbundesamt und von Lichtpeter (hier) bekommen. Die EU-Kommission hat eine Verordnung gegen das fröhliche Treiben der LED erlassen. Hier seine Meldung in vollem Wortlaut (ohne Adressen, die gibt es hier) Die Verordnung kann hier abgerufen werden.

!!! Ticker !!! Die neue EU-Verordung gegen das Lichtflimmern ist veröffentlicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Freunde des guten, flimmerarmen Lichts.

Der Nikolaus hat etwas mitgebracht.

Seit nunmehr 4 Jahren arbeitet Der Lichtpeter daran dass das Lichtflimmern reguliert wird.
Nun ist es soweit, die neue Verordnung heißt (EU) 2019/2020 und ist vom 1. Oktober 2019.

Die Verordung ist zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission.
Sie stellt die Anforderungen an die Produktgestaltung, was unter anderem auch eine Regulierung gegen das Lichtflimmern vorsieht.
Sie ab dem 1. September 2021 in Kraft und ist unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gültig.

Weitere Details und Links zur Einsichtnahme und zum Herunterladen hier auf dieser Webseite.

Herangezogen zur Vermessung des Lichtflimmerns gemäß dieser Verordnung wurden SVM und PstLM. Es sind also zwei Messgrößen, die die zeitliche Ungleichförmigkeit des Lichts vermessen und bewerten.
Ebenso wäre das CFD-Messverfahren geeignet gewesen mit dem Vorzug nur eine Messgröße zu benötigen. Immerhin hat die Existenz des CFD die Notwendigkeit und die Machbarkeit eindeutig gezeigt und damit den Druck erhöht, dass es möglichst schnell zu dieser Verordnung gekommen ist.Der Lichtpeter wünscht eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2020, sowie ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Erwin
Dipl.-Ing. (DH) für Elektrotechnik

Der Lichtpeter

Warum LED-Scheinwerfer blenden - Auch der ADAC will es wissen

 

Vor einiger Zeit hatte ich die Blendung durch LED-Scheinwerfer kommentiert, und auch einen Schuldigen ausfindig gemacht. (hier und dort oder da). Jetzt hat sich der ADAC in die Diskussion eingeschaltet. Ich hatte zu Beginn des Jahres geschrieben "Locker wollen wir es nicht lassen. LED sind eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr. Punkt. Jetzt kümmert sich sogar die Tagespresse darum." Heute war im Berliner Tagesspiegel eine Meldung dazu. Darin heißt es wörtlich: "Einige Autoscheinwerfer blenden einer Untersuchung des ADAC zufolge „unnötig stark“. Das teilte der Automobilklub am Donnerstag in München unter Verweis auf eigene Analysen mit. Bei LED-Frontscheinwerfern setzten Hersteller teils auf „Linsenprojektionssysteme“, die den Lichtstrahl punktuell stark bündelten. Diese Helligkeit werde von anderen Autofahrern jedoch vielfach als „unangenehm empfunden“ und bringe das Auge an seine Grenze. Das könne die Sicherheit gefährden." Das mit der Sicherheit ist mit Sicherheit ein recht alter Hut (hier und da). Fehlt nur, dass sich der Verkehrsminister den anzieht. Vielleicht ab Montag, den am Wochenende ist er auf dem Parteitag der Schwesterpartei, die Kopfbedeckungen verbieten will. Nicht alle, aber manche.

Der ADAC verweist auf andere Systeme. Und schreibt: „nicht das Design, sondern die Verkehrssicherheit in den Fokus zu stellen“. Finde ich auch. Nur sollte man sich nicht auf Autoscheinwerfer beschränken. Denn diese unterliegen bestimmten - allerdings bestimmt ungenügenden - Vorschriften, während die Fahrradscheinwerfer bei Tage häufig schlimmer blenden. So werde ich vom Abblendlicht von Autos nur selten geblendet, aber vom Tagfahrlicht, für das es wohl auch ungenügende Vorschriften gibt. Fahrräder und Tagfahrlichter nehmen einem die Sicht auf unbeleuchtete Objekte und Personen. Das konnten sie früher nie, weil es erstens keine Tagfahrlichter gab und zweitens kein Fahrradscheinwerfer gegen das Tageslicht anstinken konnte. Jetzt ja. Die Letzteren blinken sogar vorn und hinten.