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Licht und Gesundheit

10.06.2011

EIN LUX REICHT NICHT

Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!

Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.

Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen. 

Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.

Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...

Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.

Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die  V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.

Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)

Licht und Sicherheit

01.06.2011

KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN? 2

Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren (lichte) Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Seit heute ist es amtlich: Die Lichttechniker haben eine Norm gemacht - EN 12464 -, nach der man Beleuchtung planen soll, aber im „GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT“ steht zu lesen:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“

Gemeint ist die ASR A3.4 „Beleuchtung“, die am 1. Juni vom BMAS bekanntgemacht wurde.

Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat offenbar einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ – nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig der zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen : „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Also erkennt die lichttechnische Normung an, was der Arbeitsschutz sagt.

Eigentlich müsste mich diese Entwicklung freuen, hatte ich doch bereits im Jahre 1997 (!) eine Studie mit dem Titel „Direktbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes“ (Anm. Die damalige Norm DIN 5035-7 für Bildschirmarbeitsplätze war erstellt worden, um Direktbeleuchtung zu „fördern“. Man könnte die Sache anders nennen, aber ich bleibe lieber vorsichtig. Die Studie und die zitierenden Stellen findet man, wenn man den Titel in eine Suchmaschine überträgt.) Leider freut man sich nicht über das Recht-Behalten, wenn im Gegenzug unzählige Arbeitnehmer leiden müssen.

Ich möchte heute kein Lichtplaner sein.

In einer Sache freue ich mich doch, Recht zu behalten: Die neue ASR empfiehlt „Unerhörtes“: „Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.“ Und warum das? Den Grund gibt die ASR auch an: „Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tageslicht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden des Menschen.“

Licht kann also der Gesundheit doch schaden – falsches Licht. Jetzt müssen die Experten ihre Empfehlungen bezüglich der Einrichtung fensterferner Arbeitsplätze wieder einmotten. Sie, darunter auch Arbeitsmediziner, hatten sogar fensterlose Arbeitsräume empfohlen. Es waren nicht einzelne Arbeitsmediziner gewesen, sondern gleich ein ganzer Sonderkongress ("Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten.“ 6. Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin im Jahre 1965 zum Thema “Der fensterlose Arbeitsraum”). Der Gesetzgeber will aber anders.

Licht und Verschwendung

30.05.2011

DENN SIE WISSEN NICHT …

Vor einiger Zeit fragte mich jemand, was denn an einer Beleuchtung, die er geplant hatte, falsch wäre. Er hätte sich Mühe gegeben, alle Vorgaben einzuhalten. Nu sind die Leute mit seiner Beleuchtung nicht so glücklich. Ist was falsch?

Ich fragte ihn, was er denn gemacht hätte. Eigentlich, das was jeder tun sollte, will er die Beleuchtungsnormen einhalten. Er hatte die Liste der Beleuchtungsstärken genommen, so-und-so-viel Lux auf dem Bürotisch, so-und-so-viel Lux im Gang, so-und-so-viel im Treppenhaus … Was soll daran falsch sein? Vielleicht das Ziel? Oder das Konzept?

Beleuchtung ist die Anwendung des Lichts, um Objekte sichtbar zu machen. Und Arbeitstische hat man seit jeher beleuchtet, damit man den Papierkram lesen kann, den man darauf bearbeiten soll. Und? Nichts, und es gibt keine Belege mehr, und den Bildschirm muss man nicht beleuchten; er leuchtet selber. Warum beleuchtet man etwas auf dem Arbeitstisch? Vor allem, wieso muss man heute in dem größten Teil der Büroräume mehr als doppelt so viel Licht installieren wie vor zehn Jahren? Und in den restlichen etwa 25 % mehr? (Mehr darüber in http://www.lichtundgesundheit.de/cyberlux/?p=225)- Man muss es nicht. Man muss nur für helle Wände und Decken sorgen. Dann ist es egal, wie viel Licht auf dem Tisch landet. 

Warum beleuchtet man einen Flur und ein Treppenhaus? Und zwar so wie einen Tisch? Guckt einer hin, wo er hintritt, wenn er einen Flur entlang läuft? Hoffentlich nicht! Noch schlimmer wär's, wenn er sich die Treppenstufen ansehen würde, die er gerade betritt. Wenn er schnell genug läuft, landet er dann nämlich garantiert auf der Nase. Wozu beleuchtet man also die Treppe? Auf jeden Fall braucht niemand die Beleuchtungsstärke auf den Treppenstufen, auch wenn die genau dort vorgeschrieben ist und dort gemessen wird. Es ist vorgeschrieben, die Beleuchtung auf den Treppenstufen in 20 cm Höhe zu messen. Hat jemand eine Erklärung dafür, welche Sehvorgänge 20 cm über einer Treppenstufe ablaufen?*

Eigentlich ein bemerkenswerter Fall, weil auch die Verfasser von Beleuchtungsnormen nachts Treppen rauf- und runterlaufen, mal mit, mal ohne Beleuchtung. Als Ingenieure müssten sie sich verpflichtet fühlen, das Licht genau dort einzusetzen, wo es benötigt wird. Sie tun es offensichtlich nicht. Richtige Lichtplaner machen es anders und richtig. Sie zeigen den Weg, den man gehen soll. Nur bekommen sie manchmal Ärger, weil die Luxe auf der Treppe nicht stimmen. Planen sie nur nach den Regeln, dann verlegen sie einen Lichtteppich auf die Stufen, der eine große Verschwendung bedeutet. Manchmal bedeutet der Lichtteppich auch Unfallgefahr, wenn er die Stufen nicht richtig modelliert.

Noch viel schlimmer sieht es mit der Beleuchtung in den Büroräumen aus. Seit etwa 30 Jahren landet der größere Teil des Lichtstroms auf dem Teppich oder an den Enden der Tische. Warum das so ist, kann man aus den Leuchtendaten und den Empfehlungen für die Anordnung von Arbeitsplätzen zwischen den Leuchtenreihen einwandfrei ableiten. Man muss es aber gar nicht, man sieht es an jeder Stirnwand eines Büros. Licht bevorzugt dorthin, wo man es nicht braucht! Gegen dieses Konzept kann kein Kabarettist einen Blumentopf gewinnen, egal wie zynisch er auch argumentiert.

Als ich dies vor vielen Jahren, und zwar mit dem mittleren Bild, das eine echte Installation wiedergibt, bei einem Vortrag thematisierte, wendete der Entwicklungsleiter einer großen Firma ein, gegen Fehlplanungen könne man nichts tun. Etwas derart „Meschuggenes“ kenne er nicht. Pech für ihn - die Planung stammte zufällig aus dem Hause, für das er arbeitete. Und die Leuchten hatte er selbst konstruiert. 

Die Sache fiel mir gerade heute ein, als Merkel und Co. mit ernster Miene den Ausstieg aus der Atomenergie verkündeten. Die Lücke, die die Atommeiler hinterlassen, soll mit einer verstärkten Verspargelung von Deutschland und, weil dies nicht reicht, durch Sparen geschlossen werden. Ob die Herrschaften wissen, wie viel elektrischer Strom in Deutschland auf den Teppich geschüttet wird? Da würden sie dem Arbeitsminister seine demnächst erscheinende ASR 4.3 schnell aus der Hand schlagen. Wenn man deutsche Büros danach prüfen würde, müsste man noch viel mehr Strom verluxen, weil die meisten Arbeitsplätze nach deren Vorstellungen zappenduster sind.

Mehr noch: Die elektrische Beleuchtung muss viel früher eingeschaltet werden als nötig, weil man die Lichtregelsysteme, die bei Abnahme des Tageslichts die künstliche Beleuchtung hochfahren, an den neuen Werten festmacht. Sie sollen die Beleuchtung hochfahren, sobald 500 lx am Arbeitsplatz unterschritten werden. Auch das Energiesparpotential von Gebäuden wird daran gemessen. Und? Kein Mensch mit gesundem Verstand wird je auf die Idee kommen, bei 500 lx Tageslicht am Arbeitsplatz Licht einzuschalten. Dazu muss man Experte sein. Wer glaubt zu wissen, wie hell es bei 500 lx Tageslicht am Arbeitsplatz ist, sollte einfach ein Lichtmessgerät auf die Mitte seines Arbeitstisches stellen und ablesen. 

Egal! Wissen müssten alle, die sich mit Licht befassen, dass ihr Tun Unsinn bedeutet. Bei der hier abgebildeten Beleuchtungsanlage beträgt die Beleuchtungsstärke auf dem Teppich neben dem Tisch und an dessen beiden Enden 700 lx. Dort, wo einer sehen soll, sind 300 lx vorhanden. macht gemittelt etwa 500 lx! Ganz legal, steht in vielen Büchern, Normen etc. Und die BG nimmt die Rechnung ab, weil sie sie vorgibt. Eine ziemlich einmalige Konstellation, bei der eine Berufsgenossenschaft Absatzförderung für die lichttechnische Industrie betreibt. 

Wenn man noch böser ist, müsste man ihnen sogar Unwissenheit vorwerfen. Denn, Licht dort, wo man es nicht braucht, mindert die Wirkung des Lichts auf dem Sehobjekt. Nannte sich einst Umfeldblendung. Aus dem Vokabular gestrichen, weil nicht passend …

  • Die Messung deer Beleuchtung 20 cm über den Treppenstufen hat nichts mit Licht zu tun, sondern mit dessen Messung. Früher lud man den Messkopf auf einen Wagen, um ihn über den Flur zu ziehen. Wagen plus Messkopf ergaben 20 cm. 

Licht und Quecksilber

07.04.2011

WOHIN MIT DEM QUECKSILBER - WIEDER MAL

In diesem Blog wird das arme Quecksilber bis in den letzten Winkel der Welt verfolgt, wo es sich auch verstecken mag. Heute habe ich erfahren - wo! Das Quecksilber der Energiesparlampen geht nicht zur Hölle, wo es hin gehört, sondern nach Hessen, ganz nahe bei der Hölle, in eine alte Kaligrube. Nach Spiegel Online aus Kostengründen. Der Beitrag endet damit, dass die große Energiesparlüge entlarvt sei, wie einst bei der Atomkraft. Am besten das Video selbst ansehen (Einbetten leider nicht möglich):

http://www.spiegel.de/video/video-1112211.html

Wie war es denn mit der Atomgeschichte? Davon habe ich viele Szenen live erlebt. Die erste, ganz im Nebel meiner Erinnerungen. Ich sehe bei der Wochenschau im Kino, das Atomzeitalter sei angebrochen. Auch Deutschland habe einen Atomminister bestellt, der heute (1958) den Grundstein eines Atommeilers für die friedliche Nutzung der Atomenergie gelegt habe. Etwa 30 Jahre später sollte ich dort als Gutachter einziehen, der die Sicherheit nicht nur dieses Meilers prüfen sollte. Davon hatte ich aber nicht die geringste Ahnung, von meinen Zukunftsplänen schon: Physiker werden. Denn die Welt brauchte kostenlose Energie, die Reaktoren sollten nicht nur in Schiffe (etwa Otto Hahn) oder Flugzeuge gebaut werden, sondern auch in Autos. Mann! Jahrzehntelang Auto fahren ohne zu tanken!

10 Jahre später, April 1968: Wir stehen vor einem Brunnen mit dem klarsten Wasser, das ich je im Leben gesehen habe. Es ist aber kein Brunnen, sondern ein Wasserbecken in der Physikalisch Technischen Bundesanstalt Braunschweig, wohl mein erster Blick in den PTB-Reaktor. Faszinierend! Der Chef der PTB sagte aber, es werde nur langsam vorangehen mit der Kernenergie, weil die Bestimmungen für die Sicherheit alles bremsen täten. Warum nur? Ist doch nicht gefährlicher als die Chemie, die man nicht so belästigt.

An den Mann sollte ich mich wieder erinnern, als es in Tschernobyl losging. Im Fernsehen redeten sich an jenen Tagen einige Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission um Kopf und Kragen. Irgendwie hieß es, dass die Kernkraft sicher sei, aber … die dummen Russen … Dachte ich auch, nur mit der Sicherheit war da so eine Sache. Ein Cousin von mir war mit von der Partie, als der erste Kernreaktor der Türkei geplant werden sollte. Nach seinen Unterlagen hatte ein deutsches Unternehmen ein billiges Angebot gemacht, ohne den Sicherheits-Schnickschnack à la Germany. So sinngemäß hieß es im Angebot. Und mir hatte ein britischer Kollege, der beim TÜV gearbeitet hatte, gesteckt, so doll wäre nach seiner Meinung nicht mit der Sicherheit in Deutschland. Er hatte auch in Windscale gearbeitet (heute Sellafield, damit keiner an den Skandal denkt). Dass es dort nie zu ernsten Unfällen gekommen sei, ist eine Legende, die dadurch entstehen sollte, dass die Regierung die Berichte eigenhändig retuschiert hatte.

So kam ich auf die Idee, dass man auch deutsche KKW überprüfen sollte. Und die fand tatsächlich statt, und ich war einer der Gutachter. Über den Inhalt kann ich naturgemäß nichts sagen, aber über Erlebnisse im Rahmen dieser Prüfungen. Die decken sich fast vollkommen mit der obigen Story über Quecksilber aus der Energiesparlampe: Öffentlich wird geschworen, dass das Menschenmögliche für die Sicherheit getan werde, in der Ausführung schlägt der Koofmich zu, der meint, dass Sicherheit einfach zu teuer sei. Der sitzt jedem Reaktorfahrer im Nacken, wenn er den entscheidenden Knopf drücken möchte, um einen Reaktorschnellschluss einzuleiten. Ein Knopfdruck - eine Woche Stillstand mit etwa 1 Mio. Verlust am Tag. Willst Du das? Noch besser: Wenn das Ergebnis der Überlegung lautet „Anlage vernichten, um die Umwelt zu schützen“, muss ein armer Teufel eine Anlage für mehrere Milliarden Euro zum (hauptamtlichen) Teufel jagen. Ernsthaft. Auch ohne den Kaufmann im Nacken hat man da so seine Probleme.

Natürlich gibt es keine Anweisung, kostenbezogen zu denken, wenn die Sicherheit im Spiel ist. Und kein Lampenhersteller wird je angeordnet haben, das Quecksilber heimlich im Hades, Pardon, in Hessen, verschwinden zu lassen. Es geschieht halt. Und hätte ich ein Auto gekauft, das nie mehr betankt werden muss, weil nuklear-angetrieben, würde ich garantiert nicht jeden Tag die Reifen wechseln, damit mein kleiner Reaktor sicher auf der Chaussee fährt.

Licht und Normen

30.03.2011

WER WILL DAS ALLES WISSEN!

Als ich 1963 nach Berlin zog, verschlug mir der Blick über die Dächer von Wedding den Atem. Über jenen Dächern herrschte eine Ordnung wie auf Medusas Haupt. Zehntausend und eine Antenne, wild ausgerichtet in alle Himmelsrichtungen.  Gott sei Dank, dachte ich in der Hauptstadt der DDR. Erstens gab es dort nur wenige Antennen, und zwotens nur in einer Richtung aufgereiht. Die DDR duldete kein Westfernsehen. Dort herrschte Norm.

Viele Leute halten Normung für den Tod der Kreativität. Ich auch – allerdings die nach DDR-Art. Der Herr, der über uns wohnt, wohl auch. Denn wenn er von da oben seiner Wolke solche Bilder sieht, pustet er je nach Landschaft einen Tornado, einen Zyklon oder einen Hurrikan zusammen, auf dass der Unsinn weggeblasen wird.

Was ist aber mit den „Normen“ für die Lichttechnik? Helfen sie „Kreativität“ vermeiden oder töten sie die? Die Meinung eines hohen Herrn aus gutem Hause, Beruf Facility Manager, wird denen, die solche Papiere schreiben, runtergehen wie Butter: „Wenn jeder sein Fenster öffnen darf, wann er will, und den Vorhang zur Seite ziehen, wie es ihm gefällt, kann man die ganzen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vergessen.“ Aha! Ich wusste gar nicht, dass die Wirtschaftlichkeit deutscher Betriebe darauf beruht, dass Fenster und Vorhänge nur organisiert geöffnet und geschlossen werden dürfen. Es ist aber so. Und das hat keine Norm geregelt, sondern die Architektur. Sie postulierte, dass öffenbare Fenster die Regelung des Klimas hindere und schaffte danach nur noch dichte Fassaden mit fest eingebauten Fenstern. Und somit für Stress bei den Insassen, die fortan keine Fenster mehr öffnen durften. 

Der gute Herr hatte aber auch an den Regelwerken auszusetzen gehabt, die wir für ihn zusammengestellt hatten. Es wären zu viele, und sie würden sich widersprechen, meinte er. Außerdem hätte er das Meiste überhaupt nicht verstanden. Da habe ich meine Kutte angezogen und den Seelsorger gemimt. Aber ehrlich, ich verstehe sie auch nicht. Vor etwa 20 Jahren hatte ich den Auftrag, eine Beleuchtung nach dem Geschmack der Arbeitsschützer zu spezifizieren. Da las ich in dem Papier der einen BG, man bräuchte 800 lx im Büro. Außer dieser hatte niemand diese Idee gehabt. Die redeten von 500 lx, 750 lx, 1000 lx, aber nie von 800. Eine andere Institution, der Dachverband der BGn, hatte ein Papier veröffentlicht, in dem wieder andere Zahlen waren. Ich amüsierte mich am meisten über den Arbeitsplatz, für den die Beleuchtungsstärke angegeben worden war, eine Kreissäge im Freien. 500 lx soll da ganz toll sein. Die Bürohengste, die einst ihren Bleistift über den Ordnern balancierten, brauchten auch 500 lx dafür. Später hielt ein Kollege einen  Vortrag zu Ehren unseres Chefs an der Uni. Der Kollege, jetzt selbst ein Professor, hatte Küchenarbeit untersucht. Er meinte, für Gurkenschälen wären 500 lx nötig. Und im jüngsten Werk, BGR 131, steht geschrieben, aus sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen muss einem Büromenschen ewig 500 lx gesichert werden. Ergo: Wir brauchen nur eine einzige Norm zur Beleuchtung, in der nur eine Zahl steht - 500. Wozu denn so viele Regeln und Papiere?

Langsam zum Mitschreiben: Wer heute eine Beleuchtung nach dem Stand der Technik planen sollte, müsste eine ASR 7/3 aus anno Tobak berücksichtigen, um dem Arbeitsminister zu gefallen. Er hat die 1976 gemacht, konnte die aber nicht zurückziehen, weil es viele Querelen gab. Die neue heißt auch ASR, aber A.S.R. bedeutet was anderes. Erst einmal ist die alte gültig und möchte soundsoviel Lux sehen, im Büro auf dem Arbeitstisch. Da kommt wieder die magische Zahl 500. Klar doch! Denkste, die 500 lx waren Nennbeleuchtungsstärke, wenn in einem neueren Papier wieder 500 auftaucht, ist das zwar Lux, aber eine andere Größe. Denn gelten tut nun mal DIN EN 12464-1, und die kennt keine Nennbeleuchtungsstärke. Allerdings die Planer. Auch die Cleversten von ihnen könnten die Sache missverstanden haben. Also, Bauherr, gib acht!

Wieder so eine Zahl. Damals vor 20 Jahren hatte ich 8 Normen und Vorschriften zusammengezählt, wonach man Beleuchtung machen sollte. Für heute habe ich aber bislang nur drei aufgezählt. Keine Sorge, der Rest folgt. Man muss, um sicherzugehen, eine BGR 131, zweiteilig, berücksichtigen. Weil die Sache den Machern doch nicht so klar scheint, haben sie noch zwei BGI dazugeschrieben, damit es jeder versteht. Die größte Einzel-BG vertreibt auch eine eigene BGI.

Doch nicht genug damit: Wir leben in einem Rechtsstaat, Pardon, in 16 Rechtsstaaten, so musste auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI ein eigenes Papier machen. Wenn ein Unternehmen europäisch breit aufgestellt ist, z.B. die Bayerische Landesbank mit der profitablen Tochter in Österreich, kann sich anstelle von DIN EN 12464-1 die Version Österreich kaufen. Dort stehen zwar die gleichen Zahlen, aber gerechnet wird anders. Und wer sich von Weltformat wähnt, sei aufgerufen, nach dem Weltstandard zu handeln, der CIE S 008/E:2001, die es auch für ISO-Fans gibt, ISO 8995-1:2002. In beiden sollte dasselbe stehen wie in EN 12464-1, aber es hat nicht ganz geklappt. Wenn von der europäischen Norm die neue Version kommt, wird der Unterschied noch größer sein. Und wenn diese dann in Deutschland auf Deutsch erscheint, wird der Bauherr endlich Erleuchtung finden. Da wird nämlich folgende Aussage zu bestaunen sein: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Es gäbe konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm … wird der glückliche Käufer von DIN EN 12464-1:2011 lesen, wenn sie denn erscheint. Ach ja, kurz danach wird der Arbeitsminister seine runderneuerte ASR zur Beleuchtung präsentieren. Und seit 1998 gibt es eine DIN EN ISO 9241-6, die nicht nur Beleuchtung regelt, sondern auch.

Wer behauptet, Normung töte Kreativität, sollte sich etwas Auszeit nehmen, um sich gründlich zu schämen. So viel Papier wurde noch nie gewendet, um die Zahl 500 unter die Leute zu bringen. (Wer bis hierher gelesen hat, möge bitte hochscrollen und sich das Bild oben noch einmal ansehen. So sieht es aus, wenn Normen fehlen. Genauso sieht es aus, wenn mehrere Normen dasselbe regeln.)