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Was bekommt man für eine Idee, die Menschen jahrelang quält, sich ungesund fühlen lässt, und am Ende, das Produkt, das dieser Idee entspringt, links liegen lässt? Als ungezogener Bengel bekam man früher die Hosen stramm gezogen. Seitdem man viel zivilisierter miteinander umgeht, sind solche erzieherischen Maßnahmen taboo, man wird aber was sagen dürfen. Bei Erwachsenen gibt es aber auch Ehrungen - und was für welche! Für die hier behandelten Ideen gab es 2018 ein Lifetime-Award.

Es ist die Rede von eigentlich zwei Ideen, von denen die eine Geburtshelfer bei der anderen war. Beide dienten der Lenkung von Licht, damit es dorthin findet, wo es hin soll. Die erste Idee sollte (Zitat aus einer wichtigen Zeitschrift) "der seinerzeit populär gewordenen Leuchtstofflampe die ihr immanente Blendung nehmen.  Nicht das Lichtobjekt, sondern der beleuchtete Gegenstand sollte hell sein. Vor 54 Jahren war das ... eine Sensation". Zu dumm, dass die Leute, die darunter saßen, als Sensation (lt. Duden aufsehenerregende, außergewöhnliche Leistung, ; aus lateinisch sensus ‚Gefühl‘, ‚Verstand‘ und sentire ‚empfinden‘, ‚fühlen‘, ‚mit den Sinnen wahrnehmen‘) nur einen Druck von oben empfanden, Lichtdruck. Keine Ahnung, wo das Licht her kommt. Nur Blendung, die kommt von oben. Dabei sollte gerade die ja weg kommen. Das tat sie auch - nur nach der Vorstellung der Lichttechniker, wonach nur das blendet, was man unterhalb von 45º über der Horizontalen sieht. Damit definierten die Lichttechniker die Blendung aus allen kleinen Räumen weg. Bei den ganz großen, damals Großraumbüro genannt, half die Idee, dass die Leuchte nicht leuchtete, bzw. nur nach unten. Und alle, alle, mussten  brav nach unten gucken, damit die große Erfindung eben eine große Erfindung sein konnte.

Die Idee ist die vom Spiegelraster. Die ersten Leuchten, die damit ausgestattet wurden, hießen "dark light". Dies hatte u.a. zur Folge, dass unser Professor das Wort verbat, weil nach seiner Meinung Licht nur hell sein konnte. Was er nicht verbieten konnte, war die Idee, dass nicht die Leuchte leuchten soll, sondern das von ihr beleuchtete Objekt. Unter Designern lautet der Spruch: "Licht gehört dorthin, wo gesehen werden soll." Nicht schlecht, außer bei Bildschirmen. Ich musste allerdings eine Warte ablehnen, in der über jedem Bildschirm ein Strahler hing. Aber wer wird denn so kleinlich sein!

Da der Begriff dark light tatsächlich als geschäftsschädigend wirkte, wartete unser Erfinder, bis sich eine bessere Gelegenheit bot, um aus der Idee verkäufliche Leuchten zu bauen. Und die ließ nicht lange auf sich warten. Als die ersten Computerbildschirme in die deutschen Büros kamen, beschwerten sich viele über Augenbeschwerden. Was wird wohl der Grund sein? Den hatte ich zwar schon längst ermittelt. Das Ergebnis war aber wieder geschäftsschädigend. Denn das größere Problem schien die Qualität der Papierbelege zu sein, von denen man Daten in den Computer tippte. Es musste was her, womit man Geld machen konnte. Blendung! Seit Edison igitt, und jetzt auch noch auf den teuren Bildschirmen. Direkblendung war wegdefiniert worden, die Spiegelungen auf Tastaturen und Papier wurden auf ebenso wundersame Weise wegdefiniert (man musste und muss seinen Arbeitsplatz zwischen zwei Leuchtenreihen platzieren). Übrig blieben Reflexe. Und die machte die neue Idee weg. Einfach weg. Man richtet das Licht eben dorthin, wo gesehen werden muss. Wirklich? Was macht man denn, wenn das Licht von vorn blendet, von oben Spiegelungen verursacht, von hinten Reflexe?

Man erfindet einfach Räume, die es nicht gibt, Arbeitsplätze, die nicht möglich sind und Bedingungen, die niemand einhalten kann. Dieser Raum sollte in der Norm erscheinen, die die neue Idee als alternativlos allen Betrieben vorschreiben wollte (und auch tat). Wer hier arbeiten will, verliert die Maus (fällt rechts runter) und die Kaffeetasse (fällt links runter). Dem Einspruch, dass es so etwas gar nicht geben dürfte, weil die Arbeitstische nicht zulässig waren (und auch heute noch sind), und zudem kein Betrieb den Luxus an Fläche bezahlen würde, begegnete man damit, das Bild aus dem Normentwurf zu entfernen.

Es kommt aber schöner: Das Licht, das die Leuchtenreihen erzeugen, fällt nicht dahin, wo gesehen werden soll, sondern auf den Teppich. Die Lichtverteilung, die ich in einem Betrieb gemessen hatte, kommentierte ein Leuchtenentwickler so: "Wenn Sie die dümmste Konstellation messen, ist alles möglich." Dumm nur, dass die Leuchten von seiner Firma waren. Außerdem geht es gar nicht anders.

Das sagt einfach die Physik. Wenn man Licht bündelt und in eine bestimmte Richtung lenkt, geht es genau in die Richtung, so man richtig gebündelt hat. Das kennt jeder, der mal einen Flakscheinwerfer gebaut hat, oder nur gesehen. Dass der selber nicht gesehen werden will, hat einen praktischen Grund: die Flieger greifen zuerst den Scheinwerfer an. Warum musste das Licht aber so gelenkt werden und alle Menschen gezwungen, ihre Arbeitsplätze nur an bestimmten Stellen des Büros aufzustellen? Die Reflexe auf Bildschirmen ließen schon damals für 5-10 DM beseitigen. Die Leuchte kostete aber bis zu 1.000 DM im Höhepunkt ihrer Karriere. Das eben war der Grund.

Man soll ja anderen nie ihr Geschäft beneiden, wenn der Kunde davon profitiert und dafür zahlt. Hat der? Zumindest seine Mitarbeiter nahmen das Licht anders wahr. Das ist nicht Wahrnehmungspsychologie, sondern empirisches Resultat: Von allen in deutschen Büros verbauten Leuchtenarten verursachten die hier gemeinten die höchsten Beschwerden, wurden abgeschaltet, wenn man ohne überhaupt arbeiten konnte, und führten zu den häufigsten Gesundheitsbeschwerden. Das haben wir 1996 nach einer umfangreichen Studie veröffentlicht, die wir zuvor von einem Juristen haben überprüfen lassen. (hier) Denn die Reaktion der Lichtindustrie war absehbar. Und auch die weggedachte Blendung war unter diesen Leuchten am höchsten. Gar nicht so lustig fänden die zahlenden Kunden, wenn sie gehört hätten, dass zwischen April und Oktober künstliches Licht in deutschen Büros nur notfalls eingeschaltet wird, und ansonsten fast 90% der Arbeitsstunden nur mit Tageslicht gearbeitet werden kann. Und Tageslicht verursacht viel schlimmere Reflexe als Kunstlicht. Na, ja! Mit Tageslicht beschäftigt sich eine andere Norm. Und die Arbeitsschützer haben zwischen 1975 und 2004 sich überhaupt nicht mit Tageslicht befasst. Allenfalls als Störung. Als Beleuchtung war es auch wegdefiniert worden (klick).

Was halten die Vertreter des Kunden, die Führungskräfte, vom Ganzen? Vor wenigen Jahren wurden deutsche Manager gefragt, wie sie sich den idealen Arbeitsplatz für sich vorstellen. Hier die Antwort:

Nachdem sich die erste Idee unseres Preisträgers so segensreich ausgewirkt hatte, sollte man sich die zweite nicht entgehen lassen. Es ging dabei um die Umlenkung des Tageslichts. Bekanntlich sind Fenster derart altmodisch, dass das Tageslicht mehr oder weniger dort kleben bleibt. Im Rauminnern gibt es weniger davon. Manche Räume haben nicht einmal Fenster, ergo? Man muss das Tageslicht so umlenken, dass es im Innern ankommt - da wo man es haben will. Zu dumm, dass man Tageslicht nicht mehren kann. Deswegen muss man das, was nach innen kommt, vorne wegnehmen. Die Idee finden die Mitarbeiter derart reizend, dass vor Jahren ein Vorstand bei uns vorstellig wurde, damit man das Projekt in seinem Hause verhindern konnte. Da ich als studierter Lichttechniker die Wahrnehmungspsychologie nicht so doll beherrsche, habe ich ihn an einen Professor der Disziplin verwiesen. Dessen Meinung nach den Diskussionen mit dem Herrn war, man müsse ihm das Handwerk legen. Die Idee wurde ja einst in einem kleinen Ort erprobt, als man beim Bau des Ratshauses die Fenster vergessen hatte. Und erfreut seitdem der Menschen Herzen.

Auf ein Büro angewendet, macht die leider noch weniger Sinn. Da hinten kommt ein Bruchteil des Lichts an, was man vorn wegnimmt. Es macht zwar nichts, weil dort niemand sitzen will. Aber immerhin, Tageslicht ist doch toll - liest man allenthalben. Dummerweise kommt das Tageslicht erst nicht in den Innenraum, es wird von der Verglasung gefiltert. Der Rest wird durch viele Reflexionen derart verändert, nicht nur geschwächt, dass die Photonen vermutlich nicht mehr wissen, wo sie her kommen. Aber der Techniker weiß es! Das Licht stammt vom Zenith, weil dort der Himmel am konstantesten strahlt. Es ist schlicht blaues Licht. Am Ende des Raums nur noch grau. Andere Lichttechniker erzählen hingegen die Mär, dass die Wirkung vom Tageslicht von ihrer Dynamik herrühre. Also von der Veränderung. Wer hat Recht?

Egal, es geht um die Wahrnehmungspsychologie. Fenster zur Hälfte dicht, anstelle von Tageslicht bläuliches dorthin, wo keiner sitzt? Sicher ist auf jeden Fall, dass keiner gesundheitliche Beschwerden geltend machen kann. Ebenso sicher ist, dass die vielen Spiegel dem Raum eine super Akustik garantieren. Die ist aber in einer anderen Norm der Gegenstand.

Was die beiden Ideen verbindet? Die Liebe des Preisträgers zu Spiegeln. Ganz bestimmt. Das mag er halten wie er will. Was aber in beiden Fälle fatal ist: Das Licht wird dorthin gelenkt, wo es nicht hin gehört. Im Falle der Spiegelrasterleuchte werden bei großen Tischen die seitlichen Bereiche beleuchtet, bei kleinen der Teppich rechts und links. Dabei weiß man spätestens seit 1971, dass die Ebene, in die man das Licht bringt, die Arbeitsebene, keine Bedeutung für die Wahrnehmung des Raums hat, und nur geringe für die Arbeit (klick). In deutschen Büros wollen die meisten in der Nähe des Fensters sitzen, weil sie sich dort am gesündesten fühlen (klick). Auch die Arbeitsstättenverordnung rät dazu. Danach werden aber keine Lifetime-Awards vergeben.

(hier ist noch eine lesenswerte Geschichte mit Spiegeln, die hätten eine ganze Alpengemeinde mit Tageslicht versorgen sollen. Klick! Die gibt es auch im Fernsehen und in der Presse. Klick und klick und nochmal klick). Der letzte Klick sagt, was aus dem Projekt geworden ist.

Du willst keinen Prozess, sondern Qualität

Ich schreibe Dir einen langen Brief,
weil ich keine Zeit habe,
einen kurzen zu schreiben.

Goethe oder Pascal oder Voltaire
oder ein anderer Wichtiger

Ein Mensch malt, von Begeisterung wild,

Drei Jahre lang an einem Bild.

Dann legt er stolz den Pinsel hin

Und sagt: "Da steckt viel Arbeit drin."

Doch damit war´s auch leider aus:

Die Arbeit kam nicht mehr heraus.

Eugen Roth

Gestern hatte ich das unten rechts angegebene Papier kommentiert. Es soll Lichtqualität für den Praktiker und Lichtplaner ... ja, was denn? Definieren? Beschreiben? Umschreiben? Dabei wurden moderne Autoren zitiert, die mittlerweile 83 Jahre alte Zielsetzung von DIN 5035 geschafft haben, mit etwas anderen Worten zu replizieren.

Ist ja nichts Neues. Bemühen sich doch noch "modernere" Autoren Weisheiten aus der Antike neu zu formulieren - und fallen dabei nicht selten auf die Nase. Insofern nichts Ehrenrühriges. Oder doch? Irgendwie müssten z.B. diejenigen im Gesicht rot anlaufen, die dafür gesorgt haben, dass in DIN 5035 (jetzt Teil 1) "Kosten der Beleuchtungsanlage" den gleichen Stellenwert einnimmt wie "Licht und Farbe", Farbwiedergabe, oder "Begrenzung der Blendung". Denn in dem besprochenen Papier heißt es: "Energieeffizienz und Kosten einer Lichtlösung bilden [daher] keine Kriterien zur Bewertung der Lichtqualität". Die Änderung kam in die Norm mit der Ausgabe von 1972.

Wer nicht ganz doof ist, weiß, warum sie/er zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf wirft, wie hier z.B.. Preis eines Autos und dessen Qualität. So kann man nämlich Äpfel mit Birnen vergleichen. Willst Du lieber wenig Blendung oder preisgünstigere Beleuchtung? Mein damaliger Chef hat den Vorgang etwas drastischer formuliert: "Der [Obmann] ist doch bescheuert. Lass doch den Kunden entscheiden, wie viel Geld er wofür ausgeben will."

Die zarte Röte im Gesicht der Verantwortlichen dürfte sich weiter vertiefen, wenn sie lesen würden, was über Tageslicht und Qualität ausgeführt wird. Dieses, das Tageslicht, wurde nämlich 1972 für entbehrlich erklärt, ach was, eher für störend (hier). Die Entwicklung der Lichtnormen habe ich in dem Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" ausführlich dokumentiert (hier). Was weniger gut dokumentiert ist, sind die Folgen für den deutschen Arbeitsschutz. Denn die Vorschriften der Berufsgenossenschaften kannten bis zum Jahr 2004 kein Tageslicht und keine Beleuchtung durch das Tageslicht. Auch der Staat wollte die Sache nicht anders sehen: "Da eine gleichmäßige und stets gleichbleibende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Verkehrswege über den gesamten Tag nur durch künstliche Beleuchtung zu erreichen ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung die allgemeine Forderung des früheren § 120 a Abs. 2 GewO nach genügendem Licht nur für die Beleuchtung mit künstlichem Licht im einzelnen präzisiert." (Betonung im Original, Rainer Opfermann, zuständiger Referent im Arbeitsministerium)
Im neuen Papier hört sich die Sache sehr anders an:

"Funktionale Anforderungen: Durch Tageslicht, insbesondere durch die dynamische Änderung des Beleuchtungsstärkeniveaus, der Leuchtdichten im Bereich der Fenster und der ähnlichsten Farbtemperatur, ändern sich die visuellen Bedingungen im Raum.

Biologische Anforderungen: Der Mensch ist in seinem circadianen Rhythmus an die Änderungen des Tageslichts, insbesondere an den Wechsel von Tag und Nacht, angepasst und dadurch geprägt.

Psychologische Anforderungen: Emotional hat das Tageslicht in der Regel einen positiven Einfluss auf den Menschen. Besonders die Sichtverbindung bietet wertvolle Informationen über die Außenwelt.

Architektonische Anforderungen: Die Nutzer von Tageslicht und auch der Schutz vor Sonnenlicht bestimmen die architektonische Gestaltung der Fassaden und der Tageslichtöffnungen."

Weiterhin heißt es: "Lichtqualität ergibt sich aus dem Abgleich von Anforderungen und ihrer Erfüllung."

Da haben wir dummerweise den Salat: Den Adressaten "ambitionierter Praktiker" gibt es leider nicht für dieses Anforderungsprofil. Denn für das Tageslicht ist nach wie vor der Architekt zuständig, für die "Beleuchtung", sprich künstliches Licht, erklärt der sich meist nicht zuständig. Wie dargestellt (hier), ist der Zuständige der "Lichtplaner", und mangels Lichtplaner, meist der Elektroplaner. In der Entstehungsphase eines Gebäudes weiß dieser noch nichts von seinem Glück. Auch wenn der alles wüsste und könnte, würde ihm kein Architekt kein Mitspracherecht an seinem Gebäude einräumen.

Ergo: Um die Lichtqualität ist es nicht gerade gut bestellt im Jahre 2017. Wie es besser laufen könnte? Ein gutes, leider nicht sehr praktisches, Kooperationsmodell hatte die Gütegemeinschaft Licht schon in den 1970er Jahren veröffentlicht. Vielleicht kommt man mit ähnlichen Modellen weiter. Ansonsten wird der rechts abgebildete Kollege wieder die Leuchten, die er beim Elektrogroßhändler abholt, gleichmäßig an der Decke verteilen. Und sagen "Da steckt viel Arbeit drin!".

Für wirklich Ambitionierte:

Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl
Methodik zum Erfassen der Anforderungen an eine
Lichtlösung und zu ihrer Bewertung zur Bestimmung
ihrer Qualität

Veröffentlichung der
Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V.

Catwalk für Lampen und Laternen in Berlin

  • "Ist Straßenbeleuchtung mit LEDs wirklich effizienter als eine herkömmliche Beleuchtung mit Natriumdampfhochdrucklampen?
    Blenden LED-Straßenleuchten stärker als herkömmliche Leuchten? Welche Auswirkung hat eine Halbnachtschaltung auf die Erkennbarkeit von Objekten im nächtlichen Straßenverkehr?
    Und sollen LED-Leuchten in 5-10 Jahren leisten?
    Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen können auf dem LED-Laufsteg in Berlin untersucht und demonstriert werden."

So sagt das Technikmuseum Berlin. Solange es unsere Gaslaternen dort stehen lässt, wo sie schon immer stehen, habe ich nichts dagegen. Jetzt verstehe ich, warum letztes Jahr das Gaslaternenmuseum im Tiergarten aufgelöst werden sollte. Die Freunde der historischen Gaslaternen wollen es dort halten, wo das gemeine Volk täglich, Pardon allabendlich, darunter spazieren geht. Die Senatsverwaltung drängte auf einen Umzug der Gaslaternen in das Deutsche Technikmuseum in Kreuzberg. Soll bedeuten: sie gehören ins Museum. Sie, die Senatsverwaltung, als Freunde des Gaslichts zu bezeichnen, schafft man bei aller Selbstüberwindung nicht. Diese Senatsverwaltung beschäftigte einen Kollegen von mir bis zu seinem Ende mit der Aufgabe, die Gasbeleuchtung niederzumachen. Und die Methoden kenne ich sogar besser als die Hauptdarsteller.

Die Methode ist erprobt bei Tageslicht, von dem man Jahrzehnte lang behauptete, es wäre schlechter als das künstliche Licht - und dazu auch den Beweis führte: Bei Nacht ist die Sonne woanders, die Lampe bleibt aber, wo man sie hin hängt. Meistens jedenfalls.

Man hat die Sache naturgemäß nicht so doof ausgedrückt. Man lese nur die Kommentare vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsstättenverordnung - nicht die von 2016, sondern die von 1975. Dort kam das Tageslicht nicht als Beleuchtung vor! Auf die Idee muss man kommen! Später begründete dies der zuständige Referent im Ministerium, Rainer Opfermann so: "Da eine gleichmäßige und stets gleichbleibende Beleuchtung der Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Verkehrswege über den gesamten Tag nur durch künstliche Beleuchtung zu erreichen ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung die allgemeine Forderung des früheren § 120 a Abs. 2 GewO nach genügendem Licht nur für die Beleuchtung mit künstlichem Licht im einzelnen präzisiert." (Betonung im Original)

Wer hat denn bestimmt, dass die Beleuchtung gleichmäßig sein muss und über den gesamten Tag (also auch über die Nacht) stets gleich bleiben? Das ist die Logik der Technik des künstlichen Lichts. Das Prinzip hieß "örtliche und zeitliche Gleichmäßigkeit", im Jahre 1935 klang es klein bisschen anders. Wenn man Kaviar nach Merkmalen bewertet, die für Brötchen gelten, darf man sich nicht wundern, dass Kaviar absolut nichts taugt. Wie aber Leute, die nur Brötchen backen können, die Welt jahrzehntelang davon überzeugt haben, die Brötchen wären besser als Kaviar, das war ein echtes Wunder.

Da wir in Deutschland die Kunst des Unsinns nicht dem Staat allein überlassen, gibt (gab) es ein zweites Arbeitsschutzrecht, das die Berufsgenossenschaften (ziemlich) autonom erließen. Deren oberstes Gesetz hieß UVV VBG 1 und kannte das Tageslicht überhaupt nicht. Das erklärt Opfermann in seinen offiziellen Kommentaren so: "Im Unfallverhütungsrecht mit seiner gegenüber dem staatlichen Arbeitsschutzrecht engeren Zielsetzung ist die Beleuchtung im Betrieb in unterschiedlicher Weise angesprochen. § 19 Abs. 3 der UVV "Allgemeine Vorschriften" VBG1 wiederholt die Vorschrift des § 7 Abs. 3 ArbStättV, bezieht sich also wie diese nur auf die künstliche Beleuchtung. Stimmt! Das Tageslicht hat weder mit Unfallgeschehen noch mit der Gesundheit etwas zu tun. Oder doch? Seit Jahren versucht die lichttechnische Industrie, die Anwender vom Nutzen einer veränderlichen Beleuchtung zu überzeugen und nennt den Versuch HCL  wie human centric lighting.

Was lernt uns das? Man darf das Urteil über etwas Lebenswichtiges nicht Technokraten oder Bürokraten überlassen, die in deren Fahrwasser schwimmen. Wenn sich die LED auf den Laufsteg begibt - catwalk klingt um Längen besser -, sollte man seine Stimme erheben, aber vorher sich das Ganze angucken. Wenn man "nur" dagegen ist, erreicht man weder bei Technokraten noch bei Bürokraten etwas. Nicht einmal eigene Freunde kann man damit dauerhaft überzeugen. Und auch erklärte Feinde der LED schmücken ihren Weihnachtsbaum mit LED oder holen die alten Kerzen aus dem Keller.

Falls man jetzt nicht aufpasst, verschwinden die wunderbaren Gaslaternen im Technikmuseum und steigen durch dessen Hintertür als LED-Laternen raus in die Landschaft.