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Licht und Unsinn

21.05.2013

Licht von unten?

Heute fiel mir ein ganz altes Bild in die Hände. Es hat nicht nur historische Bedeutung, denn damit hat die Suche nach einem Plätzchen für Leuchten an der Decke eines Büroraums angefangen, aber nie wieder aufgehört. Beraten durch die Fachleute eines befreundeten Unternehmens in Sachen Licht, hat die verblichene Firma Nixdorf Computer eine Vorstellung davon entwickelt, wo es an einem Bildschirmarbeitsplatz herkommen darf. Vielmehr, wo es nicht herkommen darf. Wenn man sich die Lösung ansieht, kann man ihre Schöpfer nur bewundern, wie sie mit der Physik umzugehen wissen. So sieht die Lösung aus:

Also: Von hinten dürfen die Leuchten nie leuchten. Da sind ohnehin meistens Fenster. Das ist erstmal gestrichen. Von hinten oben dürfen sie auch nicht kommen. Spiegelungen auf dem Bildschirm sind zu befürchten.  Von oben vorne dürfen sie auch nicht leuchten, da gibt es direkte Blendung. Ganz von vorne dürfen sie auch nicht sein, die Leuchten oder die leuchtenden Fenster. Übrig geblieben ist der winzige Bereich über dem Tisch. Der ist OK. Sagt das Bild. Ein richtiger Lichttechniker wird sagen, um Gottes Willen. Wenn die Leuchten dort angebracht werden, gibt es Reflexblendung. Gibt es auch. Von wo sollen die armen Dinger denn leuchten?

Die geniale Lösung, die ein schwedischer Arbeitsmediziner gefunden hatte, Abdunkeln, mag ich gar nicht. Menschen brauchen Licht. Bleibt also die Lösung, dass die Leuchten von unten nach oben leuchten. Solche Einfälle, d.h. Lichteinfälle sind zwar üblich, aber nur im Theater, um die Hexe noch böser aussehen zu lassen. Im Büro nur für wenige Arbeitsplätze geeignet.

Eine weniger geniale Lösung hatte mein Institut so etwa Ende 1986 entwickelt. Die Leuchten sollen, wenn sie denn leuchten wollen, gerade mal so hell leuchten, dass sie weder Direkt- noch Reflexblendung verursachen. Die Idee dazu hatte eine Firma für Lichttechnik entwickelt, aber sie war umständlich mit einer teuren Optik gekoppelt, die die Leuchten dicker machte. Unsere Lösung: Fliegengitter oder Lochblech. Leider wollte die Industrie nicht überall „hochwertige“ Optik durch Lochblech ersetzt sehen. Wie respektlos muss man denn sein, um das wertvolle Licht durch ein Fliegengitter gesiebt auf den deutschen Bildschirmarbeiter rieseln zu lassen? 

Was tun? Die radikale Lösung hatte ich bereits etwa 1976 entwickelt und den Leuten von der Computerindustrie auch verklickert: Man möge den Bildschirmhintergrund hell machen, dann sieht man die Spiegelungen nicht (mehr so deutlich). Und so hell, dass der noch sichtbare Rest nicht stört. Zudem sollen die Bildschirme eine gerade und entspiegelte Oberfläche haben. All das steht in einem Buch von mir geschrieben, das Jahre nach der Entwicklung der Idee gedruckt wurde, weil eine bestimmte Firma ihr Geld mit Leuchten machen wollte anstatt mit Entspiegelungen an ihren Bildschirmen. Die Firma sollte damit zum Überdenken ihrer Strategie angeregt werden. So sah übrigens der Deckel des Buches aus:

Die rechten Bildschirme auf dem Deckel entsprechen den damaligen Produkten der gemeinten Firma. Damit sie nicht spiegeln, wurde eine Leuchte kreiert, deren Name mit Bildschirm anfängt. Sie überzeugte andere, die auch mit Leuchten Geld machen wollten, anstatt dem Problem zu helfen. Vielleicht wollte man auch nicht. Denn selbst im Jahre 2013 heißt es im Internet: „… Ein weiterer großer Vorteil von Glossy-Displays sind die geringen Kosten bei Produktion und Herstellung. Die Entspiegelung von TFT-Panels ist kostenintensiv.…“ (Quelle hier) Die Lösung, die die zuletzt gemeinte Firma vor ein paar Tagen angekündigt hat, wurde übrigens bereits 1975 angeboten. OCLI lautete ihr Hersteller, und das Produkt hieß λ/4-Beschichtung, in der Physik länger bekannt als Einstein. Allgemein bekannt als Dünnschichttechnik, üblich in der Fotografie seit etwa 1930.

So gucken viele viele Menschen seit mehreren Jahrzehnten dumm in die Röhre. Es gibt zwar mittlerweile nicht nur kleine Monitore wie oben auf dem Bild, die eine ebene Oberfläche besitzen, die auch noch entspiegelt ist. Monitore mit ebenen Oberflächen sind seit langem Standard. Positivdarstellung ist zudem seit Ewigkeiten Standard. Was fehlt, ist, dass die Fachleute anerkennen, dass ihre Lichtlösungen ein Märchen aus der guten alten Zeit sind. Jeder kann seine Beleuchtung längst ohne Rücksicht auf den Bildschirm wählen, wenn dessen Designer Rücksicht auf dessen Benutzer genommen haben. Was sonst? Da zurzeit mindestens drei Normenausschüsse mit Glanz und Gloria beschäftigt sind, darf man auf baldige Lösung hoffen, ich meine, auf die Anerkennung der Lösungen von Anno Tobak. Vielleicht zum 50. Jubiläum des obigen Bildes von Nixdorf?

Danach sieht es aber nicht aus. In der vor zwei Jahren veröffentlichten Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1:2011-08 wird immer noch auf Grenzwerte für die mittlere Leuchtdichte von Leuchten verwiesen, die man dem Bildschirm entsprechend auswählen muss, wie man aufgrund eines Versuchs von 1978 tun sollte, anstatt die Entspiegelung des Bildschirms an die erste Stelle zu setzen. Wer weiß bei der Planung einer Beleuchtung, welcher Bildschirm unter dieser Beleuchtung zum Einsatz kommen wird? Wenn es einem Planer gelingen sollte, das zu wissen: Wie lange wird die Planungsgrundlage, der besagte BIldschirm, im Einsatz bleiben?

Mein Ampelmann

Licht und Verschwendung

07.03.2012

UND GIB UNS UNSERE TÄGLICHE TÄUSCHUNG

Kaum eine „Wissenschaft“ ist populärer als die, die sich mit „optischen Täuschungen“ befasst. Physiker, Ärzte, Mathematiker oder sonstige Künstler geben sich größte Mühe, Phänomene zu präsentieren, die eine Täuschung unserer Sinne sichtbar machen. Eine der umfangreichsten Websites hierzu sollte man nicht nur besuchen, sondern abarbeiten. Dort sind 94 Phänomene dargestellt (http://www.michaelbach.de/ot/).

Bei allen 94 werden fast alle Menschen mit intakten Augen und Gehirn dasselbe sehen. Wieso nennt man so etwas dann Täuschung? Wer täuscht denn was vor? Auch ohne Besuch dieser Website erliegen täglich Milliarden Menschen einer Täuschung, und zwar stundenlang. Das Fernsehen beruht auf einer Täuschung, ich meine nicht den Inhalt, sondern die „Mechanik“. Dass wir bei einer Folge von ähnlichen Bildern Bewegungen sehen, ist seit dem Daumenkino bekannt, also schon sehr lange. Eine Täuschung indes scheint zu sein, dass man dies mit der Trägheit des Auges erklärt. Das dumme Ding kann angeblich der schnellen Bildfolge nicht Paroli bieten und erklärt dem Gehirn, dass es sich um Bewegungen handele. Ob das keine Täuschung ist?

Menschen, die beim Auge mehr als eine Überwachungskamera vermuten, nämlich viel Software, behaupten hingegen, dass das Sehen von Bewegungen von der Erfahrung herrührt. Diese besagt, dass wenn ich das gleiche Ding erst hier, dann dort entdecke, es sich von hier nach dorthin bewegt haben muss. Sei's drum!

Eine andere optische „Täuschung“, mit der täglich Millionen Studenten und Schüler auf der Welt unterrichtet werden, ist indes geeignet, eine der wichtigsten Grundgrößen der Beleuchtung auszuhebeln. Es handelt sich hierbei um die Projektion von Bildern auf eine - hoffentlich - weiße Leinwand und die Größe „Gleichmäßigkeit“. Anders als die Weisheit, die besagt, dass ein beleuchtetes Objekt hierdurch mehr oder weniger hell werde, werden bestimmte Stellen auf der weißen Leinwand durch Beleuchten nicht etwa heller, sondern u.U. schwarz. Eine optische Täuschung? Nein, man kann die Sache sogar berechnen. Würde man die nunmehr schwarze Stelle für sich allein sehen, würde sie viel heller leuchten als vorher. Man sieht sie aber schwarz, weil die Umgebung viel heller wird. Einem Leuchtdichtemesser scheint die schwarze Stelle überhaupt nicht schwarz. Er misst sogar eine höhere Leuchtdichte als vorher. Wer es nicht glauben will, möge sich eine Leinwand, einen Beamer und einen Leuchtdichtemesser besorgen und einen Strich auf die Leinwand projizieren.

Und? Ist doch bekannt, man sieht es womöglich tagtäglich und überall. Stimmt! Es stimmt aber auch, dass man in der Beleuchtungstechnik eine Gleichmäßigkeit über den ganzen Raum berechnet und sich riesig freut, wenn der Mittelwert hoch genug ist. Zu dem Mittelwert gehört sinnvollerweise eine Angabe der Gleichmäßigkeit, und zwar von g2, also des Verhältnisses der geringsten Beleuchtungsstärke zum Mittelwert. Und bei ihr handelt es sich um eine lupenreine Täuschung. Denn jemand, an dessen Arbeitsplatz gerade mal dieser Wert erreicht wird, hat bestenfalls Nachteile davon, dass die umliegenden Arbeitsplätze mehr Licht abbekommen. (g2 hat den Platz einer moderneren Version überlassen müssen (U0), die dummerweise in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12665 irgendwo versteckt liegt.) Wenn die Beleuchtungsstärke auf meinem Arbeitsplatz wichtig sein soll, was zum Teufel habe ich davon, dass der Arbeitsplatz meines Nachbarn mehr davon erhält? Nicht nichts, sondern vielmehr einen Nachteil. 

Noch schlimmer wirkt sich indes aus, dass der Maximalwert nicht begrenzt ist. Man kann also theoretisch einen massiven Scheinwerfer in einem Büro installieren, der nur eine so kleine Stelle beleuchtet, dass bei der Berechnung des Mittelwerts sein Beitrag erträglich bleibt, und daher der Täter keine Angst haben muss, dabei erwischt zu werden, beleuchtungstechnisch Unfug zu betreiben. Ist ein solcher Fall für die Praxis relevant?

Ja. Man installiert heute noch „Scheinwerfer“, das sind tiefstrahlende Leuchten, in Arbeitsräumen, bei denen die Beleuchtung selbst auf einem einzigen Arbeitstisch sehr ungleichmäßig ist. Dummerweise arbeitet der Mensch an solchen Arbeitsplätzen an der dunkelsten Stelle. Ein solches Beispiel hatte ich bei einem Vortrag angeführt und von dem Leiter der Entwicklung einer großen Firma die hämische Bemerkung geerntet, dass man durch Vorführen von blödsinnigen Beispielen zwar Politik machen kann, aber keinen sachlichen Beitrag leisten. Dumm für ihn – die Planung, die ich vorgeführt hatte, stammte von seiner Firma. Und was tun andere? Man kann es anders nicht machen. Wie denn sonst, wenn man Regeln so setzt, dass Licht nur von einer kleinen Stelle in der Decke kommen darf? Da dort keine Leuchte sein darf, weil sonst „Reflexblendung“ zu befürchten wäre, hängt man die Leuchten rechts und links vom Benutzer und erreicht somit das, worüber sich mein Kritiker amüsiert hatte. Zum Lachen ist die Sache nicht, wenn Techniker die Physik missachten. Davon leben sie.

Und so sah die Sache am Ende aus:

 

 

Während die Ränder des Tisches und der Teppich daneben mit etwa 700 lx beleuchtet werden, stehen auf dem Papier, das beleuchtet werden soll,  nur 300 lx zur Verfügung. Das Konzept gibt es seit mindestens 35 Jahren! Wieso muss man es im Jahre 2012 anführen? Weil dies die billigste Methode ist, möglichst viel Lux in der Arbeitsebene zu erreichen, abeer nur rechnerisch

Im Mittel hatte dieser Raum etwa 600 lx, hauptsächlich weil der Teppich so schön beleuchtet war. Die Ungleichmäßigkeit auf dem Tisch fiel nicht weiter ins Gewicht, weil man ja nicht verpflichtet ist, jeden Punkt auszumessen. Ein Wolkenkuckucksheim der technischen Glückseligkeit.

Den vorliegenden „Sonderfall“ hatte ich etwa 1992 gemessen. Aber ich kann auch mit Messwerten von 2012 dienen. Es wird auch so bleiben, bis man eine Methode entwickelt hat, das Licht um die Ecke zu biegen. Das hat zwar Einstein nachgewiesen. Aber dazu braucht man die Masse der Sonne. Dann fliegt das Licht nicht mehr geradeaus.

Licht, das das Sehen am Arbeitsplatz eher behindert, wird somit so eingerechnet, dass das Licht zum Sehen besser erscheint, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Man müsste eher einen Abschlag berechnen.

Dort, wo man theoretisch richtig handelt, bei der Bewertung der Ausleuchtung, hingegen betrachtet man als Gleichmäßigkeit das Verhältnis der höchsten und der geringsten Beleuchtungsstärke. Auch wenn dies auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, besser ist es allemal. Früher lernte man in der Lichttechnik beide Gleichmäßigkeiten. 

Somit wären wir bei dem Pudels Kern: Sehobjekte brauchen eine Ausleuchtung, und zwar eine möglichst gleichmäßige. Am Arbeitsplatz kann das das zu lesende Dokument sein, aber auch eine fiktive Fläche. Eine solche wurde für Arbeitsplatzleuchten (DIN 5035-8) für übliche Büroarbeiten auf 600 mm x 600 mm festgelegt. Das sind 4 DIN-A4-Blätter, jeweils zwei nebeneinander und zwei hintereinander bzw. zwei geöffnete Leitz-Ordner hintereinander, beidseitig lesbar. Gute Produkte leuchten diese Fläche so gut aus, dass das Licht am Rande vielleicht um 20 % abfällt. Wenn man nach den Normen geht, ist das viel zu gut.

Hingegen dient die Gleichmäßigkeit, die in den Beleuchtungsnormen vorgegeben wird, nicht etwa zum optimalen Einsatz der Energie, die man aufwendet, sondern nur dem Nachweis, dass man das Licht ziemlich gleichmäßig über den Raum verteilt hat. Eigentlich hassen Architekten diese Gleichmäßigkeit, würden aber genauso schimpfen, wenn die Ausleuchtung der Sehobjekte gerade mal so gleichmäßig wäre wie in den Normen gefordert. (Anm.: Die Ausleuchtung der Wand, an der das Bild hängt, reicht nach DIN EN 12464-1 (U0 ≥ 0,10 ) aus. Ob das Licht dem Sehen dient oder es eher behindert, kann man selber beurteilen.)

Bis Planer den Unterschied zwischen Be- und Ausleuchtung verstanden haben, wird viel Energie auch in schädlicher Funktion verluxt werden und Teppiche beleuchten. Bei diesem Unsinn handelt es sich nicht nur um eine Energieverschwendung großen Stils. Lichtverschmutzung zum Nachteil des arbeitenden Menschen wäre eher angebracht. Wetten, dass kein Lichtdesigner selber auf den Unsinn mit der seltsamen Lichtverteilung (300 lx auf der Mitte des Tisches ("Schreib-Lesebereich") und 700 lx auf dem Teppich rechts und links vom Arbeitsplatz) kommen würde?

 

 

Licht und Gesundheit

02.03.2012

DEM ELEND SEIN ENDE NAHT

Demnächst wird ein Forschungsbericht erscheinen und die über 40-jährige Geschichte der BAP-Leuchte beenden. Dies ist die sogenannte oder auch Bildschirmarbeitsplatzleuchte, einer der erfolgreichsten Marketingcoups der Marke alter Wein in neuen Schläuchen. Manche werden sich fragen: Gibt es die denn schon so lange, die Bildschirmarbeitsplatzleuchte, wo es die Bildschirmarbeitsplätze gar nicht so lange gibt? Antwort: Eindeutig, ja! Aber wieso behaupte ich das?

Vor mehr als 40 Jahren hatte ein österreichischer Ingenieur die - leuchtende oder einleuchtende? - Idee, die ungebremst leuchtenden Neon-Funzeln an der Decke zu zähmen. Er nannte die dazu erfundene Leuchte „dark light“-Leuchte und verkaufte diese ungemein teuer. Unser Professor indes war gar nicht so erbaut von der Idee und drohte mit sofortigem Rausschmiss für jeden, der von „dark light“ sprach. Er meinte, Licht sei hell und damit basta. Er sollte recht behalten, ich meine, er wird demnächst recht bekommen, unser Professor. Der andere ist mittlerweile auch Professor. Und er hat immer recht nach seiner Meinung. Er behauptet, die Wahrnehmungsphysiologie und -psychologie in die Lichttechnik eingebracht zu haben. 

Die Idee, eine Leuchte zu bauen, derart, dass man sie nicht sieht, wenn sie an ist, ist mehr als genial. Denn eine Leuchte soll beleuchten und nicht selber leuchten. Sonst hieße sie Leuchtkörper. Solche Leuchten wünscht man sich heute noch, wenn man z.B. einen Laden ausleuchten will und die Ware und nicht die Leuchten des Herstellers präsentieren will. Oder anfliegende Bomber anleuchten, ohne selber entdeckt zu werden. Die Idee ist, wie gesagt, genial, wäre da nicht ein kleiner Haken. Betriebe, die eine Beleuchtung kaufen, sind keine Theater, die sich Scheinwerfer suchen, sondern immer ein Pärchen Leuchten, die einen Arbeitsplatz beleuchten sollen, und sich brav an der Decke zurückhalten. Das mit dem Pärchen erkläre ich in einem anderen Blogeintrag, denn auch das hat es in sich. Die Sache mit der Decke ist so, dass Arbeitsräume fast nur von der Decke beleuchtet werden, weil Architekten sie "flexibel" planen. D.h., bei der Planung weiß man nicht, ob eine Wand dort steht, wo man Leuchten anbringen will. Selbst wenn sie steht, steht nicht fest, ob sie dort bleibt. Daher hängen die Leuchten an der Decke oder gar in der Decke. Wenn die Leuchten nur eng gebündelt leuchten wie die "dark light"-Leuchten, bleiben auch die eventuell vorhandenen Wände dunkel. 

Die dark-light-Leuchte selbst bleibt dunkel, auch wenn sie an ist, und mit ihr die Decke des Raumes, an der sie klebt, Pardon, in die sie eingebaut ist. Sie würde ihre Aufgabe gerne erfüllen, die Utensilien auf dem Arbeitsplatz zu beleuchten, so es die gibt. Früher gab es die häufig, die Sehobjekte platzierte man auf dem Arbeitstisch. Mittlerweile selten. Zudem sollten sich diese nicht in der Ebene aufhalten, in die die Leuchte gerne hinleuchtet, sondern z.B. auf einem Konzepthalter. Der aber würde sich in der Nähe des Bildschirms befinden, der aber bitte kein Licht verträgt. Dummerweise weiß kein Mensch bei der Planung einer Beleuchtung, wo sich der Bildschirm und der Konzepthalter aufhalten werden. Man weiß aber, dass sie immer zusammengehören und nur etwas geneigt nebeneinander stehen. 

ich sehe noch einen Kollegen von der Erfinderfirma von BAP-Leuchte vor einem erlauchten Publikum von sage und schreibe 2.500 Leuten in der Dortmunder Westfalenhalle die Idee präsentieren. Mir wollte nicht einleuchten, wie man 500 lx auf dem Schreibtisch erreicht bei 450 lx auf dem Konzepthalter, wie der Kollege vor großem Publikum beschrieb. Als ich dies anführte, lief er rot an – als hätte man einen Thermofühler unter der Frisur und einen Feuchtefühler, da, wo man auch beim Kaiser nicht hinguckt, wären gleich mehrere Alarme losgegangen. Sein Chef, der bei dem Kongress als Moderator fungierte, rettete die Situation durch eine Ausrede und erhielt dadurch die gegenseitige Freundschaft. Zu Hause muss er den Verantwortlichen aber die Leviten gelesen haben, und das nicht nur im Flüsterton. Was physikalisch unmöglich ist, darf man bei Zeitungsartikeln behaupten, in der Hoffnung, dass Leute es überlesen. Auf der Bühne eine solche NUmmer abziehen, ist nur Politikern und anderen Clowns vorbehalten.

Da die Idee, die früher dark-light-Leuchte hieß, sehr kurios war, wollte die lichttechnische Industrie zunächst nicht mitspielen. Manche machten sich darüber sogar lustig, sogar ein späterer Vorsitzender der LiTG … Na. Bis sie die Umsätze sahen, die damit möglich waren. Dann war das Objekt schnell genormt, obwohl es in den einschlägigen Büchern zu lesen war, dass es allenfalls für Sonderaufgaben in Frage kommt. Und obwohl diese weisen Zeilen in den Büchern von einem stammten, der später seine Brötchen damit verdient hat. „Wat kümmert mich ming Jeschwätz von jestern?“ sagen halt nicht nur Bundeskanzler oder gar Bundespräsidenten, die gegen den Ehrensold für solche sind, die ihn nicht verdienen, Pardon waren. Immerhin hat der Bundeskanzler dazu gesagt: „Sie werden mich nicht daran hindern, schlauer zu werden.“

Ach, viele hätten den Protagonisten der BAP-Leuchte eher helfen wollen, schlauer zu werden. Das aber geht nicht, wenn das Geschäft rollt. Bei unserer ersten Studie in einem Raum mit solchen Leuchten - der Name BAP war noch nicht erfunden - meinten die Benutzer, sie hätten das Gefühl, ihnen fiele die Decke auf den Kopf. Später sah der zuständige Mensch einer Berufsgenossenschaft sich die mit der Leuchte beglückten Räume an und meinte, die Sache müsste schnellstens gestoppt werden. Ihm ging es aber gut im Verhältnis zu den Bauleuten einer Versicherung, hinter denen die Mitarbeiter den Missetäter für die neue Beleuchtung vermuteten. Die waren aber unschuldig. Bei der Ansicht der Räume, die sie bewerten mussten, fragten sie: "Was sind denn das für komische Kegel an der Wand?" Rund 30 Jahre danach habe ich wieder Leute getroffen, die sich über die komischen Kegel an der Wand mokierten. Und die Journalisten einer Fernsehanstalt, von denen man viele täglich auf dem Bildschirm sieht, ärgerten sich über deren Sicherheitsingenieur, der ihnen den Schlamassel eingebrockt haben sollte. Sie haben kurzerhand eine eigene Beleuchtung installiert und die normgerechte ausgeschaltet gelassen. 

Nun waren die Betriebe in Deutschland aber mehr oder weniger gezwungen, die Leuchte zu installieren, weil die ja die Norm war. Menschen, die den Arbeitsschutz vorantreiben wollten, mussten sie sogar dazu zwingen. Wir wollten dem Spuk ein Ende bereiten und haben die Ergebnisse einer Vergleichsstudie von Beleuchtungsarten einem Juristen unterbreitet, der da sagte: Ihr dürft behaupten, dass diese Beleuchtung dem Arbeitsschutz widerspricht. ("Direktbeleuchtung widerspricht dem Arbeitsschutz")

So veröffentlichten wir die Studie „Direktbeleuchtung widerspricht dem Arbeitsschutz“, die viele Zeitungen und das Fernsehen gerne aufgegriffen haben, weil die Journalisten selbst unter den Notleidenden waren. Hier kann man das Rohmanuskript bekommen (studiedirektbeleuchtung.pdf). Wer sich dafür interessiert, findet hier eine Präsentation von uns, die man bei Gefallen gerne auch selbst verwenden kann (Licht und Beleuchtung im Büro).

Müsste doch reichen, wenn man nachweist, dass etwas der Gesundheit der Benutzer schadet? Meine Erfahrungen mit früheren Aktionen dieser Art waren gemischt. Die Computerhersteller haben zunächst mit Boykott und Ähnlichem reagiert, aber die beanstandeten Dinge schnell geändert. Büromöbelhersteller haben viel Zeit gebraucht, aber am Ende auch akzeptiert. Hingegen haben die Hersteller von Diktiergeräten nicht einmal die Veröffentlichung des Forschungsberichts abgewartet, um die beanstandeten Punkte zu ändern. Sie schickten interessierte Entwickler, die aber detailliert fragten, was denn falsch sei an ihren Geräten. Was aber tat die lichttechnische Industrie? Da war die persönliche Diffamierung mit Rundschreiben an die Kundschaft noch die netteste Aktion.

Zwar hat sie heute akzeptiert, dass die Direkt-/Indirekt-Beleuchtung viel besser ist als ihr einstiges Lieblingsprodukt. Dennoch enthalten ihre Normen spezifische Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze und sie verlangt von Ergonomie-Normern, dass deren Produkte Anforderungen an die Leuchten enthalten. Summa summarum, die Mehrzahl der im Jahre 2012 betriebenen Büros in Deutschland wird mit Leuchten beleuchtet, die vor mehr als 40 Jahren „erfunden“ worden waren und spätestens 1997 mit unserer damaligen Studie „rechtskräftig verurteilt“ wurden.

Zumindest auf dem Papier wird bald Ruhe im Karton eingeläutet: Eine neue Studie wird den Anwendern zeigen, dass sie die Beleuchtung ihrer Arbeitsräume für das Wohl ihrer Mitarbeiter gestalten sollen und nicht „bildschirmgerecht“. Die Sorge haben ihnen die Entwickler von „modernen“ Bildschirmen abgenommen. Das ist zwar schon lange her, man musste aber erst zwei Professoren im Jahre 2012 bemühen, das Offensichtliche durch eine Studie zu bestätigen.

P.S.: Dieses wurde etwa im Jahre 1987 in einer Studie der Erfinderfirma von BAP-Leuchten herausgefunden, die sie auch veröffentlicht hat. „Modern“ heißt also nicht etwa neu. Und den am gesunden Bildschirmarbeitsplatz tätigen Mann haben wir 1976 fotografiert. Ob der heute anders sitzt?

 

 

Licht und Kinder

17.02.2012

BLAULICHT HIN IN HH - AD ACTA? NICHT DOCH!

Vor einem Jahr verkündete die Presse, Frank Schirra wäre nicht mehr Chef der CDU in Hamburg. Verständlich, wenn man seine Wählerzahl von einer Wahl zur nächsten halbiert. Hingegen glaube ich nicht, dass sein Engagement in Sachen Licht, mit dem er das Pisa-Tal mit Hilfe blauen Lichts zu überqueren versuchte, auch zu dem Debakel beigetragen haben könnte. Denn dazu hat die deutsche Öffentlichkeit weitgehend geschwiegen.

Man stelle sich vor, jemand will 1.000 Grundschulklassen mit Einrichtungen versehen, die die Kinder durch Bestrahlung zu höherer Leistung bringen sollen, und die Öffentlichkeit schweigt. Schlimm? Nicht doch, es wird noch besser: Das Institut, das die Blaulicht-Studie durchgeführt hatte, hat noch ein paar Dinge krumm gestaltet, was in einem ordentlich funktionierenden akademischen Umfeld ziemlich schlimme Folgen für den Chef nach sich ziehen würde. So z.B. wollte eine der drei Schulen, in denen die Studie stattgefunden hatte, doch nicht darin genannt werden. Wie sieht die Bereinigung eines Forschungsberichts aus?

Man nimmt die unwilligen Probanden heraus und berechnet die Ergebnisse neu. Nicht schön, aber geht noch. Was hat aber das Institut gemacht?  Nur die Zahl der Probanden korrigiert. Die Ergebnisse sind gleich. Na, bitte. So etwas nennt man homogene Stichprobe. Riecht doch irgendwie stark!

Es kommt aber noch besser: Nachdem eine Beschwerde bei der Ethikkommission eingegangen war, durfte wohl die Studie zur Validierung der Untersuchung nicht mehr mit Kindern gemacht werden. Also? Man nimmt Erwachsene. Sind doch auch Menschen! Ich glaube, der älteste Proband war 48 Jahre alt. Ganz schön junggeblieben, um an einer Studie für Grundschüler als Versuchskaninchen mitzuwirken.

Und dann? Man trägt die Sache vor einem handverlesenen Publikum vor. Dieses merkt zwar, dass der Vortragende ziemlich lustlos wirkt. Wie sollte der arme Kerl sonst wirken, wenn er Dinge vortragen muss, über die man sich nicht totlachen darf, obwohl die Sache wirklich zum Totlachen ist? Schwamm drüber, man kann solche Dinge ja vergessen.

Es kommt aber besser. Man bringt die Studie durch Anführen in einem offiziellen Dokument zu spätem Glanz. Und das sieht so aus:

(Veröffentlicht u.a.: Fassian M., Lange H.-H.: Key learnings from realized dynamic lighting projects: User acceptance and energy evaluation. Proceedings of the CIE Symposium „Lighting Quality & Energy Efficiency“, Vienna (2010) P379-384.)

Man merke: CIE ist die Weltorganisation des Lichts und nimmt für sich allein in Anspruch, lichttechnische Normen zu erstellen. Und da kommen hohe Herrschaften aus aller Welt zusammen, um den Plänen zu lauschen, deutschen Kindern mit frischem Licht zur Intelligenz zu verhelfen. Es ist nicht überliefert, ob das erlauchte Publikum unter Blaulicht stand.

Was meinen die Herren, die das Symposium „Lighting Quality & Energy Efficiency“ veranstaltet haben,  zu der Realität, wonach die Testobjekte in den Schulen mindestens doppelt so viel Strom verbraucht haben wie die üblichen Beleuchtungen? Wohl gar nichts. Bei Symposien fragt man üblicherweise nicht allzu viel. In diesem Fall hätte jemand doch auf den Tisch hauen müssen:

„Kühles frisches Licht“ morgens zum Aktivieren - Wow! Klassenarbeit - Brilliantes Licht erforderlich - Uff! Tief nach der Mittagspause? Wieder frisches kühles Licht! Ähemmm - Machen deutsche Grundschüler Mittagspause?

Wenn die Öffentlichkeit nicht aufwacht, kriegt sie von mir eine Ladung frisches kühles Licht ab. Ich fürchte, sie schläft aber weiter, während ihre Kinder in der Schule mit brilliantem Licht auf den Pisa-Gipfel getragen werden. Kein Wunder, die Damen und Herren Eltern hatten in der Schule ja keine Blaulichtduschen erhalten.

Ich bin in altmodischen Zeiten aufgewachsen. Da hieß es
„Im Frühtau zu Berge wir ziehn, vallera …“ Und so weiter :
Ihr alten und hochweisen Leut', vallera
Ihr denkt wohl wir wären nicht gescheit, vallera

Licht und Lüge

17.02.2012

… UND SIE DREHT SICH DOCH

Soeben ist der zweite Präsident der Bundesrepublik Deutschland zurückgetreten. Auch beim Abgang hat er bekräftigt, er habe trotz seiner Fehler immer aufrichtig gehandelt. Die juristische Prüfung der ihm vorgeworfenen Dinge werde ihn völlig entlasten. Ich schätze mal, er wird recht behalten. Denn, wer sich vernünftig diesseits der Kante des Zulässigen hält, kann von Juristen nicht belangt werden. Die Weisheit gilt nicht nur für ehemalige Bundespräsidenten, sondern erst recht für Lobbyisten oder gar Gesinnungstäter, wie übel sie den Mitmenschen auch mitspielen.

Von den letzteren, Gesinnungstätern, kenne ich jede Menge, darunter Kollegen, die nicht im Traum daran denken, etwas Unrechtes getan zu haben. Sie üben nur ihren Beruf aus. Sie sind alle Lichttechniker, die auch ohne Auftrag als Gralshüter ihrer - vermeintlichen - Disziplin fungieren. Für einen Menschen beliebiger Herkunft genügt es ins Lager der Aliens verbannt zu werden, einmal im Leben Leuchtdichte mit Leuchtstärke zu verwechseln. Und das reicht für ewig. So ein Missetäter hieß Hollwich, seine Missetat: Leuchtstoffröhre statt Leuchtstofflampe gesagt zu haben. Er blieb bis ins hohe Alter Buhmann, immerhin nicht ewig.

Interessanter der Kontext seiner Missetat: Hollwich hatte in den späten 1940er Jahren herausgefunden, dass viele Funktionen des menschlichen Körpers von der Beleuchtung und deren Spektrum beeinflusst oder gar gesteuert würden. Eigentlich müsste jeder Lichttechniker bei der Nachricht die Hände gerieben haben. Eine solche Aufwertung des Metiers hat es selten gegeben. Aber NEIN! Hollwich besaß die Frechheit, den Liebling der Technik, die Leuchtstofflampe, wegen ihres miserablen Spektrums anzugreifen. Also, ab in den Karzer!

Einem anderen, der etwas nicht weniger Bedeutsames ermittelt hat, drohte nicht etwa ein ähnliches Schicksal, er musste es sogar erleben und überstehen. Diesmal handelt es sich aber nicht um eine Historie, sondern um die blanke Gegenwart. Die Rede ist von Michael Holick und der Entdeckung des Vitamin-D-Defizits bei den Menschen. Was tut man mit einem, der nachgewiesen zu haben glaubt, dass die Gesundheit des Menschen vom Licht abhängt, und dies mit epidemiologischen Studien begründet und ein Buch schreibt? Richtig! Feuern.

Anders als deutsche Professoren, denen bereits bei der Berufung eine Tube Pattex mitgeliefert wird, damit sie selbst bei einem Sturz ihres Lehrstuhls noch daran kleben, können amerikanische Universitäten ihre Profs in die Prairie jagen. So auch Holick: Die unverzeihliche Missetat: Zu behaupten, Menschen nördlich von Atlanta hätten ein Vitamin-D-Defizit, weil die Hauptquelle für Vitamin-D die Sonne sei. Als Folge hiervon würden die Menschen höheren Risiken z.B. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustkrebs und Dickdarmkrebs ausgesetzt. Die Universität Boston feuerte Holick im Jahre 2004 wegen seines Buches „UV Advantage“ (mehr hier http://www.scientificamerican.com/blog/post.cfm?id=five-years-after-being-fired-sun-ex-2009-01-30, oder hier Holick, MF and Jenkins, M.  The UV Advantage, iBooks: New York, 2004.)

Reicht es, solche Ketzer zu feuern? Müsste man sie nicht auch daran hindern, weiter zu publizieren? Im Mittelalter hat man solchen Leuten z.B. die Zunge abgeschnitten, damit sie nicht weiterreden können. Heute hülfen solche Methoden nicht, weil der Kerl notfalls noch SMS mit der Nase tippen könnte. Was tun also? Vorschlag: In ein modernes Büro mit einer Klimahülle aus Glas setzen. Das dreifache Glas reduziert die Menge an UV, die in den Raum kommt, derart, dass man astronomische Methoden bräuchte, um die Strahlung nachzuweisen. So kriegt man selbst einen harten Knochen wie Holick weich.

Hat Holick etwa etwas Falsches gesagt oder geschrieben, sodass die Uni Boston ihn unbedingt hätte feuern müssen? Nicht doch, lange vor ihm hatte ein anderer behauptet, Licht in Innenräumen könne nicht gesund sein, weil dort UV fehle. Der hieß Matthew Luckiesh und hatte die Sache in einem Buch 1926 aufs Tapet gebracht. Die Uni Michigan, nicht weit entfernt von Boston, hat Luckiesh nicht gefeuert, obwohl die Kritiker des Buchs ihm vorgeworfen hatten, UV zu thematisieren sei wohl der größte Unsinn, weil Inder, die dauernd in der Sonne lebten, eher stürben als Amerikaner. Vielleicht lag es daran, dass Luckiesh einige Jahre später etwas schrieb, was ihn für die mächtige Hautcreme-Lobby annehmbar machte. Was er geschrieben hat, lässt sich nur unter Bezahlung von 30 US-$ ermitteln, weil sein Papier kein Abstract enthielt. Wer es dennoch will, kann versuchen (REACTION OF UNTANNED HUMAN SKIN TO ULTRAVIOLET RADIATION, M. LUCKIESH, L. L. HOLLADAY, and A. H. TAYLOR, http://dx.doi.org/10.1364/JOSA.20.000423).

Mit seiner Rehabilitation zog Luckiesh mit Galileo Galilei gleich, den zwar der Papst verdammt hatte, aber halt in Ruhe ließ, sofern er nicht weiter behauptete, die Erde könne keine Scheibe sein. Wie wir heute wissen, hatte der Papst recht … als er Galilei rehabilitierte, über 400 Jahre später.

Wo liegt nun die Sünde des Lichttechnikers? Ich glaube darin, zu glauben und andere glauben zu machen, in Innenräumen könne es gesundes Licht geben. Diese Irreführung hatte bereits begonnen, bevor der älteste heute lebende Lichttechniker geboren wurde. Man hatte Licht so definiert, dass darin UV nicht vorkam. Ansonsten müsste man nämlich sagen, dass das Tageslicht gesund sei und Kunstlicht, na ja! In Maßen genossen als Beleuchtung zum Sehen. Notgedrungen, weil man das Sonnenlicht nicht in Säcke füllen und ins Rathaus tragen kann wie weiland in einer Kleinstadt in der Schweiz. Man wollte unbedingt, dass künstliches Licht als gesund gilt. Dabei hatte Luckiesh bereits Ende der 1920er Jahre die Bedingung dafür genannt: Künstliches Licht muss UV beinhalten. Folgerichtig hat er die entsprechende Lampe konstruiert. Leider war dieser Lampe kein Erfolg beschieden. So wurde Luckiesh vergessen, die Lampe auch.

Würde davon der Wert des künstlichen Lichts geschmälert? Ich meine, kaum. Es gibt zum einen genug Bedarf an künstlicher Beleuchtung als Ersatz für Tageslicht. Zum anderen gibt es eine breite Palette von Anwendungen, bei denen die künstliche Beleuchtung der natürlichen haushoch überlegen ist, und andere, bei denen es schwarz um Tageslicht aussähe. Also? Man muss nur der Lichttechnik den Zahn ziehen, den lichten Tag nachmachen zu können. Da sieht man immer mau aus. Und die Jünger so lange schulen, bis die wirklich verinnerlichen, dass man mit Lux und Lumen keine menschengerechte Umgebung basteln kann.

Wer übernimmt aber die Schulung? Auch Lichttechniker, es gibt nämlich auch so'ne.

Bis dahin wird es aber noch Beleuchtungsnormen geben, die behaupten, die Sicherheit und Gesundheit des Menschen berücksichtigt zu haben (so DIN EN 12464-1, insbesondere ISO 8995-1:2002 (CIE S 008/E:2001)). Dabei ist es in Europa gesetzwidrig, Normen zu erstellen, die sich auf die Sicherheit und Gesundheit beziehen. Das darf nur der Staat. Und viele Menschen werden an diversen Krebserkrankungen sterben, die vielleicht vermeidbar wären, wenn man Leuten wie Holick glauben würde, anstatt sie zu feuern.