Posts Tagged: Gesundheit

Licht und Ökologie

14.07.2011

VERBOT DER GLÜHLAMPE 2

Das Jahr 2012 rückt näher, die Glühlampe wird vielleicht endgültig ausgeschaltet. Natürlich nicht überall, meine werden weiter brennen, weil ich keine Lust habe, mein Haus neu zu bestücken - mit Leuchten. Wir besitzen z.T. alltägliche, z.T. elegante, z.T. uralte Leuchten und Kandelaber, in die die Energiesparlampen nicht hineinpassen wollen. Zwar gibt es heute viel mehr Modelle als vor drei Jahren, dennoch kosten die besseren ein kleines Vermögen, wenn ich alles zusammenzähle, was ich bräuchte. Wenn die wenigstens passen würden!

In den letzten drei Jahren habe ich verstärkt auf die Vernichtung von Ästhetik und Design von erbauten Umgebungen durch unpassende Lampen geachtet und das in mehr als einem Dutzend Ländern. (Ich muss gestehen, dass ich diejenigen Lösungen, bei denen die Lampe in die Leuchte gepasst hat, nicht sehen konnte, weil sie eben zusammen passten.) Die Bilanz ist erschreckend. Ob schöne Hotels in Peking oder Goldschmiedeläden im Großen Basar von Istanbul oder schützenswerte U-Bahnhöfe in Berlin oder Moscheeeingänge in Saudi-Arabien - überall gucken grelle Lampen aus den Leuchten raus, die ihre Vorgänger gut vor den Augen der Menschen hatten verbergen können. Besonders hat mir die Tischleuchte einer alten Dame angetan. Früher verbargen sich zwei Glühlampen in dem Schirm, jetzt guckt eine einsame Leuchtstofflampe oben raus und spart unablässig Energie. Die Kreation haut dem Fass den Boden aus. Der Lampenschirm überlegt sich, wozu er einst gedient hat.

Ich hatte gelernt, dass Ökologie ist, wenn man vernetzt denkt, eben fast so komplex wie die Natur in ihren Zusammenhängen, und ein Produkt von der Wiege bis zur Bahre durchdenkt und bewertet.
Denkste. Eine Ökobilanz der Energiesparlampe gab es nicht, als man diese zum Nachfolger der Glühlampe auserkoren hatte. Zwar hatte das Öko-Institut so etwas veröffentlicht, hatte aber das schreckliche Ende der Lampe ausgeklammert - das Drama mit dem Quecksilber. Drama? Eher Tragödie! Lässt man das weg, gibt es dummerweise keine Leuchtstofflampen; behält man es, hat man bereits gesündigt. Greenpeace soll auch was im Köcher gehabt haben. Man hat es vorgezogen, das Papier für sich zu behalten.
Ich glaube, kaum jemand hätte die Vernichtung von 100 Jahren Kulturgut, Lampen, Leuchten, Kandelabern, Möbeln mit eingebauten Lampen, Decken mit integrierten Installationen etc. in die Ökobilanz eingerechnet. Wer nur an die CO2-Emissionen denkt, sollte wenigstens die CO2 einrechnen, die bei deren Entstehung entstanden sind, und die wieder entstehen werden, wenn man sie durch Neues ersetzt. Die kulturelle Bilanz der sog. Energiesparlampe ist verheerend. Die Ökobilanz, wenn sie je existiert hat, kann auch nicht gut aussehen, selbst wenn man von dem Quecksilber absieht, ohne die die Lampe nicht funktioniert. Die Lampe selbst spart keine Energie gegenüber Lampen gleicher Leistung. Sie ist nur als Ersatz gegenüber einer Glühlampe sparsamer, wenn man sie in die gleiche Fassung drehen kann. Damit kommt sie mit einem miserablen Vorschaltgerät daher, das die Leitungen verschmutzt. 

Licht und Vorschriften

13.07.2011

TECHNISCHE REGELN FÜR BELEUCHTUNG

Am 1. Juni 2011 war es so weit. Im Gemeinsamen Ministerialblatt verkündete das Arbeitsministerium, dass das jüngste Kind des Arbeitsschutzes das Licht der Welt erblickt hatte. Kaum hatte ich vor drei Wochen schon über eine Besonderheit davon berichtet, was insbesondere Gutachter freut, die neue Distanz zwischen Arbeitsschutz und den Normen, fragte mich jemand, ob ich doch nicht einen Artikel darüber schreiben wollte. Ich wollte.

Beim Recherchieren für den Artikel fiel mir etwas auf, was ich schon seit langem erwartete. Ich wusste nur nicht, wann es passiert. Jetzt ist es so weit. Zunächst zu meiner Erwartung: Da die Qualität von Licht immer häufiger an einer Zahl, 500, gefolgt von Lux bewertet wurde, womit die Beleuchtungsstärke gekennzeichnet werden sollte, wartete ich auf den Tag, an dem ein Experte darüber stolpert. Man kann zwar den Geschmack von Tomaten an ihrem Gewicht messen, ohne dafür gehängt zu werden, aber die Beleuchtungsstärke in Lux gibt es nicht. Sie ist nämlich ein Vektor, zu dem eine Richtung gehört. In grauer Vorzeit bildete die Richtung sogar ein ziemlich eigenständiges Qualitätskriterium; man ließ sie aber schnell fallen, weil die Allgemeinbeleuchtung so etwas nicht kennt. Es gab eben nur eine von oben nach unten. So sprach man von der Beleuchtungsstärke und meinte die horizontale. Dass auch andere bedeutsam sein können, wussten Lichttechniker bzw. Lichtplaner, aber auch Gemüsezüchter, Forstämter u.ä. Für Leute, die sich mit der Ästhetik beschäftigten, waren die anderen sogar wichtiger. Nun hat es vor einiger Zeit der Arbeitsschutz gemerkt und in ein Regelwerk (BGR 131) aufgenommen. Die Erklärung sieht so aus:

Dabei ist ein kleiner Lapsus passiert. Die vertikale Beleuchtungsstärke wurde in nur einer Richtung dargestellt. Macht nix, das Bild ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man den gesamten Text der BGR liest, kann man damit gut leben.

Nun wurde aus der BGR eine ASR geschneidert, um die es hier geht. Die wollte einen Fehler des Vorgängers ausbügeln, dessen Angaben zur Beleuchtungsstärke die horizontale meinten. In der ASR A4.3 bezieht sich der Wert immer auf die Ebene, die für die Sehaufgabe relevant ist. So stand es früher in den Beleuchtungsnormen, und steht heute noch drin. Wo liegt das Problem? Man hat aus der „zylindrischen“ B. der BGR eine vertikale machen wollen, hat aber die Ebene vergessen. Bei der Hitze des Gefechts ist den Experten noch was entgangen, nämlich dass die Tische für das Technische Zeichnen fast senkrecht (75°) stehen. Die Angabe der Beleuchtungsstärke für Zeichentische bezog sich immer auf diese Lage. Nun wird für solche Arbeitsplätze auch eine Vertikalbeleuchtungsstärke angegeben. Allerdings nur 175 lx. Wohin damit?

Es rächt sich, dass Gremien mit Beleuchtungsstärken umgehen wie im (orientalischen) Bazar. Ihr Glück, dass die Bazarhändler an solchen Sitzungen nicht teilnehmen. Sie würden sich den Vergleich vermutlich verbitten.

Licht und Sicherheit

23.06.2011

ENDLICH DA - ASR A3.4

Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“

Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.

Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:

„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)

Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:

„Sicherheit und Gesundheitsschutz

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.

Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“

Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.

Licht und Lügen drumherum

15.06.2011

LED - EINE MÄRCHENHAFTE LICHTQUELLE

Kann man die Unwahrheit sagen, ohne zu lügen? Oder lügen, indem man die Wahrheit sagt? Normalerweise nicht, aber bei „neuen“ Technologien schon. Das hatten wir z.B. in den 1980er Jahren, als die neuen IuK-Technologien (Informations- und Kommunikationstechnologien) über uns hereingebrochen waren. Was wurde da nicht gelogen! Telex, Teletex, Pattex … Alles Geschichte. Bei dem Internet hingegen ging die Sache so rasant vor sich, dass man nicht selber lügen konnte, man brauchte Profis dafür. Die Blase wuchs so schnell, dass allen schwindelig wurde, und sogar echte Profis von der Wirtschaft mussten sich als „Old Economy“ belächeln lassen. Pffft! Die Blase ging etwa im Jahr 2000 aus.

Ob wir bei LED auch mit einer Blase zu tun haben, kann man nicht sagen. Schwindelig wird einem aber dennoch, weil die ganze Lichttechnik nichts anderes mehr kennt. Heute fand ich eine köstliche Abhandlung darüber, deren Titel so aussieht:Der Autor, ein gewisser Dr. John W. Curran, zieht die Sache treffsicher durch den Kakao. Aber, Vorsicht! Der Mann kennt die Technologie wirklich gut. Kakao zubereiten auch.

So beschreibt er, dass die Lichtausbeute der LEDs, die oberhalb von 25 °C in die Knie geht, hervorragende Aussichten für eine Zukunft für Freilicht(!)-Anwendungen (nachts) und tiefgekühlte Räume (auch tagsüber) verspricht.

Aber auch andere bekommen ihr Fett ab, so z.B. diejenigen, die ein Leuchtmittel nur an seiner Lichtausbeute bewerten. Da sehen „alte“ Technologien eventuell viel besser aus, aber nicht, wenn man die Systemleistung betrachtet. Da macht es sich bemerkbar, dass LEDs viel kleiner sind als herkömmliche Lampen, und dadurch nicht nur andere Anwendungen möglich machen, sondern dass auch Berechnungen der Wirtschaftlichkeit üblicher Art schwach aussehen lassen können. Also können die, die solche Berechnungen anstellen, lügen, ohne dass sie etwas Falsches sagen bzw. sagen wollen.

Aber auch diejenigen, die die neuen Leuchtmittel über den grünen Klee loben, können lügen, ohne es zu merken. So können LEDs auf den Netzen solche Oberwellen erzeugen, dass man bei einer Übertragung von 1 W Wirkleistung (Glühlampe) ein Vielfaches davon im Netz hin- und herschiebt. Was daraus bei den sog. „Energiesparlampen“ entsteht, hatte ich in Dezember beschrieben:

Zum genauen Studium die Quelle: http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2009-6-476-478-48502.html und hier eine eingelesene Version (leider mit OCR-Fehlern) Elektropraktiker Blum Glühlampe Netzbelastung.pdf

Was ist aber eine LED? Wovon reden wir? Curran gibt an, die würden als Laser eingestuft (EN 60825 Klasse 2), weil er vermutlich noch nicht wusste, dass sie in eine andere Norm geschoben würden als Lampe. Na, ja - man kann sie auch als Leuchte einstufen, wie das Bild zeigt. Nur nicht als heat-bulb, wie zwei witzige Ingenieure mit den Glühlampen gemacht haben. Denn LEDs erzeugen keine Wärme … sagt man. Jedenfalls strahlen sie in der Hauptrichtung keine IR-Strahlung. Aber warum ist das Gebilde rechts so komisch geformt?

LED und Wärme - das ist wohl der Knackpunkt. Jeder Fachmann, dem ich erzähle, ich hätte LEDs gesehen, die kaputt wären, obwohl sie bestimmt keine 50.000 Stunden betrieben worden sind, murmelt was von thermischen Problemen. Deswegen können die Herrschaften, die die Angaben zur Lebensdauer machen, beliebige Zahlen auspusten, ohne zu lügen. Alle sind richtig - oder alle falsch - wie man es betrachtet.

Besonders raffiniert gehen die echten Fachleute vor. Sie ändern über Nacht die Berechnungsgrundlage für die Lebensdauer, von der es sowieso nicht nur eine gibt. So lässt sich die Lebensdauer einer LED auf 50.000 h berechnen, aber auch auf 100.000 h, wenn man die Latte nur ein bisschen verschiebt. Denn die Lichtausbeute einer LED geht gaaanz langsam in die Knie. Und wenn man den Schnittpunkt einer fast waagrechten Linie mit einer echt waagrechten ermittelt, ergeben kleine Fehler große Änderungen.

Keine Sorge - es sind viele Normen in Vorbereitung, manche auch abgeschlossen. Man wird schon Wege finden, ein Licht mit Blaustich in die Farbwiedergabestufe 1b zu schmuggeln, die Farbtemperatur so lange hin- und herzuschieben, bis die gewünschte Zahl erscheint u.v.a.m.

Wer solche Aussagen für übertrieben hält, kann seine LEDs en gros über Alibaba.com bestellen (eine Handels- und Kommunikationsplattform für Unternehmen (B2B)) oder einzeln über Taobao ersteigern (ebay auf Chinesisch) und mit Alipay (paypal auf Chinesisch) bezahlen. Wenn die Lichtqualität einem dann spanisch vorkommt, sollte man sich in aller Demut bei den Levantinern entschuldigen für die Vorwürfe wg. ihrer Handelsmethoden und schräger Zahlenangaben. Gegenüber der Präzision heutiger technischer Kataloge waren deren kapitale Sünden nur kleine Ausrutscher. 

Wie dem auch sei, neben LEDs, die wahre 50.000 Stunden durchhalten, gibt es welche, die nicht einmal 500 Stunden alt werden. Das liegt meistens an der Thermik. Aber die fleißig erfundenen Märchen können auch gefährlich werden. So glauben viele Betriebe, sie müssen ihre Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtweganzeiger warten. Wenn man hinguckt, sind viele schon durchgebrannt. Wer der geringen Energieaufnahme vertraut, kann auch Brandgefahren hervorrufen. Zwar verbrauchen die LED wirklich wenig Strom zum Lichterzeugen. Sie können aber trotzdem schön heiß werden. 

 

Licht und Gesundheit

10.06.2011

EIN LUX REICHT NICHT

Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!

Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.

Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen. 

Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.

Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...

Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.

Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die  V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.

Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)