Posts Tagged: Forschung

Licht und Gesundheit

10.06.2011

EIN LUX REICHT NICHT

Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!

Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.

Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen. 

Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.

Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...

Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.

Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die  V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.

Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)

Licht und Gesundheit

23.01.2011

KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN?

Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Nach einer Mail, die ich gestern bekommen habe, scheint die Sache doch nicht geklappt zu haben.

Deutschland hat sich mit Licht und Sicherheit, und nicht nur damit, nicht leicht gemacht. Da der erste Auftragnehmer, der sich von Staats wegen damit kümmern sollte, dass die Arbeitsstätten gesund beleuchtet werden, sich nicht darauf beschränken wollte, der Architekt Albert Speer, wurde gleich eine ganze Behörde aufgebaut: Amt für Schönheit der Arbeit. Er hat richtig sein Herzblut vergossen und für eine deutsche Norm (DIN 5035) gesorgt, die das Licht in Arbeitsstätten regelt. Da stand sinngemäß geschrieben: Licht diene der Schönheit und Gesundheit. Wer´s genauer hätte, so lautete das Ziel der Norm: “Die künstliche Beleuchtung von Innenräumen muß den Forderungen der Gesundheit und Schönheit entsprechen, dabei zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Zwei Jahrzehnte später - das Deutsche Reich ist passe´, es lebe die BRD - allerdings etwas nüchterner, da es mit der Schönheit der Arbeit es doch nicht allzu schön gewesen war. Nun hieß es: “Die künstliche Beleuchtung muß hygienischen Forderungen genügen, wirtschaftlich sein und der Raumwirkung dienen.” Die Hygiene stand immerhin im Vordergrund. Schönheit musste nicht mehr sein, aber die Raumwirkung war schon ein Ziel. Warum man die Schönheit nicht auf die Spitze treiben wollte, kann man verstehen, wenn man eine ALDI Filiale besucht. Dort dürfen die Verkaufsräume um Gottes Willen nicht schön sein. Sie müssen lumpig aussehen, damit der Kunde weiß, was man von ihm hält. Vermutlich sind die Pausenräume des Personals als Entschädigung sehr schön ausgestattet. Hoffe ich …

Das war 1953. Man konnte die zweite Ausgabe von DIN 5035 kaufen. Danach vergingen noch mehr als zwei Jahrzehnte, bis man die (fast) endgültige Fassung von DIN 5035 in der Hand halten konnte. Wenn Albert Speer die gelesen hätte, wäre er vermutlich aus der Fassung geraten: “In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.”  hieß die einzige Anforderung im Jahre 1979.

Es wäre eine böse Unterstellung, wenn man das Erscheinungsbild von vielen Arbeitsstätten auf die Entwicklung der Anforderungen der Lichttechnik von Gesundheit und Schönheit zum mühelosen Erkennen von Sehobjekten zurück führen würde. So etwas kann weder eine Norm, noch der böse Arbeitgeber schaffen. Vielleicht fällt jemandem etwas ein, wenn er sich die Tasse anguckt, die er zum Kaffeetrinken zum Betrieb gebracht hat. In Deutschland gibt es Sozialpartnerschaft, auch in Sachen Schönheit.

Während die Schönheit ersatzlos auf der Strecke geblieben war, sorgte mittlerweile doch jemand für sicheres Licht. Der Bundesminister für Arbeitsschutz und Sozialordnung. er hatte die Arbeitsstättenverordnung erlassen, die künstliches Licht regelte. Dass die Tageslichtbeleuchtung ihm entfallen war, sollte man nicht allzu tragisch nehmen. Denn er hatte auf den Ausblick nach Draußen abgehoben. Tageslicht als Beleuchtung - wie schnöde! Wir haben doch Neonlicht - Pardon LL-Lampen, wie es so schön heißt.

Da die ArbStättV vielen doch zu abstrakt vorkommen würde, hat der Minister eine Erklärung verfassen lassen, die Richtlinie 7. Sie erklärte, wie man die Beleuchtung auszuführen hatte. Dass (fast alle) Teile davon aus einer Norm stammten, die unter der Ägide der Hersteller der Technik entstanden war, sollte man auch nicht allzu tragisch nehmen, weil man die Sache doch nicht wird verstehen können, ohne den zuständigen Mann in Ministerium zu fragen. Und der ist leider nicht mehr da. Sonst hätte er uns erklären können, warum er so oft die Marketingorganisation der Hersteller zitieren musste. Und das hätten wir alle gut verstanden.

Die ArbStättV, von der SPD initiiert, fiel einem SPD-Minister zum Opfer, der eine geniale Idee von Leuten wie Ronald Reagan und Maggie Thatcher in die deutsche Gesetzgebung einbrachte - übrigens echte Bewunderer der Partei der kleinen Arbeiter: Man muss die Wirtschaft von den Fesseln der Vorschriften befreien, damit sie sich zu neuen Höhenflügen aufschwingt. Die Sache nannte sich Deregulierung. Ein Superlativ, der schwer zu toppen sein wird, geht auf deren Konto: Die Bankenkrise von 2008 bis Gott-weiß-wann. Zur Ehrenrettung des Ministeriums: Der Mann, der die gut funktionierende ArbStättV dereguliert hat, war nicht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie seine Vorgänger und Nachfolger, sondern Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, und ist nicht mehr in der SPD. Wie dem auch sei, in der neuen ArbStättV sind alle Klarheiten beseitigt, sofern vorhanden. Deswegen müssen die Richtlinien dazu umso klarer ausfallen. Sie sind in der Mache!

Nun hakt es aber gewaltig, was Beleuchtung angeht. Und wird wohl noch eine Weile haken. Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat nach der Mail, die ich gestern erhalten habe, einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ - nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig jeder zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Im Klartext: Nein: ich trau mich nicht, das zu schreiben, geschweige denn zu beschreiben. Man setze mal einen Verwaltungsjuristen auf die Spur der Sache und lasse ihn beschreiben, was das bedeutet. Für die Norm so etwas wie Exkulpation. Für die Bauherren? Wer nach der künftigen Norm für Beleuchtung baut, kann nicht darauf bauen, er habe auf die richtige Vorschrift gebaut. Wer, um Gottes Willen, will in Deutschland auf Sand bauen?

Ganz so lieb ist das nicht, zumal die Betriebe mit mancher Begründung vermutlich kaum was anfangen können: Der Staat hätte die Mindestwerte von vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken anders festgelegt. Wenn man diese Begründung einem Facility-Manager nach dem zweiten Sektfrühstück auf den Tisch legt, wird er bestimmt nüchterner werden als nach 6 Monate Mineralwasserkur.

Mir wäre es lieber, wenn sich der Staat mit der Schönheit der Arbeit befassen würde. Da war die Welt noch in Ordnung … 

Licht und Kinder

21.01.2011

BLAULICHT IN HH - AD ACTA?

Heute verkündete die Presse, dass Frank Schirra nicht mehr Chef der CDU in Hamburg sei. Verständlich, wenn man seine Wählerzahl von einer Wahl zur nächsten halbiert. Hingegen glaube ich nicht, dass sein Engagement in Sachen Licht, mit dem er das Pisa-Tal mithilfe blauen Lichts zu überqueren versuchte, auch zum Debakel beigetragen haben könnte. Denn dazu hat die deutsche Öffentlichkeit weitgehend geschwiegen.

Man stelle sich vor, jemand will 1.000 Grundschulklassen mit Einrichtungen versehen, die die Kinder durch Bestrahlung zu höherer Leistung bringen sollen, und die Öffentlichkeit schweigt. Dabei meckert sie bereits bei 100% sicheren Vorhaben, so etwa für mehr Angebot für Bildung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Vielleicht wäre es angemessen, die Eltern irgendwie intelligenter zu machen, sei es durch Bestrahlung.

Wenn Kinder durch den Pisa-Test durchrauschen - sind sie selbst schuld?

Licht und Smart Meter
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21.01.2011

DER STROMMANN IST WIEDER DA

„Marketing ist, wenn der Kunde Enten will und man nur Hühner hat, sodass man den Hühnern die Füße breit klopft.“ So und ähnlich lauten die üblichen Verunglimpfungen der Abteilung, die jeder Anbieter betreiben muss. Lichttechnische Firmen machen da keine Ausnahme, und betreiben gemeinsam auch noch ein zentrales Marketing. Eines der erfolgreichsten, übrigens. Die Marketingleute müssen ihr Gehirn ständig martern, um Anwendungen für die Produkte der Firma zu finden, wobei manchmal die ulkigsten Dinge erfunden werden.

Die bizarrste Lichtanwendung ist aber keinem Marketingexperten aus der Lichttechnik eingefallen, sondern dem FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE). Wir können in den nächsten Jahren mit einem regen Absatz von Taschenlampen rechnen, mit denen das deutsche Volk seine - jetzt - intelligenten Stromzähler abliest. Na, ja. Ganz so intelligent sind die Dinger nicht, nur smart. Und heißen deswegen Smart Meter. Wieder mal ein Begriff, der auf die Herzen des einfachen Volkes zielt. 

Abgesehen davon, dass das nicht so einfache Volk beim Lesen der Beiträge zu dem aktuellen Thema und auch beim Studium der Bedienungsanleitungen ebenso doof vorkommen wird wie gläubige Christen vor Martin Luther beim Lesen der Bibel, wird es nie verstehen können, warum man eine zertifizierte Taschenlampe benötigt, um den Stromzähler abzulesen. Was die Bibel davor schützte, von einfachen Menschen gelesen zu werden, die Sprache, wird den Smart Meter davor bewahren, vom Volk verstanden zu werden, auch die Sprache, diesmal nicht Latein sondern Denglish. Allein das Wort smart hat es in sich. Auf Deutsch bedeutet es oft gerissen, gewieft, schlau u.ä., und riecht selten gut. Wenn man nach Bedeutungen in Englischen sucht, findet man z.B. das Brennen, der Schmerz oder wehtun als Verb, oder Besserwisser, Klugscheißer oder Neunmalkluger in Verbindung mit alec. Manche positive Bedeutung wie smart money = klug angelegtes Geld hat sich im Zuge der Bankenkrise eher ins Gegenteil umgewandelt. Sogar in der ganz positiven Bedeutung, z.B. in Verbindung mit card, bedeutet smart „besser als dumm, aber weniger als intelligent“, was man gut in der Computerei verstehen kann - smart Terminals, das waren die halbintelligenten Terminals, die vom PC abgelöst wurden, weil doch zu dumm.

Ganz langsam zum Mitschreiben: Unsere Behausungen, Haus oder Wohnung genannt, sollen zu Smart Homes mutieren. Der Strom in diesen smarten Gebilden kommt nicht etwa aus der Steckdose eines EVU, sondern aus einem Smart Grid. Damit Smart Home am Smart Grid funktioniert, braucht man einen Smart Meter. Was das ist, werden wir noch lernen, wenn der hackende Sohn des Nachbarn nicht mehr die Computer des Pentagons angreift, sondern bei uns den Strom abstellt, aus Versehen oder auch mal absichtlich.

Damit man sich nicht ganz so doof vorkommt, haben sich die smarten Fachleute vom FNN etwas einfallen lassen, die optische Taste. Ein Glück, dass ihnen nicht die akustische Taste eingefallen ist, sonst würde es ganz schön laut werden in den Kellern, wo die Smart Meter aushängen. Was ist das Schöne, die optische Taste, die neue Errungenschaft? „Die optische Taste ist ein lichtempfindlicher Sensor, den Sie mit einer handelsüblichen Taschenlampe bedienen. Leuchten Sie dafür auf die markierte Stelle entsprechend der Abbildung auf Seite 3*.“ Damit man es nicht zu leicht hat, sagt die Bedienungsanleitung, dass der Stern hinter der 3, ein Wahrzeichen unserer Werbekultur („Nur 3,99* € - kann aber auch 99,99 € bedeuten) folgendes besagt: „* Je nach Hersteller kann sich die optische Taste auch an einer anderen Stelle des Zählers befinden.“ Schlicht ausgedrückt, wenn die Taste nicht dort ist, wie auf Seite 3 abgebildet, ist sie eben wo anders. Wenn sie nicht woanders ist, …“.

Ist das so wichtig? Ja - weil man die besagte Taschenlampe genau vor diese Taste halten muss, und unzählige Male drücken. So z.B. „erstes Anblinken - Displaytest über beide Zeilen“. Und dann? Man muss ein zweites Mal anblinken und kommt zur Eingabe der PIN. Gibt es Leute, die noch nicht wissen, was eine PIN ist? Nein! Aber bestimmt viele, die nicht wissen, wie man eine PIN mit einer Taschenlampe eingibt. Das geht so: Um die PIN-Eingabe zu aktivieren, muss man 5 Sekunden auf die optische Taste leuchten. Dann kann die Eingabe der PIN beginnen: „Für die Eingabe der vierstelligen PIN leuchten Sie mit der Taschenlampe zweimal auf die optische Taste: In der 2. Displayzeile erscheint „PIN“ und an der 1. Stelle steht die Ziffer 0.“ Erst mal tief Luft holen, vielleicht ein Gläschen Sekt auf den Erfolg trinken? Es geht weiter und zwar endlos: „Leuchten Sie die optische Taste mehrfach kurz an, bis die 1. Ziffer der vorgegebenen PIN an der 1. Stelle angezeigt wird. Die Ziffernfolge ist gleitend und endlos (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 0, 1, 2, usw.)

Nachdem Sie die gewünschte Ziffer sehen, warten Sie 3 Sekunden.“ Und so weiter, und so weiter, bis alle vier Stellen drin sind, wie ein bekannter Tennisspieler sagen würde. Jetzt steht einem erfolgreichen Ablesen der Daten nichts mehr im Wege. Und zwar ewig, denn die Bedienungsanleitung besagt: „Wenn Sie die PIN-Eingabe an dieser Stelle nicht wieder aktivieren, können Sie jederzeit Ihre persönlichen Stromverbräuche ohne die Eingabe der PIN durch Anleuchten der optischen Taste abrufen.“ Was, wenn man seine Daten doch vor anderen Leuten mit einer Taschenlampe schützen möchte: „Zum erneuten Schutz Ihrer Daten müssen Sie die PIN-Eingabe wieder aktivieren.“ Wieso muss ich die Eingabe wieder aktivieren, wenn ich gar nichts eingeben möchte? Den Sinn dieser Sache kann nur ein Techniker erraten. Offensichtlich ist die optische Taste bistabil. Aktiviert man sie, ist sie aktiviert. Aktiviert man noch einmal, ist sie deaktiviert.

Das erfährt man beim Kundenservice, nehme ich an. Die Mitarbeiter dort sind sehr freundlich und regen sich nicht einmal dann auf, wenn man etwas Dummes tut, wie die PIN zu vergessen. Man muss die angegebene Nummer anrufen und „Gern nennen Ihnen die Mitarbeiter die korrekte PIN für Ihren Zähler.“ steht in der Bedienungsanleitung geschrieben. Man muss diese Bedienungsanleitung unbedingt vor den Kabarettisten schützen. Die erfinden womöglich lustige Dialoge zwischen Hausmeister Krause und der freundlichen Serviceabteilung über die PIN der abwesenden Oma Stein, die die Treppen in den Keller nicht mehr steigen kann.

Die Sache ist benutzerfreundlich wie es nicht mehr geht. Was passiert, wenn man die PIN falsch eingibt? Keine Sorge: „Sie können die Eingabe der PIN beliebig oft wiederholen.“  Was tun, wenn der liebe Nachbar sich die PIN abgeguckt haben könnte? „Die PIN wird einmalig vergeben und kann von Ihnen nicht geändert werden.“ sagt die FAQ aus (Bitte buchstabieren und nicht lautmalerisch aussprechen, man könnte Sie missverstehen.).

Der Verbraucher kann echt souverän darüber entscheiden, was mit seinen Daten wird: „Wenn Sie einmal die PIN eingegeben haben, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die PIN-Eingabe wieder aktivieren möchten oder nicht.

Bleibt noch zu erwähnen, dass der Ableser, in den meisten Fällen mit älteren Wohnungsbesitzern die Ableserin, nicht nur nicht von Gicht oder ähnlichen Leiden geplagt sein darf, um den Arm so hoch zu halten, dass die Taschenlampe die optische Taste trifft. Sie müsste eigentlich drei Arme haben, wenn sie auch noch das Abgelesene notieren will.

Da die Natur das (vermutlich) nicht hergeben wird, sollte man alternativ die FNN-Experten in zwei Kurse schicken, Grundkurs „Datenschutz für Dummies“ und Fortgeschrittenenkurs „Ergonomie für blutige Anfänger“. Den Grundkurs in Ergonomie kann man ihnen ersparen, denn sie haben offensichtlich gelernt, den Benutzer zu modellieren: Die Bedienung der optischen Taste erinnert verdammt genau an den Stromableser, auf den früher in den Vorstädten die „grünen“ Witwen sehnsüchtig warteten. Jetzt ist er wieder da, modellhaft auferstanden.

Sind die Deutschen technikfeindlich? Vielleicht, aber dann nicht freiwillig. Wenn unsere Experten mit dem Rest des Smart Metering so smart umgehen, wird es wohl nix mit dem Smart Home. Dabei geht es um nichts weniger als eine Vorstellung über den intelligenten Umgang mit Energie. Technik ist zu ernst, als dass man sie Technikern überlassen dürfte.

Wenn die Techniker derart smart sind, wie die Bedienung der optischen Taste sich anhört, werden wir vermutlich ein paar Jahrzehnte warten, bis Smart Meter in Deutschland flächendeckend eingeführt werden. Bis dahin können sich einige mutige Menschen der Technologie bedienen, die z.B. in Norwegen alltäglich geworden ist. 

Mein AMpelmann

Licht und Energieeffizienz
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05.11.2010

… UND HIER DER ÜBERNÄCHSTE

Kennt jemand die Just-in-Time-Produktion? Ich nehme an, nur wenige. Dafür kennen vermutlich alle die LKW-Kolonnen auf der rechten Spur deutscher Autobahnen. Der Unterschied zu einer Parkspur besteht darin, dass sich die Fahrzeuge auf dieser Spur gelegentlich bewegen.

Wenn man in die Fahrzeuge hineinguckt, erblickt man gehetzte Gesichter von LKW-Fahrern, die auf Deubel-komm-raus ihre Fracht abliefern müssen. Deswegen bleiben viele nicht auf der rechten Spur. Wer betreibt denn diesen Wahnsinn? Sie hören alle auf noble Namen, so wie BMW, Daimler, Mars etc. Bei dieser Art der Produktion werden Lagerhallen abgeschafft, Pardon, auf die Autobahn verlagert, weil man sie irgendwie doch braucht. Ergo: Man spart auf Kosten der Allgemeinheit, die die Autobahn baut, die Unfallopfer versorgt und die schnell alternden LKW-Fahrer entsorgt. Mit 40 sind sie ziemlich kaputt und müssen irgendwie anders weiterkommen. Oder auch nicht.

Was hat das mit der Energieeffizienz zu tun? Viel in Sachen Verlagerung. Ein Autor der Zeitschrift Elektropraktiker hat nachgerechnet, dass man für die Versorgung einer 12 W Energiesparlampe als Ersatz für eine 60 W Glühlampe mit einer Scheinleistung von 67,4 VA rechnen muss, d.h. mit einer größeren Belastung des Netzes als durch die Glühlampe. Wie viel Energie dabei verloren geht, weil die „Sparlampe“ dadurch entsteht, dass man bei der Technik spart und deswegen die vorhandenen Netze vollstopft, hat er nicht berechnet. Nach der „Bestrafungspraxis“ der EVUs für Kunden, die ihren Leistungsfaktor nicht sauber halten, kann dies um 20 % geschätzt werden.

Ja, der Betrieb der Energiesparlampen verstopft die Leitungen. Aber nicht nur das … er verschmutzt sie auch: (O-Ton Autor):

„Hinzu kommen natürlich unerwünschte Netzrückwirkungen, welche sich durch die Stromoberschwingungen im Energienetz ergeben:

  1. Stromüberhöhung im Neutralleiter von Netzen durch die Addition aller durch 3 teilbaren Harmonischen;

  2. Erhöhung des Spannungsabfalls aller Leitungen und Transformatoren durch Vergrößerung der Impedanz;

  3. Kondensatoren und Kompensationsanlagen werden überlastet und die Lebensdauer wird verkürzt. Die Netzimpedanz verringert sich mit steigender Ordnungszahl der Harmonischen;

  4. Akustische Störungen in Geräten und Transformatoren;

  5. in Drehfeldmotoren verursachen Spannungsharmonische ein Drehfeld in die Gegenrichtung und erzeugen zusätzliche Verluste.“

Mit solchen Schwingungen haben sich unsere Energiepolitiker wohl nicht befasst. Der Vergleich mit der Just-in-Produktion hinkt wohl eher: Die Autobahnen, die die Lkw kaputt fahren, sieht man, außerdem würden sie auch sonst kaputt gefahren werden. Hingegen merkt nur der gewiefte Fachmann, wie Netze verschmutzt werden.

Zum genauen Studium die Quelle: http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2009-6-476-478-48502.html

und hier eine eingelesene Version (leider mit OCR-Fehlern) Elektropraktiker Blum Glühlampe Netzbelastung.pdf