UBA entzaubert die Marketingmasche - Tageslaufabhängig statt human centric
Wer diesen Blog häufig liest, kennt meine Meinung über Marketing. Es muss sein, darf aber Konzepte nicht ersetzen. Nachdem ich die Sache auch nach Jahren nicht verstanden hatte (hier) und auch nicht nach einer zweitägigen sehr intensiven Diskussion unter Fachleuten und Stakeholdern, zu der KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung) jüngst eingeladen hatte (kan-position_kuenstliche_biologisch_wirksame_beleuchtung_2015-1), freue ich mich, dass das UBA die Sache zum Forschungsgegenstand machen will.
Es heißt: "Schwerpunkt sollen die tageslaufabhängige Beleuchtung (engl. human centric lighting) und die Farbwiedergabe sein". Wie nüchtern - aus human centric lighting soll tageslaufabhängige Beleuchtung werden. Wie man sieht, gibt es in Deutschland offensichtlich Ämter, die ihre Nominierung zum Sprachpanscher des Jahres gefährden.
Da das Projekt mir sinnvoll erscheint, gebe ich unten in Kopie die Zielsetzung, die gesamte Ausschreibung kann man hier abrufen.
Hinter dem Projekt steckt kein Spaß, sondern superharte Arbeit. Denn seit fast 100 Jahren ist die Währung in der Lichttechnik Helligkeit und wird in Lumen abgewogen. Die Verteilung der Lumen auf die Arbeitsfläche heißt Lux und wird meistens zusammen mit 500 benutzt (wer eine Rede zur Beleuchtung hält und nicht 500 lx pro Minute anführt, gilt als Außenseiter.). Was nützt mir aber die ganze Helligkeit, wenn es keine Farben gibt? (nicht nur bei der untersten Helligkeit (Nacht) gibt es keine Farben, sondern auch bei der obersten (Blick in die Sonne)). Farbenerkennen gehört nicht zur Sehleistung. Die Lichttechnik lebt noch in dem Schwarz-Weiß-Zeitalter.
Soweit kann jeder die Sache verstehen. Warum soll die Arbeit aber hart sein? Hat jemand schon mal Sprüche gehört wie "Nachts sind LEDs effizienter" oder "kaltes Licht ist effizienter"? Zumindest das letzte kennt aber jeder Praktiker: Lampen mit einem miesen Spektrum, die (deswegen?) kalt aussehen, haben eine höhere Lichtausbeute. Und wenn man sich denn ein volleres Spektrum wünscht, muss man bis zu 60% mehr Strom aufwenden für die gleiche Menge an Lux bzw. Lumen. Man stelle sich einen Lichtplaner vor, der 20% mehr Strom (und entsprechend mehr an Lampen und Leuchten + Kabel & Klimbim) benötigt als sein Konkurrent, erklärt dem Kunden, sein Licht sei aber wärmer auch wenn ungleich teurer (mal hier gucken: http://healthylight.de/energiesparen-gegen-behaglichkeit/)
Es geht also nicht um die kinderleichte Aufgabe einer Währungsumstellung, sondern um die Frage, ob eine eingeführte Währung überhaupt eine ist. Nach meinem Dafürhalten ist sie keine. Niemand hat aber bislang eine bessere gefunden. Wer nach tiefergründigen Ursachen sucht, kann hier viele finden (Beleuchtungsstärke – Grundgröße oder Irreführung?). Noch mehr gibt es hier. und da und dort.
Übrigens, das UBA ist nicht das erste Amt, dem die Sache stinkt. Auch The California Energy Commission (CEC) will Schluss machen mit der Mauschelei (auch hier). Mal sehen, wer was zustande bringt. Auch als Optimist sehe ich keine großen Aussichten. Denn es geht ans Eingemachte, und eingemacht wurde es etwa 1925 - in einem Land vor unserer Zeit.

"EVUPLAN 37EV 16 123 0: „Berücksichtigung der Lichtdienstleistung bei der Festlegung von Effizienzanforderungen an Produkte der Beleuchtungstechnik“
Ziel des Vorhabens ist es, Maßstäbe für die Bewertung der Stromeffizienz von Beleuchtungsprodukten – Lampen, Module, Leuchten – (weiter) zu entwickeln.
Die Stromeffizienz von Produkten der Beleuchtungstechniken erfolgt vielfach mittels der Lichtausbeute. Diese ist jedoch nur ein Maß für die Helligkeit, also nur einen Einzelnutzen, den ein Beleuchtungsprodukt bieten kann. Bewertet werden sollten aber alle von Beleuchtungsprodukten gelieferten Einzelnutzen, die in ihrer Gesamtheit die Lichtdienstleistung ergeben: Licht mit der richtigen Helligkeit, dem richtigen Spektrum, der richtigen Verteilung und zur richtigen Zeit. Die Berücksichtigung der Farbwiedergabe ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Verbesserung; der dafür vielfach verwendete Index Ra umstritten. Die Bedeutung der Tageslaufabhängigen Beleuchtung (engl. human centric lighting) als weiterer Einzelnutzen wird zunehmend erkannt; sie kann aber in ihrer Stromeffizienz noch nicht ausreichend bewertet werden.
In dem Vorhaben soll der Stand der Stromeffizienzbewertung ermittelt werden und auf Grundlage von herstellunabhängig ermittelten Produktdaten soll die Stromeffizienzbewertung erweitert und verbessert werden.
Der Scherpunkte liegt bei den Beleuchtungsprodukten Lampe, Modul und Leuchte, nicht der bei der Gesamtanlage."
Ist Deutschland doch eine Provinz von Absurdistan?
Doch Tageslicht auf deutschen Firmenklos? (siehe Bundesregierung streitet über Tageslicht in Firmentoiletten) Die Arbeitsstättenverordnung, auf der der Buddha gesessen hat, wurde endlich vom Bundesrat befreit. Dat weer ook Tied! Der, Buddha alias Altmaier, hatte sich eigenmächtig (?) darauf gesetzt, nachdem sich ein gewisser Herr Kramer beschwert hatte, dass Arbeitnehmern abschließbare Spinde als Recht zugewiesen würden und vor allem, weil alle Firmentoiletten eine Sichtverbindung nach Außen haben sollten. Gott verhüt´s! Sichtverbindung vom gemütlichsten Ort auf dem Planeten nach Außen bedeutet auch eine Sichtverbindung von außen zur gemütlichen Sitzung! Da gleich zwei Ministerinnen das Ganze heimlich vorbereitet haben sollten, protestierte Herr Kramer heftig über die Presse. Er ist nämlich nicht irgendein Kramer, sondern der leibhaftige Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der oberste deutsche Arbeitgeber also. Und der war über die Entstehung der neuen Arbeitsstättenverordnung nicht informiert worden. Wie die Ministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles (hier und dort) wohl haben ihn übergehen können? Nur in Absurdistan ist alles möglich. Daher hat der BDA-Präsident seinem Ärger Luft gemacht, indem er erzählte, er käme sich vor wie in Absurdistan. Recht hat er, meistens jedenfalls. Daher muss ich annehmen, dass auch Deutschland zum intergalaktischen Staat Absurdistan gehört. So war es auch den Pressemeldungen zum Thema zu entnehmen, deren schnelles Wachstum wir dokumentiert haben. (Von wegen Grimms Märchen, in denen ein Körnchen Wahrheit stecken soll. In der besagten Story steckte etwa ein halbes Körnchen und von der Wahrheit nicht einmal die Hälfte.) Am meisten hat sich der Vizefraktionsvorsitzende der Christlichen Sozialen (!) Union aufgeregt und den Vizekanzler öffentlich aufgefordert, Frau Nahles "bei diesem Irrsinn zu stoppen". Anscheinend hatte Frau Nahles fertig. An die Frau von der Leyen wagten sich die Kritiker nicht mehr, denn sie befehligt mittlerweile die drittgrößte Armee der NATO. (Wenn dies nicht ganz stimmen sollte, schwer bewaffnet sind die Ihrigen schon, auch wenn über deren Treffsicherheit sich trefflich streiten lässt.)
Nu können sich die deutschen Arbeitnehmer freuen! Die vermutlich kürzeste, aber umso wichtigste Vorschrift kommt zurück: Die Sichtverbindung nach draußen. Die ist ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Arbeitsrechts - und wenn alle noch so laut schreien "Alle Politiker raus" und "Alle Gesetze auf die Müllkippe" - mit Ewigkeitswirkung. Wer nicht glaubt , dass ein gewisser Dr. Lammert, seines Zeichens der Präsident des Deutschen Bundestages, gestern in der Semper Oper die Wahrheit sagte, als er behauptete, dass Deutschland zwar nicht das Paradies auf Erden sei, aber von vielen Menschen dafür gehalten werde, hier ist der Beweis: Selbst Amerikaner beneiden uns wegen dieser Vorschrift. Und selbst die Dänen, die die heiligsten Sozialgesetze ihr eigen nennen, dürfen sich nur auf ihr Recht auf Tageslicht am Arbeitsplatz berufen, aber nicht auf eine Sichtverbindung zur Natur. (Na, ja, manchmal auf die verbaute bzw. versaute Natur)
Jetzt zurück zum Absurdistan. Dem BDA-Präsidenten war die Regelungswut der beiden Ministerinnen übel aufgestoßen. Stimmt, da sind jede Menge ganz neue Vorschriften in der ArbStättV, die vorher nie da waren. Stimmt voll und ganz, oder auch nicht? Die waren nämlich in der Bildschirmarbeitsverordnung und regelten z.T. die gleichen Dinge. Ein bürokratisches Unding! Ergo hat das Arbeitsministerium die beiden Verordnungen zusammengepackt. Das nennt sich Deregulierung - alle überflüssigen Vorschriften entfernen, vor Allem Doppelregelungen. Wer solche heilsamen Bereinigungen von Vorschriften verhindert, soll von mir aus König von Absurdistan werden. Aber wie soll man es nennen, die BRD zum Absurdistan auszurufen, weil nicht nur einer geschlafen hat? Vielleicht schlafen sie immer noch, weil sie denken, diese Vorschriften aus der ehemaligen BildscharbV könnte man so einfach weglassen. Dann hätten wir das nächste Verfahren der EU-Kommission am Halse. Die hatte nämlich diesbezügliche Vorschriften schon 1989 erlassen und geklagt, weil der deutsche Bundeskanzler so schlappe 7 Jahre für die Umsetzung eines Teils gebraucht hatte. Die EU-Arbeitsstättenverordnung gar musste bis 2004 warten, ehe das deutsche Arbeitsrecht entsprechend renoviert wurde. Das lag bestimmt nicht an der Überlegenheit des alten deutschen Rechts. Aber an dem neuen Bundeskanzler. Leider habe ich von dem keine Karikatur. (Man wird auch sobald keine bekommen. Der Herr hat einfach keinen Humor.)
Die gute Nachricht für die Beleuchtung ist, es gibt nicht mehr zwei Verordnungen, die Beleuchtung und Sehen regeln. Wenn wir Glück haben, gibt es eine neue ASR Beleuchtung. Die alte kann man nämlich nicht anwenden. Die schlechte Nachricht trifft die Bildschirmhersteller. Jetzt können sie nicht mehr Normen machen, in denen drin steht, dass Bildschirme ruhig glänzen dürfen, da die EU gesagt haben soll, dass man dann andere Beleuchtung vorsehen muss. (Wenn die wüssten, wie einer am Bahnhof denkt, wenn sein Handy die Straßennamen für sich behält, weil das Display glänzt.)
Da ich in vorauseilendem gehorsam die kommende ArbStättV schon 2015 kommentiert hatte, füge ich den Beitrag hier (cua_15_01-arbstattv) ein. Fast alles dürfte weiterhin so bleiben. (Bitte in den nächsten Monaten CUA nach dem Nachfolgeartikel absuchen.)
Bundesgerichtshof bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Dat weer ook Tied! Die gesamte Republik mit einem Quecksilbernebel überziehen, um Strom zu sparen - und das mit dem Segen des Umweltministers (siehe hier oder dort) und auch des ehemaligen grünen Umweltministers (siehe dort)! Darauf musste man kommen. Für mich eine neue Erfahrung, den Applaus der Industrie heraufzubeschwören - sie wartet nur so auf Argumente, die dem Absatz der LED auf die Beine helfen sollen. Dieses Urteil ist ein Meilenstein.
Den Text des Urteils kann man hier bundesgerichtshof abrufen.
Wie blöd darf smart sein?
Heute erreichte mich ein "hochwissenschaftlicher" Bericht (hier, ganzer Bericht dort): Standby of Smart Lamps. Der Inhalt hat mich erschüttert. Denn bislang dachte ich, "smart" wäre intelligenter als doof. Ist offenbar falsch.
Erst einmal zum Begriff: Während der normale Mensch unter "smart" einen nicht ganz so koscheren Zeitgenossen versteht, bedeutet smart für einen Techniker etwas oder viel besser als doof. Langsam zum Mitdenken: Eine Laterne mitten auf dem Dorfplatz, die ständig brennt, ist doof. (Bitte nicht an BER denken, eine Baustelle, auf der das Licht seit Jahren durchbrennt (hier)). Wenn sie nur nachts brennt, ist sie ein Tick besser. Deswegen werden seit Jahrzehnten Gaslaternen mit einem Bügel versehen, der, wenn man daran zieht, die Laterne umschaltet. Macht das ein intelligentes Wesen, z.B. der Gasmann, ist das Ergebnis bereits ziemlich intelligent. Da der Gasmann aber keine Lust hatte, alle 40.000 Gaslaternen in Berlin abzufahren, machte man die Laternen smart. Ein Ruck in der Gasleitung und schon schaltet sie um, von Leuchten auf dunkel. Dummerweise klappt eine solche Schaltung nicht immer, weswegen der Gasmann immer noch herumfährt und guckt, welche Laternen tagsüber leuchten und nachts zur Ruhe gehen. Was nicht sehr intelligent ist. Laterne + Ruck + Gasmann ergeben eine Lösung, die man allerdings schwer mit dem Begriff intelligent verbinden möchte. (Wenn Jugendliche und Studenten Sehnsucht nach dem Gasmann haben, ziehen sie mal selber am Bügel.)
Smarter sind die Elektrolaternen. Die können erkennen, ob es Tag ist. Dann stellen sie ihren Betrieb ein. Dummerweise nicht ganz, denn sie müssen wieder erkennen, dass es dunkel wird. Dafür verbrauchen sie Strom. Allerdings berechenbar und berechtigt: Sie arbeiten zweimal in 24 Stunden. Insgesamt 1 Bit intelligenter als doof. Dummerweise stehen in der BRD etwa 9 Millionen Laternen doof da und warten, dass da einer vorbei läuft. Das nennt sich die Soda-Beleuchtung, weil sie so da steht. Smart? Noch ein Tick intelligenter sind Laternen, die erst dann angehen, wenn jemand sie braucht. Dafür verbrauchen sie etwas mehr Strom als die Kollegen mit 1 Bit-Intelligenz. Bei der elektrischen Straßenbeleuchtung, die etwa damit anfing, dass man tout Paris von einem Turm aus beleuchten wollte, ist das der Stand der Technik - Pardon, wird der Stand der Technik.
Jetzt zum Thema: Smart-Lamps. Die sind so intelligent, dass sie Tag und Nacht so da stehen, Soda!, dass sie jeden Augenblick angehen, wenn gefordert. Der besagte Bericht sagt nun, dass sie dafür mehr Energie verbrauchen als für ihre eigentliche Aufgabe: Leuchten. Sie sind ja eigentlich Leuchtmittel und keine Wartemittel. So gesehen sind sie die Umkehrung des Perpetuum Mobile, aus dem mehr Energie rauskommt, als man reinsteckt.
Zu den 9 Millionen Laternen. die nächtlich in Deutschland herumstehen und auf Fußgänger warten, könnten sich - bei ähnlich intelligenter Konstellation - Milliarden Lampen gesellen, die in deutschen Wohnungen und Büros warten, bis einer ihr Lichtlein zu brauchen scheint. Dann sind sie aber in voller Schönheit da. Wie nennen wir diese Lösung? Doof - Smart - Intelligent oder einfach Genial?
Leitfaden zur Beleuchtung von Unterrichts- und Vortragsräumen
Zur Nachahmung empfohlen: Wenn einem eine Schrift etwas "werbelastig" vorkommt, möge er den Inhalt schlicht und einfach in das Blablameter werfen (hier). Das BlaBlaMeter entlarvt schonungslos, wie viel heiße Luft sich in Texte eingeschlichen hat. Das habe ich mit einer wissenschaftlichen Abhandlung getan, die die LiTG veröffentlicht hat: "Leitfaden zur Beleuchtung von Unterrichts- und Vortragsräumen". Der Erfolg liegt auf der Hand (Verwendung für eigene Texte auf eigene Gefahr):

P.S.: Aufgrund einer Anfrage habe ich den Anfang des Berichts, von dem hier die Rede ist, in das Blablameter geschmissen. Hier das Ergebnis:
