Licht und Arbeit
27.08.2014
Für wen machen wir Licht im Büro?
Heute fand ich zwei alte Fotos, die mich an ein großes Dilemma erinnerten. Vor langen Jahren hatte ein Kunde von uns das Problem, dass seine Mitarbeiter nicht wie anständige Büromenschen an getrennten Tischen saßen, sondern an einer langen Schlange. Aus einem bestimmten Grund. Und deswegen sollte die Schlange beibehalten werden. Die Schlange war nicht so schlimm wie die Arbeitsplätze am Band (oberes Bild 2005 als zukunftsträchtig gepriesen, unteres Bild real 1975), weil sie einen Sinn hatte: visuelle Kommunikation. Kam jemand in den Raum, guckten alle ihn an. Ging der nach einem Gruß an einen bestimmten Arbeitsplatz, wussten die anderen Bescheid. Gefiel die Sache einem nicht, konnten alle dies an seiner Mimik ablesen. Deswegen sollte die Schlange bleiben und so beleuchtet werden.
Ich drückte den Wunsch des Kunden den Kollegen aus einer bekannten Firma für Lichttechnik in die Hand und sagte noch dazu, seine Planer müssten auch die Norm DIN 5035 (insbesondere Teil 7) adäquat umsetzen, weil wir bei einer schlechten Lösung garantiert vor der Einigungsstelle landen würden. Und der Richter kannte keine Gnade, weil wir ein wichtiges Urteil vom Bundesarbeitsgericht umzusetzen hatten. Das höchste Arbeitsgericht von Deutschland hatte der Firma aufgetragen, alles dem Stand der Technik entsprechend zu gestalten, damit deren Betriebsrat keine MItbestimmung bei der Einführung neuer Arbeit geltend machen konnte. Ich hatte alles zu begutachten und zu bestätigen.
Die gefundene Lösung für die Beleuchtung ließ mich erschauern: Am Ende hingen zwei Lichtbänder fast genau über den Köpfen der Mitarbeiter, was man bereits als falsch propagiert hatte, bevor die Planerkollegen überhaupt mit dem Studium für Lichttechnik begonnen hatten. Wie waren die auf die glorreiche Idee denn gekommen? Sie erklärten, so müssten die Leuchten in einem Raum hängen. Leider stünden die Arbeitsplätze alle falsch. Der Auftrag hatte aber gelautet, genau diese Arbeitsplätze der Norm DIN 5035-7 entsprechend zu beleuchten.
Jahre später hatte ich selber den Auftrag, eine Beleuchtung für eigentlich unmögliche Arbeitsplätze auszudenken. Es saßen eine bis zu sechs Personen auf einer Fläche von 18 m² und wollten alle mit jeweils einem Monitor arbeiten. Eigentlich gesetzwidrig, aber die waren Mitarbeiter der Leute, die die Gesetze machten, gegen die verstoßen wurde. Zudem waren das keine „normalen“ Arbeitnehmer. Ihr Alter konnte zwischen 16 (Azubi) und etwa 77 Jahren liegen, ein Altbundeskanzler.
Geht so etwas? Geht! Wir konnten nicht nur eine hohe Zufriedenheit bei den Erleuchteten ernten. Der Hersteller machte aus unserem Testobjekt später sogar eine erfolgreiche Produktgattung.
Und was war mit der Norm? Die muss man richtig lesen. Sie bestand nämlich nicht nur aus einem Teil 7, sondern aus vielen. Und im Teil 1 stand geschrieben, was eine Beleuchtung zu tun hatte. Diesen Aufgaben entsprechend wurde eine neue Beleuchtung konzipiert, und nicht Leuchten an der Decke verteilt, wie in der Norm Teil 7 eingezeichnet. Wir hatten ja einen Lichtplaner beauftragt und keinen Elektromonteur, der auch mal Leuchten an die Decke heftet.
Einen Mangel hat die Norm dennoch gehabt, der sich in den neuen Versionen (DIN EN 12464-1) fortgesetzt hat: Es heißt: „Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen fest, die den Erfordernissen für Sehkomfort und Sehleistung für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht werden.“ Oder sind es zwei Mängel?
Zum einen wusste man auch vor 50 Jahren, dass Sehleistung für den größten Teil der Arbeitnehmer keine Rolle spielt, was die Beleuchtungsstärke angeht. Das hatte man experimentell festgestellt, so etwa 1961, insbesondere für Büromenschen. Deswegen war die Grundlage deutscher Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten das Erscheinungsbild des Arbeitsraums. So hieß es 1971 (der Autor war maßgeblich an der Erarbeitung der Normen der Reihe DIN 5035 beteiligt, wenn nicht bestimmend):
Jetzt soll die Grundlage Sehleistung sein? Merkwürdig, wo doch die Angaben über die Beleuchtungsstärke so ähnlich sind? Und ganz ähnlich wie früher klingt die Angabe der Beglückten: „… für Menschen mit normalem Sehvermögen gerecht …?“ Was machen dann die anderen? Gucken sie in die Röhre?
So müsste die Angabe der Zielgruppe in der Norm heißen, wenn sie gesetzeskonform ist: „Die Beleuchtung muss … den Bedürfnissen der Menschen für die Gestaltung der visuellen Umgebung gerecht werden. Im Falle von Arbeitsstätten umfasst die Zielgruppe Personen mit einem Alter zwischen 16 und 65 Jahren, von denen ein überwiegender Teil eine Sehhilfe trägt: …“ Wenn in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter höher wird, muss die Zielgruppe anders heißen. So hat neulich mein Ausschuss eine Norm zu Smart Metern und Elektromobilität verabschiedet, deren Zielgruppe jeder Mensch aus der EU ist, der einen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen darf. Es genügt nicht, wenn nur junge Leute mit gesunden Augen ihren Stromzähler ablesen können oder ihre Autobatterie richtig aufladen können.
Wem und was nützen Normen, die für Menschen mit normalem Sehvermögen gelten, wenn in manchen Bereichen bis zu 70% der Arbeitnehmer Brillenträger sind?