10.06.2011
EIN LUX REICHT NICHT
Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!
Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.
Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen.
Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.
Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...
Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.
Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.
Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)
01.06.2011
KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN? 2
Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren (lichte) Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Seit heute ist es amtlich: Die Lichttechniker haben eine Norm gemacht - EN 12464 -, nach der man Beleuchtung planen soll, aber im „GEMEINSAMES MINISTERIALBLATT“ steht zu lesen:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“
Gemeint ist die ASR A3.4 „Beleuchtung“, die am 1. Juni vom BMAS bekanntgemacht wurde.
Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat offenbar einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ – nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig der zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen : „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Also erkennt die lichttechnische Normung an, was der Arbeitsschutz sagt.
Eigentlich müsste mich diese Entwicklung freuen, hatte ich doch bereits im Jahre 1997 (!) eine Studie mit dem Titel „Direktbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz widerspricht Anforderungen des Arbeitsschutzes“ (Anm. Die damalige Norm DIN 5035-7 für Bildschirmarbeitsplätze war erstellt worden, um Direktbeleuchtung zu „fördern“. Man könnte die Sache anders nennen, aber ich bleibe lieber vorsichtig. Die Studie und die zitierenden Stellen findet man, wenn man den Titel in eine Suchmaschine überträgt.) Leider freut man sich nicht über das Recht-Behalten, wenn im Gegenzug unzählige Arbeitnehmer leiden müssen.
Ich möchte heute kein Lichtplaner sein.
In einer Sache freue ich mich doch, Recht zu behalten: Die neue ASR empfiehlt „Unerhörtes“: „Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen.“ Und warum das? Den Grund gibt die ASR auch an: „Tageslicht weist Gütemerkmale (z. B. die Dynamik, die Farbe, die Richtung, die Menge des Lichts) auf, die in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht zu erreichen sind. Tageslicht hat im Allgemeinen eine positive Wirkung auf die Gesundheit und das Wohlempfinden des Menschen.“
Licht kann also der Gesundheit doch schaden – falsches Licht. Jetzt müssen die Experten ihre Empfehlungen bezüglich der Einrichtung fensterferner Arbeitsplätze wieder einmotten. Sie, darunter auch Arbeitsmediziner, hatten sogar fensterlose Arbeitsräume empfohlen. Es waren nicht einzelne Arbeitsmediziner gewesen, sondern gleich ein ganzer Sonderkongress ("Menschen in fensterlosen Fabrikationsräumen haben - sofern diese in arbeitshygienischer Sicht optimal gestaltet sind - keine gesundheitsschädigenden Einflüsse zu befürchten.“ 6. Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin im Jahre 1965 zum Thema “Der fensterlose Arbeitsraum”). Der Gesetzgeber will aber anders.
11.05.2011
STEINZEITKONZEPT
Gerade habe ich in der ARD eine Sendung mit dem Titel „Das Steinzeitkonzept“ gesehen. Es handelt sich darum, dass wir Menschen vor vielen Jahrtausenden entstanden sind, aber nicht unsere Nahrung, nicht unsere Fortbewegung, auch nicht unsere Lebensweise. So werden heute diejenigen dick, die bessere Futterverwerter sind. Früher wäre das im Vorteil, weil der Mensch auch mal hungern musste. Das leckere Brot und das Getreide, aus dem es gebacken wird, entfremden unseren Magen von seiner ursprünglichen Aufgabe. Der gesunde Bürodrehsessel verbiegt unsere Wirbelsäule, der den ultimativen Lordose-Stützpunkt in Höhe des richtigen Wirbels L5/S1 abstützen soll, und die Sportschuhe der Marken Adidas XBums oder Puma SLX schütteln den Bewegungsapparat durch und machen die Füße kaputt; man solle daher barfuss über den Asphaltdschungel laufen.
Nicht meine Welt. Von den Augen hat die Sendung nicht gesprochen. Die Augen von heute sind nämlich auch aus der Steinzeit – oder? Ich denke, noch älter. Sie waren entstanden in der Hochebene von Äthiopien oder in der Savanne, wie man an der Empfindlichkeitskurve des Auges erkennen kann. Und? Mir fiel nur ein, dass ein Experte für Licht in einem Buch schrieb, es wäre unnatürlich, wenn oben heller wäre als unten. Deswegen sei Indirektbeleuchtung unnatürlich. Ach, ja! Ist sie? Der Experte arbeitete einst für die Firma, die die Beleuchtung erfand, die sich nicht in den Bildschirmen spiegeln sollte. Diese Beleuchtung verleiht jedem Büro einen Höhlenlook. Das Buch war eine Auftragsarbeit, deren Ziel es war, diese Beleuchtung schönzureden. Ist oben heller als unten unnatürlich?
Ja, sie ist. Jede von Ingenieuren geplante Beleuchtung ist unnatürlich, weil es in der Natur keine Lichtsituation gibt, die lange oder immer gleich bleibt. Wenn, dann in der Wüste über viele Stunden hinweg. Das ist natürlich, aber eine Tortur. Wenn man zu dem gleichbleibenden Licht noch die gleichbleibende Temperatur, Luftfeuchte etc. hinzu rechnet, kommen wir zu dem Office-Biotop, das den meisten vorschwebt, die sich Gedanken über eine angenehme Büroumgebung machen. Die haben aber keine Bauanleitungen für Legebatterien gelesen.
Was heute als neues Forschungsergebnis bezüglich der Beleuchtung daherkommt, ist eine Ohrfeige nach der anderen, was Konzepte für Beleuchtung angeht, die man über Jahrzehnte für richtig gehalten hatte. Ob wir es schaffen – zurück zur Steinzeit?
Wohl kaum. Schuld ist ja nicht die Beleuchtungstechnik, die uns ermöglicht, 24 Stunden rund um die Uhr zu arbeiten und zu leben. Wir können aber trotzdem lernen, etwas von der Steinzeit zu retten. In Japan gibt es sogar ein Großinstitut, in dem geforscht wird, wie man in modernen Umgebungen gesund und munter leben kann. Die Japaner verstehen es ja gut, wie man Tradition und Fortschritt verknüpft.
Etwas ist aber schon geschafft: Sowohl die Lichttechniker, die biologisch wirksame Beleuchtung realisieren wollen, als auch das Bundesministerium für Bauwesen haben erkannt, dass es besser ist, wenn oben heller ist als unten. Das wird einem Herrn nicht gefallen, der seit Jahrzehnten einen gnadenlosen Feldzug für tiefstrahlende Leuchten führt, weil er die erfunden zu haben glaubt. Die Menschen, denen die „neue“ Denke zuteil wird, denken da anders. Der Herr hat es von einem einfachen "Ing." in den 1960ern zum Professor geschafft. Den Himmel dunkler werden zu lassen als die Erde, wird auch ihm nicht gelingen.
12.04.2011
ZURÜCK ZUR BESCHEIDENHEIT
Bis gestern dachte ich, ich hätte einiges an tiefschürfenden Ideen gehabt. Allzu wenig war es ja nicht. Dazu war ich der Meinung, in unserer Zeit würde viel geschehen in der Lichttechnik. Bis ich ein Buch aus dem Regal zog, das ich im Antiquariat gekauft hatte: „Lichttechnik - Lichtbewertung, Lichterzeugung, Lichtanwendung“ von Walter Köhler. Ihn hatte ich zu meiner Studentenzeit kennengelernt. Er hatte uns sogar in seine Wohnung eingeladen, um uns seine Art von Wohnbeleuchtung zu zeigen. Das Buch lag bereits ein Jahr im Regal - ziemlich unberührt.
Köhler nannte sich Lichttechniker, sein Doktortitel war aber Dr. phil. Er hatte Physik, Mathematik, Philosophie und Pädagogik studiert. Oh, weia! Was hat unsereins studiert? Technik ohne Philosophie! Am meisten hat mir sein Bemühen um die Zusammenarbeit von Lichttechnik und Architektur imponiert. Köstlich auch seine Darstellung der Grundempfindungen des Auges und deren Änderung mit den Umgebungsbedingungen. Er stellt nicht etwa eine Tabelle auf, die die Wahrnehmungsgeschwindigkeit in Abhängigkeit von der Beleuchtungsstärke auflistet, oder gar ein kartesisches Diagramm, das die Beziehungen für Ewig zementiert, nein, er beschreibt die Abläufe von der Morgendämmerung über den Mittag bis in die Nacht gespickt mit Versen. Köhler hat Pädagogik wohl nicht nur studiert.
Köhlers Lichttechnik hat ihre Wurzeln nach seinen Aussagen sowohl im Natur- als auch im Geisteswissenschaftlichen. Sie hatte … Wenn ich mir unsere heutige Situation vorstelle, reichen bittere Tränen über den Niedergang des intellektuellen Niveaus bei weitem nicht aus. Man müsste sich eher einer Prozession der Schiiten in Kerbela anschließen, die sich mit scharfen Gegenständen geißeln, um ihrer Trauer den angemessenen Ausdruck zu verleihen.
Vor 60 Jahren schrieb einer ein Buch, das man mehr als ein halbes Jahrhundert später bewundern muss?
Was ist da zu bewundern? Das: „Der Beleuchtungstechniker kann seine Aufgaben nicht ohne Kenntnis und Berücksichtigung der Physiologie, vor allem aber der Psychologie (der Lehre, welche die Lebensvorgänge erforscht, die der inneren Wahrnehmung zugänglich sind), der seelischen Beeinflussung des Menschen durch Licht, wirklich zufriedenstellend lösen, und dies gilt bei der richtigen Beleuchtung am Tage.“ (Köhler, 1952)
Was mich beschämt, ist, dass es bei mir über 40 Jahre dauern musste, bis ich seine Weisheit erkannt habe. Bis die Gurus unserer Wissenschaft begreifen, wie wichtig die Beleuchtung am Tage ist, wenn man hinter den Mauern eines Betriebs sitzt, wird wohl noch viel Wasser den Rhein runterfließen.
21.01.2011
DEUTSCHE BEAMTE MIT PROFUNDEM WISSEN
Gestern entdeckten wir etwas, was wir hätten längst wissen müssen. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein sehr umfangreiches Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) entwickelt, was an sich nicht so sensationell ist. Etwas bemerkenswerter ist schon, dass man weiterhin Kriterien für „Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude“ entwickelt hat. Denn solche Ansinnen bleiben häufig künstlerisch aktiven Leutchen vorbehalten , die ihre Kreationen vom Büro der Zukunft oder mit Zukunft, egal, Hauptsache Zukunft, hier und da veröffentlichen. Systematische Bücher gibt es selten.
Noch schöner: Das gesamte System ist hierarchisch geordnet nach Hauptkriteriengruppe, Kriteriengruppe und Kriterium. Daher muss jedes Argument, das irgendwo eingetragen wird, „sitzen“. Nicht die falsche Ebene! Wo gehört nach Meinung des Ministeriums visueller Komfort? Andernorts, wo richtige Lichtfachleute urteilen, gehört der in die Abteilung Bla Bla, denn die haben nicht einmal das Hauptziel ihres Tuns, die Sehleistung, definiert. Beim Wort Komfort schlagen sie die Hände überm Kopf zusammen und sagen, das sei eben Psychologie, und Psychologie ist … Na, ja, Sie wissen schon … Wir brauchen knackige Zahlen!
Nicht so bei den ministeriellen Fachleuten: Der Begriff „Visueller Komfort“ gehört zur Hauptkriteriengruppe „Soziokulturelle und funktionale Qualität“, die Kriteriengruppe lautet „Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit“. Womit wir den ministeriellen Segen für das Thema Licht und Gesundheit hätten. Der lautet ausgeführt:
„Der visuelle Komfort an Arbeitsplätzen bildet die Grundlage für effizientes und leistungsförderndes Arbeiten. Darüber hinaus bildet eine gute Tageslichtnutzung ein hohes Energieeinsparpotenzial für künstliche Beleuchtung, und Kühlung. Die Akzeptanz des Raumklimas (thermische Behaglichkeit, Luftqualität, Lärm und Beleuchtung), insbesondere die Lichtbedingungen, steht in starkem Zusammenhang mit der Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Daher muss in allen ständig genutzten Innenräumen eine ausreichende und störungsfreie Beleuchtung gesichert werden.“
Vom Segen kann man zwar glückselig werden, aber bauen danach? Wieder mal Abteilung Bla Bla? Nein - und das ist das Schöne am Ganzen. Im BNB Abschnitt 3.1.5 wird angegeben:
„Für die Beurteilung des visuellen Komforts wurde eine Bewertungsliste erarbeitet, die unterschiedliche Teilkriterien abbildet und am Ende eine Gesamtnote ergibt.
Im Rahmen der Bewertungsliste werden die folgenden Teilkriterien beurteilt:
1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude (quantitativ)
2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze (quantitativ)
3. Sichtverbindung nach außen (quantitativ)
4. Blendfreiheit Tageslicht (qualitativ)
5. Blendfreiheit Kunstlicht (quantitativ)
6. Lichtverteilung (qualitativ)
7. Farbwiedergabe (quantitativ)“
Alle Kriterien werden erläutert und vor allem mit quantitativen Werten belegt. So muss man nicht sinnieren, ob ein Bürohaus der ArbStättV genügt, die da vorschreibt: „Arbeitsstätten sind möglichst ausreichend mit Tageslicht zu beleuchten.“

Tacheles statt Bla Bla!
Warum mich dieses Werk so besonders freut, kann man durch ein Studium des Berichts „Licht und Gesundheit“ aus dem Jahre 1990 entdecken: Dort wird zum einen auf Tageslicht abgehoben, zum anderen aber auf die Individualisierung der Beleuchtung. Zudem wird als ein Grund für die geringe Akzeptanz künstlicher Beleuchtung der Mangel an Farbe angeführt. (Den Bericht bekommt man hier unter healthylight.de, und Erklärungen dazu hier)
Zu Farbe meint das Ministerium:

Da erkennt man, dass die Einhaltung von Beleuchtungsnormen nicht ausreicht, um einen Blumentopf zu gewinnen. Denen genügt Ra > 80. Die Geschichte erzählen die Normen seit Jahrzehnten. Und seit Jahrzehnten hat sich da nichts geändert. Vermutlich wird es noch einige Jahrzehnte dauern, bis die Lichttechnik erkennt, dass die Farbwiedergabe wichtig ist.
Noch schlimmer kommt es für die, die sich zum obersten Ziel setzen, Leuchten gleichmäßig verteilt an die Decke zu schrauben:
Wer keine individuelle Beleuchtung vorsieht, bekommt Null Punkte. Setzen! Wer nur die Normen einhält, kommt mit einem blauen Auge davon.
Was mich besonders freut, ist das Fehlen des Wortes Lux in dem Papier.
Das gesamte Papier ist unter http://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/zertifizierung_allgemein/bewertungssystem-nb_KE_Stand_18-12-09.pdf erhältlich.
Aus gegebenem Anlass: Hiermit wird versichert, dass alle Gänsefüßchen geistiges Eigentum des Autors sind. Nur der Text dazwischen wurde vom Ministerium verfasst.