23.06.2011
Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“
Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.
Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)
Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:
„Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.
Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:
-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“
Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.
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07.04.2011
WOHIN MIT DEM QUECKSILBER - WIEDER MAL
In diesem Blog wird das arme Quecksilber bis in den letzten Winkel der Welt verfolgt, wo es sich auch verstecken mag. Heute habe ich erfahren - wo! Das Quecksilber der Energiesparlampen geht nicht zur Hölle, wo es hin gehört, sondern nach Hessen, ganz nahe bei der Hölle, in eine alte Kaligrube. Nach Spiegel Online aus Kostengründen. Der Beitrag endet damit, dass die große Energiesparlüge entlarvt sei, wie einst bei der Atomkraft. Am besten das Video selbst ansehen (Einbetten leider nicht möglich):
http://www.spiegel.de/video/video-1112211.html
Wie war es denn mit der Atomgeschichte? Davon habe ich viele Szenen live erlebt. Die erste, ganz im Nebel meiner Erinnerungen. Ich sehe bei der Wochenschau im Kino, das Atomzeitalter sei angebrochen. Auch Deutschland habe einen Atomminister bestellt, der heute (1958) den Grundstein eines Atommeilers für die friedliche Nutzung der Atomenergie gelegt habe. Etwa 30 Jahre später sollte ich dort als Gutachter einziehen, der die Sicherheit nicht nur dieses Meilers prüfen sollte. Davon hatte ich aber nicht die geringste Ahnung, von meinen Zukunftsplänen schon: Physiker werden. Denn die Welt brauchte kostenlose Energie, die Reaktoren sollten nicht nur in Schiffe (etwa Otto Hahn) oder Flugzeuge gebaut werden, sondern auch in Autos. Mann! Jahrzehntelang Auto fahren ohne zu tanken!
10 Jahre später, April 1968: Wir stehen vor einem Brunnen mit dem klarsten Wasser, das ich je im Leben gesehen habe. Es ist aber kein Brunnen, sondern ein Wasserbecken in der Physikalisch Technischen Bundesanstalt Braunschweig, wohl mein erster Blick in den PTB-Reaktor. Faszinierend! Der Chef der PTB sagte aber, es werde nur langsam vorangehen mit der Kernenergie, weil die Bestimmungen für die Sicherheit alles bremsen täten. Warum nur? Ist doch nicht gefährlicher als die Chemie, die man nicht so belästigt.
An den Mann sollte ich mich wieder erinnern, als es in Tschernobyl losging. Im Fernsehen redeten sich an jenen Tagen einige Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission um Kopf und Kragen. Irgendwie hieß es, dass die Kernkraft sicher sei, aber … die dummen Russen … Dachte ich auch, nur mit der Sicherheit war da so eine Sache. Ein Cousin von mir war mit von der Partie, als der erste Kernreaktor der Türkei geplant werden sollte. Nach seinen Unterlagen hatte ein deutsches Unternehmen ein billiges Angebot gemacht, ohne den Sicherheits-Schnickschnack à la Germany. So sinngemäß hieß es im Angebot. Und mir hatte ein britischer Kollege, der beim TÜV gearbeitet hatte, gesteckt, so doll wäre nach seiner Meinung nicht mit der Sicherheit in Deutschland. Er hatte auch in Windscale gearbeitet (heute Sellafield, damit keiner an den Skandal denkt). Dass es dort nie zu ernsten Unfällen gekommen sei, ist eine Legende, die dadurch entstehen sollte, dass die Regierung die Berichte eigenhändig retuschiert hatte.
So kam ich auf die Idee, dass man auch deutsche KKW überprüfen sollte. Und die fand tatsächlich statt, und ich war einer der Gutachter. Über den Inhalt kann ich naturgemäß nichts sagen, aber über Erlebnisse im Rahmen dieser Prüfungen. Die decken sich fast vollkommen mit der obigen Story über Quecksilber aus der Energiesparlampe: Öffentlich wird geschworen, dass das Menschenmögliche für die Sicherheit getan werde, in der Ausführung schlägt der Koofmich zu, der meint, dass Sicherheit einfach zu teuer sei. Der sitzt jedem Reaktorfahrer im Nacken, wenn er den entscheidenden Knopf drücken möchte, um einen Reaktorschnellschluss einzuleiten. Ein Knopfdruck - eine Woche Stillstand mit etwa 1 Mio. Verlust am Tag. Willst Du das? Noch besser: Wenn das Ergebnis der Überlegung lautet „Anlage vernichten, um die Umwelt zu schützen“, muss ein armer Teufel eine Anlage für mehrere Milliarden Euro zum (hauptamtlichen) Teufel jagen. Ernsthaft. Auch ohne den Kaufmann im Nacken hat man da so seine Probleme.
Natürlich gibt es keine Anweisung, kostenbezogen zu denken, wenn die Sicherheit im Spiel ist. Und kein Lampenhersteller wird je angeordnet haben, das Quecksilber heimlich im Hades, Pardon, in Hessen, verschwinden zu lassen. Es geschieht halt. Und hätte ich ein Auto gekauft, das nie mehr betankt werden muss, weil nuklear-angetrieben, würde ich garantiert nicht jeden Tag die Reifen wechseln, damit mein kleiner Reaktor sicher auf der Chaussee fährt.

30.03.2011
WER WILL DAS ALLES WISSEN!
Als ich 1963 nach Berlin zog, verschlug mir der Blick über die Dächer von Wedding den Atem. Über jenen Dächern herrschte eine Ordnung wie auf Medusas Haupt. Zehntausend und eine Antenne, wild ausgerichtet in alle Himmelsrichtungen. Gott sei Dank, dachte ich in der Hauptstadt der DDR. Erstens gab es dort nur wenige Antennen, und zwotens nur in einer Richtung aufgereiht. Die DDR duldete kein Westfernsehen. Dort herrschte Norm.
Viele Leute halten Normung für den Tod der Kreativität. Ich auch – allerdings die nach DDR-Art. Der Herr, der über uns wohnt, wohl auch. Denn wenn er von da oben seiner Wolke solche Bilder sieht, pustet er je nach Landschaft einen Tornado, einen Zyklon oder einen Hurrikan zusammen, auf dass der Unsinn weggeblasen wird.
Was ist aber mit den „Normen“ für die Lichttechnik? Helfen sie „Kreativität“ vermeiden oder töten sie die? Die Meinung eines hohen Herrn aus gutem Hause, Beruf Facility Manager, wird denen, die solche Papiere schreiben, runtergehen wie Butter: „Wenn jeder sein Fenster öffnen darf, wann er will, und den Vorhang zur Seite ziehen, wie es ihm gefällt, kann man die ganzen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vergessen.“ Aha! Ich wusste gar nicht, dass die Wirtschaftlichkeit deutscher Betriebe darauf beruht, dass Fenster und Vorhänge nur organisiert geöffnet und geschlossen werden dürfen. Es ist aber so. Und das hat keine Norm geregelt, sondern die Architektur. Sie postulierte, dass öffenbare Fenster die Regelung des Klimas hindere und schaffte danach nur noch dichte Fassaden mit fest eingebauten Fenstern. Und somit für Stress bei den Insassen, die fortan keine Fenster mehr öffnen durften.
Der gute Herr hatte aber auch an den Regelwerken auszusetzen gehabt, die wir für ihn zusammengestellt hatten. Es wären zu viele, und sie würden sich widersprechen, meinte er. Außerdem hätte er das Meiste überhaupt nicht verstanden. Da habe ich meine Kutte angezogen und den Seelsorger gemimt. Aber ehrlich, ich verstehe sie auch nicht. Vor etwa 20 Jahren hatte ich den Auftrag, eine Beleuchtung nach dem Geschmack der Arbeitsschützer zu spezifizieren. Da las ich in dem Papier der einen BG, man bräuchte 800 lx im Büro. Außer dieser hatte niemand diese Idee gehabt. Die redeten von 500 lx, 750 lx, 1000 lx, aber nie von 800. Eine andere Institution, der Dachverband der BGn, hatte ein Papier veröffentlicht, in dem wieder andere Zahlen waren. Ich amüsierte mich am meisten über den Arbeitsplatz, für den die Beleuchtungsstärke angegeben worden war, eine Kreissäge im Freien. 500 lx soll da ganz toll sein. Die Bürohengste, die einst ihren Bleistift über den Ordnern balancierten, brauchten auch 500 lx dafür. Später hielt ein Kollege einen Vortrag zu Ehren unseres Chefs an der Uni. Der Kollege, jetzt selbst ein Professor, hatte Küchenarbeit untersucht. Er meinte, für Gurkenschälen wären 500 lx nötig. Und im jüngsten Werk, BGR 131, steht geschrieben, aus sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen muss einem Büromenschen ewig 500 lx gesichert werden. Ergo: Wir brauchen nur eine einzige Norm zur Beleuchtung, in der nur eine Zahl steht - 500. Wozu denn so viele Regeln und Papiere?
Langsam zum Mitschreiben: Wer heute eine Beleuchtung nach dem Stand der Technik planen sollte, müsste eine ASR 7/3 aus anno Tobak berücksichtigen, um dem Arbeitsminister zu gefallen. Er hat die 1976 gemacht, konnte die aber nicht zurückziehen, weil es viele Querelen gab. Die neue heißt auch ASR, aber A.S.R. bedeutet was anderes. Erst einmal ist die alte gültig und möchte soundsoviel Lux sehen, im Büro auf dem Arbeitstisch. Da kommt wieder die magische Zahl 500. Klar doch! Denkste, die 500 lx waren Nennbeleuchtungsstärke, wenn in einem neueren Papier wieder 500 auftaucht, ist das zwar Lux, aber eine andere Größe. Denn gelten tut nun mal DIN EN 12464-1, und die kennt keine Nennbeleuchtungsstärke. Allerdings die Planer. Auch die Cleversten von ihnen könnten die Sache missverstanden haben. Also, Bauherr, gib acht!
Wieder so eine Zahl. Damals vor 20 Jahren hatte ich 8 Normen und Vorschriften zusammengezählt, wonach man Beleuchtung machen sollte. Für heute habe ich aber bislang nur drei aufgezählt. Keine Sorge, der Rest folgt. Man muss, um sicherzugehen, eine BGR 131, zweiteilig, berücksichtigen. Weil die Sache den Machern doch nicht so klar scheint, haben sie noch zwei BGI dazugeschrieben, damit es jeder versteht. Die größte Einzel-BG vertreibt auch eine eigene BGI.
Doch nicht genug damit: Wir leben in einem Rechtsstaat, Pardon, in 16 Rechtsstaaten, so musste auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI ein eigenes Papier machen. Wenn ein Unternehmen europäisch breit aufgestellt ist, z.B. die Bayerische Landesbank mit der profitablen Tochter in Österreich, kann sich anstelle von DIN EN 12464-1 die Version Österreich kaufen. Dort stehen zwar die gleichen Zahlen, aber gerechnet wird anders. Und wer sich von Weltformat wähnt, sei aufgerufen, nach dem Weltstandard zu handeln, der CIE S 008/E:2001, die es auch für ISO-Fans gibt, ISO 8995-1:2002. In beiden sollte dasselbe stehen wie in EN 12464-1, aber es hat nicht ganz geklappt. Wenn von der europäischen Norm die neue Version kommt, wird der Unterschied noch größer sein. Und wenn diese dann in Deutschland auf Deutsch erscheint, wird der Bauherr endlich Erleuchtung finden. Da wird nämlich folgende Aussage zu bestaunen sein: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Es gäbe konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm … wird der glückliche Käufer von DIN EN 12464-1:2011 lesen, wenn sie denn erscheint. Ach ja, kurz danach wird der Arbeitsminister seine runderneuerte ASR zur Beleuchtung präsentieren. Und seit 1998 gibt es eine DIN EN ISO 9241-6, die nicht nur Beleuchtung regelt, sondern auch.
Wer behauptet, Normung töte Kreativität, sollte sich etwas Auszeit nehmen, um sich gründlich zu schämen. So viel Papier wurde noch nie gewendet, um die Zahl 500 unter die Leute zu bringen. (Wer bis hierher gelesen hat, möge bitte hochscrollen und sich das Bild oben noch einmal ansehen. So sieht es aus, wenn Normen fehlen. Genauso sieht es aus, wenn mehrere Normen dasselbe regeln.)
30.03.2011
WO DIE KUNST VERSAGT
Heute fiel mir ein Bild in die Hände, das mir sagte, dass du diese Arbeitsplätze nicht beleuchten kannst. Wer behauptet, er könne auch das, möge sich dieses Bild oben ansehen. Das Bild erinnerte mich an meinen heikelsten Auftrag, der da hieß, Arbeitsplätze für Abgeordnete des Bundestages und deren Mitarbeiter zu beleuchten. Geld spielt keine Rolle, aber mach es gut! Hieß es.
Ich kenne die Story aus der guten alten Zeit, als der Sultan unendlich gütig zu seinen Beauftragten gewesen ist, bis sie versagt haben. Dann ritt ein Bote los, der einen Sack aus Ziegenhaar (dicht) und einen Topf Honig (süß) bei sich führte. Auf dem Rückweg war der Sack voll, der Honig drin, und der Reiter galoppierte ungestüm. Die Leute sagten, der hat es aber eilig, transportiert er einen Kopf? Ja, wer dem Sultan nicht gefiel, war am Ende kopflos. Der Sultan aber nicht, er wollte sehen, ob wirklich der richtige geköpft worden war, deswegen der Honig im dichten Sack. Ob sein Auftrag, bei dem der ehemalige Besitzer des Kopfs versagt hatte, überhaupt erfüllbar war, interessierte den Sultan nicht. Das Buch Der kleine Prinz, in dem geschrieben steht, dass ein weiser König nur Befehle erteilt, die man einhalten kann, war noch nicht geschrieben worden.
Was war an meinem Auftrag so, dass ich fürchten musste, den Schädel im Honigsack zu verlieren? Der deutsche Staat, reich und stolz auf seine Humanität, steckte bis zu drei Menschen mit mindestens so viel Computern auf 18 qm Deutschland zusammen und sagte: Nu’ arbeete… Dies waren Mitarbeiter von Abgeordneten, die einen Anspruch auf eine menschengerechte Umgebung hatten. Und wie die aussehen sollte, hatten die Leute beschrieben, die die Gesetze umsetzten, die die Abgeordneten gemacht hatten. Danach konnte ich in jedes Zimmer einen ordentlich hineinplatzieren, den zweiten mühsam reinquetschen. Der dritte hatte keinen Platz. Wie beleuchtet man so etwas? Vor allem den Arbeitsplatz des Dritten, der nicht mehr in den Raum passte?
Egal! Mir geht es darum, zu erklären, dass man von einem Lichtingenieur zuweilen verlangt, Unmögliches zu leisten, und ihn dafür prügelt, dass er es nicht geschafft hat. Zum Verständnis: Man nehme die Empfehlungen von Beleuchtungsnormen, die man wohl unter der Annahme geschrieben hat, man brauche keine Miete für Büroflächen zu bezahlen, und wende die auf die Arbeitsplätze da oben an. Allerdings muss man dem armen Kerl auch noch zuflüstern, dass man Leuchten auch noch bezahlen muss.
Die Arbeitswelt hat so ihre Gesetze. Ob sie aber immer Sinn machen? Dafür würde ich nicht die Groschen für meine U-Bahn-Karte wetten. Zu Fuß nach Hause ist erlebnisreich, aber nicht lustig.