02.03.2012
Demnächst wird ein Forschungsbericht erscheinen und die über 40-jährige Geschichte der BAP-Leuchte beenden. Dies ist die sogenannte oder auch Bildschirmarbeitsplatzleuchte, einer der erfolgreichsten Marketingcoups der Marke alter Wein in neuen Schläuchen. Manche werden sich fragen: Gibt es die denn schon so lange, die Bildschirmarbeitsplatzleuchte, wo es die Bildschirmarbeitsplätze gar nicht so lange gibt? Antwort: Eindeutig, ja! Aber wieso behaupte ich das?
Vor mehr als 40 Jahren hatte ein österreichischer Ingenieur die - leuchtende oder einleuchtende? - Idee, die ungebremst leuchtenden Neon-Funzeln an der Decke zu zähmen. Er nannte die dazu erfundene Leuchte „dark light“-Leuchte und verkaufte diese ungemein teuer. Unser Professor indes war gar nicht so erbaut von der Idee und drohte mit sofortigem Rausschmiss für jeden, der von „dark light“ sprach. Er meinte, Licht sei hell und damit basta. Er sollte recht behalten, ich meine, er wird demnächst recht bekommen, unser Professor. Der andere ist mittlerweile auch Professor. Und er hat immer recht nach seiner Meinung. Er behauptet, die Wahrnehmungsphysiologie und -psychologie in die Lichttechnik eingebracht zu haben.
Die Idee, eine Leuchte zu bauen, derart, dass man sie nicht sieht, wenn sie an ist, ist mehr als genial. Denn eine Leuchte soll beleuchten und nicht selber leuchten. Sonst hieße sie Leuchtkörper. Solche Leuchten wünscht man sich heute noch, wenn man z.B. einen Laden ausleuchten will und die Ware und nicht die Leuchten des Herstellers präsentieren will. Oder anfliegende Bomber anleuchten, ohne selber entdeckt zu werden. Die Idee ist, wie gesagt, genial, wäre da nicht ein kleiner Haken. Betriebe, die eine Beleuchtung kaufen, sind keine Theater, die sich Scheinwerfer suchen, sondern immer ein Pärchen Leuchten, die einen Arbeitsplatz beleuchten sollen, und sich brav an der Decke zurückhalten. Das mit dem Pärchen erkläre ich in einem anderen Blogeintrag, denn auch das hat es in sich. Die Sache mit der Decke ist so, dass Arbeitsräume fast nur von der Decke beleuchtet werden, weil Architekten sie "flexibel" planen. D.h., bei der Planung weiß man nicht, ob eine Wand dort steht, wo man Leuchten anbringen will. Selbst wenn sie steht, steht nicht fest, ob sie dort bleibt. Daher hängen die Leuchten an der Decke oder gar in der Decke. Wenn die Leuchten nur eng gebündelt leuchten wie die "dark light"-Leuchten, bleiben auch die eventuell vorhandenen Wände dunkel.
Die dark-light-Leuchte selbst bleibt dunkel, auch wenn sie an ist, und mit ihr die Decke des Raumes, an der sie klebt, Pardon, in die sie eingebaut ist. Sie würde ihre Aufgabe gerne erfüllen, die Utensilien auf dem Arbeitsplatz zu beleuchten, so es die gibt. Früher gab es die häufig, die Sehobjekte platzierte man auf dem Arbeitstisch. Mittlerweile selten. Zudem sollten sich diese nicht in der Ebene aufhalten, in die die Leuchte gerne hinleuchtet, sondern z.B. auf einem Konzepthalter. Der aber würde sich in der Nähe des Bildschirms befinden, der aber bitte kein Licht verträgt. Dummerweise weiß kein Mensch bei der Planung einer Beleuchtung, wo sich der Bildschirm und der Konzepthalter aufhalten werden. Man weiß aber, dass sie immer zusammengehören und nur etwas geneigt nebeneinander stehen.
ich sehe noch einen Kollegen von der Erfinderfirma von BAP-Leuchte vor einem erlauchten Publikum von sage und schreibe 2.500 Leuten in der Dortmunder Westfalenhalle die Idee präsentieren. Mir wollte nicht einleuchten, wie man 500 lx auf dem Schreibtisch erreicht bei 450 lx auf dem Konzepthalter, wie der Kollege vor großem Publikum beschrieb. Als ich dies anführte, lief er rot an – als hätte man einen Thermofühler unter der Frisur und einen Feuchtefühler, da, wo man auch beim Kaiser nicht hinguckt, wären gleich mehrere Alarme losgegangen. Sein Chef, der bei dem Kongress als Moderator fungierte, rettete die Situation durch eine Ausrede und erhielt dadurch die gegenseitige Freundschaft. Zu Hause muss er den Verantwortlichen aber die Leviten gelesen haben, und das nicht nur im Flüsterton. Was physikalisch unmöglich ist, darf man bei Zeitungsartikeln behaupten, in der Hoffnung, dass Leute es überlesen. Auf der Bühne eine solche NUmmer abziehen, ist nur Politikern und anderen Clowns vorbehalten.
Da die Idee, die früher dark-light-Leuchte hieß, sehr kurios war, wollte die lichttechnische Industrie zunächst nicht mitspielen. Manche machten sich darüber sogar lustig, sogar ein späterer Vorsitzender der LiTG … Na. Bis sie die Umsätze sahen, die damit möglich waren. Dann war das Objekt schnell genormt, obwohl es in den einschlägigen Büchern zu lesen war, dass es allenfalls für Sonderaufgaben in Frage kommt. Und obwohl diese weisen Zeilen in den Büchern von einem stammten, der später seine Brötchen damit verdient hat. „Wat kümmert mich ming Jeschwätz von jestern?“ sagen halt nicht nur Bundeskanzler oder gar Bundespräsidenten, die gegen den Ehrensold für solche sind, die ihn nicht verdienen, Pardon waren. Immerhin hat der Bundeskanzler dazu gesagt: „Sie werden mich nicht daran hindern, schlauer zu werden.“
Ach, viele hätten den Protagonisten der BAP-Leuchte eher helfen wollen, schlauer zu werden. Das aber geht nicht, wenn das Geschäft rollt. Bei unserer ersten Studie in einem Raum mit solchen Leuchten - der Name BAP war noch nicht erfunden - meinten die Benutzer, sie hätten das Gefühl, ihnen fiele die Decke auf den Kopf. Später sah der zuständige Mensch einer Berufsgenossenschaft sich die mit der Leuchte beglückten Räume an und meinte, die Sache müsste schnellstens gestoppt werden. Ihm ging es aber gut im Verhältnis zu den Bauleuten einer Versicherung, hinter denen die Mitarbeiter den Missetäter für die neue Beleuchtung vermuteten. Die waren aber unschuldig. Bei der Ansicht der Räume, die sie bewerten mussten, fragten sie: "Was sind denn das für komische Kegel an der Wand?" Rund 30 Jahre danach habe ich wieder Leute getroffen, die sich über die komischen Kegel an der Wand mokierten. Und die Journalisten einer Fernsehanstalt, von denen man viele täglich auf dem Bildschirm sieht, ärgerten sich über deren Sicherheitsingenieur, der ihnen den Schlamassel eingebrockt haben sollte. Sie haben kurzerhand eine eigene Beleuchtung installiert und die normgerechte ausgeschaltet gelassen.
Nun waren die Betriebe in Deutschland aber mehr oder weniger gezwungen, die Leuchte zu installieren, weil die ja die Norm war. Menschen, die den Arbeitsschutz vorantreiben wollten, mussten sie sogar dazu zwingen. Wir wollten dem Spuk ein Ende bereiten und haben die Ergebnisse einer Vergleichsstudie von Beleuchtungsarten einem Juristen unterbreitet, der da sagte: Ihr dürft behaupten, dass diese Beleuchtung dem Arbeitsschutz widerspricht. ("Direktbeleuchtung widerspricht dem Arbeitsschutz")

So veröffentlichten wir die Studie „Direktbeleuchtung widerspricht dem Arbeitsschutz“, die viele Zeitungen und das Fernsehen gerne aufgegriffen haben, weil die Journalisten selbst unter den Notleidenden waren. Hier kann man das Rohmanuskript bekommen (studiedirektbeleuchtung.pdf). Wer sich dafür interessiert, findet hier eine Präsentation von uns, die man bei Gefallen gerne auch selbst verwenden kann (Licht und Beleuchtung im Büro).
Müsste doch reichen, wenn man nachweist, dass etwas der Gesundheit der Benutzer schadet? Meine Erfahrungen mit früheren Aktionen dieser Art waren gemischt. Die Computerhersteller haben zunächst mit Boykott und Ähnlichem reagiert, aber die beanstandeten Dinge schnell geändert. Büromöbelhersteller haben viel Zeit gebraucht, aber am Ende auch akzeptiert. Hingegen haben die Hersteller von Diktiergeräten nicht einmal die Veröffentlichung des Forschungsberichts abgewartet, um die beanstandeten Punkte zu ändern. Sie schickten interessierte Entwickler, die aber detailliert fragten, was denn falsch sei an ihren Geräten. Was aber tat die lichttechnische Industrie? Da war die persönliche Diffamierung mit Rundschreiben an die Kundschaft noch die netteste Aktion.
Zwar hat sie heute akzeptiert, dass die Direkt-/Indirekt-Beleuchtung viel besser ist als ihr einstiges Lieblingsprodukt. Dennoch enthalten ihre Normen spezifische Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze und sie verlangt von Ergonomie-Normern, dass deren Produkte Anforderungen an die Leuchten enthalten. Summa summarum, die Mehrzahl der im Jahre 2012 betriebenen Büros in Deutschland wird mit Leuchten beleuchtet, die vor mehr als 40 Jahren „erfunden“ worden waren und spätestens 1997 mit unserer damaligen Studie „rechtskräftig verurteilt“ wurden.
Zumindest auf dem Papier wird bald Ruhe im Karton eingeläutet: Eine neue Studie wird den Anwendern zeigen, dass sie die Beleuchtung ihrer Arbeitsräume für das Wohl ihrer Mitarbeiter gestalten sollen und nicht „bildschirmgerecht“. Die Sorge haben ihnen die Entwickler von „modernen“ Bildschirmen abgenommen. Das ist zwar schon lange her, man musste aber erst zwei Professoren im Jahre 2012 bemühen, das Offensichtliche durch eine Studie zu bestätigen.
P.S.: Dieses wurde etwa im Jahre 1987 in einer Studie der Erfinderfirma von BAP-Leuchten herausgefunden, die sie auch veröffentlicht hat. „Modern“ heißt also nicht etwa neu. Und den am gesunden Bildschirmarbeitsplatz tätigen Mann haben wir 1976 fotografiert. Ob der heute anders sitzt?
23.11.2011
Ösis gehören zu den Bergvölkern des Alpenlandes wie die Bajuwaren und Helvetier. Obwohl alle drei sich besser zusammengeschlossen hätten, um gegen den Rest der Welt anzutreten, haben sie des Öfteren Kriege angezettelt, nicht so blutig, nicht so blutig ernst, aber ganz schön aggressiv beladen gegen den anderen, munitioniert mit Häme. So hatte der Krieg zwischen Helvetien und Ösiland in den 1970er Jahren einen Höhepunkt erreicht, als man behauptete, die Ösis dürften ohne Pass um die ganze Welt reisen, weil Dummheit keine Grenzen kennt. Das war der allerschärfste helvetische Schuss gegen die Ösis seit dem berühmten Apfelschuss, höchstwahrscheinlich motiviert durch die Ereignisse der Geschichte, die auch zum Apfelschuss geführt hatten. Später konterten die Ösis mit der Behauptung, dass der berühmteste Ösi, der eine Grenze ohne Pass überschreiten wollte, Ötzi, nicht etwa dumm war wie Kommissbrot, sondern ein verkappter Helvetier. Niemand sonst würde sich bei einem Spaziergang von einem Gletscher überrollen lassen.
Heute habe ich etwas entdeckt, das den Krieg verschärfen könnte. Allerdings werden diesmal wohl die Ösis glänzend da stehen. Sie müssen nämlich Adleraugen haben, während man den Bajuwaren die Welt mit viel Licht vor die Augen führen muss. Diese, die Bajuwaren, sind vor langer Zeit in einen Bund eingetreten, in dem auch viele Nordgermanen lebten. Das Land frönte einem teuren Hobby, das da hieß, sämtliche Winkel von Arbeitsstätten mit Licht zu fluten. Man lacht zwar gerne über die Bewohner einer helvetischen Stadt, die das Licht in Säcken in ihr Rathaus getragen haben sollen. Dass die Helvetier und Ösis ebenso scharf zurückschießen könnten, kommt den Leuten nicht in den Sinn. Es half auch nicht, dass dem Germanenbund einige einst abhanden gekommene Provinzen wieder beitraten, wo man einen sparsamen Umgang mit Ressourcen lernen musste. Der Lichtteppich wurde nur Richtung Osten verlängert. Da er nicht nur die Arbeitstische belegt, sondern alle Bewegungsräume und der „gesundheitsgerechten Erledigung ihrer Sehaufgaben“ dienenden Lager- bzw. Ablageflächen, watet jeder Beschäftigte täglich durch den in 85 cm Höhe verlegten Lichtteppich.
Nun gibt es wohl einen Anlass, unser Verhältnis zu den Ösis zu überdenken. Wie in dem Beitrag vom 26.07. Selbstwachsende Flächen dargestellt, muss jeder Arbeitsraum von Flensburg bis kurz vor Salzburg mit dem besagten Lichtteppich versehen werden, und zwar so, dass nie und nimmer 500 lx unterschritten werden. Das liest sogar mancher Fachmann so, dass man auch bei Tage das Licht nicht abschalten dürfe, weil es die Vorschrift so wolle (Achtung: Keine Satire). Das, was die Bajuwaren und ihre nordischen Volksgenossen so seitenlang haarklein festgelegt haben, und mit Broschüren in Buchdicke erklärt, passt bei den Ösis auf eine Seite auf dem Bildschirm, wovon drei Viertel aber leer sind. So heißt es zu „Beleuchtung von Arbeitsräumen“:
Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die
Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.
Zu vermeiden sind:
Blendung
•Flimmern
•große Helligkeitsunterschiede
Fertig!
Womit erwiesen wäre, dass die Ösis derart simple Geister sind, dass ihnen nicht mehr zur Beleuchtung einfällt. Oder? Oder, das Gegenteil ist wahr, wie man von Goethe lernt. Er hatte sich bei seinem Freund einst so entschuldigt: „Entschuldige die Länge des Briefes, ich hatte keine Zeit, mich kurz zu fassen.“
Wie dem auch sei. Dass die Ösis Adleraugen haben müssen, steht fest. Sie kommen mit einem Fünftel des Lichts aus, das die Germanen zur „gesundheitsgerechten Erledigung ihrer Sehaufgaben“ benötigen. Es sei denn, sie brauchen wirklich weniger Licht, weil sie viel weniger lesen müssen, um dasselbe zu verstehen. Felix Austria!
28.09.2011
Was ist die unzüchtigste Darstellung, die sich ein deutscher Lichttechniker vorstellen kann? Sozusagen eine pornographische Darstellung im Bereich des Lichts? Meines Erachtens ist sie die Abbildung von etwas, was sich Büromenschen sehnlichst wünschen – eine Tischleuchte. Wie denn das?
Viele „führende“ Lichttechniker behaupten, ohne mit der Wimper zu zucken, die sei verboten. Wer die Tischleuchte wohl verboten haben könnte? Egal. Verboten ist verboten! Eigentlich bin ich derjenige, der das Verbot ausgesprochen hat. Da müssten sie auf mich verweisen, wenn es um die Behauptung geht. Tun sie aber nicht, weil das, was darauf folgt, denen nicht in den Kram passt. Die Sache mit dem „Verbot“ kam so: Ich führte in den 1970er Jahren eine Reihe von Untersuchungen an Arbeitsplätzen mit Computern, damals noch Datensichtarbeitsplätze genannt, durch und stellte fest, dass die damaligen Tischleuchten alles mögliche taten, nur nicht vernünftig beleuchten. Am meisten hatte mir deren Wärmeabgabe angetan, weil damals nicht nur die Tischleuchten, sondern auch die Computer den Leuten schön einheizten. So empfahl ich der Berufsgenossenschaft, die Tischleuchten aus mehreren Gründen mit einem „Bann“ zu belegen. Man hat meinen Rat angenommen und als eine Sicherheitsregel empfohlen, solche Leuchten grundsätzlich nicht zu verwenden, weil …
Nur kurz danach kam jemand zu mir, der Leuchten baute, die keine der von mir festgestellten Nachteile aufwiesen, dafür eine Menge Vorteile. Seine Leuchte und eine Reihe anderer Leuchten bekamen einen Freibrief von der BG. Sieht so ein Verbot aus? Natürlich nicht. Eigentlich wollten die Lichttechniker das ungeliebte Zeug aus einem anderen Grund loswerden. Man war damals der Meinung, alle Lampen in einem Raum müssten die gleiche Lichtfarbe haben, ansonsten würden die Augen der armen Bürobewohner total irritiert werden. Das hat sogar ein Professor in seinem Buch geschrieben, der sich Sehphysiologe nannte. Nach seiner Meinung dürfen Lampen mit unterschiedlicher Lichtfarbe und unterschiedlicher Farbwiedergabe nicht in einem gleichen Raum leuchten. Das gäbe Zwielicht, sagte und schrieb der Professor. Dazu kämen unerträgliche Leuchtdichteunterschiede dadurch, dass Tischleuchten im Allgemeinen nicht so heißen, weil sie den ganzen Tisch beleuchten, sondern lediglich auf dem genannten Objekt stehen und nur einen Teil davon beleuchten. Das ist auch der Sinn davon. Genau diese Unterschiede in der Leuchtdichte ermüden die Menschen. Sagt man seit etwa den 1930er Jahren …
Nun ist trotz intensivster Suche niemandem gelungen, einen Menschen zu finden, der an unterschiedlicher Lichtfarbe seiner Lampen zugrunde gegangen wäre, und das beschleunigt durch zu hohe Unterschiede in der Leuchtdichte in seiner Umgebung. Augenmediziner behaupten sogar, das wäre gut für die Menschen. Selbst welche, deren sonstige Weisheiten häufig zitiert werden. Dennoch lebt die Legende fort, deren eigentlicher Grund ein anderer war: Die Kompaktleuchtstofflampe harrte noch ihrer Erfindung, und mit den damals vorhandenen Stablampen ließen sich nur monströse Objekte gestalten, die keiner in seiner Umgebung haben will. Der damalige Marktführer hat es einmal versucht … und ist grandios gescheitert.
Die bösen Dänen, bekannt durch sonstige unzüchtige Angebote, haben sich bei der Europäischen Normung für Beleuchtung eine Extrawurst braten lassen, die genau auf dem unzüchtigsten lichttechnischen Objekt beruht: Das dänische Gesetz schreibt vor, dass die Beleuchtung von dänischen Arbeitsplätzen nach der dänischen Norm DS 700 erfolgen muss, Und die besagt, dass man Anforderungen, die mehr als 300 lx am Arbeitsplatz erforderlich machen, nicht mit der Raumbeleuchtung, sondern mit einer Arbeitsplatzleuchte genügen muss. Die Dänen wollen das Klima retten, wir noch nicht. Unsere Lichttechniker haben sich die Mär ausgedacht, dass in Deutschland eine andere Arbeitskultur herrsche. In Wirklichkeit schützen die Sozialgesetze in Dänemark die Arbeitenden, während in Deutschland die lichttechnische Normung die Interessen der gleichnamigen Industrie schützt.
Die Sache steht als A-Abweichung in DIN EN 12464-1 von 2011 zu lesen. Und eine A-Abweichung bedeutet, dass die Gesetze eines Landes etwas anderes verlangen als die Beleuchtungsnorm. Bei uns gibt es so etwas wie eine B-Abweichung, eher BG-Abweichung, weil der Arbeitsschutz es anders will, aber es nicht bis zu einem Gesetz geschafft hat. (s. Eintrag vom 26.06.2011) Dann hätten wir endlich eine gesetzliche Grundlage zum Verluxen von mehr Energie.
Zum Thema Arbeitskultur und Beleuchtung: man möge die Arbeitnehmer fragen, die unter der allgegenwärtigen Lichtsoße leben müssen. Auf die Antwort braucht man indes nicht zu warten. Man muss nur das Licht anmachen, wenn noch etwas Tageslicht da ist, und hören, wie die brüllen.
14.07.2011
Das Jahr 2012 rückt näher, die Glühlampe wird vielleicht endgültig ausgeschaltet. Natürlich nicht überall, meine werden weiter brennen, weil ich keine Lust habe, mein Haus neu zu bestücken - mit Leuchten. Wir besitzen z.T. alltägliche, z.T. elegante, z.T. uralte Leuchten und Kandelaber, in die die Energiesparlampen nicht hineinpassen wollen. Zwar gibt es heute viel mehr Modelle als vor drei Jahren, dennoch kosten die besseren ein kleines Vermögen, wenn ich alles zusammenzähle, was ich bräuchte. Wenn die wenigstens passen würden!
In den letzten drei Jahren habe ich verstärkt auf die Vernichtung von Ästhetik und Design von erbauten Umgebungen durch unpassende Lampen geachtet und das in mehr als einem Dutzend Ländern. (Ich muss gestehen, dass ich diejenigen Lösungen, bei denen die Lampe in die Leuchte gepasst hat, nicht sehen konnte, weil sie eben zusammen passten.) Die Bilanz ist erschreckend. Ob schöne Hotels in Peking oder Goldschmiedeläden im Großen Basar von Istanbul oder schützenswerte U-Bahnhöfe in Berlin oder Moscheeeingänge in Saudi-Arabien - überall gucken grelle Lampen aus den Leuchten raus, die ihre Vorgänger gut vor den Augen der Menschen hatten verbergen können. Besonders hat mir die Tischleuchte einer alten Dame angetan. Früher verbargen sich zwei Glühlampen in dem Schirm, jetzt guckt eine einsame Leuchtstofflampe oben raus und spart unablässig Energie. Die Kreation haut dem Fass den Boden aus. Der Lampenschirm überlegt sich, wozu er einst gedient hat.
Ich hatte gelernt, dass Ökologie ist, wenn man vernetzt denkt, eben fast so komplex wie die Natur in ihren Zusammenhängen, und ein Produkt von der Wiege bis zur Bahre durchdenkt und bewertet.
Denkste. Eine Ökobilanz der Energiesparlampe gab es nicht, als man diese zum Nachfolger der Glühlampe auserkoren hatte. Zwar hatte das Öko-Institut so etwas veröffentlicht, hatte aber das schreckliche Ende der Lampe ausgeklammert - das Drama mit dem Quecksilber. Drama? Eher Tragödie! Lässt man das weg, gibt es dummerweise keine Leuchtstofflampen; behält man es, hat man bereits gesündigt. Greenpeace soll auch was im Köcher gehabt haben. Man hat es vorgezogen, das Papier für sich zu behalten.
Ich glaube, kaum jemand hätte die Vernichtung von 100 Jahren Kulturgut, Lampen, Leuchten, Kandelabern, Möbeln mit eingebauten Lampen, Decken mit integrierten Installationen etc. in die Ökobilanz eingerechnet. Wer nur an die CO2-Emissionen denkt, sollte wenigstens die CO2 einrechnen, die bei deren Entstehung entstanden sind, und die wieder entstehen werden, wenn man sie durch Neues ersetzt. Die kulturelle Bilanz der sog. Energiesparlampe ist verheerend. Die Ökobilanz, wenn sie je existiert hat, kann auch nicht gut aussehen, selbst wenn man von dem Quecksilber absieht, ohne die die Lampe nicht funktioniert. Die Lampe selbst spart keine Energie gegenüber Lampen gleicher Leistung. Sie ist nur als Ersatz gegenüber einer Glühlampe sparsamer, wenn man sie in die gleiche Fassung drehen kann. Damit kommt sie mit einem miserablen Vorschaltgerät daher, das die Leitungen verschmutzt.
13.07.2011
Am 1. Juni 2011 war es so weit. Im Gemeinsamen Ministerialblatt verkündete das Arbeitsministerium, dass das jüngste Kind des Arbeitsschutzes das Licht der Welt erblickt hatte. Kaum hatte ich vor drei Wochen schon über eine Besonderheit davon berichtet, was insbesondere Gutachter freut, die neue Distanz zwischen Arbeitsschutz und den Normen, fragte mich jemand, ob ich doch nicht einen Artikel darüber schreiben wollte. Ich wollte.
Beim Recherchieren für den Artikel fiel mir etwas auf, was ich schon seit langem erwartete. Ich wusste nur nicht, wann es passiert. Jetzt ist es so weit. Zunächst zu meiner Erwartung: Da die Qualität von Licht immer häufiger an einer Zahl, 500, gefolgt von Lux bewertet wurde, womit die Beleuchtungsstärke gekennzeichnet werden sollte, wartete ich auf den Tag, an dem ein Experte darüber stolpert. Man kann zwar den Geschmack von Tomaten an ihrem Gewicht messen, ohne dafür gehängt zu werden, aber die Beleuchtungsstärke in Lux gibt es nicht. Sie ist nämlich ein Vektor, zu dem eine Richtung gehört. In grauer Vorzeit bildete die Richtung sogar ein ziemlich eigenständiges Qualitätskriterium; man ließ sie aber schnell fallen, weil die Allgemeinbeleuchtung so etwas nicht kennt. Es gab eben nur eine von oben nach unten. So sprach man von der Beleuchtungsstärke und meinte die horizontale. Dass auch andere bedeutsam sein können, wussten Lichttechniker bzw. Lichtplaner, aber auch Gemüsezüchter, Forstämter u.ä. Für Leute, die sich mit der Ästhetik beschäftigten, waren die anderen sogar wichtiger. Nun hat es vor einiger Zeit der Arbeitsschutz gemerkt und in ein Regelwerk (BGR 131) aufgenommen. Die Erklärung sieht so aus:
Dabei ist ein kleiner Lapsus passiert. Die vertikale Beleuchtungsstärke wurde in nur einer Richtung dargestellt. Macht nix, das Bild ist aus dem Zusammenhang gerissen, wenn man den gesamten Text der BGR liest, kann man damit gut leben.
Nun wurde aus der BGR eine ASR geschneidert, um die es hier geht. Die wollte einen Fehler des Vorgängers ausbügeln, dessen Angaben zur Beleuchtungsstärke die horizontale meinten. In der ASR A4.3 bezieht sich der Wert immer auf die Ebene, die für die Sehaufgabe relevant ist. So stand es früher in den Beleuchtungsnormen, und steht heute noch drin. Wo liegt das Problem? Man hat aus der „zylindrischen“ B. der BGR eine vertikale machen wollen, hat aber die Ebene vergessen. Bei der Hitze des Gefechts ist den Experten noch was entgangen, nämlich dass die Tische für das Technische Zeichnen fast senkrecht (75°) stehen. Die Angabe der Beleuchtungsstärke für Zeichentische bezog sich immer auf diese Lage. Nun wird für solche Arbeitsplätze auch eine Vertikalbeleuchtungsstärke angegeben. Allerdings nur 175 lx. Wohin damit?
Es rächt sich, dass Gremien mit Beleuchtungsstärken umgehen wie im (orientalischen) Bazar. Ihr Glück, dass die Bazarhändler an solchen Sitzungen nicht teilnehmen. Sie würden sich den Vergleich vermutlich verbitten.