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Das Großraumbüro wird 50 - Und keiner geht hin!

 Bitte keine Sorge! Es soll bitte niemanden erschrecken. Natürlich kommt das Großraumbüro nicht wieder. Wir bekommen nur den open space. Was das ist? Der Begriff ist geklaut. Gemäß Wikipedia ist Open Space eine Methode der Großgruppenmoderation zur Strukturierung von Konferenzen. Sie eignet sich für Gruppen von etwa 50 bis 2000 Teilnehmern. Charakteristisch ist die inhaltliche Offenheit: Die Teilnehmer geben eigene Themen ins Plenum und gestalten dazu je eine Arbeitsgruppe. In dieser werden mögliche Projekte erarbeitet. Ich denke mal, so etwas wurde bei der Grün Alternativer Liste zur Zeit der Gründung praktiziert. Noch viel früher nannten wir es Vollversammlung. Zuerst kamen tatsächlich 2.000, dann vielleicht 500, danach 50 und dann Tschuess. Denn Open Space basiert auf dem Gesetz der zwei Füße: Der Teilnehmer bleibt nur so lange in einer Gruppe, wie er es für sinnvoll erachtet, also solange er etwas lernen und/oder beitragen kann. Danach tragen ihn wohl die beiden Füße weg. So wie bei PEGIDA. 

Spaß beiseite. Open Space funktioniert. Dazu muss aber das Thema sein:

  • Dringend – es brennt den Teilnehmenden unter den Nägeln, es betrifft sie/geht sie an/berührt sie, und die Lösung hätte gestern bereits vorliegen sollen
  • Breit angelegt – Raum für neue Ideen und kreative Lösungen
  • Komplex – es gibt viele verschiedene Ideen und Wege, es kann nicht von einer Person gelöst werden
  • Wichtig – von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Systems

So etwas meinen die Leute natürlich nicht, wenn sie von Open Space sprechen. Was das sein könnte, steht hier erklärt. (Man darf dort durchaus mehr lesen. Lohnt sich). Was mich wundert ist, dass ich nach intensiver Suche in Internet keine Definition finde. Man versuche selbst: Definition:open space. Ergebnis? Dasselbe wie am Anfang dieses Blogs.

Na gut! Fangen wir an: Wem brennt es unter den Nägeln, eine neue Büroform zu entwickeln? In der o.g. Quelle ist es: Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds mbH Research. Hmmm! Seit wann machen die Arbeitskonzepte? Oder finden wir zuerst ein Raumkonzept und stopfen anschließend Arbeit hinein? Natürlich nicht! Die Jungs, die nach neuen Raumformen suchen, denken unablässig an Arbeit. Und das wird damit begründet, dass die jetzigen Raumstrukturen der Entwicklung der Arbeit nicht mehr entsprechen. Offene Bürokonzepte sind die Antwort auf eine Entwicklung, bei der Ort und Zeit der Arbeit nicht mehr fest sind, sondern flexibel und offen bleiben. Also weg mit dem, was war. Was war aber?

Buerokonzeptentwicklung

Ach ja, im Großraum musste man dauernd sitzen und immer kooperativ sein. Zellenbüros waren sowieso immer igitt. Kein Büroberater wird je ein gutes Haar daran lassen. Daran werden wir am Ende nochmal erinnern. Das Kombibüro war von allem etwas, aber nix Gares. Auch weg! Business Club eröffnet die Ära der Denglishen Begriffe in der Bürowelt, oder eher Schwänglish?. Ob das Open Space die Fortentwicklung von irgendwas ist, steht hier offen.

Spaßeshalber habe ich ein paar Bilder von Grundrissen heruntergeladen, die verschiedene Unternehmen so anführen, wenn sie von Open Space reden. Es lohnt sich, diese und andere näher anzusehen und mit Bildern aus der Großraumära zu vergleichen. Ein verblüffendes Ergebnis? Nein doch. Es geht einzig und allein darum, die Tiefe der Gebäude zu besetzen. Deswegen hatte man ja einst das Großraumbüro erfunden.

Ich finde an diesen Bildern allein keinen Unterschied zum gescheiterten Konzept des Großraumbüros. Die Hamburger City Nord, die das Pech hatte, genau zur Hochzeit des Großraumbüros geplant worden zu sein, war keine 25 Jahre danach eine Ruinenstadt. Wer rechtzeitig die Kurve gekriegt hat, baute die Gebäude so gut es ging um. Andere Gebäude wie das ehemalige Hauptquartier der Weltfirma British Petroleum war mehr als 10 Jahre eine Industrieruine. Abriss 2014!

In diesem Gebäude habe ich 1976 meine ersten Gelder als Berater verdienen dürfen. Es ging vordergründig um Bildschirmarbeitsplätze, in der Tat aber um Akustik. Auch heute verdiene ich Geld als Berater - viel davon ist wieder oder immer noch Akustik. Und was bieten die Leute, die von Open Space reden an? Akustik! So baut man zunächst die Wände aus, um einen offenen Raum zu gewinnen. Da dieser eine hervorragende Rennstrecke für Lärm ist, müssen akustische Maßnahmen her. Dann wird die Bude stückweise wieder zugebaut. Häufig hängt das Brett, Pardon der Schallschirm direkt hinter dem Bildschirm.

Die akustischen Maßnahmen sind hervorragende Lichtschluckwände. Sie unterteilen auch bereits kleine Zellenbüros in freudlose Scheiben, in die der Mitarbeiter hineingeschoben wird. Vom Tageslicht sieht man nur noch wenig, wenn überhaupt.

Und an diesen Ergebnissen einer Umfrage des Führungskräfte-Netzwerk LinkedIn kann man sich die Zukunft des Open Space ausmalen:
In der Umfrage mit Unterhaltungswert hat LinkedIn weltweit über 7.000 Arbeitnehmer - 420 davon in Deutschland - nach ihrem "Traumarbeitsplatz" befragt. (Quelle hier).
• Auf Platz zwei kommt der Traum von einer imaginären "Stummtaste", die alle Gespräche der Arbeitskollegen auf lautlos stellt (21 Prozent).
• And the winner is:  37 Prozent der deutschen Fach- und Führungskräfte bevorzugen einen Arbeitsplatz, der frei ist von künstlichen Lichtquellen.

Man muss ganz schön mutig sein, Menschen mit solchen Traumvorstellungen Räume zu bieten, die nur mit künstlicher Beleuchtung betrieben werden können. Und womöglich mit blauen LEDs. Die sollen intelligent machen. Und frisch.

Wer Lust, Zeit und Muße hat, sich mit Beratern diverser technischer Disziplinen, technische Akustik, Klimatechnik, Beleuchtungstechnik, über alte Zeiten zu unterhalten, sei geraten, umgehend nach dem Konzept zu greifen. Zuvor unterhält man sich naturgemäß über New Work oder "My Office is Everywhere" und so. Nach einigen Jahren sind beide reich. Der Berater bezüglich Honorare. Der Auftraggeber insbesondere an Erfahrung.

Man denke an das Gesetz der zwei Füße!

Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat,
deswegen muß man das Wahre unermüdlich
in Worten wiederholen.
J.W.v.G

Sichtverbindung und ihre Folgen

Am 9.9.2015 veranstalteten die DASA (Deutsches Arbeitsschutzmuseum), das Arbeitsministerium und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Feier zum 40. Jahrestag der Arbeitsstättenverordnung. An und für sich etwas für Spezialisten, die sich um den Arbeitsschutz kümmern. Für den Lichttechniker aber ein Highlight! Das war der Tag, an dem die Träume begraben wurden, in Arbeitsstätten den Himmel nachzubilden. Damals vor 40 Jahren war nämlich die Idee gereift, Arbeitsräume völlig ohne Tageslicht künstlich zu beleuchten und zu klimatisieren. DIN 5035 machte es vor - Allgemeinbeleuchtung für alle. Gleiche Beleuchtung an allen Stellen …

Die genialen Ideen hinter dieser Vorstellung stehen in diesem schönen Buch von 1972 geschrieben:Fensterlose-IndustriebautenDie Herren Sommer und Loef sind mir aus einem anderen Ereignis aus den gleichen Jahren bekannt, sie hatten das Psylux erfunden, definiert und skaliert (hier). Damit war der Nachweis erbracht, dass Menschen die Beleuchtungsstärke sehen können. Zwar können sie schlappe 50 Jahre danach immer noch nicht, aber glaubhaft beschrieben.

Auch das Thema fensterlose Industriebauten ist sehr glaubhaft beschrieben. Die beiden Autoren, Ingenieur und Psychologe, bildeten das idele Team für solche Aufgaben. Und so etwa lautete die Quintessenz:Fensterlose-IndustriebautenAlso langsam zum Mitschreiben: Die fensterlosen Räume sind nicht nur wegen der (angeblichen) Ausbeutung von Arbeitnehmern vorgesehen, sondern dienen der sozialen Hygiene. Wände, die den arbeitenden Menschen von seinen Kollegen trennen, sind (endgültig?) gefallen. Siehe Großraumbüro! Können die sozialen Beziehungen, die man so fördert nicht den Verzicht auf die Natur (nur in der Arbeitszeit) mehr als ersetzen?

Tolles Modell! Was würde, wenn die Großraumbüros endgültig ohne Fenster gebaut worden wären, heute mit den Herren Sommer und Loef passieren, wenn man sie in einer Betriebsversammlung Menschen aus einem Großraumbüro mit diesen prächtigen Ideen präsentieren würde? Ich denke, nicht nur in Saudi Arabien denkt man, die Prügelstrafe wäre ein adäquates Mittel dazu, die Menschen auf den wahren Weg bzw. zur Vernunft zu bringen.

Die Arbeitsstättenverordnung hat, wenn sie sonst nicht bewirkt hat, zwei Menschenleben gerettet. Sie hat lapidar und einfach das Richtige verschrieben:Arbeitsstättenverordnung-Beleuchtung

Circadianes Licht - gesund?

Wie gesund darf Licht sein? Weiß man nicht! Dass Licht etwas mit Gesundheit zu tun hätte, glaubte man uns nicht, als wir vor genau 25 Jahren unseren Forschungsbericht "Licht und Gesundheit" veröffentlichten. Aber offensichtlich sehen manche Leute es so, dass unser genormtes Licht in Arbeitsstätten ungesund sein muss. Ansonsten hätten sie keinen Antrag gestellt, gesünderes Licht planen zu wollen. Der Antrag ging an CEN, die europäische Normungsorganisation, und sollte die Revision ihrer Norm EN 12464-1 bewirken. Die beschreibt, wie Arbeitsstätten und Arbeitsplätze in Europa beleuchtet werden sollen.

Einige feinsinnige Herrschaften haben aber einen triftigen Einwand gegen das beantragte Vorgehen: Wenn nämlich etwas die Gesundheit und Sicherheit des Menschen angeht, darf CEN keine Norm dazu machen. Logisch? Unlogisch? Legal? Illegal? Nur nicht sch...egal. Legal vorgehen heißt: Nur der Staat darf Grenzwerte festlegen, wenn eine Sache den Menschen betrifft. Wie viel Asbest darf ich schlucken? Das legt der Staat so fest: Die EU sagt, kein Bürger eines Mitgliedsstaates darf gesundheitsgefährdende Mengen an Asbest schlucken. Also lieb Deutschland, schreib bitte vor, wie viel Asbest in der Luft vorkommen darf. Deutschland sagt, danke liebe EU, und grübelt eine Weile. Und schreibt (meistens) eine Verordnung oder gar ein ausgewachsenes Gesetz darüber, wie viele Fasern Asbest man spalten darf, ohne dass die Luft gefährlich wird. Dann schreibt sie an die liebe EU, ihrem Willen sei genüge getan worden. Und die gibt vorerst Ruh´.

Ganz früher, lang ist´s her, hätte die Bundesrepublik eine Normenorganisation gefragt, dazu eine Norm zu erstellen. Die hätte dann nach eigenem Gusto die Norm produziert. Manchmal mit Hilfe von Freiwilligen, die die Industrie ganz selbstlos in die Normung geschickt hat. Manchmal hat man die betroffenen Behörden um Experten gebeten. So etwas darf man immer noch tun, aber nur wenn die Angelegenheit nicht die Sicherheit und Gesundheit betrifft. Deswegen steht in allen neuen Normen seit 1996, dass die Inhalte die Gesundheit und Sicherheit nicht … Auch in EN 12464-1 steht so etwas geschrieben.

Nun reicht es bei uns nicht, in eine Norm zu schreiben, dass man nichts über Gesundheit regelt. Die Leute sind so doof, dass sie es nicht verstehen. Darum muss es noch einmal bekräftigt werden. Notfalls mit Gewalt. Aber zunächst zu der Frage, warum die Leute so doof sind. Etwa angeboren? Nee, anerzogen. So etwa 80 Jahre erzählte man dem deutschen Publikum, wenn es gesundes Licht wolle, muss es genormtes Licht sein. Das waren im Übrigen die gleichen Leute, die uns den Titel unserer Forschungsarbeit "Licht und Gesundheit" nicht abnehmen wollten.

Früher, lang lang ist´s her, hatte der deutsche Staat sogar ein Amt dafür. Das Amt für Schönheit der Arbeit! Echt, ehrlich. Später, als der damalige Staat auch noch unschöne Sachen gemacht hatte, haben Freiwillige der Industrie die Idee übernommen, und den neuen deutschen Staat davon überzeugt, dass er seinen Arbeitsschutz mobilisieren möge, damit er gesundes Licht in deutsche Arbeitsstätten verteilt und überwacht. Man lieferte auch die Norm dazu. Fortan prüfte die Gewerbeaufsicht, ob auf jedem Arbeitsplatz genügend Licht von oben empfangen wurde. Es genügte nicht einmal, dass der gesamte Arbeitsplatz durch die Arbeitsmittel glänzend hell beleuchtet war (so geschehen an Regiearbeitsplätzen des Fernsehens mit Dutzenden von Monitoren). Und jedem, der mit seiner Beleuchtung unzufrieden war, oder dem die Augen weh taten, erzählte man, er möge sich um eine normgerechte Beleuchtung bemühen.

Mit dieser Selbstherrlichkeit war mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 vorbei. Deswegen trug die "neue" Beleuchtungsnorm DIN EN 12464-1 von 2003 einen Vermerk, der dies besagte: "Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz fest und wurde nicht im Anwendungsbereich von Artikel 137 der Europäischen Verträge erarbeitet, obwohl die lichttechnischen Anforderungen, die in dieser Norm enthalten sind, üblicherweise auch die Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit erfüllen. Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz können in nach Artikel 137 der Europäischen Verträge erlassenen Richtlinien enthalten sein, in der nationalen Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten in Umsetzung dieser Direktiven oder in anderer nationaler Rechtsetzung der Mitgliedsstaaten." Wem die Sache so nicht gefällt, kann glücklicherweise auf eine internationale Norm der CIE zurückgreifen (CIE S 008), in der zwar die Anforderungen gleich sind, aber die Einschränkung fehlt, dass die Norm den Arbeitsschutz nicht regelt, obwohl sie doch schon ganz gut … Man merke: man nehme eine Reihe von Lampen und Leuchten, wähle sie so aus, wie die Norm verlangt, und plane die Beleuchtung ebenso. Mal dient sie der Sicherheit (Text von CIE), mal auch nicht (Text von DIN EN 12464-1). Klar wie Kloßbrühe. Oder hat etwa jemand was verstanden?

EU Symbol Work Safety

Als die Norm EN 12464-1 dann ihre letzte Form 2011 fand, sagte unser Arbeitsschutz, dass wenn man nur diese Norm berücksichtigte, ein gesundes Licht nicht erreicht werden könne. Die hatte nämlich mittlerweile ein schönes Papier erarbeitet, das nach eigenem Bekunden den Stand der Wissenschaft und Technik und Gott weiß noch was darstellt. Leider ist das nicht etwa in der Bildzeitung veröffentlicht sondern im "Gemeinsames Ministerialblatt" aller Ministerien. Dieses Papier ist eine Arbeitsstättenregel, passt aber nicht mit den Normen zusammen. Der Vermerk liest sich so:

EU Symbol Work Safety

"Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" und in berufsgenossenschaftlichen Regeln konkretisiert sowie in berufsge-nossenschaftlichen Informationen erläutert.
Planung und Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm können zu Nichteinhaltung staatlicher oder berufs-genossenschaftlicher Mindestanforderungen führen. Abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:

· durch Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich,
· durch die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum,
· hinsichtlich der geforderten Höhe der horizontalen Beleuchtungs-stärke für einige Arbeitsplätze,
· hinsichtlich der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken,
· hinsichtlich der geforderten Gleichmäßigkeit der Beleuchtungs-stärken."

EU Symbol Work Safety
EU Symbol Work Safety

Ein Bisschen heftiger geht es im Gemeinsames Ministerialblatt zur Sache:
Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 – Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen
für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.

Will sagen: Die Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland haben in Sachen Licht Nachholbedarf, soll es nicht an deren Gesundheit gehen.

Als man sich daran machte, eine Norm zu entwickeln, die all die aufgezählten Probleme beseitigt und dem geneigten Lichtplaner endlich sagt, was er denn zu planen hat bzw. wofür, stellte man fest, das geht eigentlich nicht. Und dann kamen auch noch die, die meinen, gesundes Licht sehe anders aus. Bei dem rechnet man nicht mit Lux sondern mit mLux. Und Lumen wäre von Vorgestern und müsste mLm heißen. Und überhaupt … Sehwirkung war mal wichtig, jetzt muss Licht an seiner circadianen Wirkung gemessen werden. Da man die Sache, circadiane Wirkung, allerdings immer noch nicht versteht, genügt es vorerst, wenn man die melanopischen Wirkungen normt. Das ist die Wirkung des Lichts auf die Melatoninunterdrückung. Daher das "m"chen von Lux und Lumen. Allerdings bleiben die notwendigen Änderungen nicht auf das Ämmchen beschränkt, denn Licht von oben will und kann keine melanopischen Wirkungen auslösen, jedenfalls nicht ganz so effizient, es muss ins Auge gehen. Dummerweise ist Licht, das ins Auge geht, nicht sehr gesund, es blendet meistens. Und wenn es auch noch blau ist - blau ist die Lieblingslichtfarbe von Melatonin -, kann es auch noch zu Blaulichtschäden führen. Nicht gerade sehr gesund!

Böse Ketzer behaupten auch noch, dass die melanopischen Wirkungen meist nachts im Schlaflabor mit nicht gerade sehr aktiven Menschen ermittelt worden seien und wollen eine überzeugende Argumentation sehen, wie valide die Forschung für Menschen ist, denen man zuweilen hektische Aktivität am Tage abverlangt. Wenn diese bösen Leute wüssten, dass eine allseits verbreitete Studie die melanopischen Wirkungen mit Kleinkindern ermittelt hat und mit Erwachsenen validiert, weil dem Forscher der Ethikrat seiner Universität das Experimentieren mit Kindern verboten hat, wären sie noch böser. 

Jetzt holen uns die Sünden der Vergangenheit ein. Man will die Norm so ändern, dass sie gesundes Licht propagiert. Man darf aber nicht, weil …… (steht oben). Tut man das nicht, ist das Licht wohl ungesund. Tut man es doch, muss man sich davor hüten, zu viel Blaulicht ins Auge zu strahlen. Das ist ungesund, garantiert! Egal. Die Lage ist ungesund an sich. Hätte man doch rechtzeitig allen gesagt, dass genormtes Licht zwar gesund ist, aber nur für die lichttechnische Industrie! Wir haben nachgewiesen, dass sie für die Erleuchteten eher nicht allzu gesund ist. Jetzt sagen das auch die von der Industrie, die eine neue Norm haben wollen. Frei nach Kaiser Ferdinand*: Ja, dürfen s' denn des?

Kaiser Ferdinand I. blickt im März 1848 genervt aus der Hofburg
auf eine lärmende Menge und erfährt von Metternich:
"Die machen eine Revolution, Majestät."
Er fragt fassungslos zurück: "Ja, dürfen s' denn des?"
Hier bitte  nicht weiter lesen: Sie durften nicht und
wurden zusammengeschossen.

Sicherheit und Gesundheit
Ende der Nacht
Ende der Nacht
Blaulichtgefahr
Teufelchen
Teufelchen

Geburtsfehler namens Licht

  

Gestern erreichte mich eine Nachricht, über die ich mich freue. Zu nicht-visuellen Wirkungen des Lichts wird ein Verbundprojekt durchgeführt, an dem viele wichtige Forschungseinrichtungen in Deutschland mitarbeiten werden. Die Leitung liegt zudem bei meinem früheren Institut. Wie schön es zu hören.

Beim Lesen der Details fiel mir aber das Wort 'Geburtsfehler' ein. Das ist ein Fachbegriff, der sich aus einem alltäglichen ableitet. Wenn ein Kind mit einer Behinderung geboren wird, muss es sein Leben lang mit dieser auseinandersetzen. Schlimmstenfalls kann es sogar sein, dass diese Auseinandersetzung alle Kräfte dieses Menschen absorbiert. Oder den Misserfolg seines Lebens programmiert.

Der wahrscheinlich folgenschwerste Geburtsfehler ist der des Computers. Er muss immer programmiert werden, und es gibt keinen anderen Weg, einen Computer zu benutzen. Deswegen wird in Kernkraftwerken der Computer bei Katastrophen nicht benutzt. (Zum Glück hatten wir keine Katastrophen bislang, denn ich wüsste nicht, wie die Jungs ohne Computer aus dem Schlamassel kämen.) 

 
Was soll bei Licht denn ein Geburtsfehler sein, wenn man die Wirkungen von Licht untersuchen will? Ja, er heißt Licht. Denn das Forschungsprojekt will sich auf Licht beschränken, obwohl man seit langem weiß, dass dessen Wirkungen ohne die Strahlung nicht sinnvoll betrachtet werden können, die als Infrarot und Ultraviolett bezeichnet werden. Sofern man nur Sehvorgänge betrachtet, und die nur in ihren kurzfristigen Wirkungen, kann bzw, darf  man sich auf das sichtbare Spektrum beschränken. Jedoch nicht bei Vorgängen, die eben "nicht-visueller" Art sind oder sein sollen. Das eine schließt das andere aus. Nicht etwa, sondern basta.

Daher haben die US-Forscher beschlossen, bei Sehvorgängen von Licht zu sprechen, bei allgemeinen Wirkungen von optischer Strahlung - natürlich alles  in Englisch ... Sie haben aber in ihrer Expertise das Tageslicht "vergessen". Ich denke, dass ist so, als würde man seinen verlorenen Groschen nachts unter derä Laterne suchen, weil man dort besser suchen kann. Deren Expertise hatte ich bereits vor Langem in diesem Blog kritisiert (hier). 

Offenbar ist der Lichtmensch nicht in der Lage, über die Grenzen seines Themas zu denken. Bei Leuten, deren Sachgebiet nur Sachverhalte mit einfacher Auswirkung umfasst, auch wenn diese lebenswichtig ist, z.B. Luftqualität, mag das gut gehen. Hat ein Lüftungsingenieur saubere Luft generiert, muss er nicht unbedingt wissen, was noch mit der Luft so zusammen hängt. Wann darf aber ein Lichtingenieur behaupten, er habe gutes Licht geschaffen? 

 

Ich denke, man wird noch lange grübeln müssen, bevor man Heureka rufen darf. Das Licht allein ist mit seinen Wirkungen kompliziert genug, die von UV und IR kommen dazu. Wer sie auseinander dividiert, um sie zu verstehen, könnte eines Tages mit der Feststellung aufwachen, am falschen Faden gezogen zu haben.

Ein Trost: Nicht jeder Geburtsfehler ist schlimm. Albert Einstein hat damit gut gelebt, überintelligent geboren zu sein. Hoffnung stirbt zuletzt.

 

 

 

Einstein zeigt Zunge

Von Wahrheit und Lüge

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Lügen kommen aus Bagdad zurück.
Orientalische Weisheit

Hier sind zwei Geschichten, die wahr sein können, oder aber auch unwahr, allerdings eher unwahrscheinlich. Was hätten Sie geantwortet, wenn in einer Quizshow die Frage gestellt wird, ob die Geschichte wahr ist oder Unsinn? 

Die erste: Die Anordnung der Tasten auf einer Computertastatur wurde auf der Basis der Häufigkeit der Buchstaben in der Sprache bestimmt. (… weswegen die Tastaturen in jedem Land anders sind …)

Die zweite: Die Beleuchtung von Arbeitsplätzen wird nach der Sehaufgabe bestimmt. (So hieß es in der Arbeitsstättenverordnung: "Die Beleuchtung muß sich nach der Art der Sehaufgabe richten." Und in DIN 5035-1: “In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.” Und in DIN EN 12464-1: "Um es Menschen zu ermöglichen, Sehaufgaben effektiv und genau durchzuführen, muss eine geeignete und angemessene Beleuchtung vorgesehen werden. … Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen im Hinblick auf Sehleistung und Komfort fest. Alle üblichen Sehaufgaben, einschließlich der an Bildschirmarbeitsplätzen, sind berücksichtigt."

Bei welcher Aufgabe ist es wohl wahrscheinlich, dass alle Kandidaten durchfallen, weil sie die falsche Antwort geben? 

Lösung: Bei beiden. Die erste Geschichte ist rein erfunden aufgrund der Plausibilität. Beim Anblick einer Tastatur denkt man unweigerlich, dass diese komische Verteilung einen Sinn haben müsse. Stimmt, die hatte einen Sinn, aber nicht bei Computern sondern bei Schreibmaschinen und das nur vor der Erfindung des Kugelkopfes in den 1940er Jahren. Und nur in Ländern mit englischer Sprache.  

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Die zweite Geschichte klingt noch viel glaubhafter, weil sie seit Jahrzehnten von Normenausschüssen verbreitet wird, und mehrfach in neuen Normen behauptet wurde. Zudem wird doch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der Ahnherr der Arbeitsstättenverordnung, sich nicht fundamental geirrt haben? Außerdem braucht kein Mensch eine Erklärung dafür, warum man Licht macht. Wozu auch? Man macht Licht, um was zu sehen! Und bei Arbeitsstätten will soll oder muss man das Arbeitsgut sehen, so gut wie möglich! Oder?

Auch wenn heute der 1. April ist, an dem man viele unwahre Stories unbestraft verbreiten darf, ist die Geschichte nicht nur unwahr, sondern sie wurde sogar in einer Veröffentlichung von dem Initiator der Norm DIN 5035-1 (Entwurf 1971) erläutert und begründet. Bis heute straffrei geblieben … 

Fischer Sehleistung ist nicht Grundlage 

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Langsam zum Mitschreiben: Die Verfasser der Norm wussten nicht, welcher Sehaufgabe sie denn dienen sollten. So haben sie diverse Versuche zusammen getragen, bei denen man ein optimales Niveau an Beleuchtung  aus dem Erscheinungsbild eines Raums ableiten wollte. Dann haben sie versucht, diese mit anderen ähnlich fundierten Erkenntnissen (kennt jemand die physiologisch-optische oder arbeitsphysiologische Betrachtungsweise?) in Einklang zu bringen. Und so sieht das endgültige Ergebnis aus (Ableitung der Beleuchtungsstärken für Arbeitsstätten in DIN EN 12464-1:2011:

"Die Werte (Anm.: für Wartungswerte für Beleuchtungsstärken, die nie unterschritten werden dürfen) gelten für übliche Sehbedingungen und berücksichtigen die folgenden Faktoren: ⎯ psycho-physiologische Aspekte wie Sehkomfort und Wohlbefinden; ⎯ Anforderungen für Sehaufgaben; ⎯ visuelle Ergonomie; ⎯ praktische Erfahrung; ⎯ Betriebssicherheit; ⎯ Wirtschaftlichkeit."

Wieso dann genau 78 Mal 500 lx herauskommt, so z.B. für "Telex- (sic!) und Posträume" bis "Leder Sortieren" oder "Spinnen, Zwirnen, Spulen" wird uns der zuständige Ausschuss sicherlich schlüssig erklären. 

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