BGB 2018 - oder wie die Lichtbranche lernte, nur noch haltbare Angaben zu machen

Gestern hatte ich noch einen Kommentar zur Ehrlichkeit bzw. Lauterkeit in dem Lichtsegment geschrieben. Die will ein Verein Lauterer Wettbewerb e.V. erreichen. Im gleichen Heft von Licht wie die betreffende Meldung dazu steht etwas viel viel Lustigeres. Der gemeine deutsche Staat hat der Wirtschaft wieder mal einen bösen Streich gespielt und das BGB novelliert. Diese kaum bekannte Vorschrift stammt aus dem Jahre 1896 und bestimmt so unwichtige Dinge wie das Verwandtschaftsverhältnis eines Vaters mit seinem Sohne. Der ist nur mit der Mutter direkt verwandt, mit dem Vater über diese. Anno 2017 hat der Gesetzgeber auf einem ebenso unwichtigen Gebiet, Bau- und Planungsvertragsrecht, grundlegend neue Regeln eingeführt. Darunter auch eine Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung.

Hat das was mit Licht zu tun? Und ob. Denn Leuchten und Lampen sind Bauprodukte und keine mitgebrachten Elektrogeräte wie Taschenlampen. Ist eine mangelhafte Sache irgendwie dumm aufgefallen, kann der Kunde verlangen, dass sie aus seinem Bauwerk entfernt wird. Das war auch früher so. Aber derjenige, der die Ausbaukosten für die Sache und Einbaukosten für den Ersatz zu tragen hatte, war der dumme Elektriker. Besser gesagt: Der Elektriker war der Dumme, egal wie hoch sein IQ ist. Jetzt nicht mehr. Und das ist sehr dumm. Für andere …

Vertragsrecht hin und her. Dieser Blog heißt Healthylight oder Lichtundgesundheit. Wieso soll das BGB interessant sein? Das steht in dem Artikel so geschrieben: "Kauft beispielsweise eine Elektrofirma ein Leuchtensortiment nebst Steuerung von einem Hersteller, der dazu Eigenschaften wie 'folgt dem Tageslicht und den Jahreszeiten' 'motivierende biologische Wirkungen' … verspricht und treten diese derart nachweislich nicht ein, kommt es regelmäßig vor, dass der Bauherr den Rückbau und die Neuerrichtung der aus seiner Sicht mangelhaften Lichtanlage fordert." Aua! Wenn die Kuh mit der biodynamischem Licht nicht die versprochene biologisch-dynamische Milch liefert, steht der Bauherr, der Bauer, gleich vor der Tür vom Leuchtenhersteller. Wenn der die derart mangelhafte Milch aus Versehen an einen anthroposophischen Kinderladen vertickt hat, kann die Mängelhaftung noch weitere Kreise ziehen. 

Wenn ich so die Websites der Hersteller durchgehe, die sich auf das biodynamische Licht und so geschmissen haben, sehe ich dunkel auch ohne eine Lichtsteueranlage, die dem Tageslicht folgend mein Zimmer nachts auf dunkel steuert. Vor allem das Geschäftsmodell, das A.T. Kearney der Branche verkauft hat, wird es schwer haben. Es beruht nämlich, eigenen Worten des Beraters zufolge, z.B. auf einer Ruhigstellung von ADHS Kindern (Zappelphillip) durch Licht. Ehrlich. Auf Heller und Pfennig berechnet.Wenn man nur ein paar der Sauplagen mit dem nebenan abgebildeten Paneel ruhig stellen kann, werden Lehrer weniger krank, und pro ruhiggestelltes Kind entfallen 6.000 € Kosten. Ein Fall für den Kultusminister oder staatliche Bauämter. Noch besser wird die Sache, wenn einer dem Arbeitgeber vorrechnet, wieder in Heller und Pfennig, dass seine Arbeiter produktiver werden. So wie hier:So hatte die Firma Western Electric gerechnet, als sie das wahrscheinlich berühmteste Projekt der Lichttechnik anstieß: Das Hawthorne Experiment von Elton Mayo und andere. Das Ergebnis war nicht der Nachweis der Erhöhung der Arbeitsleistung durch bessere Beleuchtung. Leider nicht. Der durch das Projekt entstandene Begriff Hawthorne Effekt besagt dass die Arbeitsleistung nicht nur eine Funktion "objektiver" physikalischer Arbeitsbedingungen ist, sondern davon abhängt, wie Arbeitsinhalte, Kollegen und Führungskräfte wahrgenommen werden. Ein ungeahnt hoher Beitrag der Lichttechnik zur Wahrheitsfindung. Leider nicht sehr populär auf dem Gebiet. Verständlicherweise … Man stelle sich vor, das VW-Werk würde von der Änderung des BGB Wind bekommen und die Firma verklagen, die eben die genannten 2.000 lx installiert hatte, um die circadiane Rhythmik der Autobauer zu ändern. (Bitte vergessen. Die Firma gibt es nur noch rudimentär.) Übrigens, das Hawthorne Projekt begann 1924.

Adieu HCL? Ach was, davor sind noch andere Werke dran. So z.B. dieses:Was macht der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nach Sehkomfort durch die Bürobeleuchtung fragt mit dem Ergebnis? Wenn der erfolgreich für eine Entfernung der mangelhaften Sache klagt, hätten wir in Deutschland viele neue Müllberge voller Büroleuchten.

Das ist der Anspruch von DIN EN 12464-1, die Anforderungen beruhen auf:

Und es gibt genügend Studien, die zeigen, dass zwischen Beleuchtungsstärke und Leistung Beziehungen nicht hergestellt werden können. Nicht nur dass sie aus der Lichttechnik selbst stammen. Diese Wahrheit lag schon der DIN Norm DIN 5035 von 1972 zugrunde. Warum dem so ist, hatte eine Führungskraft einer führenden lichttechnischen Firma in Licht, dem Organ der LiTG, veröffentlicht. Und die LiTG hat 2017 ein Stellungnahme zur Lichtqualität veröffentlicht (mehr hier, da und dort und wenn es nicht reicht, auch noch hier und da), die besagt, dass diese nicht viel mit der Beleuchtungsstärke zu tun hat.Falsch ist der Weg nicht. Erzählen Sie aber den Behörden, die nach objektiven Kriterien für die Beleuchtung von Arbeitsstätten suchen, wie Sie 25 Seiten voll Tabellen mit Beleuchtungsstärken aus ehemaligen subjektiven Bewertungen generieren und dies mit Sehleistung begründen. (so viele sind es in DIN EN 12464-1:2011). Für alle zum Mitschreiben: Da man nicht weiß, welche Sehaufgabe man Normen zugrunde legen sollte, und welche Sehleistung man realisieren müsste, nimmt man subjektive Bewertungen von Beleuchtungsniveaus, was das auch immer sein mag, und leitet aus ehemaligen Studien mit Büroattrappen 25 Seiten voll Listen für Schweineställe bis Desinfektionsräume ab. Anschließend zimmert ein Ausschuss daraus ein europaweit, ach was, auch noch weltweit geltende Norm. ISO 8995-1:2002(E)/CIE S 008/E:2001 LIGHTING OF WORK PLACES - PART 1: INDOOR und DIN EN 12464-1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen basieren auf DIN 5035-2, und die basierte auf eben so entstandenen Erkenntnissen.

Mal sehen, ob das BGB zur Wahrheitsfindung dienlich ist.

(Artikel lesen in Licht 2/2018, Fragen an den Autor ugm_sv(Kringel)hotmail.com

In der Lichttechnik kehrt Ehrlichkeit ein

Pánta chorei kaì oudèn ménei
Heraklit

Es gibt eine schlechte Nachricht und eine sehr schlechte. Zuerst die schlechte: In der Lichttechnik wurde ein Verein "Lauterer Wettbewerb e.V." gegründet. Und die sehr schlechte: In der Lichttechnik wurde ein Verein "Lauterer Wettbewerb e.V." gegründet. Warum soll das so schlecht sein? Weil man solch einen Verein nicht braucht! Man ist ja über ein Jahrhundert ohne ausgekommen. So haben z.B. Lampenhersteller 1924 ein Kartell (Phoebus) nicht gegründet. Die Nichtgründung erfolgte in Genf. Es hat auch nie die Lebensdauer von Glühlampen auf 1.000 Stunden begrenzt und 100 Jahre Lichtingenieure nicht ausgebildet, die glauben sollten, dass die Zahl aus einer Optimierungsbetrachtung entstanden sei. Wie die Herren das Kartell nicht gegründet haben, kann man in der ARTE-Dokumentation "Kaufen für die Müllhalde" verfolgen (hier, ab Minute 2:30, aber der Rest ist auch empfehlenswert). Dort wird z.B. dargestellt, wie das Kartell monatlich Strafen für die Mitglieder berechnete, deren Lampen doch länger brannten als vereinbart.

Bei den Leuchtenherstellern war die Kartellbildung ungleich schwieriger. Es gab zu viele davon, war doch das Leuchtenbiegen ein gutes Geschäft seit tausend und mehr Jahren, auch wenn man damit eher das Backen von Ton gemeint hat. Da hilft aber, dass die Branche relativ klein ist und jeder jeden kennt. Wozu denn ein Kartell bilden, bei dessen Bildung oder später man erwischt werden kann? Also wozu muss es einen "Verein Lauterer Wettbewerb e.V." geben?

Den wichtigsten Grund hatte ein sehr guter Kenner der Branche, Prof. Wout van Bommel, seines Zeichens früherer CIE President und Chefentwickler der Firma Philips, auf einer Konferenz gegeben: Er bezeichnete LED als "Lügenlampe", nicht weil das Licht uns was vorschwindelt, sondern weil man keinem der Daten Glauben schenken kann bzw. soll. Die "objektiven" Messwerte können um den Faktor 3 falsch sein. Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass die erforderliche Messtechnik noch "im Entstehen" ist. Und zum anderen, dass man mit den Daten "kreativ" umgeht.

Den gesamten Bericht kann man im Licht Heft 2/2018 lesen. Hier ein Highlight: Licht: "Ist unlauterer Wettbewerb im Lichtsegment stark ausgeprägt?" Vorstand des Vereins: "Ja und stark wachsend …" Dazu folgt warum. Durch den vielen Online Handel und Plattformen wie eBay oder Amazon. Dass die eigenen Mitglieder zur Misere beigetragen hätten? Nööö, sind alles weiße Engel.

Zum Thema Engel, hier ein Kracher: Licht: "Ist es nicht schwierig, Werte wie z.B. die Lebensdauer einer Leuchte oder Lampe juristisch anzufechten?" Vorstand Verein Lauterer Wettbewerb: "Nein. Juristisch gibt es zu den klaren gesetzlichen Bestimmungen eindeutige Urteile …" Wo ist der Kracher? Es gibt nur zu den klaren gesetzlichen Bestimmungen Urteile. Wenn Großverbraucher wie Bahn und Post Jahrzehnte ein eigenes Lampenlabor betreiben, weil den Angaben der Hersteller zur Lebensdauer nicht zu trauen ist? Ist klar. Wie klar ist es, wenn man so Lebensdauerangaben wie hier macht: L80B10C20? Will sagen: wenn das Ergebnis 50.000 h ist, haben 10 % danach 80% des Lichtstroms und 20% weilen in den ewigen Jagdgründen. Wenn ich in einem Array 100 LEDs habe, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei dem Ding alle 100 beisammen leuchten?

Die Super-Formel L80B10C20 ist leider, leider auch nicht die einzige, die man benutzt. Vor Jahren hatte ich festgestellt, dass Philips und Osram jeweils eine eigene benutzten und deren Verband eine dritte. Man stelle sich die Doofen vor, die bei dieser klaren Sachlage 1.190 € + MWSt + Reisegeld (Düsseldorf Hilton) ausgeben und zwei Tage vor Ort opfern, um die Veranstaltung "Lebensdauer und Zuverlässigkeit in der LED-Beleuchtung" zu besuchen. (hier). Wer den Nachweis braucht, dass die nicht doof sind, kann hier lesen warum. Zu den Super-Doofen gehörte ich ebenso wie ein sehr erfahrener Planer. Wir beide, beide mit einem Doktor-Titel in dem Metier, glaubten an eine bestimmte Formel für die Berechnung von Lampen. Denkste, man hatte die geändert, ohne viel Aufhebens zu machen. Selbst der amtierende und gewesene Umweltminister, die damals Werbung für die Energiesparlampe machten, wussten nichts davon.

Noch lustiger wird es, wenn man die Angaben zum Lichtstrom ansieht. Seit Ewigkeiten plant der Lichtplaner nach den Katalogangaben und schlägt 10% darauf, weil den Katalogangaben nicht zu trauen ist. Seit jeher ist der Lichtstrom ein Geheimnis der Hersteller. Nu wissen wir, dass die einen Verein für den lauteren Wettbewerb gründen mussten, weil sie von anderen schwarzen Schafen bedrängt werden. Aber das Lichtgeschäft birgt noch viel mehr dunkle Geheimnisse. Hier etwas, was bestimmt keiner dachte, außer dass er im Keller Omas alte Bettlampe gefunden hat:

Ein Leuchtpyjama für das kranke Baby

Gestern entdeckte ich die Innovation einer eigentlich uralten Anwendung: behandeln von Neugeborenen mit Blaulicht bei einer Gelbsucht. Die Leber wächst mit ihren Aufgaben, und das nicht erst, wenn ihr Träger so viel schluckt, dass sie es nicht mehr zu ertragen vermag. Eine Gelbsucht (Ikterus) entsteht, wenn der Gallenfarbstoff Bilirubin im Blut ansteigt. Bei Babys merkt man die Krankheit, wenn sie nicht mehr so zartrosa sind - wie Babypopos eben aussehen. Das betrifft etwa 60 % der Neugeborenen. Manche müssen in eine Behandlungskiste mit blauem Licht. Das wäre nicht so schlimm, wenn das Licht nicht so energiereich wäre und die Augen der Babys so klar. Deswegen müssen sie eine Augenbinde tragen. Das wäre vielleicht auch nicht so schlimm, wenn nicht dazu käme, dass die Mutter nicht mit in den Kasten darf. (Nach neuesten Erkenntnissen der Forschung besteht die Gefahr, dass sie durch Blau schlau werden kann.) Das Baby anstrahlen und die Mutter zu verschonen, lässt sich  bei üblichen Lampen halt nicht machen. Sollen sie energieeffizient sein, müssen sie exakt 1,20 m lang sein. (Anm.: Früher hieß es, sie müssten 1,50 m lang sein. Das hat man aber schnell vergessen. Ist doch etwas zu unhandlich.)

Mit LED ist das Ganze ein Klacks. Ich meine aber nicht das Lullaby LED System, das immer noch mit einem recht großen Modul für die Lichterzeugung arbeitet. Nein, es ist ein Leuchtpyjama, entwickelt - man glaubt es nicht - von Forschern der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA). Das Gewebe besteht aus optisch leitenden Fasern, eingewoben in Textilgewebe. Mit einem Durchmesser von 160 Mikrometern entspricht ihre Geometrie regulären Garnen. Gemeinsam mit gängigen Fasern ließen sich die Lichtleiter zu einem Satin-Stoff verweben, der eingespeistes Licht gleichmäßig über die Stoffbahn verteilt. Die Sache scheint so interessant zu sein, dass der Bundesrat der Schweiz die Nachricht auf ihrer Website berichtet (hier) . Blaues Licht statt Blutaustausch - das ist die Quintessenz. Und kein Seemansgarn. Garantiert nicht!

Es ist erreicht, Habemus coelum artificialis

Es geht nicht um den berühmten Spruch des Bartbeauftragten des Kaisers, Haby, der seine Kreation "Es ist erreicht" benamste, als der Kaiser ihm erlaubte, dieselbe ihm ins Gesicht zu kleben. Nein, es ist nicht der Bart des Kaiser Wilhelm, sondern der Schnurrbart des Willem Zwo. Bei unserem Thema handelt sich um einen viel himmlischeren Traum. Der kleine Lichttechniker hat es endlich geschafft, den Himmel nachzubauen. "Hell wie der lichte Tag" war vorgestern. Heute bauen wir nicht nur den Himmel als Attrappe, sondern auch noch den ganzen Tag ... nach. Wird demnächst in Schwedt in einer Raffinerie stehen.

Wie man weiß, gibt es in Deutschland einen Staat, der seine Nase in alle privaten Dinge steckt. Z.B. in Arbeitsstätten. Ich sage bewusst nicht Spürnase, denn der Staat hat kein Gespür dafür, was er da anrichtet. Wenn der geahnt hätte, was Leute daraus machen, hätte er bestimmt nicht verordnet, dass alle deutschen Arbeitsplätze einen Blickkontakt nach draußen haben müssen. Zwischendurch, als Deutschland der Arbeitsminister abhanden gekommen war, dessen Amt durch den Wirtschaftsminister Wolfgang Clement verwaltet wurde, war die Vorschrift weg. Endlich sagten die Bauherren und schwärzten schnell alle Fenster. Nicht ganz, denn es gibt Gebäude, die haben gar keine. Da ist nichts mit Schwärzen. Seit Nahles haben wir wieder den Salat. Deutsche Arbeitsstätten müssen wieder eine Aussicht haben. 

Was, wenn es nicht geht? Da ist Verlass auf die Kreativität deutscher Forscher. Wir bauen die Aussicht nach. Fehlen Fenster, so installieren wir welche von M$, das ist die Firma von Bill Gates, der Computerfenster baut, Windows. Also Monitore an die Wand und Kamera an. Hat den Vorteil, dass man das deutsche Schei..wetter draußen lassen kann. Da kann es alleine rumsauen. Innen machen wir nur schöne Aussichten. (Kein Scherz, die Anlage wird gerade fertig.)

A, ja. Da war noch was. Der Himmel. Da spielt ja der Tag ab. Also nachbauen … So ein paar Tausend LED (genau sollen sie 28.000 sein), die schlappe 9,4 kW verbrauchen. Damit der Himmel nicht allzu pixelig ausschaut (wie die Fremont Street in Las Vegas, böse Anm.), müsste man ein paar mehr an die Decke nageln. Dann würde der Verbrauch des Himmels vielleicht so zunehmen, dass man damit vielleicht noch eine kleine künstliche Hölle mit beheizen könnte? Blödsinn. Genauso wie der von doofen Leuten, die behaupten, künstliches Licht könne kein Ersatz für Sonnenschein sein. Aber Hand auf´s Herz: wer will bei Sonnenschein arbeiten?

So also wird da nLichtened Workplace realisiert, von dem ich vor schlappen acht Jahren berichtet hatte (hier). Nur kurz danach kam "LightFusion" (hier). Das Vorhaben wurde seinerzeit von den Protagonisten so dargestellt: Der LightFusion-Ansatz zielt auf eine integrierende Betrachtung aller drei Aspekte von Licht (Anm.: direkte, indirekte Wirkungen, Dimensionen der visuellen Wahrnehmung, der emotionalen Lichtstimmung und der physiologisch-biologischen Wirkungen) unter Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch LED- und OLED-Technologien ergeben, insbesondere großflächige Displays, präzise steuerbare Lichtquellen und Flächenleuchten auf OLED-Basis. Darüber hinaus wird auch das Tageslicht einbezogen, was unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz und Gesunderhaltung gleichermaßen wichtig ist.

Etwas besser als damals ist man schon geworden. Da man mittlerweile weiß, dass sich LEDs beim Altern genauso doof verhalten wie Menschen, sie werden - sagen wir mal - selten schöner, brennen in einem Nebenraum 1736 Stück ununterbrochen parallel zur Lichtdecke, "damit man bei Defekten zum Austauschen LED desselben Nutzungsalters zur Verfügung hat". Ein besonderer Beitrag zur Nachhaltigkeit.Da ist allerdings etwas ganz dummes. Der nächtliche Himmel lässt sich nicht darstellen. Eigentlich lässt sie sich schon schön abbilden, so mit Sternen und Mond und so. Allerdings sollen die Kollegen arbeiten und nicht träumen. So etwa von der Karibik bzw. angesichts der Tatsache, dass das ganze auf dem Gebiet der verblichenen DDR abspielt, eher von Malle. Das Ganze dient nämlich gar nicht deren Amusement. Ein Kritiker, der die Sache sorgfältig unter die Lupe genommen hat, meint "Wichtiger als der bildhafte Unterhaltungswert ist die “nichtvisuelle Lichtwirkung” auf die Mitarbeiter. In das von ... und ... entwickelte Beleuchtungskonzept sind die Erkenntnisse des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO eingeflossen. Das Institut erforscht, wie der Mensch durch die Intensität und das Spektrum der Beleuchtung beeinflusst, angeregt oder ermüdet wird."

Au backe. Hoffentlich hört das Institut nicht von der Sache. Es mag nämlich gar nicht, dass behauptet wird, es würde sich mit fremden Federn schmücken. Dass Menschen durch die Beleuchtung ermüdet werden, geht schon gar nicht. Beleuchtung dient der Sehleistung und Leistung überhaupt. Sagt die Leuchtenindustrie. Die Lampenindustrie auch. Und das schon ein Hundert und paar zerquetschte Jahre lang.

In der guten alten Zeit gab es eine Ergonomie. Die sollte dem Menschen dienen. Manche haben deren Methoden kopiert - leider nicht perfekt - und wenden sie an wie Schweizer Bauern nach dem Motto "Glückliche Kühe geben mehr Milch". Deswegen heißt deren Methode Kuh-Ergonomie. Dass so etwas hier vorläge, will ich nicht behaupten. So böse bin ich nie gewesen.

Zu guter Letzt, ein Wort zum bösen Staat. Der war nie so doof, wie Leute ihm unterstellen, die mit der Angst von anderen Geschäfte machen wollen. Der Raum, in dem ein Stückchen ehemalige DDR in Karibikstimmung versetzt wird, ist eine Warte, die aus Sicherheitsgründen geschützt sein muss. Die Mauern, die die Sonne abschirmen, dienen auch dem Schutz derer, die dort drin sitzen. Und sie ist nicht die erste Warte von Deutschland. Dafür gibt es Ausnahmegenehmigungen. Z.B. wenn der Raum groß genug ist, gilt die Sicht auf andere Teile des Raums als hinreichend. Auch wenn er klein wäre, gibt es Ersatzmaßnahmen. So z.B. Pausenräume mit Tageslicht. Ganz, ganz schlaue Leute aus Wien haben etwas ausgeheckt, was auch nicht schlecht ist, Lichttage (hier). Da bekommt der Kumpel, der aus sicherheitstechnischen Gründen im Bunker sitzt, einige Tage extra frei. Malle statt Mallebilder in LED. Auch nicht schlecht. So spart man pro Jahr 86.344 kW/h Energie + die die Standby-LED schlucken. Von dem Geld kann man jede Menge Bier und Sangria kaufen. Und das Pfand reicht für den Flug aus.

Warum wir von Ahnungslosen regiert werden …

"Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Forschungsberichte zur Blendung durch Tagfahrleuchten mit Leuchtdioden sind der Bundesregierung nicht bekannt."
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten (Drucksache 17/2042)

Unsere liebe Regierung hat also im Jahr 2017 den Deutschen Bundestag informiert, dass keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die psychologische Blendung von Tagfahrleuchten vorlägen. Könnte stimmen. Es gibt auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über das dritte Bein, rechts, von Ameisen. Bestimmt! Über die linken Beine auch nicht. Dennoch weiß man sehr gut Bescheid über Ameisen. Bei den Tagfahrleuchten weiß sogar jeder Bescheid, der an einer Stadtstraße entlang schlendert. Die blenden bei hellem Sonnenschein. Der Effekt nennt sich Absolutblendung und ist seit mindestens 60 Jahren unter diesem Namen bekannt. Die Ursache auch: Wenn die Helligkeit (Leuchtdichte) eines Objekts einen bestimmten Wert übersteigt, blendet es unabhängig von seiner Umgebung. Ansonsten ist Blendung von der Umgebung abhängig. Deswegen blenden übliche Autoscheinwerfer nur nachts. Tagsüber hingegen sind sie harmlos. Nie wird man jemanden klagen hören, dass sie bei Tagesfahrten an sind.  Anders hingegen die LED. Deren Leuchtdichte ist einfach zu hoch. Sie blenden nicht nur den, der darauf guckt. Auch im Rückspiegel blenden sie tagsüber, weil man andere Verkehrsteilnehmer nicht erkennen kann. Das nennt sich Relativblendung. Wenn man in den Rückspiegel guckt, sieht man den Blender, weil die anderen dem gegenüber relativ dunkel sind. In der Dunkelheit ist der Rückspiegel abgeblendet. Und man sieht den Blender nicht so deutlich. 

Zudem scheinen die Autobauer bzw. deren Lieferanten sich im Ziel geirrt haben. Ich sitze zum Arbeiten im ersten Stock am Fenster. Die Autos blenden mich tagsüber. Was hat das Licht eines Autos nach oben zum Himmel gerichtet zu suchen? Hingegen blenden die gleichen Autos nachts nicht. Sie fahren aber mit wesentlich stärkeren Scheinwerfern. Ergo: Die Tagfahrleuchten sind eine Misskonstruktion. In einem Land, in dem jede Schraube an einem Kfz vom TÜV abgenommen wird, und jedes Lämpchen an einem Fahrzeug eine Zulassung braucht, eine bemerkenswerte Situation.

Moderne Autos verpesten Städte nicht nur mit ihren Dieselschwaden. Es gibt auch eine Lichtverschmutzung. Wenn die Bundesregierung dies nicht glaubt, sollte man deren Mitglieder einer Strafe unterziehen, die man sich in China ausgedacht hat. Autofahrer, die andere blenden, werden dazu verdonnert, eine zeitlang in helle Scheinwerfer zu gucken. Körperverletzung? Ja. Warum nur ich? Man müsste alle, die dazu beigetragen haben, dass die dummen Autos blenden, der Strafe unterziehen. Mindestens die letzten drei Bundesminister für Verkehr. Den kommenden auch, prophylaktisch.

Jetzt zu den fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen:

  • Die psychologische Blendung ist von der Wellenlänge abhängig.
  • Das Minimum der psychologischen Blendung liegt bei 577 nm (Anm.: grün-gelb)
  • Das Blendempfinden vergrößert sich zu den Randbereichen der spektralen Wahrnehmung (Anm.: blauer blendet mehr)

Ergo: Offensichtlich weiß nur nicht die Bundesregierung davon, dass blaueres Licht mehr blendet. Man müsste ihr allerdings nachsehen, weil das Buch, in dem das geschrieben steht, im Jahre 2017 gedruckt wurde (hier). Dummerweise handelt es sich dabei um eine Bilanzierung der Erkenntnisse, die bis zum Jahre 2006 bekannt waren. Der Bundesminister für Verkehr informierte den Bundestag im  Jahre 2017 also mit Konserven mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum.

So stammt die Erkenntnis
"mit Anstieg der Farbtemperatur steigt die Blendung"
aus dem Jahr 1999 (Quelle Alferdinck, 1999). Sie besagt, dass Scheinwerfer mit bläulicherem Licht bei sonst gleichen Bedingungen mehr blenden. Diese Weisheit wurde auch aus anderen Quellen zusammengefasst und so formuliert:
"Je größer der Blauanteil einer Lichtquelle, desto unangenehmer und blendender wird sie empfunden" (Autor Bullough, 2003, zitiert aus Völker, 2017).
Das war im Jahr 2003. Also vor 15 Jahren.

Ja, was schert uns (oder unsere Politik) die "psychologische" Blendung? Die ist ja nicht doof und argumentiert so: "In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen physiologischer und psychologischer Blendung. Die physiologische Blendung setzt die Sehleistung des Auges herab. Bei der psychologischen Blendung wird eine Blendungserhöhung empfunden, die nicht messbar und individuell verschieden ist. Verkehrsteilnehmer können sich geblendet fühlen, ohne dass dies zu einer verringerten Sehleistung führt." Für Leute, die sich von dieser "wissenschaftlichen" Argumentation doch in die Irre führen lassen: Die psychologische Blendung ist tatsächlich nicht messbar, wenn man dazu nur einen Zollstock benutzt. Ansonsten ist die bestens messbar. Und das schon mehrere Jahrzehnte. Der Autor, dessen Skala man häufig benutzt (J.B de Boer), ist schon sehr lange tot. Zudem weiß man seit vielen Jahren, dass eine Unterscheidung der Art "psychologischer" und "physiologischer" Blendung gar keinen wahren Hintergrund hat, außer dass sich Forscher die Aufgabe leicht gemacht hatten. Ließ sich die Blendung etwa mit Messgeräten am Auge ermitteln (z.B. Streuung im Auge), sprach man von "physiologischer" Blendung. Konnte man trotz allerlei Bemühen keinen Bezug zu physikalischen Größen erstellen, war die Blendung halt "psychologisch". So nennt der wackere Ingenieur alles, was er nicht erklären kann.

Was man aber auch ohne Zollstock erkennen kann, ist, dass die Benutzung sehr heller Scheinwerfer am Tage das Erkennen von unbeleuchteten Objekten (Fußgänger, Radfahrer, Kinderwagen, Rollatoren) erschwert bzw. unmöglich macht. Naturgemäß wäre es möglich, der Intelligenz eines Staatsoberhaupts folgend, der Lehrer bewaffnen will, Rollatoren mit starken Scheinwerfern auszurüsten. Mancher Bürger hat schon eine Petition beim Bundestag eingereicht (z.B. Petition 73980 von Geert Closius, hier). Closius schreibt:
"Durch technische Entwicklungen (Xenon-Gasentladungslampe, LED, Tagfahrlicht) wurden Scheinwerfer und andere Leuchten im Strassenverkehr
mit höherer Lichtleistung möglich,
in der Bauform kleiner,
und damit die Leuchtdichte am Austrittsort sehr viel größer.
Zusätzlich wurde Tagfahrlicht auf der Basis von LED eingeführt.
Fahrräder und andere Zweiräder mit LED-Leuchten eingeführt.
Rück- und Bremsleuchten heller ausgeführt.

Alle Veränderungen zusammen führen im Strassenverkehr zu einer deutlich angestiegenen Blendgefahr - gerade für ältere Menschen, deren Augen nicht mehr so gut adaptieren können."

Augenärzte laufen Sturm gegen Tagfahrlichter (z.B. hier oder da oder dort), die zu hell sind. Anders sehen es die Techniker: "LED-Tagfahrlicht ist cool – verleiht Ihrem Fahrzeug die Optik der Oberklasse und dazu ein cooles Licht-Design." oder noch cooler: " Sie werden rechtzeitig und weithin auch bei hellem Sonnenlicht gesehen, …" Ja, so ist es. Man wird auch bei Sonnenschein weithin gesehen. Wer bei Sonnenlicht auffallen will, muss die Sonne übertrumpfen. Das tun die LED nicht nur selten. Heute hat eine Firma die Welt wissen lassen, dass ihre Hochleistungs-LED eine Leuchtdichte von 280 lm/mm2 übertrifft. Hört sich niedlich an. 280 … Wenn man aber die mm2 auf m2 umrechnet, kommt man auf 280.000.000 cd/m2. Eine alte Leuchtstofflampe brachte es gerade mal zu 8.000 cd/m2, die grellsten Lampen im Innenraum liegen bei 40.000 cd/m2. Wie hell leuchtet denn ein Fußgänger an einem Novembertag? Sagen wir mal 5.000 lx und grauer Mantel. Macht etwa 320 cd/m2. Gegenüber 280.000.000 cd/m2 ist das eher nix. Und wenn der Fußgänger an einem Sommertag mit einem schön weißen Hemd herumläuft? Wenn der sich in die Mittagssonne am Äquator legt und bescheinen lässt, schafft er etwa 30.000 cd/m2. Wenn er den Sonnenuntergang bewundern will, sind es gerade mal 1.000 cd/m2 oder ähnlich. Egal wie man rechnet, die Leuchtdichten der LED sind jenseits von Gut und Böse.