Welche Qualität haben wir bekommen?

Eine schwitzende Stirn ist nicht das Kriterium für die
Qualität einer neuen Idee
Pavel Kosorin

Nachdem in drei Blogs über Qualität i.S. der Autoren des Papiers "Lichtqualität - ein Prozess statt einer Kennzahl" sinniert wurde, mal eine andere Idee, die sie gar nicht angegangen sind: Qualität als Exzellenz. Selbst mit einer sehr entspannten Haltung zur Realität kann ich nicht leugnen, dass die Idee jemand anders geboren hat. Der ist zwar nicht bekannt, aber wann er gelebt haben muss: in der Antike. Denn beide "Qualitäten" sind lange vor unserer Zeit geboren worden. Exzellenz kann man auch als hervorragende Beschaffenheit übersetzen. Und die ist, woran der kleine gemeine Normalsterbliche denkt, wenn er Qualität hört oder sagt. 

Um welchen Betrag bin ich schlauer geworden, indem ich dieses Papier gelesen habe? Nehmen wir an, mein Kunde möchte, dass ich ihm eine Beleuchtung liefere, die "allen Vorschriften" genügt. Der Anspruch ist zwar nie erfüllbar, aber das kann ich dem Kunden nicht erzählen. Also versuche ich, auf die empfohlenen Unterlagen zuzugreifen. Es steht ja geschrieben "Auf nachfolgend zusammengestellte Unterlagen greift ein Experte vorrangig zu. …" Fangen wir mit der ersten an, ASR A3.4. Da fällt mir ein, nach der kann man ja gar nicht planen. Also müsste ich die genannten Normen anwenden. DIN EN 12464 steht als erste da. Die wird so gelobt "Beleuchtung von Arbeitsstätten im Innen- und im Außenraum, die die grundlegenden Kriterien der Beleuchtung und Grenzwerte beinhalten". Dumm nur, dass DIN Normen keine Grenzwerte angeben dürfen, die die Sicherheit und Gesundheit des Menschen betreffen. Das hat sich der Staat ausdrücklich verbeten. Außerdem sehen die "grundlegenden Kriterien der Beleuchtung" darin so aus: "Für eine gute Beleuchtungspraktik ist es erforderlich, dass zusätzlich zu den geforderten Beleuchtungsstärken quantitative und qualitative Anforderungen erfüllt werden." Verzeihung, ich hatte die frühere Version zitiert. Man hat die Sache in der jetzt gültigen Ausgabe 2011 schon eleganter formuliert: "Gute Beleuchtung bedingt, dass zusätzlich zu den geforderten Beleuchtungsstärken quantitative und qualitative Anforderungen erfüllt werden."

Heißt für mich, erst mal die geforderte Beleuchtungsstärke realisieren und sich danach sonstige Anforderungen angucken, qualitativ und quantitativ, was das auch sein mag. Dummerweise geht das Qualitätspapier aber von anderen Dingen aus, die nichts mit der Beleuchtungsstärke zu tun haben sollen (steht so geschrieben):

• "Lichtqualität ergibt sich aus der Summe von Faktoren, die eine Lichtlösung beschreiben und in keinem Zusammenhang zur Beleuchtungsstärke stehen (Stein, Reynolds und McGuiness, 1986).
• Lichtqualität ist Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, dem dann entsprochen ist, wenn die Anforderungen individueller Nutzer erfüllt sind (Veitch, Newsham, 1995, 1998, 2006, 201 0). Dabei soll je Installation eine Balance zwischen Wohlbefinden, Wirtschaftlichkeit und Architektur gefunden werden."

Entweder haben die Autoren DIN EN 12464 nicht gelesen oder diese Zitate unverstanden angeführt. Es könnte sein, dass ihnen eher nach der nächsten Norm ist, die hat es in sich: DIN 5035-7 "Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, die Beleuchtungsarten und Beleuchtungskonzepte aufführen". Tut sie das? Muss wohl, denn der als nächster angeführte Leitfaden BGI 856 ist voll davon. Mehr noch, die Gütekriterien für Beleuchtung, also woran man die Güte der Beleuchtung misst, stammen von DIN 5035-7. Also gucke ich mir die schönen Bilder dieses Leitfadens an. Die sagen nämlich jeweils mehr als 1000 Worte (oder Wörter?). Bei 67 Seiten mit Beispielen kommt da was zusammen. Zu dumm, dass die beispielhaften Beleuchtungen alle Nachtsituationen zeigen. Und die Räume haben keinen Sonnenschutz. Braucht man ja in der Nacht nicht.

Jetzt fällt mir ein: DIN 5035-7 gibt es ja gar nicht. Die wurde zurückgezogen, weil sie sich mit DIN EN 12464-1 beißt. BGI 856 gibt es eigentlich auch nicht. Was haben die Autoren nun gemeint? Diese Broschüre wurde im Jahre 2003 von einer Berufsgenossenschaft veröffentlicht, die sich sehr bei vier Herren der Industrie bedankt, die den Inhalt geliefert haben. Da die Industrie, die Vorhänge liefert, nicht dabei war, und die Leuchtenfirmen nur Software betrieben, die künstliches Licht zeichnen, sah die Info-Schrift eben so aus. Paar Jahre später wurde der Inhalt "modernisiert", die Fenster erhielten Sonnenschutz, und die Nacht wurde zum Tag umgezeichnet. Prima, sieht gut aus.

Doch damit nicht Schluss. Da die BGn mittlerweile unter DGUV firmieren, wurde BGI 856 noch einmal modernisiert und heißt nunmehr DGUV-I 215-442. Sie hat jetzt 70 Seiten mit Beispielen. Die tristen Bilder haben weitgehend viel lustigeren Platz gemacht. Dass man bei der Renovierung der Bilder nicht allzu sehr auf die Aktualität der Normen geachtet hat - geschenkt. So gibt es z.B. DIN EN ISO 9241-7 seit mindestens einem Jahrzehnt nicht mehr. Man darf ja nicht immer so kleinlich sein. Immerhin ist der Geist erhalten geblieben. Er ist derselbe wie 1988, als DIN 5035-7 zum ersten Mal das Licht der Welt erblickte.

OK! Ich habe verstanden und lese, was relevant zu sein scheint: "DGUV-I : Schriftenreihe, in der die richtige Anwendung von Licht in verschiedenen Anwendungen aufgeführt ist". Das ist eine wahre Fundgrube. Man findet sogar unerhört Nützliches darin, so etwa "DGUV Information 203-043 Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder". Immerhin, ich wusste bislang, dass bei Schweißern auch mal die Plomben selbständig machen können. Jetzt weiß ich, dass sich auch meine Hüftprothese erwärmen kann, so ich welche habe und mich in die Nähe eines Induktionsofens begebe. Will ich aber nicht, sondern nur die DGUV-I mit Beleuchtung lesen. Wo man die findet? Finde ich noch heraus. Es gibt nur 18 Rubriken, die jeweils bis 999 nummeriert sind. Schöne Beschäftigung für die kommenden langen Winternächte. 

Aber bis dahin kann ich mich dem namentlich genannten widmen, BGI 856 alias DGUV-I 215-442. Die muss ja nach so viel Renovierungen aktuell sein. Dort lese ich z.B. wie ich eine Leuchte aussuchen muss: "Die Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte von Leuchten müssen erst ab einem Ausstrahlungswinkel γ = 65° (Abbildung 11) rund um die Leuchte (in den Ebenen C0, C15, C30 bis C345 mit Δϕ = 15°) eingehalten werden." Klare Kante. Landet mein Kunde vor dem Arbeitsrichter, wenn nicht rund um die Leuchte in der Ebene C345 mit Δϕ = 15° die Grenzwerte der mittleren Leuchtdichte eingehalten werden? Bitte klare Ansage!

So klar ist die Sache aber ansonsten nicht. Denn ich will meinem Kunden integrative Lichtqualität bieten (hier), und die besagt: "Tageslicht ist Ausgangspunkt und Maß einer integrativen Lichtplanung, welches durch Kunstlicht ergänzt werden muss. »INTEGRATIVE LICHTQUALITÄT« umfasst daher die kombinierte Tages- und Kunstlichtplanung." Wo liegt das Problem? Hier: BGI 856 ist laut Seitenfuß "Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen", DGUV-I 215-442 ist hingegen "Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen". Jetzt weiß ich endlich, warum die Autoren die Uralt-Version des Papiers empfehlen. Die hatte die integrative Lichtplanung vorweggenommen. Ihre Beispiele zeigen zwar nur Nachtsituationen, aber immerhin. Den bösen Gedanken, dass man 1988 Lichtplanung mit Planung von Kunstlicht gleichgesetzt haben könnte, habe ich gleich vertrieben. So doof waren sie wohl nicht - obwohl, mir liegen schriftliche Beweise von zwei der Verantwortlichen vor, die den Verdacht bestätigen. Der eine hat sich sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen damit verewigt. 

Ja, wo hatte ich angefangen? Mit der Exzellenz … hat wohl nicht ganz so geklappt. Wie ambitioniert muss dieser Kollege sein, damit er sich durch das Papier zur Qualität durcharbeitet? Vielleicht sollte er mal beim Qual-Ausschuss bei der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft melden.

3 Comments

  1. Antworten
    Eddy-der-Baer 18. Januar 2018

    Ich verstehe Bahnhof. Was hat das alles mit Lichtqualität zu tun. Ich bin schon 30 Jahre im Geschäft. Bei mir hat sich noch keiner beschwert. Der Kunde will ja nichts außer dass ich die Lichter gleichmäßig an die Decke hänge.

  2. Antworten

    […] spätere Nachbesserung, die mangels Kenntnis der "Lichtqualität" (siehe hier, da, dort, und wieder hier oder da) erfolgte. So gegen Ende des Jahrhunderts – nicht des 19. – hieß es: "Gleiche […]

  3. Antworten

    […] zur Lichtqualität veröffentlicht (mehr hier, da und dort und wenn es nicht reicht, auch noch hier und da), die besagt, dass diese nicht viel mit der Beleuchtungsstärke zu tun […]

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