Gestern hatte ich noch einen Kommentar zur Ehrlichkeit bzw. Lauterkeit in dem Lichtsegment geschrieben. Die will ein Verein Lauterer Wettbewerb e.V. erreichen. Im gleichen Heft von Licht wie die betreffende Meldung dazu steht etwas viel viel Lustigeres. Der gemeine deutsche Staat hat der Wirtschaft wieder mal einen bösen Streich gespielt und das BGB novelliert. Diese kaum bekannte Vorschrift stammt aus dem Jahre 1896 und bestimmt so unwichtige Dinge wie das Verwandtschaftsverhältnis eines Vaters mit seinem Sohne. Der ist nur mit der Mutter direkt verwandt, mit dem Vater über diese. Anno 2017 hat der Gesetzgeber auf einem ebenso unwichtigen Gebiet, Bau- und Planungsvertragsrecht, grundlegend neue Regeln eingeführt. Darunter auch eine Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung.
Hat das was mit Licht zu tun? Und ob. Denn Leuchten und Lampen sind Bauprodukte und keine mitgebrachten Elektrogeräte wie Taschenlampen. Ist eine mangelhafte Sache irgendwie dumm aufgefallen, kann der Kunde verlangen, dass sie aus seinem Bauwerk entfernt wird. Das war auch früher so. Aber derjenige, der die Ausbaukosten für die Sache und Einbaukosten für den Ersatz zu tragen hatte, war der dumme Elektriker. Besser gesagt: Der Elektriker war der Dumme, egal wie hoch sein IQ ist. Jetzt nicht mehr. Und das ist sehr dumm. Für andere …
Vertragsrecht hin und her. Dieser Blog heißt Healthylight oder Lichtundgesundheit. Wieso soll das BGB interessant sein? Das steht in dem Artikel so geschrieben: "Kauft beispielsweise eine Elektrofirma ein Leuchtensortiment nebst Steuerung von einem Hersteller, der dazu Eigenschaften wie 'folgt dem Tageslicht und den Jahreszeiten' 'motivierende biologische Wirkungen' … verspricht und treten diese derart nachweislich nicht ein, kommt es regelmäßig vor, dass der Bauherr den Rückbau und die Neuerrichtung der aus seiner Sicht mangelhaften Lichtanlage fordert." Aua! Wenn die Kuh mit der biodynamischem Licht nicht die versprochene biologisch-dynamische Milch liefert, steht der Bauherr, der Bauer, gleich vor der Tür vom Leuchtenhersteller. Wenn der die derart mangelhafte Milch aus Versehen an einen anthroposophischen Kinderladen vertickt hat, kann die Mängelhaftung noch weitere Kreise ziehen.
Wenn ich so die Websites der Hersteller durchgehe, die sich auf das biodynamische Licht und so geschmissen haben, sehe ich dunkel auch ohne eine Lichtsteueranlage, die dem Tageslicht folgend mein Zimmer nachts auf dunkel steuert. Vor allem das Geschäftsmodell, das A.T. Kearney der Branche verkauft hat, wird es schwer haben. Es beruht nämlich, eigenen Worten des Beraters zufolge, z.B. auf einer Ruhigstellung von ADHS Kindern (Zappelphillip) durch Licht. Ehrlich. Auf Heller und Pfennig berechnet.Wenn man nur ein paar der Sauplagen mit dem nebenan abgebildeten Paneel ruhig stellen kann, werden Lehrer weniger krank, und pro ruhiggestelltes Kind entfallen 6.000 € Kosten. Ein Fall für den Kultusminister oder staatliche Bauämter. Noch besser wird die Sache, wenn einer dem Arbeitgeber vorrechnet, wieder in Heller und Pfennig, dass seine Arbeiter produktiver werden. So wie hier:
So hatte die Firma Western Electric gerechnet, als sie das wahrscheinlich berühmteste Projekt der Lichttechnik anstieß: Das Hawthorne Experiment von Elton Mayo und andere. Das Ergebnis war nicht der Nachweis der Erhöhung der Arbeitsleistung durch bessere Beleuchtung. Leider nicht. Der durch das Projekt entstandene Begriff Hawthorne Effekt besagt dass die Arbeitsleistung nicht nur eine Funktion "objektiver" physikalischer Arbeitsbedingungen ist, sondern davon abhängt, wie Arbeitsinhalte, Kollegen und Führungskräfte wahrgenommen werden. Ein ungeahnt hoher Beitrag der Lichttechnik zur Wahrheitsfindung. Leider nicht sehr populär auf dem Gebiet. Verständlicherweise … Man stelle sich vor, das VW-Werk würde von der Änderung des BGB Wind bekommen und die Firma verklagen, die eben die genannten 2.000 lx installiert hatte, um die circadiane Rhythmik der Autobauer zu ändern. (Bitte vergessen. Die Firma gibt es nur noch rudimentär.) Übrigens, das Hawthorne Projekt begann 1924.
Adieu HCL? Ach was, davor sind noch andere Werke dran. So z.B. dieses:Was macht der Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter nach Sehkomfort durch die Bürobeleuchtung fragt mit dem Ergebnis? Wenn der erfolgreich für eine Entfernung der mangelhaften Sache klagt, hätten wir in Deutschland viele neue Müllberge voller Büroleuchten.
Das ist der Anspruch von DIN EN 12464-1, die Anforderungen beruhen auf:
Und es gibt genügend Studien, die zeigen, dass zwischen Beleuchtungsstärke und Leistung Beziehungen nicht hergestellt werden können. Nicht nur dass sie aus der Lichttechnik selbst stammen. Diese Wahrheit lag schon der DIN Norm DIN 5035 von 1972 zugrunde. Warum dem so ist, hatte eine Führungskraft einer führenden lichttechnischen Firma in Licht, dem Organ der LiTG, veröffentlicht. Und die LiTG hat 2017 ein Stellungnahme zur Lichtqualität veröffentlicht (mehr hier, da und dort und wenn es nicht reicht, auch noch hier und da), die besagt, dass diese nicht viel mit der Beleuchtungsstärke zu tun hat.Falsch ist der Weg nicht. Erzählen Sie aber den Behörden, die nach objektiven Kriterien für die Beleuchtung von Arbeitsstätten suchen, wie Sie 25 Seiten voll Tabellen mit Beleuchtungsstärken aus ehemaligen subjektiven Bewertungen generieren und dies mit Sehleistung begründen. (so viele sind es in DIN EN 12464-1:2011). Für alle zum Mitschreiben: Da man nicht weiß, welche Sehaufgabe man Normen zugrunde legen sollte, und welche Sehleistung man realisieren müsste, nimmt man subjektive Bewertungen von Beleuchtungsniveaus, was das auch immer sein mag, und leitet aus ehemaligen Studien mit Büroattrappen 25 Seiten voll Listen für Schweineställe bis Desinfektionsräume ab. Anschließend zimmert ein Ausschuss daraus ein europaweit, ach was, auch noch weltweit geltende Norm. ISO 8995-1:2002(E)/CIE S 008/E:2001 LIGHTING OF WORK PLACES - PART 1: INDOOR und DIN EN 12464-1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen basieren auf DIN 5035-2, und die basierte auf eben so entstandenen Erkenntnissen.
Mal sehen, ob das BGB zur Wahrheitsfindung dienlich ist.
(Artikel lesen in Licht 2/2018, Fragen an den Autor ugm_sv(Kringel)hotmail.com
Es geht nicht um den berühmten Spruch des Bartbeauftragten des Kaisers, Haby, der seine Kreation "Es ist erreicht" benamste, als der Kaiser ihm erlaubte, dieselbe ihm ins Gesicht zu kleben. Nein, es ist nicht der Bart des Kaiser Wilhelm, sondern der Schnurrbart des Willem Zwo. Bei unserem Thema handelt sich um einen viel himmlischeren Traum. Der kleine Lichttechniker hat es endlich geschafft, den Himmel nachzubauen. "Hell wie der lichte Tag" war vorgestern. Heute bauen wir nicht nur den Himmel als Attrappe, sondern auch noch den ganzen Tag ... nach. Wird demnächst in Schwedt in einer Raffinerie stehen.
Wie man weiß, gibt es in Deutschland einen Staat, der seine Nase in alle privaten Dinge steckt. Z.B. in Arbeitsstätten. Ich sage bewusst nicht Spürnase, denn der Staat hat kein Gespür dafür, was er da anrichtet. Wenn der geahnt hätte, was Leute daraus machen, hätte er bestimmt nicht verordnet, dass alle deutschen Arbeitsplätze einen Blickkontakt nach draußen haben müssen. Zwischendurch, als Deutschland der Arbeitsminister abhanden gekommen war, dessen Amt durch den Wirtschaftsminister Wolfgang Clement verwaltet wurde, war die Vorschrift weg. Endlich sagten die Bauherren und schwärzten schnell alle Fenster. Nicht ganz, denn es gibt Gebäude, die haben gar keine. Da ist nichts mit Schwärzen. Seit Nahles haben wir wieder den Salat. Deutsche Arbeitsstätten müssen wieder eine Aussicht haben.
Was, wenn es nicht geht? Da ist Verlass auf die Kreativität deutscher Forscher. Wir bauen die Aussicht nach. Fehlen Fenster, so installieren wir welche von M$, das ist die Firma von Bill Gates, der Computerfenster baut, Windows. Also Monitore an die Wand und Kamera an. Hat den Vorteil, dass man das deutsche Schei..wetter draußen lassen kann. Da kann es alleine rumsauen. Innen machen wir nur schöne Aussichten. (Kein Scherz, die Anlage wird gerade fertig.)
A, ja. Da war noch was. Der Himmel. Da spielt ja der Tag ab. Also nachbauen … So ein paar Tausend LED (genau sollen sie 28.000 sein), die schlappe 9,4 kW verbrauchen. Damit der Himmel nicht allzu pixelig ausschaut (wie die Fremont Street in Las Vegas, böse Anm.), müsste man ein paar mehr an die Decke nageln. Dann würde der Verbrauch des Himmels vielleicht so zunehmen, dass man damit vielleicht noch eine kleine künstliche Hölle mit beheizen könnte? Blödsinn. Genauso wie der von doofen Leuten, die behaupten, künstliches Licht könne kein Ersatz für Sonnenschein sein. Aber Hand auf´s Herz: wer will bei Sonnenschein arbeiten?
So also wird da nLichtened Workplace realisiert, von dem ich vor schlappen acht Jahren berichtet hatte (hier). Nur kurz danach kam "LightFusion" (hier). Das Vorhaben wurde seinerzeit von den Protagonisten so dargestellt: „Der LightFusion-Ansatz zielt auf eine integrierende Betrachtung aller drei Aspekte von Licht (Anm.: direkte, indirekte Wirkungen, Dimensionen der visuellen Wahrnehmung, der emotionalen Lichtstimmung und der physiologisch-biologischen Wirkungen) unter Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten, die sich durch LED- und OLED-Technologien ergeben, insbesondere großflächige Displays, präzise steuerbare Lichtquellen und Flächenleuchten auf OLED-Basis. Darüber hinaus wird auch das Tageslicht einbezogen, was unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz und Gesunderhaltung gleichermaßen wichtig ist.“
Etwas besser als damals ist man schon geworden. Da man mittlerweile weiß, dass sich LEDs beim Altern genauso doof verhalten wie Menschen, sie werden - sagen wir mal - selten schöner, brennen in einem Nebenraum 1736 Stück ununterbrochen parallel zur Lichtdecke, "damit man bei Defekten zum Austauschen LED desselben Nutzungsalters zur Verfügung hat". Ein besonderer Beitrag zur Nachhaltigkeit.Da ist allerdings etwas ganz dummes. Der nächtliche Himmel lässt sich nicht darstellen. Eigentlich lässt sie sich schon schön abbilden, so mit Sternen und Mond und so. Allerdings sollen die Kollegen arbeiten und nicht träumen. So etwa von der Karibik bzw. angesichts der Tatsache, dass das ganze auf dem Gebiet der verblichenen DDR abspielt, eher von Malle. Das Ganze dient nämlich gar nicht deren Amusement. Ein Kritiker, der die Sache sorgfältig unter die Lupe genommen hat, meint "Wichtiger als der bildhafte Unterhaltungswert ist die “nichtvisuelle Lichtwirkung” auf die Mitarbeiter. In das von ... und ... entwickelte Beleuchtungskonzept sind die Erkenntnisse des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO eingeflossen. Das Institut erforscht, wie der Mensch durch die Intensität und das Spektrum der Beleuchtung beeinflusst, angeregt oder ermüdet wird."
Au backe. Hoffentlich hört das Institut nicht von der Sache. Es mag nämlich gar nicht, dass behauptet wird, es würde sich mit fremden Federn schmücken. Dass Menschen durch die Beleuchtung ermüdet werden, geht schon gar nicht. Beleuchtung dient der Sehleistung und Leistung überhaupt. Sagt die Leuchtenindustrie. Die Lampenindustrie auch. Und das schon ein Hundert und paar zerquetschte Jahre lang.
In der guten alten Zeit gab es eine Ergonomie. Die sollte dem Menschen dienen. Manche haben deren Methoden kopiert - leider nicht perfekt - und wenden sie an wie Schweizer Bauern nach dem Motto "Glückliche Kühe geben mehr Milch". Deswegen heißt deren Methode Kuh-Ergonomie. Dass so etwas hier vorläge, will ich nicht behaupten. So böse bin ich nie gewesen.
Zu guter Letzt, ein Wort zum bösen Staat. Der war nie so doof, wie Leute ihm unterstellen, die mit der Angst von anderen Geschäfte machen wollen. Der Raum, in dem ein Stückchen ehemalige DDR in Karibikstimmung versetzt wird, ist eine Warte, die aus Sicherheitsgründen geschützt sein muss. Die Mauern, die die Sonne abschirmen, dienen auch dem Schutz derer, die dort drin sitzen. Und sie ist nicht die erste Warte von Deutschland. Dafür gibt es Ausnahmegenehmigungen. Z.B. wenn der Raum groß genug ist, gilt die Sicht auf andere Teile des Raums als hinreichend. Auch wenn er klein wäre, gibt es Ersatzmaßnahmen. So z.B. Pausenräume mit Tageslicht. Ganz, ganz schlaue Leute aus Wien haben etwas ausgeheckt, was auch nicht schlecht ist, Lichttage (hier). Da bekommt der Kumpel, der aus sicherheitstechnischen Gründen im Bunker sitzt, einige Tage extra frei. Malle statt Mallebilder in LED. Auch nicht schlecht. So spart man pro Jahr 86.344 kW/h Energie + die die Standby-LED schlucken. Von dem Geld kann man jede Menge Bier und Sangria kaufen. Und das Pfand reicht für den Flug aus.
Am Aschermittwoch vor exakt 40 Jahren präsentierte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) den ersten Forschungsbericht aus der Reihe Humanisierung des Arbeitslebens in einer Anhörung von 35 Verbänden:
Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen*
Dem Bericht sollte ein großer Erfolg beschieden sein. Er verkaufte sich fast so gut wie Belletristik, wurde vollständig oder in Teilen in viele Sprachen übersetzt. Auch die Buchversion erschien in fünf Sprachen. Also war die Präsentation am Aschermittwoch kein böses Omen. Die Computerindustrie nahm sich den Problemen an, die darin behandelt wurden und verbesserte ihre Produkte. Zwar nicht ohne die Normen und Vorschriften, die sich daraus entwickelten, aber immerhin. Die Büromöbelindustrie kam mit völlig neuen Produkten. Der in dem Forschungsbericht beschriebene Sehtest für Bildschirmarbeiter fand Zugang zunächst in eine Vorschrift, den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz - G 37 "Bildschirmarbeitsplatzvorsorge", später in eine EU-Richtlinie (Richtlinie 90/270/EWG, Artikel 9 "Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer") und in die die deutsche Bildschirmarbeitsverordnung (§6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens). Er ist heute Teil des arbeitsmedizinischen Vorsorgesystems - AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“.
So weit so gut. Was hat eine unmittelbar betroffene Disziplin daraus gemacht? Für sie ging es damals wirklich ins Eingemachte: Zwei Arbeitsmediziner aus Schweden (Prof. Knave und Dr. Hultgren) hatten bereits vorher solche Arbeitsplätze untersucht und festgestellt, dass man auf den Bildschirmen bei "richtiger" Beleuchtung kaum was sehen könne. Sie empfahlen daher, die Beleuchtungsstärke an allen Bildschirmarbeitsplätzen auf 100 lx zu senken (hier). Also nur noch ein Fünftel der Leuchten installieren. Und dann? Na, ja, an manchen Arbeitsplätzen gibt es bei Tage auch mal 3.000 lx. So etwa 60% deutscher Büroarbeitsplätze steht nicht weiter als 2 Meter vom Fenster. Also? Fenster zu, abdunkeln. (Nicht nur graue Theorie, zwei Berliner Professoren haben einem Institut tatsächlich empfohlen, alle Fenster mit Stellwänden zu verbarrikadieren und die Arbeitsplätze im letzten Drittel des Raums aufzustellen.)
Der Bericht thematisierte das Problem und die empfohlene Lösung schwedischer Arbeitsmediziner:
Lösung der Autoren: Das Problem wird nicht von der Beleuchtung verursacht, sondern durch die mangelhafte Qualität der Bildschirme. Also kann die Beleuchtung nicht helfen. Ergo: Die Bildschirme müssen verbessert werden. Was denn sonst?
Alle alle Betroffenen akzeptierten den Vorschlag, mehr oder weniger murrend, und machten sich an die Lösung(en). Nur eine Firma nicht. Deren Vorstand sagte sich (und noch weiteren Herren, die ich gut kannte):
Findet die günstigste Lösung für unsere Firma. Und die war …??? Ein neuer Name für die Darklight-Leuchte. So entstand die sog. Bildschirmarbeitsplatzleuchte bzw. BAP-Leuchte. Da sie teuer war, reichte der Name nicht allein. Da musste eine Norm her, die eine Eigenschaft der BAP-Leuchte zum unverzichtbaren Requisit erklärte: Vermeidung von Spiegelungen auf dem Bildschirm als neues Gütekriterium für Beleuchtung seit 1935. Da es aber auch andere Lösungen gab, dasselbe zu erreichen, z.B. eine senkrechte Stellung des Bildschirms, wurde erklärt, dass der Bildschirm geneigt sein müsse. Stimmt sogar. Nu stellte man aber fest, dass die sinnvolle Neigung 35º sein müsste, wobei jegliche Leuchten eklige Spiegelbilder produzierten. Da hat man halt den Winkel von 15º erfunden, bei dem die BAP-Leuchte noch - theoretisch - funktionierte (die ausführliche Story hier). Bildschirme entspiegeln wäre auch eine Lösung, sogar eine, die auch tagsüber helfen würde - und jetzt hilft -, dummerweise verdient damit eine Leuchtenfirma kein Geld.
So biegt man sich eine Lösung zusammen, die getreu dem Marketingmotto funktioniert: Will der Kunde Enten kaufen, und Du hast nur Hühner, klopfe die Füße platt. Und was macht man mit dem Tageslicht? Ist nicht unser Bier, wir machen Beleuchtung, Tageslicht ist keine. (Wer es nicht glaubt, möge nachlesen: Von 1975 bis 2004 bestand in Deutschland die Beleuchtung für den Arbeitsschutz nur aus künstlicher Beleuchtung.)
Ende der Geschichte? Ist noch nicht da. Die Firma selbst macht weder Bildschirme noch Leuchten mehr. Nur die teuren Leuchten hängen millionenfach im deutschen Bürohimmel. Wir wiesen 1996 nach, dass sie dem Arbeitsschutz widersprechen (hier). Deswegen änderte sich der "Stand der Technik" zu der sogenannten 2-Komponentenbeleuchtung. Dummerweise kann man die nicht überall einsetzen. Außerdem hassen deutsche Unternehmer teure Anschaffungen zu entfernen, auch wenn sie sich sogar als schädlich erwiesen haben.
Schön schädlich haben sich die einstigen Anforderungen erwiesen, die man an die Leuchtdichte der Leuchten gestellt hat. Für die LED. Man sollte nach einstigen Vorstellungen unter 55º nicht mehr als 200 cd/m2 sehen. Da kann man LED-Leuchten vergessen. Die liegen weit darüber. Blenden sie auch mehr? Dummerweise nicht. Erzeugen sie mehr Störungen durch Reflexionen? Auch nicht. Dies zu erklären ist aber eine viel längere Story. Mach ich beim nächsten Aschermittwoch.
Wenn kleine Lichter
große Lampen aufstellen
Vor ein paar Stunden schrieb ich eine Geschichte, wie sich die Lichttechnik um die Chance gebracht hat, eine neue Lichtqualität zu schaffen. Anstelle dessen hat sie die BAP-Leuchte geschaffen und damit jede Menge Geld gescheffelt. Die wurde in einer Zeit entwickelt, als ein Ingenieur aus Österreich meinte, aus einer Leuchte für LL-Lampen einen Scheinwerfer zu machen wäre eine Errungenschaft. Die Erfindung fand zu Beginn der 1970er Jahre einige Kunden, die sich von dem exorbitanten Preis haben nicht abschrecken lassen. Als sich die Bildschirmarbeiter über Augenschmerzen beklagten, war die Zeit der Leuchte gekommen. Hallo, diese Leuchte erzeugt garantiert keine Spiegelungen auf deinem Bildschirm. Öhemm, dazu muss allerdings Dein Arbeitsplatz richtig stehen. Außerdem musst Du in Kauf nehmen, dass es mehr Spiegelungen auf Deiner Tastatur gibt. Und wenn Du mit Papier arbeiten musst, dann muss es matt sein, nicht unter der Leuchte stehen usw. usw. usw. Wer bitte schön hat gesagt, dass Spiegelungen auf dem Bildschirm schlimm seien, aber die auf der Tastatur und auf dem Papier nicht? Dort wo die Sache genau geprüft wurde, steht das Gegenteil.
Mich erinnerte die Leuchte immer an Nihilit. Es geht um einen "Klebstoff, der nichts klebt, jedenfalls nichts Bekannntes. Der Erfinder, Rotnagel, war kein Narr. Er sagte sich: ein Klebstoff, der nichts klebt, verfehlt seinen Zweck; es mußte also etwas erfunden werden, das sich von ihm kleben läßt. Sicherlich wäre es einfacher gewesen, die Erzeugung einzustellen oder seinen Mißbrauch durch die Frauen hinfort zu dulden, doch der bequeme Weg ist verächtlich. Darum gab Rotnagel drei Jahre seines Lebens daran, einen Werkstoff zu entdecken, der sich von dem Klebstoff kleben ließ, allerdings nur von diesem. (Anm.: Der Klebstoff wurde von Frauen missbraucht, weil er nach Oleander roch.)
Nach langem Überlegen nannte Rotnagel den neuen Werkstoff Nihilit. In der Natur kam Nihilit nicht rein vor, man hat auch nie einen Stoff finden können, der ihm von ferne glich; es wurde mit Hilfe eines überaus verwickelten Verfahrens künstlich erzeugt. Nihilit hatte ungewöhnliche Eigenschaften. Es ließ sich nicht schneiden, nicht hämmern, nicht bohren, nicht schweißen, nicht pressen und nicht walzen. Versuchte man dergleichen, so zerbröckelte es, wurde flüssig oder zerfiel zu Staub; manchmal freilich explodierte es. Kurzum, man mußte von jeder Verarbeitung absehen … Nihilit hatte, das sei nicht vergessen, eine widerliche Farbe, die dem Auge weh tat. Beschreiben kann man die Farbe nicht, weil sie keiner anderen vergleichbar war.
Wie man sieht, wies Nihilit im Grunde wenig nützliche Eigenschaften auf, doch ließ es sich mit Hilfe des Klebstoffs kleben, und dazu war es ja erfunden worden. Rotnagel stellte den neuen Werkstoff in großen Mengen her, und wer den Klebstoff kaufte, erwarb auch Nihilit. Obwohl die Explosionsgefahr nicht gering war, lagerten viele Menschen ansehnliche Bestände bei sich ein, denn sie liebten es, mit dem Klebstoff umzugehen, weil er so herrlich nach Oleander duftete."
* Dieser Beitrag wurde aufgrund eines Kommentars von Karl Michael Gierich (s. unten) etwas verändert. Ich hatte Nihilit Kafka zugeschrieben. Das liegt wohl daran, dass meine Schulbücher schon über 5 Jahrzehnte im Regal stehen. Kafka war für mich ein Protagonist des Nihilismus. Am Sinn des Beitrags ändert sich aber nichts. Eine Leuchte, die nicht leuchtet, stammt vom selben Geist wie Nihilit oder der Klebstoff, der nichts klebt.
Am Aschermittwoch vor exakt 40 Jahren präsentierte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) den ersten Forschungsbericht aus der Reihe Humanisierung des Arbeitslebens in einer Anhörung von 35 Verbänden:
Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen*
Dem Bericht sollte ein großer Erfolg beschieden sein. Er verkaufte sich fast so gut wie Belletristik, wurde vollständig oder in Teilen in viele Sprachen übersetzt. Auch die Buchversion erschien in fünf Sprachen. Also war die Präsentation am Aschermittwoch kein böses Omen. Die Computerindustrie nahm sich den Problemen an, die darin behandelt wurden und verbesserte ihre Produkte. Zwar nicht ohne die Normen und Vorschriften, die sich daraus entwickelten, aber immerhin. Die Büromöbelindustrie kam mit völlig neuen Produkten. Der in dem Forschungsbericht beschriebene Sehtest für Bildschirmarbeiter fand Zugang zunächst in eine Vorschrift, den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz - G 37 "Bildschirmarbeitsplatzvorsorge", später in eine europäische EU-Richtlinie (Richtlinie 90/270/EWG, Artikel 9 "Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer") und in die deutsche Bildschirmarbeitsverordnung (§6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens). Er ist heute Teil des arbeitsmedizinischen Vorsorgesystems - AMR 14.1 „Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“.
So weit so gut. Was hat eine unmittelbar betroffene Disziplin daraus gemacht? Für sie ging es damals wirklich ins Eingemachte: Zwei Arbeitsmediziner aus Schweden (Prof. Knave und Dr. Hultgren) hatten bereits vorher solche Arbeitsplätze untersucht und festgestellt, dass man auf den Bildschirmen bei "richtiger" Beleuchtung kaum was sehen könne. Sie empfahlen daher, die Beleuchtungsstärke an allen Bildschirmarbeitsplätzen auf 100 lx zu senken (hier). Also nur noch ein Fünftel der Leuchten installieren. Und dann? Na, ja, an manchen Arbeitsplätzen gibt es bei Tage auch mal 3.000 lx. So etwa 60% deutscher Büroarbeitsplätze steht nicht weiter als 2 Meter vom Fenster. Also? Fenster zu, abdunkeln. (Nicht nur graue Theorie, zwei Berliner Professoren haben einem Institut tatsächlich empfohlen, alle Fenster mit Stellwänden zu verbarrikadieren und die Arbeitsplätze im letzten Drittel des Raums aufzustellen.)
Der Bericht thematisierte das Problem und die empfohlene Lösung schwedischer Arbeitsmediziner:
Lösung der Autoren: Das Problem wird nicht von der Beleuchtung verursacht, sondern durch die mangelhafte Qualität der Bildschirme. Also kann die Beleuchtung nicht helfen. Ergo: Die Bildschirme müssen verbessert werden. Was denn sonst?
Alle alle Betroffenen akzeptierten den Vorschlag, mehr oder weniger murrend, und machten sich an die Lösung(en). Nur eine Firma nicht. Deren Vorstand sagte sich (und noch weiteren Herren, die ich gut kannte):
Findet die günstigste Lösung für unsere Firma. Und die war …??? Ein neuer Name für die Darklight-Leuchte. So entstand die sog. BAP-Leuchte bzw. Bildschirmarbeitsplatzleuchte. Da sie teuer war, reichte der Name nicht allein. Da musste eine Norm her, die eine Eigenschaft der BAP-Leuchte zum unverzichtbaren Requisit erklärte: Vermeidung von Spiegelungen auf dem Bildschirm als neues Gütekriterium für Beleuchtung seit 1935. Da es aber auch andere Lösungen gab, dasselbe zu erreichen, z.B. eine senkrechte Stellung des Bildschirms, wurde erklärt, dass der Bildschirm geneigt sein müsse. Stimmt sogar. Nu stellte man aber fest, dass die sinnvolle Neigung 35º sein müsste, wobei jegliche Leuchten eklige Spiegelbilder produzierten. Da hat man halt den Winkel von 15º erfunden, bei dem die BAP-Leuchte noch - theoretisch - funktionierte (die ausführliche Story hier). Bildschirme entspiegeln wäre auch eine Lösung, sogar eine, die auch tagsüber helfen würde - und jetzt hilft -, dummerweise verdient damit eine Leuchtenfirma kein Geld.
So biegt man sich eine Lösung zusammen, die getreu dem Marketingmotto funktioniert: Will der Kunde Enten kaufen, und Du hast nur Hühner, klopfe die Füße platt. Nun geht nicht um Geflügel die man austauschen kann, sondern um die Beleuchtung von Büros, die auch heute noch zum größten Teil tagsüber besetzt sind. Und was macht man mit dem Tageslicht? Ist nicht unser Bier, wir machen Beleuchtung, Tageslicht ist keine. (Wer es nicht glaubt, möge nachlesen: Von 1975 bis 2004 bestand in Deutschland die Beleuchtung für den Arbeitsschutz nur aus künstlicher Beleuchtung.)
Dieser Schwachsinn ist nicht etwa ein Betriebsunfall, sondern hat System. Seit 1935 gibt es für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen nicht eine Norm, sondern 2 davon. DIN 5035 regelte, was die künstliche Beleuchtung anging. Und DIN 5034 die Tageslichtbeleuchtung. Und beide treffen sich in den gleichen Räumen und haben keine Ahnung voneinander. DIN 5035 wurde 2001 durch EN 12464 ersetzt, DIN 5034 blieb. EN 12464 nahm Tageslicht insofern zur Kenntnis, dass sie sagt "Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliche Beleuchtung oder eine Kombination aus beidem erfolgen." Ansonsten wendet man die gleichen Kriterien auf beide an. Was eigentlich nicht so schlimm erscheint, wie es wirklich ist. Denn alle aufgezählten "Parameter" sind für das künstliche Licht entwickelt worden. Deswegen sieht das Tageslicht zuweilen zappenduster aus, z.B. bei Lichtfarbe. Für das Tageslicht gibt es keine Lichtfarbe. Es ändert sich morgens bis abends dauernd und bleibt nur in der Nacht konstant. Das gilt heute sogar als gesund. Leider sind Beleuchtungsnormen nicht von heute, auch wenn sie immer wieder neu geschrieben werden.
Ende der Geschichte? Ist noch nicht da. Die Firma selbst macht weder Bildschirme noch Leuchten mehr. Nur die teuren Leuchten hängen millionenfach im deutschen Bürohimmel. Wir wiesen 1996 nach, dass sie dem Arbeitsschutz widersprechen (hier). Deswegen änderte sich der "Stand der Technik" zu der sogenannten 2-Komponentenbeleuchtung. Dummerweise kann man die nicht überall einsetzen. Außerdem hassen deutsche Unternehmer teure Anschaffungen zu entfernen, auch wenn sie sich sogar als schädlich erwiesen haben.
Schön schädlich haben sich die einstigen Anforderungen erwiesen, die man an die Leuchtdichte der Leuchten gestellt hat. Für die LED. Man sollte nach einstigen Vorstellungen unter 55º nicht mehr als 200 cd/m2 sehen. Da kann man LED-Leuchten vergessen. Die liegen weit darüber. Blenden sie auch mehr? Dummerweise nicht. Erzeugen sie mehr Störungen durch Reflexionen? Auch nicht. Dies zu erklären ist aber eine viel längere Story. Mach ich beim nächsten Aschermittwoch.