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Fast wie bei der Tagespresse

Gestern hatte ich den Beitrag zur blendenden Straßenbeleuchtung gegen Abend abgeschlossen. In der Nacht fiel der Server aus und zeigte den Zeitungsausschnitt nicht, der die glücklichen Kläger nannte, nach deren Wunsch nun eine weniger blendende Beleuchtung entstehen soll. Einen halben Tag später rief schon der erste Leser an, der seit etwa zehn Jahren Außenbeleuchtung angeboten haben will, die weder Nachbarn blendet, noch Insekten killt. Und der Mond über seinem Land wird nur von der Sonne beleuchtet.

Ich gucke mir die Website an. Der Mann übertreibt nicht. Warum müssen sich Gerichte damit befassen, dass Leute nicht schlafen können, weil die Straßenbeleuchtung in die gute Stube scheint? Warum schalten Gemeinden nachts das Licht auf der Straße aus? Könnte doch schlimmstenfalls strafbar sein. Es geht also doch - und mit LEDs. Warum also?

Wer sich seine Zeit mit solchen Fragen verbringt, vergeudet sie. Besser ist es, wenn man die Augen offen hält. Z.B. wenn man fliegt. Im Prinzip sollte man von oben nur die beleuchtete Straße sehen und von den Leuchten nichts bis auf einen fahlen Schatten. Alles, was heller ausschaut als die Straße, ist vergeudetes Licht. Auch zu Fuß kann man die Übeltäter dingfest machen. Fragt sich nur, was man dann macht. Fantasie ist gefragt. Der örtliche Radiosender muss doch zur Dudel-Musik nicht dauernd dumme Wortfetzen in den Äther pusten. Auch die Ortszeitung könnte sich mal für Sachliches erwärmen.

Ein Drittel der Menschheit
sieht die Milchstraße
nicht

LED-Beleuchtung hält wach - auch nachts

 

Neulich erreichte mich eine Leserzuschrift aus dem südlichsten Bundesland. Die dortigen Menschen ertragen angeblich alles, was modern ist, so nach der Presse der Nordlichter. Laptop und Lederhose vertrügen sich sehr gut - heißt es häufig. Offenbar ertragen sie manches nicht, obwohl super-modern. Hier erst einmal die Zuschrift:

Hallo Herr Dr. Cakir,
diese Woche fand ein Gerichtsurteil wegen einer blendenden Straßenbeleuchtung (ich vermute mal LED, da 2013 ersetzt) statt.
Es wurde auch einiges im Radio darüber berichtet.
Urteil: Die Anwohner bekamen Recht. Die Gemeinde muss nun Abhilfe schaffen.
Viele Grüße aus Bayern
(Das Radio hieß Charivari, hier kann man den Beitrag hören. Ich weiß nur nicht wie lange noch.)

Ich machte mich ans Googeln und fand noch ein paar Pretiosen. Die schönste hieß: "Die Nachtabschaltung der Straßenlampen in umliegenden Gemeinden: "Noch radikaler verfährt man in Ebsdorfergrund. Dort ist es nämlich schon seit 20 Jahren nächtens zappenduster, weil nicht nur in den Nebenstraßen um 0.30 Uhr die Lichter ausgehen, sondern schlechterdings überall." (s. hier) . Was hatte ich beim letzten Beitrag geschrieben (hier "Er sagt mit einem einzigen Satz aus, warum lichttechnische Normen das Gegenteil von dem bewirken, was sie wollen: Mehr Licht, mehr Helligkeit. Sie haben in der Praxis weniger Licht trotz der Verfügbarkeit von mehr Licht bewirkt. Wie das?") Da ging es darum, dass Menschen das Licht im Büro abschalten, wenn es denen auf den Wecker fällt. Hier schalten ganze Gemeinden die Straßenbeleuchtung aus. Es kommt aber noch besser. Jetzt müssen sich viele Gerichte mit LED-Licht befassen, weil die Dinger einfach blenden. (Es sei gesagt, dass es auch anders geht. Darum schreibe ich überhaupt solche Beiträge.)

Wem die ewige Kritik über LED-Beleuchtung auf den Wecker fällt, kann sich hier Erleuchtung holen. Es geht um LED-Licht in Balgheim. Wenn Sie nicht wissen, wo Balgheim liegt, haben Sie nichts versäumt.

So lustig wie es sich anhören mag, dass Gemeinden die Straßenbeleuchtung ausschalten, ist die Sache leider nicht. Es gibt nämlich eine Pflicht, bestimmte Verkehrswege zu beleuchten. Das Abschalten mag im Büro eine Abhilfe bedeuten, über deren Sinn man sich streiten kann, beim Straßenverkehr kann der Spaß schnell zum Ernst werden. Also? Man muss den Umgang mit LED lernen. Die ist ja noch eine junge Technik, nur 20 Jährchen alt. Die nächsten 20 werden wie im Traum vergehen. Und wir haben schwups eine Blendfrei-Beleuchtung, die weder Wohnungen noch den Weltall verschmutzt. Bis dahin kann man zu bewährten Hilfsmitteln greifen.

Amen!

Was der Lichtechniker besser weiß ...

Vor vier Tagen fiel bei uns der Strom aus. Nichts Schlimmes. Ich fahre nacheinander unsere Computer hoch. Nur unser Router, der sowohl das interne Netz, als auch Internet und die Telefonanlage versorgt, will nicht hochfahren. Ich schalte mehrfach den Strom an und aus. Es blinkt eine LED auf, man liest das Wort Service und alles ist wieder dunkel.

Ich versuche, festzustellen, ob der DSL-Anschluss funktioniert. Und habe nach Sekunden die Anschlussdose in der Hand. Nur ein Draht ist noch dran. Es sind aber sechs, und fünf sind nicht angeschlossen. Sie sehen aber sowieso so aus, als wären sie nicht angeschlossen gewesen. Der Versuch, sie anzuschließen, ergibt nichts. Der Router sieht tot aus.

Ich baue das Gerät aus und will sehen, ob es nach einer Weile doch angeht. Geht nicht. Ich bestelle einen neuen Router. Er soll am nächsten Tag installiert werden. Stunden später will ich für längere Zeit verreisen. Tolle Bedingungen, um einen neuen Router zu konfigurieren.

Plötzlich meldet sich an meinem Computer das Netzwerk. Der Router sieht tot aus, ist aber nicht. Wieso sieht der aber tot aus? Einfach, weil man lichttechnisches Wissen ignoriert hat. Dieses sagt u.a., dass Sehleistung in erster Linie vom Kontrast zwischen einem Objekt und seinem Hintergrund abhängt. Und in zweiter Linie von der Größe des Objekts. Und bei ganz kleinen Objekten gelten andere  Gesetze als bei üblichen.

Der Hersteller des Routers hat eine edle weiße Frontpaneel gewählt. Soll er doch! Wären da nicht die LED der Anzeigen auch weiß. Und winzig. Damit die nicht blenden, hat man die auch noch gedimmt. Unser toter Router war nicht tot, sondern sah tot aus, weil beim Einschalten eine große Fläche mit der Aufschrift Service aufleuchtet. Da sieht man die kleinen Anzeigen nicht. Nennt sich Sukzessivkontrast. Die weiße LED gegen den weißen Hntergrund nennt man Simultankontrast, einen zu kleinen.

Ergebnis : Drei Tage ohne Telefon. Kosten. Suchzeit und viele Telefonate über den Kundenservice. Daten für mein iPad aufgebraucht.

Stopp dem Flicker - Ein Schreiben von Lichtpeter

 

Den angehängten Brief (E-Mail) habe ich von Peter Erwin (Der Lichtpeter) am 03.11.2018 erhalten. Er hat erst vor wenigen Tagen erfahren, dass sich jeder EU-Bürger grundsätzlich zu den kommenden EU-Regularien äußern kann. Übrigens, jeder Mensch auf dieser Welt kann nicht nur Eingaben zu DIN-Normen machen, sondern sogar die Erstellung einer Norm beantragen. Leider tun es nur wenige.

Der Brief geht auf ein überflüssiges Thema ein - vielmehr wäre es überflüssig, gäbe es keine LED als Beleuchtung. Flicker oder Flimmern. Mit LED kann es allerdings sogar relevant für die Verkehrssicherheit auf Straßen werden (s. hier). In diesem Blog wurde das Thema mehrfach behandelt (hierda und dort). Auch Der Lichtpeter dürfte den Lesern bekannt sein. Damit das Problem nicht wie bei der Leuchtstofflampe über mehrere Generationen diskutiert wird, ist jeder Leser aufgerufen, im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten aktiv zu werden.

Guten Tag werte Damen und Herren,

erst vor zwei Tagen ist mir dank Unterstützung des Umweltbundesamtes bekannt geworden, dass es eine Möglichkeit gibt, mit der prinzipiell jeder EU-Bürger sich bei der EU-Kommission Gehör verschaffen kann, wenn es um den Beschluss von Regularien geht.

Wie Sie vielleicht wissen, ist eine Neufassung der EU-Öko-Design-Richtlinie kurz vor dem endgültigen Beschluss. Der Teil der Fassung für technischen Anforderungen für Beleuchtungsprodukte ist auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht, der Teil für das Labelling auf dieser Webseite.

Mit diesem Brief weise ich auf einen besonderen Punkt im Anhang der technischen Anforderungen hin, der hier unter Annex - Ares(2018)5145935/1-6 herunter geladen werden kann:
In den Anforderungen an die Produktgestaltung wird der SVM (Stroboscopic Visibility Measure) als Maß für stroboskopische Effekte herangezogen. Der SVM ist der wichtigste Teil zur Vermessung von Lichtflimmern bei 100 Hz. Auch wenn der von mir entwickelte CFD nun nicht Einzug in Normung und Richtlinien erhält, so ist auch der SVM in Verbindung mit PstLM brauchbar. Die Gewichtungskurve, die in der SVM-Formel verankert ist (siehe CIE TN 006:2016, Seite 14), basiert auf einem SVM-Wert von 1,0. Dieser wurde so abgeschätzt, dass er die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen* Beobachter repräsentiert. Entsprechend wurde dieser Wert auch als Grenzwert-Anforderung an die Produktgestaltung für Allgebrauchs-LED-Lampen angenommen. Im Anhang des Basispapiers der Beleuchtungs-Regulierungsverordnungen der EU zur Konsultation ist in den Anforderungen an die Produktgestaltung der SVM-Wert für stroboskopische Effekte von bisher angedachten 1,0 auf 1,6 angehoben worden.
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Zitate:
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Seite 7, ANNEX I, (47):
"The metric for the stroboscopic effect used in this Regulation is the ‘SVM’ (Stroboscopic Visibility Measure), as defined in standards. SVM=1 represents the visibility threshold for an average observer;"
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Seite 12, ANNEX II, Table 4 – Functional requirements for light sources:
"Stroboscopic effect for LED and OLED MLS: SVM ≤ 1.6 at full-load"
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Grund dafür war eine Eingabe von Schweden im Februar 2018. Dieser Punkt ist erst relativ spät aufgefallen, woraufhin ich auf EU-Ebene und in Australien mit diesem auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument für Klarstellung und Aufklärung bei den EU-Beratungsmitgliedern, dem Umweltbundesamt und der IEC gesorgt habe.
Schweden hat sich mittlerweile von der Eingabe distanziert und befürwortet explizit den Wert von 1,0. Die Maßgabe SVM=1,6 kommt urprünglich von NEMA 77 (einem US-Amerikanischen Herstellerzusammenschluss für Lichtprodukte) und man war sich wohl über die Tragweite nicht im Klaren.
Immerhin können wir froh sein, dass PstLM und SVM überhaupt noch Bestand haben, denn LightingEurope als ein Zusammenschluss Lichtindustrieller Europas plädierte dafür die Messwerte komplett zu löschen. Dennoch ist der SVM-Wert von 1,6 nun in der zur Abstimmung bestimmen Schlussfassung.

In dem von mir zur Klarstellung und Auflkärung veröffentlicheten Dokument wird dargestellt, was die Anforderung SVM=1,6 bedeutet, und welcher Qualität Lampen damit entsprechen dürfen. Es werden dort Vergleiche von SVM-Werten von Glühbirne, KVG-Leuchtstofflampen, darauf basierende Modelllampen sowie LED-Lampen im Markt mit SVM=1,6 durchgeführt. Daraufhin wird argumentiert, dass für Allgebrauchs-LED-Lampen ein SVM von 1,0 beibehalten werden sollte und dass darüber hinaus Grenzwerte applikationsspezifisch festzulegen sind.

Nun zurück zu der Möglichkeit gegen die Festlegung des Grenzwertes von SVM<=1,6 etwas zu unternehmen:
Die EU-Kommission ist verpflichtet sich alle Rückmeldungen hier anzusehen und zu bewerten. Die Kommission setzt allerdings relativ kurze Fristen. Mit dieser Maßnahme wird sich die Kommission gegen spätere Klagen jederzeit verteidigen können, wenn keine Rückmeldungen geliefert werden, denn sie hat ja jedem EU-Mitbürger die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

Stand heute (03.11.2018) gibt es 4 Rückmeldungen von denen aber keine auf den hohen Lichtflimmer-Grenzwert hinweist. Auch ich werde meine Rückmeldung dazu geben, sie sollte in den nächsten Tagen auf dieser EU-Webseite erscheinen. Mein Standpunkt wird praktisch gleichlautend wie der obige Teil dieser E-Mail bzw. in dem bereits auf der EUP-Webseite veröffentlichten Dokument sein.

Ich bitte Sie in eigenem Interesse sich bis zum 09.11.2018 zu dem o. g. Grenzwert (oder auch anderen Punkten) auf dieser EU-Webseite zu äußern. Bitte verfassen Sie einen eigenen Standpunkt dazu und kopieren Sie nicht meinen Standpunkt, denn gleichlautende Argumentierungen werden zu einer Aussage zusammen gefasst. Ihr Entschluss dazu sollte nicht lange auf sich warten lassen, denn wenn Sie noch nicht registriert sind, dann könnte auch dafür wieder wertvolle Zeit verloren gehen und der Termin könnte verstreichen.

Bitte verstehen Sie, dass dies die letzte und gleichzeitig die einzig wirksame Methode sein wird, das Lichtflimmern von LED-Allgebrauchs-Leuchtmitteln und -Lampen europaweit mittels der neuen EU-Öko-Design-Richtlinie einzugrenzen. Die Richtlinie wird im nächsten Jahr veröffentlicht und tritt 2021 verbindlich in Kraft.

Gerne bin ich offen Für Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen und damit uns viel Erfolg & ein schönes Wochenende.
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Mit freundlichen Grüßen

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* Anm.: Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter: Das ist die übliche Floskel in der Lichttechnik. Da es sich um eine Gefährdung handelt, die z.B. beim Straßenverkehr zu Unfällen führen kann - und bei empfindlichen Personen zu Übelkeit u.ä., müsste man einen Grenzwert immer auf der besonders betroffenen Population basieren lassen.

 

Wussten Sie schon, was EPL ist? Ihre Augen werden Ihnen danken.

 

Augenschonendes Licht mit 3 Jahre Garantie? Sofort zugreifen, zumal es am Ende einer Broschüre mit dem Titel erscheint. Wir haben es mit der Sonne zu tun. 

Wie kann man eine Beleuchtung zum Schutz der Sehkraft realisieren? So etwa wie Schotten ihre Spiegel vor übermäßigen Abnutzung schützen? Immer etwas davor hängen. Ich lese in der Broschüre, man hätte eine patentierte Technologie. Die Sonne kann es ja nicht sein, weil der Konstrukteur davon sein Patent in der Sintflut verloren hat.

Hinter dem Patent müssen tolle Erkenntnisse stecken: "Bis zum 20. Jahrhundert spielten die Zapfenzellen die wichtigste Rolle, deshalb wurde die Wellenlänge von RGB (rot, grün, blau) als die wichtigsten Komponenten in der Theorie der menschlichen Sehkraft aufgefasst." Das literarische Werk liest sich so wunderbar spannend an wie Bedienungsanleitungen billiger asiatischer Uhren. Aber es wird noch besser: "Im Jahr 1996 wurde der für Computergraphiken verwendete Bildkompressions Algorithmus auf der Grundlage von Gegenfarbtheorien, anstatt auf der Grundlage von RGB, entwickelt und das Max Planck Forschungsinstitut in Deutschland entdeckte 1999 den Stäbchen-Zapfen-Verlauf, der veranlasste, dass sowohl Stäbchenzellen als auch Zapfenzellen in der Theorie der Sehkraft des 21. Jahrhunderts als äußerst wichtig betrachtet werden." Will sagen, die Lichtforschung in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.

Wozu ist das Patent gut? Unglaublich aber wahr:

Der mir vorliegende Bericht (wenn Sie hier  klicken, liegt der Ihnen auch vor) sagt: "Der Test zeigt, dass der Einsatz der XXX Lampen, eine Konzentration fördernde Wirkung auf einen Großteil der Probanden hat. Das bestätigt die Auswertung der Tests." Und es geht noch besser "Des Weiteren ist eine motivierende Wirkung des Lichts auf das Arbeitsverhalten zu erkennen. Da 71% der Teilnehmer das Licht als motivierend empfunden haben."

Wer die Wundermittel, Pardon Leucht-, beschaffen will, müsste sich den Bericht lesen. Dort stehen die Bezeichnungen. Wer die Wirkung nicht glaubt, kann sich ja eine der getesteten Lampen kaufen und den Bericht unter deren Licht noch einmal lesen. Da der wissenschaftliche Befund sicherlich reproduzierbar ist, kann man sich über die Wirkung vergewissern, indem man die Lampe für exakt den gleichen Zweck benutzt: "… andere Probanden nutzen die Lampe als Arbeitsleuchte bzw. als Näh- und Strickleuchte." Noch ein Riesen-Schritt in der Geschichte des Lichtmachens. Die Strickleuchte. Um die zu bezahlen, muss eine alte Oma allerdings viel länger stricken als mit der ollen Glühbirne. Ob das den Augen gut tut?

Anm.: Falls die Motivation der Lampe nicht ausreicht, hier finden Sie das Lied "Cast on baby ………… der Gute Laune Song zum stricken und häkeln".

  • Es hilft gegen Depressionen und Melancholie
  • Verbessert die Arbeitskonzentration, z.B. Verringerung der Ablenkung, Verbesserung der Schulleistung
  • Steigerung der Arbeitseffizienz, Reduzierung des Cortisol (Stresshormon) Spiegels
  • Steigerung der Umsätze im Laden, durch längeres Verweilen im Verkaufsräumen
  • Schutz der Sehkraft, Reduzierung der Augenermüdung
  • Vorbeugung bei Hautallergie

Das Wundermittel heißt Beleuchtung mit Tageslicht. Da man dasselbe aber nicht verkaufen kann, weil der Hersteller es jeden Abend wieder zusammen rollt und weglegt, dann bitte "Beleuchtung mit Vollspektrum-Tageslicht sehr nahe dem Sonnenlicht". Da haben wir´s. Die ganze Story von dem 20. Jahrhundert bis jetzt dreht sich also um die Vollspektrumlampe. Aber halt - hier ist ein LED Produkt gemeint. Die besagte Vollspektrumlampe war eine Schöpfung des seligen John Ott, der damit die Kürbisse für den Wagen von Aschenputtel zum rasanten Wachstum angeregt hatte. Aber seine modernen Nachfahren geben sich mit Kürbissen nicht mehr ab. Bei denen ging es um wichtigere Arbeiten, wie man aus einer Anmerkung zur Untersuchung der Wirkung auf den Menschen ablesen kann: "Die Strahler Leuchte 12 W (PXXX) wurde für Arbeiten wie nähen, stricken, löten, feinmechanische Arbeiten und schreiben besonders positiv hervorgehoben." Offensichtlich wurde das gesamte Spektrum der täglichen Verrichtungen eines Menschen wie Stricken, Nähen, Löten und Schreiben zur Bewertung benutzt. Lesen findet sich leider nicht darunter.