Heute fiel mir das Heft von dasbüro März/April 2016 in die Hände, nachdem es eine Weile unter dem Zeitungsstapel gelegen hatte. Als ich die Seite 16 aufschlug, dachte ich, es wäre ein ganz altes Heft. Denn auf dieser Seite beschreibt Karl-Heinz Lauble, wie größere Büroräume den Menschen belasten - wesentlich höher als die eigene Hütte, sprich Einpersonenbüro. Die Studie erfasst Befragungen von 7.358 Beschäftigten im Büro. Mir ist noch die Version mit 4.226 Befragten im Gedächtnis. Schön: Im Jahr 2016 gibt es weniger Beschwerden über die Beleuchtung. Weniger schön: Es sind immer noch zu viele.
Erst einmal zu Heute:

Die Beleuchtung stört immer noch 64% mäßig bis stark. Und 48 % haben Sehbeschwerden, 49 % Augenbrennen. In Einpersonenbüros fallen die Beschwerden weit weniger heftig aus. Darüber kann man spekulieren. Aber bitte erst nach Ansehen der Vergangenheit:

Da sah es mit den Beleuchtungsverhältnissen schlimm aus. Am interessantesten finde ich die Zahlen über "zu viel Tageslicht": Nur 2% (!) fühlen sich stark gestört, mäßig bis stark sind es gerade mal 8 %. Dass im Laufe der Jahre die Beschwerden über die Beleuchtung weniger geworden sind, kann ich verstehen, aber nicht warum die Schere zwischen ganz kleinen Büros und ab 3-Personen enorm groß geworden ist, lässt sich hingegen nur schwer erklären.
	
	
	
	
	
	  
Theoretisch gesehen müsste es anders geworden sein, denn angeblich belastet die Arbeit mit dem Bildschirm die Augen, und diese wurde auch in den Einzelzimmern viel häufiger als früher. Ist aber nicht - warum werden in größeren Büros drei Mal so viele Leute stark geblendet als in kleinen? Meine  Interpretation: Kontrolle. Sie bedeutet, dass ein Mensch, der Kontrolle über seine Umgebung ausübt, mehr daran ändern kann, als derjenige mit weniger Kontrolle. Man kann es auch Selbstbestimmung nennen. Und die ist in 3-Mann-Räumen (oder 3-Frau-R.) tatsächlich schwerer. Ich denke, an der Technik kann es nicht liegen, weil man in Einzelzimmern bestimmt nicht ganz andere Technik installiert - außer in Chefbüros.
Wir haben also eine neue Aufgabe für die Freunde von human centric lighting. Sie sollten, statt auf das Blaue zu kaprizieren, um der Lichtindustrie neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, sich tatsächlich auf die menschliche Psyche konzentrieren. Zudem: Wer biologisch oder psychisch wirksames Licht in Räumen mit mehr als einem Arbeitnehmer installieren will, handelt evtl. mit Zitronen.
Übrigens, die Idee mit der Kontrolle ist so neu nicht. Ich hatte die Sache bei der Untersuchung der Zufriedenheit - oder Unzufriedenheit - mit Computern ermittelt. So etwa vor 35 Jahren. Wie wahr sie ist, kann man daran sehen, dass heute Leute ganze Rechenzentren von einst in der Tasche mit sich herumtragen und sogar mit ins Bett nehmen - nennt sich smartphone - und zuweilen ihren Hass über Computer über diese Geräte austauschen. In Bezug auf Büroräume hatte - auch vor mehr als 35 Jahren - eine Studie des TÜV Rheinland über Großraumbüros die Bedeutung der Kontrolle herausgestrichen. Fazit der Studie: Großraumbüros sind nicht humanisierbar. Fazit des Ganzen: Es gibt keine Großraumbüros mehr. Sie heißen jetzt Open Space.

	
	
	
Diese Woche meldete das i-Magazin (Originalmeldung) von einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das die Firma XAL gegen Planlicht erwirkt hat. Es geht um was Neues: Platinenlumenwerte von LEDs. Oder doch nichts Neues? Eigentlich nicht. Das Gericht urteilte gegen Katalogangaben, die LED-Leuchten effizienter und weniger blendend erscheinen lassen. So gesehen kommt das Urteil einige Jahrzehnte zu spät. In diesem Blog wurde mehrfach auf "Betrug" hingewiesen, den es nicht erst seit der Einführung der LED gibt (hier oder da oder dort).
Das Gericht hat sich diesmal aber außergewöhnlich detailliert mit den Lügenmechanismen befasst:
Wozu solche Sitten führen können, ist anderswo lange bekannt: Die US Autoindustrie gab die Leistung ihrer Autos stets ohne Zusatzaggregate an, als wenn es nur ein Auto gäbe, dessen Motor ohne Kühlpumpe läuft. Ende 1960er Jahre stellten Franzosen fest, dass der obligatorische Propeller zum Kühlen eigentlich fast nie benötigt wird, aber gerade dann, wenn er absolut überflüssig ist - bei Vollgeschwindigkeit - fraß der ca. 5% der Motorleistung. Also Hunderte Millionen Autos, die 5% des Benzins wegwerfen. Auf diese Entdeckung wären die Amerikaner nie gekommen. Weil sie auch sonst nicht so genau hingeguckt haben, ist heute ihre Autohauptstadt Detroit kein Hingucker. Sie ist pleite und besteht zum größten Teil aus Ruinen. Mir ist noch frisch in der Erinnerung, wie unsere Helden, die die IS mit ihren Tornados von oben bespitzeln sollten, nachts nicht fliegen konnten. Neue Beleuchtung …
Besonders bemerkenswert finde ich das Urteil zu UGR. Was ich sonst vom Methodenragout halte, das zu UGR führte, habe ich anderswo geschrieben (hier). UGR 19 bedeutet, dass 47% der Insassen eines so beleuchteten Raums zufrieden sein werden. Offenbar gibt es Anbieter, die auch das überbieten (oder unterbieten?). Vor Jahrzehnten hatten wir nachgewiesen, dass die "absolut" Blendfreien - die BAP-Leuchten - von über 50% als eine Gefährdung ihrer Gesundheit erlebt wurden. Kann man Blendung weglügen? Offenbar geht es.
Wir brauchen jetzt Katalogjäger. Mir fallen da die Abmahnanwälte ein. Die müssten seit dem Abflauen der Musik-Downloads ziemlich unbeschäftigt die Blues singen. Aber von UGR werden sie auch nicht satt. Die Europäische Normung will die nämlich abschaffen. Nein. nicht die Blendung, die bleibt. Es gibt eine neue Bewertung, und die heißt jetzt RUGL. Zwar steht nirgendwo, was das sein soll, aber, wer Geduld hat, findet irgendwo im Dokument, das sei Unified Glare Rating limit. Mal was Neues. Und die RUGL gilt im Bereich der Tätigkeit. Was das ist? "Bereich, der eine oder mehrere Sehaufgaben enthält". Hingucker also. Früher hat man vom Bereich der Sehaufgabe gesprochen. Die gibt es naturgemäß immer noch. Man muss nur herausfinden, wie der Bereich der Sehaugabe mit dem Bereich der Tätigkeit zusammenhängt, der mehrere Sehaugaben enthält. Was eine Sehaufgabe ist, muss man woanders suchen. Ich melde mich, wenn ich das herausbekommen habe.
Unsere Richter können beruhigt in die berufliche Zukunft gucken. Auch wenn alle Einkommensquellen versiegen, können sie prima Geld bei Einigungsstellen verdienen, wenn Betriebe die Normen ernst nehmen und umsetzen wollen.
	
	
	
	
	16. Dez. 2015
   
Heute jährt sich zum 30. Mal der Tag, als ich von einem Politiker unsanft geweckt wurde. Der Politiker hieß (und heißt immer noch) Peter Conradi und war als Bundestagsabgeordneter für die Bauten des Parlaments zuständig. Ich war Berater des Ältestenrates des Deutschen Bundestags für das Projekt Parlakom, in dessen Zuge die Arbeit der Abgeordneten und derer Mitarbeiter computerisiert wurde.
	  
Zu meinen Aufgaben gehörte auch die Auswahl der Büromöbel, der Computer und der Beleuchtung der Räume. Conradi bat mich, sein Büro aufzusuchen und fragte mich, was ich denn im Bundestag tue. Ich antwortete brav, wir würden die deutschen Normen zur Beleuchtung anwenden und, da diese (vorgeblich) Mindestnormen sind, eine bessere Beleuchtung als vorgegeben aussuchen.
Da wurde mein Gegenüber robust: "Spinnen Sie? Haben Sie keine Ahnung davon, dass die Normen zur Beleuchtung das Selbstbedienungsinstrument der Elektroindustrie sind?" Als ich meine Überraschung ausdrückte, sagte er: "Gehen Sie nach Hause, und lernen Sie!" Peng!
Ich fuhr nach Hause und überlegte mir, wer von den Personen, die ich kannte, mit der Elektroindustrie verbandelt war. Lange musste ich nicht nachdenken. Der erste, der mir einfiel, war ich. Danach mein Vater, der einen Direktor der größten Firma der Industrie kannte. Meine Frau, mein Bruder, mein Onkel, zwei Schulkameradinnen … Dass mein Doktorvater von dort kam, wusste ich. Später fiel mir ein, dass auch sein Doktorvater … Die Liste wurde lang und länger. Als ich später das Buch "Die Ökologie der künstlichen Helligkeit" las, wurde mir bewusst, dass ich jede zweite Person, die darin vorkam, entweder persönlich getroffen hatte oder mindestens eine Person kannte, die diese getroffen hatte.
	Dennoch musste ich dem Vorwurf begegnen, sei es dadurch, dass ich ihn bestätigen musste. Plötzlich machten meine Untersuchungen in vielen Betrieben Sinn, die gezeigt hatten, dass die Menschen mit ihrer Beleuchtung unzufrieden waren. Ich hatte versucht, sie zufrieden zu stellen, indem ich "normgerechte" Beleuchtung installiert hatte. Ohne Erfolg, freilich! Ich denke mal, die Leute haben nicht aufgemuckt, weil sie dachten, so ´ne teure Beleuchtung, und ich soll meckern?
Da aber die Möglichkeit nicht auszuschließen war, dass ich, trotz 2.000 Teilnehmern an meinen Studien, immer an die falschen geraten war, musste ich handeln. Das ist nämlich immer zu hinterfragen, weil diejenigen Firmen, die mich um Rat fragen, Probleme empfinden, und Geld zu deren Lösung ausgeben. Was ist mit dem Rest von 28.000.000 Arbeitnehmern, die ich nicht zu Gesicht bekommen hatte?
	  
So führte ich eine wirklich repräsentative Studie mit Arbeitnehmern durch, deren Firmen mich garantiert nicht kannten, die selber auch nicht. Und das Ergebnis? Dasselbe! Mehr als die Hälfte der Befragten empfanden die Beleuchtung der Arbeitsstätte als eine Gefährdung der Gesundheit. Dabei wollte man aber mindestens 70% zufrieden stellen. 
Es hilft nichts. Die Aufgabe eines Ingenieurs ist nicht, festzustellen, ob Menschen mit ihrer Technik unzufrieden sind. Er muss feststellen, warum und ggf. wie man das abstellen kann. So analysierten wir nach den Ursachen.
Ein wohlfeiles Argument wäre, dass das "Neonlicht" die Menschen störe. Das würden auch heute viele glauben. Nun ist es uns aber gelungen, Dank Conradi, eine Beleuchtung zu finden, die nicht etwa die Zahl derer reduziert, die die Beleuchtung ihres Arbeitsplatzes für eine Gesundheitsgefährdung halten, sondern die, bis zu 90% zufrieden stellte. Und das mit "Neonlicht", das wir als Ersatz für die geliebte Glühlampe installiert hatten.
Was, wenn nicht das "Neonlicht" schuld ist? Im Jahre 1990 veröffentlichten wir die Gesamtheit der Studien unter dem Titel "Licht und Gesundheit" und auch die Erklärung dazu. Überall, wo die künstliche Beleuchtung dominierte, gab es mehr Gesundheitsstörungen als dort, wo das Tageslicht dominierte. Ergo muss das künstliche Licht schuld sein! Diese Erklärung ist üblich, aber billig. Künstliches Licht besteht aus den gleichen Photonen wie das natürliche. Der wesentliche Unterschied, so schien es, besteht aber darin, dass das natürliche Licht unseren Lebensrhythmus bestimmt, während die künstliche Beleuchtung immer auf Konstanz ausgelegt ist.
So postulierte ich, dass der wesentliche Faktor die Beeinflussung des circadianen Rhythmus sein müsse. Vielmehr, die Nicht-Beeinflussung. Der menschliche Körper benötigt Veränderung, Technik der Beleuchtung strebt hingegen nach Gleichmäßigkeit, zeitlich wie örtlich. Das Letztere hatte übrigens ein in der Lichttechnik sehr bekannter Augenmediziner bereits in den 1950er Jahren gegeißelt, der Brite Weston. Das Erstere hatte ich von einem gewissen Aschoff gelernt, der mit meinem Doktorvater befreundet war, dem Entdecker der Wirkung von Licht auf circadiane Rhythmen beim Menschen. Auch ein Wissenschaftler, den die Lichtindustrie wegen seiner Industriefreundlichkeit sehr schätzte, Erwin Hartmann, hatte sich in Büchern ähnlich geäußert und von Lichtsoße gesprochen.
Seit der Veröffentlichung von "Licht und Gesundheit" (1990) und der englischen Version davon ("Light and Health", 1991) ist ein Vierteljahrhundert vergangen. Wir haben an weiteren ca. 2.000 Arbeitsplätzen verbesserte Beleuchtung installiert und eine enorme Verbesserung der gesundheitlichen Wirkungen, zumindest subjektiv, nachgewiesen. An der Gesamtstudie haben insgesamt 4.500 Personen teilgenommen. Demnächst werden wir noch 1500 Arbeitsplätze untersuchen. Leider kann man diese Studie nicht veröffentlichen, weil wir den Arbeitgeber nicht in Schwierigkeiten bringen wollen. Er hat nämlich nicht nur eine gute Beleuchtung installiert, sondern auch reichlich große Arbeitsräume geschaffen. Das darf die Versicherungsaufsicht nicht hören.
Zu guter Letzt haben wir eine Studie mit einem Architekten und einem Tageslichttechniker durchgeführt und veröffentlicht. Diese zeigt auch, wie man´s macht. Und übrigens, wie man es seit Jahrhunderten erfolgreich gemacht hat. Tageslicht nutzen - Das Buch stellt aber fest, dass und wie man auch künstliches Licht "gesund" macht.
Die Zahl der bis heute abgehaltenen Kongresse, Seminare u.ä. mit dem Titel "Light and Health" bzw. "Licht und Gesundheit" ist mittlerweile Legion. Biologisch wirksame Beleuchtung besitzt sogar eine modische Abkürzung "BioWi". Warum nicht BioLi? So weit, so gut! Warum darf man aber immer noch Beleuchtung verkaufen, die nachweislich eine Gefährdung darstellt, wo es welche gibt, die auch nachweislich das Gegenteil davon bewirkt?
Nach 30 Jahren kommen mir langsam Zweifel, ob wir in der richtigen Welt leben. Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz ist es illegal, eine Technik einzusetzen, für die es einen gesünderen Ersatz gibt. Verwunderlich ist die Sache obendrein, weil der Ersatz auch noch billiger ist.
	
	
	
	
	  
China atmet auf, in Peking wurde die Alarmstufe ROT für die Luftverschmutzung aufgehoben. Wie schön. Ich war vor einigen Jahren dort, als es überhaupt keinen Smog-Alarm gab, aber Smog. Der Tag begann etwa eine Stunde nach Sonnenaufgang und endete lange vor Sonnenuntergang. Es waren 12 sonnige Tage, an denen ich nicht eine Minute Sonne sah. Und als ich um 17:00 die blasse Scheibe am Himmel fotografieren wollte, schaltete sich der Blitz ein. Sonne am Nachmittag mit Blitz fotografieren! Auf die Idee kam man nicht einmal im Ruhrgebiet der 1960er Jahre, bevor Willy Brandt denen das Blaue vom Himmel versprach. 
Einst hatte ein deutscher Rassist behauptet, die Asiaten hatte eine schlechte Gesundheit und neigten daher zu Gelbsucht. Die würden sie aber nie wieder los. So wurde das Märchen von der Gelben Rasse geboren, zu der insbesondere die Chinesen zählten. Bald könnte es aber wahr werden, dass die Chinesen allesamt eine vornehm blasse Haut haben. In Peking haben sie es schon längst.
	
	  
Wenn es denn an der Hautfarbe bliebe. Der Mensch braucht Vitamin D zum Leben, und das wird durch die UV-Strahlung des Tages gebildet, so sie die Haut erreicht. Während in den muslimischen Ländern die religiösen Eiferer die weibliche Bevölkerung durch Verordnen von Tschador (heißt so viel wie Zelt) ins Elend treiben, macht es in China der Aufstieg zum Exportweltmeister. Nicht einmal die Ozon-Schicht, die die UV-Strahlung von der Erde fernhält und auf ein nicht mehr lebensbedrohliches Niveau senkt, schafft es so gut wie der Industriemief, UV und Mensch zu trennen. 
Übrigens, in Deutschland ist gerade Winter und UV-freie Saison. Zeit sich den Vitamin D Pegel vom Arzt messen zu lassen. Hierzulande herrscht zwar nur 1/16 der Feinstaubmenge wie in Peking (und das nur an der miesesten Stelle in Stuttgart), aber die meisten Menschen verbringen die meiste Zeit hinter Glas. Und manchmal sogar auf dem Malediven-Urlaub, wo sie voll-verglaste, voll-klimatisierte Inseln gebaut haben, bei denen man am Sonntag Kaffee und Kuchen kriegt - wie bei Muttern. Die Sonne bleibt draußen. Und wir gehen nur aus der Voliere raus, nachdem wir uns von Kopf bis Fuß mit Lichtblockern zugeschmiert haben.
	
	  
Was erntet man in einem Unternehmen, wenn man diese Frage an die Mitarbeiter stellt? Lassen wir die üblen Antworten aus und gucken uns die üblichen an. Begeisterte Gesichter wird man eher selten sehen. Manche werden eher sagen "Mach das Licht aus, bevor Du gehst!" Wie kommt das eigentlich? 
Ich fange mal mit dem an, was nicht mit dem Licht zusammen hängt. Die Sache kann man am besten verstehen, wenn man sich anschaut, was sich Leute (in diesem Fall waren es die Personen, die eine Beleuchtungsnorm geschrieben haben) unter einem Büroraum so vorstellen. Spaßeshalber habe ich die Darstellung etwas übertrieben. Nicht übertrieben sind aber die Flächen, die sind im Original so eingezeichnet.

Wenn man diesen Raum einem guten Lichtplaner gibt, wird er mit einiger Sicherheit eine  Beleuchtung planen, die zufrieden stellt, insbesondere dann, wenn der Raum auch noch über 3 m hoch ist. Warum derselbe Planer bei üblichen Verhältnissen eher eine schlechte Beleuchtung planen wird, kann man leicht verstehen, wenn man ausrechnet, wie viele Menschen in einem üblichen Unternehmen auf dieser Fläche untergebracht werden. Wenn man das obige Bild ausmisst, wird man feststellen, dass der Raum mindestens 45 m2 und maximal 80 m2 groß sein dürfte. Nehmen wir den unteren Wert und schauen wir uns die Flächenansätze großer Unternehmen an, z.B. 7 m2 in einem der größten Konzerne der Republik, so wird die Fläche von etwa 6 Personen geteilt. Kauft das Unternehmen aus Kostengründen Rasterleuchten mit T5-Lampen (sie sollen so effizient sein) geht die Wahrscheinlichkeit, dass einer der sechs im Raum zufrieden sein wird, gegen 0 (in Worten Null). Ist die Bude auch gerade so hoch, wie zulässig (2,40 m) geht sie nicht gegen Null, sondern sie ist Null.
	  
Jetzt nehmen wir weiter an, dass die Leuchten Einbauleuchten sind. Bei denen gucken Lampen mit einer eher unerträglich hohen Leuchtdichte aus einer dunklen Decke raus. Kein vernünftiger Architekt käme auf die Idee, so etwas freiwillig einzuplanen. Ich denke mal, dass die meisten Räume in Deutschland weder einen Architekten noch einen Lichtplaner je sehen werden, wenn eine neue Beleuchtung geplant wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass beide Hand anlegen, ist etwa Null. Dass einer von den beiden dabei ist, dürfte bei 5% der Fälle eintreten.
Und bei diesen 5% der Fälle wird eher selten vorkommen, dass man dem Planer keine Handfesseln namens Kosten anlegt. Was denn sonst? Unternehmen müssen wirtschaftlich handeln. Bei manchen (Versicherungsunternehmen) passt sogar eine Aufsicht auf, damit sie keine Luxusbauten erstellen. Soweit so gut …
	  
Als Nächstes kommt etwas, was mit Licht überhaupt nichts zu tun hat, Akustik. Da Menschen gerne sprechen, und auch noch bei der Arbeit sprechen müssen, müssen sie möglichst gut akustisch isoliert werden. Das macht man z.B. mit Paneelen, die meistens grau sind. Zwar kann man einen Nutzen der Einrichtung bestenfalls mit einer Goldwaage, sprich feine akustische Messgeräte, erfassen. Aber die Akrobatik in Sachen Akustik macht jede Mühe des Lichtplaners leicht zunichte.
Wie man sieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Büroraum zufrieden stellend beleuchtet sein wird, recht gering. Dabei habe ich noch gar nicht davon gesprochen, dass die zulässige Blendung (UGR = 19) bedeutet, dass bereits theoretisch nur 48 % der Bewohner des Raum zufrieden sein werden. Niemand in der Praxis scheint gehört zu haben, dass es auch Leuchten mit UGR = 0 gibt. Bedeutet so viel wie "blendet nie". Zu den Leuchten sagt man offiziell "UGR-Verfahren nicht anwendbar". Warum eigentlich? Weil das Ergebnis 0 ist? Ist jemand auf die Idee gekommen, dass bereits diese Aussage gesetzwidrig ist? Und zwar deswegen:
	"Um Fehler, Ermüdung und Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, Blendung zu begrenzen." (DIN EN 12464-1) Und das Arbeitsschutzgesetz sagt dazu:
"Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; …" Klartext: Wenn eine Gefährdung vermieden werden kann, muss sie vermieden werden. Warum also Menschen bei der Arbeit mehr belasten als mit vernünftigen Mitteln möglich? Zulässig ist ein solches Vorgehen z.B. dann, wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist oder durch die Lösung eines Problems ein anderes verschlimmert wird. Nichts davon ist aber wahr. Warum handelt eine ganze Branche gesetzwidrig?