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23.06.2011
Heute habe ich offiziell die „Technische Regeln für Arbeitsstätten - Beleuchtung“ bekommen. Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht, denn damit endet vorerst die Hängepartie, die es seit mindestens 20 Jahren gibt. Bei einem Prozess hatte der Richter entschieden, dass die ASR (damals Arbeitsstättenrichtlinie) 7.3 missachtet werden dürfe, weil der Staat nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die ASR ständig zu aktualisieren. Die bis zum 1. Juni 2011 gültige ASR war Baujahr 1976 und roch trotz einiger Renovierungen sehr stark. Also haben wir eine staatliche Empfehlung für die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Dazu noch etwas Erfreuliches: Betriebe müssen nicht mehr befürchten, dass der Staat (hier die Gewerbeaufsicht) HÜ und der Technische Arbeitsschutz (hier die BG) HOTT sagt. Es heißt so schön: „Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat die grundlegenden Inhalte der BGR 131, Teil 2 in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) als ASR in sein Regelwerk übernommen.“
Leider, leider, hat man nicht gleich die ganze BGR 131 übernommen. Warum sollen Ausschüsse weniger eitel handeln als Psychologen, von denen kolportiert wird, sie würden eher die Zahnbürste vom Kollegen benutzen als seine Methoden? Man wird in der Praxis feststellen, wo wichtige Teile fehlen. Und sie fehlen. Sei´s drum.
Nachdem an der Arbeitsschutzfront Eintracht eingekehrt ist, sieht es anderswo nicht so toll aus: Da die ASR auf BGR 131 beruht, und diese auf DIN 5035-7, eine Norm, die nicht verträglich ist mit der früheren (noch gültigen) Version von EN 12464-1 - dafür gibt es sogar einen rechtlich einwandfreien Beschluss - wird sie, die ASR, nicht verträglich sein mit der künftigen Beleuchtungsnorm. In Amtsdeutsch liest sich das so:
„Die Anforderungen dieser ASR weichen in Einzelfällen von Normen, insbesondere von DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen sowie DIN EN 12464-2:2007 - Teil 2: Beleuchtung im Freien ab. Die DIN EN 12464 Teil 1 und 2 legen Planungsgrundlagen für Beleuchtungsanlagen fest, berücksichtigen aber nicht die Anforderungen, die an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu stellen sind.“ (fett von mir)
Da dem so ist, und weil für die ASR gilt: „Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.“, muss die kommende Norm für Beleuchtung DIN EN 12464-1 folgenden Vermerk tragen:
„Sicherheit und Gesundheitsschutz
Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit sind in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bzw. in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. in dem Regelwerk GUV V A1) festgelegt. Diese Anforderungen werden in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie in Regeln und Informationsschriften der Unfallversicherungsträger konkretisiert bzw. erläutert.
Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind. Konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm betreffen insbesondere:
-- die Zusammenfassung der Bereiche der Sehaufgaben zu einem Arbeitsbereich;
-- die Ausdehnung des unmittelbaren Umgebungsbereichs auf den restlichen Raum;
-- die Höhe der horizontalen Beleuchtungsstärke für einige Arbeitsplätze;
-- die Mindestwerte der vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken;
-- die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärken.“
Was dies in der Praxis bedeutet, werden wir noch sehen. Daher die Zusammenstellung ohne Kommentar. Andere kann ich aber nicht davon abhalten, sich selbst einen Reim darauf zu machen. Mal sehen, wie der klingt.
15.06.2011
LED - EINE MÄRCHENHAFTE LICHTQUELLE
Kann man die Unwahrheit sagen, ohne zu lügen? Oder lügen, indem man die Wahrheit sagt? Normalerweise nicht, aber bei „neuen“ Technologien schon. Das hatten wir z.B. in den 1980er Jahren, als die neuen IuK-Technologien (Informations- und Kommunikationstechnologien) über uns hereingebrochen waren. Was wurde da nicht gelogen! Telex, Teletex, Pattex … Alles Geschichte. Bei dem Internet hingegen ging die Sache so rasant vor sich, dass man nicht selber lügen konnte, man brauchte Profis dafür. Die Blase wuchs so schnell, dass allen schwindelig wurde, und sogar echte Profis von der Wirtschaft mussten sich als „Old Economy“ belächeln lassen. Pffft! Die Blase ging etwa im Jahr 2000 aus.
Ob wir bei LED auch mit einer Blase zu tun haben, kann man nicht sagen. Schwindelig wird einem aber dennoch, weil die ganze Lichttechnik nichts anderes mehr kennt. Heute fand ich eine köstliche Abhandlung darüber, deren Titel so aussieht:
Der Autor, ein gewisser Dr. John W. Curran, zieht die Sache treffsicher durch den Kakao. Aber, Vorsicht! Der Mann kennt die Technologie wirklich gut. Kakao zubereiten auch.
So beschreibt er, dass die Lichtausbeute der LEDs, die oberhalb von 25 °C in die Knie geht, hervorragende Aussichten für eine Zukunft für Freilicht(!)-Anwendungen (nachts) und tiefgekühlte Räume (auch tagsüber) verspricht.
Aber auch andere bekommen ihr Fett ab, so z.B. diejenigen, die ein Leuchtmittel nur an seiner Lichtausbeute bewerten. Da sehen „alte“ Technologien eventuell viel besser aus, aber nicht, wenn man die Systemleistung betrachtet. Da macht es sich bemerkbar, dass LEDs viel kleiner sind als herkömmliche Lampen, und dadurch nicht nur andere Anwendungen möglich machen, sondern dass auch Berechnungen der Wirtschaftlichkeit üblicher Art schwach aussehen lassen können. Also können die, die solche Berechnungen anstellen, lügen, ohne dass sie etwas Falsches sagen bzw. sagen wollen.
Aber auch diejenigen, die die neuen Leuchtmittel über den grünen Klee loben, können lügen, ohne es zu merken. So können LEDs auf den Netzen solche Oberwellen erzeugen, dass man bei einer Übertragung von 1 W Wirkleistung (Glühlampe) ein Vielfaches davon im Netz hin- und herschiebt. Was daraus bei den sog. „Energiesparlampen“ entsteht, hatte ich in Dezember beschrieben:
Zum genauen Studium die Quelle: http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2009-6-476-478-48502.html und hier eine eingelesene Version (leider mit OCR-Fehlern) Elektropraktiker Blum Glühlampe Netzbelastung.pdf
Was ist aber eine LED? Wovon reden wir? Curran gibt an, die würden als Laser eingestuft (EN 60825 Klasse 2), weil er vermutlich noch nicht wusste, dass sie in eine andere Norm geschoben würden als Lampe. Na, ja - man kann sie auch als Leuchte einstufen, wie das Bild zeigt. Nur nicht als heat-bulb, wie zwei witzige Ingenieure mit den Glühlampen gemacht haben. Denn LEDs erzeugen keine Wärme … sagt man. Jedenfalls strahlen sie in der Hauptrichtung keine IR-Strahlung. Aber warum ist das Gebilde rechts so komisch geformt?
LED und Wärme - das ist wohl der Knackpunkt. Jeder Fachmann, dem ich erzähle, ich hätte LEDs gesehen, die kaputt wären, obwohl sie bestimmt keine 50.000 Stunden betrieben worden sind, murmelt was von thermischen Problemen. Deswegen können die Herrschaften, die die Angaben zur Lebensdauer machen, beliebige Zahlen auspusten, ohne zu lügen. Alle sind richtig - oder alle falsch - wie man es betrachtet.
Besonders raffiniert gehen die echten Fachleute vor. Sie ändern über Nacht die Berechnungsgrundlage für die Lebensdauer, von der es sowieso nicht nur eine gibt. So lässt sich die Lebensdauer einer LED auf 50.000 h berechnen, aber auch auf 100.000 h, wenn man die Latte nur ein bisschen verschiebt. Denn die Lichtausbeute einer LED geht gaaanz langsam in die Knie. Und wenn man den Schnittpunkt einer fast waagrechten Linie mit einer echt waagrechten ermittelt, ergeben kleine Fehler große Änderungen.
Keine Sorge - es sind viele Normen in Vorbereitung, manche auch abgeschlossen. Man wird schon Wege finden, ein Licht mit Blaustich in die Farbwiedergabestufe 1b zu schmuggeln, die Farbtemperatur so lange hin- und herzuschieben, bis die gewünschte Zahl erscheint u.v.a.m.
Wer solche Aussagen für übertrieben hält, kann seine LEDs en gros über Alibaba.com bestellen (eine Handels- und Kommunikationsplattform für Unternehmen (B2B)) oder einzeln über Taobao ersteigern (ebay auf Chinesisch) und mit Alipay (paypal auf Chinesisch) bezahlen. Wenn die Lichtqualität einem dann spanisch vorkommt, sollte man sich in aller Demut bei den Levantinern entschuldigen für die Vorwürfe wg. ihrer Handelsmethoden und schräger Zahlenangaben. Gegenüber der Präzision heutiger technischer Kataloge waren deren kapitale Sünden nur kleine Ausrutscher.
Wie dem auch sei, neben LEDs, die wahre 50.000 Stunden durchhalten, gibt es welche, die nicht einmal 500 Stunden alt werden. Das liegt meistens an der Thermik. Aber die fleißig erfundenen Märchen können auch gefährlich werden. So glauben viele Betriebe, sie müssen ihre Sicherheitseinrichtungen wie Fluchtweganzeiger warten. Wenn man hinguckt, sind viele schon durchgebrannt. Wer der geringen Energieaufnahme vertraut, kann auch Brandgefahren hervorrufen. Zwar verbrauchen die LED wirklich wenig Strom zum Lichterzeugen. Sie können aber trotzdem schön heiß werden.
10.06.2011
EIN LUX REICHT NICHT
Vorgestern machte jemand eine viel bedeutende Ankündigung: Man wolle die Intensität des „biologisch wirksamen“ Lichts präzise messen bzw. berechnen. Ein längst überfälliger Schritt!
Bekanntlich misst man die Intensität des Lichts in 500, Pardon, in Lux. Das ist die Abkürzung für photopische Lux. Es gibt natürlich auch skotopisches Lux, womit man sich aber ungern beschäftigt, weil man dann nicht mehr mit der 500 umgehen kann. Skotopische Lux liegen bei 1 oder 0,1 oder halt irgendwo, wo es für den Vertrieb von lichttechnischen Firmen keinen Blumenpott zu gewinnen gibt.
Auch nichts gewinnen kann man, wenn man die Leistung von üblichen Leuchtmitteln bezüglich der biologischen Wirkung misst. Da sich diese an dem blauen Anteil des Lichts bemisst - und die Lichtmessgeräte da sehr unempfindlich und dazu ungenau sind - muss ein neuer Maßstab her. Der wird nicht photopische, auch nicht skotopische, sondern melanopische Lux heißen.
Wunderbar, wie die Sache mich an Psy-Lux erinnert. Die hatten zwei Doktores mit den Namen Sommer und Herbst (ich weiß nicht mehr, ob auch ein Dr. Winter dabei war) erfunden. Sie hatten experimentell festgestellt, dass Menschen sehen können, wie viel Lux da vor ihren Augen durch den Äther fließt. Als ein Kollege von mir den Versuch nachstellen wollte, hat unser Professor sich die Versuchsanordnung angesehen. Sekunden später wäre er beinah an seinem Gelächter erstickt.
Die Doktores hatten an einem Ort in der Luft eines Raums die dort vorhandene Beleuchtungsstärke visuell prüfen lassen. Siehe da, wenn man die verdoppelt, sehen das die Leute, wenn man sie halbiert, auch. Daraus wurde die Maßeinheit „Psy-Lux“ geboren. Die Sache, an der der Professor beinah gestorben wäre: Die Doktores hatten nicht gemerkt, dass die Probanden die Helligkeit der Wand beurteilt hatten, die im gleichen Maß wie die Beleuchtungsstärke am Ort der Bewertung auf- und abging. Aber auch dem Professor war was entgangen, nämlich wieso die Doktores überhaupt auf die Idee mit dem Psy-Lux gekommen waren. Die hatten nämlich in „Licht“ gelesen, dass die Festlegungen über Beleuchtung nicht auf der Basis der Sehleistung getroffen werden dürfen. Sie müssen nach subjektiven Bewertungen festgelegt werden. Das hatte auch ein Professor veröffentlicht, ein mächtiger dazu. Dass er nicht an der Uni war, sondern bei einem Lampenhersteller - geschenkt. Da nun diesem Professor die Zeit und die Mittel gefehlt hatten, um neue Versuche durchzuführen, hatte er die alten Versuche von 1956 bis 1968 zusammengeschmissen – und sich einen Reim daraus gemacht. Logik: Bei allen Versuchen hatte man die Beleuchtungsstärke gemessen. Also? Daraus leite ich ab, wie viel Licht Menschen brauchen, und schreibe dies in Normen. Dass alle Versuche mit dem gleichen Fehler behaftet waren wie der Versuch der beiden Doktores - auch geschenkt! Man hatte bei allen Versuchen diejenige Größe gemessen, die sie im Sinn hatten: Horizontalbeleuchtungsstärke auf dem Tisch. Die Räume waren aber wie die Tische sehr unterschiedlich, und auch die Mittel, mit denen man die ersehnte Größe veränderte. So hat man den Raumeindruck ermittelt, den man erzeugte. Und den Effekt auf die unsichtbare Größe zurückgeführt, mit der sie Licht verkaufen. Beim Vergleich von Äpfeln mit Birnen sind die beiden Objekte Obst. Bei der als Grundlage für Beleuchtungsnormen ermittelten Größe handelt es sich, wie ich fürchte, um K...
Warum ist mir das gerade vorgestern eingefallen? Lux in melanopisch soll die Wirkung im Sichtbaren beschreiben, und zwar dicht an der Grenze zu UV. Da UV aber für Lichttechniker kein Licht ist, wird mLux (nicht milli, sondern melanopisch) wohl ein Kunstgebilde bleiben. Damit kann man eventuell leben. Was aber, wenn niemand mehr die 500 anführt, so z.B. 500 mLux? Da werden sich viele Experten brüskiert fühlen, weil sie nicht mehr Experten sind.
Genau genommen, ist niemand mehr Experte. Deswegen hält man heute Symposien und Kongresse ab, um sich zu positionieren. Hoffentlich geht die Sache nicht so aus wie weiland mit dem echten Lux. Die Grundlage davon, die sog. V(λ)-Funktion, seit den 1920er Jahren ein Heiligtum in der Lichttechnik, wurde unlängst von einem deutschen Professor so schnöde dargestellt: „Diese Funktion ist kein Repräsentant irgendeines Wahrnehmungseffektes." Tatsächlich nimmt niemand wahr, dass lichttechnische Größen, die alle über die V(λ)-Funktion definiert sind, keine physiologischen Größen sind, sie entsprechen keiner Wahrnehmung.
Kein Kommentar! Was ist sie denn, die heilige Funktion? (Das werden wir im Jahr 2024 erfahren. Da wird die V(λ)-Funktion 100 Jahre alt.)
30.11.2010
DEUTSCHE BEAMTE MIT HUMOR
Einem nicht endenden Vorurteil zufolge, haben deutsche Beamte keinen Humor bzw. sie haben keinen zu haben. Auch wenn ich das exakte Gegenteil davon mal erlebt habe - ein Beamter hatte unseren Antrag, unsere von Wildschweinen gefressenen Tulpen im Garten vom Berliner Senat ersetzt zu bekommen, derart toll durch den Kakao gezogen, dass nicht nur alle Geschädigten baff waren, sondern auch eine seriöse Zeitung den Brief in vollem Wortlaut veröffentlicht hat -, will ich dem Vorurteil trotzdem in Sachen Heatballs eisern folgen. Kein Auge blieb trocken. Wir haben aber nicht geweint.
Nun ist uns aber ein Beamter böse in die Parade gefahren. Auf einen eher sarkastischen Brief eines deutschen Professors, dem die Kinderlein im Bad ohne Heatballs zu erfrieren drohten, hat dieser unbotmäßige Staatsdiener unbotmäßig schnell, Stunden danach, geantwortet:
„Betreff: AW: Wo bleiben meine bestellten "Hitzebälle"?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema „Heatballs“.
Das zuständige Fachdezernat der Bezirksregierung Köln versucht derzeit noch, Licht in das Dunkel der wahren Natur der „Heatballs“ zu bringen. Sobald ein Prüfungsergebnis vorliegt und die weiteren juristischen Fragen geklärt wurden, werden Sie sicher aus der Presse oder von Seiten des Vertreibers der „Heatballs“ erfahren, wie es im Thema „Heatballs“ weitergeht.
Zur Klarstellung möchten wir noch darauf hinweisen, dass es bei der Prüfung der „Heatballs“ selbstverständlich nicht um Sprengstoff geht, wie in einigen Zuschriften und Presseartikeln behauptet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Pressestelle der Bezirksregierung Köln“
Leider, leider hat der Mann jetzt die Oberhand. Und nun müssen wir uns etwas Neues ausdenken. Oder professionelle Hilfe beim Scheibenwischer holen. Man sollte mal eine Niederlage einstecken können. Oder?