23.01.2011
KANN LICHT DER GESUNDHEIT SCHADEN?
Eigentlich, ja, in der Praxis wohl nein, weil sich Generationen von Arbeitsschützern (das sind nicht die, die die Arbeit vor der Erledigung schützen, sondern die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung) sicherstellen müssen, sollen und wollen. Die sorgen sich in Deutschland seit etwa 1935 um die Arbeitnehmer und deren Welt. Im Jahre 2011 müssten sie irgendwie zum Erfolg gekommen sein? Oder etwa nicht? Nach einer Mail, die ich gestern bekommen habe, scheint die Sache doch nicht geklappt zu haben.
Deutschland hat sich mit Licht und Sicherheit, und nicht nur damit, nicht leicht gemacht. Da der erste Auftragnehmer, der sich von Staats wegen damit kümmern sollte, dass die Arbeitsstätten gesund beleuchtet werden, sich nicht darauf beschränken wollte, der Architekt Albert Speer, wurde gleich eine ganze Behörde aufgebaut: Amt für Schönheit der Arbeit. Er hat richtig sein Herzblut vergossen und für eine deutsche Norm (DIN 5035) gesorgt, die das Licht in Arbeitsstätten regelt. Da stand sinngemäß geschrieben: Licht diene der Schönheit und Gesundheit. Wer´s genauer hätte, so lautete das Ziel der Norm: “Die künstliche Beleuchtung von Innenräumen muß den Forderungen der Gesundheit und Schönheit entsprechen, dabei zweckmäßig und wirtschaftlich sein.”
Zwei Jahrzehnte später - das Deutsche Reich ist passe´, es lebe die BRD - allerdings etwas nüchterner, da es mit der Schönheit der Arbeit es doch nicht allzu schön gewesen war. Nun hieß es: “Die künstliche Beleuchtung muß hygienischen Forderungen genügen, wirtschaftlich sein und der Raumwirkung dienen.” Die Hygiene stand immerhin im Vordergrund. Schönheit musste nicht mehr sein, aber die Raumwirkung war schon ein Ziel. Warum man die Schönheit nicht auf die Spitze treiben wollte, kann man verstehen, wenn man eine ALDI Filiale besucht. Dort dürfen die Verkaufsräume um Gottes Willen nicht schön sein. Sie müssen lumpig aussehen, damit der Kunde weiß, was man von ihm hält. Vermutlich sind die Pausenräume des Personals als Entschädigung sehr schön ausgestattet. Hoffe ich …
Das war 1953. Man konnte die zweite Ausgabe von DIN 5035 kaufen. Danach vergingen noch mehr als zwei Jahrzehnte, bis man die (fast) endgültige Fassung von DIN 5035 in der Hand halten konnte. Wenn Albert Speer die gelesen hätte, wäre er vermutlich aus der Fassung geraten: “In Arbeitsräumen muß die Beleuchtung ein müheloses Erkennen der Sehobjekte ermöglichen.” hieß die einzige Anforderung im Jahre 1979.
Es wäre eine böse Unterstellung, wenn man das Erscheinungsbild von vielen Arbeitsstätten auf die Entwicklung der Anforderungen der Lichttechnik von Gesundheit und Schönheit zum mühelosen Erkennen von Sehobjekten zurück führen würde. So etwas kann weder eine Norm, noch der böse Arbeitgeber schaffen. Vielleicht fällt jemandem etwas ein, wenn er sich die Tasse anguckt, die er zum Kaffeetrinken zum Betrieb gebracht hat. In Deutschland gibt es Sozialpartnerschaft, auch in Sachen Schönheit.
Während die Schönheit ersatzlos auf der Strecke geblieben war, sorgte mittlerweile doch jemand für sicheres Licht. Der Bundesminister für Arbeitsschutz und Sozialordnung. er hatte die Arbeitsstättenverordnung erlassen, die künstliches Licht regelte. Dass die Tageslichtbeleuchtung ihm entfallen war, sollte man nicht allzu tragisch nehmen. Denn er hatte auf den Ausblick nach Draußen abgehoben. Tageslicht als Beleuchtung - wie schnöde! Wir haben doch Neonlicht - Pardon LL-Lampen, wie es so schön heißt.
Da die ArbStättV vielen doch zu abstrakt vorkommen würde, hat der Minister eine Erklärung verfassen lassen, die Richtlinie 7. Sie erklärte, wie man die Beleuchtung auszuführen hatte. Dass (fast alle) Teile davon aus einer Norm stammten, die unter der Ägide der Hersteller der Technik entstanden war, sollte man auch nicht allzu tragisch nehmen, weil man die Sache doch nicht wird verstehen können, ohne den zuständigen Mann in Ministerium zu fragen. Und der ist leider nicht mehr da. Sonst hätte er uns erklären können, warum er so oft die Marketingorganisation der Hersteller zitieren musste. Und das hätten wir alle gut verstanden.
Die ArbStättV, von der SPD initiiert, fiel einem SPD-Minister zum Opfer, der eine geniale Idee von Leuten wie Ronald Reagan und Maggie Thatcher in die deutsche Gesetzgebung einbrachte - übrigens echte Bewunderer der Partei der kleinen Arbeiter: Man muss die Wirtschaft von den Fesseln der Vorschriften befreien, damit sie sich zu neuen Höhenflügen aufschwingt. Die Sache nannte sich Deregulierung. Ein Superlativ, der schwer zu toppen sein wird, geht auf deren Konto: Die Bankenkrise von 2008 bis Gott-weiß-wann. Zur Ehrenrettung des Ministeriums: Der Mann, der die gut funktionierende ArbStättV dereguliert hat, war nicht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie seine Vorgänger und Nachfolger, sondern Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, und ist nicht mehr in der SPD. Wie dem auch sei, in der neuen ArbStättV sind alle Klarheiten beseitigt, sofern vorhanden. Deswegen müssen die Richtlinien dazu umso klarer ausfallen. Sie sind in der Mache!
Nun hakt es aber gewaltig, was Beleuchtung angeht. Und wird wohl noch eine Weile haken. Der ewige Friede - ach was, Freundschaft - zwischen dem Arbeitsschutz und der Normung für Beleuchtung hat nach der Mail, die ich gestern erhalten habe, einen gewaltigen Knacks bekommen. Hatte man beim Arbeitsschutz schon immer „empfohlen“ - nette Umschreibung für eine Erzwingung -, die Beleuchtung normgerecht auszuführen, wird künftig jeder zuständigen Beleuchtungsnorm unter anderem dieser Satz vorangehen: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Im Klartext: Nein: ich trau mich nicht, das zu schreiben, geschweige denn zu beschreiben. Man setze mal einen Verwaltungsjuristen auf die Spur der Sache und lasse ihn beschreiben, was das bedeutet. Für die Norm so etwas wie Exkulpation. Für die Bauherren? Wer nach der künftigen Norm für Beleuchtung baut, kann nicht darauf bauen, er habe auf die richtige Vorschrift gebaut. Wer, um Gottes Willen, will in Deutschland auf Sand bauen?
Ganz so lieb ist das nicht, zumal die Betriebe mit mancher Begründung vermutlich kaum was anfangen können: Der Staat hätte die Mindestwerte von vertikalen und zylindrischen Beleuchtungsstärken anders festgelegt. Wenn man diese Begründung einem Facility-Manager nach dem zweiten Sektfrühstück auf den Tisch legt, wird er bestimmt nüchterner werden als nach 6 Monate Mineralwasserkur.
Mir wäre es lieber, wenn sich der Staat mit der Schönheit der Arbeit befassen würde. Da war die Welt noch in Ordnung …
21.01.2011
BLAULICHT IN HH - AD ACTA?
Heute verkündete die Presse, dass Frank Schirra nicht mehr Chef der CDU in Hamburg sei. Verständlich, wenn man seine Wählerzahl von einer Wahl zur nächsten halbiert. Hingegen glaube ich nicht, dass sein Engagement in Sachen Licht, mit dem er das Pisa-Tal mithilfe blauen Lichts zu überqueren versuchte, auch zum Debakel beigetragen haben könnte. Denn dazu hat die deutsche Öffentlichkeit weitgehend geschwiegen.
Man stelle sich vor, jemand will 1.000 Grundschulklassen mit Einrichtungen versehen, die die Kinder durch Bestrahlung zu höherer Leistung bringen sollen, und die Öffentlichkeit schweigt. Dabei meckert sie bereits bei 100% sicheren Vorhaben, so etwa für mehr Angebot für Bildung für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Vielleicht wäre es angemessen, die Eltern irgendwie intelligenter zu machen, sei es durch Bestrahlung.
Wenn Kinder durch den Pisa-Test durchrauschen - sind sie selbst schuld?
21.01.2011
DER STROMMANN IST WIEDER DA
„Marketing ist, wenn der Kunde Enten will und man nur Hühner hat, sodass man den Hühnern die Füße breit klopft.“ So und ähnlich lauten die üblichen Verunglimpfungen der Abteilung, die jeder Anbieter betreiben muss. Lichttechnische Firmen machen da keine Ausnahme, und betreiben gemeinsam auch noch ein zentrales Marketing. Eines der erfolgreichsten, übrigens. Die Marketingleute müssen ihr Gehirn ständig martern, um Anwendungen für die Produkte der Firma zu finden, wobei manchmal die ulkigsten Dinge erfunden werden.
Die bizarrste Lichtanwendung ist aber keinem Marketingexperten aus der Lichttechnik eingefallen, sondern dem FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE). Wir können in den nächsten Jahren mit einem regen Absatz von Taschenlampen rechnen, mit denen das deutsche Volk seine - jetzt - intelligenten Stromzähler abliest. Na, ja. Ganz so intelligent sind die Dinger nicht, nur smart. Und heißen deswegen Smart Meter. Wieder mal ein Begriff, der auf die Herzen des einfachen Volkes zielt.
Abgesehen davon, dass das nicht so einfache Volk beim Lesen der Beiträge zu dem aktuellen Thema und auch beim Studium der Bedienungsanleitungen ebenso doof vorkommen wird wie gläubige Christen vor Martin Luther beim Lesen der Bibel, wird es nie verstehen können, warum man eine zertifizierte Taschenlampe benötigt, um den Stromzähler abzulesen. Was die Bibel davor schützte, von einfachen Menschen gelesen zu werden, die Sprache, wird den Smart Meter davor bewahren, vom Volk verstanden zu werden, auch die Sprache, diesmal nicht Latein sondern Denglish. Allein das Wort smart hat es in sich. Auf Deutsch bedeutet es oft gerissen, gewieft, schlau u.ä., und riecht selten gut. Wenn man nach Bedeutungen in Englischen sucht, findet man z.B. das Brennen, der Schmerz oder wehtun als Verb, oder Besserwisser, Klugscheißer oder Neunmalkluger in Verbindung mit alec. Manche positive Bedeutung wie smart money = klug angelegtes Geld hat sich im Zuge der Bankenkrise eher ins Gegenteil umgewandelt. Sogar in der ganz positiven Bedeutung, z.B. in Verbindung mit card, bedeutet smart „besser als dumm, aber weniger als intelligent“, was man gut in der Computerei verstehen kann - smart Terminals, das waren die halbintelligenten Terminals, die vom PC abgelöst wurden, weil doch zu dumm.
Ganz langsam zum Mitschreiben: Unsere Behausungen, Haus oder Wohnung genannt, sollen zu Smart Homes mutieren. Der Strom in diesen smarten Gebilden kommt nicht etwa aus der Steckdose eines EVU, sondern aus einem Smart Grid. Damit Smart Home am Smart Grid funktioniert, braucht man einen Smart Meter. Was das ist, werden wir noch lernen, wenn der hackende Sohn des Nachbarn nicht mehr die Computer des Pentagons angreift, sondern bei uns den Strom abstellt, aus Versehen oder auch mal absichtlich.
Damit man sich nicht ganz so doof vorkommt, haben sich die smarten Fachleute vom FNN etwas einfallen lassen, die optische Taste. Ein Glück, dass ihnen nicht die akustische Taste eingefallen ist, sonst würde es ganz schön laut werden in den Kellern, wo die Smart Meter aushängen. Was ist das Schöne, die optische Taste, die neue Errungenschaft? „Die optische Taste ist ein lichtempfindlicher Sensor, den Sie mit einer handelsüblichen Taschenlampe bedienen. Leuchten Sie dafür auf die markierte Stelle entsprechend der Abbildung auf Seite 3*.“ Damit man es nicht zu leicht hat, sagt die Bedienungsanleitung, dass der Stern hinter der 3, ein Wahrzeichen unserer Werbekultur („Nur 3,99* € - kann aber auch 99,99 € bedeuten) folgendes besagt: „* Je nach Hersteller kann sich die optische Taste auch an einer anderen Stelle des Zählers befinden.“ Schlicht ausgedrückt, wenn die Taste nicht dort ist, wie auf Seite 3 abgebildet, ist sie eben wo anders. Wenn sie nicht woanders ist, …“.
Ist das so wichtig? Ja - weil man die besagte Taschenlampe genau vor diese Taste halten muss, und unzählige Male drücken. So z.B. „erstes Anblinken - Displaytest über beide Zeilen“. Und dann? Man muss ein zweites Mal anblinken und kommt zur Eingabe der PIN. Gibt es Leute, die noch nicht wissen, was eine PIN ist? Nein! Aber bestimmt viele, die nicht wissen, wie man eine PIN mit einer Taschenlampe eingibt. Das geht so: Um die PIN-Eingabe zu aktivieren, muss man 5 Sekunden auf die optische Taste leuchten. Dann kann die Eingabe der PIN beginnen: „Für die Eingabe der vierstelligen PIN leuchten Sie mit der Taschenlampe zweimal auf die optische Taste: In der 2. Displayzeile erscheint „PIN“ und an der 1. Stelle steht die Ziffer 0.“ Erst mal tief Luft holen, vielleicht ein Gläschen Sekt auf den Erfolg trinken? Es geht weiter und zwar endlos: „Leuchten Sie die optische Taste mehrfach kurz an, bis die 1. Ziffer der vorgegebenen PIN an der 1. Stelle angezeigt wird. Die Ziffernfolge ist gleitend und endlos (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 0, 1, 2, usw.)
Nachdem Sie die gewünschte Ziffer sehen, warten Sie 3 Sekunden.“ Und so weiter, und so weiter, bis alle vier Stellen drin sind, wie ein bekannter Tennisspieler sagen würde. Jetzt steht einem erfolgreichen Ablesen der Daten nichts mehr im Wege. Und zwar ewig, denn die Bedienungsanleitung besagt: „Wenn Sie die PIN-Eingabe an dieser Stelle nicht wieder aktivieren, können Sie jederzeit Ihre persönlichen Stromverbräuche ohne die Eingabe der PIN durch Anleuchten der optischen Taste abrufen.“ Was, wenn man seine Daten doch vor anderen Leuten mit einer Taschenlampe schützen möchte: „Zum erneuten Schutz Ihrer Daten müssen Sie die PIN-Eingabe wieder aktivieren.“ Wieso muss ich die Eingabe wieder aktivieren, wenn ich gar nichts eingeben möchte? Den Sinn dieser Sache kann nur ein Techniker erraten. Offensichtlich ist die optische Taste bistabil. Aktiviert man sie, ist sie aktiviert. Aktiviert man noch einmal, ist sie deaktiviert.
Das erfährt man beim Kundenservice, nehme ich an. Die Mitarbeiter dort sind sehr freundlich und regen sich nicht einmal dann auf, wenn man etwas Dummes tut, wie die PIN zu vergessen. Man muss die angegebene Nummer anrufen und „Gern nennen Ihnen die Mitarbeiter die korrekte PIN für Ihren Zähler.“ steht in der Bedienungsanleitung geschrieben. Man muss diese Bedienungsanleitung unbedingt vor den Kabarettisten schützen. Die erfinden womöglich lustige Dialoge zwischen Hausmeister Krause und der freundlichen Serviceabteilung über die PIN der abwesenden Oma Stein, die die Treppen in den Keller nicht mehr steigen kann.
Die Sache ist benutzerfreundlich wie es nicht mehr geht. Was passiert, wenn man die PIN falsch eingibt? Keine Sorge: „Sie können die Eingabe der PIN beliebig oft wiederholen.“ Was tun, wenn der liebe Nachbar sich die PIN abgeguckt haben könnte? „Die PIN wird einmalig vergeben und kann von Ihnen nicht geändert werden.“ sagt die FAQ aus (Bitte buchstabieren und nicht lautmalerisch aussprechen, man könnte Sie missverstehen.).
Der Verbraucher kann echt souverän darüber entscheiden, was mit seinen Daten wird: „Wenn Sie einmal die PIN eingegeben haben, können Sie selbst entscheiden, ob Sie die PIN-Eingabe wieder aktivieren möchten oder nicht.“
Bleibt noch zu erwähnen, dass der Ableser, in den meisten Fällen mit älteren Wohnungsbesitzern die Ableserin, nicht nur nicht von Gicht oder ähnlichen Leiden geplagt sein darf, um den Arm so hoch zu halten, dass die Taschenlampe die optische Taste trifft. Sie müsste eigentlich drei Arme haben, wenn sie auch noch das Abgelesene notieren will.
Da die Natur das (vermutlich) nicht hergeben wird, sollte man alternativ die FNN-Experten in zwei Kurse schicken, Grundkurs „Datenschutz für Dummies“ und Fortgeschrittenenkurs „Ergonomie für blutige Anfänger“. Den Grundkurs in Ergonomie kann man ihnen ersparen, denn sie haben offensichtlich gelernt, den Benutzer zu modellieren: Die Bedienung der optischen Taste erinnert verdammt genau an den Stromableser, auf den früher in den Vorstädten die „grünen“ Witwen sehnsüchtig warteten. Jetzt ist er wieder da, modellhaft auferstanden.
Sind die Deutschen technikfeindlich? Vielleicht, aber dann nicht freiwillig. Wenn unsere Experten mit dem Rest des Smart Metering so smart umgehen, wird es wohl nix mit dem Smart Home. Dabei geht es um nichts weniger als eine Vorstellung über den intelligenten Umgang mit Energie. Technik ist zu ernst, als dass man sie Technikern überlassen dürfte.
Wenn die Techniker derart smart sind, wie die Bedienung der optischen Taste sich anhört, werden wir vermutlich ein paar Jahrzehnte warten, bis Smart Meter in Deutschland flächendeckend eingeführt werden. Bis dahin können sich einige mutige Menschen der Technologie bedienen, die z.B. in Norwegen alltäglich geworden ist.
05.11.2010
… UND HIER DER ÜBERNÄCHSTE
Kennt jemand die Just-in-Time-Produktion? Ich nehme an, nur wenige. Dafür kennen vermutlich alle die LKW-Kolonnen auf der rechten Spur deutscher Autobahnen. Der Unterschied zu einer Parkspur besteht darin, dass sich die Fahrzeuge auf dieser Spur gelegentlich bewegen.
Wenn man in die Fahrzeuge hineinguckt, erblickt man gehetzte Gesichter von LKW-Fahrern, die auf Deubel-komm-raus ihre Fracht abliefern müssen. Deswegen bleiben viele nicht auf der rechten Spur. Wer betreibt denn diesen Wahnsinn? Sie hören alle auf noble Namen, so wie BMW, Daimler, Mars etc. Bei dieser Art der Produktion werden Lagerhallen abgeschafft, Pardon, auf die Autobahn verlagert, weil man sie irgendwie doch braucht. Ergo: Man spart auf Kosten der Allgemeinheit, die die Autobahn baut, die Unfallopfer versorgt und die schnell alternden LKW-Fahrer entsorgt. Mit 40 sind sie ziemlich kaputt und müssen irgendwie anders weiterkommen. Oder auch nicht.
Was hat das mit der Energieeffizienz zu tun? Viel in Sachen Verlagerung. Ein Autor der Zeitschrift Elektropraktiker hat nachgerechnet, dass man für die Versorgung einer 12 W Energiesparlampe als Ersatz für eine 60 W Glühlampe mit einer Scheinleistung von 67,4 VA rechnen muss, d.h. mit einer größeren Belastung des Netzes als durch die Glühlampe. Wie viel Energie dabei verloren geht, weil die „Sparlampe“ dadurch entsteht, dass man bei der Technik spart und deswegen die vorhandenen Netze vollstopft, hat er nicht berechnet. Nach der „Bestrafungspraxis“ der EVUs für Kunden, die ihren Leistungsfaktor nicht sauber halten, kann dies um 20 % geschätzt werden.
Ja, der Betrieb der Energiesparlampen verstopft die Leitungen. Aber nicht nur das … er verschmutzt sie auch: (O-Ton Autor):
„Hinzu kommen natürlich unerwünschte Netzrückwirkungen, welche sich durch die Stromoberschwingungen im Energienetz ergeben:
•Stromüberhöhung im Neutralleiter von Netzen durch die Addition aller durch 3 teilbaren Harmonischen;
•Erhöhung des Spannungsabfalls aller Leitungen und Transformatoren durch Vergrößerung der Impedanz;
•Kondensatoren und Kompensationsanlagen werden überlastet und die Lebensdauer wird verkürzt. Die Netzimpedanz verringert sich mit steigender Ordnungszahl der Harmonischen;
•Akustische Störungen in Geräten und Transformatoren;
•in Drehfeldmotoren verursachen Spannungsharmonische ein Drehfeld in die Gegenrichtung und erzeugen zusätzliche Verluste.“
Mit solchen Schwingungen haben sich unsere Energiepolitiker wohl nicht befasst. Der Vergleich mit der Just-in-Produktion hinkt wohl eher: Die Autobahnen, die die Lkw kaputt fahren, sieht man, außerdem würden sie auch sonst kaputt gefahren werden. Hingegen merkt nur der gewiefte Fachmann, wie Netze verschmutzt werden.
Zum genauen Studium die Quelle: http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2009-6-476-478-48502.html
und hier eine eingelesene Version (leider mit OCR-Fehlern) Elektropraktiker Blum Glühlampe Netzbelastung.pdf
30.11.2010
WIE SCHLECHT FUNKTIONIERT DIE LICHT-TECHNIK?
Eigentlich gar nicht so schlecht! Ich drehe den Schalter, und das Licht geht im Keller an. Im Wohnzimmer geht das nicht, da muss man den Schalter umlegen. Denn dort haben wir die Vorkriegsware durch moderne Ausrüstung ersetzt. Ansonsten sind wir glücklich. Dürfen wir aber nicht, lese ich in licht.de.
Dort wird erklärt, warum man immer mehr Licht installieren muss, als man benötigt. Die Lampen und Leuchten verschmutzen und altern dazu noch. Ergo: Man installiere mehr, um später den erwünschten Zustand zu haben. Die Leute, die mein Haus gebaut haben, kannten die Sache wohl noch nicht. Denen hatte man erzählt, dass der Wunsch von Goethe in Erfüllung gegangen wäre: „Sie könnten nichts Besseres erfinden, als wenn die Lampen ohne zu putzen brenneten“. Und nun lese ich: „Um die Beleuchtungsanlage länger ohne zusätzliche Wartungsarbeiten betreiben zu können, muss also ein entsprechend höherer Neuwert (Anfangswert) installiert werden. Dieser wird mit Hilfe des Wartungsfaktors festgelegt.“ Johann Wolfgang muss also noch warten.
Eigentlich ist die Sache ja nicht neu. Man berechnete eine neue Beleuchtung schon immer mit einem Zuschlag, je nach dem, wo sie betrieben werden sollte. Danach gab´s aber Ruhe. Denn niemand konnte präzise ermitteln, wann die Anlage den Ansprüchen nicht mehr genügte. Es war wie mit dem Kupplungspedal. Die Wirkung verschlechtert sich mit der Zeit, reparieren tut man die Kupplung erst, wenn sie nicht mehr tut.
Man hat nunmehr den Wartungsfaktor erfunden, um festzustellen, wann eine Anlage den geplanten Wert nicht mehr liefert: „Die von den europäischen Beleuchtungsnormen, zum Beispiel DIN EN 12464-1, empfohlenen Angaben wie die Höhe der Beleuchtungsstärke sind Wartungswerte. Das heißt, sie dürfen zu keiner Zeit unterschritten werden.“ lese ich in licht.de. Macht Sinn!
Der Haken kommt beim Rechnen: MF = LLMF x LSF x LMF x RMF, so heißt die Formel. LLMF ist der Lampen-Lichtstromrückgang, LSF der Lampen-Lebensdauereinfluss, LMF der Leuchtenverschmutzungseinfluss und RMF der Raumverschmutzungseinfluss, erklärt mir eine Herstellerbroschüre. Sehr schön, aber was kommt unter dem Strich heraus? Auf diese Frage konnte man viele Jahre lang keine Antwort bekommen. Ich erinnere mich noch an einen Vortrag, den ein Mitglied der zu dem Zweck der Festlegung des Wartungsfaktors von der LiTG eingesetzten Arbeitsgruppe gehalten hatte. Nach seiner Berechnung müsste man für ein normales Büro (500 lx) etwas über 3000 lx installieren, wenn man keine Wartung machen wollte. So etwa das Siebenfache des für erforderlich gehaltenen Wertes.
Natürlich wird niemand das installieren, weil … Man wird es meistens gar nicht können, weil der ganze Himmel voller Leuchten hinge. Ein Marketing-Experte eines Herstellers meinte dazu unlängst, man könnte doch zu viel installieren und dann die Anlage gedimmt betreiben. Gute Idee. Leider frisst die dazu erforderliche Elektronik Strom, und die Lampen werden ihre Kennwerte nicht erreichen, weil sie suboptimal betrieben werden. Also noch mehr Ineffizienz.
Wer es beim Alten lassen möchte, also einen Wartungsfaktor von 0,80 = Neuwertfaktor von 1,25 realisieren, muss nach den Angaben des Verbandes der Hersteller (ZVEI) folgendes in die Tat umsetzen: sehr saubere Umgebung, Wartungszyklus 1 Jahr, 2.000 h Brenndauer/Jahr, bei 4.000 h Lampenwechsel, Einzelauswechslung, Leuchten mit geringer Neigung zur Staubansammlung, EVG.
Langsam zum Mitschreiben: Ein Betrieb, der ordnungsgemäß eine Beleuchtung betreiben möchte, und dabei keine Energie zum Fenster hinaus befördern, muss jedes Jahr alle Leuchten putzen, alle zwei Jahre sämtliche Lampen wegwerfen, ständig den Hausmeister die ausgefallenen Lampen ersetzen lassen, und darf nur besondere Leuchten betreiben. Der Raum muss auch sehr sauber sein.
Beim Lesen dieser Daten dachte ich an die Golden Gate Brücke. Dort turnt das Wartungsteam ständig im Gebälk herum, um die rostanfälligen Teile neu zu bepinseln. Das geht seit 1937 so. Entsprechend muss jede Leuchte in einem deutschen Büro einmal im Jahr geputzt werden, oder öfter, wenn man das Weißeln der Wände nicht so häufig durchführt.
Oder? Man wählt einen Faktor von 0,5 und installiert doppelt so viel wie für erforderlich gehalten. Dieser wurde z.B. für Büros mit Raucherlaubnis empfohlen. Das hört sich wieder nach Energieeffizienz an.
War jemandem bewusst, dass Kompaktleuchtstofflampen schlechter sind als die stabförmigen? Die Berufsgenossenschaft gibt (BGI 856, 2010) für die einen Faktor von 0,70 an, für die üblichen 0,75. Man muss dann 48,28 lx mehr installieren. Fast 10 % mehr. Sind die Energiesparlampen nicht Kompaktleuchtstofflampen? Eigentlich ja, aber die sparen offenbar doch nicht so gut. Wie wär´s mit einem Verbotsantrag?
Aus den Daten kann man aber noch mehr lesen: Um nicht zu viel installieren zu müssen, muss man die Kompaktleuchtstofflampen nach 4.000 Stunden wegwerfen, auch wenn man laufend jede ausgefallene Lampe sofort wechselt. Den EU-Politikern, die die Glühlampe verboten haben, wurde aber eine Lebensdauer von 10.000 Stunden angegeben. Die Berechnungen über den Quecksilberfilm über Deutschland wurden auch auf dieser Basis angestellt. Und nun? Soll man bei der „Gruppenauswechslung“, so ist die offizielle Bezeichnung nach 4.000 h auch die gerade ersetzten Lampen mit wegwerfen, damit die sich als zugehörig zur Gruppe empfinden?
Ich kenne, keinen einzigen Betrieb in Deutschland, der einen Wartungsplan dieser Art aufgestellt hätte. Vermutlich würde ein Anbieter für eine Planung mit diesen Randbedingungen das Büro des Kunden nicht durch die Tür verlassen, so er denn überhaupt Einlass bekommen hat. Man wird ihm einfach nicht abnehmen, dass die Lichttechnik so schlecht funktioniert. Tut sie auch nicht!
Nicht nur Lügen haben kurze Beine, sondern auch sachlich scheinende Angaben, hie 4.000 h dort 10.000 h, wenn man die zusammen betrachtet. Dass Dumme ist, dass es Sinn machte, den Wartungswert einzuführen, und auch noch Sinn macht, unterschiedliche Wege zur Erhaltung der Beleuchtung aufzuzeigen. Der eine putzt jeden Tag die Lampe (Goethe), der andere weißelt die Wände, und der dritte installiert mehr.
Übrigens, das Konzept gilt auch für die Tageslichtbeleuchtung. Man muss zwar nicht ständig die Sonne putzen, sie altert auch nicht so schnell. Wartungsfrei ist so eine Tageslichtbeleuchtung aber nicht.