Eine weltweit anerkannte Erkenntnis zum nachhaltigen Bauen aus Berlin
Wissenschaft ist nur der Austausch
unserer Unwissenheit
gegen Unwissenheit
neuer Art.
Lord Byron
18.01.2026
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Gestern hatte ich die Absicht, den Bezug von Gebäudebewertungen zum nachhaltigen Bauen allgemein zu beschreiben. Eine davon, DGNB, hatte ich bereits ausführlich kommentiert (Visueller Komfort – Realisieren mit Normen der Lichttechnik oder ganzheitlich?) Die weiteren hören auf glänzende Namen wie LEED, BREEAM, WELL oder Living Future Institute. (Bild DGNB)
Als ich mir die Details angesehen hatte, kamen mir die Erinnerungen an ein Projekt zurück, das ich als Student begleitet hatte, weil der Versuch in meinem Zimmer ablief. Das Projekt sollte ergründen, wie eine Zusammenführung von Tageslicht und künstlichem Licht im Arbeitsraum funktionieren würde. Es hieß "Tageslichtergänzungsbeleuchtung" (TEB) und entspricht etwa dem, was heute die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt. Der Betreuer, Prof. Jürgen Krochmann, meinte, dass diese Fragestellung eine psychologische Komponente hätte. Daher sollte eine Beteiligung der Psychologie gesucht werden. Sie kam in der Gestalt einer Studentin, Ellen Collingro, der Ehefrau eines Kollegen aus dem Nachbarinstitut. Der Projektbearbeiter, Georg Roessler, war von dem Ergebnis begeistert. Und der Professor erklärte uns allen, dass wir in unseren Projekten eine Kooperation mit Psychologen suchen sollten, nicht eine Beratung.
Das Ergebnis der Diplomarbeit von Frau Collingro besagte, dass der Mensch eine Kommunikation mit der Umwelt bräuchte, um sich im Raum und in der Zeit zurechtzufinden. Weitere Arbeiten zeigten, wie diese Kommunikation beschaffen sein müsste. So reichte der Blick aus dem Fenster auf eine dunkle Fassade ohne Fenster nicht als Kommunikation. Hingegen war der Ausblick auf einen verkehrsreichen Platz eher unwirksam, weil die Wirkung der von der dunklen Fassade erinnerte. Zwar war die Szenerie absolut lebendig, aber der arbeitende Mensch fühlt sich nicht als stiller Beobachter der Außenwelt. Er will auch nicht "aus dem Fenster gucken", um die Langeweile seines Alltags loszuwerden.
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Als Kollege Roessler seine Erkenntnisse auf einer Sondertagung Auge-Licht-Arbeit der LiTG in Karlsruhe 1971 vorstellte, war das Schicksal des Projekts längst besiegelt. Die Fachwelt wollte das natürliche Auge im künstlichen Licht und die Arbeit in fensterlosen Räumen sehen. Das Projekt wurde eingestellt und wäre ohne Folgen geblieben, ohne das Engagement der beiden Herrn.
Doch mit Hilfe eines Beamten aus dem Arbeitsministerium, vermutlich war dieser der selige Rainer Opfermann, gelang das Kunststück. Die Erkenntnis, dass der Mensch im Innenraum Kommunikation mit der Außenwelt brauche, führte zu einer gesetzlichen Vorschrift (§ 7.1 Sichtverbindung nach außen). Über die Bedeutung des Tageslichts bei der Arbeit haben die beiden nichts gesagt. Für Krochmann als Tageslichttechniker bedurfte es keiner Diskussion. Er war der Autor der Normenreihe DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen“. Und für alle Angehörigen des damaligen Instituts für Lichttechnik galt die Anweisung des damaligen Direktors H.-J. Helwig, dass niemand länger als 4 Stunden in abgedunkelten Räumen verbringen durfte. Er hatte es aber nicht bei der Anweisung belassen, sondern das Institutsgebäude dementsprechend bauen lassen. Alle Arbeitsräume waren mit Datenleitungen versehen, damit man die Laborexperimente im hellen Raum vorbereiten konnte, um sie später im dunklen Labor auszuführen. Die Schaltungen wurden auf Tischen aufgebaut, die man einfach ins Labor fahren konnte.
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Gestern zeigte mir die Recherche, dass die Message weltweit in der Architektur angekommen ist. Alle Bewertungssysteme für nachhaltiges Bauen führen unter Beleuchtung als Erstes Tageslicht an und belohnen die Sichtverbindung als besonderes Merkmal für ein Gebäude. Das Living Future Institute will gar, dass jedes Watt künstlichen Lichts durch eigene Photovoltaik-Anlagen am Gebäude wieder "reingespielt" wird.
Eine unglaubliche Leistung, aus einem relativ simplen Projekt eine weltweite Erkenntnis zu generieren, die Utopiker (Living Future Institute) Health + Happiness Petal (Gesundheit & Glück) verankert sehen.
Zum Beitrag "Wer sorgt für ein gesundes Licht im Büro?"
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„Was MDER für meine Beleuchtung bedeutet - Oder vom Wissen biologischer Wirkungen des Lichts
Wasser tut’s freilich
höher jedoch steht die Luft,
am höchsten das Licht!
Arnold Rikli
15.01.2026
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Heute überraschte mich eine Meldung, die sich so las: “What MDER Means for Your Lighting“. Sinngemäß übersetzt: „Was MDER für deine Beleuchtung bedeutet“. Jemand wollte mich wohl informieren, dass es wichtige Neuheiten auf unserem Fachgebiet gibt. Verpasse ich was, wenn ich die Meldung ignoriere?
Ich weiß leider nicht, was MDER ist, und fragte deswegen einen allwissenden Kollegen, der Tag und Nacht alle dämlichen Fragen von mir ohne Widerrede aufklärt. Der schrieb: „Der MDER-Wert hilft Lichtdesignern dabei, zu bestimmen, ob ein Licht „stimulierend“ genug ist, um Menschen tagsüber wachsam zu halten, oder „ruhig“ genug, um Entspannung zu ermöglichen.“ Dass Lichtdesigner dafür verantwortlich sind, ob ich tagsüber wachsam bin, ist mir tatsächlich neu. Aber wichtig scheint die Sache zu sein.
Da müsste doch jemand wissen, was MDER nun ist! Die Suche im Internet hilft nicht weiter, sie ergibt immer wieder MDR = Mitteldeutscher Rundfunk. Das ist der deutsche Fernsehsender für die Jahre „Zwischen Volksfest und Vorruhestand“. Der MDR hat das Kunststück vollbracht, ein Programm zu kreieren, bei dem man sich bereits mit 35 Jahren fragt, ob man versehentlich im Wartezimmer eines Orthopäden gelandet ist. Bei „Ruinen-Raten mit Gunther Emmerlich“ – Prominente müssen am Geruch von altem Linoleum erkennen, in welcher sächsischen Kreisstadt sie sich befinden." Kann das gemeint sein? Stimulierend ist der Geruch vom Linoleum, oder?
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Nach einer Weile fand ich die Auflösung des Rätsels. MDER heißt ausgeschrieben „Melanopic Daylight Efficacy Ratio” und ist “eine wichtige Kennzahl im modernen Lichtdesign, die quantifiziert, wie gut eine künstliche Lichtquelle unsere natürlichen circadianen Rhythmen (Schlaf-Wach-Zyklen) im Vergleich zu natürlichem Tageslicht (insbesondere CIE D65) unterstützt. Höhere MDER-Werte weisen auf eine stärkere biologische Wirkung auf Wachsamkeit, Konzentration und allgemeines Wohlbefinden hin und helfen Designern dabei, gesündere und effizientere Umgebungen zu schaffen, indem sie möglicherweise weniger Lichtquellen einsetzen, um den gewünschten biologischen Effekt zu erzielen, so Yuji Lighting und Fagerhult. “ Fagerhult kenne ich seit Jahrzehnten. Yuji Lighting?
Der allwissende Kollege erzählte weiter:
“Die Skala: * MDER = 1,0: Das Licht hat dieselbe biologische Wirkung wie natürliches Tageslicht.
Hoher MDER-Wert (z. B. 0,8+): Stärkere biologische Wirkung; ideal für den Vormittag und Mittag in Büros oder Schulen, um die Aufmerksamkeit und Konzentration zu steigern.
Niedriger MDER (z. B. 0,3–0,5): geringere biologische Wirkung; besser für die Abendstunden geeignet, um den Körper auf den Schlaf vorzubereiten.
Es werde zur Berechnung der MEDI (Melanopic Equivalent Daylight Illuminance) verwendet, also der tatsächlichen „biologischen“ Lichtstärke, die das Auge erreicht, heißt es weiter. Nach einer Weile wurde mir klar: Ich hatte diese Berechnung vor langer Zeit in diesem Blog illustriert: Wie zirkadian wirksam ist mein Licht?
Dumm nur, dass sich die CIE mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass nur noch die Farbtemperatur bestimmt, was bei Licht circadian wirksam sein soll. Vor allem “biologisch wirksam”. Wie bringt es ein Lichtdesigner fertig, dieselben biologischen Wirkungen wie Tageslicht zu erzeugen?
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Und ich wehre mich nicht weniger vehement dagegen, dass die gemeinte Wirkung der biologischen gleichgesetzt wird. Schon vor Jahrzehnten, im Jahr 1983, hatte der selige Kollege Rikard Küller den Begriff NIF = non-image forming geprägt. Damit waren alle Wirkungen des Lichts außer dem Sehen gemeint. Und diese reichen vom Zahnwachstum in der Kindheit bis zum Oberschenkelhalsbruch im hohen Alter. In den Jahren dazwischen kann Licht allerlei Wirkungen auf den Körper und auf die Psyche ausüben, wie Rikard Küller penibel ermittelt hat.
Diese hatte ich hier kommentiert: Wie man sich in 100 Jahren an das Licht herantastet
Doch Küller war beileibe nicht der erste Protagonist, der sich um biologische Wirkungen des Lichts kümmerte. Da waren einige vor ihm, so z.B. Prof. Hollwich von den 1940ern bis in die 1990er Jahre. Aber auch Hollwich war nicht der Urheber, der Idee, dass Licht stark etwas mit der Gesundheit zu tun hätte. Das haben die Väter der ersten deutschen Beleuchtungsnorm 5035 im Jahre 1935 schon getan. So endet der hier erwähnte Beitrag, den ich im November 2020 geschrieben hatte. Da war mir das Buch von Luckiesh und Pacini noch nicht gut bekannt, das genau vor 100 Jahren als “Light and Health” das Licht der Welt erblickt hatte.
Aber auch Luckiesh war nicht der Urheber der Vorstellung, dass Licht wichtige physiologische Wirkungen auf den Menschen hätte. Pioniere wie Niels Finsen (Nobelpreis 1903) nutzten Licht zur Heilung von Krankheiten wie Hauttuberkulose. War er wirklich der Pionier? Da fällt mir ein gewisser A. J. Pleasonton ein, vom Beruf General. Er argumentierte, dass Farbe enorme biologische Wirkungen entfalte und dem blauen Licht elektromagnetische Kräfte innewohnten, die in der Lage wären, den Körper zu heilen und Widerstandskräfte gegen Krankheiten aufzubauen. Das war kurz nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg. Seine Geschichte(n) kommentierte ich in Genesis 2.0 zusammen mit allen zum Umgang mit Blau: Geheimnisse in Blau
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Viele Jahrzehnte später lernte ich Filter zu bauen, die dazu dienten, die Heilkraft des blauen Lichtes auf Neugeborene zu messen. Im Jahr 1956 hatte im Rochford General Hospital in Essex, England, die Oberschwester der Frühgeborenenstation, Sister Jean Ward, festgestellt, dass die Gelbfärbung der Haut (verursacht durch Bilirubin) bei Babys, die am Fenster im Sonnenlicht lagen, deutlich schneller verblasste. Zwei Jahre später war die Wirkung wissenschaftlich belegt. Zehn Jahre später verdiente ich als Student ein Zubrot mit den besagten Filtern. Man hatte herausgefunden, dass Bilirubin Licht am effizientesten im blau-grünen Spektrum (Wellenlänge ca. 460 nm) absorbiert. MDER soll die Wirkung des Lichts auf Melatonin quantifizieren. Dazu gehört die Wellenlänge von 460 nm bis 480 nm. Nicht allzu weit von dem wirksamen Licht für Babys.
Hundert Jahre oder gar 150 , um auf die schlichte Formel zu kommen, die biologische Wirkung der Lichts an seiner Farbtemperatur zu messen …
Vom Unsinn Beleuchtung zu normen, ohne den Raum festzulegen
14.01.2026
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Eine schwitzende Stirn ist nicht das Kriterium für die
Qualität einer neuen Idee
Pavel Kosorin
Leute, die Beleuchtung normen, wissen es spätestens seit 1972. Es macht keinen Sinn, nur die relevanten Größen für die Lichtquellen festzulegen, man muss auch den Raum berücksichtigen. Ich gebe das Jahr 1972 an, weil damals Reflexionsgrade für Raumoberflächen und wichtige Möbel in die Norm aufgenommen wurden. Auch früher hat man bei der Planung die Eigenschaften des Raums in die Berechnung einbezogen. So gesehen, könnte man die Berücksichtigung der Raumeigenschaft bis in die 1930er Jahre zurückverfolgen.
Wie kann es dann sein, dass man eine Beleuchtung auf der Basis der Bestimmung einer Norm beanstanden kann? Gemeint ist die Treppe links im Bild, deren Beleuchtungsplanung vom Auftraggeber beanstandet wurde. Sie hätte gemäß DIN EN ISO 12464-1 eine bestimmte Beleuchtungsstärke haben müssen. Das war wohl nicht der Fall. Das Bild entspricht etwa meinem visuellen Eindruck, der sich von dem erforderlichen (Bild rechts) weitgehend unterscheidet. Die Treppe im rechten Bild stammt von Baunetz. Der Auftraggeber hatte eine solche Erscheinung im Sinn.
Wir haben den Auftrag, die geplante Beleuchtung zu messen, ordnungsgemäß erledigt. Die Beleuchtungsstärke auf dieser Treppe war fast doppelt so hoch wie gefordert. Warum sie dennoch so dunkel ausschaut, muss man wohl nicht erklären. Der Lichtplaner hatte den Auftrag bekommen, eine normgerechte Beleuchtung für eine schwarze Treppe zu planen. Und eben diesen Auftrag ausgeführt.
Das Büro, das den Auftrag ausgeführt hatte, war zum Glück sehr erfahren und hatte das offensichtliche Problem, die zu dunkle Treppe, durch die Gestaltung ausgeglichen. Die Beleuchtung bestand aus kleinen Leuchten, die die Treppenstufen klar erkennbar markierten. Der Lichtplaner war aber lediglich verpflichtet gewesen, 100 lx auf der Treppe zu erzeugen. Hätte der Auftraggeber die Gewerbeaufsicht mit der Messung beauftragt, hätte diese die Beleuchtung nicht beanstandet, obwohl sie eine Unfallgefahr darstellte.
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Ein solcher Unsinn würde nie zustande kommen, wenn die Normen statt Beleuchtungsstärken zu fordern, die physiologisch keinen Sinn machen, Leuchtdichten fordern würden. Diese bestimmen, wie gut man sieht.
Ich habe Verständnis dafür, dass eine Lichtplanung auf der Basis von Leuchtdichten schwierig ist. Dies wurde aber schon in den 1970er-Jahren behauptet, als man in der Straßenbeleuchtung die Leuchtdichtetechnik einführte. Die Erkenntnis, dass für Autofahrer nicht entscheidend ist, wie viel Licht auf der Straße ankommt, sondern wie viel Licht von der Straße in Richtung ihrer Augen reflektiert wird, hatte sich wissenschaftlich in den 1960er Jahren durchgesetzt. Die CIE hat dann 1977 mit der CIE 12.2 die Leuchtdichte als primäre Planungsgröße für Hauptverkehrsstraßen festgelegt.
Dies war möglich, weil in der Straßenbeleuchtung die Sehgeometrie vorgegeben ist. Man muss nicht alle Leuchtdichten um einen herum planen. Vor allem muss man sie nicht messen. Man muss es auch nicht mehr, weil spätestens mit dem Aufkommen der Computer in der Lichtplanung man in der Lage war, die Leuchtdichteverteilung in jeder beliebigen Szenerie zu berechnen und zu visualisieren.
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Heute ist es eher nicht möglich, alle geforderten Beleuchtungsstärken zu messen. So werden diese in der Arbeitsebene, drumherum, an den Wänden und an der Decke gefordert. Zudem müssten sog. zylindrische Beleuchtungsstärken gemessen werden. Ich möchte denjenigen Planer sehen, der all dies messen kann. Es ist höchste Zeit, mit der Praxis aufzuhören.
Wozu definiert man eine Normlichtart, wenn sie der Definition von Licht nicht entspricht? - Oder: Wieder mal zum Elend mit der Farbwiedergabe
Nicht nur Irre führen irre.
Walter Ludin
13.01.2026
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Wie an anderer Stelle erklärt, hat das Licht, das als Beleuchtung dient, zwei vornehmliche Aufgaben. Die erste ist für Helligkeit zu sorgen. Genau dafür hat man das Licht vor 101 Jahren offiziell so definiert. Die zweite Aufgabe fällt etwas diffiziler aus: Dem Menschen reicht die Helligkeit nicht aus; er will auch Farben sehen. So musste sich die CIE um ein zweites Feld bemühen. Auf der CIE-Sitzung in Cambridge wurde das heute noch fundamentale CIE-Normvalenzsystem (auch bekannt als das 1931er-System) verabschiedet.
Wo liegt das Problem, wenn beide Aspekte über ein Jahrhundert bzw. fast ein Jahrhundert anscheinend gut geregelt sind? Mehrere Menschengenerationen haben nicht gelernt zu begreifen, womit sich die CIE hier beschäftigt. Denn Helligkeit gibt es nicht. Sie ist eine Empfindung. Die Definition des Lichts dient nicht dazu, diese Empfindung messbar zu machen, sondern die Lichtmenge, die eine Lampe erzeugt. Wenn man dieses so definierte Licht in einen Raum bringt, wird es darin hell. Wie hell? Das lässt sich leider nicht sagen. Es hängt davon ab, wie das Licht verteilt wird und was da in dem Raum sonst an hellen Objekten vorhanden ist. Licht wurde definiert, um eine Brücke zwischen der physikalischen Menge des Lichts und der menschlichen Wahrnehmung zu schlagen. Vorsicht, auf der Brücke kann man leicht ausrutschen.
Nicht etwas, sondern wesentlich schlimmer sieht es mit der Farbe aus. Diese gibt es erst recht nicht, auch wenn man im Malergeschäft Regale voller Töpfe sehen kann, in denen Farbe lagert. Wenn man sich eine Dose greift, sieht man darauf viele gesetzlich vorgeschriebene Angaben, z.B. zu Sicherheit und Entsorgung, aber mindestens eine Bezeichnung der Farbe, z.B. „Premium-Seidenmattlack“, und eine Nummer dazu: z. B. „RAL 7000 Fehgrau“. Die letztere Nummer wird man allerdings in keinem Fachgeschäft sehen, sie gehört zu U-Booten der Bundesmarine als Überwasseranstrich. Der Unterwasseranstrich war früher unterschiedlich je nach Einsatzgebiet, Ostsee oder Nordsee. Denn Farben sieht niemand absolut, sondern immer in Verbindung mit dem beleuchtenden Licht und mit der Umgebung.
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Wenn man Farben nicht absolut sehen kann und jedes Farbensehen vom auffallenden Licht abhängt, muss man, wenn man mit Farben oder farbigen Objekten handeln will, wenigstens eine verlässliche Grundlage für die Erscheinung schaffen. Genau dafür sorgen die sog. Normlichtarten, die die CIE im Laufe der Jahrzehnte definiert hat. Sie hießen einst A,B und C.
Normlichtart A war 1931 für fast alle Umgebungen im Innenraum maßgeblich. Sie entsprach der Wolfram-Glühlampe (ca. 2856 K). Sie ist bis heute der Standard für künstliches Wohnraumlicht, auch wenn der Glühlampe mittlerweile das Licht ausgegangen ist. Normlichtart B sollte das direkte Sonnenlicht darstellen. Sie war kein Hit, weil es die direkte Sonne nur im Weltraum gibt. Auf Erden ist es noch niemandem gelungen, Sonnenlicht vom restlichen Licht zu trennen, außer im Labor.
Normlichtart C repräsentierte einst "durchschnittliches" Tageslicht ohne UV-Anteil (ca. 6774 K). Sie war entstanden, als sich die CIE noch nicht für UV verantwortlich fühlte. Sie war für die CIE in den 1930er Jahren ein Störfaktor. UV wurde eher als Problem wahrgenommen, da die damaligen Filterlösungen für Tageslichtsimulatoren den UV-Anteil des natürlichen Sonnenlichts kaum korrekt abbilden konnten. UV wurde eher als Problem wahrgenommen, da die damaligen Filterlösungen für Tageslichtsimulatoren den UV-Anteil des natürlichen Sonnenlichts kaum korrekt abbilden konnten.
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Dann kamen die 1960er Jahre. Die CIE war mit ihrem Latein am Ende, weil ihre Normlichtarten Farben etwa so "gut" wiedergaben, wie rechts etwas drastisch dargestellt. In der Industrie kamen immer mehr optische Aufheller (in Papier, Textilien, Wandanstriche und Waschmitteln) zum Einsatz. Diese Stoffe wandeln unsichtbares UV-Licht in sichtbares blaues Licht um. Um diese Farben korrekt zu messen, musste die Lichtquelle im Messgerät nun zwingend einen definierten UV-Anteil enthalten.
So wurde 1964 die D-Serie eingeführt (D50, D55, D65, D75). Diese enthält standardmäßig ein UV-Spektrum. Dumm nur, dass die CIE 1965 den Farbwiedergabeindex Ra (CIE 13) einführte, ohne die Wirkung von UV zu berücksichtigen. Das Konzept ist mittlerweile 1974 (CIE 13.2) und 1995 (CIE 13.3) revidiert worden, aber jeweils ohne UV. In der Industrie (Papier, Textilien, Waschmittel) wurden in den 90ern aber immer komplexere optische Aufheller eingesetzt. So werden zwar Produkte wie Stoffe oder Autos unter dem Licht bestimmter Normlichtarten geprüft, wer aber Lampen herstellt und verkauft, gibt den Farbwiedergabeindex ohne UV an.
Was bedeutet so etwas in der Praxis? Wenn Papier, Textilien, Waschmittel bei der Herstellung bzw. in der Prüfung mit UV bestrahlt und später ohne UV benutzt werden, dann haben sie einen Gelbstich. Textilien vergilben mit der Zeit ohnehin und sehen ohne UV nie frisch weiß aus. Eine Lampe mit der höchstmöglichen Farbwiedergabe ist bestenfalls in der Lage, acht Farben wiederzugeben. Darunter befindet sich keine einzige gesättigte Farbe. Wer freut sich, dass in seinem Wohnraum Asterviolett oder Senfgelb gut erscheinen?
Besonders schlimm ist das bei LED-Leuchtmitteln. Tatsächlich emittieren die meisten Standard-LEDs für den Haushalt so gut wie gar kein ultraviolettes Licht. Sie können aber sehr hohe Ra-Werte erreichen und täuschen damit eine sehr gute Farbwiedergabe vor. Es gibt UV-basierte weiße LEDs, bei denen der Chip UV-Licht aussendet, das eine spezielle Mischung aus verschiedenen Leuchtstoffen (Rot, Grün, Blau) anregt. Deren Farbwiedergabe ist besser, sie kommt aber nicht in der technischen Angabe zur Wirkung.
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Sind solche Aspekte für den Praktiker relevant? In einem anderen Beitrag habe ich das Problem etwas ausführlicher behandelt und dargelegt, dass das Problem zum täglichen Leben gehört, so z.B. wenn man gerne Brühwurst ist (hier) oder seine neu gekauften Fummel abends in der guten Stube anprobiert. Man kann auch wertvolle Zeit verlieren, wenn man Farben aufeinander abstimmen muss. Einer der Geschädigten war ich, als ich für meine Doktorarbeit ein Modell des Berliner Olympiastadions erstellte. Es war 35 m² groß und hatte drei Farben (Grau = Tribüne, Grün = Spielfeld, Rostrot = Laufbahn). Diese Farben habe ich vor Ort gemessen und die entsprechenden Mischungen vorbereitet. Dazu gehörte das Färben von 10 m² Frotteestoff mit den Schattierungen frisch gemähten Rasens. Das Streichen und Belegen des Modells hat etwa eine Woche gedauert. Ein paar Wochen später kam der Scheinwerfer, der das Ganze beleuchten sollte. Dieser hatte aber einen hohen UV-Anteil. So musste ich die ganze Prozedur wiederholen. Und die ganzen Farbmischungen unter dem Licht des Scheinwerfers neu erstellen.
Die Lampe in diesem Scheinwerfer stammte von einem der namhaftesten Hersteller, dessen Laborchef ich sehr gut kannte. Dieser hat mir nichts von den späteren Problemen erzählt. Der Scheinwerfer selbst war entworfen worden, um eine der "heiligen" Stätten des deutschen Sports, das Münchner Olympiastadion, zu beleuchten. Auch der Planer dieser Sportstätte hatte mir nichts davon erzählt. Dieser war aber einer der wichtigsten Berater meines Projekts.
"Mein" Problem, also die Beleuchtung des wichtigsten Stadions in München, sollte sich mehrere Jahrzehnte später wiederholen. Diesmal wurde es richtig teuer. Als die Allianz Arena eine "moderne" Beleuchtung bekam, war das Fernsehen mit dem Bild unzufrieden. Und zweitens verkümmerte der Rasen. Man hatte vergessen, dass die alten Scheinwerfer UV abstrahlten, die neuen mit LED nicht. So musste nachgerüstet werden, und das nicht zu knapp. In der TZ war zu lesen: "Den edlen Rasen streicheln 540 UV-Strahler mit ihrem Licht, wenn kein Spiel auf dem Programm steht." (Gelesen am 29.01.2024 hier) Hingegen meint Bayern München selber, sie hätten "Zusätzliche UV-Leuchten für das optimale Fernsehbild …" (hier)
Wer glaubt, die Planer der Allianz Arena und ich hätten zu dusselig gehandelt, sollte sich das letzte Opfer ansehen, der sich in die Irre führen ließ (hier). Es war Prof. Manfred Richter, der Schöpfer des DIN-Farbensystems. Er konnte trotz einer Farbsehschwäche Testfarben richtig abschätzen. Aber nicht die fehlende Wirkung von optischen Aufhellern.
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Das Buch Genesis 2.0 – Schöpfung der elektrischen Sonne wurde mit folgenden Beiträgen weiter kommentiert, die darlegen, wie man das Entstehen von neuem Wissen auf dem Gebiet Licht und überhaupt in der Wissenschaft auch mit wissenschaftlichen Methoden verhindert:
12.01.2026
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Warum man Gesetze und Normen zu Licht am Arbeitsplatz nicht ändern kann
Zum 100. Jahr der Veröffentlichung des Buches Light and Health von Luckiesh und Pacini und zum 25. Jahr nach der Entdeckung eines neuen Sensors im menschlichen Auge wolle ich eine Bilanz ziehen bzw. deren zwei.
Luckiesh und Pacini haben LIcht als Quelle der Gesundheit etablieren und in die Häuser und Arbeitsstätten bringen. Was aus ihrem Konzept nach 100 Jahren geworden ist, habe ich in dem Beitrag
Ein Jahrhundert Light and Health von Luckiesh und Pacini
dargelegt. Deren Arbeit hatte weitreichende Konsequenzen für unseren heutigen Alltag, obwohl die Autoren längst vergessen sind.
Der neue Sensor im Auge gab der Lichtforschung einen ungeahnten Aufschwung. Ich vermute, dass die Wirkungen des Lichts auf den Menschen noch nie derart intensiv erforscht worden sind. Führende Köpfe wiederholten unwissend eine Weisheit aus dem Buch Light and Health: "Licht - Mehr als nur Sehen". Die gesamte Lichttechnik, all unser Lichtwissen, sollte neu geschrieben werden. Dazu sollten die Normen für die Beleuchtung komplett geändert werden. Auch die Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Ein Vierteljahrhundert später stellt sich die Situation sehr ernüchternd dar. Ich selbst hatte seit 2011 den Auftrag, die ergonomische Norm DIN EN ISO 9221-6:1999 zu revidieren. Stattdessen schrieb ich eine Erklärung, den Standard ISO/TR 9241-610, der beschreibt, warum die Lichttechnik nicht die grundlegenden Bestimmungen geliefert hat. Für die nächsten 10 Jahre wird es nicht mehr dazu kommen. Der gesamte Beitrag
Warum es derzeit nicht möglich ist, Gesetze und Normen mit Bestimmungen zu Licht zu revidieren
ist in licht-formt-leben.de zu lesen.