07.04.2011
WOHIN MIT DEM QUECKSILBER - WIEDER MAL
In diesem Blog wird das arme Quecksilber bis in den letzten Winkel der Welt verfolgt, wo es sich auch verstecken mag. Heute habe ich erfahren - wo! Das Quecksilber der Energiesparlampen geht nicht zur Hölle, wo es hin gehört, sondern nach Hessen, ganz nahe bei der Hölle, in eine alte Kaligrube. Nach Spiegel Online aus Kostengründen. Der Beitrag endet damit, dass die große Energiesparlüge entlarvt sei, wie einst bei der Atomkraft. Am besten das Video selbst ansehen (Einbetten leider nicht möglich):
http://www.spiegel.de/video/video-1112211.html
Wie war es denn mit der Atomgeschichte? Davon habe ich viele Szenen live erlebt. Die erste, ganz im Nebel meiner Erinnerungen. Ich sehe bei der Wochenschau im Kino, das Atomzeitalter sei angebrochen. Auch Deutschland habe einen Atomminister bestellt, der heute (1958) den Grundstein eines Atommeilers für die friedliche Nutzung der Atomenergie gelegt habe. Etwa 30 Jahre später sollte ich dort als Gutachter einziehen, der die Sicherheit nicht nur dieses Meilers prüfen sollte. Davon hatte ich aber nicht die geringste Ahnung, von meinen Zukunftsplänen schon: Physiker werden. Denn die Welt brauchte kostenlose Energie, die Reaktoren sollten nicht nur in Schiffe (etwa Otto Hahn) oder Flugzeuge gebaut werden, sondern auch in Autos. Mann! Jahrzehntelang Auto fahren ohne zu tanken!
10 Jahre später, April 1968: Wir stehen vor einem Brunnen mit dem klarsten Wasser, das ich je im Leben gesehen habe. Es ist aber kein Brunnen, sondern ein Wasserbecken in der Physikalisch Technischen Bundesanstalt Braunschweig, wohl mein erster Blick in den PTB-Reaktor. Faszinierend! Der Chef der PTB sagte aber, es werde nur langsam vorangehen mit der Kernenergie, weil die Bestimmungen für die Sicherheit alles bremsen täten. Warum nur? Ist doch nicht gefährlicher als die Chemie, die man nicht so belästigt.
An den Mann sollte ich mich wieder erinnern, als es in Tschernobyl losging. Im Fernsehen redeten sich an jenen Tagen einige Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission um Kopf und Kragen. Irgendwie hieß es, dass die Kernkraft sicher sei, aber … die dummen Russen … Dachte ich auch, nur mit der Sicherheit war da so eine Sache. Ein Cousin von mir war mit von der Partie, als der erste Kernreaktor der Türkei geplant werden sollte. Nach seinen Unterlagen hatte ein deutsches Unternehmen ein billiges Angebot gemacht, ohne den Sicherheits-Schnickschnack à la Germany. So sinngemäß hieß es im Angebot. Und mir hatte ein britischer Kollege, der beim TÜV gearbeitet hatte, gesteckt, so doll wäre nach seiner Meinung nicht mit der Sicherheit in Deutschland. Er hatte auch in Windscale gearbeitet (heute Sellafield, damit keiner an den Skandal denkt). Dass es dort nie zu ernsten Unfällen gekommen sei, ist eine Legende, die dadurch entstehen sollte, dass die Regierung die Berichte eigenhändig retuschiert hatte.
So kam ich auf die Idee, dass man auch deutsche KKW überprüfen sollte. Und die fand tatsächlich statt, und ich war einer der Gutachter. Über den Inhalt kann ich naturgemäß nichts sagen, aber über Erlebnisse im Rahmen dieser Prüfungen. Die decken sich fast vollkommen mit der obigen Story über Quecksilber aus der Energiesparlampe: Öffentlich wird geschworen, dass das Menschenmögliche für die Sicherheit getan werde, in der Ausführung schlägt der Koofmich zu, der meint, dass Sicherheit einfach zu teuer sei. Der sitzt jedem Reaktorfahrer im Nacken, wenn er den entscheidenden Knopf drücken möchte, um einen Reaktorschnellschluss einzuleiten. Ein Knopfdruck - eine Woche Stillstand mit etwa 1 Mio. Verlust am Tag. Willst Du das? Noch besser: Wenn das Ergebnis der Überlegung lautet „Anlage vernichten, um die Umwelt zu schützen“, muss ein armer Teufel eine Anlage für mehrere Milliarden Euro zum (hauptamtlichen) Teufel jagen. Ernsthaft. Auch ohne den Kaufmann im Nacken hat man da so seine Probleme.
Natürlich gibt es keine Anweisung, kostenbezogen zu denken, wenn die Sicherheit im Spiel ist. Und kein Lampenhersteller wird je angeordnet haben, das Quecksilber heimlich im Hades, Pardon, in Hessen, verschwinden zu lassen. Es geschieht halt. Und hätte ich ein Auto gekauft, das nie mehr betankt werden muss, weil nuklear-angetrieben, würde ich garantiert nicht jeden Tag die Reifen wechseln, damit mein kleiner Reaktor sicher auf der Chaussee fährt.

30.03.2011
WER WILL DAS ALLES WISSEN!
Als ich 1963 nach Berlin zog, verschlug mir der Blick über die Dächer von Wedding den Atem. Über jenen Dächern herrschte eine Ordnung wie auf Medusas Haupt. Zehntausend und eine Antenne, wild ausgerichtet in alle Himmelsrichtungen. Gott sei Dank, dachte ich in der Hauptstadt der DDR. Erstens gab es dort nur wenige Antennen, und zwotens nur in einer Richtung aufgereiht. Die DDR duldete kein Westfernsehen. Dort herrschte Norm.
Viele Leute halten Normung für den Tod der Kreativität. Ich auch – allerdings die nach DDR-Art. Der Herr, der über uns wohnt, wohl auch. Denn wenn er von da oben seiner Wolke solche Bilder sieht, pustet er je nach Landschaft einen Tornado, einen Zyklon oder einen Hurrikan zusammen, auf dass der Unsinn weggeblasen wird.
Was ist aber mit den „Normen“ für die Lichttechnik? Helfen sie „Kreativität“ vermeiden oder töten sie die? Die Meinung eines hohen Herrn aus gutem Hause, Beruf Facility Manager, wird denen, die solche Papiere schreiben, runtergehen wie Butter: „Wenn jeder sein Fenster öffnen darf, wann er will, und den Vorhang zur Seite ziehen, wie es ihm gefällt, kann man die ganzen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vergessen.“ Aha! Ich wusste gar nicht, dass die Wirtschaftlichkeit deutscher Betriebe darauf beruht, dass Fenster und Vorhänge nur organisiert geöffnet und geschlossen werden dürfen. Es ist aber so. Und das hat keine Norm geregelt, sondern die Architektur. Sie postulierte, dass öffenbare Fenster die Regelung des Klimas hindere und schaffte danach nur noch dichte Fassaden mit fest eingebauten Fenstern. Und somit für Stress bei den Insassen, die fortan keine Fenster mehr öffnen durften.
Der gute Herr hatte aber auch an den Regelwerken auszusetzen gehabt, die wir für ihn zusammengestellt hatten. Es wären zu viele, und sie würden sich widersprechen, meinte er. Außerdem hätte er das Meiste überhaupt nicht verstanden. Da habe ich meine Kutte angezogen und den Seelsorger gemimt. Aber ehrlich, ich verstehe sie auch nicht. Vor etwa 20 Jahren hatte ich den Auftrag, eine Beleuchtung nach dem Geschmack der Arbeitsschützer zu spezifizieren. Da las ich in dem Papier der einen BG, man bräuchte 800 lx im Büro. Außer dieser hatte niemand diese Idee gehabt. Die redeten von 500 lx, 750 lx, 1000 lx, aber nie von 800. Eine andere Institution, der Dachverband der BGn, hatte ein Papier veröffentlicht, in dem wieder andere Zahlen waren. Ich amüsierte mich am meisten über den Arbeitsplatz, für den die Beleuchtungsstärke angegeben worden war, eine Kreissäge im Freien. 500 lx soll da ganz toll sein. Die Bürohengste, die einst ihren Bleistift über den Ordnern balancierten, brauchten auch 500 lx dafür. Später hielt ein Kollege einen Vortrag zu Ehren unseres Chefs an der Uni. Der Kollege, jetzt selbst ein Professor, hatte Küchenarbeit untersucht. Er meinte, für Gurkenschälen wären 500 lx nötig. Und im jüngsten Werk, BGR 131, steht geschrieben, aus sehphysiologischen oder produktionsbezogenen Erfordernissen muss einem Büromenschen ewig 500 lx gesichert werden. Ergo: Wir brauchen nur eine einzige Norm zur Beleuchtung, in der nur eine Zahl steht - 500. Wozu denn so viele Regeln und Papiere?
Langsam zum Mitschreiben: Wer heute eine Beleuchtung nach dem Stand der Technik planen sollte, müsste eine ASR 7/3 aus anno Tobak berücksichtigen, um dem Arbeitsminister zu gefallen. Er hat die 1976 gemacht, konnte die aber nicht zurückziehen, weil es viele Querelen gab. Die neue heißt auch ASR, aber A.S.R. bedeutet was anderes. Erst einmal ist die alte gültig und möchte soundsoviel Lux sehen, im Büro auf dem Arbeitstisch. Da kommt wieder die magische Zahl 500. Klar doch! Denkste, die 500 lx waren Nennbeleuchtungsstärke, wenn in einem neueren Papier wieder 500 auftaucht, ist das zwar Lux, aber eine andere Größe. Denn gelten tut nun mal DIN EN 12464-1, und die kennt keine Nennbeleuchtungsstärke. Allerdings die Planer. Auch die Cleversten von ihnen könnten die Sache missverstanden haben. Also, Bauherr, gib acht!
Wieder so eine Zahl. Damals vor 20 Jahren hatte ich 8 Normen und Vorschriften zusammengezählt, wonach man Beleuchtung machen sollte. Für heute habe ich aber bislang nur drei aufgezählt. Keine Sorge, der Rest folgt. Man muss, um sicherzugehen, eine BGR 131, zweiteilig, berücksichtigen. Weil die Sache den Machern doch nicht so klar scheint, haben sie noch zwei BGI dazugeschrieben, damit es jeder versteht. Die größte Einzel-BG vertreibt auch eine eigene BGI.
Doch nicht genug damit: Wir leben in einem Rechtsstaat, Pardon, in 16 Rechtsstaaten, so musste auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI ein eigenes Papier machen. Wenn ein Unternehmen europäisch breit aufgestellt ist, z.B. die Bayerische Landesbank mit der profitablen Tochter in Österreich, kann sich anstelle von DIN EN 12464-1 die Version Österreich kaufen. Dort stehen zwar die gleichen Zahlen, aber gerechnet wird anders. Und wer sich von Weltformat wähnt, sei aufgerufen, nach dem Weltstandard zu handeln, der CIE S 008/E:2001, die es auch für ISO-Fans gibt, ISO 8995-1:2002. In beiden sollte dasselbe stehen wie in EN 12464-1, aber es hat nicht ganz geklappt. Wenn von der europäischen Norm die neue Version kommt, wird der Unterschied noch größer sein. Und wenn diese dann in Deutschland auf Deutsch erscheint, wird der Bauherr endlich Erleuchtung finden. Da wird nämlich folgende Aussage zu bestaunen sein: „Wird die Planung und/oder der Betrieb von Beleuchtungsanlagen ausschließlich nach dieser Norm vorgenommen, kann das dazu führen, dass die staatlichen Mindestanforderungen oder die Anforderungen der Unfallversicherungsträger an die Beleuchtung nicht eingehalten sind.“ Es gäbe konkretisierende, zusätzliche oder abweichende Anforderungen zu dieser Norm … wird der glückliche Käufer von DIN EN 12464-1:2011 lesen, wenn sie denn erscheint. Ach ja, kurz danach wird der Arbeitsminister seine runderneuerte ASR zur Beleuchtung präsentieren. Und seit 1998 gibt es eine DIN EN ISO 9241-6, die nicht nur Beleuchtung regelt, sondern auch.
Wer behauptet, Normung töte Kreativität, sollte sich etwas Auszeit nehmen, um sich gründlich zu schämen. So viel Papier wurde noch nie gewendet, um die Zahl 500 unter die Leute zu bringen. (Wer bis hierher gelesen hat, möge bitte hochscrollen und sich das Bild oben noch einmal ansehen. So sieht es aus, wenn Normen fehlen. Genauso sieht es aus, wenn mehrere Normen dasselbe regeln.)
30.03.2011
WO DIE KUNST VERSAGT
Heute fiel mir ein Bild in die Hände, das mir sagte, dass du diese Arbeitsplätze nicht beleuchten kannst. Wer behauptet, er könne auch das, möge sich dieses Bild oben ansehen. Das Bild erinnerte mich an meinen heikelsten Auftrag, der da hieß, Arbeitsplätze für Abgeordnete des Bundestages und deren Mitarbeiter zu beleuchten. Geld spielt keine Rolle, aber mach es gut! Hieß es.
Ich kenne die Story aus der guten alten Zeit, als der Sultan unendlich gütig zu seinen Beauftragten gewesen ist, bis sie versagt haben. Dann ritt ein Bote los, der einen Sack aus Ziegenhaar (dicht) und einen Topf Honig (süß) bei sich führte. Auf dem Rückweg war der Sack voll, der Honig drin, und der Reiter galoppierte ungestüm. Die Leute sagten, der hat es aber eilig, transportiert er einen Kopf? Ja, wer dem Sultan nicht gefiel, war am Ende kopflos. Der Sultan aber nicht, er wollte sehen, ob wirklich der richtige geköpft worden war, deswegen der Honig im dichten Sack. Ob sein Auftrag, bei dem der ehemalige Besitzer des Kopfs versagt hatte, überhaupt erfüllbar war, interessierte den Sultan nicht. Das Buch Der kleine Prinz, in dem geschrieben steht, dass ein weiser König nur Befehle erteilt, die man einhalten kann, war noch nicht geschrieben worden.
Was war an meinem Auftrag so, dass ich fürchten musste, den Schädel im Honigsack zu verlieren? Der deutsche Staat, reich und stolz auf seine Humanität, steckte bis zu drei Menschen mit mindestens so viel Computern auf 18 qm Deutschland zusammen und sagte: Nu’ arbeete… Dies waren Mitarbeiter von Abgeordneten, die einen Anspruch auf eine menschengerechte Umgebung hatten. Und wie die aussehen sollte, hatten die Leute beschrieben, die die Gesetze umsetzten, die die Abgeordneten gemacht hatten. Danach konnte ich in jedes Zimmer einen ordentlich hineinplatzieren, den zweiten mühsam reinquetschen. Der dritte hatte keinen Platz. Wie beleuchtet man so etwas? Vor allem den Arbeitsplatz des Dritten, der nicht mehr in den Raum passte?
Egal! Mir geht es darum, zu erklären, dass man von einem Lichtingenieur zuweilen verlangt, Unmögliches zu leisten, und ihn dafür prügelt, dass er es nicht geschafft hat. Zum Verständnis: Man nehme die Empfehlungen von Beleuchtungsnormen, die man wohl unter der Annahme geschrieben hat, man brauche keine Miete für Büroflächen zu bezahlen, und wende die auf die Arbeitsplätze da oben an. Allerdings muss man dem armen Kerl auch noch zuflüstern, dass man Leuchten auch noch bezahlen muss.
Die Arbeitswelt hat so ihre Gesetze. Ob sie aber immer Sinn machen? Dafür würde ich nicht die Groschen für meine U-Bahn-Karte wetten. Zu Fuß nach Hause ist erlebnisreich, aber nicht lustig.
21.01.2011
DEUTSCHE BEAMTE MIT PROFUNDEM WISSEN
Gestern entdeckten wir etwas, was wir hätten längst wissen müssen. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat ein sehr umfangreiches Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) entwickelt, was an sich nicht so sensationell ist. Etwas bemerkenswerter ist schon, dass man weiterhin Kriterien für „Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude“ entwickelt hat. Denn solche Ansinnen bleiben häufig künstlerisch aktiven Leutchen vorbehalten , die ihre Kreationen vom Büro der Zukunft oder mit Zukunft, egal, Hauptsache Zukunft, hier und da veröffentlichen. Systematische Bücher gibt es selten.
Noch schöner: Das gesamte System ist hierarchisch geordnet nach Hauptkriteriengruppe, Kriteriengruppe und Kriterium. Daher muss jedes Argument, das irgendwo eingetragen wird, „sitzen“. Nicht die falsche Ebene! Wo gehört nach Meinung des Ministeriums visueller Komfort? Andernorts, wo richtige Lichtfachleute urteilen, gehört der in die Abteilung Bla Bla, denn die haben nicht einmal das Hauptziel ihres Tuns, die Sehleistung, definiert. Beim Wort Komfort schlagen sie die Hände überm Kopf zusammen und sagen, das sei eben Psychologie, und Psychologie ist … Na, ja, Sie wissen schon … Wir brauchen knackige Zahlen!
Nicht so bei den ministeriellen Fachleuten: Der Begriff „Visueller Komfort“ gehört zur Hauptkriteriengruppe „Soziokulturelle und funktionale Qualität“, die Kriteriengruppe lautet „Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit“. Womit wir den ministeriellen Segen für das Thema Licht und Gesundheit hätten. Der lautet ausgeführt:
„Der visuelle Komfort an Arbeitsplätzen bildet die Grundlage für effizientes und leistungsförderndes Arbeiten. Darüber hinaus bildet eine gute Tageslichtnutzung ein hohes Energieeinsparpotenzial für künstliche Beleuchtung, und Kühlung. Die Akzeptanz des Raumklimas (thermische Behaglichkeit, Luftqualität, Lärm und Beleuchtung), insbesondere die Lichtbedingungen, steht in starkem Zusammenhang mit der Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Daher muss in allen ständig genutzten Innenräumen eine ausreichende und störungsfreie Beleuchtung gesichert werden.“
Vom Segen kann man zwar glückselig werden, aber bauen danach? Wieder mal Abteilung Bla Bla? Nein - und das ist das Schöne am Ganzen. Im BNB Abschnitt 3.1.5 wird angegeben:
„Für die Beurteilung des visuellen Komforts wurde eine Bewertungsliste erarbeitet, die unterschiedliche Teilkriterien abbildet und am Ende eine Gesamtnote ergibt.
Im Rahmen der Bewertungsliste werden die folgenden Teilkriterien beurteilt:
1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude (quantitativ)
2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze (quantitativ)
3. Sichtverbindung nach außen (quantitativ)
4. Blendfreiheit Tageslicht (qualitativ)
5. Blendfreiheit Kunstlicht (quantitativ)
6. Lichtverteilung (qualitativ)
7. Farbwiedergabe (quantitativ)“
Alle Kriterien werden erläutert und vor allem mit quantitativen Werten belegt. So muss man nicht sinnieren, ob ein Bürohaus der ArbStättV genügt, die da vorschreibt: „Arbeitsstätten sind möglichst ausreichend mit Tageslicht zu beleuchten.“

Tacheles statt Bla Bla!
Warum mich dieses Werk so besonders freut, kann man durch ein Studium des Berichts „Licht und Gesundheit“ aus dem Jahre 1990 entdecken: Dort wird zum einen auf Tageslicht abgehoben, zum anderen aber auf die Individualisierung der Beleuchtung. Zudem wird als ein Grund für die geringe Akzeptanz künstlicher Beleuchtung der Mangel an Farbe angeführt. (Den Bericht bekommt man hier unter healthylight.de, und Erklärungen dazu hier)
Zu Farbe meint das Ministerium:

Da erkennt man, dass die Einhaltung von Beleuchtungsnormen nicht ausreicht, um einen Blumentopf zu gewinnen. Denen genügt Ra > 80. Die Geschichte erzählen die Normen seit Jahrzehnten. Und seit Jahrzehnten hat sich da nichts geändert. Vermutlich wird es noch einige Jahrzehnte dauern, bis die Lichttechnik erkennt, dass die Farbwiedergabe wichtig ist.
Noch schlimmer kommt es für die, die sich zum obersten Ziel setzen, Leuchten gleichmäßig verteilt an die Decke zu schrauben:
Wer keine individuelle Beleuchtung vorsieht, bekommt Null Punkte. Setzen! Wer nur die Normen einhält, kommt mit einem blauen Auge davon.
Was mich besonders freut, ist das Fehlen des Wortes Lux in dem Papier.
Das gesamte Papier ist unter http://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/zertifizierung_allgemein/bewertungssystem-nb_KE_Stand_18-12-09.pdf erhältlich.
Aus gegebenem Anlass: Hiermit wird versichert, dass alle Gänsefüßchen geistiges Eigentum des Autors sind. Nur der Text dazwischen wurde vom Ministerium verfasst.
12.03.2011
MAGIE DER ZAHL 500
Heute muss ich mich mit einer Broschüre beschäftigen, die ein Experte geschrieben hat. Viele andere Experten haben ihn dabei beraten. Sie handelt vom Tageslicht und beschreibt, wie man Arbeitsplätze angenehmer machen kann, indem man Tageslicht sinnvoll einsetzt. Das ist sinnvoll.
Was mich erschrocken hat, ist das Treffen mit einer uralten Bekannten. Die 500, gefolgt von Lux, treibt auch hier ihr Unwesen. Ich lese, Tagsüber könnte die Beleuchtung viel höher sein, als man mit künstlicher Beleuchtung je erreichen könnte. Stimmt. Ist auch gut so.
Unser Experte meint aber, optimal seien am Schreibtisch 500 lx! Wieso 500? Die Geschichte dieser Zahl hatte ich in diesem Blog früher dargestellt (500). Tolle Sache, früher maß man Kunstlicht am helllichten Tage, d.h. an seinen Beleuchtungsstärken. Jetzt misst man den helllichten Tag an den Funzeln, die man halt nicht anders betreiben kann. Sonst würde in den Büros noch mehr als 40 % des Stroms verluxt. Das können wir uns nach der Rolle rückwärts der Bundeskanzlerin von Gestern nicht mehr leisten. Sie hat ja ihr eigenes Gesetz, das sie gegen den Bundesrat durchgeboxt hat, mir nichts, dir nichts, kassiert. Hoffentlich auch die Geheimabsprachen dazu. Seit gestern ist in Deutschland Atomstrom kein Thema mehr, äh, das Thema … Da das Gesetz letztes Jahr wegen dringenden Strombedarfs erlassen wurde, und es so eilig war, dass der Bundesrat schnell umschifft werden musste, wird uns wohl mächtig an Strom fehlen. Vielleicht fehlt uns womöglich die Kanzlerin, weil um einen Kopf kürzer gemacht.
Aber auch ohne Geheimabsprache sorgt die 500 für Krach im Gebälk. Der ist aber so leise, dass nur Fachleute das Problem verstehen. Es geht so: Um Energie zu sparen, will man die Beleuchtung am Arbeitsplatz am liebsten so regeln, dass Kunstlicht + himmlisches Licht, Pardon, natürliches Licht, immer 500 lx ergeben. Liefert die Sonne mehr als 500 lx, kann die Lampe abgeschaltet werden. Liegt das Tageslicht so bei 200 oder 400 lx, muss halt die künstliche Beleuchtung ihr Scherflein dazu beitragen. Abends leuchtet sie dann allein, so die Leute dann arbeiten wollen. Das ist Teil der Regelungen für die Energieeffizienz von Gebäuden. Das haben ernstzunehmende Leute in ernstzunehmenden Normen so veröffentlicht. Nicht ganz so, aber sinngemäß.
Dumm nur, dass die Sache nicht laufen will. Hätten unsere Öko-Freaks ihre Studien zum Tageslicht oder Null-Energiehaus nicht immer in Freiburg gemacht, hätten sie gewusst, dass in Innenräumen auch am Fenster die 500 lx nicht allzu lange überschritten werden. In Freiburg ist das anders, dort scheint die Sonne länger als anderswo in Deutschland, und die Sonne, so sie scheint, gibt mehr Licht als in Norddeutschland. Und sie scheint auch länger als bei den Nordlichtern. Da sie auch noch eine halbe Stunde später scheint als bei den Ossis, ist Freiburg der optimale Ort für das Öko-Marketing. Und die Experten für künstliche Beleuchtung hätten ihnen geflüstert, dass Anlagen zur Lichtregelung erstens Strom schlucken, und das unentwegt, und zweitens die Lampen und Leuchten außerhalb ihrer optimalen Betriebsbedingungen betreiben. Z.B. sterben sie früher, wenn man sie häufig schaltet, oder ihre Lichtfarbe stimmt nicht, oder ihre „Effizienz“ stimmt nicht, oder oder …
Nun zurück zu der 500 … Wer braucht 500 lx Tageslicht am Schreibtisch? Eine persönliche Antwort dazu kann jeder finden, wenn er ein Luxmeter nimmt und sich an ein paar Tagen seinen Schreibtisch anschaut und danach das Luxmeter. Mal messen!
Was rauskommen wird, hat bereits in den 1980er Jahren ein Doktorand meines Professors haarklein berechnet: Will man die gleiche Güte beim Erkennen von schwierigen Sehobjekten erreichen, braucht man bei Tageslicht die Hälfte der Luxe, die man bei Kunstlicht aufwenden muss.
Ein anderer Experte, ein angesehener Professor aus Karlsruhe, hatte ermittelt, dass man die 500 lx nicht wegen des Sehens von Sehobjekten benötigt, sondern um einen hellen Raumeindruck zu bekommen. Und den bekommt man auch bei 100 lx mit Tageslicht.
Nicht glauben, einfach ausprobieren. Hilft ungemein gegen Verluxen kostbarer Energie.